Sozialversicherungsinformation für Tierärzte
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- Mathias Eberhardt
- vor 8 Jahren
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1 Sozialversicherungsinformation für Tierärzte Stand Kosten eines Tierarztes mit eigener Praxis a) allgemeine Informationen (Pensionsversicherung, Optionen Krankenversicherung) Seite 1 b) Übersicht über die Regelung in der Pensionsversicherung Seite 2 c) Vergleich der drei möglichen Krankenversicherungen Seite 3 d) Begründung der selbständigen tierärztlichen Tätigkeit ab dem mit Krankenversicherung in der Gruppenkrankenversicherung Seite 4 e) Begründung der selbständigen tierärztlichen Tätigkeit ab dem mit Krankenversicherung nach dem ASVG Seite 5 f) Begründung der selbständigen tierärztlichen Tätigkeit ab dem mit Krankenversicherung nach dem GSVG Seite 6 Kosten eines angestellten Tierarztes a) vollbeschäftigt mit Pflichtversicherung Seite 7 b) geringfügig beschäftigt Seite 8 Mehrfachversicherung von Tierärzten Sozialversicherung von Tierärzten mit Nebenbeschäftigung als Beamter od. Dienstnehmer Seite 9
2 Kosten eines Tierarztes mit eigener Praxis (Sozialversicherung, Gesamtkosten für einen Auftraggeber) a) allgemeine Informationen (Pensionsversicherung, Optionen Krankenversicherung) Seite 1 b) Übersicht über die Regelung in der Pensionsversicherung Seite 2 c) Vergleich der drei möglichen Krankenversicherungen Seite 3 d) Begründung der selbständigen tierärztlichen Tätigkeit ab dem mit Krankenversicherung in der Gruppenkrankenversicherung Seite 4 e) Begründung der selbständigen tierärztlichen Tätigkeit ab dem mit Krankenversicherung nach dem ASVG Seite 5 f) Begründung der selbständigen tierärztlichen Tätigkeit ab dem mit Krankenversicherung nach dem GSVG Seite 6
3 Sozialversicherung der Tierärzte ab Selbständiger Tierarzt mit Ordination Neuzugang ab GSVG-Pensionsversicherung "Neue Selbständige" "Neue Selbständige" 2 (1) Z 4 GSVG 2 (1) Z 4 GSVG Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (SVA) Gruppen- Krankenversicherung (Wr. Städtische Versicherung) W A H L W E I S E Krankenversicherung 16 ASVG Gebietskrankenkasse (GKK) zuständig GKK des Wohnsitzes! Krankenversicherung Selbstversicherung 14a GSVG Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (SVA) zuständig SVA des Berufssitzes! ASVG-Unfallversicherung (wird mit Pensionsversicherung einheitlich abgerechnet) UMSTIEG in eine andere KV-Regelung aufgrund Änderung der relevanten Verhältnisse ist u. U. möglich Genauere Infos sind individuell erfragbar über KV-Unternehmen oder über die ÖTK. Selbständigenvorsorge (Betriebsvorsorgekasse - BVK): bei jeglicher Wahl der Krankenversicherung möglich: 1,53 % der Pensionversicherungs- Beitragsgrundlage - wird von der SVA der gewerblichen Wirtschaft eingehoben. ACHTUNG: Bei Anmeldung eines Gewerbes ist die BVK verpflichtend! Freiwillige Arbeitslosenversicherung für selbständige TierärztInnen: Wird von der SVA der gewerblichen Wirtschaft eingehoben. Informationen über die ÖTK. Seite 1
