Betriebssicherheitsverordnung - Auswirkung auf den Brand- und Explosionsschutz - Jahresfachtagung

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1 Betriebssicherheitsverordnung - Auswirkung auf den Brand- und Explosionsschutz -

2 Brände und Explosionen sind oft die unmittelbaren Auslöser von Unfällen. Unfälle sind oft die unmittelbaren Auslöser von Bränden und Explosionen.

3 Brandursachen in der BRD Hauptursachen in der Betrieben unsachgemäßer Umgang mit Arbeitsmitteln fehlende Unterweisungen mangelhaftes Gefährdungsbewusstsein unzureichende Instandhaltung/Funktionsfähigkeit

4 Schwachpunkte sind erkannt und geregelt! unsachgemäßer Umgang ArbSchG, 15 - Pflichten der Beschäftigten BGV A1, 17 - Benutzung von Arbeitsmitteln fehlende Unterweisungen BGV A1, 4 - Unterweisung der Mitarbeiter KHBauVO, 36 (5) - Sonstige Betriebsvorschriften ArbSchG 12 - Unterweisung mangelhaftes Gefährdungsbewusstsein ArbSchG, 5 - Beurteilung der Arbeitsbedingungen, 3 - Gefährdungsbeurteilung BGV A1, 3 - Beurteilung der Arbeitsbedingungen unzureichende Instandhaltung/Funktionsfähigkeit, 4 Anforderungen an die Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel TPrüfVO NRW, Anhang zu 1 und 2

5 Rechtssystem Hierarchiestufen Hierarchiestufen Arbeitsschutz EU Vertrag EU Richtlinien Grundgesetz Sozialgesetzbuch Gesetze ASiG ChemG ArbSchG Gefährdungsbeurteilung GPSG BG-Regelwerk BGV A1 GefStoffV BaustellV ArbStättV GPSGV BGR/BGI TRGS RAB ASR TRBS Normen ( DIN, DIN EN, VDI, VDE, etc.)

6 Rechtssystem Schutzziele im Brandschutz Arbeitsschutzrecht Beschäftigte dürfen bei der Arbeit in ihrer Gesundheit nicht gefährdet werden Der Entstehung eines Brandes ist vorzubeugen. Die Rettung von Tieren und Menschen muss ermöglicht werden. Bauordnungsrecht Im 17 BauO NRW sind speziell für den Brandschutz die folgenden vier allgemeinen Schutzziele definiert: Der Entstehung eines Brandes ist vorzubeugen. Der Ausbreitung von Feuer und Rauch ist vorzubeugen. Die Rettung von Tieren und Menschen muss ermöglicht werden. Wirksame Löscharbeiten müssen ermöglicht werden.

7 Schutzziel des Arbeitsschutzes in der ArbStättV ttv Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben einer Arbeitsstätte Gesundheitsschutz beinhaltet die Abwehr von Gefährdungen und Belastungen, die zu arbeitsbedingten Erkrankungen führen können. Gesundheitsschutz beinhaltet auch die menschengerechte Gestaltung der Arbeit

8 Betriebssicherheitsverordnung Betriebssicherheitsverordnung Gefährdungsbeurteilung Explosionsschutz/-dokument

9 Betriebssicherheitsverordnung Die Betriebssicherheitsverordnung betrifft grundsätzlich alle, die Arbeitsmittel bereitstellen und überwachungsbedürftige Anlagen betreiben. Für die Umsetzung der ist der Unternehmer (Arbeitgeber/Betreiber) verantwortlich. Die ist seit dem in Kraft.

10 Was regelt die Betriebssicherheitsverordnung? Mit dem Regelwerk trennt der Gesetzgeber klar zwischen der Beschaffenheit von Anlagen und deren Komponenten - wird über Verordnungen nach Geräte- und Produktsicherheitsgesetz geregelt und dem Betrieb einer Anlage wird über die Betriebssicherheitsverordnung geregelt Beschaffenheit Betrieb

11 Ziele der Betriebssicherheitsverordnung Die verfolgt im Wesentlichen folgende Ziele: Umsetzung mehrerer EU-Richtlinien in nationales Recht (Richtlinie 95/63/EG, 1999/92/EG, 2001/45/EG) einheitliches betriebliches Anlagensicherheitsrecht, bei klarer Trennung von Beschaffenheit und Betrieb sowie Neuordnung im Bereich der überwachungsbedürftigen Anlagen Schaffung von Freiräumen durch Aufhebung von Verordnungen und zugehörigen Verwaltungsvorschriften (z. B. DampfKV, DruckBehV, VbF usw.) und Beseitigung bestehender Doppelregelungen

12 Anwendungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung Geräte Werkzeuge Dampfkessel- Druckbehälter- Füllanlagen anlagen anlagen Arbeitsmittel von Beschäftigten benutzt Überwachungsbedürftige Anlagen Leitungen Maschinen Anlagen Tankanlagen Ex-Anlagen Aufzüge

