Aktuelle Informationen - Photovoltaik-Anlagen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Aktuelle Informationen - Photovoltaik-Anlagen"

Transkript

1 Aktuelle Informationen - Photovoltaik-Anlagen Inhaltsverzeichnis: Stand: Dezember Vergütungssätze für Strom aus PV-Anlagen dem Eigenstromverbrauch bei PV-Anlagen 2.1 Welche PV-Anlagen hen nach dem EEG einen Anspruch auf die Vergütung des Eigenverbrauchs? 2.2. Welche Vergütung erhält man für Eigenstrom aus PV-Anlagen? 2.3 Wie funktioniert der Eigenverbrauchsnachweis bei PV-Anlagen? 2.4 Wie wird die Vergütung des Eigenstromverbrauchs berechnet?. 3.Technische Vorgen nach 6 EEG2012 zum Einspeisemanagement 4. Entschädigung bzw. Härtefallregelung nach 12 EEG Technische Vorgen des EEG und 50,2-Hertz-Problematik nicht verwechseln! 6. Hintergrund zur 50,2 Hertz Problematik 7. Austausch von defekten PV-Modulen:

2 Vergütungssätze für Strom aus PV-Anlagen dem Vergütung für Strom aus PV-Anlagen in, an oder auf Gebäuden oder einer Lärmschutzwand dem bis 30KW Leistung 24,43 Cent pro Kilowattstunde ( 33 Absatz 1 Nummer 1 EEG) bis 100 KW Leistung 23,23 Cent pro Kilowattstunde ( 33 Absatz 1 Nummer 2 EEG) bis 1 MW Leistung 21,98 Cent pro Kilowattstunde ( 33 Absatz 1 Nummer 3 EEG) 1 MW Leistung 18,33 Cent pro Kilowattstunde ( 33 Absatz 1 Nummer 4 EEG) Eigenstromverbrauchsregelung Vergütungssätze für Strom aus PV-Anlagen in, an oder auf Gebäuden oder einer Lärmschutzwand bis 500 kw installierte Leistung sinken um 16,38 Cent pro Kilowattstunde für den Anteil des Eigenverbrauchs bis 30 % und 12,00 Cent pro Kilowattstunde für den Anteil des Eigenverbrauchs über 30 % Vergütung für Strom aus PV- 18,33 Cent pro Kilowattstunde Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen aus wirtschaftlicher, verkehrlicher, wohnungsbaulicher oder militärischer Nutzung ( 32 mit Ausnahme von Anlagen nach 32 Absatz 3 Satz Nummer 1 und 2) Vergütung für Strom aus PV- 17,94 Cent pro Kilowattstunde Freiflächenanlagen auf Flächen längs von Autobahnen oder Schienenwegen in einer Entfernung bis zu 110m ( 32 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 2) 2. Eigenstromverbrauch bei PV-Anlagen Mit der Eigenverbrauchsregelung will der Gesetzgeber Anreize setzen, dass der dezentral erzeugte Solarstrom auch dezentral verbraucht wird. Nach den Vorgen des EEG wird die Vergütung für Eigenstromverbrauch nur gewährt, wenn der Anlagenbetreiber (in) oder Dritte den Solarstrom in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage selbst verbrauchen, dies nachgewiesen und der Solarstrom nicht durch ein öffentliches Netz durchgeleitet wird. Nicht selbst genutzten überschüssigen Solarstrom muss der Betreiber des öffentlichen Stromnetzes weiterhin nehmen und nach dem Vorgen des EEG vergüten.

3 Welche PV-Anlagen hen nach dem EEG einen Anspruch auf die Vergütung des Eigenverbrauchs? Einstromverbrauch für PV-Anlagen Inbetriebnahme vor dem Inbetriebnahme dem Inbetriebnahme dem Keine Eigenverbrauchsvergütung Eigenverbrauchsvergütung Dachanlagen bis 30 kwp ein Vergütungssatz Eigenverbrauchsvergütung Dachanlagen bis 500 kwp Differenzierte Vergütung je nach Verbrauch Die seit dem gültige Regelung für Eigenstromverbrauch wurde im Rahmen der Novellierung des EEG vorbehaltlich des 64 f weitere Verordnungsermächtigungen bis zum verlängert. 2.2 Welche Vergütung erhält man für EigenStrom aus PV-Anlagen? Vergütungssätze für Strom aus PV-Anlagen in, an oder auf Gebäuden oder einer Lärmschutzwand bis 500 kw installierter Leistung sinken um 16,38 Cent pro Kilowattstunde für den Anteil des Eigenverbrauchs bis 30 % 12,00 Cent pro Kilowattstunde für den Anteil des Eigenverbrauchs über 30 % Die Vergütungssätze gelten vorbehaltlich einer Rechtsverordnung auf Grund von 64f Nummer 2a nur für Strom aus PV-Anlagen, die vor dem 1. Januar 2014 in Betrieb genommen werden. Folglich ergeben sich für das Inbetriebnahmejahr 2011 und das Inbetriebnahmejahr 2012 folgende Vergütungssätze für den Eigenverbrauch von Solarstrom nach dem EEG: Inbetriebnahmejahr 2011 bis 30 kwp 30 kwp 100 kwp Eigenverbrauchsanteil < 30% 12,36 Cent/kWh 10,95 Cent/kWh 9,48 Cent/kWh Eigenverbrauchsanteil > 30% 16,74 Cent/kWh 15,33 Cent/kWh 13,86 Cent/kWh Inbetriebnahme bis 30 kwp 30 kwp 100 kwp Eigenverbrauchsanteil < 30% 8,05 Cent/kWh 6,85 Cent/kWh 5,6 Cent/kWh Eigenverbrauchsanteil > 30% 12,43 Cent/kWh 11,23 Cent/kWh 9,98 Cent/kWh

4 Eigenverbrauch PV-Anlage Mit der Nutzung der Eigenverbrauchsvergütung kann zu einem beliebigen Zeitpunkt begonnen werden. Die Höhe der Vergütung für Einspeisung und Eigenverbrauch wird mit dem Datum der Inbetriebnahme festgelegt Wie funktioniert der Eigenverbrauchsnachweis bei PV-Anlagen? Die Strommenge, die selbst genutzt wird, muss dem Netzbetreiber über eine messtechnische Erfassung des in das öffentliche Stromnetz eingespeisten und verbrauchten Solarstroms nachgewiesen werden. Der Solarstrom kann auch gespeichert werden und später dezentral genutzt werden. Der Strom darf nur nicht über das öffentliche Stromnetz fließen. Eine reine Saldierung, die die PV-Stromerzeugung mit dem Haushaltsstromverbrauch verrechnet, reicht nicht aus, da Netzbetreiber und Stromversorger rechtlich getrennte Unternehmen darstellen. Es sind dem Eichgesetz entsprechend zugelassene und geeichte Zähler und Wandler einzusetzen. Wie funktioniert der Eigenverbrauchsnachweis bei PV-Anlagen? = Stromzähler PV-Anlage öffentliches Stromnetz Alternative: Zweirichtungszähler Stromzähler Einspeisung Stromzähler Strombezug evtl. mit Batterie Matthias Kick Erzeugung &Vermarktung Stand Stromzähler-Strombezug misst den Strombezug. Stromzähler Einspeisung ist mit einer Rücklaufsperre ausgestattet. Diese beiden Zähler können auch durch einen elektronischen Zweirichtungszähler ersetzt werden. Die Stromzähler PV-Anlage erfasst die gesamte Solarstromerzeugung der PV-Anlage. Zur Abrechnung mit dem Netzbetreiber muss in diesem Fall der Zählerstand von Stromzähler Einspeisung gemeldet werden, der mit dem Einspeistarif für Dachanlagen nach dem für die PV-Anlage gültigen EEG vergütet wird. Aus der Differenz von Stromzähler PV-Anlage und Stromzähler Einspeisung ergibt sich nachfolgend die Höhe des eigenverbrauchten Solarstroms. Die Strommenge wird vom Netzbetreiber mit dem Vergütungssatz für den Eigenverbrauch von Solarstrom nach dem EEG verrechnet. Wichtig für die Höhe der Vergütung ist außerdem der Eigenstromverbrauchsanteil Anteil unter bzw. über 30%. Der Eigenstromverbrauchsanteil wird am Jahresende als Quotient aus selbst eigenverbrauchter Solarstrommenge und gesamter Solarstromerzeugung ermittelt.