4 Stand Werte in EUR Pensionsversicherung für selbständige Tierärzte ab Versicherung als "Neuer Selbständiger" nach 2 (1) Z 4 GSVG Versicherungsgrenze 6.453,36 pro Jahr 1 Einkünfte/BMGL <= 6.453,36 pro Jahr Einkünfte/BMGL > 6.453,36 pro Jahr Keine Pflichtversicherung in der PV Achtung keine Unfallversicherung (private Vorsorge!) J E D O C H Versicherung in PV möglich! PV-Werte/Monat für das Jahr 2011: pro Monat HBGL 4.935,00 --> max.beitrag 863,63 Vers.Grenze 537,78 --> min.beitrag 94,11 Neuzugang ab Pensionsversicherung aufgrund Erklärung bei der SVA, dass Versicherungsgrenze voraussichtlich überschritten wird PV-Beiträge berechnet von Versicherungsgrenze 537,78 pro Monat 2 mit dem aktuellen PV-Beitragssatz (siehe nebenstehend) Beitragssatz für Tierärzte mit Praxis: Teilung der Beiträge in 2001: bis ,50% bis inkl. Juli ,50% ab August ,00% ab ,25% ab ,50% ab ,75% ab ,00% ab ,25% ab ,50% 1 Bemessungsgrundlage (BMGL) für SV = Einkünfte lt. ESt-Bescheid + vorgeschriebene SV-Beiträge Bei zusätzlichen Erwerbseinkünften (Angestellter, geringf. Beschäftigter, Arbeitslosengeld, Karenzgeld) --> Versicherungsgrenze = 4.515,12 2 bzw. 376,26 pro Monat bei zusätzlichen Erwerbseinkünften Seite 2
5 Stand Werte in EUR Gruppenkrankenversicherung Wr. Städtische Versicherung Selbstversicherung 16 ASVG Gebietskrankenkasse (GKK) Selbstversicherung 14a GSVG SVA der gewerblichen Wirtschaft Versicherungswerte: Versicherungswerte: Versicherungswerte: * fixe Monatsprämien * Beitragssatz 7,55 % * Beitragssatz 7,65 % (incl. 1 Mitversicherter: Ehepartner od. ältestes Kind - * grundsätzlich Berechnung von HBGL (!); * Beitragssatz-Angleichung ab 2008 nur wenn im gemeinsamen Haushalt) Herabsetzung möglich, wenn wirtschaftliche * Berechnung von freiberuflichen Einkünften * Prämienhöhe abhängig von Eintrittsalter Verhältnisse entsprechend nachgewiesen KV-Mindestbeitrag berechnet von 537,78 pro Monat * Prämienhöhe unabhängig vom Einkommen (!) werden (siehe unten) * maximal Berechnung von der HBGL (59.220,39 pro Jahr) * Prämienhöhe abhängig von Anzahl der Mitversicherten Mindestbeitrag 90,00 pro Monat * Prämie je zusätzlich mitversichertem Kind: 65,93 pro Monat * Beitragsfreie Mitversicherung der Kinder * Beitragsfreie Mitversicherung der Kinder ACHTUNG! Beitragsfreie Mitversicherung der Ehegatten nur mehr ACHTUNG! Beitragsfreie Mitversicherung der Ehegatten nur mehr unter bestimmten Voraussetzungen! Kosten Mitversicherung: unter bestimmten Voraussetzungen! Kosten Mitversicherung: 3,40% 3,40% der BGL des Hauptversicherten. der für die PV des Hauptversicherten heranzuziehenden BGL Eintrittsalter KV-Prämie (incl. 1 Mitvers.) tats. jährliche KV-Beitrag tats. jährliche KV-Beitrag monatlich jährlich Beitragsgrundlage monatlich jährlich Beitragsgrundlage monatlich jährlich , , ,64 90, ,00 min. Beitrag! 