Paosostraße (nördlich) - Gleisdreieck Pasing - vom beschlossen (Sitzungsvorlage Nr / V 08996).

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1 Telefon: Telefax: Baureferat Tiefbau Bebauungsplan mit Grünordnung Nr Bodenseestraße (südlich), Bahnlinie München Herrsching (südlich), Bahnlinie München Mittenwald (westlich), Paosostraße (nördlich) - Gleisdreieck Pasing - im 22. Stadtbezirk Aubing-Lochhausen-Langwied Neubau der Erschließungsstraßen im Bebauungsplanumgriff Neubau einer Bahnüberführung der Bahnlinie München - Herrsching 1. Bedarfs- und Konzeptgenehmigung 2. Genehmigung zum Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung 3. Genehmigung zum Abschluss eines Erschließungsvertrages Sitzungsvorlage Nr / V Anlage Bedarfsprogramm (BP) Beschluss des Bauausschusses vom (SB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin 1. Sachstand Der Stadtrat hat am / die Qualifizierung des Aufstellungs-beschlusses für den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr Bodenseestraße (südlich), Bahnlinie München Herrsching (südlich), Bahnlinie München Mittenwald (westlich), Paosostraße (nördlich) - Gleisdreieck Pasing - vom beschlossen (Sitzungsvorlage Nr / V 08996). Mit der Überplanung der Flächen des Gleisdreieck Pasing soll u.a. eine Ansiedlung der Firma Metro in das neue Gewerbegebiet ermöglicht werden. Bei der Vorlage des Aufstellungsbeschlusses wurde das Referat für Stadtplanung und Bauordnung mit einem Ergänzungsantrag beauftragt zu prüfen, ob auf den ausgewiesenen Gewerbeflächen neben dem Großhandel Metro auch die Ansiedlung eines Praktiker-Marktes möglich ist.

2 Seite 2 Diese Untersuchung wird derzeit vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung durchgeführt und die Ergebnisse werden voraussichtlich im Rahmen des Billigungs-beschlusses vorgelegt. Etwaige dadurch bedingte Änderungen, insbesondere eine Anpassung der Erschließung, werden im weiteren Planungsverlauf berücksichtigt. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung hat das Verfahren nach 4.1. BauGB eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes am eingeleitet. Im Umgriff des Bebauungsplanes liegt auch eine neue Bahnüberführung der Bahnlinie München Herrsching, die zur Erschließung der südlich davon gelegenen Gewerbeflächen erforderlich ist. Vorhabenträger ist die Firma Vivico. Um die Erschließung zum Zeitpunkt der Rechtskraft des Bebauungsplanes zu gewährleisten, muss Vivico bereits parallel zum obengenannten Bebauungsplanverfahren das Genehmigungsverfahren für die Bahnüberführung beim Eisenbahnbundesamt einleiten. Damit kann eine erhebliche Reduzierung der Verfahrensdauer erreicht werden. Ein dadurch unter Umständen verursachter verlorener Planungsaufwand wird von Vivico getragen. Die ursächlichen Kosten, die durch die Entwicklung der Flächen bzw. den Bebauungsplan entstehen, übernimmt die Vorhabenträgerin Vivico in vollem Umfang (inclusive Kosten für das Querungsbauwerk Bahnlinie München Herrsching / Straße U-1542). Die Vivico wird einen entsprechenden Durchführungsvertrag für den Bereich des Vorhabens und für den Restbereich einen städtebaulichen Vertrag nach den Grundsätzen der Sozialgerechten Bodennutzung abschließen. Vorab hat sich Vivico mit Schreiben vom gegenüber dem Baureferat verpflichtet, alle Kosten gemäß den Grundsätzen der Sozialgerechten Bodennutzung zu tragen. Aus den genannten Gründen ist es notwendig, abweichend von den Projektierungs-richtlinien das Bedarfsprogramm schon jetzt vorzulegen. Die frühzeitige Genehmigung des Bedarfsprogrammes ist als Grundlage für das anstehende Genehmigungsverfahren (Plangenehmigung oder Planfeststellungsverfahren) der Bahnüberführung zu diesem Zeitpunkt bereits erforderlich. Nach Abschluss dieses Verfahrens ist Planungs- und höhere Kostensicherheit gegeben, welche die Voraussetzung für den Abschluss des städtebaulichen Vertrages bildet. Nach den Grundsätzen der Projektierungsrichtlinien wäre mit der Projektierung durch das Baureferat i. d. Regel erst nach genehmigtem Bebauungsplan (Satzungsbeschluss) zu beginnen. Im begründeten Sonderfall kann jedoch ganz oder teilweise vom normalen Verfahren abgewichen werden, sofern der Stadtrat bei der erstmaligen Befassung vom geänderten Vorgehen unterrichtet wird. Dies trifft hier zu. Ein Großteil der Flächen der neu zu bauenden öffentlichen Verkehrsanlagen befindet sich momentan im Eigentum von Vivico. Vivico wird die Flächen im Rahmen des Durchführungsvertrages bzw. städtebaulichen Vertrages an die Landeshauptstadt München übertragen. Der Zugriff auf die im Eigentum der DB AG befindlichen Grundstücke zum Zwecke der Erschließung ist gesichert.