5 Wie wird der Eigenstromverbrauch berechnet? Berechnungssystematik beim Eigenverbrauch von PV-Anlagen (nach BSW-Solar) Beispiel zur Berechnung der Gesamtvergütung nach dem EEG unter Berücksichtigung des Eigenstromverbrauchs 50 kwp-pv-dachanlage: Inbetriebnahme Januar 2012; Gesamtstromerzeugung der PV- Anlage: kwh davon kwh eingespeist in das öffentliche Stromnetz kwh Eigenverbrauch Eigenverbrauchsanteil: 22500/51000 = 44,12% Teil 1: Vergütung für den in das öffentliche Stromnetz eingespeisten Strom nach dem EEG: Leistungsanteil bis 30 kwp: 60% von 50 kwp gesamt x 0,2443 /kwh Leistungsanteil über 30 kwp: 40% von 50 kwp gesamt x 0,2323 /kwh = Mischvergütung: 0,2395 /kwh Vergütung öffentliches Stromnetz: kwh * 0,2395 /kwh = Vergütung für den in das öffentliche Stromnetz eingespeisten Strom: 6825,75

6 - 6 - Teil 2: Vergütung für den eigenverbrauchten Strom nach dem EEG Strommengen bis 30 % Eigenverbrauch: Leistungsanteil bis 30 kwp: 60% x 0,0805 /kwh Leistungsanteil über 30 kwp: 40% x 0,0685 /kwh = Mischvergütung: 0,0757 /kwh Vergütung Eigenstrom bis 30%: kwh x 0,0757 /kwh = 1158,21 Strommengen über 30 % Eigenverbrauch: Leistungsanteil bis 30 kwp: 60% x 0,1243 /kwh Leistungsanteil über 30 kwp: 40% x 0,1123 /kwh = Mischvergütung: 0,1195 /kwh Vergütung Eigenstrom > 30 %: 7200 kwh x 0,1195= 860,40 Vergütung für den eigenverbrauchten Strom nach dem EEG: gesamt 2018,61 Gesamtvergütung der PV-Anlage nach EEG: 8844,36 Achtung!!! Beim Eigenstromverbrauch ist die umsatzsteuerrechtliche Wirkung zu beachten. Anlagenbetreiber ist deshalb zu raten: Sprechen Sie mit Ihrem Steuerbrater der bbv- Buchstelle, bbv-treukontax oder des bbv-beratungsdienstes über die steuerlichen Auswirkung des Eigenstromverbrauchs! 3. Technische Vorgen nach 6 EEG2012 zum Einspeisemanagement PV-Anlagen waren bislang noch nicht eindeutig ins EEG-Einspeisemanagement integriert. Mit der verschiedeten Gesetzesnovelle wird das Einspeisemanagement zukünftig auf alle PV-Anlagen ausgeweitet. Für die unterschiedlichen Größenklassen von PV-Anlagen werden jedoch differenzierte technische Vorgen gestellt. Die Erfüllung der Technischen Vorgen nach dem EEG ist eine Grundvoraussetzung, damit der erzeugte Strom nach dem EEG vergütet wird. Entgegen der Forderungen des Bayerischen Bauernverbandes hat der Gesetzgeber beschlossen, dass auch bei bestehenden PV-Anlagen der Anlagenbetreiber die Kosten für die Einrichtung der technischen Vorgen tragen muss. PV-Anlagen > 100 kwp müssen neben der Möglichkeit der Fernregelbarkeit auch Einrichtungen zum Abruf der Ist-Einspeisung vorhalten. Diese Vorgen gelten für Neuanlagen dem und für Altanlagen mit einer Übergangsfrist dem PV-Anlagen zwischen 30 und 100 kwp müssen vereinfachte Anforderungen (nur die Fernregelbarkeit) erfüllen. Diese Vorgen gelten für Neuanlagen dem und für Altanlagen, die nach dem errichtet worden sind, mit einer Übergangsfrist dem PV-Anlagen < 30 kwp müssen die vereinfachten Anforderungen bei Neuinstallationen dem erfüllen. Alternativ kann eine Wirkleistungsreduzierung auf 70 % der installierten Leistung am Netzeinspeisepunkt erfolgen (Wahlmöglichkeit des Anlagenbetreibers).

7 - 7 - Anlagen < 30 kwp Anlagen kwp Anlagen >100 kwp Inbetriebnahme Erfüllung - vor dem vor dem bis vor dem Technische Vorgen 6 EEG Fernregelung oder 70-%- Kappung - Fernregelung Fernregelung Abrufung der Ist- Einspeisung und Fernregelung Werden die Technischen Vorgen nach 6 des EEG nicht eingehalten, verringert sind der Vergütungsanspruch der PV-Anlage nach dem EEG auf Null, solange die technischen Vorgen nicht erfüllt sind. PV-Anlagenbetreiber, welche die Technischen Vorgen nach 6 des EEG umsetzen müssen, ist frühzeitig vor dem Stichtag zu raten, Kontakt mit ihrem Netzbetreiber und Elektroinstallateur aufzunehmen, um zu klären, wie die Vorgen umzusetzen sind. 4. Entschädigung bzw. Härtefallregelung nach 12 EEG 2012 Die Entschädigung bei Abregelungen im Rahmen von Einspeisemanagement-Maßnahmen ( Härtefallregelung ) wird im EEG für alle Neuanlagen (PV, Wind, Biogas) geändert. Die Neuregelung sieht demnach vor, dass die durch Einspeisemanagement-Maßnahmen bedingten Einnahmeverluste bei PV-Anlagen, welche dem in Betrieb genommen wurden, nur noch zu 95 % entschädigt werden. Erst wenn die entgangenen Einnahmen mehr als 1 % des Jahresertrages entsprechen, wird dieser Teil der entgangenen Vergütungen dann vollumfänglich, d.h. zu 100% entschädigt. Auf Bestandsanlagen findet die Änderung ausdrücklich keine Anwendung. Diese werden auch künftig in vollem Umfang entschädigt. An einem Entschädigungsverfahren für PV- Anlagen wird derzeit gearbeitet. Ziel ist ein bundeseinheitliches vereinfachtes Pauschalverfahren. 5. Technische Vorgen des EEG und 50,2-Hertz-Problematik nicht verwechseln! Die technischen Einrichtungen zur Lösung der 50,2 Hertz-Problematik dürfen nicht mit den technischen Vorgen des neuen novellierten Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) verwechselt werden. Zur Netzstilisierung im Niederspannungsnetz soll die bisherige rupte Abschaltung aller PV-Anlagen beim Erreichen einer Stromnetzfrequenz von 50,2 Hertz durch ein graduelles Herunterfahren ersetzt werden. Dies soll nicht nur für Neuanlagen, sondern auch für bestehende Anlagen gelten, welche 2005 ans Netz gegangen sind. Das Bundeswirtschaftsministerium plant, dass die Anlagenbetreiber die Nachrüstkosten tragen

