Rechtliche Rahmenbedingungen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Rechtliche Rahmenbedingungen"

Transkript

1 2. Dokumentation von Forschungsdaten 2. Was muss ich bei der Anonymisierung von Daten beachten? Rechtliche Rahmenbedingungen

2 Vorbemerkung Die folgenden Ausführungen wurden den in der Literaturliste angegebenen Quellen entnommen und stehen für sich. Der Referent ist kein Jurist! 29. April 2016 Weichselgartner: DGPs Workshop OS 2

3 Überblick 1. Urheberrecht, Leistungsschutzrecht, Nutzungsrecht, Verwertungsrecht (Intellectual property right, copyright) 2. Datenschutz (Bund, Länder) Bei personenbezogenen Daten 3. Arrondierende Rechtsnormen Arzneimittelgesetz, Gentechnikgesetz, Tierschutzgesetz, usw. 4. Standesregeln Gute Wissenschaftliche Praxis (DFG) Fachgesellschaften (Ethikrichtlinien) 29. April 2016 Weichselgartner: DGPs Workshop OS 3

4 I. Urheberrechtsgesetz (UrhG) Wissenschaftliche Primärdaten unterliegen grundsätzlich nicht dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes (Spindler & Hillegeist, 2011) Voraussetzung wäre eine persönliche geistige Schöpfung (Schöpfungshöhe, 4 Abs. 2 UrhG) oder eine wesentliche Investition in die Datensammlung im Sinne eines Datenbankwerkes (die Investition erfolgt aber in der Regel in die Datenerhebung, deren Kosten nach 87a UrhG gerade nicht zu berücksichtigen sind). Legal Framework (EU) Research data itself is not protected by copyright law and seldom by other legal norms. (Guibault & Wiebe, 2013) 29. April 2016 Weichselgartner: DGPs Workshop OS 4

5 Nutzungsrecht: Die Daten gehören dem Arbeitgeber (Universität) Das Nutzungsrecht an Datensammlungen hat die Einrichtung, die die Investition tätigt (Hochschule, Forschungsinstitut, Drittmittelgeber; Angestellte im Dienstverhältnis sind zur Übertragung der Nutzungsrechte verpflichtet, Professoren sollten per Dienstvertrag verpflichtet werden). Verwertung durch den Arbeitgeber lt. Arbeitsvertrag Mitspracherecht bei der Veröffentlichung durch Vorgesetzte Beabsichtigte Archivierung vorab vertraglich festlegen (Übertragung entsprechender Nutzungsrechte) Richtlinien für das Management von Forschungsdaten erlassen bzw. konsultieren (z.b. Uni Heidelberg: Alle Rechte an Daten, insbesondere das Recht, die Daten weitergehend zu nutzen oder zu publizieren, sollten den Projektverantwortlichen (Pis) vorbehalten sein und nicht an Dritte vergeben werden. ) 29. April 2016 Weichselgartner: DGPs Workshop OS 5

6 II. Datenschutz Bundes und Landesdatenschutzgesetze, Sozialgesetzbuch Datenschutz regelt in erster Linie den Umgang mit den über eine Person gespeicherten Daten und kümmert sich um den Schutz der Persönlichkeit der betreffenden Person. Bei Verstoß gegen Datenschutzgesetz: Straftat oder Ordnungswidrigkeit, Schadensersatzansprüche. 29. April 2016 Weichselgartner: DGPs Workshop OS 6

7 Personenbezogene Daten Gemäß 3 Absatz 1 BDSG lautet die Definition personenbezogener Daten wie folgt: Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren Person. Dies bezieht sich nur auf Daten von natürlichen Personen, juristische Personen und deren Unternehmensdaten werden durch das Datenschutzrecht nicht geschützt. Sobald die Daten dazu geeignet sind, auf eine bestimmte Person rückschließen zu können, also die Identität dieser Person ermittelbar ist, sind sie personenbezogen im Sinne des Gesetzes. Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse Name, Geburtsdatum, Alter, Familienstand Anschrift, Telefonnummer, Adresse Kontonummer, Kreditkartennummer Personalausweisnummer, Sozialversicherungsnummer Augenfarbe, Schuhgröße Bildungsstand, Kenntnisse, Fähigkeiten, Erfahrungen Kfz Kennzeichen 29. April 2016 Weichselgartner: DGPs Workshop OS 7

8 Besonders schützenswerte Daten Allerdings verdienen es die biometrischen Daten, ähnlich wie etwa die Gesundheitsdaten, Daten über rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse Überzeugungen und Angaben zum Sexualverhalten noch stärker geschützt zu werden als andere. Solche Datensätze können beispielsweise nicht über das Internet verteilt werden. (Häder, 2009) 29. April 2016 Weichselgartner: DGPs Workshop OS 8

9 Datenschutz 1977 Einführung Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), aktuelle Fassung Einführung des informationellen Selbstbestimmungsrechts Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) 40 Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch Forschungseinrichtungen (1) Für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung erhobene oder gespeicherte personenbezogene Daten dürfen nur für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung verarbeitet oder genutzt werden. (2) Die personenbezogenen Daten sind zu anonymisieren, sobald dies nach dem Forschungszweck möglich ist. Bis dahin sind die Merkmale gesondert zu speichern, mit denen Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren Person zugeordnet werden können. Sie dürfen mit den Einzelangaben nur zusammengeführt werden, soweit der Forschungszweck dies erfordert. (3) Die wissenschaftliche Forschung betreibenden Stellen dürfen personenbezogene Daten nur veröffentlichen, wenn 1. der Betroffene eingewilligt hat oder 2. dies für die Darstellung von Forschungsergebnissen über Ereignisse der Zeitgeschichte unerlässlich ist. 29. April 2016 Weichselgartner: DGPs Workshop OS 9