6.453,36 41,14 493,68 min. Beitrag! , , ,00 125, , ,00 127, , , , ,00 157, , ,00 159, , , , ,00 188, , ,00 191, , , , ,00 220, , ,00 223, , , , ,00 251, , ,00 255, , , , ,00 283, , ,00 286, , , , ,00 314, , ,00 318, , , , ,00 346, , ,00 350, ,50 ab , , ,54 360, ,00 max. Beitrag ,39 377, ,36 max. Beitrag * Selbstbehalt: ca. 20% Selbstbehalt bei ambulanten * Selbstbehalt: kein Selbstbehalt (vorerst), E-Card Gebühr * Selbstbehalt: 20% Selbstbehalt bei ambulanten Leistungen Rezeptgebühr Leistungen * Doppelversicherung: Keine Ausnahme bei gesetzlicher * Doppelversicherung: Wirkt zusammen mit anderen gewerbl. * Doppelversicherung: Beitragsgrundlagen aus anderen Pflichtversicherung aus anderer Einkünften bis zur HBGL pflichtversicherten Tätigkeiten Tätigkeit, daher entsteht mit dem (--> keine Doppelversicherung) (z.b. gewerbliche Tätigkeit, Dienst- GKV Doppelversicherung! verhältnis) werden angerechnet. z.b. GKV + anderes Dienstverh. * ACHTUNG! Beitragsberechnung von allen (Regelung über Befreiung von der --> Prämie GKV + Beitr. gesetzl. KV Einkünften! Es zählen auch V+V,...und alle Zahlungspflicht, Differenzvorz.B. GKV + gewerbl. Tätigkeit anderen nicht versicherungspflichtigen schreibung, --> Prämie GKV + Beitr. Gesetzl. KV Einkünfte! (zb Fleischbeschauung) (--> keine Doppelversicherung) * günstige Zusatzversich. f. Sonderklasse (auch für Mitversicherte) Die gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse sind ausschlaggebend! * KV in Pension gleiche Höhe wie zuletzt als * KV in Pension 5,10% der Pension * KV in Pension 7,00% der Pension Erwerbstätiger * gleiche Mindestleistungen wie gesetzl. Krankenversicherung * Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung * Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung Seite 3
6 Stand Werte in EUR Kosten für selbständige Tierärzte/innen I Begründung der selbständigen tierärztlichen Tätigkeit ab dem "Opting Out" - Gruppenkrankenversicherung Annahme: Beitrittsalter des Versicherten: eigene Praxis eigene Praxis eigene Praxis eigene Praxis eigene Praxis eigene Praxis Jahre KV GKV KV GKV KV GKV KV GKV KV GKV KV GKV HONORAR (exkl. Umsatzsteuer!) 750, , , , , ,00 FIX KV GKV 1-198,81-198,81-198,81-198,81-198,81-198,81 17,50% PV GSVG 2-131,25-175,00-262,50-306,25-350,00-437,50 FIX UV 3-8,25-8,25-8,25-8,25-8,25-8,25 Verbleibender Betrag nach SV 411,69 617, , , , ,44 Sterbekasse -7,20-7,20-7,20-7,20-7,20-7,20 Notstandsfonds -1,83-1,83-1,83-1,83-1,83-1,83 Kammerumlage -55,00-55,00-55,00-55,00-55,00-55,00 Versorgungsfonds (über 35 Jahre: 252,00) -155,00-155,00-155,00-155,00-155,00-155,00 (unter 35 Jahre) Verbleibender Betrag 192,66 398,91 811, , , ,41 Gesamtbelastung f. Auftraggeber: 750, , , , , ,00 Jahresbeiträge 2012 EUR Tarife für ,12 Versorgungsfonds bis zum 35. Lebensjahr 1.860,00 1 Fixbetrag abhängig von Eintrittsalter (ein beitragsfrei Mitversicherter inkludiert) GKV ,08 Versorgungsfonds ab dem 35. Lebensjahr 3.024,00 abhängig vom ,81 Notstandsfonds 22,00 2 Höchstbeitragsgrundlage PV GSVG: 4.935,00 pro Monat = ,00 pro Jahr Eintrittsalter des ,97 Sterbekasse 86,40 Versicherungsgrenze PV GSVG: 537,78 pro Mo = 6.453,36 pro Jahr Versicherten --> ,39 Österr. 660, ,65 3 UV = Fixbetrag pro Jahr 99, , , ,38 ab ,63 Seite 4