8 - 8 - müssen. Die Nachrüstung dient vorrangig der Netzstilität. Es ist daher nicht angebracht und strikt zulehnen, die Kosten dafür einseitig den PV-Anlagenbetreibern aufzubürden. Statt dessen fordert der Bayerische Bauernverband, dass die Kosten über die Netzbetreiber bzw. Netzentgelte zu tragen sind. Anlagenbetreiber folgten beim Netzanschluss von PV-Anlagen den gängigen Normen und Richtlinien und dürfen deshalb nicht im Nachhinein dafür zur Kasse gebeten werden. Eine einseitige Kostenumlage auf die Anlagenbetreiber würde einen Eingriff in den Bestandsschutz von PV-Anlagen darstellen. Dies wird von Seiten des Bayerischen Bauernverbandes kategorisch gelehnt. 6. Hintergrund zur 50,2 Hertz Problematik: Der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.v. (VDE) hat am 1. August 2011 eine neue Anwendungsregel zu technischen Anforderungen an den Anschluss und Betrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz veröffentlicht. Die vom VDE erstellte Netzanschlussregel VDE-AR-N 4105 umfasst zahlreiche inhaltliche Änderungen und Neuerungen mit dem Ziel, dezentrale Stromerzeugungsanlagen besser in das Stromnetz zu integrieren. Was ist neu? Die wesentliche Neuerung der Netzanschlussregeln ist, dass zur Netzstilisierung die bisherige rupte Abschaltung aller PV-Anlagen durch die Wechselrichter beim Erreichen einer Stromnetzfrequenz von 50,2 Hertz durch ein graduelles Herunterfahren (frequenzhängige Wirkleistungssteuerung) ersetzt wird. Warum die Neuerung? Zielwert der Stromnetzfrequenz im Normalbetrieb ist ein Wert von 50,0 Hertz. Die bisherige Regelung sah vor, dass, wenn durch ein ungewolltes Überangebot an Strom im Netz ein Wert von 50,2 Hz überschritten wird, Photovoltaikanlagen schlagartig vom Netz getrennt werden. Durch den starken Zubau von Photovoltaikanlagen in den vergangenen Jahren wird es zur Sicherung der Netzstilität für notwendig erachtet, dass neben Neuanlagen auch bestehende PV-Anlagen auf ein graduelles Herunterfahren umgestellt werden. Ab wann gilt die Neuerung? Anwendungsbeginn dieser VDE-Anwendungsregel ist der 1. August Es gilt das Inbetriebsetzungsdatum der Erzeugungsanlage, also der erstmalige Netzparallelbetrieb. Daneben darf die VDEW-/VDN-Richtlinie Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz (Ausge 2001/2006) für Photovoltaikanlagen noch bis zum und für alle anderen Erzeugungsanlagen noch bis zum angewendet werden. Der Bayerische Bauernverband empfiehlt, dass bei neu installierten PV-Anlagen und allen anderen neuen Erzeugungsanlagen die VDE-AR-N 4105 angewendet wird.

9 Austausch von defekten PV-Modulen: Im EEG 2012 wurde klargestellt, dass bei einem Austausch von PV-Anlagen (Definition einer Anlage nach dem EEG ist das einzelne PV-Modul) aufgrund von Defekt, Sachbeschädigung oder Diebstahl der Vergütungsanspruch (Restdauer und Höhe der Vergütung) von dem ausgetauschten Modul auf das Ersatzmodul übertragen wird. Das ausgetauschte Modul kann keinerlei Vergütungsanspruch nach dem EEG mehr geltend machen. Außerdem muss es sich bei dem Ersatzmodul um ein neues Modul handeln.

Novellierung der Solarstromvergütung Was ändert sich zum ?

Novellierung der Solarstromvergütung Was ändert sich zum ? Stand: 24. August 2010 Novellierung der Solarstromvergütung Was ändert sich zum? Die Novellierung der Solarstromvergütung zum ändert kurzfristig die Rahmenbedingungen für Investitionen in Photovoltaikanlagen.

Mehr

Photovoltaikanlagen mit Selbstverbrauch

Photovoltaikanlagen mit Selbstverbrauch Photovoltaikanlagen mit Selbstverbrauch Neben der Variante der Volleinspeisung des Solarstroms wird seit dem 01.01.2009 auch der Selbstverbrauch des Solarstroms gefördert. Hierbei erhält der Anlagenbetreiber

Mehr

PV- PV Vergütungen Novellierung des EEG 1 Manuel Weber

PV- PV Vergütungen Novellierung des EEG 1 Manuel Weber PV-Vergütungen Vergütungen Novellierung des EEG 1 Manuel Weber Gliederung Einführung PV-Anlagen Vergütungsansprüche Eigenverbrauchsvergütung Ersatz von PV-Anlagen Degression Novelle 2010 Novelle 2012 aktuelle

Mehr

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht MVV Netze GmbH Team Einspeiser Luisenring 49 68159 Mannheim Telefon: 0621 / 290-2662 Telefax: 0621 / 290-2994 E-Mail: einspeiser@mvv-netze.de Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen

Mehr

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht An: SSW Netz GmbH, Marienstr. 1, 66606 St. Wendel Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht Die Erklärung erfolgt als: Bereits in Betrieb gesetzte

Mehr

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht Anschrift: Bonn-Netz GmbH Sandkaule 2 53111 Bonn Ansprechpartner: Herr Hendrik Hiltrop Tel.: 0228 / 711 3324 Fax: 0228 / 711 3329 E-Mail: Hendrik.Hiltrop@bonn-netz.de Frau Janine Kambeck Tel.: 0228 / 711

Mehr

Photovoltaik-Anlagen nach EEG. Erläuterungen zu Zählung und Abrechnung

Photovoltaik-Anlagen nach EEG. Erläuterungen zu Zählung und Abrechnung Photovoltaik-Anlagen nach EEG Erläuterungen zu Zählung und Abrechnung September 2016 Vier Einspeise-Arten 1. Volleinspeisung (ab 10 kwp nur bis zum 31.3.2012) Die durch die PV-Anlage erzeugten Strom-Mengen

Mehr

Ergänzung zu den TAB 2007*

Ergänzung zu den TAB 2007* Ergänzung zu den TAB 2007* Umsetzung des 33 Abs. 2 EEG 2009 und des 4 Abs. 3a KWK-G 2009 zum 1. Januar 2009: Auswirkungen auf Zählerplatz Ausgabe: Oktober 2009 *Technische Anschlussbedingungen für den

Mehr

Die Einspeisevergütung aus dem EEG stellt sich ab wie folgt dar:

Die Einspeisevergütung aus dem EEG stellt sich ab wie folgt dar: Einspeisevergütung für im Kalenderjahr 2014 neu in Betrieb genommene Eigenerzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG vom 21.07.2014 (EEG 2014) Grundlage: Zum 1. August 2014 ist das novellierte

Mehr

Fragebogen zur ggf. bestehender EEG Umlageverpflichtung für Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem bzw. weitere Bestandsanlagen

Fragebogen zur ggf. bestehender EEG Umlageverpflichtung für Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem bzw. weitere Bestandsanlagen Fragebogen zur ggf. bestehender EEG Umlageverpflichtung für Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem 01.08.2014 bzw. weitere Bestandsanlagen 61c und 61d EEG 2017 Bitte den Fragebogen zurücksenden an: Avacon

Mehr

Photovoltaik EEG 2009 Kernergebnisse

Photovoltaik EEG 2009 Kernergebnisse Photovoltaik EEG 2009 Kernergebnisse Stand: November 2008 Bundesverband Solarwirtschaft e.v. (BSW-Solar) EEG 2009 Vergütung/Degression 2 Schnellere Absenkung der Solarstromvergütung ab 2009 Bisher: 5%

Mehr

Der Rechtsrahmen für die energetische Nutzung von Klärgas

Der Rechtsrahmen für die energetische Nutzung von Klärgas Der Rechtsrahmen für die energetische Nutzung von Klärgas Christian Buchmüller und Jörn Schnutenhaus 1. Einführung...71 2. Förderung nach dem KWKG...71 2.1. Förderung der Stromerzeugung...72 2.1.1. Anspruchsvoraussetzungen...72