10 Die Anonymisierung ist das Verändern personenbezogener Daten derart, dass diese Daten nicht mehr einer Person zugeordnet werden können. Bei der Pseudonymisierung wird der Name oder ein anderes Identifikationsmerkmal durch ein Pseudonym ersetzt, um die Identifizierung des Betroffenen auszuschließen oder wesentlich zu erschweren. Formen der Anonymisierung [Bundesstatistikgesetz (BStatG)] Absolute Anonymisierung: Vergröberung oder Entfernung einzelner Merkmale, damit Identifizierung von Personen unmöglich [ Public Use Files (PUF)] Faktische Anonymisierung: De Anonymisierung zwar nicht gänzlich ausgeschlossen, jedoch nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft [ Scientific Use Files (SUF)] Projektbezogene (faktische) Anonymisierung: Nur die im Rahmen eines konkreten Forschungsprojektes benötigten Merkmale werden bereitgestellt und anonymisiert [ Nutzung an speziellen Gastwissenschaftlerarbeitsplätzen] Formale Anonymisierung: Entfernung der direkten Identifikatoren, jedoch Erhaltung des Merkmalsumfangs, sowie der fachlichen und regionalen Gliederungen [ kontrollierte Datenfernverarbeitung, Auswertungsergebnisse werden überprüft] (Vgl April 2016 Weichselgartner: DGPs Workshop OS 10

11 Anonymisierung, Pseudoanonymisierung Maßnahmen Die Datennutzer werden auf das Verbot einer De Anonymisierung besonders hingewiesen und müssen vorab eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterzeichnen. Es wird nicht der gesamte Datensatz zur Verfügung gestellt, sondern lediglich ein bestimmter Teil (Sub Sample) daraus. Es kann eine Zweckbindung für den Zugang zu den Daten vorgenommen werden, d.h. sie werden nur für bestimmte wissenschaftliche Studien zur Verfügung gestellt. 29. April 2016 Weichselgartner: DGPs Workshop OS 11

12 Anonymisierungsverfahren Traditionelle Verfahren Variablenunterdrückung Unterdrückung von Objekten oder Werten Informationsreduktion für Objekte Datenverändernde Verfahren Mikroaggregation Zufallsüberlagerung 29. April 2016 Weichselgartner: DGPs Workshop OS 12

13 Literatur Guibault, L. & Wiebe, A. (Eds.) (2013). Safe to be open. Göttingen: Universitätsverlag. Häder, M. (2009). Der Datenschutz in den Sozialwissenschaften. Anmerkungen zur Praxis sozialwissenschaftlicher Erhebungen und Datenverarbeitung in Deutschland. RatSWD Working Paper Nr. 90. Knowledge Exchange (2011). Report on the Legal Status of Research Data in the four partner countries. Centre for Intellectual Property Law (CIER), Utrecht University. Professional and ethical guidelines for the conduct of socio economic research. (RESPECT, 2004) Rembold, M. (2013). Wer darf publizieren? Laborjournal Online. Spindler, G. (2009). KoLaWiss Projekt Arbeitspaket 4: Recht. Spindler, G., & Hillgeist, T. (2011). Rechtliche Probleme der elektronischen Langzeitarchivierung von Forschungsdaten. In Büttner et al. (Hrsg.), Handbuch Forschungsdatenmanagement. Bad Honnef: Bock und Herchen. 29. April 2016 Weichselgartner: DGPs Workshop OS 18

Rechtliche Rahmenbedingungen

Rechtliche Rahmenbedingungen Erich Weichselgartner Leibniz-Zentrum für Psychologische Information und Dokumentation (ZPID), Trier Workshop Forschungsdaten des AK-Forschungsdaten der Leibniz-Gemeinschaft, Leibniz-Geschäftsstelle, Berlin,

Mehr

Informationelle Selbstbestimmung bei Forschungsvorhaben

Informationelle Selbstbestimmung bei Forschungsvorhaben Informationelle Selbstbestimmung bei Forschungsvorhaben 8.7.2015 Datenschutz ist Grundrechtsschutz (1) Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme (= IT- Grundrecht )

Mehr

(2) Dieses Gesetz gilt für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch

(2) Dieses Gesetz gilt für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch Auszug aus dem Bundesdatenschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Januar 2003 (BGBl. I S. 66), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. August 2006 (BGBl. I S. 1970) Erster

Mehr

Juristische Aspekte der Nutzung von Sprachressourcen

Juristische Aspekte der Nutzung von Sprachressourcen Juristische Aspekte der Nutzung von Sprachressourcen Marc Kupietz & Christina Bankhardt INSTITUT FÜR DEUTSCHE SPRACHE D-Spin-Sprachressourcengipfel, Mannheim, 15.05.2009 Juristische Aspekte der Nutzung

Mehr

Recht l iche Gr undlagen der Pseudonymisier ung/anonymisier ung

Recht l iche Gr undlagen der Pseudonymisier ung/anonymisier ung Recht l iche Gr undlagen der Pseudonymisier ung/anonymisier ung Dr. Bernd Schütze Berlin, 23. Mai 2016 Wa s is t pseudonym, was anonym? Begriffsbestimmung: Pseudonym, Anonym 3 Abs. 6a: Pseudonymisieren

Mehr

Spannungsfeld Sozialdatenschutz und Nutzung von Sozialdaten durch die Wissenschaft aus Sicht der Aufsichtsbehörde BMAS

Spannungsfeld Sozialdatenschutz und Nutzung von Sozialdaten durch die Wissenschaft aus Sicht der Aufsichtsbehörde BMAS Spannungsfeld Sozialdatenschutz und Nutzung von Sozialdaten durch die Wissenschaft aus Sicht der Aufsichtsbehörde BMAS Simone Solka, BMAS Referat IIa2 Recht auf informationelle Selbstbestimmung Volkszählungsurteil

Mehr

Datenschutzrechtliche Anforderungen an epidemiologische Studien

Datenschutzrechtliche Anforderungen an epidemiologische Studien Datenschutzrechtliche Anforderungen an epidemiologische Studien Berlin, 17. Juni 2015 Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen Deutschlands Carolyn Eichler Berliner Beauftragter für Datenschutz und

Mehr

Vorlesung Datenschutzrecht TU Dresden Sommersemester 2016 RA Dr. Ralph Wagner LL.M. Dresdner Institut für Datenschutz www.dids.de

Vorlesung Datenschutzrecht TU Dresden Sommersemester 2016 RA Dr. Ralph Wagner LL.M. Dresdner Institut für Datenschutz www.dids.de Vorlesung Datenschutzrecht TU Dresden Sommersemester 2016 RA Dr. Ralph Wagner LL.M. www.dids.de Agenda 06.04.2016 I. Organisatorisches II. Literaturempfehlung III. Grundlagen 1. Historisches zum Datenschutzrecht

