Ausbildungsbeschreibung von Werkzeugmechaniker/Werkzeugmechanikerin Fachrichtung Instrumententechnik vom

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Ausbildungsbeschreibung von Werkzeugmechaniker/Werkzeugmechanikerin Fachrichtung Instrumententechnik vom"

Transkript

1 Ausbildungsbeschreibung von Werkzeugmechaniker/Werkzeugmechanikerin Fachrichtung Instrumententechnik vom Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Körperliche Aspekte in der Ausbildung Psychische Aspekte in der Ausbildung Finanzielle Aspekte Ausbildungsvergütung Ausbildungsdauer Verlängerungen Ausbildungsform Ausbildungsaufbau Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Schulische Vorbildung - praktiziert Schulische Vorbildung - praktiziert Berufliche Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - praktiziert Mindestalter Höchstalter Geschlecht Auswahlverfahren Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Ausbildungsalternativen (Liste) Interessen Arbeitsverhalten Fähigkeiten Kenntnisse und Fertigkeiten Körperliche Eignungsvoraussetzungen Körperliche Eignungsrisiken Gesetze/Regelungen Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Die Ausbildung im Überblick Werkzeugmechaniker/in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Er ist dem Berufsfeld Metalltechnik, Schwerpunkt Fertigungs- und spanende Bearbeitungstechnik, zugeordnet. Dieser Beruf wird in der Industrie in den folgenden Fachrichtungen angeboten: Instrumententechnik Formentechnik Stanz- und Umformtechnik Ausbildungsinhalte Während der beruflichen Grundbildung im 1. Ausbildungsjahr lernen die Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb beispielsweise: welches die unterschiedlichen Arten des Spanens von Hand sind (Feilen, Sägen, Meißeln, Gewindeschneiden, Reiben) wie man Werkstücke zusammenfügt (durch Schraub- und Bolzenverbindungen, Löten, Schmelzschweißen oder Kleben) wie man Werkstoffe (Metalle, Nichtmetalle), Hilfsstoffe (Kühl-, Schmiermittel) unterscheidet und angemessen handhabt wie man technische Unterlagen, Stücklisten liest, Bedienungshinweise und Grundbegriffe der Normung anwendet was beim Planen und Steuern von Arbeits- und Bewegungsabläufen zu beachten ist und wie Ergebnisse beurteilt und kontrolliert werden

2 Zu Beginn der beruflichen Fachbildung (im 2. Ausbildungsjahr) wird den Auszubildenden unter anderem vermittelt: wie Gesamtzeichnungen zu lesen, Normen zu berücksichtigen und Anleitungen anzuwenden sind wie man Rohre, Bleche und Profile trennt, fügt oder (durch Rundbiegen und Biegerichten) umformt welches die unterschiedlichen Arten des maschinellen Spanens sind (Bohren, Senken, Reiben, Drehen, Fräsen, Schleifen) was beim Aufbauen und Prüfen von Pneumatikschaltungen zu beachten ist wie Bauteile sachgemäß bereitgestellt und funktionsgerecht zusammengefügt werden Schließlich erfahren die Auszubildenden im 3. und 4. Ausbildungsjahr: wie Formen an Instrumenten, Geräten, Implantaten von Hand bandgeschliffen, poliert, gebürstet, geglänzt sowie durch Rauen, Karrieren, Kehlen und Strahlen bearbeitet werden wie man Instrumente, Implantate, Geräte zusammenbaut, justiert beziehungsweise funktionsgerecht zerlegt, reinigt und den Verschleiß feststellt was beim Herstellen von Winkelstücken aus Stahl, Nichteisenmetallen, Kunststoffen zu beachten ist wie man bei Instrumenten, Implantaten, Geräten Einzel- und Gesamtfunktionen (Lageabweichungen, Spiel, Parallelität, Beweglichkeit, Schließkraft) prüft und korrigiert Während des theoretischen Unterrichts in der Berufsschule erwirbt man grundlegende Kenntnisse auf verschiedenen für den Beruf wichtigen Gebieten der Technik, zum Beispiel über: Maschinen- und Gerätetechnik Technische Kommunikation Einführung in medizintechnische Zusammenhänge Instrumententechnik - Instrumente und Geräte Instrumentenfertigung - Implantate und Prothesen Fertigungs- und Prüftechnik Werkstofftechnik Steuerungstechnik Elektrotechnik Werkzeugtechnik Spezielle Fertigungsverfahren in der Werkzeugtechnik Maschinen und Geräte in der Werkzeugtechnik Lehrentechnik Vorrichtungs- und Werkzeugtechnik Formentechnik - Urformtechnik Formteilgestaltung Werkzeug- und Formtechnik Rechtsgrundlagen: Verordnung über die Berufsausbildung zum Werkzeugmechaniker/zur Werkzeugmechanikerin Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Werkzeugmechaniker/Werkzeugmechanikerin Arbeitsumgebung in der Ausbildung Werkzeugmechaniker/innen der Fachrichtung Instrumententechnik werden im Wechsel an den beiden Lernorten des dualen Ausbildungssystems - Ausbildungsbetrieb und Berufsschule - ausgebildet. Dabei findet die Ausbildung im Betrieb in Werkstätten, Kaufhäusern und Werkhallen statt. Vor allem für die Grundbildung im ersten Ausbildungsjahr haben viele Betriebe spezielle Lehrwerkstätten oder Lehrecken eingerichtet. Wenn Betriebe wegen ihrer Arbeitsschwerpunkte und der Art ihrer Aufträge nicht alle Ausbildungsinhalte vermitteln können, verlagern sie Teile der Ausbildung in andere Betriebe oder auch in überbetriebliche Ausbildungseinrichtungen. Der Unterricht in den Fachklassen der gewerblichen Berufsschulen wird in Unterrichtsräumen (Klassenzimmer) und Räumen für Fachpraxis abgehalten. Der Berufsschulunterricht findet wöchentlich oder in Blockform, zum Teil in Fachklassen mit länderübergreifendem Einzugsbereich (mit Internatsunterbringung) statt. Eine länderübergreifende Fachklasse gibt es derzeit für die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen in Tuttlingen (Baden-Württemberg) Ferdinand-v.-Steinbeis-Schule Ausbildungsstätten

