Gerhard Hafner Dipl. Psych. Kind im Blick. Opferschutz für Kinder die Gewalt zwischen ihren Eltern erleben mussten

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1 Kind im Blick Opferschutz für Kinder die Gewalt zwischen ihren Eltern erleben mussten Gerhard Hafner Dipl. Psych. Kind im Blick Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Berlin gefördert durch die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Berliner Präventionstag 30. Juni 2016

2 Nicht nur historisch

3 Prävalenz Ca. 35% der Frauen in Deutschland haben körperliche und/oder sexuelle Gewalt durch einen Partner oder eine andere Person seit ihrem 15. Lebensjahr erfahren. Im Europäischen Durchschnitt sind es 33%. Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, 2014

4 Prävalenz Ca. 25 Prozent aller Frauen im Alter von 16 bis 85 Jahren haben körperliche oder sexuelle Gewalt durch aktuelle oder frühere Beziehungspartner mindestens ein oder auch mehrmals erlebt. Repräsentative Studie Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland, 2004.

5 Häusliche Gewalt Häusliche Gewalt bezeichnet unabhängig vom Tatort (auch ohne gemeinsamen Wohnsitz) Gewaltstraftaten zwischen Personen in einer partnerschaftlichen Beziehung, die derzeit besteht, die sich in der Auflösung befindet, die aufgelöst ist oder die in einem Angehörigenverhältnis zueinander stehen, soweit es sich nicht um Straftaten zum Nachteil von Kindern handelt. Polizeiliche Kriminalstatistik Berlin 2014

6 Häusliche Gewalt: Gender Die Polizeiliche Kriminalstatistik 2014 registrierte von den im Zusammenhang mit Häuslicher Gewalt ermittelten Tatverdächtigen 75,2% männlich und 24,8% weiblich. Polizeiliche Kriminalstatistik Berlin 2014

7 Folgen häuslicher Gewalt für Kinder Gewalt wird durch das Kind miterlebt, wenn es in visueller oder akustischer Reichweite ist, die Folgen der Gewalt wahrnimmt oder davon erfährt, aber nicht unmittelbar Zeuge der Gewalt wird, oder in einem Haushalt lebt, in dem Gewalt herrscht, ohne dies unmittelbar zu merken, aber dennoch indirekt durch das Verhältnis der Eltern untereinander von der Gewalt betroffen ist.

8 Mitbetroffenheit der Kinder Nach einer Befragung von Müttern haben Kinder die Situation angehört: 57 % haben die Situation gesehen: 50 % gerieten in die Auseinandersetzung mit hinein: 21 % haben versucht, mich zu verteidigen oder zu schützen: 25 % haben versucht, meinen Partner zu verteidigen: 2 % wurden selber körperlich angegriffen: 10 % haben nichts mitbekommen: 23 % weiß nicht, ob Kinder etwas mitbekommen haben 11 %

9 Ich darf mit niemandem darüber sprechen, was passiert ist Ich fühle mich so alleine Papa wäre nicht immer so böse, wenn ich nicht so viel Ärger machen würde Wenn ich darüber spreche, holt mich das Jugendamt Ich habe Angst, dass Mama und Papa sich trennen Ich habe Papa sehr lieb, aber manchmal habe ich richtig Angst vor ihm Ich muss Mama das nächste Mal besser beschützen

10 Kinder sind immer betroffen Kinder bekommen von der Gewalt gegen die Mutter mehr mit, als Eltern glauben möchten Kinder werden zu Geheimnisträgern, haben Angst, dass schlecht über die Familie geredet wird Kinder und Jugendlichen übernehmen Erwachsenenrollen, z.b. die Mutter beschützen

11 Kinder sind immer betroffen Die Kinder leiden unter Loyalitätskonflikten ambivalente Haltungen, auch zum gewalttätigen Elternteil Oft fühlen sich Kinder am Streit der Eltern schuldig Die Kinder versuchen, die Gewalt zu verhindern