Mehr

Solarstrom-Vergütungen im Überblick. 1. Inbetriebnahme der Anlage ab

Solarstrom-Vergütungen im Überblick. 1. Inbetriebnahme der Anlage ab Solarenergie-Förderverein Deutschland e.v. Dies ist die Druckversion dieses Artikels. zurück zur normalen Artikelansicht vom 07.02.2006, aktualisiert am 31.01.2014, SFV: Solarstrom-Vergütungen im Überblick

Mehr

SELBER VERBRAUCHEN. Expertenkreis Photovoltaik 2010-03.02.2010 DGS - Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie Dipl.- Ing. (FH) Tatiana Abarzua

SELBER VERBRAUCHEN. Expertenkreis Photovoltaik 2010-03.02.2010 DGS - Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie Dipl.- Ing. (FH) Tatiana Abarzua SOLARSTROM SELBER VERBRAUCHEN Expertenkreis Photovoltaik 2010-03.02.2010 DGS - Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie Dipl.- Ing. (FH) Tatiana Abarzua EEG-Vergütung für PV 2009/ 2010 Jahr der Entwicklung

Mehr

Umsetzung des 33 Abs. 2 EEG 2009 und des 4 Abs. 3a KWK G 2009 zum 01. Januar 2009:

Umsetzung des 33 Abs. 2 EEG 2009 und des 4 Abs. 3a KWK G 2009 zum 01. Januar 2009: Ergänzung zu den TAB 2007* Umsetzung des 33 Abs. 2 EEG 2009 und des 4 Abs. 3a KWK G 2009 zum 01. Januar 2009: Auswirkungen auf Zählerplatz und Messung Ausgabe: Oktober 2009 * Technische Anschlussbedingungen

Mehr

Erklärung des Betreibers einer Strom-Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht. Die Erklärung erfolgt als: 1. Angaben zum Anlagenbetreiber:

Erklärung des Betreibers einer Strom-Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht. Die Erklärung erfolgt als: 1. Angaben zum Anlagenbetreiber: Erklärung des Betreibers einer Strom-Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht Die Erklärung erfolgt als: Bereits in Betrieb gesetzte Anlage 1. Angaben zum Anlagenbetreiber: Name Anschrift (Straße, Hausnummer,

Mehr

Erklärung des Betreibers einer Strom-Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht. Die Erklärung erfolgt als: 1. Angaben zum Anlagenbetreiber:

Erklärung des Betreibers einer Strom-Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht. Die Erklärung erfolgt als: 1. Angaben zum Anlagenbetreiber: Erklärung des Betreibers einer Strom-Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht Die Erklärung erfolgt als: Bereits in Betrieb gesetzte Anlage 1. Angaben zum Anlagenbetreiber: Name Anschrift (Straße, Hausnummer,

Mehr

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht Registrier-/ Kundennummer: 1. Anlagenbetreiber/in Vorname, Name bzw. Firmenname Telefon Fax Straße, Hausnummer PLZ Ort E-Mail 2. Anlagenanschrift (falls abweichend von 1.) Straße, Hausnummer PLZ Ort Gemarkung,

Mehr

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht Stadtwerke Baden-Baden Waldseestraße 24 76530 Baden-Baden Abt. EDM / Netzzugang Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht Die Erklärung erfolgt

Mehr

Erklärung des Betreibers einer Erzeugungsanlage zur EEG-Umlage. EEG-Anlagenleistung bis 10,0 kwp. Information zur EEG-Umlagepflicht nach dem EEG 2017

Erklärung des Betreibers einer Erzeugungsanlage zur EEG-Umlage. EEG-Anlagenleistung bis 10,0 kwp. Information zur EEG-Umlagepflicht nach dem EEG 2017 EEG-Anlagenleistung bis 10,0 kwp Für das Netzgebiet der e-netz Südhessen GmbH & Co. KG (e-netz Südhessen) sind wir für die Auszahlung der Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verantwortlich.

Mehr

Marktintegrationsmodell (MIM) nach 33 EEG November 2013

Marktintegrationsmodell (MIM) nach 33 EEG November 2013 (MIM) nach 33 EEG 2012 (MIM) nach 33 EEG 2012 Geltungsbereich für PV-Anlagen auf Gebäuden oder Lärmschutzwänden, die eine Modulleistung > 10 kwp bis einschl. 1.000 kwp haben und nach dem 31.03.2012 in

Mehr

Einspeisevergütung für im Kalenderjahr 2012 neu in Betrieb genommene Eigenerzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG vom

Einspeisevergütung für im Kalenderjahr 2012 neu in Betrieb genommene Eigenerzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG vom Einspeisevergütung für im Kalenderjahr 2012 neu in Betrieb genommene Eigenerzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG vom 28.07.2011 Grundlage: Zum 1. Januar 2012 ist das novellierte Gesetz

Mehr

ENERGIEAGENTUR RHEINLAND-PFALZ

ENERGIEAGENTUR RHEINLAND-PFALZ ENERGIEAGENTUR RHEINLAND-PFALZ EIGENSTROMNUTZUNG UND SPEICHERUNG Arbeitsgruppentreffen Regenerative Energien und Mobilität Kaiserslautern 09.11.2015 Dr. Ralf Engelmann Referent Solarenergie, Geothermie

Mehr

Ergänzung zu den TAB 2007*

Ergänzung zu den TAB 2007* Adresse: Stadtwerke Dinkelsbühl Rudolf Schmidt Strasse 7 91550 Dinkelsbühl Ergänzung zu den TAB 2007* Umsetzung des 33 Abs. 2 EEG 2009 und des 4 Abs. 3a KWK-G 2009 zum 1. Januar 2009: Auswirkungen auf

Mehr

23. September Clearingstelle EEG. Empfehlung 2014/31 Einzelfragen zur EEG-Umlage nach 61 EEG 2014 bei Anlagen i. S. d. EEG (Empfehlung 2014/31)

23. September Clearingstelle EEG. Empfehlung 2014/31 Einzelfragen zur EEG-Umlage nach 61 EEG 2014 bei Anlagen i. S. d. EEG (Empfehlung 2014/31) Einzelfragen zur EEG-Umlage nach 61 EEG 2014 bei Anlagen i. S. d. EEG ( ) Clearingstelle EEG 23. September 2015 1 / 27 Inhalt 1 2 Befreiung bei vollständiger mit Strom aus Erneuerbaren Energien, 61 Abs.

Mehr

Vergütung von PV-Freiflächenanlagen nach der PV-Novelle zum EEG 2010

Vergütung von PV-Freiflächenanlagen nach der PV-Novelle zum EEG 2010 Vergütung von PV-Freiflächenanlagen nach der PV-Novelle zum EEG 2010 RAin Magdalena Jeschke Europajuristin (Univ. Würzburg) PV-Novelle Hintergrund für die PV-Novelle Ziele der PV-Novelle : Basis für einen

Mehr

Was bringt das neue EEG 2012? Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft

Was bringt das neue EEG 2012? Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft Was bringt das neue EEG 2012? Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft Veranstalter Landwirtschaftskammer NRW, ZNR Haus Düsse, EnergieAgentur.NRW und FNR in Verbindung BMELV 01.12.2011 auf Haus Düsse Elmar

Mehr

Anlage zu Empfehlungsverfahren 2011_2. Eigenverbrauch ( 33 Abs. 2 EEG 2009)

Anlage zu Empfehlungsverfahren 2011_2. Eigenverbrauch ( 33 Abs. 2 EEG 2009) Anlage zu Empfehlungsverfahren 2011_2 Eigenverbrauch ( 33 Abs. 2 EEG 2009) Eigenverbrauch von Solarstrom nach 33 Abs. 2 EEG2009 in der Fassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 25. Oktober 2008 (im

Mehr

Anmeldung einer Photovoltaikanlage zur Einspeisung in das Netz des Netzbetreibers