Mehr

Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz

Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Dr. Thomas Petri Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Hochschule für Politik, Sommersemester 2011, Foliensatz 2 (18.5.2011) 1 Grobübersicht 1. Einführung, europa- und verfassungsrechtliche

Mehr

Forschungsdaten und Datenschutz 2. Workshop des AK Forschungsdaten

Forschungsdaten und Datenschutz 2. Workshop des AK Forschungsdaten Forschungsdaten und Datenschutz 2. Workshop des AK Forschungsdaten Jan Goebel, DIW Berlin / SOEP Idealvorstellung Idealvorstellung Idealvorstellung Skripte (GitHub, Bitbucket, Codeplane,...) Daten (Dropbox,

Mehr

Mikrodaten der amtlichen Statistik: Rahmenbedingungen der Nutzung und Angebot

Mikrodaten der amtlichen Statistik: Rahmenbedingungen der Nutzung und Angebot Mikrodaten der amtlichen Statistik: Rahmenbedingungen der Nutzung und Angebot Helga Christians, FDZ der Statistischen Landesämter Geschäftsstelle im IT.NRW Vortrag im Rahmen des Workshops Längsschnittanalysen

Mehr

Wirtschaftsstatistische Paneldaten und faktische Anonymisierung

Wirtschaftsstatistische Paneldaten und faktische Anonymisierung Wirtschaftsstatistische Paneldaten und faktische Anonymisierung 4. Konferenz für Sozial- und Wirtschaftsdaten Wiesbaden, 20. Juni 2008 Dr. Markus Zwick Statistisches Bundesamt www.forschungsdatenzentrum.de

Mehr

Datenschutz in der empirischen IT-Forschung

Datenschutz in der empirischen IT-Forschung Datenschutz in der empirischen IT-Forschung Rahmenprogramm der provet e.v. Mitgliederversammlung 2014, Kassel Übersicht Empirische Forschung in der Informatik Forschungsfreiheit und informationelle Selbstbestimmung

Mehr

Datenschutz als Grundhaltung

Datenschutz als Grundhaltung Warum das Ganze? Datenschutz als Grundhaltung V 0.1 160309 Köln Jochim Selzer jselzer@vorratsdatenspeicherung.de A57A 4E28 A59D 0385 D33D 6301 763D CE1B 65F4 C445 Zur Person Beruflich Applikationsadministrator

Mehr

Grundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit (2) Vorlesung im Sommersemester 2005 von Bernhard C. Witt

Grundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit (2) Vorlesung im Sommersemester 2005 von Bernhard C. Witt und der IT-Sicherheit (2) Vorlesung im Sommersemester 2005 von Grundsätze des Datenschutzes 2 Informationelles Selbstbestimmungsrecht Art. 2 Abs. 1 GG: Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner

Mehr

Die Datenschutzreform an Hochschulen Forschung

Die Datenschutzreform an Hochschulen Forschung Die Reform im Vergleich 30.04.2018 Die Datenschutzreform an Hochschulen Forschung Johannes Nehlsen Stabsstelle IT-Recht der bayerischen staatlichen Universitäten und Hochschulen c/o Rechenzentrum Universität

Mehr

KoLaWiss AP 4: Rechtsexpertise

KoLaWiss AP 4: Rechtsexpertise KoLaWiss AP 4: Rechtsexpertise Seite 1 KoLaWiss AP 4: Rechtsexpertise Frage 1 Frage 1: Unterliegen die an der Uni Göttingen produzierten Daten dem Urheberrechtsgesetz? Wenn ja: Bei wem liegen die jeweiligen

Mehr

Handbuch Forschungsdatenmanagement. Herausgegeben von Stephan Büttner, Hans-Christoph Hobohm, Lars Müller

Handbuch Forschungsdatenmanagement. Herausgegeben von Stephan Büttner, Hans-Christoph Hobohm, Lars Müller Handbuch Forschungsdatenmanagement Herausgegeben von Stephan Büttner, Hans-Christoph Hobohm, Lars Müller BOCK + HERCHEN Verlag Bad Honnef 2011 Die Inhalte dieses Buches stehen auch als Online-Version zur

Mehr

Handreichung Datenschutz des RatSWD

Handreichung Datenschutz des RatSWD Handreichung Datenschutz des RatSWD Claudia Oellers / Thomas Runge RDA Deutschland Treffen 2016 Session 2: Lösungen im Spannungsfeld von (Datenschutz-)Recht und Wissenschaft, 28.11.2016 www.ratswd.de/en

Mehr

Datenschutz im Forschungszentrum Rossendorf

Datenschutz im Forschungszentrum Rossendorf Datenschutz im Forschungszentrum Rossendorf Zweckbindung personenbezogener Daten Datenschutz / Datensicherheit bei der Arbeit mit PC Gliederung 1. Wiederholung einiger Begrifflichkeiten 2. Zweckbindung

Mehr

Datenschutz und Datensicherheit. Norbert Höhn Datenschutzbeauftragter des BHV Stand: September 2017

Datenschutz und Datensicherheit. Norbert Höhn Datenschutzbeauftragter des BHV Stand: September 2017 und Datensicherheit Norbert Höhn Datenschutzbeauftragter des BHV Stand: September 2017 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Das Grundgesetz garantiert im Rahmen des Persönlichkeitsrechts den

Mehr

Datenschutzreform 2018

Datenschutzreform 2018 Datenschutzreform 2018 Die bereitgestellten Informationen sollen die bayerischen öffentlichen Stellen bei der Umstellung auf die Datenschutz-Grundverordnung unterstützen. Sie wollen einen Beitrag zum Verständnis

Mehr

Datenschutzrechtliche Vorgaben für digitale Forschungsdaten

Datenschutzrechtliche Vorgaben für digitale Forschungsdaten Datenschutzrechtliche Vorgaben für digitale Forschungsdaten Öffentliche Workshoptagung zu den rechtlichen Aspekten bei digitalen Forschungsdaten - Frankfurt (Oder), 30. Januar 2018 - Philipp Krahn, LL.M.

