Ausbildungsbeschreibung von Werkzeugmechaniker/Werkzeugmechanikerin Fachrichtung Instrumententechnik vom
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- Ewald Otto
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1 Ausbildungsbeschreibung von Werkzeugmechaniker/Werkzeugmechanikerin Fachrichtung Instrumententechnik vom Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Körperliche Aspekte in der Ausbildung Psychische Aspekte in der Ausbildung Finanzielle Aspekte Ausbildungsvergütung Ausbildungsdauer Verlängerungen Ausbildungsform Ausbildungsaufbau Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Schulische Vorbildung - praktiziert Schulische Vorbildung - praktiziert Berufliche Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - praktiziert Mindestalter Höchstalter Geschlecht Auswahlverfahren Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Ausbildungsalternativen (Liste) Interessen Arbeitsverhalten Fähigkeiten Kenntnisse und Fertigkeiten Körperliche Eignungsvoraussetzungen Körperliche Eignungsrisiken Gesetze/Regelungen Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Die Ausbildung im Überblick Werkzeugmechaniker/in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Er ist dem Berufsfeld Metalltechnik, Schwerpunkt Fertigungs- und spanende Bearbeitungstechnik, zugeordnet. Dieser Beruf wird in der Industrie in den folgenden Fachrichtungen angeboten: Instrumententechnik Formentechnik Stanz- und Umformtechnik Ausbildungsinhalte Während der beruflichen Grundbildung im 1. Ausbildungsjahr lernen die Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb beispielsweise: welches die unterschiedlichen Arten des Spanens von Hand sind (Feilen, Sägen, Meißeln, Gewindeschneiden, Reiben) wie man Werkstücke zusammenfügt (durch Schraub- und Bolzenverbindungen, Löten, Schmelzschweißen oder Kleben) wie man Werkstoffe (Metalle, Nichtmetalle), Hilfsstoffe (Kühl-, Schmiermittel) unterscheidet und angemessen handhabt wie man technische Unterlagen, Stücklisten liest, Bedienungshinweise und Grundbegriffe der Normung anwendet was beim Planen und Steuern von Arbeits- und Bewegungsabläufen zu beachten ist und wie Ergebnisse beurteilt und kontrolliert werden
2 Zu Beginn der beruflichen Fachbildung (im 2. Ausbildungsjahr) wird den Auszubildenden unter anderem vermittelt: wie Gesamtzeichnungen zu lesen, Normen zu berücksichtigen und Anleitungen anzuwenden sind wie man Rohre, Bleche und Profile trennt, fügt oder (durch Rundbiegen und Biegerichten) umformt welches die unterschiedlichen Arten des maschinellen Spanens sind (Bohren, Senken, Reiben, Drehen, Fräsen, Schleifen) was beim Aufbauen und Prüfen von Pneumatikschaltungen zu beachten ist wie Bauteile sachgemäß bereitgestellt und funktionsgerecht zusammengefügt werden Schließlich erfahren die Auszubildenden im 3. und 4. Ausbildungsjahr: wie Formen an Instrumenten, Geräten, Implantaten von Hand bandgeschliffen, poliert, gebürstet, geglänzt sowie durch Rauen, Karrieren, Kehlen und Strahlen bearbeitet werden wie man Instrumente, Implantate, Geräte zusammenbaut, justiert beziehungsweise funktionsgerecht zerlegt, reinigt und den Verschleiß feststellt was beim Herstellen von Winkelstücken aus Stahl, Nichteisenmetallen, Kunststoffen zu beachten ist wie man bei Instrumenten, Implantaten, Geräten Einzel- und Gesamtfunktionen (Lageabweichungen, Spiel, Parallelität, Beweglichkeit, Schließkraft) prüft und korrigiert Während des theoretischen Unterrichts in der Berufsschule erwirbt man grundlegende Kenntnisse auf verschiedenen für den Beruf wichtigen Gebieten der Technik, zum Beispiel über: Maschinen- und Gerätetechnik Technische Kommunikation Einführung in medizintechnische Zusammenhänge Instrumententechnik - Instrumente und Geräte Instrumentenfertigung - Implantate und Prothesen Fertigungs- und Prüftechnik Werkstofftechnik Steuerungstechnik Elektrotechnik Werkzeugtechnik Spezielle Fertigungsverfahren in der Werkzeugtechnik Maschinen