Schnittstelle Integration/Sozialhilfe wer macht was?
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- Falko Günther
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1 Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern 1 / 14 Schnittstelle Integration/Sozialhilfe wer macht was? Dr. Christian Zünd Direktion der Justiz und des Innern 26. Juni
2 Integrationspolitische Herausforderungen 2 / 14 und Ziele Herausforderungen: Ausländerkinder besuchen doppelt so häufig Schulen mit tieferen Anforderungen 47% der Sozialhilfeempfangenden sind ausländischer Nationalität 47% der registrierten Arbeitslosen sind ausländischer Nationalität 31% der Bezüger von Invalidenrenten sind ausländischer Nationalität Nur ein Fünftel der anerkannten Flüchtlinge ist erwerbstätig Offenheit der Aufnahmegesellschaft Ziele: Friedliches Zusammenleben erhalten Chancengleichheit erreichen Berufliche und soziale Integration 2
3 Integrationsförderungspolitik 3 / 14 Sprachkompetenz Berufliche Integration Erfolgreiche Integration Information Soziale Integration 3
4 4 / 14 Aufgaben der Fachstelle für Integrationsfragen Integrationsförderung nach dem Prinzip Fördern+Fordern Koordination der spezifischen Integrationsförderung im Kanton ZH (Kantonales Integrationsprogramm / KIP) Einsatz der Integrationspauschale für VA/AF Sensibilisierung der Regelstrukturen Grundlagenarbeit, Projektförderung, Pilotprojekte Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung Zusammenarbeit mit Bund, kantonalen Stellen, Gemeinden, Unternehmen, Migrantenorganisationen, Konsulaten etc. 4
5 Bereiche der spezifischen Integrationsförderung 5 / 14 5
6 Spezifische Problemlagen der ausländischen Wohnbevölkerung 6 / 14 Alte Migration Geringe berufliche Qualifikationen (insbesondere aussereuropäische Herkunftsländer) Sprachkenntnisse Beschäftigung in Branchen mit unterdurchschnittlichem Lohnniveau (Einkommen reicht nicht zur Existenzsicherung) Neue Migration nimmt aber zu: 50% aller Zugezogenen im Kanton ZH verfügen über einen Hochschulabschluss, 30% über einen Berufsbildungsabschluss 6
7 Ausländische Wohnbevölkerung und Sozialhilfe 7 / 14 im Kanton Zürich Ausländerinnen und Ausländer Sozialhilfebeziehende Quelle: Sozialbericht Kanton Zürich
8 Aufgaben des Kantons in der spezifischen Integrationsförderung und der Sozialhilfe 8 / 14 Sozialhilfe (KSA) Weiterentwicklung und Koordination des Sozialwesens Empfehlungen und Weisungen im Sozialhilferecht Beratung, Unterstützung und Beaufsichtigung der Gemeinden Anwendung des Sozialhilferechts vereinheitlichen Entscheid über die Anerkennung der staatlichen Kostenersatzpflicht gegenüber Zürcher Gemeinden oder Dritten Grundlagenarbeit IIZ Spez. Integrationsförderung (JI) Programmvereinbarung mit dem Bund Kantonale Koordination der spezifischen Integrationsförderung Entwicklung einer Strategie für den Einsatz der Integrationspauschale für VA/AF Zusammenarbeit mit Gemeinden Arbeitgebern Migrantenorganisationen Vereinen Qualitätssicherung Grundlagenarbeit, Pilotprojekte Öffentlichkeitsarbeit Interdirektionale Zusammenarbeit im Kanton (inkl. AWA, MBA, AJB, SVA, IIZ-Geschäftsstelle etc.) 8
9 Aufgaben der Gemeinden in der Sozialhilfe und 9 / 14 der spezifischen Integrationsförderung Sozialhilfe: Kommunaler Sozialdienst Spezifische Integrationsförderung: Kommunale Integrationsbeauftragte Fallführung / Beratung und Begleitung Abklärung Existenzsicherung (bedarfsabhängig) Integrationsmassnahmen in den ersten Arbeitsmarkt Persönliche Hilfe (Beratung und Betreuung) Erfolgreiche Integration Koordination der spezifischen kommunalen Integrationsangebote Erstinformation und Beratung Triage in Integrationsmassnahmen Sprach- und Integrationskurse Frühförderung Soziale Integration Interkulturelle Übersetzung Arbeitsmarktmassnahmen Coaching/Interkulturelle Kompetenz Antidiskriminierung Abteilungsübergreifende Zusammenarbeit in der Gemeinde 9
10 Abgrenzung spezifische Integrationsförderung 10 / 14 und Sozialhilfe Fallbeispiel Ereignis Spezifische Integrationsförderung: Gemeinde/Kommunaler Integrationsbeauftragter (IB) Kommunaler Sozialdienst Zuzug in Gemeinde (unbefristeter Arbeitsvertrag) Leistungsvereinbarung mit Kanton, Erstinformationsgespräch durch IB, Beratung und Triage in Sprachkurse, Frühförderung, soziale Integration (z.b. Vereine, Café International) etc. Folgejahre: Nutzung der Integrationsangebote Bei Bedarf Beratung durch IB und Nutzung der Integrationsangebote Stellenverlust und Sozialhilfeabhängigkeit Bei Bedarf Beratung durch IB und Nutzung der Integrationsangebote Fallführung, Existenzsicherung, Integrationsmassnahmen, Beratung 10
11 Herausforderungen bei der Integration 11 / 14 von vorläufig Aufgenommenen (VA) und anerkannten Flüchtlingen (AF) Langer Weg zur Anerkennung Sprachprobleme/Mangelnde Ausbildung Anerkennung von Bildungsnachweisen Traumatisierungen Geringe Anreize, aus der Sozialhilfe heraus zu kommen working poor vs. Sozialhilfeabhängige Diskriminierung 11
12 Kosten des Nicht-Handelns bei VA/AF 12 / 14 Einfache Modellrechnung für 1-Personenhaushalt: Kosten bei Nichtintegration in den Arbeitsmarkt p.p. 986,- Lebensunterhalt (gemäss SKOS) p.p. 295,- Krankenversicherung AVANEX p.p. 1000,- Wohnkosten (1-Personenhaushalt) ,- pro Monat ,- pro Jahr 12
13 Ziele der Fachstelle Integration im 13 / 14 Bereich der VA/AF Senkung der Sozialhilfeabhängigkeit durch: Bessere Koordination zwischen allen relevanten Akteuren ( Querschnittsaufgabe, zusammen mit Gemeinden, kantonalem Sozialamt, MBA, AJB, IIZ etc.) Sensibilisierung der Arbeitgeber, first place - then train Enge Zusammenarbeit mit den kommunalen Sozialdiensten Rasche Information Eigenverantwortung fördern Case Management Vereinfachung der Abläufe 13
14 Fazit: Wer macht was? 14 / 14 Spezifische Integrationsförderung Vorgelagerte Integrations- und Präventionsarbeit Kommunaler Sozialdienst Bei Sozialhilfebezug für Integration zuständig Spezifische Integrationsförderung unterstützt Spezielle Rolle der Fachstelle für Integrationsfragen bei der Integration von VA/AF (Integrationspauschale) Zusammenarbeit auf Kantons- und Gemeindeebene wichtig (Integration als Querschnittsaufgabe) 14
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