Anmeldung einer Photovoltaikanlage zur Einspeisung in das Netz des Netzbetreibers Neuanlage Anlagenerweiterung Änderung des Anlagenbetreibers Anlagenbetreiber/Anlagenbetreiberin -- Vorname Name Straße/Hausnummer Telefon-/Faxnummer PL/Ort Anlagenanschrift - Straße/Hausnummer Gemarkung

Mehr

Eigenverbrauch von Solarstrom in der Praxis

Eigenverbrauch von Solarstrom in der Praxis Eigenverbrauch von Solarstrom in der Praxis Erfahrungen und Problemstellungen aus Sicht des SFV Dipl.-Ing. Susanne Jung (SFV) Umweltverein und bundesweite Interessenvertretung der Solaranlagenbetreiber

Mehr

EEG- Umlagepflicht. Erneuerbaren Energien-Gesetz (EEG) E-Werk Mittelbaden 3. Januar 2017 Folie 1

EEG- Umlagepflicht. Erneuerbaren Energien-Gesetz (EEG) E-Werk Mittelbaden 3. Januar 2017 Folie 1 EEG- Umlagepflicht Erneuerbaren Energien-Gesetz (EEG) 2017 E-Werk Mittelbaden 3. Januar 2017 Folie 1 60 EEG-Umlage für Elektrizitätsversorgungsunternehmen Belieferung Dritter 61 EEG-Umlage für Eigenversorger

Mehr

EEG- Umlagepflicht bei Eigenversorgung

EEG- Umlagepflicht bei Eigenversorgung EEG- Umlagepflicht bei Erneuerbaren Energien-Gesetz (EEG) 2014 E-Werk Mittelbaden 25. November 2015 Folie 1 60 EEG-Umlage für Elektrizitätsversorgungsunternehmen Belieferung Dritter 61 EEG-Umlage für Eigenversorger

Mehr

(EEG 2009) 2009 (KWK G

(EEG 2009) 2009 (KWK G HINWEIS Zum 1. Januar 2009 sind das Erneuerbare Energien Gesetz 2009 (EEG 2009) und das Gesetz zur Förderung der Kraft Wärme Kopplung 2009 (KWK G 2009) in Kraft getreten. Die beiden Gesetze haben direkte

Mehr

Erklärung zur EEG-Umlagepflicht für EEG-, KWKGoder konventionelle Erzeugungsanlagen

Erklärung zur EEG-Umlagepflicht für EEG-, KWKGoder konventionelle Erzeugungsanlagen Erklärung zur EEG-Umlagepflicht für EEG-, KWKGoder konventionelle Erzeugungsanlagen Bitte beachten Sie, dass eine Meldung nur erforderlich ist wenn eine Änderung an der Anlage vorgenommen wurde. Speichereinheiten

Mehr

Umwelt- und Energierecht

Umwelt- und Energierecht Umwelt- und Energierecht Vergütung Windenergie und PV Referent: Dr. Helmut Loibl Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Generelle neue Vorgaben für die Vergütung Bisherige EEG EEG 2014 Bisherige

Mehr

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht Zurück an: regionetz GmbH Telefon: 02403/701-5830 NM-D / Einspeisung Fax: 02403/701-5000 Zum Hagelkreuz 16 Email: einspeisung@regionetz.de 52249 Eschweiler Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- konventionellen

Mehr

solarstrom selbst verbrauchen aleo

solarstrom selbst verbrauchen aleo solarstrom selbst verbrauchen aleo unabhängigkeit, die sich lohnt Solarstrom selbst zu verbrauchen, ist eine attraktive Alternative zur Einspeisung. Der Eigenverbrauch macht unabhängiger vom Energieversorger,

Mehr

Energieforum Session 3 Mieterstrommodell. Einführung

Energieforum Session 3 Mieterstrommodell. Einführung Energieforum 2017 Session 3 Mieterstrommodell Einführung Thomas Schomerus Tallinn, 3 July 2017 Das Gesetz zur Förderung von Mieterstrom vom 17. Juli 2017 trat am 25. Juli 2017 in Kraft. Anspruchsvoraussetzungen

Mehr

Erklärung des Betreibers einer Erzeugungsanlage zur EEG-Umlage. EEG-Anlagenleistung über 10,0 kwp. Information zur EEG-Umlagepflicht nach dem EEG 2017

Erklärung des Betreibers einer Erzeugungsanlage zur EEG-Umlage. EEG-Anlagenleistung über 10,0 kwp. Information zur EEG-Umlagepflicht nach dem EEG 2017 EEG-Anlagenleistung über 10,0 kwp Für das Netzgebiet der e-netz Südhessen GmbH & Co. KG (e-netz Südhessen) sind wir für die Auszahlung der Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Mehr

Photovoltaik EEG 2009 Kernergebnisse. Bundesverband Solarwirtschaft e.v. (BSW-Solar)

Photovoltaik EEG 2009 Kernergebnisse. Bundesverband Solarwirtschaft e.v. (BSW-Solar) Photovoltaik EEG 2009 Kernergebnisse Bundesverband Solarwirtschaft e.v. (BSW-Solar) EEG 2009 Vergütung/Degression 2 Schnellere Absenkung der Solarstromvergütung ab 2009 Bisher: 5% p.a. bei Dachanlagen,

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen für Energieeinspeiser und Netzbetreiber

Rechtliche Rahmenbedingungen für Energieeinspeiser und Netzbetreiber Rechtliche Rahmenbedingungen für Energieeinspeiser und Netzbetreiber 1 15.04.2011 Inhalt: Energie- und Wasserwerke Bautzen GmbH in Bautzen Energieträgermix Erneuerbare Energien in Bautzen Erneuerbare-Energien-Gesetz

Mehr

Kompromiss des Vermittlungsausschusses für die Photovoltaikförderung

Kompromiss des Vermittlungsausschusses für die Photovoltaikförderung Würzburg-Schweinfurt Mainfranken Innovation Umwelt IHK-Information Kompromiss des Vermittlungsausschusses für die Photovoltaikförderung Wichtigste Ergebnisse Die derzeitige Förderung durch das EEG läuft

Mehr

Erklärung des Betreibers einer Solar-Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht

Erklärung des Betreibers einer Solar-Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht An: NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH Frau Jazmin Dominguez Toral Theodor-Heuss-Allee 110 60486 Frankfurt E-Mail: j.dominguez.toral@nrm-netzdienste.de Erklärung des Betreibers einer Solar-Erzeugungsanlage

Mehr

2a. Wasserkraft bis 5 MW (Neuanlagen, 40 Abs. 1) Netto-Vergütung

2a. Wasserkraft bis 5 MW (Neuanlagen, 40 Abs. 1) Netto-Vergütung Einspeisevergütung für im Kalenderjahr 2015 neu in Betrieb genommene Eigenerzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG vom 21.07.2014 (EEG 2014) Grundlage: Zum 1. August 2014 ist das novellierte

Mehr

Anlage zu Hinweisverfahren 2012_21. Versetzung von PV-Anlagen

Anlage zu Hinweisverfahren 2012_21. Versetzung von PV-Anlagen Anlage zu Hinweisverfahren 2012_21 Versetzung von PV-Anlagen Fragestellung 1. Was gilt nach dem EEG 2009 bzw. dem EEG 2012 hinsichtlich des Inbetriebnahmezeitpunktes, des Vergütungsanspruchs und des Vergütungszeitraums

Mehr

Photovoltaik in der Praxis Das neue EEG 2014. 7. Jahrestagung Kommunaler Energie-Dialog Sachsen. Anja Assion

Photovoltaik in der Praxis Das neue EEG 2014. 7. Jahrestagung Kommunaler Energie-Dialog Sachsen. Anja Assion WWW.GOETZE.NET Photovoltaik in der Praxis Das neue EEG 2014 7. Jahrestagung Kommunaler Energie-Dialog Sachsen Anja Assion Rechtsanwältin, Petersstraße 15, 04109 Leipzig AGENDA 1. Gesetzgebungsprozess 2.

