Rahmenvertrag zur Einbindung einer Onlineberatungslösung für die angeschlossenen Mitglieder
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- Jens Hofmeister
- vor 7 Jahren
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1 Rahmenvertrag zur Einbindung einer Onlineberatungslösung für die angeschlossenen Mitglieder zwischen Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Gesamtverband e. V Herr Martin Wißkirchen Oranienburger Str D Berlin (zukünftig Auftraggeber genannt) und zone35 - agentur für digitale kommunikation Herr Andreas Wimmer Anklamer Str Berlin (zukünftig Auftragnehmer genannt) Seite 1
2 (1) Der Vertrag bezieht sich auf 1 Vertragsgegenstand a, Bereitstellung der technischen Lösung für Mitglieder des Auftraggebers Mitglieder des Auftraggebers haben die Möglichkeit die Onlineberatungslösung beranet.de im Rahmen eines Lizenzvertrages zu nutzen. Hier wird unterschieden zwischen einer einmaligen Einrichtung und monatlichen Nutzungsgebühren der Onlineberatungslösung. b. Qualifizierung der Beraterinnen und Berater der beteiligten Mitglieder Ein speziell für die Onlineberatungslösung entwickeltes Schulungsprogramm qualifiziert die beteiligten Berater/innen im Umgang mit der Software und den Eigenheiten der tastaturbasierten Kommunikation. (2) Unter den Vertragspartnern wird darüber hinaus vereinbart, dass der Auftraggeber seine Mitglieder über die Möglichkeit informiert und anbietet an diesem Rahmenvertrages teilzunehmen. Durch die Teilnahme am Rahmenvertrag eröffnen sich für die Mitglieder günstigere Konditionen Onlineberatung über eine sichere Lösung anzubieten. (3) Die Kosten für die einmalige Konfiguration und den laufenden Betrieb werden individuell mit dem jeweiligen Mitglied abgerechnet. Genau Kosten entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage. 2 Pflichten des Auftragnehmers (1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in 1 in Verbindung mit der Leistungsbeschreibung (Leistungsbeschreibung_beranet.de_9_05.pdf) im Einzelnen beschriebenen Leistungen zu erbringen (Konfiguration der virtuellen Beratungsstellen und Betrieb dieser, sowie Schulung der Mitarbeiter). (2) Er verpflichtet sich ferner, sich bei der Ausführung der vertraglich geschuldeten Leistungen mit dem Auftraggeber abzustimmen. (3) Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass sämtliche Leistungen, die der Auftraggeber im Rahmen diese Vertrages erhält, nicht mit Urheberrechten, Leistungsschutzrechten oder sonstigen Rechten Dritter belastet sind. (4) Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter aus der Verletzung von Schutzrechten frei. Seile 2
3 SL, ^» J ^^ 3 Rechte des Auftraggebers (1) Der Auftraggeber ist jederzeit zu den üblichen Geschäftszeiten berechtigt, sich über den Stand der vertraglich geschuldeten Leistungen auch in den Räumen des Auftragnehmers zu informieren bzw. unterrichten zu lassen. 4 Sachmängelhaftung (1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die vertraglich geschuldeten Leistungen insgesamt die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Anforderungen erfüllen und frei von Mängeln sind, die ihre Verwendung zu dem vertraglich festgelegten Zweck mehr als nur unerheblich beeinträchtigen. (2) Die Gewährleistung beginnt mit der Abnahme und endet 2 Jahre nach Abnahme. Diese Frist verlängert sich um die Kalendertage, an denen die Leistungen, insbesondere die Softwareprodukte, infolge von Mängeln nicht genutzt werden können. (3) Macht der Auftraggeber Mängel geltend, so teilt er dem Auftragnehmer schriftlich per Fax oder per mit, wie sich die Mängel bemerkbar machen. Dabei müssen dem Auftragnehmer ggf. erforderliche Unterlagen von Seiten des Auftraggebers zur Verfügung gestellt werden. (4) Schriftlich geäußerte gerügte Mängel hat der Auftragnehmer unverzüglich unentgeltlich zu beseitigen. Die Gewährleistung für vom Auftraggeber selbst geänderte Programme ist ausgeschlossen. Bei verspäteter erfolgloser Mängelbeseitigung durch den Auftragnehmer ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. (5) Geltendmachung der übrigen gesetzlichen Gestaltungsrechte und/oder Schadenersatzansprüche bleiben von dieser Regelung unberührt. 