3 Ausbildungs-/Lernorte Unterrichtsräume und Klassenzimmer der Berufsschule Lehrwerkstätten Überbetriebliche Ausbildungseinrichtungen Ausbildungssituation/-bedingungen Werkzeugmechaniker/innen der Fachrichtung Instrumententechnik werden im dualen System ausgebildet, das heißt neben der betrieblichen Ausbildung in Industriebetrieben findet eine begleitende Ausbildung in staatlich anerkannten Berufsschulen statt. In der betrieblichen Ausbildung lernen die Auszubildenden bereits die Arbeitsbedingungen kennen, die nach Abschluss der Ausbildung üblich sind. Dabei wird natürlich die besondere Ausbildungssituation berücksichtigt. Die Anforderungen an Selbstständigkeit und Verantwortung und auch der Zeitdruck sind aber noch nicht so hoch wie nach der Ausbildung. Die Ausbildung in der Berufsschule besteht zu einem großen Teil aus theoretischem Lernstoff, ergänzt durch praktische Versuche. Der Unterricht findet wöchentlich oder in Blockform in Landes- oder Bezirksfachklassen oder in einer länderübergreifenden Fachklasse statt. Während der Ausbildung sind Wohnort, betrieblicher und schulischer Lernort nicht immer identisch. Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Die Ausbildung in den Betrieben erfolgt tagsüber, zu üblichen Arbeitszeiten. Der Berufsschulunterricht findet meist wöchentlich an einem oder zwei Tagen statt. An manchen Ausbildungsorten kann er aber auch als Blockunterricht organisiert sein. Dann besucht man eine oder auch mehrere Wochen hintereinander die Berufsschule, während die dazwischen liegende Ausbildungszeit im Betrieb nicht durch Berufsschultage unterbrochen wird. Viele Betriebe arbeiten im Schichtbetrieb. Auszubildende unter 18 Jahren werden allerdings noch vom Schichtdienst verschont, aber nach der Ausbildung kann es schon vorkommen, dass man zu Spätschichten eingeteilt wird. Auch auf Überstunden, unregelmäßige Arbeitszeiten sowie Sonn- und Feiertagsarbeit muss man sich nach der Ausbildung einstellen, zum Beispiel, wenn Fertigstellungstermine eingehalten oder aufgetretene Schäden kurzfristig behoben werden müssen. Auszubildende über 18 Jahre sind an die Abläufe und Arbeitszeiten des jeweiligen Betriebs gebunden. Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Die im praktischen Unterricht (Schule) und in der praktischen Ausbildung zum/zur Werkzeugmechaniker/in der Fachrichtung Instrumententechnik eingesetzten Materialien und Geräte entsprechen denen der späteren Berufstätigkeit. Für den fachtheoretischen Unterricht sind die in einer Berufsschule üblichen persönlichen Arbeitsmittel erforderlich. Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Während des Berufsschulunterrichts bestehen Kontakte zu Mitschülern und Mitschülerinnen sowie Angehörigen der Berufsschule (z.b. Lehrkräften). Dies entspricht der üblichen, bisher durch die Auszubildenden selbst erlebten Schulzeit. Während der praktischen Ausbildung arbeiten die Auszubildenden mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des jeweiligen Betriebes (insbesondere ausgebildeten Werkzeugmechanikern und Werkzeugmechanikerinnen, anderen Metallfachkräften, Vorarbeitern und Vorarbeiterinnen und dem/der Meister/in) zusammen. Körperliche Aspekte in der Ausbildung Psychische Aspekte in der Ausbildung Finanzielle Aspekte Werkzeugmechaniker/innen - Fachrichtung Instrumententechnik werden in Industriebetrieben ausgebildet. Die Auszubildenden erhalten von den Unternehmen eine monatliche Ausbildungsvergütung. Für die Auszubildenden ist die Ausbildung im Betrieb kostenfrei. Allerdings können für den Berufsschulunterricht - je nach Berufsschulstandort - sowie für Lehrgänge in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten anteilig Fahrtkosten und Kosten für auswärtige Unterbringung entstehen. Über Förderungsmöglichkeiten für Auszubildende und Lehrgangsteilnehmer/innen informiert die Agentur für Arbeit. Ausbildungsvergütung Auszubildende erhalten eine monatliche Ausbildungsvergütung, deren Höhe tarifvertraglich festgelegt wird. Beispielhafte tarifliche Ausbildungsvergütungen in der Metallindustrie pro Monat in den einzelnen Ausbildungsjahren (Stand: ):

4 Alte Bundesländer Je nach Tarifgebiet: 1. Ausbildungsjahr: 625 bis Ausbildungsjahr: 680 bis Ausbildungsjahr: 743 bis Ausbildungsjahr: 774 bis 850 Neue Bundesländer Je nach Tarifgebiet: 1. Ausbildungsjahr: 625 bis Ausbildungsjahr: 680 bis Ausbildungsjahr: 740 bis Ausbildungsjahr: 784 bis 815 Quellen: Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Tarifauswertung - Tarifvertragliche Ausbildungsvergütungen - Alte Bundesländer, Stand: Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Tarifauswertung - Tarifvertragliche Ausbildungsvergütungen - Neue Bundesländer, Stand: Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert 3 1/2 Jahre. Verlängerungen Nach geltendem Berufsbildungsrecht sind Verlängerungen des Ausbildungsverhältnisses in folgenden Fällen möglich: Auszubildende können, wenn sie die Abschlussprüfung nicht bestehen, eine Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses verlangen. Nicht bestandene Prüfungen können nach dem Berufsbildungsgesetz zweimal wiederholt werden. Die Verlängerungsdauer bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung beträgt höchstens 1 Jahr. Um das Ausbildungsziel zu erreichen, kann in Einzelfällen eine Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses erwirkt werden. Die Auszubildenden müssen dies in Übereinkunft mit dem Ausbildungsbetrieb bei der zuständigen Stelle beantragen. Die Verlängerungsdauer hängt von den Absprachen der Beteiligten ab und beträgt höchstens 1 Jahr. Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen. Ausbildungsform Die Ausbildung erfolgt im dualen System überwiegend im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule. Ausbildungsaufbau Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan Ausbildung im Betrieb Ausbildung in der Berufsschule Während der gesamten Ausbildung Berufsbildung Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung Unterricht ausbildungsbegleitend (Teilzeit oder Blockunterricht), berufsbezogen in Lernfeldern und allgemein bildend Im 1. und 2. Ausbildungsjahr Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen; Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen Planen und Steuern von Arbeits- und Bewegungsabläufen; Kontrollieren und Beurteilen der Ergebnisse Warten von Betriebsmitteln Prüfen, Anreißen und Kennzeichnen Fertigungs- und Prüftechnik Maschinen- und Gerätetechnik Werkstofftechnik Elektrotechnik Steuerungstechnik Technische Kommunikation

5 Ausrichten und Spannen von Werkzeugen Manuelles und maschinelles Spanen von Werkstücken Trennen, Umformen Fügen Aufbauen und Prüfen von Pneumatikschaltungen Montieren von Bauteilen zu Baugruppen Erstellen von Programmen für numerisch gesteuerte Werkzeugmaschinen Wärmebehandeln von Werkzeugteilen Werkzeugtechnik Spezielle Fertigungsverfahren in der Werkzeugtechnik Maschinen und Geräte in der Werkzeugtechnik Lehrentechnik Vorrichtungstechnik Formentechnik Zwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres Im 3. und 4. Ausbildungsjahr Bearbeiten von Werkstücken durch manuelles Spanen Herstellen von Werkstücken unter Berücksichtigung der Verknüpfung verschiedener maschineller Fertigungsverfahren Aufbauen und Prüfen von Hydraulikschaltungen der Steuerungstechnik; Feststellen der Funktion elektrotechnischer Komponenten; Optimieren und Prüfen von Programmen für numerisch gesteuerte Werkzeugmaschinen Montieren, Demontieren, Herstellen und Funktionsprüfen von Instrumenten, Implantaten oder Geräten Härteprüfen Herstellen und Prüfen der Funktion von Instrumenten, Implantaten oder Geräten Instandsetzen von Instrumenten oder Geräten Vertiefen der Kenntnisse aus dem 1. und 2. Ausbildungsjahr Formentechnik - Umformwerkzeuge Formteilgestaltung Spezielle Fertigungsverfahren in der Formentechnik Maschinen und Geräte in der Formentechnik Einführung in medizintechnische Zusammenhänge Instrumententechnik - Instrumente und Geräte Instrumentenfertigung Instrumentenfertigung - Implantate und Prothesen Werkzeug- und Formentechnik Abschlussprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Prüfung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) Die Prüfung wird auf der Grundlage der Verordnung über die Berufsausbildung zum Werkzeugmechaniker/zur Werkzeugmechanikerin durchgeführt. Erforderliche Nachweise Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung sind: das während der Ausbildung in Form eines Ausbildungsnachweises geführte Berichtsheft, die Teilnahme an der Zwischenprüfung. Erforderliche Prüfungen Zwischenprüfung: Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird eine Zwischenprüfung durchgeführt. Sie besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil und soll vor dem Ende des 2. Ausbildungsjahres stattfinden. Die Zwischenprüfung umfasst die Ausbildungsinhalte der ersten 18 Monate. Abschlussprüfung: In der Abschlussprüfung soll die Facharbeiterqualifikation, also die Befähigung zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit, die selbständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren einschließt, nachgewiesen werden. Sie besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil und erstreckt sich auf die Inhalte der betrieblichen Ausbildung und den Lehrstoff des Berufsschulunterrichts, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. In der praktischen Prüfung sind in insgesamt höchstens 14 Stunden zwei Prüfungsstücke anzufertigen. Hierfür kommen insbesondere in Betracht: das Herstellen von Instrumenten, Implantaten, Geräten oder Teilen davon durch manuelles und maschinelles Spanen, das Bearbeiten von Oberflächen, das Montieren von Instrumenten, Implantaten oder Geräten. Im schriftlichen Prüfungsteil, der insgesamt 6 Stunden in Anspruch nimmt, wird in den Fächern Technologie, Arbeitsplanung, Technische Mathematik sowie Wirtschafts- und Sozialkunde geprüft. Bei nicht eindeutigen Prüfungsergebnissen in der schriftlichen Prüfung kann eine zusätzliche ergänzende mündliche Prüfung durchgeführt werden. Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der praktischen und schriftlichen Prüfung sowie innerhalb der schriftlichen Prüfung im Prüfungsfach Technologie mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind.