Mehr

Die richtige Berechnung der Einspeisevergütung bei Biomasseanlagen

Die richtige Berechnung der Einspeisevergütung bei Biomasseanlagen Die richtige Berechnung der Einspeisevergütung bei Biomasseanlagen Januar 2005 Paluka Sobola & Partner Neupfarrplatz 10 93047 Regensburg Tel. 0941 58 57 1-0 Fax 0941 58 57 1-14 info@paluka.de www.paluka.de

Mehr

Die Pflicht der Zahlung der EEG-Umlage für den Eigenversorger ergibt sich aus 61 des EEG 2014.

Die Pflicht der Zahlung der EEG-Umlage für den Eigenversorger ergibt sich aus 61 des EEG 2014. PV-Anlagenleistung von 7,7 bis 10,0 kwp Information zur EEG-Umlagepflicht nach dem EEG 2014 Für das Netzgebiet der e-netz Südhessen GmbH & Co. KG (e-netz Südhessen) sind wir für die Auszahlung der Einspeisevergütung

Mehr

Solarstrom mit Eigenverbrauchsregelung

Solarstrom mit Eigenverbrauchsregelung Intersolar München 2010 Intersolar München 2010 Solarstrom mit Eigenverbrauchsregelung Ralf Haselhuhn Vorsitzender des Fachausschusses Photovoltaik Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie LV Berlin Brandenburg

Mehr

Anmeldeformular Eigenerzeugungsanlage. Anmeldung einer Einspeiseanlage an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Böhmetal

Anmeldeformular Eigenerzeugungsanlage. Anmeldung einer Einspeiseanlage an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Böhmetal Anmeldung einer Einspeiseanlage an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Böhmetal Der Anschluss einer Einspeiseanlage an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Böhmetal GmbH setzt die Einhaltung einiger

Mehr

// Selbstverbrauch von Solarstrom

// Selbstverbrauch von Solarstrom // Selbstverbrauch von Solarstrom Hinweis: Diesem Merkblatt liegen die Änderungen der EEG-Novelle 2010 zugrunde. Mit der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zum 01.01.2009 hatte der Gesetzgeber

Mehr

Erneuerbare-Energien-Gesetz

Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG2014 Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG - Entwicklung Stromeinspeisungsgesetz (1991) Erneuerbare-Energien-Gesetz (2000) Erneuerbare-Energien-Gesetz (2004) Erneuerbare-Energien-Gesetz (2009) Erneuerbare-Energien-Gesetz

Mehr

Zählernummer: Zählerstand am: kwh. Eigenerzeugungszähler (Überschusseinspeisung mit Eigenerzeugungszähler) Zählernummer: Zählerstand am: kwh

Zählernummer: Zählerstand am: kwh. Eigenerzeugungszähler (Überschusseinspeisung mit Eigenerzeugungszähler) Zählernummer: Zählerstand am: kwh Betreiberwechsel Die Betreibererklärung vom ist für die EEG-Anlage am Standort: Vertragsnummer (alt) unterzeichnet worden: Anlagenbetreiber (neu): tritt mit Wirkung ab dem in alle Rechte und Pflichten

Mehr

Photovoltaik Neuheiten 2012

Photovoltaik Neuheiten 2012 Photovoltaik Neuheiten 2012 Nutzen auch Sie Bayerns stärkste Energiequelle! Landratsamt Starnberg 29.2.2012 Dipl. Geo Martin Lehmann-Dannert Sen. Projektleiter Photovoltaik Elektro Saegmüller GmbH, Starnberg

Mehr

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht Bitte zurücksenden an: Syna GmbH Team Einspeiser Ludwigshafener Str. 4 65929 Frankfurt am Main Kontakt: Einspeiser-Team Telefon: 069 8088 0022 Telefax: 069 3107-2553 E-Mail: einspeiser@syna.de Erklärung

Mehr

"Miete dir eine Photovoltaikanlage!"

Miete dir eine Photovoltaikanlage! "Miete dir eine Photovoltaikanlage!" Nutzung von PV-Anlagen zur Minderung des Strombezugs aus dem öffentlichen Netz Die Losung der Zukunft Der Ansatz PV mieten! ermöglicht Gebäudeeigentümern ohne Einsatz

Mehr

1.) Inkrafttreten: Das Gesetz tritt zum in Kraft.

1.) Inkrafttreten: Das Gesetz tritt zum in Kraft. Photovoltaik: Einigung im Vermittlungsausschuss Am 27. Juni 2012 konnte im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat eine Einigung über die zukünftige Ausgestaltung der Förderung von Photovoltaik-Anlagen

Mehr

Entwurf Gesetzestext Stand Artikel 1 Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Entwurf Gesetzestext Stand Artikel 1 Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes Artikel 1 Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes Das Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 25. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2074), das zuletzt durch das Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung

Mehr

EEG-Novelle Empfehlungen von BSW-Solar und DIHK zu solarer Eigenerzeugung und solarem Direktverbrauch.

EEG-Novelle Empfehlungen von BSW-Solar und DIHK zu solarer Eigenerzeugung und solarem Direktverbrauch. EEG-Novelle 2014 Empfehlungen von BSW-Solar und DIHK zu solarer Eigenerzeugung und solarem Direktverbrauch. Das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist am 1. August 2014 in Kraft getreten. Am

Mehr

Übergabeprotokoll für Erzeugungsanlagen EEG-Anlagenleistung bis 10,0 kwp

Übergabeprotokoll für Erzeugungsanlagen EEG-Anlagenleistung bis 10,0 kwp Alter Eigentümer / Anlagenbetreiber Name Anlagenanschrift Straße Straße Telefon Anlagenleistung Übergabedatum E-Mail Zähler-Nr. Zählerstand Vertragskonto Zähler-Nr. Zählerstand 1. Neuer Eigentümer / Anlagenbetreiber

Mehr

PV-Anlagen in der Direktvermarktung PV-Betreiberkonferenz Kirchdorf/Haag, 08. April 2016

PV-Anlagen in der Direktvermarktung PV-Betreiberkonferenz Kirchdorf/Haag, 08. April 2016 Ob und wie Direktvermarktung bei kleinen und mittleren Anlagen funktioniert PV-Vermarktung bei Volleinspeisung und Überschuss PV-Anlagen in der Direktvermarktung PV-Betreiberkonferenz Kirchdorf/Haag, 08.

Mehr

Ihre Gutschriftsanzeige einfach erklärt:

Ihre Gutschriftsanzeige einfach erklärt: Max und Maxi Mustermann Musterstraße 1 Übersichtsseite: Summierung der Einzelpositionen aus den Anlagen 1-4 Ihr Ansprechpartner, Frau Astrid Winke-Paul, steht Ihnen gerne unter den hier aufgeführten Kontaktdaten

Mehr

Was ändert sich bei meiner Neuanlage mit Inbetriebnahmedatum ab dem ?

Was ändert sich bei meiner Neuanlage mit Inbetriebnahmedatum ab dem ? Was ändert sich bei meiner Neuanlage mit Inbetriebnahmedatum ab dem 01.08.2014? Künftig müssen sich auch Betreiber von neuen EEG- und hocheffizienten KWKG-Anlagen mit Eigenversorgung anteilig an der EEG-Umlage

Mehr

Dipl. Ing. Markus Schnier Seite 1

Dipl. Ing. Markus Schnier  Seite 1 Seite 1 2. Münchner Forum Energie: Reform des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG 2016) & EEG-Umlage auf Eigenverbrauch über den Wert energiepolitischer Versprechen 27. November 2015 ECOTEC - Ingenieure

Mehr

EEG-Novelle 2014. Empfehlungen von BSW-Solar und DIHK zu solarer Eigenerzeugung und solarem Direktverbrauch.