Mehr

Datenschutz & Datensicherheit

Datenschutz & Datensicherheit Grundlegende Aspekte zum Thema Datenschutz 1 Definition 2 und Aufgabe Datenschutz: Unter Datenschutz versteht man den Schutz personenbezogener Daten vor dem Missbrauch durch Dritte (NICHT zu verwechseln

Mehr

(COM(2012)0011 C7-0025/ /0011(COD)) Die Markt-, Meinungs- und Sozialforschung in Deutschland wird von den folgenden Verbänden repräsentiert:

(COM(2012)0011 C7-0025/ /0011(COD)) Die Markt-, Meinungs- und Sozialforschung in Deutschland wird von den folgenden Verbänden repräsentiert: Gemeinsame Stellungnahme der Verbände der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung in Deutschland zu dem ENTWURF EINES BERICHTS über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates

Mehr

MUSTER- Einwilligungserklärung für Interviews

MUSTER- Einwilligungserklärung für Interviews Diese Muster-Einwilligungserklärung für Interviews von audiotranskription ist frei verwendbar verwendbar unter der CC BY 3.0 DE (Namensnennung) MUSTER- Einwilligungserklärung für Interviews Revision 2

Mehr

Rechtliche Aspekte des Text- und Data Mining (TDM) unter Berücksichtigung aktueller Änderungen

Rechtliche Aspekte des Text- und Data Mining (TDM) unter Berücksichtigung aktueller Änderungen Rechtliche Aspekte des Text- und Data Mining (TDM) unter Berücksichtigung aktueller Än Rechtliche Aspekte des Text- und Data Mining (TDM) unter Berücksichtigung aktueller Änderungen Andreas Witt, Universität

Mehr

Worüber wir sprechen. Digitalisierung was kann man darunter verstehen. Datenschutz eine fachliche Eingrenzung

Worüber wir sprechen. Digitalisierung was kann man darunter verstehen. Datenschutz eine fachliche Eingrenzung DATENSCHUTZ Worüber wir sprechen Datenschutz eine fachliche Eingrenzung Datenschutz im Betrieb und Tätigkeit des DSB Digitalisierung was kann man darunter verstehen Datenschutz in neuen Szenarien 2 Volkszählungsurteil

Mehr

Datenschutz bei Geodaten und - diensten. Auswirkungen des Behördenleitfadens

Datenschutz bei Geodaten und - diensten. Auswirkungen des Behördenleitfadens Datenschutz bei Geodaten und - diensten Auswirkungen des Behördenleitfadens Anwendungsbereich des BDSG 1 BDSG (1) (2) Dieses Gesetz gilt für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten

Mehr

Mobilität in Deutschland 2017 Rahmenbedingungen der Datenweitergabe

Mobilität in Deutschland 2017 Rahmenbedingungen der Datenweitergabe Mobilität in Deutschland 2017 Rahmenbedingungen der Datenweitergabe Präsentationsveranstaltung 14./15. November 2018 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur www.bmvi.de Datenschutzerklärung

Mehr

Die Einwilligungserklärung 1 Stand Juni 2010

Die Einwilligungserklärung 1 Stand Juni 2010 Die Einwilligungserklärung 1 Stand Juni 2010 Christina Bankhardt Vor der Aufzeichnung von Gesprächen und der Erhebung personenbezogener Daten empfiehlt es sich aus juristischer Sicht, stets die Einwilligung

Mehr

Einverständniserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten für die Härtefallkommission des Landes Schleswig-Holstein

Einverständniserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten für die Härtefallkommission des Landes Schleswig-Holstein Anlage 1 zum Antrag Einverständniserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten für die Härtefallkommission des Landes Schleswig-Holstein A. Persönliche Stammdaten der / des Betroffenen...... Name,

Mehr

Synopse: Rechtliche Regelungen des Zugangs wissenschaftlicher Forschung zur Todesbescheinigung nach Bundesländern. Stand

Synopse: Rechtliche Regelungen des Zugangs wissenschaftlicher Forschung zur Todesbescheinigung nach Bundesländern. Stand Synopse: Rechtliche Regelungen des Zugangs wissenschaftlicher Forschung zur Todesbescheinigung nach Bundesländern. Stand 06.06.2018 Zusammengestellt von Prof. Dr. Dr.med. Ulrich Mueller, Bundesinstitut

Mehr

Handbuch Forschungsdatenmanagement

Handbuch Forschungsdatenmanagement Handbuch Forschungsdatenmanagement Symposium Umgang mit Forschungsdaten Prof. Dr. Stephan Büttner Potsdam, 29.09.2011 Neuerscheinung Handbuch Forschungsdatenmanagement Herausgegeben von Stephan Büttner,

Mehr

Datenschutz in der Marktund Sozialforschung

Datenschutz in der Marktund Sozialforschung ADM Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e.v. Datenschutz in der Marktund Sozialforschung Erich Wiegand BVM Regionalgruppe Rhein-Main 10. Oktober 2005 Datenschutz in der Markt- und

Mehr

ZB MED Leibniz-Informationszentrum Lebenswissenschaften

ZB MED Leibniz-Informationszentrum Lebenswissenschaften ZB MED Leibniz-Informationszentrum Lebenswissenschaften Forschungsdaten in der Medizin Management, Publikation und dauerhafte Erhaltung Birte Lindstädt ZB MED Forschungsdaten in der Medizin, DVMD-Tagung

Mehr

HPC und EU-DSGVO. Konzenquenzen der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung für den Betrieb von HPC-Systemen. Dr. Loris Bennett, FU Berlin

HPC und EU-DSGVO. Konzenquenzen der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung für den Betrieb von HPC-Systemen. Dr. Loris Bennett, FU Berlin HPC und EU-DSGVO Konzenquenzen der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung für den Betrieb von HPC-Systemen Dr. Loris Bennett, FU Berlin 2017-10-10 Outline Einführung Personenbezogene Daten Dokumentationspflichten

Mehr

IT-Sicherheit und Datenschutz in der Verwaltung

IT-Sicherheit und Datenschutz in der Verwaltung IT-Sicherheit und Datenschutz in der Verwaltung Studienbereichsleiter Technik Studiengangleiter Informationstechnik 1 Quelle: http://www.abhoergeraete.biz 2 Quelle: http://www.abhoergeraete.biz 3 Kamera

Mehr

VORLESUNG DATENSCHUTZRECHT

VORLESUNG DATENSCHUTZRECHT VORLESUNG DATENSCHUTZRECHT Fakultät Informatik TU Dresden Sommersemester 2012 Rechtsanwalt Daniel Schöneich Grobgliederung 0. Organisatorisches 1. Datenschutzrecht Grundlagen 2. Arbeitnehmer/Beschäftigtendatenschutz