6 Prüfungswiederholung Nicht bestandene Abschlussprüfungen können nach dem Berufsbildungsgesetz zweimal wiederholt werden. Prüfende Stelle Die Prüfung wird bei der Industrie- und Handelskammer abgelegt. Abschlussbezeichnung Die Abschlussbezeichnung lautet: Werkzeugmechaniker/Werkzeugmechanikerin - Fachrichtung Instrumententechnik. Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Grundsätzlich wird - wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Ausbildungsberufen - keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben. Ein Drittel der Betriebe stellte Auszubildende mit einem mittleren Bildungsabschluss oder mit Hauptschulabschluss ein. Schulische Vorbildung - rechtlich Nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. Schulische Vorbildung - praktiziert Im Jahr 2002 hatten 34 zukünftige Werkzeugmechaniker/innen ihre Ausbildung begonnen. 35 Prozent von ihnen verfügten über einen mittleren Bildungsabschluss, den Hauptschulabschluss besaßen 18 Prozent. Berufliche Vorbildung - rechtlich Nach dem Berufsbildungsgesetz ist keine berufliche Vorbildung vorgeschrieben. Vor allem folgende beruflichen Vorbildungen können die Ausbildung jedoch verkürzen: Berufsgrundbildungsjahr in den industriellen Metallberufen. Anrechnung gemäß Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung industrielle Metall- und Elektroberufe Einjährige Berufsfachschule, die auf einen oder mehrere Berufe der entsprechenden Fachrichtung vorbereitet. Anrechnung gemäß Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung industrielle Metall- und Elektroberufe Zwei- oder mehrjährige Berufsfachschule - Richtung Metall. Anrechnung gemäß Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung industrielle Metall- und Elektroberufe Berufliche Vorbildung - praktiziert Von den 34 Ausbildungsanfängern/-anfängerinnen des Jahres 2002 im Ausbildungsberuf Werkzeugmechaniker/in hatten über zwei Fünftel Prozent eine Berufsfachschule absolviert. 3 Prozent hatten ein Berufsvorbereitungsjahr absolviert. Mindestalter Es ist kein bestimmtes Mindestalter vorgeschrieben. Höchstalter Es ist kein bestimmtes Höchstalter vorgeschrieben. Geschlecht Die Ausbildung ist für Frauen und Männer gleichermaßen möglich. Der Anteil der weiblichen Auszubildenden lag in den vergangenen Jahren unter 10 Prozent. Auswahlverfahren Die Einstellungspraxis der Betriebe ist unterschiedlich. Vor allem größere Unternehmen führen zum Teil Einstellungstests durch, um die Eignung der Bewerber und Bewerberinnen für den Beruf zu überprüfen.

7 Perspektiven nach der Ausbildung Beschäftigung finden Werkzeugmechaniker und Werkzeugmechanikerinnen der Fachrichtung Instrumententechnik hauptsächlich in der Herstellung von Schneidwaren und Bestecken sowie medizintechnischen Geräten und Instrumenten. Sie können sich in der Regel auf bestimmte Bereiche, Funktionen und Erzeugnisse spezialisieren. So arbeiten sie beispielsweise als Monteur/in in der Instrumententechnik, Werkzeugmechaniker/in in der Kontrolle, Kundendienstmechaniker/in in der Instrumententechnik. Oder sie sind als Spezialist/in für medizinischchirurgische Instrumente oder kosmetische und allgemein haushaltstechnische Instrumente tätig. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung ist die berufliche Bildung nicht beendet. Alle Arbeitsbereiche der Metallverarbeitung unterliegen einem schnellen Wandel. Insbesondere Mikroprozessoren und automatisierte Fertigungssysteme werden verstärkt eingesetzt. Dies erfordert ein ständiges Aktualisieren des fachlichen Wissens. Dazu können die Werkzeugmechaniker/innen geeignete Seminare und Kurse belegen. Mögliche Themen sind Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Feinwerktechnik, -mechanik, Montagetechnik, spanende Metallverformung oder NC-/CNC-/DNC-Technik. Darüber hinaus können die Werkzeugmechaniker/innen eine Fortbildung absolvieren, z.b. zum Industriemeister/zur Industriemeisterin für Metall, zum Medizintechniker/zur Medizintechnikerin, zum Werkzeugbautechniker/zur Werkzeugbautechnikerin oder zum Feinwerktechniker/zur Feinwerktechnikerin. Wenn sie über die erforderliche Hochschulreife verfügen, können sie auch ein Studium anstreben. Naheliegend ist z.b. ein Studiengang im Bereich Maschinenbau (Feinwerktechnik). Außerdem besteht die Möglichkeit, sich z.b. mit einem Betrieb im verwandten Chirurgiemechaniker-Handwerk selbstständig zu machen. Dabei ist zu beachten, dass nach der neuen Handwerksordnung das Chirurgiemechaniker-Handwerk ein zulassungspflichtiges Handwerk ist. Das heißt, Voraussetzung für die Existenzgründung ist die Meisterprüfung oder eine sechsjährige Gesellentätigkeit (vier Jahre davon in leitender Stellung). Ausbildungsalternativen Sollte sich Ihr Berufsziel Werkzeugmechaniker/in der Fachrichtung Instrumententechnik nicht verwirklichen lassen, so bedenken Sie bitte, dass es viele Berufe gibt, die ähnliche oder vergleichbare Tätigkeiten aufweisen. Vielleicht findet sich hier ein neuer Wunschberuf - eine echte Alternative. Zum Berufsziel Werkzeugmechaniker/in der Fachrichtung Instrumententechnik gibt es Alternativen in den Bereichen: Chirurgiemechanik Feinmechanik Werkzeugbau, Schneidwerkzeugbearbeitung Spanende Metallbearbeitung In all diesen Bereichen werden maschinelle und manuelle Metallfeinbearbeitungstechniken angewandt. Ausbildungsalternativen (Liste) Die nachfolgend aufgelisteten Ausbildungsalternativen weisen Gemeinsamkeiten mit dem Beruf Werkzeugmechaniker/in der Fachrichtung Instrumententechnik auf: Bereich Chirurgiemechanik Die engste Verwandtschaft besteht zum Handwerksberuf Chirurgiemechaniker/in. Die Ausbildungsinhalte sind weitgehend identisch, die berufliche Tätigkeit unterscheidet sich wenig. Sie stellen medizinisch-chirurgische Instrumente her. Ob im Handwerk oder in der Industrie, die Herstellung solcher Instrumente erfordert hohe Präzision und Fingerspitzengefühl und ist oft Einzelstückfertigung. Von besonderer Bedeutung sind das Richten der Instrumente sowie das Härten, Polieren, Schleifen, Glänzen und Schärfen. Alternativberuf: Chirurgiemechaniker/in in BERUFENET Bereich Feinmechanik Werkzeugmechaniker/innen der Fachrichtung Instrumententechnik und andere Berufe der Feinwerktechnik verbindet die gemeinsame Neigung zu handwerklicher Präzisionsarbeit. Vor allem maßgenaues Herstellen sehr kleiner Bauteile, meist durch spanende Metallbearbeitungstechniken, ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeit. Die Bearbeitung geschieht mit Hilfe computergesteuerter Werkzeugmaschinen oder mit handgeführten Geräten. Alternativberufe: Uhrmacher/in in BERUFENET Feinwerkmechaniker/in in BERUFENET Industriemechaniker/in (mit Einsatzgebieten) in BERUFENET Industriemechaniker/in - Geräte- und Feinwerktechnik in BERUFENET Büchsenmacher/in in BERUFENET Bereich Werkzeugbau, Schneidwerkzeugbearbeitung Eng verwandt sind die anderen Berufe des Werkzeugbaus. Wie beim Beruf Werkzeugmechaniker/in Fachrichtung Instrumententechnik stehen präzise, meist spanende Metallbearbeitung und der Umgang mit NC- und CNC-Werkzeugmaschinen im Vordergrund. Vergleichbar sind auch Tätigkeiten der Werkstück-Endbearbeitung, z.b. Schleifen, Polieren. Dies gilt insbesondere für Schneidwerkzeugmechaniker/innen. Die Verwandtschaft zum Beruf Graveur/in kommt eher durch vergleichbare Metallfeinbearbeitungstechniken bei der Herstellung von Druck-, Stanz-, und Schneidwerkzeugen zum Ausdruck. Alternativberufe: Schneidwerkzeugmechaniker/in in BERUFENET Werkzeugmechaniker/in (mit Einsatzgebieten) in BERUFENET Werkzeugmechaniker/in - Stanz- und Umformtechnik in BERUFENET Werkzeugmechaniker/in - Formentechnik in BERUFENET Graveur/in in BERUFENET Bereich Spanende Metallbearbeitung Die übereinstimmenden Ausbildungs- und Tätigkeitsinhalte der Berufe Werkzeugmechaniker/in der Fachrichtung Instrumententechnik und den nachfolgend genannten Berufen liegen in der Ausführung spanender Metallbearbeitungstechniken und im Umgang mit gleichartigen Werkzeugmaschinen. All diese Berufe erfordern eine Neigung zu handwerklicher Präzisionsarbeit. Alternativberufe: Zerspanungsmechaniker/in (mit Einsatzgebieten) in BERUFENET