EEG-Novelle 2014. Empfehlungen von BSW-Solar und DIHK zu solarer Eigenerzeugung und solarem Direktverbrauch. EEG-Novelle 2014 Empfehlungen von BSW-Solar und DIHK zu solarer Eigenerzeugung und solarem Direktverbrauch. Das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) tritt am 1. August 2014 in Kraft. Am 8. April

Mehr

INFO. EEG 2014 wesentliche Änderungen und Anpassungen, die auch für Bestandsanlagen von Bedeutung sind. Stand: 07. Juli 2014

INFO. EEG 2014 wesentliche Änderungen und Anpassungen, die auch für Bestandsanlagen von Bedeutung sind. Stand: 07. Juli 2014 Stand: 07. Juli 2014 INFO EEG 2014 wesentliche Änderungen und Anpassungen, die auch für Bestandsanlagen von Bedeutung sind ARGE Netz GmbH & Co.KG Husumer Straße 61 25821 Breklum Beisheim Center Ebertstraße

Mehr

Direktverbrauch von Solarstrom

Direktverbrauch von Solarstrom Merkblatt des BSW-Solar, Stand: Juni 2009, 5. aktualisierte Auflage Direktverbrauch von Solarstrom Mit der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes hat der Gesetzgeber eine neue interessante Option

Mehr

Das EEG 2012 Änderungen bei der Solarenergie 9. Fachgespräch der Clearingstelle EEG Das EEG 2012,

Das EEG 2012 Änderungen bei der Solarenergie 9. Fachgespräch der Clearingstelle EEG Das EEG 2012, Das EEG 2012 Änderungen bei der Solarenergie 9. Fachgespräch der Clearingstelle EEG Das EEG 2012, 9.9.2011 Rainer Brohm, BSW-Solar Bundesverband Solarwirtschaft e.v. (BSW-Solar) Marktentwicklung t kl PV

Mehr

Eigenstromnutzung Photovoltaik 2011

Eigenstromnutzung Photovoltaik 2011 Eigenstromnutzung Photovoltaik 2011 Inhalt 1. Einspeisevergütung 2011 2. Umsatzsteuer bei Eigenstromnutzung 3. Technischer Aufbau Zählerschrank 4. Allgemeine Infos Seite 2 1. Einspeisevergütung 2011 (Stand:

Mehr

Das neue EEG 2014 am Beispiel der Windenergie

Das neue EEG 2014 am Beispiel der Windenergie Das neue EEG 2014 am Beispiel der Windenergie 1 I. Ziele und Grundsätze 1.) Ausbauziele EEG 2012-35% spätestens bis zum Jahr 2020-50% spätestens bis zum Jahr 2030-65% spätestens bis zum Jahr 2040 und -

Mehr

Tauberfranken Solar Plus

Tauberfranken Solar Plus Tauberfranken Solar Plus Bad Mergentheim Steffen Heßlinger und Dr. Clemens Bloß Warum bietet das Stadtwerk Tauberfranken Photovoltaikanlagen an? 2 Photovoltaikanlagen inzwischen wichtiger Bestandteil der

Mehr

A N M E L D U N G PV-Dachanlagen zur kaufmännischen Abwicklung der EEG-Förderung

A N M E L D U N G PV-Dachanlagen zur kaufmännischen Abwicklung der EEG-Förderung A N M E L D U N G PV-Dachanlagen zur kaufmännischen Abwicklung der EEG-Förderung An die Stadtwerke Mössingen Freiherr vom Stein Strasse 18 72116 Mössingen - nachfolgend Netzbetreiber genannt - durch 1.

Mehr

Übersicht über die EEG-Vergütungsregelungen für 2009 gemäß Bundestagsbeschluss zum EEG Vergütung ct/ kwh

Übersicht über die EEG-Vergütungsregelungen für 2009 gemäß Bundestagsbeschluss zum EEG Vergütung ct/ kwh Übersicht über die EEG-Vergütungsregelungen für 2009 gemäß Bundestagsbeschluss zum EEG Die folgenden Tabellen geben einen beispielhaften Überblick für Vergütungen und Degressionen für Anlagen, die im Jahr

Mehr

Förderung des Eigenverbrauchs von Solarstrom

Förderung des Eigenverbrauchs von Solarstrom Förderung des Eigenverbrauchs von Solarstrom Informationen zu 33 (2) Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und deren praktische Umsetzung Dipl.-Ing. Susanne Jung Rechtliches Erneuerbares-Energien-Gesetz (EEG)

Mehr

Wasserkraftnutzung im EEG Ein Überblick

Wasserkraftnutzung im EEG Ein Überblick Wasserkraftnutzung im EEG 2014 Ein Überblick Florian Weh 1 Wasserkraft - gespeicherte Sonnenenergie Florian Weh 2 Wasserkraftpotenziale in BRD und Weltweit Quelle: BMWi Aus heutiger Sicht ist eine Verdopplung

Mehr

NEUE LÖSUNGEN: / dynamische 70% Regelung / dynamische 60% Regelung (Speicherförderung)

NEUE LÖSUNGEN: / dynamische 70% Regelung / dynamische 60% Regelung (Speicherförderung) NEUE LÖSUNGEN: / dynamische 70% Regelung / dynamische 60% Regelung (Speicherförderung) Fronius Deutschland GmbH Sparte Solar Energy Am Stockgraben 3 36119 Neuhof-Dorfborn www.fronius.de Fronius Symo: Dynamische

Mehr

Ist das EEG ein Auslaufmodel?

Ist das EEG ein Auslaufmodel? Ist das EEG ein Auslaufmodel? Referent: ö Cem Güvenli / Head of Sales EUROSOL GmbH Am Herrschaftsweiher 45 67071 Ludwigshafen 1 Inhaltsübersicht 1. Über das EEG 2. Direktvermarktungsmodelle 3. Alternativen

Mehr

Informationen über das. Neue EEG-Regelungen ab 2009

Informationen über das. Neue EEG-Regelungen ab 2009 Informationen über das Neue EEG-Regelungen ab 2009 2008: Novelle des Erneuerbaren Energien Gesetzes EEG 2009: Höhere Vergütung und weniger Degression Vergütung für neue Windenergieanlagen an Land EEG 2004:

Mehr

Diese Auswahlblätter sind grundsätzlich zur Anwendung bei Erzeugungsanlagen vorgesehen, die neu errichtet oder erweitert werden.

Diese Auswahlblätter sind grundsätzlich zur Anwendung bei Erzeugungsanlagen vorgesehen, die neu errichtet oder erweitert werden. Einleitung Die Förderung des eingespeisten bzw. erzeugten Stroms nach dem Erneuerbare-Energien- Gesetz (EEG) bzw. dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) erfordert entsprechende Messkonzepte. Schon allein

Mehr

Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Institut für Betriebswirtschaft und Agrarstruktur

Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Institut für Betriebswirtschaft und Agrarstruktur Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Institut für Betriebswirtschaft und Agrarstruktur EEG-Umlage bei Eigenversorgung mit Photovoltaik(PV)-Anlagen (nach EEG 2017, Stand 22.12.2016) Begriffsdefinitionen:

Mehr

Konformitätserklärung Intelligente Wirkleistungsreduzierung (IPL)

Konformitätserklärung Intelligente Wirkleistungsreduzierung (IPL) Konformitätserklärung Intelligente Wirkleistungsreduzierung (IPL) Konformitätserklärung nach EEG 2014 und VDE-AR-N 4105 Version 1.6 - September 2014 meteocontrol GmbH Spicherer Str. 48 D-86157 Augsburg

