Einführung in die gewerblichen Schutzrechte -
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- Franz Hartmann
- vor 7 Jahren
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1 Einführung in die gewerblichen Schutzrechte - Verfahren in Deutschland mit Ausblick auf europäische und internationale Verfahren Hubert Rothe Deutsches Patent- und Markenamt, München Kurzseminar zu Verwertungs- und Innovationsstrategien in Forschungskooperationen, Saarbrücken, 4. Dezember
2 Gewerbliche Schutzrechte Urheberrecht Technische Schutzrechte Marken Patente Geschmacksmuster Gebrauchsmuster Sortenschutz (Bundessortenamt, Hannover) 2
3 Alle Schutzrechte unter einem Dach Patente und Gebrauchsmuster Geschmacksmuster Marken 3
4 Aufgabe des gewerblichen Rechtsschutzes: Wirtschaftsförderung Technische Schutzrechte: Vertragstheorie Belohnung des Anmelders für Innovationen durch zeitlich befristetes ausschließliches Nutzungsrecht (Schutzfunktion des Patentwesens) Bekanntmachung der Erfindung gegenüber den Wettbewerbern, Anreiz und Ausgangsbasis für weitere Innovationen (Informationsfunktion des Patentwesens) Marken, Geschmacksmuster Unterscheidbarkeit von Konkurrenzangeboten Funktion eines Werbeträgers Verteidigungsmittel im Wettbewerb (Verbietungsrecht) 4
5 Patente Schutz technischer Erfindungen geprüftes Schutzrecht Schutzvoraussetzungen Neuheit weltweit erfinderische Tätigkeit gewerbliche Anwendbarkeit Schutzausschlüsse Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien, mathematische Methoden, Pläne, Regeln, Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, Software an sich Verfahren Formalprüfung, Offenlegung, Prüfung, Erteilung, Veröffentlichung ggf. Einspruch Schutzdauer maximal 20 Jahre 5
6 Gebrauchsmuster Schutz technischer Erfindungen ungeprüftes Schutzrecht Schutzvoraussetzungen Neuheit, keine Benutzung vorher im Inland erfinderischer Schritt gewerbliche Anwendbarkeit Schutzausschlüsse wie bei Patenten Verfahrenserfindungen Verfahren Formalprüfung, Eintragung, Veröffentlichung ggf. Löschungsverfahren Schutzdauer maximal 10 Jahre 6
7 Marken Kennzeichnungsmittel für Waren und Dienstleistungen Markenformen Wortmarke Bildmarke Dreidimensionale Marke Hörmarke Farbmarke Sonstige Formen Bedingungen absolute Schutzhindernisse mangelnde Unterscheidungsfähigkeit Marke darf nicht lediglich beschreibend sein Sie darf kein Hoheitszeichen u. ä. beinhalten Irreführung, Verstoß gegen gute Sitten relative Schutzhindernisse Identität oder Verwechslungsfähigkeit mit bestehender Marke 7
8 Marken Kennzeichnungsmittel für Waren und Dienstleistungen Verfahren Prüfung auf absolute Schutzhindernisse, Eintragung, Veröffentlichung ggf. anschließendes Widerspruchsverfahren Schutzdauer Beliebig lang im 10 Jahresrhythmus 8
9 Geschmacksmuster (neues harmonisiertes Gsm-Gesetz vom ) Schutz von Erscheinungsformen von Erzeugnissen (Design) Schutzfähige Muster zweidimensionale Erscheinungsformen, wie z. B. Tapeten, Stoffe, etc. dreidimensionale Erscheinungsformen, wie z. B. Möbel, Bestecke, Autokarosserien, etc. Schutzvoraussetzungen Neuheit Eigenart (Gesamteindruck muss sich beim informierten Nutzer vom Gesamteindruck eines anderen Musters unterscheiden) Ästhetischer Gehalt nicht gefordert Verfahren Formalprüfung, Eintragung, Veröffentlichung, ggf. Löschungsklage Schutzdauer 5 bis maximal 25 Jahre 9
10 Patente Verschiedene Schutzmöglichkeiten Nationales Patent Anmeldung beim DPMA, Prüfung, Erteilung und Veröffentlichung durch das DPMA Geltungsbereich ist Deutschland Europäisches Patent Anmeldung beim EPA oder beim DPMA Prüfung, Erteilung und Veröffentlichung durch das EPA Zerfall nach Erteilung in nationale Patente der vom Anmelder ausgewählten EPÜ-Mitgliedsstaaten Internationale Patentanmeldung nach dem PCT Anmeldung beim DPMA, EPA oder bei der WIPO für 138 PCT-Mitgliedsstaaten, Prüfung und Erteilung und Veröffentlichung durch nationale Ämter oder EPA nach Einleitung der nationalen oder regionalen Phasen Gemeinschaftspatent Von der EU-Kommission geplantes einheitliches Patent für die gesamte EU 10
