Anlage Ba zum Ingenieurvertrag. zwischen dem Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal. und dem AN. für das Objekt: Wupperpark Ost.

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1 zwischen dem Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal und dem AN Daten für das Gewerk bzw. für die besondere Baugruppe: Sanitärtechnik anrechenbare Kosten auf Basis der Kostenberechnung bzw. -schätzung, netto: ,00 Honorarzone: II Satz: von Daten für das Gewerk bzw. für die besondere Baugruppe: anrechenbare Kosten auf Basis der Kostenberechnung bzw. -schätzung, netto: Honorarzone: Satz: Leistungsphase 1 - Grundlagenermittlung a) Klären der Aufgabenstellung aufgrund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des 1,00% 1,00% Auftraggebers im Benehmen mit dem Objektplaner b) Ermitteln der Planungsrandbedingungen und Beraten zum Leistungsbedarf und ggf. 0,30% 0,30% zur technischen Erschließung c) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse 0,70% 0,70% Erstellung und Übergabe eines Erläuterungsberichtes mit allen Arbeitsergebnissen an den AG. In dem Bericht sind alle wesentlichen Aspekte und Abstimmungsergebnisse in der Weise darzustellen, dass eine zweifelsfreie Beurteilung aller wesentlichen Teile möglich ist. Weiterhin sind alle Arbeitsergebnisse (Zeichnungen, Berechnungen, Beschreibungen) beizufügen und eine begründete Empfehlung zum weiteren Vorgehen vorzuschlagen. Die Unterlagen sind in einfacher Ausfertigung in Papierform und auf Datenträger zu übergeben, wobei die CAD-Zeichnungen gemäß der vereinbarten GMW-Layerstruktur zu erstellen sind. Sobald der Bericht vom AG ausdrücklich und schriftlich bestätigt ist, gilt er einschließlich etwaiger Forderungen des AG hinsichtlich inhaltlicher Fortschreibung und Berücksichtigung sonstiger relevanter Aspekte der Planung als Grundlage für die weiteren Leistungen des AN. 1.2 für das Objekt: Wupperpark Ost die Maßnahme M U03 und die Anlagengruppe(n) 1 Zwischensumme Leistungsphase 1 2,00% 2,00% a) Mitwirken bei der Bedarfsplanung für komplexe Nutzungen zur Analyse der Bedürfnisse, Ziele objektspezifisch und einschränkenden Gegebenheiten (Kosten-, Termine und andere Rahmenbedingungen) des Bauherrn und wichtiger Beteiligter b) Datenerfassung, Analysen und Optimierungsprozesse im Bestand objektspezifisch c) Durchführen von Verbrauchsmessungen objektspezifisch d) Endoskopische Untersuchungen objektspezifisch e) Mitwirken bei der Ausarbeitung von Auslobungen und bei Vorprüfungen für objektspezifisch Planungswettbewerbe f) Aufnahme der vorhandenen Technik objektspezifisch g) Vollständige Aufnahme der im Komplex vorhandenen technischen Anlagen und objektspezifisch Anlagenteile und Beurteilung der Substanz auf Erhalt auf Wieder- bzw. Weiterverwendung. Zwischensumme Leistungsphase 1 (variabel) Gesamtsumme Leistungsphase 1 (variabel) 2,00% Seite 1 von 8 Stand:

2 2. Leistungsphase 2 - Vorplanung 2.1 a) Analysieren der Grundlagen, Mitwirken beim Abstimmen der Leistungen mit den Planungsbeteiligten 0,37% 0,37% Aufbereiten der Ergebnisse der Grundlagenermittlung in Verbindung mit dem vorgegebenen Bauprogramm entsprechend den Erfordernissen der Planung; b) Erarbeiten eines Planungskonzepts, dazu gehören z.b.: Vordimensionieren der Systeme und maßbestimmenden Anlagenteile, Untersuchen von alternativen Lösungsmöglichkeiten bei gleichen Nutzungsanforderungen einschließlich Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung, Zeichnerische Darstellung zur Integration in die Objektplanung unter Berücksichtigung exemplarischer Details, Angaben zum Die Vorplanung dient dazu, die technisch zweckmäßigste und betriebswirtschaftlich günstigste Lösung als Grundlage für die weitere Bearbeitung zu finden, das heißt, es sind entscheidungsreife Alternativen zu entwickeln und vorzulegen. 