Mehr

Förderung von Solarstromanlagen/-speichern

Förderung von Solarstromanlagen/-speichern INFORMATION Förderung von Solarstromanlagen/-speichern Tab. 1 Fördersätze für Solarstromanlagen [ct/kwh] Anlagen auf oder an Gebäuden Freiflächenanlagen Inbetriebnahme 0-10 kwp 10-40 kwp 40 kwp - 1 1-10

Mehr

n mit Vergütung des eing Zuschlag, Erstattung vermiedener Netz Umlage für Selbstverbrauch SO IST IHRE KWK-GUTSCHRIFT GUTSCHRIFT AUFGEBAUT

n mit Vergütung des eing Zuschlag, Erstattung vermiedener Netz Umlage für Selbstverbrauch SO IST IHRE KWK-GUTSCHRIFT GUTSCHRIFT AUFGEBAUT n mit Vergütung des eing SO IST IHRE KWK-GUTSCHRIFT GUTSCHRIFT AUFGEBAUT 1 Gutschriftenanschrift An diese Adresse erhalten Sie die Gutschrift zugesandt. Diese kann vom tatsächlichen Anlagenbetre Anlagenbetreiber

Mehr

Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung von Mieterstrom (Mieterstromgesetz) vom

Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung von Mieterstrom (Mieterstromgesetz) vom Stand: 30.03.2017 Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung von Mieterstrom (Mieterstromgesetz) vom 17.03.2017 von Bundesverband Bioenergie e.v. (BBE) Deutscher Bauernverband e.v.

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen der Strom-Eigenversorgung

Rechtliche Rahmenbedingungen der Strom-Eigenversorgung Rechtliche Rahmenbedingungen der Strom-Eigenversorgung Prof. Dr. Christian Buchmüller 1. EE.SH-Werkstatt: Produzieren mit Erneuerbaren Energien 9. März 2017 in Fedderingen 1 Übersicht I. Eigenverbrauch

Mehr

Die Pflicht der Zahlung der EEG-Umlage für den Eigenversorger ergibt sich aus 61 des EEG 2014.

Die Pflicht der Zahlung der EEG-Umlage für den Eigenversorger ergibt sich aus 61 des EEG 2014. KWK-Anlagenleistung von 1,15 bis 10,0 kw Information zur EEG-Umlagepflicht nach dem EEG 2014 Für das Netzgebiet der e-netz Südhessen GmbH & Co. KG (e-netz Südhessen) sind wir für die Auszahlung der Einspeisevergütung

Mehr

Kundendatenblatt für Photovoltaikanlagen

Kundendatenblatt für Photovoltaikanlagen Kundendatenblatt für Photovoltaikanlagen 1. Anlagenanschrift 2. Anlagenbetreiber Name, Vorname bzw. Firmenname...... Telefon Fax... Mobil E-Mail 3. Zustellanschrift (sofern von oben abweichend von 2) 4.

Mehr

Positionspapier. zu den. technischen Vorgaben nach 6 Abs. 1 und Abs. 2 EEG Dezember 2012

Positionspapier. zu den. technischen Vorgaben nach 6 Abs. 1 und Abs. 2 EEG Dezember 2012 Positionspapier zu den technischen Vorgaben nach 6 Abs. 1 und Abs. 2 EEG 2012 Dezember 2012 Betreiber von EE-, Grubengas- und KWK-Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 Kilowatt sind

Mehr

Strom ist teuer? Sonne gibt s gratis!

Strom ist teuer? Sonne gibt s gratis! Strom ist teuer? Sonne gibt s gratis! Die Sonne als Energielieferant ist praktisch unerschöpflich weltweit frei verfügbar und völlig KOSTENLOS. Nutzen Sie die Chance und verkaufen Sie Ihren produzierten

Mehr

EEG 2014 und Anlagenregisterverordnung Gültig ab 01.08.2014

EEG 2014 und Anlagenregisterverordnung Gültig ab 01.08.2014 EEG 2014 und Anlagenregisterverordnung Gültig ab 01.08.2014 Winfried Brunner Allgäuer Überlandwerk GmbH Netzservice Bernhard Kappeler Allgäuer Kraftwerke GmbH Agenda 1. Entwicklung der EEG-Anlagen 2. EEG

Mehr

Überblick. über die rechtlichen Änderungen des EEG Dr. Guido Wustlich - Dr. Volker Hoppenbrock Berlin, 20. September 2012

Überblick. über die rechtlichen Änderungen des EEG Dr. Guido Wustlich - Dr. Volker Hoppenbrock Berlin, 20. September 2012 Überblick über die rechtlichen Änderungen des EEG 2012 Dr. Guido Wustlich - Dr. Volker Hoppenbrock Berlin, 20. September 2012 Gliederung Einleitung Neues Vergütungsregime für PV Sonstige Neuerungen für

Mehr

Übergangsbestimmungen im EEG 2014

Übergangsbestimmungen im EEG 2014 Übergangsbestimmungen im EEG 2014 Kommentierungen und Materialien Von Dr. Martin Altrock Dr. Andrea Huber Dr. Helmut Loibl René Walter Inhalt Gesetzestext EEG 2014... 1 100 Abs. 1... 51 I. Schlagwort/Obersatz...

Mehr

Hinweise zu den Auswahlblättern der Messkonzepte für Erzeugungsanlagen

Hinweise zu den Auswahlblättern der Messkonzepte für Erzeugungsanlagen Hinweise zu den Auswahlblättern der Messkonzepte für Erzeugungsanlagen Vorwort Die Förderung des eingespeisten bzw. erzeugten Stroms nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bzw. dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz

Mehr

Technische und wirtschaftliche Aspekte der Zwischenspeicherung von Solarenergie zur Steigerung des Direktverbrauchs

Technische und wirtschaftliche Aspekte der Zwischenspeicherung von Solarenergie zur Steigerung des Direktverbrauchs Technische und wirtschaftliche Aspekte der Zwischenspeicherung von Solarenergie zur Steigerung des Direktverbrauchs Dipl.-Ing. Jonathan Blanz, Dipl.-Ing. Martin Rothert, Dipl.-Ing. Volker Wachenfeld SMA

Mehr

Anlage 2 zum Abschlussbericht des Projekts Steuerrechtliche Hemmnisse für den weiteren Ausbau Erneuerbarer Energien in Deutschland

Anlage 2 zum Abschlussbericht des Projekts Steuerrechtliche Hemmnisse für den weiteren Ausbau Erneuerbarer Energien in Deutschland Anlage 2 zum Abschlussbericht des Projekts Steuerrechtliche Hemmnisse für den weiteren Ausbau Erneuerbarer Energien in Deutschland Rechtslage nach Inkrafttreten des 33 Absatz 2 Erneuerbare-Energien- Gesetz

Mehr

Bemessungsleistung bis 2 MW. bis 500 kw

Bemessungsleistung bis 2 MW. bis 500 kw EEG-Vergütungsübersicht für Inbetriebnahmejahr 2015 (ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit) Hinweise: Im EEG 2014 sind 3 Fördermöglichkeiten vorgesehen. Unter diesen kann der Anlagenbetreiber

Mehr

Eigenerzeugung und Eigenversorgung

Eigenerzeugung und Eigenversorgung Eigenerzeugung und Eigenversorgung Dr. Sebastian Bolay, Moritz Hundhausen Quo vadis Eigenerzeugung? Welche Maßnahmen ergreift Ihr Unternehmen angesichts der Veränderungen in Energiewirtschaft und -politik?

Mehr

Information über die Registrierungspflicht für Bestandsanlagen gemäß 16 Abs. 3 Satz 1 AnlRegV

Information über die Registrierungspflicht für Bestandsanlagen gemäß 16 Abs. 3 Satz 1 AnlRegV Information über die Registrierungspflicht für Bestandsanlagen gemäß 16 Abs. 3 Satz 1 AnlRegV Betreiber von vor dem 01.08.2014 in Betrieb genommenen EEG-Anlagen (Bestandsanlagen) im Geltungsbereich des

Mehr