13 Überwachungsbedürftige rftige Anlagen Gefahr durch Gefahr durch Gefahr durch Absturz Brand und Explosion Druck Aufzüge VbF-Anlagen Dampfkesselanlagen Ex-Anlagen Druckbehälteranlagen Leitungen Füllanlagen

14 Regelungen im 2. Abschnitt der Aufzeichnungen Prüfung Unterrichtung und Unterweisung Schutzmaßnahmen Beschaffenheit Explosionsschutzdokument explosionsgefährdete Bereiche Bereitstellung und Benutzung Gefährdungsbeurteilung Arbeitsmittel

15 Brandschutz und Arbeitssicherheit - Gegensatz oder Ergänzung? Rettungswege Sicherheitsbeleuchtung Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung Brandschutz Brandbekämpfung von Entstehungsbränden Lüftungsanlagen Arbeitssicherheit Flucht- und Rettungspläne

16 ArbStättV ttv und Bauordnungsrecht Bauordnungsrecht: Länderrecht regelt u. a. das Errichten von Arbeitsstätten wird ergänzt durch Sonderbauordnungen (z. B.VStättVO) und technische Baubestimmungen (z. B. IndBauRL) Deregulierung durch Musterbauordnung 2002

17 ArbStättV ttv und Bauordnungsrecht Arbeitsstättenrecht: Bundesrecht Regelt das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten Notwendige spezifische Anforderungen zum Schutz der Beschäftigten

18 Mögliche Zielkonflikte Beispiel: tragbare Feuerlöscher

19 Mögliche Zielkonflikte Brandschutz: Arbeitssicherheit: das Gebäude ist mit einer ausreichenden Anzahl an Feuerlöschern auszustatten TPrüfVO NRW, Prüffrist 2 Jahre ASR 13/1,2 Feuerlöscheinrichtungen BGR 133 Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern Prüffrist 2 Jahre : Prüffrist der Druckbehälter (tragbare Feuerlöscher) alle 5 Jahre bzw. gemäß Gefährdungsbeurteilung

20 Mögliche Zielkonflikte Beispiel: Sicherung des 2. Rettungsweges über eine Spindeltreppe

21 Ablauf einer Gefährdungsbeurteilung Brandschutz: Arbeitssicherheit: 17 (3) BauO NRW Für jede Nutzungseinheit müssen in jedem Geschoss 2 Rettungswege vorhanden sein Ziffer 4 (6) ASR A2.3 Spindeltreppen sind im Verlauf des 1. RW nicht zulässig. Im Verlauf eines 2. RW sind sie zulässig, wenn die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung deren sichere Benutzung erwarten lassen

22 Ablauf einer Gefährdungsbeurteilung Ermittlung der möglichen Gefährdungen Bewertung der ermittelten Gefährdungen Ermittlung der Gegenmaßnahmen Umsetzung der Maßnahmen Wirksamkeitskontrolle

23 Ermittlung der Gegenmaßnahmen nahmen Beispiel: Gefährdung durch Arbeiten mit brennbaren Flüssigkeiten Maßnahmen T.O.P. Technische Maßnahmen: z. B. Lüftungsanlage, Wandqualität (z. B. F 90), BMA, Löschanlagen Organisatorische Maßnahmen: z. B: Getrennte Lagerung von brennbaren und brandfördernden Stoffen, Verringerung der Lagermengen Persönliche Schutzmaßnahmen z. B. Atemschutz, nichtbrennbare Kleidung

24 Beispiele einer Gefährdungsbeurteilung 1. Beispiel: Lagerung brennbarer Stoffe

25 Beispiele einer Gefährdungsbeurteilung 2. Beispiel: Flucht- und Rettungswege

26 Beispiele einer Gefährdungsbeurteilung 3. Beispiel: Explosionsgefährdung

27 Wann ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen? hren? Erstbeurteilung am bestehenden Arbeitsplatz Änderung im Betrieb (z. B. Änderung von Arbeitsstoffen, Arbeitsverfahren oder Arbeitsorganisation) Neubeschaffung von Maschinen, Geräten, Einrichtungen in regelmäßigen Abständen (Änderung von Vorschriften) nach Änderungen des Standes der Technik nach Arbeitsunfällen, Störfällen, Beinahe-Unfällen, Berufskrankheiten und anderen Erkrankungen

28 Grundsätzliche Pflichten Arbeitgeber Unternehmer Bauherren haben die Vorschriften und das Regelwerk bei der Planung und Ausführung, beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten zu berücksichtigen und die Beteiligten (Architekten, Sicherheitsfachkräfte, Feuerwehr etc.) zu informieren und in Entscheidungen einzubringen. Umsetzung eines ganzheitlichen Ansatzes

29 Es ist nicht genug zu wissen, man muss es auch anwenden; es ist nicht genug zu wollen, man muss es auch tun Goethe: Wilhelm Meisters Wanderjahre

30 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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