Mehr

Grundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit. Lösungen des 4. Übungsblattes: Fallbeispiel zum Datenschutz

Grundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit. Lösungen des 4. Übungsblattes: Fallbeispiel zum Datenschutz und der IT-Sicherheit Lösungen des 4. Übungsblattes: Fallbeispiel zum Datenschutz 4.1 Tangierte Normen eingetragener Verein nicht-öffentliche Stelle nach 2 Abs. 4 BDSG (da Verein = privatrechtliche Personenvereinigung)

Mehr

Medizinische Forschung und Datenschutz. Alexander May

Medizinische Forschung und Datenschutz. Alexander May izinische Forschung und enschutz HIV im Dialog, Berlin, 31.08.2007 Alexander May Ass. Jur., LL.M., Bonn (enschutzbeauftragter der Universität zu Köln) Übersicht enschutzrechtliche Rahmenbedingungen für

Mehr

Das Forschungsdatenzentrum im Zielkonflikt zwischen Datenschutz und Forschungsfreiheit

Das Forschungsdatenzentrum im Zielkonflikt zwischen Datenschutz und Forschungsfreiheit Das Forschungsdatenzentrum im Zielkonflikt zwischen Datenschutz und Forschungsfreiheit Wer weiß was? Auf dem Weg in die Datengesellschaft Ad Hoc Gruppe beim Kongress der DGS 2010 Daniela Hochfellner Dana

Mehr

IMMANUEL DIAKONIE. Datenschutz Grundsätzlich ist verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.

IMMANUEL DIAKONIE. Datenschutz Grundsätzlich ist verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. IMMANUEL DIAKONIE Datenschutz Grundsätzlich ist verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Sehr geehrte Damen und Herren, der Datenschutz ist uns in der Immanuel Diakonie wichtig! Patienten, Bewohner,

Mehr

REFA-Seminar Datenschutz im Verband

REFA-Seminar Datenschutz im Verband REFA-Seminar Datenschutz im Verband Infos zur Lehrkräftekonferenz REFA Hessen am 13.09.2013 Grünberg Hartmut Schmidt Datenschutzbeauftragter Inhalt Datenschutz im Verband Rechtsgrundlagen und Anwendungsbereich

Mehr

Geodaten & Datenschutz. GeoForum MV 29. April 2008 Dr. Moritz Karg

Geodaten & Datenschutz. GeoForum MV 29. April 2008 Dr. Moritz Karg Geodaten & Datenschutz GeoForum MV 29. April 2008 Dr. Moritz Karg Grundlagen des Datenschutzes Gliederung Interessenlagen bei der Nutzung von Geoinformationen Definitionen / Terminologie und derzeitige

Mehr

Datenschutzreform 2018

Datenschutzreform 2018 Datenschutzreform 2018 Die bereitgestellten Informationen sollen die bayerischen öffentlichen Stellen bei der Umstellung auf die Datenschutz-Grundverordnung unterstützen. Sie wollen einen Beitrag zum Verständnis

Mehr

DOI-Registrierung mit DataCite: Einführung und erste Schritte

DOI-Registrierung mit DataCite: Einführung und erste Schritte DOI-Registrierung mit DataCite: Einführung und erste Schritte Anita Eppelin, ZB MED 12.12.2012, DataCite Workshop, GESIS Köln Dieses Werk bzw. Inhalt steht unter einer Creative Commons Namensnennung 3.0

Mehr

Verpflichtungserklärung nach 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)

Verpflichtungserklärung nach 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) Verpflichtungserklärung nach 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Referat III C Puttkamerstraße 16-18 10958 Berlin Sehr geehrte(r) Frau/Herr, aufgrund

Mehr

Datenschutz ist Grundrechtsschutz

Datenschutz ist Grundrechtsschutz Datenschutz ist... Datenschutz ist Grundrechtsschutz Das Grundgesetz gewährleistet jedem das Recht, über Verwendung und Preisgabe seiner persönlichen Daten zu bestimmen (Grundrecht auf informationelle

Mehr

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen. in Schulen. November 2016

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen. in Schulen. November 2016 Datenschutz in Schulen November 2016 Kurzvorstellung in Person: Barbara Thiel vom Landtag gewählt; zugl. Leiterin der gleichnamigen Behörde Aufgaben Behörde unabhängige oberste Landesbehörde zugl. Aufsichtsbehörde

Mehr

BDVT engagiert sich für OER Open Educational Ressources: Wir verschenken, was wir wissen, und verkaufen, was wir können!

BDVT engagiert sich für OER Open Educational Ressources: Wir verschenken, was wir wissen, und verkaufen, was wir können! EU-DSGVO hier: Datenschutzerklärungen für Weiterbildungsveranstaltungen Bruno Schmalen, Vizepräsident BDVT e.v. Teaser: Der Countdown läuft. Am 25. Mai 2018 tritt sie in Kraft die EU-Datenschutzgrundverordnung.

Mehr

Datenschutz, Massenüberwachung und Vorratsdatenspeicherung

Datenschutz, Massenüberwachung und Vorratsdatenspeicherung Datenschutz, Massenüberwachung und Vorratsdatenspeicherung Aleksander Paravac watz@nerd2nerd.org Grüne Jugend Würzburg Seminar Übersicht 1 Motivation 2 Datenschutz 3 Massenüberwachung 4 Vorratsdatenspeicherung

Mehr

ETS Egger GmbH Vertreten durch Gerald Bacher, GF Trautenfelserstraße Irdning-Donnersbachtal. Mobil

ETS Egger GmbH Vertreten durch Gerald Bacher, GF Trautenfelserstraße Irdning-Donnersbachtal. Mobil Datenschutzerklärung Datenerhebung bei der betroffenen Person Die Firma ETS Egger GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich zu den mit Ihnen vereinbarten Zwecken unter

Mehr

Information über die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens

Information über die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens Information über die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens Der Schutz personenbezogener Daten ist der KROMI Logistik AG ein wichtiges Anliegen. Aufgrund

Mehr

Datenschutz. Vortrag

Datenschutz. Vortrag Datenschutz Vortrag 15.06.2018 Jeder Mensch soll grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten bestimmen. Datenschutz als Grundrecht Einführung in den Datenschutz Seite

Mehr

Brennpunkte des Vereinsrechts: Datenschutz. Referentin: Jutta Stock Kreissportbund Wesel e.v., 20. November 2018