3,15% 3,15% 2.2 c) d) Hierzu gehört auch die Untersuchung von Varianten auf der Basis des "Stand der Technik" und deren Bewertung hinsichtlich Investitions- und Nutzungsaufwand, Aufstellen eines Funktionsschemas bzw. Prinzipschaltbildes für jede Anlage Klären und Erläutern der wesentlichen fachübergreifenden Prozesse, 1,72% 1,15% 1,72% 1,15% Randbedingungen und Schnittstellen, Mitwirken bei der Integration der technischen Gegenüberstellung von alternativen Grundkonzeptionen mit vergleichender Darstellungen von Vor- bzw. Nachteilen sowie von Kennzahlen auf der Basis von Erfahrungswerten (Wirkung, Kosten, Termine etc.) mit Aufzeigen und Begründen besonders geeigneter Lösungen bei Berücksichtigung der Wertungskriterien Ästhetik, Dauerhaftigkeit, Gebrauchsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit der Bauausführung und Objektnutzung u.a.; e) Vorverhandlungen mit Behörden über die Genehmigungsfähigkeit und mit den zu beteiligenden Stellen zur Infrastruktur 0,49% 0,49% Teilnahme an Gesprächen mit Behörden zur Klärung der fachspezifischen Genehmigungsfähigkeit der Planung und Protokollierung der zutreffenden Ergebnisse; f) Mitwirken bei der Kostenschätzung, bei Anlagen in Gebäuden: nach DIN 276f) 1,76% 1,76% Kostenschätzung nach DIN 276 (2.Ebene) und bei der Terminplanung g) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse 0,36% 0,36% Erstellung eines Erläuterungsberichtes mit allen Arbeitsergebnissen - einschließlich alternativer Lösungsmöglichkeiten - und Übergabe an den AG bzw. den Objektplaner. In dem Bericht sind alle wesentlichen Aspekte und Abstimmungsergebnisse in der Weise darzustellen, dass eine zweifelsfreie Beurteilung aller wesentlichen Teile möglich ist. Planungsergebnisse und -entscheidungen sind stets nachvollziehbar zu begründen. Weiterhin sind alle Arbeitsergebnisse (Zeichnungen, Berechnungen, Beschreibungen) beizufügen und eine begründete Empfehlung zum weiteren Vorgehen vorzuschlagen. Die Unterlagen sind in einfacher Ausfertigung in Papierform und auf Datenträger zu übergeben, wobei die CAD-Zeichnungen gemäß der vereinbarten GMW-Layerstruktur zu erstellen sind. Sobald der Bericht vom AG ausdrücklich und schriftlich bestätigt ist, gilt er einschließlich etwaiger Forderungen des AG hinsichtlich inhaltlicher Fortschreibung und Berücksichtigung sonstiger relevanter Aspekte der Planung als Grundlage für die weiteren Leistungen des AN. Zwischensumme Leistungsphase 2 9,00% 9,00% a) Durchführen von Versuchen und Modellversuchen objektspezifisch b) Erstellen des technischen Teils eines Raumbuches objektspezifisch 1,00% c) Mitwirken bei der Kostenberechnung - als Gesamtkosten - und als vorgezogene Leistung der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) in ausführungsorientierter Gliederung/nach Vergabeeinheiten gem. Abstimmung mit dem AG mit Aufstellen von Mengengerüsten; 3,70% d) Mitwirkung bei der Prognostizierung der Betriebs- und Instandsetzungskosten gem. 0,15% Kostengruppen 300 und 400 der DIN unter Zugrundelegung von Mengengerüsten; Zwischensumme Leistungsphase 2 (variabel) 1,00% Gesamtsumme Leistungsphase 2 (variabel) 1 Seite 2 von 8 Stand:

3 Leistungsphase 3 - Entwurfsplanung a) Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer Lösung) unter 5,10% 5,10% Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen, bis zum vollständigen Entwurf b) Festlegen aller Systeme und Anlagenteile 0,85% 0,85% Auf der Grundlage der vom AG freigegebnen Vorplanung werden während der Entwurfsplanung die festgelegten Systeme und Anlagen differenziert durchgearbeitet; c) Berechnen und Bemessen der technischen Anlagen und Anlagenteile, Abschätzen 4,65% von jährlichen Bedarfswerten (z. B. Nutz-, End- und Primärenergiebedarf) und d) Übergeben der Berechnungsergebnisse an andere Planungsbeteiligte zum Aufstellen 0,91% vorgeschriebener Nachweise; Angabe und Abstimmung der für die Tragwerksplanung notwendigen Angaben über Durchführungen und Lastangaben (ohne Anfertigen von e) Verhandlungen mit Behörden und mit anderen zu beteiligenden Stellen über die 0,62% Genehmigungsfähigkeit f) Kostenberechnung nach DIN 276 (3.Ebene) und bei der Terminplanung 4,19% vorgezogene Mengenermittlung aller kostenrelevanten Komponenten getrennt nach Anlagensystemen und Zonen gemäß Vorgabe unter anderem als Grundlage für die in Leistungsphase 6 - Vorbereitung der Vergabe - zu erbringenden Leistungen, Kostenermittlung über Einzelpreise und ermittelte Mengen getrennt nach Anlagensystemen und Zonen Kostenermittlung mit Systembeschreibung der MSR-Technik und Angabe der vorgesehenen Datenpunkte für die Gebäudeautomationsanlage; g) Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung 0,28% 4,00% 0,91% 0,62% 4,19% 0,28% h) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse 0,40% 0,40% Erstellung eines Erläuterungsberichtes mit allen Arbeitsergebnissen - einschließlich alternativer Lösungsmöglichkeiten - und Übergabe an den AG bzw. den Objektplaner. In dem Bericht sind alle wesentlichen Aspekte und Abstimmungsergebnisse in der Weise darzustellen, dass eine zweifelsfreie Beurteilung aller wesentlichen Teile möglich ist. Planungsergebnisse und -entscheidungen sind stets nachvollziehbar zu begründen. Weiterhin sind alle Arbeitsergebnisse (Zeichnungen, Berechnungen, Beschreibungen) beizufügen und eine begründete Empfehlung zum weiteren Vorgehen vorzuschlagen. Die Unterlagen sind in einfacher Ausfertigung in Papierform und auf Datenträger zu übergeben, wobei die CAD-Zeichnungen gemäß der vereinbarten GMW-Layerstruktur zu erstellen sind. Sobald der Bericht vom AG ausdrücklich und schriftlich bestätigt ist, gilt er einschließlich etwaiger Forderungen des AG hinsichtlich inhaltlicher Fortschreibung und Berücksichtigung sonstiger relevanter Aspekte der Planung als Grundlage für die weiteren Leistungen des AN. Zwischensumme LP 3 17,00% 16,35% Seite 3 von 8 Stand:

4 3.2 a) Erarbeiten von besonderen Daten für die Planung Dritter, z.b. für Stoffbilanzen, etc. objektspezifisch b) - Detaillierte Betriebskostenberechnung für die ausgewählte Anlage objektspezifisch c) - Detaillierter Wirtschaftlichkeitsnachweis objektspezifisch d) - Berechnung von Lebenszykluskosten 0,50% e) Detaillierte Schadstoffemissionsberechnung für die ausgewählte Anlage objektspezifisch f) Detaillierter Nachweis von Schadstoffemissionen objektspezifisch g) Aufstellen einer gewerkeübergreifenden Brandschutzmatrix objektspezifisch h) Fortschreiben des technischen Teils des Raumbuches 0,50% i) Auslegung der technischen Systeme bei Ingenieurbauwerken nach Maschinenrichtlinie objektspezifisch j) Anfertigen von Ausschreibungszeichnungen bei Leistungsbeschreibung