3 2. Projektbeschreibung Zur Umsetzung des Verkehrs- und Erschließungskonzeptes zum Bebauungsplan-entwurf sind auch Umbaumaßnahmen außerhalb des Bebauungsplanumgriffes an der Kreuzung Bodenseestraße / U-1542 erforderlich. Dort wird ein neuer, lichtsignalgesteuerter Knoten für die Anbindung des neuen Gewerbegebietes geplant. Innerhalb der bestehenden Straßenbegrenzungslinien der Bodenseestraße sollen Abbiegespuren in die U-1542 errichtet werden, damit die Leistungsfähigkeit der Hauptverkehrsstraße erhalten werden kann. Im Zuge der Maßnahme müssen voraussichtlich auch bestehende Bäume gefällt werden, sofern die Standsicherheit durch die Verbreiterung der Bodenseestraße nicht gewährleistet werden kann. Dafür sind im Straßenraum der Bodenseestraße Ersatzpflanzungen vorgesehen. Im Umgriff des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr sind folgende Maßnahmen zur Erschließung des Gebietes vorgesehen: Bahnüberführung der S-Bahnlinie S5 München Herrsching: Mit der Errichtung einer Bahnüberführung der Bahnlinie S5 München - Herrsching und dem Neubau der darunterliegenden Straße werden die südlich der Bahnlinie gelegenen gewerblichen Flächen direkt an die Bodenseestraße angebunden. Die Bahnüberführung soll mit einer lichten Weite von 17,25 m und einer Durchfahrtshöhe von 4,50 m errichtet werden. Für die darunterliegende Straße ist folgender Querschnitt vorgesehen (von Ost nach West): 2,50 m Gehbahn 1,00 m Stützmauer und Schrammbord 7,00 m Fahrbahn 1,00 m Schrammbord und Stützmauer 0,25 m Sicherheitsstreifen 2,50 m Zweirichtungsradweg 3,00 m Gehbahn 17,25 m Aufgrund des hohen Grundwasserstandes muss voraussichtlich eine Grundwasserwanne mit Hebeanlage errichtet werden. Für die Eisenbahnüberführung ist eine Genehmigung (Plangenehmigung oder Planfeststellung) durch das Eisenbahnbundesamt erforderlich.