Brennpunkte des Vereinsrechts: Datenschutz. Referentin: Jutta Stock Kreissportbund Wesel e.v., 20. November 2018 Brennpunkte des Vereinsrechts: Datenschutz Referentin: Jutta Stock Kreissportbund Wesel e.v., 20. November 2018 Warum muss sich der Verein mit dem Thema Datenschutz befassen? Zunehmende gesellschaftliche

Mehr

Nutzung von Kundendaten

Nutzung von Kundendaten Nutzung von Kundendaten Datenschutzrechtliche Möglichkeiten und Grenzen Novellierung des BDSG 2009 / 2010 Rechtsanwalt: David Conrad 1 Datenschutz? Geschützt sind nur personenbezogene Daten Datenschutz

Mehr

DATENSCHUTZ IN DER TELEMEDIZIN ANONYMISIERUNG / PSEUDONYMISIERUNG

DATENSCHUTZ IN DER TELEMEDIZIN ANONYMISIERUNG / PSEUDONYMISIERUNG DATENSCHUTZ IN DER TELEMEDIZIN ANONYMISIERUNG / PSEUDONYMISIERUNG Dr. Jens Schwanke KAIROS GMBH BOCHUM/BERLIN, HEC 2016, München, 30.08.2016 1 DR. JENS SCHWANKE Ausbildung Medizinische Informatik (Universität

Mehr

Cloud und Datenschutz

Cloud und Datenschutz Cloud und Datenschutz Cloudspeicher und Datenschutz bei der Stammorganisation Jens Hoffmann Inhalt Datenschutz Rechtsgrundlagen Personenbezogene Daten Besondere Arten personenbezogener Daten Cloudspeicher

Mehr

Vortrag zur Umsetzung des Datenschutz- Gesetz 2018 (DSGVO) in Unternehmen

Vortrag zur Umsetzung des Datenschutz- Gesetz 2018 (DSGVO) in Unternehmen Effektiv zum Datenschutz www.dpo.at Vortrag zur Umsetzung des Datenschutz- Gesetz 2018 (DSGVO) in Unternehmen Feststellung der Betroffenheit, Erhebung der Datenklassen, Bestellung des DSB (Datenschutzbeauftragten),

Mehr

Richtlinie zum Umgang mit Patientendaten zu Forschungszwecken

Richtlinie zum Umgang mit Patientendaten zu Forschungszwecken Richtlinie zum Umgang mit Patientendaten zu Forschungszwecken 1 Ziel und Zweck Diese Verfahrensanweisung legt den Umgang und die Verantwortung mit Patientendaten zu Forschungszwecken fest, bei denen die

Mehr

Vorlesung Polizei- und Ordnungsrecht

Vorlesung Polizei- und Ordnungsrecht Vorlesung Polizei- und Ordnungsrecht Prof. Dr. Dr. Durner LL.M. WiSe 2017/2018 Datenschutz und Gefahrenabwehr I Nach dem Volkszählungsurteil (BVerfGE 65, 1) umfasst das allgemeine Persönlichkeitsrecht

Mehr

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Personenbezogene Daten ( 2 BDSG und Artikel 4 DSGVO)

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Personenbezogene Daten ( 2 BDSG und Artikel 4 DSGVO) Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und -Grundverordnung (DSGVO) Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten finden sich im deutschen BDSG und seit Mai 2018

Mehr

D_09d Musterschulungsunterlage zum Datenschutz

D_09d Musterschulungsunterlage zum Datenschutz D_09d Musterschulungsunterlage zum Datenschutz Hinweis: Dieses Muster dient der beispielsweisen Umsetzung der Regelungen der DSGVO in Bezug auf den Schulungen für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Unternehmen.

Mehr

Hausautomationssysteme im Datenschutzrecht. Frederik Möllers Christoph Sorge

Hausautomationssysteme im Datenschutzrecht. Frederik Möllers Christoph Sorge Hausautomationssysteme im Datenschutzrecht Frederik Möllers Christoph Sorge juris-stiftungsprofessur für Rechtsinformatik und CISPA Universität des Saarlandes Situation Hausautomationssysteme im Trend

Mehr

Verpflichtungserklärung nach 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) für (ehrenamtliche) Mitarbeiter des Nordrhein-Westfälischer Ruder-Verband e.v.

Verpflichtungserklärung nach 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) für (ehrenamtliche) Mitarbeiter des Nordrhein-Westfälischer Ruder-Verband e.v. Sehr geehrte(r) Herr/Frau, aufgrund Ihrer ehrenamtlichen/beruflichen Aufgabenstellung/Tätigkeit bei dem Nordrhein- Westfälischer Ruder-Verband e.v. werden Sie hiermit auf das Datengeheimnis nach 5 des

Mehr

Datenschutzinformation für unsere Mitglieder

Datenschutzinformation für unsere Mitglieder Datenschutzinformation für unsere Mitglieder Im Zusammenhang mit Ihrer Mitgliedschaft bei. muss Ihr Verein Daten zu Ihrer Person verarbeiten. Der Umgang mit diesen sogenannten "personenbezogenen Daten"

Mehr

SaaSKon 2009 SaaS - Datenschutzfallen vermeiden Stuttgart, Rechtsanwalt Jens Eckhardt JUCONOMY Rechtsanwälte Düsseldorf

SaaSKon 2009 SaaS - Datenschutzfallen vermeiden Stuttgart, Rechtsanwalt Jens Eckhardt JUCONOMY Rechtsanwälte Düsseldorf SaaSKon 2009 SaaS - Datenschutzfallen vermeiden Stuttgart, 11.11.2009 Rechtsanwalt Jens Eckhardt JUCONOMY Rechtsanwälte Düsseldorf 1 1 2 3 Datenschutzrecht Wann greift es ein? Auftragsdatenverarbeitung

Mehr

EU-D atenschutz-g rundverordnung 2018 NRW. Wir gestalten Zukunft. (vgl, BGBI, 12017, 2097ff)

EU-D atenschutz-g rundverordnung 2018 NRW. Wir gestalten Zukunft.   (vgl, BGBI, 12017, 2097ff) ~zyxwvutsrqponmlkjihgfedcbazy NRW Tischler NRW 1Kreuzstraße 108-110 144137 Dortmund Fachverband des Tischlerhandwerks Nordrhein-W estfalen Wir gestalten Zukunft. Gemeinsam,zyxwvutsrqponmlkji EU-D atenschutz-g