8 Interessen Förderlich: Nachteilig: Arbeitsverhalten Notwendig: Förderlich: Nachteilig: Fähigkeiten Notwendig: Förderlich: Kenntnisse und Fertigkeiten Notwendig: Von den folgenden Kenntnissen und Fertigkeiten ist für die Berufsausbildung jeweils ein bestimmter Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist vorteilhaft. Kenntnisse in Rechnen/Mathematik (Umgang mit Tabellen) Mindestausprägungsgrad: gut bis durchschnittlich (Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss) Kenntnisse in Physik (Arbeiten mit unterschiedlichen Werkstoffen) Mindestausprägungsgrad: gut bis durchschnittlich (Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss) Kenntnisse im linearen Zeichnen (Umgang mit Arbeitsplänen und Zeichnungen) Mindestausprägungsgrad: durchschnittlich (Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss) Förderlich: Durchschnittliche Kenntnisse im Technischen Zeichnen (Lesen und ggf. Anfertigen genauer Skizzen und Pläne) Durchschnittliche Kenntnisse im Technischen Werken (Bedienen von Maschinen)

9 Körperliche Eignungsvoraussetzungen Körperliche Eignungsrisiken Gesetze/Regelungen Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen (Industrielle Metall-Ausbildungsverordnung- IndMetAusbV) vom (BGBl. I S.274), zuletzt geändert durch 11 der Verordnung vom (BGBl. I S. 1359), außer Kraft ab Fundstelle: 1987 (BGBl. I S. 274), 1996 (BGBl. I S. 802), 2003 (BGBl. I S. 1359) Volltext (pdf, 6269kB) Rahmenlehrpläne für die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen, Industriemechaniker/in, Zerspanungsmechaniker/in, Werkzeugmechaniker/in, Konstruktionsmechaniker/in, Anlagenmechaniker/in, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom in der Fassung vom Fundstelle: KMK-Beschlusssammlung Volltext (pdf, 4062kB) Verordnung über die Anrechnung eines schulischen Berufsgrundbildungsjahres, einer einjährigen und zweijährigen Berufsfachschule auf die Ausbildungzeit in den industriellen Metallberufen und in den industriellen Elektroberufen (Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung für industrielle Metall- und Elektroberufe) vom (BGBl. I S. 229) Fundstelle: 1988 (BGBl. I S. 229) Internet Verordnung über die Anrechnung eines schulischen Berufsgrundbildungsjahres, einer einjährigen und zweijährigen Berufsfachschule auf die Ausbildungszeit in handwerklichen Metallberufen (Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs- Verordnung für handwerkliche Metallberufe) vom (BGBl. I S. 1084) Fundstelle: 1989 (BGBl. I S. 1084) Internet Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom (BGBl. I S. 931), geändert durch Artikel 232 der VO vom (BGBl. I S. 2407) Fundstelle: 2005 (BGBl. I S. 931), 2006 (BGBl. I S. 2407) Internet Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Die Berufsausbildung zum Werkzeugmechaniker/zur Werkzeugmechanikerin wurde mit der Neuordnung der industriellen Metallberufe 1987 neu geordnet. Die Ausbildung in den industriellen Metallberufen unterscheidet sich insbesondere in folgender Hinsicht von den früheren Ausbildungen in diesem Bereich: Die Ausbildungsinhalte der industriellen Metallberufe wurden für die verschiedenen Fachrichtungen in weiten Bereichen gemeinsam formuliert, wobei sich die Vermittlung an den Anforderungen des Berufs mit der jeweiligen Fachrichtung zu orientieren hat. Es wurden alle Möglichkeiten der Zusammenfassung genutzt, um den Einsatzbereich des Facharbeiternachwuchses zu erweitern und die Transparenz der Ausbildungsstrukturen zu verbessern. Mit der Neuordnung wurden folgende industrielle Berufe aufgehoben: Chirurgiemechaniker/in, Diamantenziehsteinmechaniker/in, Flachgraveur/in, Prägewalzgraveur/in, Scherenmonteur/in, Stahlformenbauer/in, Stahlgraveur/in, Stahlrollenstecher/in, Werkzeugmacher/in und Ziseleur/in.