4 Seite 4 Verkehrliche Erschließung des Baugebietes: Die geplante Erschließungsstraße U-1542 ist in ihrer Dimension und Lage mit einem Wendehammer auf Höhe des Vorhabens Großhandel Metro so geplant, dass das zu erwartende Verkehrsaufkommen im Straßenraum aufgenommen werden kann. Die Fahrbahnbreite ist mit 6,50 m auf die Abwicklung von regelmäßigem Schwerlastverkehr ausgelegt. Der auf Höhe des Vorhabens Großhandel Metro geplante Wendekreis ist ebenfalls für das Wenden von Lkw ausgelegt. Eine Verbindung für Kfz-Verkehr nach Süden ist ausgeschlossen. Die Straßenraumgestaltung sieht entlang der Erschließungsstraße U-1542 südlich der Bahnlinie München-Herrsching einen einseitigen Baumgraben in einer Breite von ca. 3,0 m mit ca. 40 Bäumen sowie Flächen für den ruhenden Verkehr vor. Im Straßenraum südlich der Bahnlinie ist bei einer wechselnden Gesamtbreite von 17,50 m bis 21,00 m derzeit folgende Aufteilung geplant: Gehbahn (beidseitig) mit Breiten zwischen 2,0 und 3,0 m Zweirichtungsradweg (einseitig) mit einer Breite von 2,50 m Baumgraben (einseitig) mit einer Breite von 3,0 m Fahrbahn in einer Breite von 6,50 m Parkbucht für Pkw / Lkw (abschnittsweise) mit Breiten von 2,0 / 2,50 m Entlang der geplanten Straße und weiterführend bis zur Paosostraße wird entsprechend den Zielsetzungen des Verkehrsentwicklungsplanes-Radverkehr ein Zweirichtungs-radweg (Nebenroute) vorgesehen, um eine Anbindung der südlichen Wohngebiete an das Planungsgebiet für Fuß- und Radverkehr zu ermöglichen. Die Planung und Durchführung der obengenannten Maßnahmen wird in dem noch abzuschließenden Erschließungsvertrag Vivico übertragen. 3. Termine, Baudurchführung Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung hat die Aufstellung eines vorhaben-bezogenen Bebauungsplanes im ersten Quartal 2007 eingeleitet. Vivico wird dazu parallel die Unterlagen für die Genehmigung der Bahnüberführung beim Eisenbahnbundesamt einreichen. Das neue Baugebiet soll bis Ende 2008 über die Bodenseestraße erschlossen werden. Dazu sind die Errichtung der Bahnüberführung und der Bau der Erschließungsstraße U-1542 im Jahr 2008 erforderlich.

5 Seite 5 4. Kosten Vivico hat auf Grundlage der Vorentwurfsplanung für die Erschließungsmaßnahmen folgende Kosten ermittelt: Straßenbaukosten (U-1542, FW/RW zur Paosostraße, Umbau Bodenseestraße, Beleuchtung und Begrünung der öffentlichen Verkehrsflächen): Bahnüberführung, Baukosten: Unterhalt / Erhalt der Bahnüberführung der DB AG (Ablöse): Stützwände, Grundwasserwanne und Hebeanlage: Lichtsignalanlage an der Bodenseestraße: Altlastenbeseitigung: Gesamtkosten: Vivico hat sich dabei bereit erklärt, für die Planung und Herstellung der Erschließungsmaßnahmen im Baugebiet alle Kosten gemäß den Grundsätzen der Sozialgerechten Bodennutzung (SoBoN) zu tragen. Die notwendige Lichtsignalanlage an der Bodenseestraße / U-1542, die notwendige Beseitigung von Altlasten auf bestehenden städtischen Verkehrsflächen sowie die Ablöse für Unterhalts- bzw. Erhaltungskosten des Überführungsbauwerkes der DB AG müssen durch die Landeshauptstadt München finanziert werden, da sie nicht SoBoN bedingt sind. Etwaiger verlorener Planungsaufwand, der durch die nicht gesicherten planungsrechtlichen Voraussetzungen (Bebauungsplan) entsteht, wird von Vivico getragen. Von der Stadt sind demnach folgende Kosten zu tragen: Altlasten in bestehenden Verkehrsflächen: Unterhalt / Erhalt der Bahnüberführung der DB AG (Ablöse): Lichtsignalanlage Bodenseestraße / U % Zuschlag für Unvorhergesehenes: Die Höhe der Kosten für die Beseitigung von Altlasten in bestehenden Verkehrsflächen wurde auf Grundlage von Erkenntnissen aus Unterhaltsmaßnahmen geschätzt. Diese Kosten können sich ändern, da die Menge und der Belastungsgrad des verunreinigten Materials erst im Verlauf der Ausführung genau ermittelt werden können. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 19 % ab dem wurde berücksichtigt. Es müssen ca m² Grundfläche vom Kommunalreferat auf das Baureferat zu 12 / m² (ca ) übertragen werden.