Mehr

Newsletter Datenschutz

Newsletter Datenschutz Geschäftsbereich Recht, Zentrale Dienste Nr. 03/2017 Newsletter Datenschutz In dieser Ausgabe: Begriffe des Datenschutzrechts Vorbemerkung... 2 Die wichtigsten Begrifflichkeiten der DSGVO... 2 Personenbezogene

Mehr

Datenschutzerklärung Forschung

Datenschutzerklärung Forschung Datenschutzerklärung Forschung Universitätszahnklinik in der Folge kurz UZK genannt Seite 1 von 5 Unizahnklinik -Datenschutzerklärung_Forschungdocx 1 Zweck der Datenverarbeitung Die UZK verarbeitet personenbezogene

Mehr

Datenschutz und Schule

Datenschutz und Schule Datenschutz und Schule - erste Impulse zum Themenbereich - Referent: Ingo Nebe Staatliches Schulamt Nordthüringen, Bahnhofstraße 18, 37339 Leinefelde-Worbis www.schulamt-nordthueringen.de Datenschutz und

Mehr

27 HmbDSG - Datenverarbeitung zum Zwecke wissenschaftlicher Forschung

27 HmbDSG - Datenverarbeitung zum Zwecke wissenschaftlicher Forschung Stabsstelle Recht / R16 05.01.2015 Datenschutzbeauftragter 42838-2957 Hamburgisches Datenschutzgesetz (HmbDSG) mit Kommentierung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

Mehr

Cloud Computing, M-Health und Datenschutz. 20. März 2015

Cloud Computing, M-Health und Datenschutz. 20. März 2015 CeBIT Hannover INDUSTRIAL USERS FORUM 20. März 2015 Dr. Andreas Splittgerber Olswang Germany LLP München Entwicklungen und Chancen dieser Technologien Health-Apps als lifestyle M-Health als mobile doctor

Mehr

INFORMATIONEN ZUM DATENSCHUTZ

INFORMATIONEN ZUM DATENSCHUTZ INFORMATIONEN ZUM DATENSCHUTZ Onlinebewerbungen Einwilligung und Aufklärung Vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Online-Stellenausschreibung. Die (VNG) legt großen Wert auf den Schutz Ihrer personenbezogenen

Mehr

Gesetzliche Grundlagen des Datenschutzes

Gesetzliche Grundlagen des Datenschutzes Gesetzliche Grundlagen des Datenschutzes Informationelle Selbstbestimmung Bundesdatenschutzgesetz Grundgesetz Gesetzliche Grundlagen des Datenschutzes allg. Persönlichkeitsrecht (Art. 1, 2 GG) Grundrecht

Mehr

Remote Support Datenschutz-

Remote Support Datenschutz- Lenze Service & Support Remote Support Datenschutz- erklärung (DSE) 22.08.2016 Seite 1/5 Inhalt 1 Einleitung... 3 2 Nutzung von TeamViewer und Registrierung... 3 3 Erbringung der Remote-Leistungen... 4

Mehr

DSGVO. Ihre Fragen, unsere Antworten

DSGVO. Ihre Fragen, unsere Antworten DSGVO Ihre Fragen, unsere Antworten 1 Was ist die DSGVO? DSGVO ist die geläufige Abkürzung für die Datenschutz-Grundverordnung. Diese Verordnung enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei

Mehr

Recht im Internet der Dinge Datenschutz und IT-Sicherheit Dr. Thomas Lapp, Frankfurt Rechtsanwalt und Mediator

Recht im Internet der Dinge Datenschutz und IT-Sicherheit Dr. Thomas Lapp, Frankfurt Rechtsanwalt und Mediator Recht im Internet der Dinge Datenschutz und IT-Sicherheit 07.10.2015 Dr. Thomas Lapp, Frankfurt Rechtsanwalt Privatsphäre und Datenschutz Datenschutz dient dem Schutz der Persönlichkeitsrechte und würde

Mehr

Rechtsfragen des Forschungsdatenmanagements

Rechtsfragen des Forschungsdatenmanagements Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht Rechtsfragen des Forschungsdatenmanagements 106. Bibliothekartag 1. Juni 2017 JProf. Dr. Anne Lauber-Rönsberg Forschungsdatenmanagement = Sicherung

Mehr

Datenschutz im Luftsportverein

Datenschutz im Luftsportverein Bayerischer Fliegertag 2018 Martin Plötz Luftsport-Verband Bayern München, Personenbezogene Daten Name Anschrift Wohnort Alter Beruf Personenbezogene Daten! Auch bloße Namen sind personenbezogene Daten

Mehr

Rechtsfragen des Forschungsdatenmanagements

Rechtsfragen des Forschungsdatenmanagements Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht Rechtsfragen des Forschungsdatenmanagements 106. Bibliothekartag 1. Juni 2017 JProf. Dr. Anne Lauber-Rönsberg Lauber-Rönsberg 2017, TU Dresden

Mehr

Arbeitsrecht-Newsletter 01/07 Schwerpunkt Betrieblicher Datenschutzbeauftragter

Arbeitsrecht-Newsletter 01/07 Schwerpunkt Betrieblicher Datenschutzbeauftragter Arbeitsrecht-Newsletter 01/07 Schwerpunkt Betrieblicher Datenschutzbeauftragter Liebe Leserin, lieber Leser, der Schutz von persönlichen Daten wird immer wichtiger. Ohne großen Aufwand ist es möglich,

Mehr

Beschäftigtendatenschutz

Beschäftigtendatenschutz Beschäftigtendatenschutz Ihr Ansprechpartner: Min-Sun Lang Telefon: 02 03-28 21-410 Der Umgang mit personenbezogenen Daten zukünftiger bzw. bereits beschäftigter Mitarbeiter regelt insbesondere die Datenschutzgrundverordnung

Mehr

Datenschutzerklärung Bewerbungsmanagement

Datenschutzerklärung Bewerbungsmanagement Datenschutzerklärung Bewerbungsmanagement Universitätszahnklinik in der Folge kurz UZK genannt Seite 1 von 5 1 Zweck der Datenverarbeitung Die im Zuge einer Bewerbung übermittelten personenbezogenen Daten