Ausbildungsbeschreibung von Werkzeugmechaniker/Werkzeugmechanikerin Fachrichtung Stanz- und Umformtechnik vom

Ausbildungsbeschreibung von Werkzeugmechaniker/Werkzeugmechanikerin Fachrichtung Stanz- und Umformtechnik vom Ausbildungsbeschreibung von Werkzeugmechaniker/Werkzeugmechanikerin Fachrichtung Stanz- und Umformtechnik vom 27.01.2005 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Werkzeugmechaniker/Werkzeugmechanikerin Fachrichtung Formentechnik vom

Ausbildungsbeschreibung von Werkzeugmechaniker/Werkzeugmechanikerin Fachrichtung Formentechnik vom Ausbildungsbeschreibung von Werkzeugmechaniker/Werkzeugmechanikerin Fachrichtung Formentechnik vom 27.01.2005 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Industriemechaniker/Industriemechanikerin Fachrichtung Geräteund Feinwerktechnik vom

Ausbildungsbeschreibung von Industriemechaniker/Industriemechanikerin Fachrichtung Geräteund Feinwerktechnik vom Ausbildungsbeschreibung von Industriemechaniker/Industriemechanikerin Fachrichtung Geräteund Feinwerktechnik vom 27.01.2005 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Werkzeugmacher/Werkzeugmacherin vom

Ausbildungsbeschreibung von Werkzeugmacher/Werkzeugmacherin vom Ausbildungsbeschreibung von Werkzeugmacher/Werkzeugmacherin vom 26.04.2002 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Industriemechaniker/Industriemechanikerin Fachrichtung Produktionstechnik vom 27.01.2005

Ausbildungsbeschreibung von Industriemechaniker/Industriemechanikerin Fachrichtung Produktionstechnik vom 27.01.2005 Ausbildungsbeschreibung von Industriemechaniker/Industriemechanikerin Fachrichtung Produktionstechnik vom 27.01.2005 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte

Mehr

Die Ausbildung im Überblick

Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsbeschreibung von Notenstecher/Notenstecherin vom 29.07.2002 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Schriftgießer/Schriftgießerin vom

Ausbildungsbeschreibung von Schriftgießer/Schriftgießerin vom Ausbildungsbeschreibung von Schriftgießer/Schriftgießerin vom 29.10.2001 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungs-/Lernorte Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Finanzielle

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Zerspanungsmechaniker/Zerspanungsmechanikerin Fachrichtung Drehtechnik vom

Ausbildungsbeschreibung von Zerspanungsmechaniker/Zerspanungsmechanikerin Fachrichtung Drehtechnik vom Ausbildungsbeschreibung von Zerspanungsmechaniker/Zerspanungsmechanikerin Fachrichtung Drehtechnik vom 27.10.2004 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Industriemechaniker/Industriemechanikerin Fachrichtung Betriebstechnik vom

Ausbildungsbeschreibung von Industriemechaniker/Industriemechanikerin Fachrichtung Betriebstechnik vom Ausbildungsbeschreibung von Industriemechaniker/Industriemechanikerin Fachrichtung Betriebstechnik vom 27.10.2004 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte

Mehr

Sachliche und zeitliche Gliederung

Sachliche und zeitliche Gliederung Sachliche und zeitliche Gliederung Anlage zum Berufsausbildungsvertrag AUSBILDUNGSBERUF: Konstruktionsmechaniker/-in Feinblechbautechnik AUSZUBILDENDE/-R: Ausbildungsbetrieb: Unterschrift/Stempel IHK:

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Konstruktionsmechaniker/Konstruktionsmechanikerin Fachrichtung Ausrüstungstechnik vom

Ausbildungsbeschreibung von Konstruktionsmechaniker/Konstruktionsmechanikerin Fachrichtung Ausrüstungstechnik vom Ausbildungsbeschreibung von Konstruktionsmechaniker/Konstruktionsmechanikerin Fachrichtung Ausrüstungstechnik vom 27.01.2005 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Konstruktionsmechaniker/Konstruktionsmechanikerin Fachrichtung Metall- und Schiffbautechnik vom

Ausbildungsbeschreibung von Konstruktionsmechaniker/Konstruktionsmechanikerin Fachrichtung Metall- und Schiffbautechnik vom Ausbildungsbeschreibung von Konstruktionsmechaniker/Konstruktionsmechanikerin Fachrichtung Metall- und Schiffbautechnik vom 27.01.2005 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Wärmestellengehilfe/Wärmestellengehilfin vom

Ausbildungsbeschreibung von Wärmestellengehilfe/Wärmestellengehilfin vom Ausbildungsbeschreibung von Wärmestellengehilfe/Wärmestellengehilfin vom 29.08.2001 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Automobilmechaniker/Automobilmechanikerin vom

Ausbildungsbeschreibung von Automobilmechaniker/Automobilmechanikerin vom Ausbildungsbeschreibung von Automobilmechaniker/Automobilmechanikerin vom 27.08.2003 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung. zum Fahrradmonteur und zur Fahrradmonteurin. vom 18. Mai 2004

Verordnung. über die Berufsausbildung. zum Fahrradmonteur und zur Fahrradmonteurin. vom 18. Mai 2004 über die Berufsausbildung zum Fahrradmonteur und zur Fahrradmonteurin vom 18. Mai 2004 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 25 vom 27. Mai 2004) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs.

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Anlagenmechaniker/Anlagenmechanikerin Fachrichtung Versorgungstechnik vom

Ausbildungsbeschreibung von Anlagenmechaniker/Anlagenmechanikerin Fachrichtung Versorgungstechnik vom Ausbildungsbeschreibung von Anlagenmechaniker/Anlagenmechanikerin Fachrichtung Versorgungstechnik vom 28.12.2004 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Prozessleitelektroniker/Prozeßleitelektronikerin vom

Ausbildungsbeschreibung von Prozessleitelektroniker/Prozeßleitelektronikerin vom Ausbildungsbeschreibung von Prozessleitelektroniker/Prozeßleitelektronikerin vom 29.12.2003 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Verpackungsmittelmechaniker / zur Verpackungsmittelmechanikerin. vom 05. April 2001

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Verpackungsmittelmechaniker / zur Verpackungsmittelmechanikerin. vom 05. April 2001 über die Berufsausbildung zum Verpackungsmittelmechaniker / zur Verpackungsmittelmechanikerin vom 05. April 2001 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 15 vom 12. April 2001) Auf Grund des 25

Mehr

Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoffund Kautschuktechnik nach der Verordnung vom 1. Juni 2006

Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoffund Kautschuktechnik nach der Verordnung vom 1. Juni 2006 Informationen für die Praxis Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoffund Kautschuktechnik nach der Verordnung vom 1. Juni 2006 Stand: November 2007 Inhalt: 1. Allgemeines... 1 2. Zwischenprüfung.. 1 2.1

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lebensmitteltechnik

Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lebensmitteltechnik Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lebensmitteltechnik Vom 9. Februar 2000, geändert durch die Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für

Mehr

Verordnung. vom 07. April 2006 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 18 vom 24. April 2006)

Verordnung. vom 07. April 2006 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 18 vom 24. April 2006) über die Berufsausbildung zum Verfahrensmechaniker für / zur Verfahrensmechanikerin für *) vom 07. April 2006 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 18 vom 24. April 2006) Auf Grund des 6 in Verbindung

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Landmaschinenmechaniker/Landmaschinenmechanikerin vom

Ausbildungsbeschreibung von Landmaschinenmechaniker/Landmaschinenmechanikerin vom Ausbildungsbeschreibung von Landmaschinenmechaniker/Landmaschinenmechanikerin vom 27.08.2003 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Zentralheizungs- und Lüftungsbauer/Zentralheizungs- und Lüftungsbauerin vom

Ausbildungsbeschreibung von Zentralheizungs- und Lüftungsbauer/Zentralheizungs- und Lüftungsbauerin vom Ausbildungsbeschreibung von Zentralheizungs- und Lüftungsbauer/Zentralheizungs- und Lüftungsbauerin vom 27.08.2003 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Galvaniseur/Galvaniseurin vom

Ausbildungsbeschreibung von Galvaniseur/Galvaniseurin vom Ausbildungsbeschreibung von Galvaniseur/Galvaniseurin vom 28.06.2005 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Konstruktionsmechaniker/Konstruktionsmechanikerin Fachrichtung Feinblechbautechnik vom