12 Folgen häuslicher Gewalt für Kinder Das Miterleben von Gewalt zwischen den Eltern erhöht das Risiko für die Ausbildung psychischer und/oder physischer Probleme, wie Beeinträchtigung kognitiver Funktionen (intellektueller Leistungsfähigkeit und bereitschaft) Beeinträchtigung emotionaler Funktionen (Depression, Angststörungen, Verringerung des Selbstwerts, posttraumatischer Belastungsstörung)

13 Folgen häuslicher Gewalt für Kinder Anpassungs und Identitätsprobleme sowie Verhaltensauffälligkeiten aggressives Verhalten Mangel an sozialen Kompetenzen, verringerte Empathiefähigkeit, gesundheitliche Probleme (psychosomatische Erkrankungen)

14 Folgen häuslicher Gewalt für Kinder Bindung Bindung zur Mutter bzw. Vater wird nachhaltig belastet. Der Stress der Mutter überträgt sich auf das Kind sowie die Mutter Kind Beziehung. Erziehungsverhalten: Elterliche Wärme, Fürsorge, Förderung des Kindes sowie Effektivität des Erziehungsverhaltens nehmen ab und die Eltern Kind Aggressionen zu.

15 Folgen häuslicher Gewalt für Kinder Die Auswirkungen sind vergleichbar mit Alkoholabhängigkeit in der Familie und körperlicher Misshandlung von Kindern (Heinz Kindler) Das Familiensystem ist belastet, evtl. durch wiederholte Trennungserfahrungen. Häusliche Gewalt hat eine Indikatoren oder Warnfunktion für weitere Gefahren für das Kindeswohl z.b. Suchterkrankungen von Vater oder/und Mutter.

16 Kinder brauchen Unterstützung Erziehungskompetenz der Eltern häufig eingeschränkt Fehlen von Ansprechpersonen: Eltern, Geschwister und Großeltern sind überfordert Kinder wachsen in sozialer Isolation auf Kinder erleben die rechtliche Sanktionierung des Vaters mit Kinder sind häufig zusätzlich belastet durch Suchtproblemen der Eltern etc.

17 Kinder in den Blick nehmen! Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig. 1631, Absatz 2 BGB

18 Kooperationsverbund Kind im Blick (SkF) Frauentreffpunkt (SkF) Beratung für Männer gegen Gewalt (VS)

19 Kooperation Kind im Blick basiert auf der engen Kooperation zwischen der Unterstützung der Frauen und der Täterarbeit. Die Mitarbeiterin unterstützt Frauen im Frauentreffpunkt, während ein Mitarbeiter in der Beratung für Männer gegen Gewalt arbeitet: Reibungsloser Übergang und Informationsaustausch. Synergieeffekte (Informationsaustausch, Öffentlichkeitsarbeit etc.)

20

21 Kooperation der Täterarbeit Frauentreffpunkt (Ex-)Partnerin Jugendämter Familiengerich te ( 1666 BGB) Psychosoziale Projekte Beratung für Männer gegen Gewalt BIG Koordinierung Polizei (z.b. bei Wegweisungen) Alkohol-/Suchtberatung Amtsanwaltschaft ( 153a Abs. 1 StPO) Amtsgericht ( 56, 59 StGB, 153a Abs. 2 StPO) Selbstmelder 21

22 Täterarbeit Häusliche Gewalt Kernziel ist die nachhaltige Beendigung von Gewalt in der Partnerschaft und in/nach der Trennung Mindestens 3 Clearingberatungen + Kurs über 25 Sitzungen: Dauer mindestens 6 Monate. Verantwortungsübernahme Konfrontation & Ressourcenorientierung Gender/Männlichkeit Gruppensetting, ersatzweise Einzelberatungen Beratung auch in Englisch oder Polnisch. Kurse mit interkulturellen Inhalten etwa in Arabisch, Türkisch 22 werden angestrebt.