mit objektspezifisch Leistungsprogramm; k) Mitwirken bei einer vertieften Kostenberechnung objektspezifisch l) Simulationen zur Prognose des Verhaltens von Gebäuden, Bauteilen, Räumen und objektspezifisch Freiräumen m) n) Mitwirken bei der Aktualisierung der Kostenberechung der Leistungshase 2 Mitwirken bei der Aktualisierung der Prognostizierung der Betriebs- und Instandsetzungskosten gem. DIN 18960, Kostengruppe 300 und 400, auf der Basis 1,10% 0,15% aktualisierter Mengengerüste; o) Stromlaufplänen in einpoliger Darstellung für die Hauptverteilleitungen (MS und NS) und Unterverteilungen objektspzifisch p) Detaillierter Wirtschaftlichkeitsnachweis und Betriebskosten- berechnung für: objektspezifisch q) r) Mitwirkung bei der Fortschreibung des Raumbuches auf den aktuellen Stand. Erstellung, eines Raumbuches für alle Zapfstellen gem. VDI 6023 (Betrifft nur die KG 410 Santär) objektspezifisch 1,00% 0,50% 1,00% s) Erstellung einer Kabelliste gem. Anlage H des Ingenieurvertrages sowie Abstimmung 1,00% 1,00% mit dem und Übergabe an den Fachplaner für das Gewerk Elektro- bzw. MSR- Technik (Betrifft nur die KG 410, 420, 430, 470 und 480) Zwischensumme LP 3 (variabel) 2,50% Gesamtsumme Leistungsphase 3 (variabel) 18,85% Leistungsphase 4 - Genehmigungsplanung a) Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlichrechtliche 1,55% 1,55% Genehmigungen oder Zustimmungen, einschließlich der Anträge auf Ausnahmen oder Befreiungen sowie Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden Erstellung eines Erläuterungsberichtes mit allen Arbeitsergebnissen und den benötigten Genehmigungsanträgen und Übergabe an den AG bzw. den Objektplaner. In dem Bericht sind alle wesentlichen Aspekte und Abstimmungsergebnisse in der Weise darzustellen, dass eine zweifelsfreie Beurteilung aller wesentlichen Teile möglich ist. Planungsergebnisse und -entscheidungen sind stets nachvollziehbar zu begründen. Weiterhin sind alle Arbeitsergebnisse (Zeichnungen, Berechnungen, Beschreibungen) beizufügen und eine begründete Empfehlung zum weiteren Vorgehen vorzuschlagen. Die Unterlagen sind in einfacher Ausfertigung in Papierform und auf Datenträger zu übergeben, wobei die CAD-Zeichnungen gemäß der vereinbarten GMW-Layerstruktur zu erstellen sind. Sobald der Bericht vom AG ausdrücklich und schriftlich bestätigt ist, gilt er einschließlich etwaiger Forderungen des AG hinsichtlich inhaltlicher Fortschreibung und Berücksichtigung sonstiger relevanter Aspekte der Planung als Grundlage für die weiteren Leistungen des AN. b) Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und 0,45% 0,45% Berechnungen Zwischensumme Leistungsphase 4 2,00% 2,00% 4.2 a) Mitwirkung bei der Fortschreibung des Raumbuches auf den aktuellen Stand. objektspezifisch Zwischensumme LP 4 Gesamtsumme Leistungsphase 4 2,00% 2,00% Seite 4 von 8 Stand:

5 Leistungsphase 5 - Ausführungsplanung a) Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse der 5,00% 5,00% Leistungsphasen 3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zur ausführungsreifen Lösung b) Fortschreiben der Berechnungen und Bemessungen zur Auslegung der technischen Anlagen und Anlagenteile Erstellung eines Erläuterungsberichtes mit allen Arbeitsergebnissen und Übergabe an den AG bzw. den Objektplaner. In dem Bericht sind alle wesentlichen Aspekte und Abstimmungsergebnisse in der Weise darzustellen, dass eine zweifelsfreie Beurteilung aller wesentlichen Teile möglich ist. Planungsergebnisse und - entscheidungen sind stets nachvollziehbar zu begründen. Weiterhin sind alle Arbeitsergebnisse (Zeichnungen, Berechnungen, Beschreibungen) beizufügen. Die Unterlagen sind in einfacher Ausfertigung in Papierform und auf Datenträger zu übergeben, wobei die CAD-Zeichnungen gemäß der vereinbarten GMW-Layerstruktur zu erstellen sind. Sobald der Bericht vom AG ausdrücklich und schriftlich bestätigt ist, gilt er einschließlich etwaiger Forderungen des AG hinsichtlich inhaltlicher Fortschreibung und Berücksichtigung sonstiger relevanter Aspekte der Planung als Grundlage für die weiteren Leistungen des AN. 1,80% 1,80% c) Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen 4,00% 4,00% Sofern anstatt der üblichen Durchbrüche Kernbohrungen geplant sind, bedarf dies der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung seitens des AG auf der Grundlage eines vom AN vorzulegenden Kostenvergleiches für die zutreffenden Leistungen einschl. Mengenangaben für die Gesamtleistung, d) Fortschreiben des Terminplanes 0,20% 0,20% Fortschreiben der Ausführungsplanung auf den Stand der Ausschreibungsergebnisse 7,00% 7,00% und der dann vorliegenden Ausführungsplanung des Objektplaners, Übergeben der fortgeschriebenen Ausführungsplanung an die ausführenden Unternehmen e) Prüfen und Anerkennen der Montage- und Werkstattpläne der ausführenden 4,00% 4,00% f) Unternehmen auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung Zwischensumme Leistungsphase 5 22,00% 22,00% 5.2 Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners auf Übereinstimmung mit der objektspezifisch a) Schlitz- und Durchbruchsplanung Anfertigen von Plänen für Anschlüsse von beigestellten Betriebsmitteln und Maschinen objektspezifisch b) (Maschinenanschlussplanung) c) mit besonderem Aufwand, (z.b. bei Produktionseinrichtungen) objektspezifisch d) Leerrohrplanung mit besonderem Aufwand, (z.b. bei Sichtbeton oder Fertigteilen ) objektspezifisch Mitwirkung bei Detailplanungen mit besonderem Aufwand, z.b. Darstellung von objektspezifisch e) Wandabwicklungen in hochinstallierten Bereichen f) Anfertigen von allpoligen Stromlaufplänen objektspezifisch g) Mitwirken bei der Aktualisierung der Prognostizierung der Betriebs- und 0,10% Instandsetzungskosten gem. DIN 18960, Kostengruppe 300 und 400, auf der Basis aktualisierter Mengengerüste. h) Mitwirkung bei der Fortschreibung des Raumbuches auf den aktuellen Stand. objektspezifisch 0,50% i) Fortschreibung eines Raumbuches für alle Zapfstellen gem. VDI 6023 (Betrifft nur 1,00% 1,00% die KG 410 Sanitär) j) Fortschreibung und Übergabe der Kabelliste gem. Anlage H des Ingenieurvertrages 1,00% 1,00% sowie Abstimmung mit dem und Übergabe an den Fachplaner für das Gewerk Elektrobzw. MSR-Technik (Betrifft nur die KG 410, 420, 430, 470 und 480) Zwischensumme Leistungsphase 5 (variabel) 2,50% Gesamtsumme Leistungsphase 5 (variabel) 24,50% Seite 5 von 8 Stand:

6 Leistungsphase 6 - Vorbereitung der Vergabe a) Ermitteln von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsverzeichnissen in Abstimmung mit Beiträgen anderer an der Planung fachlich Beteiligter 3,40% 3,40% b) Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach 2,30% 2,30% Leistungsbereichen (Gewerke, Fachlose) c) Mitwirken beim Abstimmen der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der 0,40% 0,40% anderen an der Planung fachlich Beteiligten d) Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer bepreisten 0,30% 0,30% Leistungsverzeichnisse e) Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse 0,20% mit der Kostenberechnung f) Zusammenstellen der Vergabeunterlagen 0,40% 0,40% Zwischensumme Leistungsphase 6 7,00% 6,80% 6.2 a) Erarbeiten der Wartungsplanung und -organisation objektspezifisch b) Ausschreibung von Wartungsleistungen, soweit von bestehenden Regelwerken abweichend 0,50% Zwischensumme Leistungsphase 6 (variabel) Gesamtsumme Leistungsphase 6 (variabel) 6,80% 7. Leistungsphase 7 - Mitwirkung bei der Vergabe 7.1 a) b1) Einholen von Angeboten Prüfen und Werten der Angebote, Aufstellen der Preisspiegel nach 1,00% 2,05% Einzelpositionen, Prüfen und Werten der Angebote für zusätzliche oder geänderte b2) wie vor, jedoch ohne Aufstellen eines Preisspiegels nach Teilleistungen 1,55% 1,55% c) d) Führen von Bietergesprächen Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten 0,80% 0,35% 0,35% Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung e) Erstellen der Vergabevorschläge, Mitwirken bei der Dokumentation der 0,40% 0,40% Vergabeverfahren f) Zusammenstellen der Vertragsunterlagen und bei der Auftragserteilung 0,40% Zwischensumme Leistungsphase 7 5,00% 2,30% 7.2 a) Prüfen und Werten von Nebenangeboten objektspezifisch b) Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Angeboten (Claimabwehr), 0,60% c) Mitwirken bei der Aktualisierung der Prognostizierung der Betriebs- und 0,10% Instandsetzungskosten gem. DIN 18960, Kostengruppe 300 und 400, auf der Basis aktualisierter Mengengerüste. Zwischensumme Leistungsphase 7 0,70% Gesamtsumme Leistungsphase 7 (variabel) 2,30% Seite 6 von 8 Stand:

7 Leistungsphase 8 - Objektüberwachung (Bauüberwachung) a) Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der öffentlichrechtlichen 12,00% 12,00% Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit den ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den Montage- und Werkstattplänen, den einschlägigen Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik b) Mitwirken bei der Koordination der am Projekt Beteiligten 1,85% 1,85% c) Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen des Terminplans (Balkendiagramm) 1,35% 1,00% d) Dokumentation des Bauablaufs (Bautagebuch) 1,50% 1,50% e) Prüfen und Bewerten der Notwendigkeit geänderter oder zusätzlicher Leistungen der Unternehmer und der Angemessenheit der Preise 1,00% 1,00% 8.2 f) g) Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen 4,05% 4,05% Rechnungsprüfung in rechnerischer und fachlicher Hinsicht mit Prüfen und 4,55% 4,55% Bescheinigen des Leistungsstandes anhand nachvollziehbarer Leistungsnachweise h) Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnungen der ausführenden 1,20% 1,20% Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag. i) Kostenfeststellung 0,40% 0,40% j) Mitwirken bei Leistungs- u. Funktionsprüfungen 1,70% 1,70% k) fachtechnische Abnahme der Leistungen auf Grundlage der vorgelegten 1,85% 1,85% Dokumentation, Erstellung eines Abnahmeprotokolls, Feststellen von Mängeln und Erteilen einer Abnahmeempfehlung l) m) Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran Prüfung der übergebenen Revisionsunterlagen auf Vollzähligkeit, Vollständigkeit und 0,50% 0,80% 0,50% 0,80% stichprobenartige Prüfung auf Übereinstimmung mit dem Stand der Ausführung n) Auflisten der Verjährungsfristen der Ansprüche auf Mängelbeseitigung 0,20% o) Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel 1,60% 1,60% p) Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, der zeichnerischen 