5 Vergütung (1) Die Schulung, die Konfiguration und der Betrieb der virtuellen Beratungsstelle wird direkt mit dem jeweiligen Mitglied abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt für sechs (6) Monate im voraus und erfolgt via Bankeinzug, (2) Alle Mitgliedsorganisationen des DPWV erhalten durch die Nutzung des Rahmenvertrages mit dem Paritätischen Gesamtverband 16,5 % Ermäßigung auf die offiziell unter ausgewiesenen Seite 3
4 beranetde laufenden Kosten (Bereitstellung virtuelle Beratungsstelle, Lizenzschlüssel, etc.). Der Nachlass bezieht nur auf die laufenden Kosten, die einmaligen Kosten bleiben davon unberührt. Siehe beiliegende Preisliste (preisliste_paritaet_09_05.pdf) 6 Geheimhaltung, Datenschutz, Herausgabe, Löschungspflichen (1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle bei Abarbeitung der vertraglich geschuldeten Leitungen bekannt gewordenen Informationen keinem Dritten zu offenbaren. Die Geheimhaltungspflicht bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen. (2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich ferner zur Einhaltung aller relevanten datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere derjenigen des Sozialdatenschutzes gemäß der 35 SGB l, 67-85a SGB X. (3) Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass die Datensicherung entsprechend der Vorgaben der Leistungsbeschreibung gewährleistet ist. (4) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Fertigstellung der Leistungen und nach deren Übertragung in den Verfügungsbereich des Auftraggebers alle ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen und Inhalte, die in elektronischer Form vorliegen zu löschen; auf vorheriges Verlangen des Auftraggebers, hat er diesem zuvor eine Kopie der Inhalte zukommen zu lassen. Informationen in verkörperter Form sind dem Auftraggeber herauszugeben oder auf dessen Verlangen hin oder bei Nichtannahme zu löschen. Beziehungsweise physikalisch zu vernichten. 7 Haftung / Freistellung (1) Der Auftragnehmer haftet für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden oder mit diesem Vertrag in Zusammenhang stehenden Verbindlichkeiten nach den gesetzlichen Bestimmungen. Er stellt den Auftraggeber von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei. (2) Der Auftraggeber übernimmt für von dem Auftragnehmer oder seinen Mitarbeitern eingeführtes Eigentum keinen Versicherungsschutz. (3) Der Auftraggeber haftet nicht für die von seinen Mitgliedern im Rahmen der Onlineberatungsplattform abgehaltenen Beratungen, bzw. der dort veröffentlichten Inhalte. Seite 4
5 8 Rücktritt (1) Der Auftraggeber kann von diesem Vertrag oder von Vertragsteilen zurücktreten, wenn der Auftragnehmer aus vom Auftraggeber nicht zu vertretenden Gründen mit der Vertragsabwicklung in Verzug gerät oder eine ordnungsgemäße Vertragsabwicklung aus organisatorischen oder personellen Gründen nicht gewährleistet ist. Die Geltendmachung der übrigen Gestaltungsrechte oder Schadenersatzansprüche durch den Auftraggeber bleiben unberührt. 9 Vertragslaufzeit (1) Der Vertrag beginnt am Der Vertrag endet mit Kündigung. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Quartalsende. Die Kündigung muss schriftlich vorliegen. 10 Vertragsänderungen und Ergänzungen, Erfüllungsort (1) Alle Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abbedungen werden. (2) Als Erfüllungsort gilt der Sitz des Auftraggebers als vereinbart. (3) Gerichtsstand ist Berlin (4) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. r-, i. i Berlin, den II" Auftraggeber, Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Berlin, den Auftragnehmer, agentur für digitale kommunikation zone35 - agentur für digitale kommunikation «warne stresse 3% 10115berlin fon fax info@zone35,de Seite 5
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