und Geräte in der Werkzeugtechnik Lehrentechnik Vorrichtungs- und Werkzeugtechnik Formentechnik - Urformtechnik Formteilgestaltung Werkzeug- und Formtechnik Rechtsgrundlagen: Verordnung über die Berufsausbildung zum Werkzeugmechaniker/zur Werkzeugmechanikerin Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Werkzeugmechaniker/Werkzeugmechanikerin Arbeitsumgebung in der Ausbildung Werkzeugmechaniker/innen der Fachrichtung Instrumententechnik werden im Wechsel an den beiden Lernorten des dualen Ausbildungssystems - Ausbildungsbetrieb und Berufsschule - ausgebildet. Dabei findet die Ausbildung im Betrieb in Werkstätten, Kaufhäusern und Werkhallen statt. Vor allem für die Grundbildung im ersten Ausbildungsjahr haben viele Betriebe spezielle Lehrwerkstätten oder Lehrecken eingerichtet. Wenn Betriebe wegen ihrer Arbeitsschwerpunkte und der Art ihrer Aufträge nicht alle Ausbildungsinhalte vermitteln können, verlagern sie Teile der Ausbildung in andere Betriebe oder auch in überbetriebliche Ausbildungseinrichtungen. Der Unterricht in den Fachklassen der gewerblichen Berufsschulen wird in Unterrichtsräumen (Klassenzimmer) und Räumen für Fachpraxis abgehalten. Der Berufsschulunterricht findet wöchentlich oder in Blockform, zum Teil in Fachklassen mit länderübergreifendem Einzugsbereich (mit Internatsunterbringung) statt. Eine länderübergreifende Fachklasse gibt es derzeit für die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen in Tuttlingen (Baden-Württemberg) Ferdinand-v.-Steinbeis-Schule Ausbildungsstätten
3 Ausbildungs-/Lernorte Unterrichtsräume und Klassenzimmer der Berufsschule Lehrwerkstätten Überbetriebliche Ausbildungseinrichtungen Ausbildungssituation/-bedingungen Werkzeugmechaniker/innen der Fachrichtung Instrumententechnik werden im dualen System ausgebildet, das heißt neben der betrieblichen Ausbildung in Industriebetrieben findet eine begleitende Ausbildung in staatlich anerkannten Berufsschulen statt. In der betrieblichen Ausbildung lernen die Auszubildenden bereits die Arbeitsbedingungen kennen, die nach Abschluss der Ausbildung üblich sind. Dabei wird natürlich die besondere Ausbildungssituation berücksichtigt. Die Anforderungen an Selbstständigkeit und Verantwortung und auch der Zeitdruck sind aber noch nicht so hoch wie nach der Ausbildung. Die Ausbildung in der Berufsschule besteht zu einem großen Teil aus theoretischem Lernstoff, ergänzt durch praktische Versuche. Der Unterricht findet wöchentlich oder in Blockform in Landes- oder Bezirksfachklassen oder in einer länderübergreifenden Fachklasse statt. Während der Ausbildung sind Wohnort, betrieblicher und schulischer Lernort nicht immer identisch. Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Die Ausbildung in den Betrieben erfolgt tagsüber, zu üblichen Arbeitszeiten. Der Berufsschulunterricht findet meist wöchentlich an einem oder zwei Tagen statt. An manchen Ausbildungsorten kann er aber auch als Blockunterricht organisiert sein. Dann besucht man eine oder auch mehrere Wochen hintereinander die Berufsschule, während die dazwischen liegende Ausbildungszeit im Betrieb nicht durch Berufsschultage unterbrochen wird. Viele Betriebe arbeiten im Schichtbetrieb. Auszubildende unter 18 Jahren werden allerdings noch vom Schichtdienst verschont, aber nach der Ausbildung kann es schon vorkommen, dass man zu Spätschichten eingeteilt wird. Auch auf Überstunden, unregelmäßige Arbeitszeiten sowie Sonn- und Feiertagsarbeit muss man sich nach der Ausbildung einstellen, zum Beispiel, wenn Fertigstellungstermine eingehalten oder aufgetretene Schäden kurzfristig behoben werden müssen. Auszubildende über 18 Jahre sind an die Abläufe und Arbeitszeiten des jeweiligen Betriebs gebunden. Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Die im praktischen Unterricht (Schule) und in der praktischen Ausbildung zum/zur Werkzeugmechaniker/in der Fachrichtung Instrumententechnik eingesetzten Materialien und Geräte entsprechen denen der späteren Berufstätigkeit. Für den fachtheoretischen Unterricht sind die in einer Berufsschule üblichen persönlichen Arbeitsmittel erforderlich. Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Während des Berufsschulunterrichts bestehen Kontakte zu Mitschülern und Mitschülerinnen sowie Angehörigen der Berufsschule (z.b. Lehrkräften). Dies entspricht der üblichen, bisher durch die Auszubildenden selbst erlebten Schulzeit. Während der praktischen Ausbildung arbeiten die Auszubildenden mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des jeweiligen Betriebes (insbesondere ausgebildeten Werkzeugmechanikern und Werkzeugmechanikerinnen, anderen Metallfachkräften, Vorarbeitern und Vorarbeiterinnen und dem/der Meister/in) zusammen. Körperliche Aspekte in der Ausbildung Psychische Aspekte in der Ausbildung Finanzielle Aspekte Werkzeugmechaniker/innen - Fachrichtung Instrumententechnik werden in Industriebetrieben ausgebildet. Die Auszubildenden erhalten von den Unternehmen eine monatliche Ausbildungsvergütung. Für die Auszubildenden ist die Ausbildung im Betrieb kostenfrei. Allerdings können für den Berufsschulunterricht - je nach Berufsschulstandort - sowie für Lehrgänge in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten anteilig Fahrtkosten und Kosten für auswärtige Unterbringung entstehen. Über Förderungsmöglichkeiten für Auszubildende und Lehrgangsteilnehmer/innen informiert die Agentur für Arbeit. Ausbildungsvergütung Auszubildende erhalten eine monatliche Ausbildungsvergütung, deren Höhe tarifvertraglich festgelegt wird. Beispielhafte tarifliche Ausbildungsvergütungen in der Metallindustrie pro Monat in den einzelnen Ausbildungsjahren (Stand: ):
4 Alte Bundesländer Je nach Tarifgebiet: 1. Ausbildungsjahr: 625 bis Ausbildungsjahr: 680 bis Ausbildungsjahr: 743 bis Ausbildungsjahr: 774 bis 850 Neue Bundesländer Je nach Tarifgebiet: 1. Ausbildungsjahr: 625 bis Ausbildungsjahr: 680 bis Ausbildungsjahr: 740 bis Ausbildungsjahr: 784 bis 815 Quellen: Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Tarifauswertung - Tarifvertragliche Ausbildungsvergütungen - Alte Bundesländer, Stand: Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Tarifauswertung - Tarifvertragliche Ausbildungsvergütungen - Neue Bundesländer, Stand: Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert 3 1/2 Jahre. Verlängerungen Nach geltendem Berufsbildungsrecht sind Verlängerungen des Ausbildungsverhältnisses in folgenden Fällen möglich: Auszubildende können, wenn sie die Abschlussprüfung nicht bestehen, eine Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses verlangen. Nicht bestandene Prüfungen können nach dem Berufsbildungsgesetz zweimal wiederholt werden. Die Verlängerungsdauer bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung beträgt höchstens 1 Jahr. Um das Ausbildungsziel zu erreichen, kann in Einzelfällen eine Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses erwirkt werden. Die Auszubildenden müssen dies in Übereinkunft mit dem Ausbildungsbetrieb bei der zuständigen Stelle beantragen. Die Verlängerungsdauer hängt von den Absprachen der Beteiligten ab und beträgt höchstens 1 Jahr. Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen. Ausbildungsform Die Ausbildung erfolgt im dualen System überwiegend im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule. Ausbildungsaufbau Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan Ausbildung im Betrieb Ausbildung in der Berufsschule Während der gesamten Ausbildung Berufsbildung Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung Unterricht ausbildungsbegleitend (Teilzeit oder Blockunterricht), berufsbezogen in Lernfeldern und allgemein bildend Im 1. und 2. Ausbildungsjahr Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen; Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen Planen und Steuern von Arbeits- und Bewegungsabläufen; Kontrollieren und Beurteilen der Ergebnisse Warten von Betriebsmitteln Prüfen, Anreißen und Kennzeichnen Fertigungs- und Prüftechnik Maschinen- und Gerätetechnik Werkstofftechnik Elektrotechnik Steuerungstechnik Technische Kommunikation
