Diese Hilfestellung ergänzt die VBEW-Hilfestellung Messkonzepte und Abrechnung nach EEG 2012-II um das Thema PV-Anlagenerweiterungen.

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1 Messkonzepte und Abrechnung nach 2012-II Vorwort Diese Hilfestellung ergänzt die VBEW-Hilfestellung Messkonzepte und Abrechnung nach 2012-II um das Thema. Begriffsdefinitionen 2009 = Anlagen, die nach dem 2009 bzw I gefördert werden, d.h. die Inbetriebnahme erfolgte i.d.r. vor dem II = Anlagen, die nach der sog. PV-Novelle 2012 gefördert werden, d.h. die Inbetriebnahme erfolgt i.d.r. nach dem Abrechnungshinweise Generell sind die gemessenen bzw. ermittelten kwh-mengen den Vergütungssätzen der jeweiligen Leistungsklasse zuzuordnen. Bei Unterschreitung der 12 Monatsfrist ist die Vorbelastung durch die bestehende Anlage entsprechend zu berücksichtigen. Hinweis Diese Hilfestellung kann nicht alle Details darstellen. Alle Angaben ohne Gewähr, da nicht alle Fragestellungen abschließend geklärt sind. -Navigator, Status Entwurf, Stand

2 Messkonzepte und Abrechnung nach 2012-II *) nach 2012-II Volleinspeisung, getrennte Messung Bezug -Anlagen: : 1B : 3B 3 3B 3L 1 1B 1L 2 2B Vergütung -Anlagen: : 1L : 10 kwp oder > 1 MWp: 3L PV-Volleinspeisung 2012-II PV-Volleinspeisung 2009 > 10 kwp bis 1 MWp bis : 3L ab : 0,9 x 3L nach 0,1 x 3L MW Solar oder sonstige Direktvermarktung *) Bei einem ubau innerhalb von 12 Monaten ist die Leistung der (sog. Vorbelastung) zu berücksichtigen. (Hinweis: Eine ggf. erforderliche Anlagenzusammenfassung hat hier keine Auswirkung auf das Messkonzept.) Bezug : 2B -Navigator, Status Entwurf, Stand

3 Messkonzepte und Abrechnung nach 2012-II *) nach 2012-II Volleinspeisung, gemeinsame Messung Bezug -Anlagen: 1B PV-Volleinspeisung 2012-II PV-Volleinspeisung B 1L 2 2B Vergütung -Anlagen: 10 kwp oder > 1 MWp: Anteil PV 2012 : Anteil PV 2009 : P 1L P 1L Bezug : 2B Anmerkung: 2012-II schreibt vor, dass eine gemeinsame Messeinrichtung nur zulässig ist, wenn alle Anlagen jeweils der selben Begrenzung der vergütungsfähigen Strommenge unterliegen. Aus diesem Grund kann diese Anordnung nur angewendet werden, wenn die ggf. inkl. Vorbelastung 10 kwp oder > 1 MWp ist. Die kwh-uordnung auf die einzelnen Anlagen erfolgt nach installierter Leistung. *) Bei einem ubau innerhalb von 12 Monaten ist die Leistung der (sog. Vorbelastung) zu berücksichtigen. -Navigator, Status Entwurf, Stand

4 Messkonzepte und Abrechnung nach 2012-II *) nach 2012-II Bestand Überschusseinspeisung Volleinspeisung Bezug: Bestandsanl./: 1B : 2B 2 2B 2L 1 1B 1L Vergütung -Anlagen: : 1L : 10 kwp oder > 1 MWp: 2L PV-Volleinspeisung 2012-II PV-Überschusseinspeisung 2009 *) Bei einem ubau innerhalb von 12 Monaten ist die Leistung der (sog. Vorbelastung) zu berücksichtigen. (Hinweis: Eine ggf. erforderliche Anlagenzusammenfassung hat hier keine Auswirkung auf das Messkonzept.) -Navigator, Status Entwurf, Stand > 10 kwp bis 1 MWp bis : 2L ab : 0,9 x 2L nach 0,1 x 2L MW Solar oder sonstige Direktvermarktung 4

5 Messkonzepte und Abrechnung nach 2012-II *) nach 2012-II Überschusseinspeisung, gemeinsame Messung 1 1B 1L Bezug Gesamtkonstrukt: 1B Vergütung -Anlagen: 10 kwp oder > 1 MWp: Anteil PV 2012 : P 1L PV-Überschusseinspeisung 2012-II PV-Überschusseinspeisung 2009 Anteil PV 2009 : P 1L Anmerkung: 2012-II schreibt vor, dass eine gemeinsame Messeinrichtung nur zulässig ist, wenn alle Anlagen jeweils der selben Begrenzung der vergütungsfähigen Strommenge unterliegen. Aus diesem Grund kann diese Anordnung nur angewendet werden, wenn die ggf. inkl. Vorbelastung 10 kwp oder > 1 MWp ist. Die kwh-uordnung auf die einzelnen Anlagen erfolgt nach installierter Leistung. *) Bei einem ubau innerhalb von 12 Monaten ist die Leistung der (sog. Vorbelastung) zu berücksichtigen. -Navigator, Status Entwurf, Stand