6 Seite 6 Die laufenden Folgekosten für hinzukommende Verkehrsflächen und Ingenieurbauwerke wurden in einer Höhe von pro Jahr ermittelt. 5. Finanzierung Vivico hat sich in der Planungsvereinbarung (vom /18.05./ ) über die zu errichtende Bahnüberführung verpflichtet die vorlaufenden Planungskosten zu übernehmen. Nach der Genehmigung der Bahnüberführung wird Vivico einen entsprechenden Durchführungs- bzw. städtebaulichen Vertrag mit der Landeshauptstadt München schließen. Auf dieser Grundlage werden ein Erschließungsvertrag für die Herstellung der öffentlichen Verkehrsflächen zwischen Vivico und der Landeshauptstadt München und eine Kreuzungsvereinbarung für die Herstellung der Bahnüberführung zwischen der DB AG, Vivico und der Landeshauptstadt München abgeschlossen. Die Kosten für Ausbau, Untersuchung und Wiederverwertung bzw. Entsorgung von belastetem Material in bereits bestehenden Verkehrsflächen sowie die Kosten für die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Bodenseestraße / U-1542 und der Ablöse der Unterhalts- und Erhaltungskosten der Eisenbahnüberführung in Höhe von ca werden von der Landeshauptstadt München übernommen. Diese Kosten werden vom Baureferat zur Fortschreibung des Mehrjahresinvestitions-programmes zur Investitionsliste 1 angemeldet. Die endgültige Beschlussfassung bezüglich der Finanzierung erfolgt durch die Vollversammlung des Stadtrates im Rahmen der Fortschreibung des Mehrjahresinvestitionsprogrammes. Die Stadtkämmerei ist mit der Sachbehandlung einverstanden. 6. Beteiligung des Bezirksausschusses Die Bezirksausschusssatzung sieht im vorliegenden Fall keine Beteiligung des Bezirksausschusses vor. Der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 22 Aubing-Lochhausen-Langwied erhält jedoch Abdrucke der Vorlage zur Information. Selbstverständlich werden dem Bezirksausschuss die Planungen im weiteren Projektverlauf zur Anhörung vorgelegt. Da es sich bei dieser Maßnahme um eine Maßnahme Dritter handelt, entfallen die weiteren Planungs- und Entscheidungsschritte gemäß den Projektierungsrichtlinien Tiefbau. Dem Korreferenten des Baureferates, Herrn Stadtrat Reissl, und der Verwaltungs-beirätin der Hauptabteilung Tiefbau, Frau Stadträtin Köstler, wurde je ein Abdruck der Beschlussvorlage zugeleitet.

7 Seite 7 II. Antrag der Referentin 1. Die Bedarfs- und Konzeptgenehmigung wird erteilt. 2. Der Stadtrat stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu. 3. Das Baureferat wird beauftragt, nach Genehmigung der Bahnüberführung, dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrages und der Einstellung des Kostenanteiles der Landeshauptstadt München in die Investitionsliste 1 des Mehrjahresinvestitionsprogrammes mit der DB AG und Vivico eine Kreuzungsvereinbarung über die Herstellung der Eisenbahnüberführung zu schließen. 4. Das Baureferat wird beauftragt, nach Rechtskraft des Bebauungsplanes und dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrages einen Erschließungsvertrag über die Herstellung der öffentlichen Verkehrsflächen zu schließen. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Die Referentin Hep Monatzeder Rosemarie Hingerl 3. Bürgermeister Berufsm. Stadträtin

8 Seite 8 IV. Abdruck von I. - III. über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium - Dokumentationsstelle an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei an die Stadtkämmerei II/21 zur Kenntnis. V. Wv. im Baureferat - RG 4 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdruckes mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. An den Bezirksausschuss des 22. Stadtbezirkes An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung An das Kommunalreferat An das Referat für Gesundheit und Umwelt An das Kreisverwaltungsreferat An das Kreisverwaltungsreferat - HA III An das Referat für Arbeit und Wirtschaft An das Baureferat - H, G, V, MSE An das Baureferat - RZ, RG 2, RG 4 An das Baureferat - T1, T1/S, T1/B, T2, T3, T0, TZ, J 6 zur Kenntnis. Mit Vorgang zurück zum Baureferat - T 1/CS-West zum Vollzug des Beschlusses. Am...

9 Baureferat/RG 4 I. A. Seite 9

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