5 Ausrichten und Spannen von Werkzeugen Manuelles und maschinelles Spanen von Werkstücken Trennen, Umformen Fügen Aufbauen und Prüfen von Pneumatikschaltungen Montieren von Bauteilen zu Baugruppen Erstellen von Programmen für numerisch gesteuerte Werkzeugmaschinen Wärmebehandeln von Werkzeugteilen Werkzeugtechnik Spezielle Fertigungsverfahren in der Werkzeugtechnik Maschinen und Geräte in der Werkzeugtechnik Lehrentechnik Vorrichtungstechnik Formentechnik Zwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres Im 3. und 4. Ausbildungsjahr Bearbeiten von Werkstücken durch manuelles Spanen Herstellen von Werkstücken unter Berücksichtigung der Verknüpfung verschiedener maschineller Fertigungsverfahren Aufbauen und Prüfen von Hydraulikschaltungen der Steuerungstechnik; Feststellen der Funktion elektrotechnischer Komponenten; Optimieren und Prüfen von Programmen für numerisch gesteuerte Werkzeugmaschinen Montieren, Demontieren, Herstellen und Funktionsprüfen von Instrumenten, Implantaten oder Geräten Härteprüfen Herstellen und Prüfen der Funktion von Instrumenten, Implantaten oder Geräten Instandsetzen von Instrumenten oder Geräten Vertiefen der Kenntnisse aus dem 1. und 2. Ausbildungsjahr Formentechnik - Umformwerkzeuge Formteilgestaltung Spezielle Fertigungsverfahren in der Formentechnik Maschinen und Geräte in der Formentechnik Einführung in medizintechnische Zusammenhänge Instrumententechnik - Instrumente und Geräte Instrumentenfertigung Instrumentenfertigung - Implantate und Prothesen Werkzeug- und Formentechnik Abschlussprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Prüfung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) Die Prüfung wird auf der Grundlage der Verordnung über die Berufsausbildung zum Werkzeugmechaniker/zur Werkzeugmechanikerin durchgeführt. Erforderliche Nachweise Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung sind: das während der Ausbildung in Form eines Ausbildungsnachweises geführte Berichtsheft, die Teilnahme an der Zwischenprüfung. Erforderliche Prüfungen Zwischenprüfung: Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird eine Zwischenprüfung durchgeführt. Sie besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil und soll vor dem Ende des 2. Ausbildungsjahres stattfinden. Die Zwischenprüfung umfasst die Ausbildungsinhalte der ersten 18 Monate. Abschlussprüfung: In der Abschlussprüfung soll die Facharbeiterqualifikation, also die Befähigung zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit, die selbständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren einschließt, nachgewiesen werden. Sie besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil und erstreckt sich auf die Inhalte der betrieblichen Ausbildung und den Lehrstoff des Berufsschulunterrichts, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. In der praktischen Prüfung sind in insgesamt höchstens 14 Stunden zwei Prüfungsstücke anzufertigen. Hierfür kommen insbesondere in Betracht: das Herstellen von Instrumenten, Implantaten, Geräten oder Teilen davon durch manuelles und maschinelles Spanen, das Bearbeiten von Oberflächen, das Montieren von Instrumenten, Implantaten oder Geräten. Im schriftlichen Prüfungsteil, der insgesamt 6 Stunden in Anspruch nimmt, wird in den Fächern Technologie, Arbeitsplanung, Technische Mathematik sowie Wirtschafts- und Sozialkunde geprüft. Bei nicht eindeutigen Prüfungsergebnissen in der schriftlichen Prüfung kann eine zusätzliche ergänzende mündliche Prüfung durchgeführt werden. Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der praktischen und schriftlichen Prüfung sowie innerhalb der schriftlichen Prüfung im Prüfungsfach Technologie mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind.