7 ACHTUNG! Stand Bei der Selbstversicherung nach 16 ASVG erfolgt die Berechnung der KV-Beiträge grundsätzlich von der Höchstbeitragsgrundlage! Die Herabsetzung der Beiträge kann beantragt werden, allerdings sind für die Herabsetzung die gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse Werte in EUR maßgebend! Damit fließen auch Einkünfte aus Vermietung, eigene Praxis eigene Praxis eigene Praxis eigene Praxis eigene Praxis eigene Praxis Fleischbeschau,... in die Betrachtung ein. Damit wirken KV ASVG KV ASVG KV ASVG KV ASVG KV ASVG KV ASVG diese Einkünfte auf die Höhe der Krankenversicherung! Kosten für selbständige Tierärzte/innen Begründung der selbständigen tierärztlichen Tätigkeit ab dem "Opting Out" - Krankenversicherung nach ASVG HONORAR (exkl. Umsatzsteuer!) 750, , , , , ,00 Annahme: keine anderen Einkünfte! 7,55% KV GKV 1-56,63-75,50-113,25-132,13-151,00-188,75 17,50% PV GSVG 2-131,25-175,00-262,50-306,25-350,00-437,50 FIX UV 3-8,25-8,25-8,25-8,25-8,25-8,25 Verbleibender Betrag nach SV 553,87 741, , , , ,50 Sterbekasse -7,20-7,20-7,20-7,20-7,20-7,20 Notstandsfonds -1,83-1,83-1,83-1,83-1,83-1,83 Kammerumlage -55,00-55,00-55,00-55,00-55,00-55,00 Versorgungsfonds (über 35 Jahre: 252,00) -155,00-155,00-155,00-155,00-155,00-155,00 (unter 35 Jahre) Verbleibender Betrag 334,84 522,22 896, , , ,47 II Gesamtbelastung f. Auftraggeber: 750, , , , , ,00 Jahresbeiträge 2012 EUR 1 Minimaler KV-Beitrag, auf den herabgesetzt werden kann = 90,00 Versorgungsfonds bis zum 35. Lebensjahr 1.860,00 Versorgungsfonds ab dem 35. Lebensjahr 3.024,00 2 Höchstbeitragsgrundlage PV GSVG / ASVG: 4.935,00 pro Monat = ,00 pro Jahr Notstandsfonds 22,00 Versicherungsgrenze PV GSVG / ASVG: 537,78 pro Monat = 6.453,36 pro Jahr Sterbekasse 86,40 Österr. 660,00 3 UV = Fixbetrag pro Jahr 99,00 Seite 5
8 Stand Werte in EUR Kosten für selbständige Tierärzte/innen III Begründung der selbständigen tierärztlichen Tätigkeit ab dem Krankenversicherung in der gewerblichen Wirtschaft eigene Praxis eigene Praxis eigene Praxis eigene Praxis eigene Praxis eigene Praxis KV GSVG KV GSVG KV GSVG KV GSVG KV GSVG KV GSVG HONORAR (exkl. Umsatzsteuer!) 750, , , , , ,00 7,65% KV GKV 1-57,38-76,50-114,75-133,88-153,00-191,25 17,50% PV GSVG 2-131,25-175,00-262,50-306,25-350,00-437,50 FIX UV 3-8,25-8,25-8,25-8,25-8,25-8,25 Verbleibender Betrag nach SV 553,12 740, , , , ,00 Sterbekasse FIX -7,20-7,20-7,20-7,20-7,20-7,20 Notstandsfonds -1,83-1,83-1,83-1,83-1,83-1,83 Kammerumlage -55,00-55,00-55,00-55,00-55,00-55,00 Versorgungsfonds (über 35 Jahre: 252,00) -155,00-155,00-155,00-155,00-155,00-155,00 (unter 35 Jahre) Verbleibender Betrag 334,09 521,22 895, , , ,97 Gesamtbelastung f. Auftraggeber: 750, , , , , ,00 Jahresbeiträge 2012 EUR 1 Minimaler KV-Beitrag, auf den herabgesetzt werden kann = 41,14 Versorgungsfonds bis zum 35. Lebensjahr 1.860,00 Versorgungsfonds ab dem 35. Lebensjahr 3.024,00 2 Höchstbeitragsgrundlage PV GSVG: 4.935,00 pro Monat = ,00 pro Jahr Notstandsfonds 22,00 Versicherungsgrenze PV GSVG: 537,78 pro Monat = 6.453,36 pro Jahr Sterbekasse 86,40 Österr. 660,00 3 UV = Fixbetrag pro Jahr 99,00 Seite 6
