Die steuerliche Behandlung der Einkünfte eines Gerichtvollziehers

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1 Die steuerliche Behandlung der Einkünfte eines Gerichtvollziehers Jan Schuler Richterakademie Trier Folie 1

2 Gliederung Seite I. Allgemeines 3 II. Einnahmen 4 III. Werbungskosten 9 IV. Besteuerung von Pensionen 27 V. Resümee 29 Richterakademie Trier Folie 2

3 I. Allgemeines Einkünfte eines Gerichtsvollziehers Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Überschusseinkunftsart: Einnahmen./. Werbungskosten = Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Richterakademie Trier Folie 3

4 II. Einnahmen Der Gerichtsvollzieher erhält als Vergütung neben seinem Grundgehalt einen Anteil an den vereinnahmten Gebühren und erhobenen Dokumentenpauschalen Gebührenanteil Richterakademie Trier Folie 4

5 II. Einnahmen 1. Gebühren (Nr ) vgl. Gesetz über Kosten der Gerichtsvollzieher Anlage zu 9» 100: Persönliche Zustellung» 260: Abnahme einer Vermögensauskunft» 262: Abnahme der eidesstattlicher Versicherung 2. Dokumentenpauschalen (Nr. 700) vgl. Gesetz über Kosten der Gerichtsvollzieher Anlage zu 9» Kopien und Ausdrucke» Überlassung von elektronisch gespeicherten Daten Richterakademie Trier Folie 5

6 II. Einnahmen Der Gebührenanteil des Gerichtsvollziehers setzt sich wie folgt zusammen: 55 % bei Erledigungen bis % bei Erledigungen ab Der Gebührenanteil ist voll steuerpflichtig! Richterakademie Trier Folie 6

7 II. Einnahmen Grundgehalt + Anteil an den Gebühren + Anteil Dokumentenpauschale = Steuerpflichtiger Arbeitslohn Gebührenanteil Richterakademie Trier Folie 7

8 II. Einnahmen einzutragen in der Anlage N Daten entsprechend der Jahreslohnbescheinigung Richterakademie Trier Folie 8

9 Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen. Richterakademie Trier Folie 9

10 1. Beiträge zu Berufsverbänden 2. Fahrtkosten zur ersten Tätigkeitsstätte 3. Aufwendungen bei Auswärtstätigkeit 4. Häusliches Arbeitszimmer 5. Arbeitsmittel Richterakademie Trier Folie 10

11 Werbungskosten 1. Beiträge zu Berufsverbänden z.b. Deutscher Gerichtsvollzieherbund Rheinland-Pfalz e.v. einzutragen in Zeile 40 der Anlage N (Seite 2) Richterakademie Trier Folie 11

12 2. Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte neue Regelung ab dem : Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte Richterakademie Trier Folie 12

13 Erste Tätigkeitsstätte ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers arbeitsrechtliche dauerhafte Zuordnung Das jeweilige Amtsgericht ist die erste Tätigkeitsstätte. Richterakademie Trier Folie 13

14 Fahrten zum Amtsgericht sind mit der Entfernungspauschale abgegolten 0,30 /km der einfachen Entfernung an tatsächlich gefahrenen Tagen» nur eine Fahrt pro Arbeitstag Richterakademie Trier Folie 14

15 Richterakademie Trier Folie 15

16 III. Werbungskosten 3. Aufwendungen bei Auswärtstätigkeit a) Fahrtkosten berufliche Fahrten, die nicht Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind z.b. Fahrten zum Schuldner oder tatsächlich Wegstreckenentstandene Kosten entschädigung BRKG (0,30 ) Richterakademie Trier Folie 16

17 b) Mehraufwendungen für Verpflegung Auswärtige berufliche Tätigkeit» Außerhalb seiner Wohnung und erster Tätigkeitsstätte 12 bei Abwesenheit von mehr als 8 Stunden» Zusammenrechnung der Abwesenheitsdauer eines Tages möglich Richterakademie Trier Folie 17