6 Prüfungswiederholung Nicht bestandene Abschlussprüfungen können nach dem Berufsbildungsgesetz zweimal wiederholt werden. Prüfende Stelle Die Prüfung wird bei der Industrie- und Handelskammer abgelegt. Abschlussbezeichnung Die Abschlussbezeichnung lautet: Werkzeugmechaniker/Werkzeugmechanikerin - Fachrichtung Instrumententechnik. Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Grundsätzlich wird - wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Ausbildungsberufen - keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben. Ein Drittel der Betriebe stellte Auszubildende mit einem mittleren Bildungsabschluss oder mit Hauptschulabschluss ein. Schulische Vorbildung - rechtlich Nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. Schulische Vorbildung - praktiziert Im Jahr 2002 hatten 34 zukünftige Werkzeugmechaniker/innen ihre Ausbildung begonnen. 35 Prozent von ihnen verfügten über einen mittleren Bildungsabschluss, den Hauptschulabschluss besaßen 18 Prozent. Berufliche Vorbildung - rechtlich Nach dem Berufsbildungsgesetz ist keine berufliche Vorbildung vorgeschrieben. Vor allem folgende beruflichen Vorbildungen können die Ausbildung jedoch verkürzen: Berufsgrundbildungsjahr in den industriellen Metallberufen. Anrechnung gemäß Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung industrielle Metall- und Elektroberufe Einjährige Berufsfachschule, die auf einen oder mehrere Berufe der entsprechenden Fachrichtung vorbereitet. Anrechnung gemäß Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung industrielle Metall- und Elektroberufe Zwei- oder mehrjährige Berufsfachschule - Richtung Metall. Anrechnung gemäß Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung industrielle Metall- und Elektroberufe Berufliche Vorbildung - praktiziert Von den 34 Ausbildungsanfängern/-anfängerinnen des Jahres 2002 im Ausbildungsberuf Werkzeugmechaniker/in hatten über zwei Fünftel Prozent eine Berufsfachschule absolviert. 3 Prozent hatten ein Berufsvorbereitungsjahr absolviert. Mindestalter Es ist kein bestimmtes Mindestalter vorgeschrieben. Höchstalter Es ist kein bestimmtes Höchstalter vorgeschrieben. Geschlecht Die Ausbildung ist für Frauen und Männer gleichermaßen möglich. Der Anteil der weiblichen Auszubildenden lag in den vergangenen Jahren unter 10 Prozent. Auswahlverfahren Die Einstellungspraxis der Betriebe ist unterschiedlich. Vor allem größere Unternehmen führen zum Teil Einstellungstests durch, um die Eignung der Bewerber und Bewerberinnen für den Beruf zu überprüfen.
7 Perspektiven nach der Ausbildung Beschäftigung finden Werkzeugmechaniker und Werkzeugmechanikerinnen der Fachrichtung Instrumententechnik hauptsächlich in der Herstellung von Schneidwaren und Bestecken sowie medizintechnischen Geräten und Instrumenten. Sie können sich in der Regel auf bestimmte Bereiche, Funktionen und Erzeugnisse spezialisieren. So arbeiten sie beispielsweise als Monteur/in in der Instrumententechnik, Werkzeugmechaniker/in in der Kontrolle, Kundendienstmechaniker/in in der Instrumententechnik. Oder sie sind als Spezialist/in für medizinischchirurgische Instrumente oder kosmetische und allgemein haushaltstechnische Instrumente tätig. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung ist die berufliche Bildung nicht beendet. Alle Arbeitsbereiche der Metallverarbeitung unterliegen einem schnellen Wandel. Insbesondere Mikroprozessoren und automatisierte Fertigungssysteme werden verstärkt eingesetzt. Dies erfordert ein ständiges Aktualisieren des fachlichen Wissens. Dazu können die Werkzeugmechaniker/innen geeignete Seminare und Kurse belegen. Mögliche Themen sind Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Feinwerktechnik, -mechanik, Montagetechnik, spanende Metallverformung oder NC-/CNC-/DNC-Technik. Darüber hinaus können die Werkzeugmechaniker/innen eine Fortbildung absolvieren, z.b. zum Industriemeister/zur Industriemeisterin für Metall, zum Medizintechniker/zur Medizintechnikerin, zum