11 Patente Patentmanagement Patentierungsstrategien Ausschluss von Wettbewerbern Sicherung der eigenen Handlungsfreiheit Generierung von Lizenzeinnahmen Nachweis des eigenen Know-how, z. B. bei Joint-Ventures Erwerb von fremdem Know-how durch Cross-Licensing Patente zur Besicherung von Krediten, Aufnahme in Bilanz Informationsfunktion des Patentwesens Vermeidung von Doppelentwicklungen Vermeidung von Verletzungen von Rechten Dritter Wettbewerbsanalyse Überwachung von Verletzungen der eigenen Schutzrechte Ermittlung von Verwertungsmöglichkeiten Ermittlung von freien oder lizenzierbaren Technologien 11
12 Patente Aktuelle Diskussion Patentierungskosten sind relativ hoch Amtsgebühren sind relativ gering Übersetzungskosten Anwaltskosten Sensibilisierung der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) KMU sind überdurchschnittlich für Innovationen verantwortlich KMU stellen die meisten Arbeitsplätze in Europa KMU sind bei Patentanmeldungen unterrepräsentiert KMU haben meist keine bestimmte Patentstrategie KMU fällt die Durchsetzung von Schutzrechten schwer Prozess- und Kostenrisiko Rechtsstreit ggf. in mehreren Staaten EU versucht Patentversicherungen zu initiieren 12
13 Patente Aktuelle Diskussion Hochschulerfindungen Wegfall des Hochschullehrerprivilegs im Jahr 2002 Geringe Patentierungsaktivitäten Gründung von Patentverwertungsagenturen durch BMBF Keine Neuheitsschonfrist Schnelle Technologiezyklen Patentschutz möglicherweise zu spät Gebrauchsmuster Lange Zulassungsverfahren im Pharma- und Pflanzenschutzmittelbereich Kurze Vermarktungszeit vor Ablauf des Patentschutzes Ergänzendes Schutzzertifikat (SPC) 13
14 Patente Aktuelle Diskussion Biopatentrichtlinie (98/44/EG vom ) Umgesetzt in Deutschland zum (vgl. 1a, 2, 2a PatG) Biologisches Material, durch technische Verfahren hergestellt, ist patentierbar Entdeckung von menschlichen Genen nicht patentierbar, jedoch z. B. Verfahren zur Isolierung Pflanzensorten und Tierrassen nicht patentierbar, keine biologischen Verfahren (Züchtungen) Softwarepatentrichtlinie Entwurf der Kommission im Juli 2005 vom Europäischen Parlament zurückgewiesen EPÜ und nationale Gesetze fordern in Europa eine Technizität der Erfindungen In USA und Asien werden Patente auf reine Software und Geschäftsmethoden erteilt EPA und DPMA erteilen weiterhin Patente auf der Grundlage des EPÜ bzw. des deutschen Patentgesetzes 14
15 Softwarepatente Situation in Deutschland Software-Programme sind in Deutschland zwar als solche - aber nicht generell - vom Patentschutz ausgenommen Kriterium für Patentfähigkeit die Verwendung technischer Mittel muss Bestandteil der Problemlösung (d.h. der Gesamtheit der Merkmale des Hauptanspruchs) sein. Nach BGH ist der Technikbegriff das brauchbare Unterscheidungskriterium zwischen patentfähigen und anderen Leistungen. BGH-Definition des Technikbegriffs: Technisch ist eine Lehre zum planmäßigen Handeln unter Einsatz beherrschbarer Naturkräfte zur Erreichung eines kausal übersehbaren Erfolgs (BGH- Logikverifikation = BGH- rote Taube ) 15
16 Patente Rechtsstreitigkeiten Verletzungsverfahren Zuständigkeit von bestimmten Land- und Oberlandesgerichten sowie des BGH Nichtigkeitsverfahren Zuständigkeit des Bundespatentgerichts und des BGH Verletzungsverfahren wird unterbrochen, falls Partei die Gültigkeit des Patents anzweifelt Ausland In der Regel gemeinsames Verfahren (Verletzung und Nichtigkeit) Einheitliches europäisches Patentgerichtssystem in Aufbau 16