9 Kosten eines angestellten Tierarztes (Sozialversicherung, Steuern, Gesamtkosten für den Dienstgeber) a) vollbeschäftigt mit Pflichtversicherung Seite 7 b) geringfügig beschäftigt Seite 8
10 Stand Werte in EUR Kosten für Vollzeit angestellte Tierärzte/Tierärztinnen Dienstnehmer Dienstnehmer Dienstnehmer Dienstnehmer Dienstnehmer Dienstnehmer gem 4(2) ASVG gem 4(2) ASVG gem 4(2) ASVG gem 4(2) ASVG gem 4(2) ASVG gem 4(2) ASVG Bruttobezug (Bsp.) 750, , , , , ,00 Abzüge Sozialversicherung 1 3,82% Krankenvers. -28,65-38,20-57,30-66,85-76,40-95,50 10,25% Pensionsvers. -76,88-102,50-153,75-179,38-205,00-256,25 3,00% Arbeitslosenvers. 2 0,00 0,00-45,00-52,50-60,00-75,00 0,50% Wohnbauförderung -3,75-5,00-7,50-8,75-10,00-12,50 Abzüge Lohnsteuer (grob gerechnet) 0,00 0,00-79,39-228,92-303,68-378,44 Nettoauszahlungsbetrag 640,72 854, , , , ,31 Sterbekasse -7,20-7,20-7,20-7,20-7,20-7,20 Notstandsfonds -1,83-1,83-1,83-1,83-1,83-1,83 Kammerumlage -24,33-24,33-24,33-24,33-24,33-24,33 Versorgungsfonds 3 (über 35 Jahre: 252,00) -72,00-72,00-72,00-72,00-72,00-72,00 (unter 35 Jahre) Verbleibender Betrag 535,35 748, , , , ,94 Lohnabgaben: 4 vom BRUTTO 750, , , , , ,00 3,83% KV 28,73 38,30 57,45 67,03 76,60 95,75 1,40% UV 10,50 14,00 21,00 24,50 28,00 35,00 12,55% PV 94,13 125,50 188,25 219,63 251,00 313,75 4,05% ALV,WBF,IESG 5 30,38 40,50 60,75 70,88 81,00 101,25 3,00% Kommunalsteuer 6 22,50 30,00 45,00 52,50 60,00 75,00 4,50% DB 33,75 45,00 67,50 78,75 90,00 112,50 kein DZ 7 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,53% MV-Beitrag 11,48 15,30 22,95 26,78 30,60 38,25 231,47 308,60 462,90 540,05 617,20 771,50 Gesamtbelastung für Auftraggeber 981, , , , , ,50 Jahresbeiträge 2012 EUR Versorgungsfonds bis zum 35. Lebensjahr 864,00 Versorgungsfonds ab dem 35. Lebensjahr 3.024,00 Notstandsfonds 22,00 Sterbekasse 86,40 Österr. 292,00 1 Höchstbeitragsgrundlage Sozialvericherung 4.230,00 pro Monat 2 die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sind bis pro Monat frei, von 1.186,00 bis 1.294,00 1,00%, von 1.294,00 bis 1.456,00 2,00% und ab 1.456,00 mit 3,00% 3 bis zu einem Bruttogehalt von 832,91 ist, mittels eines formlosen Antrages) eine Ausnahme vom Versorgungsfonds möglich 4 bei Beschäftigung in Wien fällt noch die "U-Bahn-Abgabe" in Höhe von 3,12 pro Monat an 5 Dienstgeberanteil für Arbeitslosenversicherung, Wohnbauförderung und Insolvenz-Entgeltsicherungszuschlag 6 die Kommunalsteuer ist bis zu einer Gesamtbemessungsgrundlage je Dienstgeber von 1.095,00 pro Monat frei, zwischen und dann 1.460,-- anteilig und dann 3,00% 7 da die Tierärzte/innen Mitglied in der Österr. sind und daher keine Pflichtmitgliedschaft in der Österr. Wirtschaftskammer besteht (0,36% bis 0,44%) Bei den Berechnungen wurden keine Werbungskosten, Pendlerpauschali, Alleinverdiener- / Alleinerzieherabsetzbeträge, Sachbezüge etc. berücksichtig! ACHTUNG: die Auszahlung eines 13. und 14. Gehaltes bei angestellten Tierärzten/Tierärztinnen ist derzeit nicht gereglt und ist daher Vereinbarungssache! Seite 7