Ausbildungsbeschreibung von Konstruktionsmechaniker/Konstruktionsmechanikerin Fachrichtung Feinblechbautechnik vom Ausbildungsbeschreibung von Konstruktionsmechaniker/Konstruktionsmechanikerin Fachrichtung Feinblechbautechnik vom 27.01.2005 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte

Mehr

MODELLBAUMECHANIKER / IN Blatt 1 von 2

MODELLBAUMECHANIKER / IN Blatt 1 von 2 MODELLBAUMECHANIKER / IN Blatt 1 von 2 Arbeitsgebiete Modellbaumechaniker / Modellbaumechanikerinnen sind u.a. in der Gießereiindustrie sowie in spezialisierten Modell- und Formenbaubetrieben tätig. Ihre

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zur Produktionsfachkraft Chemie

Verordnung. über die Berufsausbildung zur Produktionsfachkraft Chemie über die Berufsausbildung zur vom 23. März 2005 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 906 vom 30. März 2005) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Maschinen- und Anlagenführer/ zur Maschinen- und Anlagenführerin

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Maschinen- und Anlagenführer/ zur Maschinen- und Anlagenführerin über die Berufsausbildung zum Maschinen- und Anlagenführer/ zur Maschinen- und Anlagenführerin vom 27. April 2004 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 19 vom 30. April 2004) Unter Berücksichtigung

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Metallbauer/Metallbauerin Fachrichtung Anlagen- und Fördertechnik vom

Ausbildungsbeschreibung von Metallbauer/Metallbauerin Fachrichtung Anlagen- und Fördertechnik vom Ausbildungsbeschreibung von Metallbauer/Metallbauerin Fachrichtung Anlagen- und Fördertechnik vom 26.04.2002 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung. zum Elektroanlagenmonteur und zur Elektroanlagenmonteurin. vom 17. Juni 1997

Verordnung. über die Berufsausbildung. zum Elektroanlagenmonteur und zur Elektroanlagenmonteurin. vom 17. Juni 1997 über die Berufsausbildung zum Elektroanlagenmonteur und zur Elektroanlagenmonteurin vom 17. Juni 1997 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 38 vom 23. Juni 1997) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Sachliche und zeitliche Gliederung

Sachliche und zeitliche Gliederung Sachliche und zeitliche Gliederung Anlage zum Berufsausbildungsvertrag AUSBILDUNGSBERUF: Konstruktionsmechaniker/-in Schweißtechnik AUSZUBILDENDE/-R: Ausbildungsbetrieb: Unterschrift/Stempel IHK: Unterschrift/Stempel

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Schmucktextilienhersteller/Schmucktextilienherstellerin vom

Ausbildungsbeschreibung von Schmucktextilienhersteller/Schmucktextilienherstellerin vom Ausbildungsbeschreibung von Schmucktextilienhersteller/Schmucktextilienherstellerin vom 28.06.2005 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen

Mehr

Die Ausbildung im Überblick

Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsbeschreibung von Chemiebetriebsjungwerker/Chemiebetriebsjungwerkerin vom 28.06.2005 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Fluggerätelektroniker/Fluggerätelektronikerin vom

Ausbildungsbeschreibung von Fluggerätelektroniker/Fluggerätelektronikerin vom Ausbildungsbeschreibung von Fluggerätelektroniker/Fluggerätelektronikerin vom 29.12.2003 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen

Mehr

Qualifikationsbaustein zum Berufseinstieg

Qualifikationsbaustein zum Berufseinstieg Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Handwerkskammern Qualifikationsbaustein zum Berufseinstieg Bezeichnung: Servicekraft Fertigung Metall / Elektro Einsatzbereich: Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Konstruktionsmechaniker/Konstruktionsmechanikerin Fachrichtung Schweißtechnik vom

Ausbildungsbeschreibung von Konstruktionsmechaniker/Konstruktionsmechanikerin Fachrichtung Schweißtechnik vom Ausbildungsbeschreibung von Konstruktionsmechaniker/Konstruktionsmechanikerin Fachrichtung Schweißtechnik vom 27.01.2005 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte

Mehr

3 Berufsfeldbreite Grundbildung und Zielsetzung der Berufsausbildung

3 Berufsfeldbreite Grundbildung und Zielsetzung der Berufsausbildung Verordnung über die Berufsausbildung zum Behälter- und Apparatebauer/zur Behälter- und Apparatebauerin (Behälterund Apparatebauer-Ausbildungsverordnung - BehAppAu sbv) BehAppAusbV Ausfertigungsdatum: 21.03.1989

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Industrieelektroniker/Industrieelektronikerin Fachrichtung Gerätetechnik vom

Ausbildungsbeschreibung von Industrieelektroniker/Industrieelektronikerin Fachrichtung Gerätetechnik vom Ausbildungsbeschreibung von Industrieelektroniker/Industrieelektronikerin Fachrichtung Gerätetechnik vom 29.12.2003 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Industrieelektroniker/Industrieelektronikerin Fachrichtung Produktionstechnik vom

Ausbildungsbeschreibung von Industrieelektroniker/Industrieelektronikerin Fachrichtung Produktionstechnik vom Ausbildungsbeschreibung von Industrieelektroniker/Industrieelektronikerin Fachrichtung Produktionstechnik vom 29.12.2003 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Tischler / zur Tischlerin

Verordnung über die Berufsausbildung zum Tischler / zur Tischlerin Verordnung über die Berufsausbildung zum Tischler / zur Tischlerin vom 31. Januar 1997 in der geänderten Fassung vom 12. Juli 2000 und vom 29. November 2000 Auf Grund des 25 der Handwerksordnung in der

Mehr

Neu geordnete industrielle Elektroberufe. Die Verordnungen vom 3. Juli 2003 und 24. Juli 2007 im Vergleich

Neu geordnete industrielle Elektroberufe. Die Verordnungen vom 3. Juli 2003 und 24. Juli 2007 im Vergleich Informationen für die Praxis Neu geordnete industrielle Elektroberufe Die Verordnungen vom 3. Juli 2003 und 24. Juli 2007 im Vergleich Stand: Februar 2008 Inhalt: 1. Allgemeines...1 2. Anlagen...1 ff.

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Industriemechaniker/Industriemechanikerin Fachrichtung Maschinen- und Systemtechnik vom 27.10.2004

Ausbildungsbeschreibung von Industriemechaniker/Industriemechanikerin Fachrichtung Maschinen- und Systemtechnik vom 27.10.2004 Ausbildungsbeschreibung von Industriemechaniker/Industriemechanikerin Fachrichtung Maschinen- und Systemtechnik vom 27.10.2004 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation/zur Kauffrau für Bürokommunikation

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation/zur Kauffrau für Bürokommunikation Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation/zur Kauffrau für Bürokommunikation Vom 22. Oktober 1999 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 2067 vom 29. Oktober 1999) Auf

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung. zum Verfahrenstechniker / zur Verfahrenstechnikerin in der Hütten- und Halbzeugindustrie

Verordnung. über die Berufsausbildung. zum Verfahrenstechniker / zur Verfahrenstechnikerin in der Hütten- und Halbzeugindustrie über die Berufsausbildung zum Verfahrenstechniker / zur Verfahrenstechnikerin in der Hütten- und vom 28. Mai 1997 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1260 vom 04. Juni 1997) (unter Berücksichtigung

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Karosserie- und Fahrzeugbauer/Karosserie- und Fahrzeugbauerin Fachrichtung Fahrzeugbau vom