6 Messkonzepte und Abrechnung nach 2012-II *) nach 2012-II Marktintegration, beide Anlagen nach 2012-II Überschreitung der 10 kw-grenze Bezug Gesamtkonstrukt: 1B PV 2 PV-Marktintegration Anlage 2, August II z.b. 7 kwp PV 1 2 PV-Marktintegration Anlage 1, Juli II z.b. 8 kwp 2L 1 1B 1L *) Bei einem ubau innerhalb von 12 Monaten ist die Leistung der (sog. Vorbelastung) zu berücksichtigen. Vergütung -Anlagen: 1L PV1 1L, PV1-Anteil : P PV1 PV2 1L, PV2-Anteil : 1L PV2 PPV1 PV2 > 10 kwp bis 1 MWp bis : 1L, PV1-Anteil 1L, PV2-Anteil ab : Kontrolle: 90%-Regel Wenn Selbstverbrauch größer 10%, dann 1L, PV1-Anteil nach 1L, PV2-Anteil nach Wenn Selbstverbrauch kleiner 10%, dann. Vergütungskomponente MW Solar oder sonstige Direktvermarktung berücksichtigen. -Navigator, Status Entwurf, Stand

7 Messkonzepte und Abrechnung nach 2012-II PV-Anlagenerweiterung *) > 10 kwp bis 1 MWp nach 2012-II, Marktintegration Bestand nach Selbstverbrauch Novelle B 1L 2L 4L 2 Bezug: = 1B Annahme: Eigenverbrauch der PV-Anlage gering Vergütung PV 2012 : bis : 1L 4L ab : 1L 4L Kontrolle: 1L 4L 0,9 x 2L zzgl. eingespartem Bezug und ggf. Marktwert MW Solar oder Direktvermarktung 3 PV Selbstverbrauch Novelle L PV Marktintegration 2012-II Vollvergütung PV N.10 : 4L verringerte Vergütung PV N.10 : 3L - 4L Anteil SV (in %) - 3L 4L N.10 3L 100% *) Bei einem ubau innerhalb von 12 Monaten ist die Leistung der (sog. Vorbelastung) zu berücksichtigen. -Navigator, Status Entwurf, Stand

8 Messkonzepte und Abrechnung nach 2012-II PV-Anlagenerweiterung *) > 10 kwp bis 1 MWp nach 2012-II, Marktintegration Bestand nach Selbstverbrauch Novelle B 1L 2L 4L 2 Bezug: = 1B Annahme: Eigenverbrauch der PV-Anlage gering Vergütung PV 2012 : bis : 4L ab : 4L Kontrolle: 4L 0,9 x 3L zzgl. eingespartem Bezug und ggf. Marktwert MW Solar oder Direktvermarktung 3 PV Marktintegration 2012-II 3L PV Selbstverbrauch Novelle 2010 Vollvergütung PV N.10 : 1L 4L verringerte Vergütung PV N.10 : 2L - 1L + 4L 2L - 1L 4L Anteil SVN.10(in %) 100% *) Bei einem ubau innerhalb von 12 Monaten ist die Leistung der (sog. Vorbelastung) zu berücksichtigen. 2L -Navigator, Status Entwurf, Stand

9 Messkonzepte und Abrechnung nach 2012-II PV-Anlagenerweiterung *) 10 kwp oder > 1 MWp nach 2012-II Bestand nach Selbstverbrauch Novelle 2010 Abrechnung 1 1B 1L Bezug: = 1B Annahme: Eigenverbrauch der PV-Anlage gering 4L 4 Vergütung Überschuss PV 2012 : 1L 4L zzgl. eingespartem Bezug 3 PV Selbstverbrauch Novelle L PV Überschuss 2012-II Vollvergütung PV N.10 : 4L verringerte Vergütung PV N.10 : 3L - 4L Anteil SV (in %) - 3L 4L N.10 3L 100% *) Bei einem ubau innerhalb von 12 Monaten ist die Leistung der (sog. Vorbelastung) zu berücksichtigen. -Navigator, Status Entwurf, Stand

10 Messkonzepte und Abrechnung nach 2012-II PV-Anlagenerweiterung *) 10 kwp oder > 1 MWp nach 2012-II Bestand nach Selbstverbrauch Novelle B 1L Abrechnung Bezug: = 1B 4L 4 2L 2 Annahme: Eigenverbrauch der PV-Anlage gering Vergütung Überschuss PV 2012 : 4L zzgl. eingespartem Bezug PV Überschuss 2012-II PV Selbstverbrauch Novelle 2010 Vollvergütung PV N.10 : 1L - 4L verringerte Vergütung PV N.10 : 2L - 1L + 4L 2L - 1L 4L Anteil SVN.10(in %) 100% *) Bei einem ubau innerhalb von 12 Monaten ist die Leistung der (sog. Vorbelastung) zu berücksichtigen. 2L -Navigator, Status Entwurf, Stand

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