Werkzeugbautechniker/zur Werkzeugbautechnikerin oder zum Feinwerktechniker/zur Feinwerktechnikerin. Wenn sie über die erforderliche Hochschulreife verfügen, können sie auch ein Studium anstreben. Naheliegend ist z.b. ein Studiengang im Bereich Maschinenbau (Feinwerktechnik). Außerdem besteht die Möglichkeit, sich z.b. mit einem Betrieb im verwandten Chirurgiemechaniker-Handwerk selbstständig zu machen. Dabei ist zu beachten, dass nach der neuen Handwerksordnung das Chirurgiemechaniker-Handwerk ein zulassungspflichtiges Handwerk ist. Das heißt, Voraussetzung für die Existenzgründung ist die Meisterprüfung oder eine sechsjährige Gesellentätigkeit (vier Jahre davon in leitender Stellung). Ausbildungsalternativen Sollte sich Ihr Berufsziel Werkzeugmechaniker/in der Fachrichtung Instrumententechnik nicht verwirklichen lassen, so bedenken Sie bitte, dass es viele Berufe gibt, die ähnliche oder vergleichbare Tätigkeiten aufweisen. Vielleicht findet sich hier ein neuer Wunschberuf - eine echte Alternative. Zum Berufsziel Werkzeugmechaniker/in der Fachrichtung Instrumententechnik gibt es Alternativen in den Bereichen: Chirurgiemechanik Feinmechanik Werkzeugbau, Schneidwerkzeugbearbeitung Spanende Metallbearbeitung In all diesen Bereichen werden maschinelle und manuelle Metallfeinbearbeitungstechniken angewandt. Ausbildungsalternativen (Liste) Die nachfolgend aufgelisteten Ausbildungsalternativen weisen Gemeinsamkeiten mit dem Beruf Werkzeugmechaniker/in der Fachrichtung Instrumententechnik auf: Bereich Chirurgiemechanik Die engste Verwandtschaft besteht zum Handwerksberuf Chirurgiemechaniker/in. Die Ausbildungsinhalte sind weitgehend identisch, die berufliche Tätigkeit unterscheidet sich wenig. Sie stellen medizinisch-chirurgische Instrumente her. Ob im Handwerk oder in der Industrie, die Herstellung solcher Instrumente erfordert hohe Präzision und Fingerspitzengefühl und ist oft Einzelstückfertigung. Von besonderer Bedeutung sind das Richten der Instrumente sowie das Härten, Polieren, Schleifen, Glänzen und Schärfen. Alternativberuf: Chirurgiemechaniker/in in BERUFENET Bereich Feinmechanik Werkzeugmechaniker/innen der Fachrichtung Instrumententechnik und andere Berufe der Feinwerktechnik verbindet die gemeinsame Neigung zu handwerklicher Präzisionsarbeit. Vor allem maßgenaues Herstellen sehr kleiner Bauteile, meist durch spanende Metallbearbeitungstechniken, ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeit. Die Bearbeitung geschieht mit Hilfe computergesteuerter Werkzeugmaschinen oder mit handgeführten Geräten. Alternativberufe: Uhrmacher/in in BERUFENET Feinwerkmechaniker/in in BERUFENET Industriemechaniker/in (mit Einsatzgebieten) in BERUFENET Industriemechaniker/in - Geräte- und Feinwerktechnik in BERUFENET Büchsenmacher/in in BERUFENET Bereich Werkzeugbau, Schneidwerkzeugbearbeitung Eng verwandt sind die anderen Berufe des Werkzeugbaus. Wie beim Beruf Werkzeugmechaniker/in Fachrichtung Instrumententechnik stehen präzise, meist spanende Metallbearbeitung und der Umgang mit NC- und CNC-Werkzeugmaschinen im Vordergrund. Vergleichbar sind auch Tätigkeiten der Werkstück-Endbearbeitung, z.b. Schleifen, Polieren. Dies gilt insbesondere für Schneidwerkzeugmechaniker/innen. Die Verwandtschaft zum Beruf Graveur/in kommt eher durch vergleichbare Metallfeinbearbeitungstechniken bei der Herstellung von Druck-, Stanz-, und Schneidwerkzeugen zum Ausdruck. Alternativberufe: Schneidwerkzeugmechaniker/in in BERUFENET Werkzeugmechaniker/in (mit Einsatzgebieten) in BERUFENET Werkzeugmechaniker/in - Stanz- und Umformtechnik in BERUFENET Werkzeugmechaniker/in - Formentechnik in BERUFENET Graveur/in in BERUFENET Bereich Spanende Metallbearbeitung Die übereinstimmenden Ausbildungs- und Tätigkeitsinhalte der Berufe Werkzeugmechaniker/in der Fachrichtung Instrumententechnik und den nachfolgend genannten Berufen liegen in der Ausführung spanender Metallbearbeitungstechniken und im Umgang mit gleichartigen Werkzeugmaschinen. All diese Berufe erfordern eine Neigung zu handwerklicher Präzisionsarbeit. Alternativberufe: Zerspanungsmechaniker/in (mit Einsatzgebieten) in BERUFENET