11 Stand Werte in EUR Kosten für geringfügig angestellte Tierärzte/Tierärztinnen Dienstnehmer Dienstnehmer Dienstnehmer Dienstnehmer Dienstnehmer gem 4(2) ASVG gem 4(2) ASVG gem 4(2) ASVG gem 4(2) ASVG gem 4(2) ASVG Bruttobezug 250,00 maximal 376,26 150,00 250,00 376,26 Abzüge Sozialversicherung 1 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Abzüge Lohnsteuer 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Nettoauszahlungsbetrag 250,00 376,26 150,00 250,00 376,26 freiwillige ASVG Selbstversicherung 2-52,78-52,78-52,78-52,78-52,78 Sterbekasse -7,20-7,20-7,20-7,20-7,20 Notstandsfonds -1,83-1,83-1,83-1,83-1,83 Kammerumlage -24,33-24,33-24,33-24,33-24,33 Versorgungsfonds 3 (über 35 Jahre: 252,00) -72,00-72,00-72,00-72,00-72,00 (unter 35 Jahre) Verbleibender Betrag 91,85 218,11-8,15 91,85 218,11 zusätzliche Dienstgeberabgabe ihv. 16,40% Die Bruttolohnsumme der geringfügigen Beschäftigten eines Dienstgeber übersteigen NICHT 561,03 4 pro Monat Die Bruttolohnsumme der geringfügigen Beschäftigten eines Dienstgebers übersteigen 564,39 4 pro Monat Lohnabgaben: 5 vom BRUTTO 250,00 376,26 vom BRUTTO 250,00 376,26 0,00% KV 0,00 0,00 1,40% UV 3,50 5,27 1,40% UV 3,50 5,27 0,00% PV 0,00 0,00 0,00% ALV,WBF,IESG 6 0,00 0,00 16,40% DG-Abgabe 41,00 61,71 3,00% Kommunalsteuer 7 7,50 11,29 3,00% Kommunalsteuer 7 7,50 11,29 4,50% DB 11,25 16,93 4,50% DB 11,25 16,93 kein DZ 8 0,00 0,00 kein DZ 8 0,00 0,00 1,53% MV-Beitrag 3,83 5,76 1,53% MV-Beitrag 3,83 5,76 26,08 39,24 40,25 67,08 100,95 Gesamtbelastung für Dienstgeber 276,08 415,50 190,25 317,08 477,21 Jahresbeiträge 2012 EUR Versorgungsfonds bis zum 35. Lebensjahr 864,00 Versorgungsfonds ab dem 35. Lebensjahr 3.024,00 Notstandsfonds 22,00 Sterbekasse 86,40 Österr. 292,00 1 bei der Geringfügigkeit gibt es keine Sozialversicherungsabzüge für den Dienstnehmer 2 die Selbstversicherung ist in der ASVG mit einem Fixbetrag von 52,78 möglich (inkl. Pensions- und Krankenversicherung) 3 bis zu einem Bruttogehalt von 832,91 ist, mittels eines formlosen Antrages) eine Ausnahme vom Versorgungsfonds möglich 4 entspricht dem Eineinhalbfachem der Geringfügigkeitsgrenze 5 bei Beschäftigung in Wien fällt noch die "U-Bahn-Abgabe" in Höhe von 3,12 pro Monat an 6 Dienstgeberanteil für Arbeitslosenversicherung, Wohnbauförderung und Insolvenz-Entgeltsicherungszuschlag 7 die Kommunalsteuer ist bis zu einer Gesamtbemessungsgrundlage je Dienstgeber von 1.095,00 pro Monat frei, zwischen und dann 1.460,-- anteilig und dann 3,00% 8 da die Tierärzte/innen Mitglied in der Österr. sind und daher keine Pflichtmitgliedschaft in der Österr. Wirtschaftskammer besteht (0,36% bis 0,44%) ACHTUNG: die Auszahlung eines 13. und 14. Gehaltes bei angestellten Tierärzten/Tierärztinnen ist derzeit nicht geregelt und ist daher Vereinbarungssache! Seite 8
12 Mehrfachversicherung a) selbständiger Tierarzt und b) Dienstverhältnis/Beamter/gewerblicher Tätigkeit/bäuerlicher Tätigkeit