Mehr

Datenschutz im Unternehmen. Autor: Tobias Lieven Dokumentenversion: 1.4 1.4

Datenschutz im Unternehmen. Autor: Tobias Lieven Dokumentenversion: 1.4 1.4 Datenschutz im Unternehmen Inhalt 1. Gesetzliche Grundlagen (Begriffsbestimmung) 2. Technisch-Organisatorische Maßnahmen 3. Pressespiegel 4. Praktische Umsetzung der Vorgaben im Betrieb 5. Datenschutz

Mehr

Datenschutz im Web

Datenschutz im Web Datenschutz im Web - 20.07.2016 Überblick -Dschungel Begrifflichkeiten Grundsätze im BDSG Einwilligung Analyse und Tracking Social Media Verstöße und Rechtsfolgen Gesetze Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Mehr

Datenschutzreform 2018

Datenschutzreform 2018 Datenschutzreform 2018 Die bereitgestellten Informationen sollen die bayerischen öffentlichen Stellen bei der Umstellung auf die Datenschutz-Grundverordnung unterstützen. Sie wollen einen Beitrag zum Verständnis

Mehr

Admincamp Der Admin und das BDSG. - was kann, darf, muss ich mit IP-Daten machen?!?

Admincamp Der Admin und das BDSG. - was kann, darf, muss ich mit IP-Daten machen?!? Der Admin und das BDSG - was kann, darf, muss ich mit IP-Daten machen?!? 1 Grundsätzlich spricht das Bundesdatenschutzgesetz von Datensparsamkeit 3a Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung

Mehr

Weisung des Roche-Konzerns. betreffend. Schutz von personenbezogenen Daten

Weisung des Roche-Konzerns. betreffend. Schutz von personenbezogenen Daten Weisung des Roche-Konzerns betreffend Schutz von personenbezogenen Daten PRÄAMBEL Als weltweit operierender Konzern setzt Roche auf allen Sektoren Systeme für die Verarbeitung und den Transfer von Daten

Mehr

Rechtemanagement für Forschungsdaten

Rechtemanagement für Forschungsdaten Workshop zu rechtlichen Fragen des Forschungsdatenmanagements in den ethnologischen Fächern Rechtemanagement für Forschungsdaten Praxisbeispiele Wjatscheslaw Sterzer FID Sozial- und Kulturanthropologie

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG AMTLICHE BEKANNTMACHUNG NUMMER 2015/146 SEITEN 1-7 DATUM 01.10.2015 REDAKTION Sylvia Glaser Ordnung zum Schutz personenbezogener Daten bei multimedialer Nutzung von E-Learning-Verfahren an der Rheinisch-Westfälischen

Mehr

Rahmenbetriebsvereinbarung zum Thema Datenschutzgrundverordnung

Rahmenbetriebsvereinbarung zum Thema Datenschutzgrundverordnung Rahmenbetriebsvereinbarung zum Thema Datenschutzgrundverordnung Zwischen der Firma [ ] und dem Betriebsrat der Firma [ ] im nachfolgenden Parteien genannt wird folgende Rahmenbetriebsvereinbarung[1] zur

Mehr

Grundlagenschulung Datenschutz

Grundlagenschulung Datenschutz Grundlagenschulung Datenschutz Gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in der Fassung vom 30.06.2017 Seite 1 Gedanken vorweg Grundlage der datenschutzrechtlichen

Mehr

Dr. Georg Thiel ist der Ständige Vertreter der Abteilungsleiterin

Dr. Georg Thiel ist der Ständige Vertreter der Abteilungsleiterin Dr. Georg Thiel ist der Ständige Vertreter der Abteilungsleiterin O Verwaltungsmodernisierung; Verwaltungsorganisation PG DLZ Projektgruppe Dienstleistungszentren Referat O 3 Bürgerservice Projekt D115

Mehr

Offener Zugang zu Forschungsdaten vs. Datenschutz: Institutionelle und technische Lösungsmodelle in den Sozial- und Wirtschaftswissenschaften

Offener Zugang zu Forschungsdaten vs. Datenschutz: Institutionelle und technische Lösungsmodelle in den Sozial- und Wirtschaftswissenschaften Offener Zugang zu Forschungsdaten vs. Datenschutz: Institutionelle und technische Lösungsmodelle in den Sozial- und Wirtschaftswissenschaften Stefan Liebig Universität Bielefeld 1 Das Datenspektrum in

Mehr

Anonymisierung und Pseudonymisierung in Patientenversorgung und Forschung

Anonymisierung und Pseudonymisierung in Patientenversorgung und Forschung Anonymisierung und Pseudonymisierung in Patientenversorgung und Forschung Im Gesundheitswesen arbeiten wir heute viel mit pseudonymen und anonymen Daten, z.b. in Forschung und Qualitätssicherung, aber

Mehr

Unser Umgang mit Ihren Daten und Ihre Rechte Informationen nach Art. 13, 14 und 21 der EU-Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO)

Unser Umgang mit Ihren Daten und Ihre Rechte Informationen nach Art. 13, 14 und 21 der EU-Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) Unser Umgang mit Ihren Daten und Ihre Rechte Informationen nach Art. 13, 14 und 21 der EU-Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Überblick über die

Mehr

Rechtliche Aspekte des Datenmanagements Urheberrechte, Probleme personenbezogener Daten, Datenschutz

Rechtliche Aspekte des Datenmanagements Urheberrechte, Probleme personenbezogener Daten, Datenschutz Rechtliche Aspekte des Datenmanagements Urheberrechte, Probleme personenbezogener Daten, Datenschutz 1 20.01.2015, Berlin DataCite-Workshop für Leibniz-Institute 2 Dipl. Jur. Dennis Heinemeyer Referendar

Mehr

Stärken und. Schwächen Analyse der EU-DSGVO aus Sicht des EU-Bürgers. eine qualitative Inhaltsanalyse. Esther Jobst, Eva-Maria Meyr, Christian Vellmer

Stärken und. Schwächen Analyse der EU-DSGVO aus Sicht des EU-Bürgers. eine qualitative Inhaltsanalyse. Esther Jobst, Eva-Maria Meyr, Christian Vellmer Stärken und Esther Jobst, Eva-Maria Meyr, Christian Vellmer Schwächen Analyse der EU-DSGVO aus Sicht des EU-Bürgers eine qualitative Inhaltsanalyse 81% der Europäer glauben, dass sie nicht über die vollständige

Mehr