0,45% Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts Zwischensumme Leistungsphase 8 35,00% 34,00% a) Durchführen von Leistungsmessungen und Funktionsprüfungen objektspezifisch b) Werksabnahmen objektspezifisch c) Fortschreiben der Ausführungspläne (z.b. Grundrisse, Schnitte, Ansichten) bis zum Bestand objektspezifisch d) Erstellen von Rechnungsbelegen anstelle der ausführenden Firmen, z.b. Aufmaß, objektspezifisch e) Schlussrechnung (Ersatzvornahme) objektspezifisch f) Erstellen fachübergreifender Betriebsanleitungen (z.b. Betriebshandbuch, Reparaturhandbuch) objektspezifisch oder CAFM-Konzepte g) Planung der Hilfsmittel für Reparaturzwecke objektspezifisch h) Mitwirken bei der Erstellung eines Raumbuch für jeden Raum gemäß der objektspezifisch tatsächlichen Bauausführung bei Abnahme; i) Fortschreibung eines Raumbuches für alle Zapfstellen gem. VDI 6023 (Betrifft nur die KG 410 Sanitär) gemäß der tatsächlichen Bauausführung bei Abnahme 1,00% 1,00% j) Fortschreibung und Fertigstellung der Kabelliste gem. Anlage H des 1,00% 1,00% Ingenieurvertrages sowie Abstimmung mit dem und Übergabe an den Fachplaner für das Gewerk Elektro- bzw. MSR-Technik. Die endgültige Fertigstellung hat zu erfolgen, nachdem die letzte Ausschreibung der nachfolgend genannten Kostengruppen beauftragt wurde und alle Fabrikate endgültig feststehen. (Betrifft nur die KG 410, 420, 430, 470 und 480) Zwischensumme Leistungsphase 8 (variabel) 2,00% Gesamtsumme Leistungsphase 8 (variabel) 36,00% Seite 7 von 8 Stand:

8 Leistungsphase 9 - Objektbetreuung und Dokumentation a) Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für 0,50% Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von 4 Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen b) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für 0,30% Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen c) Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen 0,20% Zwischensumme Leistungsphase 9 1,00% 9.2 a) Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist 0,95% Energiemonitoring innerhalb der Gewährleistungsphase, Mitwirkung bei den jährlichen 3,00% b) Verbrauchsmessungen aller Medien Vergleich mit den Bedarfswerten aus der Planung, Vorschläge für die Betriebsoptimierung und 1,50% c) zur Senkung der Medien- und Energieverbräuche d) Mitwirken bei der systematischen Zusammenstellung der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts. 0,90% e) Mitwirken bei der Prognostizierung der Betriebs- und Instandsetzungskosten gem. 0,10% DIN 18960, Kostengruppe 300 und 400, auf der Basis aktualisierter Mengengerüste entsprechend der tatsächlichen Bauausführung; f) Mitwirken bei der Erstellung eines Raumbuch für jeden Raum gemäß der 0,50% tatsächlichen Bauausführung nach Beendigung der LP 9 g) Besondere Digitalisierung der zur Verfügung zu stellenden Objekt- objektspezifisch /Bestandsunterlagen. Zwischensumme Leistungsphase 9 (variabel) Gesamtsumme Leistungsphase 9 (variabel) besondere Leistungen Leistungsphase 1 2,00% Leistungsphase 2 9,00% 1,00% Leistungsphase 3 16,35% 2,50% Leistungsphase 4 2,00% Leistungsphase 5 22,00% 2,50% Leistungsphase 6 6,80% Leistungsphase 7 2,30% Leistungsphase 8 34,00% 2,00% Leistungsphase 9 Summe aller Leistungsphasen: 94,45% 8,00% Gesamtsumme über alle Leistungsphasen 102,45% Die Zuschläge für die Nebenkosten, den Umbauzuschlag etc. sind im Ingenieurvertrag einzutragen. Seite 8 von 8 Stand:

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