Ausbildungsbeschreibung von Karosserie- und Fahrzeugbauer/Karosserie- und Fahrzeugbauerin Fachrichtung Fahrzeugbau vom Ausbildungsbeschreibung von Karosserie- und Fahrzeugbauer/Karosserie- und Fahrzeugbauerin Fachrichtung Fahrzeugbau vom 28.05.2003 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Gas- und Wasserinstallateur/Gas- und Wasserinstallateurin vom

Ausbildungsbeschreibung von Gas- und Wasserinstallateur/Gas- und Wasserinstallateurin vom Ausbildungsbeschreibung von Gas- und Wasserinstallateur/Gas- und Wasserinstallateurin vom 27.08.2003 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Elektromechaniker/Elektromechanikerin vom

Ausbildungsbeschreibung von Elektromechaniker/Elektromechanikerin vom Ausbildungsbeschreibung von Elektromechaniker/Elektromechanikerin vom 29.12.2003 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen

Mehr

Berufsinformationen einfach finden

Berufsinformationen einfach finden in Aktuelles Ausbildung wurde modernisiert Die Ausbildung im Beruf in wurde modernisiert. Dabei wurden insbesondere veränderte Verfahrenstechniken und der Einsatz moderner Maschinensysteme und neuer Werkstoffe

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Buchbinder/ zur Buchbinderin

Verordnung über die Berufsausbildung zum Buchbinder/ zur Buchbinderin Verordnung über die Berufsausbildung zum Buchbinder/ zur Buchbinderin in der Fassung vom 11. Juli 2001 Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Karosserie- und Fahrzeugbauer/Karosserie- und Fahrzeugbauerin Fachrichtung Karosseriebau vom

Ausbildungsbeschreibung von Karosserie- und Fahrzeugbauer/Karosserie- und Fahrzeugbauerin Fachrichtung Karosseriebau vom Ausbildungsbeschreibung von Karosserie- und Fahrzeugbauer/Karosserie- und Fahrzeugbauerin Fachrichtung Karosseriebau vom 28.05.2003 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Gießereimechaniker/zur Gießereimechanikerin und zum Verfahrensmechaniker/zur

Verordnung über die Berufsausbildung zum Gießereimechaniker/zur Gießereimechanikerin und zum Verfahrensmechaniker/zur Verordnung über die Berufsausbildung zum Gießereimechaniker/zur Gießereimechanikerin und zum Verfahrensmechaniker/zur Verfahrensmechanikerin in der Hütten- und Halbzeugindustrie Verordnung über die Berufsausbildung

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Ver- und Entsorger/Ver- und Entsorgerin Fachrichtung Abwasser vom

Ausbildungsbeschreibung von Ver- und Entsorger/Ver- und Entsorgerin Fachrichtung Abwasser vom Ausbildungsbeschreibung von Ver- und Entsorger/Ver- und Entsorgerin Fachrichtung Abwasser vom 29.07.2002 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Metallbauer/Metallbauerin Fachrichtung Landtechnik vom

Ausbildungsbeschreibung von Metallbauer/Metallbauerin Fachrichtung Landtechnik vom Ausbildungsbeschreibung von Metallbauer/Metallbauerin Fachrichtung Landtechnik vom 26.04.2002 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Schädlingsbekämpfer/ zur Schädlingsbekämpferin

Verordnung über die Berufsausbildung zum Schädlingsbekämpfer/ zur Schädlingsbekämpferin Verordnung über die Berufsausbildung zum / zur in Vom 15. Juli 2004 Aufgrund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (BGBl. I S. 1112), der zuletzt

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Elektromaschinenbauer/Elektromaschinenbauerin vom

Ausbildungsbeschreibung von Elektromaschinenbauer/Elektromaschinenbauerin vom Ausbildungsbeschreibung von Elektromaschinenbauer/Elektromaschinenbauerin vom 29.12.2003 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen

Mehr

Sachliche und zeitliche Gliederung

Sachliche und zeitliche Gliederung Sachliche und zeitliche Gliederung Anlage zum Berufsausbildungs- oder Umschulungsvertrag Ausbildungsberuf: Maschinen- und Anlagenführer/-in Schwerpunkt: Metall- und Kunststofftechnik Name Auszubildende/-r:

Mehr

Sachliche und zeitliche Gliederung

Sachliche und zeitliche Gliederung Sachliche und zeitliche Gliederung Anlage zum Berufsausbildungs- oder Umschulungsvertrag AUSBILDUNGSBERUF: Technische/r Zeichner/-in Fachrichtung: Heizungs-, Klima- und Sanitärtechnik AUSZUBILDENDE / -R:

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung in der Isolier-Industrie. vom 31. Januar 1997

Verordnung. über die Berufsausbildung in der Isolier-Industrie. vom 31. Januar 1997 über die Berufsausbildung in der vom 31. Januar 1997 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 9 vom 18. Februar 1997) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (BGBl. I S.

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Kommunikationselektroniker/Kommunikationselektronikerin Fachrichtung Telekommunikationstechnik vom

Ausbildungsbeschreibung von Kommunikationselektroniker/Kommunikationselektronikerin Fachrichtung Telekommunikationstechnik vom Ausbildungsbeschreibung von Kommunikationselektroniker/Kommunikationselektronikerin Fachrichtung Telekommunikationstechnik vom 29.12.2003 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Schauwerbegestalter/Schauwerbegestalterin vom

Ausbildungsbeschreibung von Schauwerbegestalter/Schauwerbegestalterin vom Ausbildungsbeschreibung von Schauwerbegestalter/Schauwerbegestalterin vom 26.08.2004 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen

Mehr

Die Ausbildung im Überblick

Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsbeschreibung von Tapisserist/Tapisseristin vom 28.05.2003 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Buchbinder zur Buchbinderin

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Buchbinder zur Buchbinderin über die Berufsausbildung zum Buchbinder zur Buchbinderin vom 11. Juli 2001 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1577 vom 18. Juli 2001) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Fahrzeugpolsterer/Fahrzeugpolsterin vom

Ausbildungsbeschreibung von Fahrzeugpolsterer/Fahrzeugpolsterin vom Ausbildungsbeschreibung von Fahrzeugpolsterer/Fahrzeugpolsterin vom 28.05.2003 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Buchbinder/zur Buchbinderin

Verordnung über die Berufsausbildung zum Buchbinder/zur Buchbinderin Verordnung über die Berufsausbildung zum Buchbinder/zur Buchbinderin in der Fassung vom 11. Juli 2001 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1577 vom 18. Juli 2001) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung

Mehr

Verordnung. über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Kraftfahrzeugservicemechaniker / Kraftfahrzeugservicemechanikerin

Verordnung. über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Kraftfahrzeugservicemechaniker / Kraftfahrzeugservicemechanikerin über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Kraftfahrzeugservicemechaniker / Kraftfahrzeugservicemechanikerin vom 25. Juni 2009 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 37 vom 02.

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Industriekeramiker/Industriekeramikerin Fachrichtung Mechanik vom

Ausbildungsbeschreibung von Industriekeramiker/Industriekeramikerin Fachrichtung Mechanik vom Ausbildungsbeschreibung von Industriekeramiker/Industriekeramikerin Fachrichtung Mechanik vom 28.06.2005 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bürokaufmann/zur Bürokauffrau

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bürokaufmann/zur Bürokauffrau Verordnung über die Berufsausbildung zum Bürokaufmann/zur Bürokauffrau Vom 13. Februar 1991 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 425 vom 20. Februar 1991) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/ zur Verwaltungsfachangestellten 1

Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/ zur Verwaltungsfachangestellten 1 Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten 974 Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/ zur Verwaltungsfachangestellten 1 Vom 19. Mai 1999 (BGBl.