18 Richterakademie Trier Folie 18

19 4. Häusliches Arbeitszimmer Gerichtsvollzieher ist zur Unterhaltung eines Geschäftszimmers gesetzlich verpflichtet Wegfall der steuerfreien Bürokostenentschädigung ab Richterakademie Trier Folie 19

20 Geschäftszimmer = Arbeitszimmer?» dient gedanklichen, schriftlichen und verwaltungstechnischen Arbeiten» auf die Qualität des Raumes ist abzustellen Einbindung in die häusliche Sphäre?» genutzte Räume gehören zur Wohnung / zum Wohnhaus Fehlen eines anderen Arbeitsplatzes?» im Gericht steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit?» Außentätigkeiten - Innentätigkeiten» entscheidend ist der qualitative Schwerpunkt» Feststellungslast obliegt dem Steuerpflichtigen» zeitlicher Umfang hat indizielle Bedeutung Richterakademie Trier Folie 20

21 Mittelpunkt der Tätigkeit liegt nicht im Arbeitszimmer Mittelpunkt der Tätigkeit liegt im Arbeitszimmer Werbungskostenabzug auf beschränkt Werbungskostenabzug unbeschränkt möglich Richterakademie Trier Folie 21

22 III. Werbungskosten Abzugsfähige Kosten Miete / Anschaffungs- oder Herstellungskosten Finanzierungskosten Versicherungen, Grundsteuer, Gebühren Kosten für Heizung und Strom Reinigungskosten» Ermittlung der Kosten des Gebäudes» davon grundsätzlich 2% Erhaltungsaufwendungen Richterakademie Trier Folie 22

23 Aufteilungsmaßstab Aufteilung der Kosten entsprechend dem Verhältnis der gesamten Wohnfläche Arbeitszimmer Richterakademie Trier Folie 23

24 5. Arbeitsmittel Beispiele: Technische Ausstattung des Arbeitszimmers» Telefon / Fax» Computer» Drucker Mobiliar des Arbeitszimmers» Schreibtisch / Stühle» Regale / Schränke Fachliteratur» Gesetze» Kommentare Richterakademie Trier Folie 24

25 Anschaffungskosten bis 410 (ohne Umsatzsteuer)» sofort abzugsfähige Werbungskosten Anschaffungskosten über 410 (ohne Umsatzsteuer)» Verteilung der Anschaffungskosten auf die Nutzungsdauer gegebenenfalls Einzelaufstellung hinzufügen Richterakademie Trier Folie 25

26 Sonstige Werbungskosten Telefon- und Internetkosten» 20% der Aufwendungen, höchstens 20 / Monat; vgl. R 9.1 (5) LStR oder» Einzelnachweis über 3-Monats-Zeitraum Kontoführungsgebühren Keine abschließende Aufzählung! Richterakademie Trier Folie 26

27 IV. Besteuerung von Pensionen Bezüge aus einem früheren Dienstverhältnis» Ruhegehälter Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit lohnsteuerpflichtig Abgrenzung zur Rente steuerpflichtiger Anteil der Pension steigt an» maßgebend ist das Jahr des Versorgungsbeginns» Auswirkung auf den Versorgungsfreibetrag und den Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag Richterakademie Trier Folie 27

28 IV. Besteuerung von Pensionen Zuschlag Jahr des zum Versorgungs- Versorgungsbeginns Versorgungsfreibetrag freibetrag in % der Höchstbetrag in Euro Versorgungs- in Euro bezüge bis 2005 ab ,4 36,8 35,2 33, ,4 28,8 27,2 25, ,4 20,8 19,2 17, ,2 14,4 13,6 12, ,2 10,4 9,6 8,8 8 7,2 6,4 5,6 4,8 4 3,2 2,4 1,6 0, Richterakademie Trier Folie 28

29 V. Resümee Die Änderungen der Vergütungsverordnung mit ihrer Reduzierung der steuerfreien Erstattungen hat für den Gerichtsvollzieher erhebliche Auswirkungen auf seine Abzugsmöglichkeiten im Bereich der Werbungskosten. Richterakademie Trier Folie 29

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