8 Interessen Förderlich: Nachteilig: Arbeitsverhalten Notwendig: Förderlich: Nachteilig: Fähigkeiten Notwendig: Förderlich: Kenntnisse und Fertigkeiten Notwendig: Von den folgenden Kenntnissen und Fertigkeiten ist für die Berufsausbildung jeweils ein bestimmter Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist vorteilhaft. Kenntnisse in Rechnen/Mathematik (Umgang mit Tabellen) Mindestausprägungsgrad: gut bis durchschnittlich (Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss) Kenntnisse in Physik (Arbeiten mit unterschiedlichen Werkstoffen) Mindestausprägungsgrad: gut bis durchschnittlich (Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss) Kenntnisse im linearen Zeichnen (Umgang mit Arbeitsplänen und Zeichnungen) Mindestausprägungsgrad: durchschnittlich (Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss) Förderlich: Durchschnittliche Kenntnisse im Technischen Zeichnen (Lesen und ggf. Anfertigen genauer Skizzen und Pläne) Durchschnittliche Kenntnisse im Technischen Werken (Bedienen von Maschinen)
9 Körperliche Eignungsvoraussetzungen Körperliche Eignungsrisiken Gesetze/Regelungen Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen (Industrielle Metall-Ausbildungsverordnung- IndMetAusbV) vom (BGBl. I S.274), zuletzt geändert durch 11 der Verordnung vom (BGBl. I S. 1359), außer Kraft ab Fundstelle: 1987 (BGBl. I S. 274), 1996 (BGBl. I S. 802), 2003 (BGBl. I S. 1359) Volltext (pdf, 6269kB) Rahmenlehrpläne für die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen, Industriemechaniker/in, Zerspanungsmechaniker/in, Werkzeugmechaniker/in, Konstruktionsmechaniker/in, Anlagenmechaniker/in, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom in der Fassung vom Fundstelle: KMK-Beschlusssammlung Volltext (pdf, 4062kB) Verordnung über die Anrechnung eines schulischen Berufsgrundbildungsjahres, einer einjährigen und zweijährigen Berufsfachschule auf die Ausbildungzeit in den industriellen Metallberufen und in den industriellen Elektroberufen (Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung für industrielle Metall- und Elektroberufe) vom (BGBl. I S. 229) Fundstelle: 1988 (BGBl. I S. 229) Internet Verordnung über die Anrechnung eines schulischen Berufsgrundbildungsjahres, einer einjährigen und zweijährigen Berufsfachschule auf die Ausbildungszeit in handwerklichen Metallberufen (Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs- Verordnung für handwerkliche Metallberufe) vom (BGBl. I S. 1084) Fundstelle: 1989 (BGBl. I S. 1084) Internet Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom (BGBl. I S. 931), geändert durch Artikel 232 der VO vom (BGBl. I S. 2407) Fundstelle: 2005 (BGBl. I S. 931), 2006 (BGBl. I S. 2407) Internet Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Die Berufsausbildung zum Werkzeugmechaniker/zur Werkzeugmechanikerin wurde mit der Neuordnung der industriellen Metallberufe 1987 neu geordnet. Die Ausbildung in den industriellen Metallberufen unterscheidet sich insbesondere in folgender Hinsicht von den früheren Ausbildungen in diesem Bereich: Die Ausbildungsinhalte der industriellen Metallberufe wurden für die verschiedenen Fachrichtungen in weiten Bereichen gemeinsam formuliert, wobei sich die Vermittlung an den Anforderungen des Berufs mit der jeweiligen Fachrichtung zu orientieren hat. Es wurden alle Möglichkeiten der Zusammenfassung genutzt, um den Einsatzbereich des Facharbeiternachwuchses zu erweitern und die Transparenz der Ausbildungsstrukturen zu verbessern. Mit der Neuordnung wurden folgende industrielle Berufe aufgehoben: Chirurgiemechaniker/in, Diamantenziehsteinmechaniker/in, Flachgraveur/in, Prägewalzgraveur/in, Scherenmonteur/in, Stahlformenbauer/in, Stahlgraveur/in, Stahlrollenstecher/in, Werkzeugmacher/in und Ziseleur/in.
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