17 Marken Verschiedene Schutzmöglichkeiten Nationale Marke Anmeldung beim DPMA, Prüfung, Eintragung und Veröffentlichung durch das DPMA Geltungsbereich ist Deutschland Gemeinschaftsmarke Anmeldung beim Harmonisierungsamt (HABM) oder beim DPMA Prüfung, Eintragung und Veröffentlichung durch das HABM Einheitliches Schutzrecht für die gesamte EU Internationale Markenanmeldung nach dem MMA / Protokoll zum MMA Nationale Marke ist Basis Anmeldung bei der WIPO über das DPMA, Bestimmung der gewünschten Staaten Registrierung durch die WIPO, vorläufiger Schutz Prüfung auf nationaler Ebene innerhalb von 18 Monaten 17
18 Geschmacksmuster Verschiedene Schutzmöglichkeiten Nationales Geschmacksmuster Anmeldung beim DPMA Prüfung, Eintragung und Veröffentlichung durch das DPMA, Schutz für 5 bis max. 25 Jahre Geltungsbereich ist Deutschland Eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster Anmeldung beim Harmonisierungsamt (HABM) oder beim DPMA Prüfung, Eintragung und Veröffentlichung durch das HABM, Schutz für 5 bis max. 25 Jahre Einheitliches Schutzrecht für die gesamte EU Nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster Schutz für drei Jahre Internationale Musterhinterlegung nach dem Haager Abkommen Keine vorherige nationale Anmeldung erforderlich Anmeldung bei der WIPO, Bestimmung der gewünschten Staaten (max. 46 u. der EU als Ganzes) Registrierung durch die WIPO Wirkung in den benannten Ländern wie nationale Muster 18
19 Informationsaufgaben des Amtes auf gesetzlicher Grundlage Veröffentlichung von Patentblatt Markenblatt Geschmacksmusterblatt Offenlegungs- und Patentschriften Führen von Registern ( Patent- und Gebrauchsmusterregister Markenregister Musterregister 19
20 Amtliche Publikationsplattform DPMApublikationen ( PDF-Version Layout wie bei den früheren Papierausgaben von Patentblatt Markenblatt Geschmacksmusterblatt PDF-Dateien sind herunterladbar Daten ab Januar 2004 Recherchierbare Version Bibliographische Daten, Rechts- und Verfahrensstandsdaten Einsteiger-, Experten und Assistentenmodus Funktionalitäten und look-and-feel wie bei DEPATISnet Daten verfügbar ab 01/1997 für Patente und Gebrauchsmuster Alle in Kraft befindlichen Marken und Geschmacksmuster 20
21 Unser Internetangebot 2,5 Mio. Zugriffe pro Monat; Webserver-Rohdatenabgabe - die Internetversion von DEPATIS -mehr als28 Mio Patentdokumente -ca. 1,4 Mio Recherchen / Monat -ca. 3,75 Mio. PDF-Einzelseiten / Monat - die amtliche Publikationsplattform Internetdienste DPMA-WEBSITE DEPATISnet DPMApublikationen DPINFO - Rechts- und Verfahrensstandsinformationen zu allen Schutzrechtsarten 21
22 Beratung und Hilfestellung Auskunftsstellen des DPMA in München, Berlin und Jena Klärung allgemeiner Verfahrensfragen, kostenlose Auskünfte persönlich schriftlich, auch per telefonisch keine Rechtsberatung kostenlose Erfindererstberatung durch Patentanwälte Verfahrensstandsauskünfte Regionale Patentinformationszentren Patentanwälte, Rechtsanwälte 22
23 Recherchen im gewerblichen Rechtsschutz Nutzen und Notwendigkeit Stand-der-Technik-Recherchen Vermeidung von Doppelentwicklungen Verhinderung der Verletzung bestehender Rechte Einschätzung der Schutzfähigkeit der eigenen Entwicklungen Marken- und Geschmacksmusterrecherchen Ermittlung identischer und ähnlicher Schutzrechte im Vorfeld einer Anmeldung Überwachungsrecherchen Information über Entwicklungsaktivitäten der Wettbewerber Überwachung neuer Anmeldungen auf Kollisionen mit eigenen Rechten 23
24 Recherchen Informationsangebote und Recherchedienstleistungen Informationsangebote für die Öffentlichkeit DPMA Amtliche Internetdienste Auslegehallen in München und Berlin Regionale Patentinformationszentren Anbieter von Recherchedienstleistungen kommerzielle Datenbanken Regionale Patentinformationszentren Patentberichterstatter Patentanwaltskanzleien u. a. 24
25 Kontaktdaten: Tel.: 089/
26 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. 26
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