13 Mehrfachversicherung Nebentätigkeiten zur tierärztlichen Tätigkeit TA mit Ordination + Tätigkeit als Angestellter/Beamter TA mit Ordination (mit Unterbrechung bzw. Neuzugang) + Tätigkeit als Angestellter/Beamter Variante A TA Ordi + GSVG-Pflichtversicherung 14b GSVG-KV-Beiträge * allerdings nur Differenzvorschreibung auf HBGL maximal Beiträge von der HBGL! Wahlmöglichkeit der leistenden SVA Dienstverhältnis/Beamter ASVG/BKUVG-KV-Beiträge vom Gehalt bis zur HBGL Variante B TA Ordi + GKVV volle Prämie! Doppelversicherung! keine gegenseitige Anrechnung der KV-Beiträge 2-fache Entrichtung von KV-Beiträgen Dienstverhältnis/Beamter ASVG/BKUVG-KV-Beiträge vom Gehalt bis zur HBGL Seite 9
14 Abkürzungsverzeichnis ALV = Arbeitslosenversicherungsbeitrag ASVG = Allgemeines Sozialversicherungsgesetz BGL = Beitragsgrundlage BMGL = Bemessungsgrundlage BVK = betriebliche Vorsorgekasse DB = Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds DN = Dienstnehmer DZ = Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (= Kammerbeitrag zur Wirtschaftskammer) GKK = Gebietskrankenkasse GKV = Gruppenkrankenversicherungsvertrag GSVG = Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz HBGL = Höchstbeitragsgrundlage IESG = Insolvenz-Entgeltsicherungszuschlag KV = Krankenversicherung MBGL = Mindestbeitragsgrundlage MV-Beitrag = Beitrag zur Mitarbeitervorsorgekasse ÖTK = Österreichische PV = Pensionsversicherung SV = Sozialversicherung SVA = Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft UV = Unfallversicherung WBF = Wohnbauförderungsbeitrag ad) angestellte Tierärzte (Vollbeschäftigung und geringfügige Beschäftigung) Bei angestellten Tierärzten ist es strittig, ob ein 13. und 14. Gehalt (= Urlaubsbeihilfe und Weihnachtsremuneration) ausbezahlt werden muß. Auch hier würden die zusätzlichen Dienstgeberabgaben anfallen. Bei der Beurteilung von arbeitsrechtlichen Ansprüchen ist nach ha bei fehlendem Kollektivvertrag und Nichtanwendbarkeit des Angestelltengesetzes der ortsübliche Anspruch zu gewähren. Dies würde in der Regel bedeuten: Angestellte Dienstnehmer haben Urlaubsanspruch und es gelten die arbeitsrechtlichen Schutzbestimmungen für Dienstnehmer (einzuhaltende Kündigungsfristen und Kündigungstermine, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Erwerb von Abfertigungsansprüchen, Anwendung des Arbeitszeitgesetzes,...) ad) Krankenversicherungsoptionen Der Günstigkeitsvergleich bei den verschiedenen Krankenversicherungsoptionen kann nur mittels Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse des Versicherten erfolgen. Die Günstigkeit ist vor allem von folgenden Faktoren abhängig: Mitversicherung von Angehörigen, Einkommenshöhe (auch künftig geplante), andere Einkünfte, Alter bei Begründung der selbständigen Tätigkeit, gewünschte Leistungen aus der Krankenversicherung, benötigte Zusatzversicherung für Sonderklasse,... Beiliegende Berechnungen können daher nur Richtwerte vermitteln.
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