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Maschinen- und Anlagenführer/zur Maschinen- und Anlagenführerin

Verordnung über die Berufsausbildung zum Maschinen- und Anlagenführer/zur Maschinen- und Anlagenführerin Verordnung über die Berufsausbildung zum Maschinen- und Anlagenführer/zur Maschinen- und Anlagenführerin Verordnung über die Berufsausbildung zum Maschinen- und Anlagenführer/zur Maschinen- und Anlagenführerin

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für audiovisuelle Medien / zur Kauffrau für audiovisuelle Medien

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für audiovisuelle Medien / zur Kauffrau für audiovisuelle Medien über die Berufsausbildung zum Kaufmann für audiovisuelle Medien / zur Kauffrau für audiovisuelle Medien vom 15. Mai 1998 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1030 vom 28. Mai 1998) Auf Grund

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Buchhändler / zur Buchhändlerin

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Buchhändler / zur Buchhändlerin über die Berufsausbildung zum Buchhändler / zur Buchhändlerin vom 05. März 1998 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 462 vom 19. März 1998) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14.

Mehr

Während der betrieblichen Ausbildung lernen die Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb beispielsweise:

Während der betrieblichen Ausbildung lernen die Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb beispielsweise: Ausbildungsbeschreibung von Steinmetz/Steinmetzin vom 28.05.2003 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Kommunikationselektroniker/Kommunikationselektronikerin Fachrichtung Informationstechnik vom

Ausbildungsbeschreibung von Kommunikationselektroniker/Kommunikationselektronikerin Fachrichtung Informationstechnik vom Ausbildungsbeschreibung von Kommunikationselektroniker/Kommunikationselektronikerin Fachrichtung Informationstechnik vom 29.12.2003 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Kommunikationselektroniker/Kommunikationselektronikerin Fachrichtung Funktechnik vom

Ausbildungsbeschreibung von Kommunikationselektroniker/Kommunikationselektronikerin Fachrichtung Funktechnik vom Ausbildungsbeschreibung von Kommunikationselektroniker/Kommunikationselektronikerin Fachrichtung Funktechnik vom 29.12.2003 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Maskenbildner / zur Maskenbildnerin. vom 08. Februar 2002

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Maskenbildner / zur Maskenbildnerin. vom 08. Februar 2002 über die Berufsausbildung zum Maskenbildner / zur Maskenbildnerin vom 08. Februar 2002 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 9 vom 15. Februar 2002) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Servicekaufmann im Luftverkehr / zur Servicekauffrau im Luftverkehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Servicekaufmann im Luftverkehr / zur Servicekauffrau im Luftverkehr über die Berufsausbildung zum Servicekaufmann im Luftverkehr / zur Servicekauffrau im Luftverkehr vom 23. März 1998 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 611 vom 31. März 1998) Auf Grund des 25

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung in den umwelttechnischen Berufen

Verordnung über die Berufsausbildung in den umwelttechnischen Berufen Verordnung über die Berufsausbildung in den umwelttechnischen Berufen Vom 17. Juni 2002 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 2335 vom 2. Juli 2002) (Auszug) Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Fachkraft für Brief- und Frachtverkehr vom

Ausbildungsbeschreibung von Fachkraft für Brief- und Frachtverkehr vom Ausbildungsbeschreibung von Fachkraft für Brief- und Frachtverkehr vom 28.06.2005 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer / zur Berufskraftfahrerin

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer / zur Berufskraftfahrerin über die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer / zur Berufskraftfahrerin vom 19. April 2001 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 642 vom 27. Arpil 2001) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Energieelektroniker/Energieelektronikerin Fachrichtung Anlagentechnik vom

Ausbildungsbeschreibung von Energieelektroniker/Energieelektronikerin Fachrichtung Anlagentechnik vom Ausbildungsbeschreibung von Energieelektroniker/Energieelektronikerin Fachrichtung Anlagentechnik vom 29.12.2003 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Holzbearbeitungsmechaniker/Holzbearbeitungsmechanikerin Fachrichtung Sägeindustrie vom

Ausbildungsbeschreibung von Holzbearbeitungsmechaniker/Holzbearbeitungsmechanikerin Fachrichtung Sägeindustrie vom Ausbildungsbeschreibung von Holzbearbeitungsmechaniker/Holzbearbeitungsmechanikerin Fachrichtung Sägeindustrie vom 26.08.2004 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte

Mehr

Der neue Ausbildungsschwerpunkt Zerspanungstechnik. im Ausbildungsberuf Feinwerkmechaniker

Der neue Ausbildungsschwerpunkt Zerspanungstechnik. im Ausbildungsberuf Feinwerkmechaniker Der neue Ausbildungsschwerpunkt Zerspanungstechnik im Ausbildungsberuf Feinwerkmechaniker Der neue Ausbildungsschwerpunkt Zerspanungstechnik Verordnung Ausbildungsablauf Berufsschule Prüfungsanforderungen

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Ver- und Entsorger/Ver- und Entsorgerin Fachrichtung Wasserversorgung vom

Ausbildungsbeschreibung von Ver- und Entsorger/Ver- und Entsorgerin Fachrichtung Wasserversorgung vom Ausbildungsbeschreibung von Ver- und Entsorger/Ver- und Entsorgerin Fachrichtung Wasserversorgung vom 29.07.2002 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte

Mehr

Industrielle Metallberufe

Industrielle Metallberufe Berufsförderungswerk Nürnberg Industrielle Metallberufe Industriemechaniker/-in Werkzeugmechaniker/-in Zerspanungsmechaniker/-in bfwnürnberg Industriemechaniker/-in Fachrichtung Feingerätebau Industriemechaniker/-innen

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Verkehrsservice / zur Kauffrau für Verkehrsservice

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Verkehrsservice / zur Kauffrau für Verkehrsservice über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Verkehrsservice / zur Kauffrau für Verkehrsservice vom 24. Juni 1997 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1583 vom 03. Juli 1997) Auf Grund des 25 des

Mehr

Neue Berufe in der Metallindustrie

Neue Berufe in der Metallindustrie Neue Berufe in der Elektroindustrie Die fünf neuen Ausbildungsberufe 1. Industriemechaniker/in 2. Werkzeugmechaniker/in 3. Zerspanungsmechaniker/in 4. Konstruktionsmechaniker/in 5. Anlagenmechaniker/in

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten. VwFAngAusbV 1999

Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten. VwFAngAusbV 1999 Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten VwFAngAusbV 1999 Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Energieelektroniker/Energieelektronikerin Fachrichtung Betriebstechnik vom

Ausbildungsbeschreibung von Energieelektroniker/Energieelektronikerin Fachrichtung Betriebstechnik vom Ausbildungsbeschreibung von Energieelektroniker/Energieelektronikerin Fachrichtung Betriebstechnik vom 29.12.2003 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Papiermacher/Papiermacherin Fachrichtung Papier-Karton-Pappe vom

Ausbildungsbeschreibung von Papiermacher/Papiermacherin Fachrichtung Papier-Karton-Pappe vom Ausbildungsbeschreibung von Papiermacher/Papiermacherin Fachrichtung Papier-Karton-Pappe vom 28.06.2005 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen

Mehr

Neuer Ausbildungsberuf. Fachkraft für Metalltechnik

Neuer Ausbildungsberuf. Fachkraft für Metalltechnik Neuer Ausbildungsberuf Fachkraft für Metalltechnik 1 Ordnungsbedarf (I) Elf Ausbildungsberufe teilweise aus den 1930er(!) Jahren (Gesamtzahl der Verträge 2011) Teilezurichter (2.148) Drahtzieher (80) Fräser

Mehr

Die Ausbildung im Überblick

Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsbeschreibung von Backofenbauer/Backofenbauerin vom 27.07.2006 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit

Mehr