23 Täterprogramm Männer /Väterbild für Töchter und Söhne: Aneignen von konstruktiven Konfliktlösungen Perspektive der Kinder Unterbrechen der Weitergabe von Gewalthandeln an die nächste Generation. Unterbrechen der Weitergabe von Mustern des weiblichen Opfers und des männlichen Täters.

24 Täterprogramm Was haben Täter als Väter ihren Kindern angetan/ zugemutet. Die Qualität von Väterlichkeit und väterlicher Verantwortung Nach Trennungen/Scheidungen: Trennung von Elternund Paarebene, um zu vermeiden, dass auf dem Rücken der Kinder Krieg geführt wird. Frauenschutzeinrichtungen haben sich an der Erarbeitung der Inhalte und der Durchführung der Täterprogramme der Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit HG beteiligt.

25 Täterprogramm Unterstützung der Kinder, ihre Verletzungen zu heilen Aneignung einer positiven Haltung zur Kindesmutter Aufbau einer konstruktiven Vaterbeziehung und eines positiven Vaterbildes

26 Gemeinsam Gewalt gegen Frauen beenden! Kooperationsprojekt zwischen Frauentreffpunkt und der Beratung für Männer gegen Gewalt Gefördert von der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen

27 Kooperation Täterprogramm und Frauenunterstützung Gemeinsames Fallmanagement von Frauentreffpunkt und Beratung für Männer gegen Gewalt, insbes. in Gefährdungssituationen Abgestimmte, parallele, standardisierte Gefährlichkeitseinschätzung Direkte Einbeziehung der Frauenberaterin in das Täterprogramm: Kursteilnehmern werden die Folgen von Gewalttaten auf Frauen und Kinder und der Zweck von begleitenden Frauenunterstützung in einer Kurssitzung erklärt.

28

29 Kind im Blick Das Projekt wird getragen von zwei MitarbeiterInnen mit jeweils 10 Wochenarbeitsstunden Betonung der Verantwortung des Täters für die Auswirkungen seiner Gewalthandlungen Sensibilisierung von Vätern wie Müttern für die Sorgen und Bedürfnisse der Kinder, insbes. nach Trennungen

30 Ziele Die Beratung gilt dann als erfolgreich beendet, wenn die Opfer geschützt sind und sich die Beziehung im Sinne eines gewaltfreien Miteinanders stabilisiert hat und keine Gefährdung der Kinder mehr besteht. Verhinderung der Weitergabe gewalttätiger Familienstrukturen über Generationen

31 Zielgruppen Kinder, die von Gewalt zwischen ihren Eltern betroffen sind, Eltern, die ihre ehemals von Gewalt geprägte Beziehung wieder aufnehmen möchten, Väter, die durch ein Anti Gewalt Training gewaltfreies Verhalten und einen respektvollen Umgang gelernt haben, Väter, die nach einer Trennung ein Interesse an einem intensiven Kontakt zu ihren Kindern haben und eine Bereitschaft mitbringen, die getrennte Elternschaft konstruktiv und zum Wohle der Kinder umzusetzen.

32 Zugänge Im Anschluss an ein absolviertes Täterprogramm, Im Anschluss an eine Frauenunterstützung der von Gewalt betroffenen Frau im Frauentreffpunkt, Zugänge über Jugendämter, Erziehungsberatung, aber auch Selbstmelder, Voraussetzung: Es besteht keine akute Gewaltgefährdung! Angebote sind nur dann sinnvoll, wenn die Erwachsenen ihre Verantwortung übernommen haben, für den Schutz und die Sicherheit der Kinder zu sorgen. Ansonsten erhalten die Kinder die Botschaft, sie müssten sich an Schläge, Erpressungen oder andere Gewalthandlungen gewöhnen.

33 Prozedere Die Beteiligten erhalten einen Notfallplan Zu Beginn Gefährdungseinschätzungen Paargespräche bzw. Familiengespräche mit Eltern und Kindern (z.b. einmal wöchentlich) an, z. B. 10 Sitzungen à 1,5 Stunden. Nach Bedarf kurzfristig erneute Gespräche. Nachsorge: 1 3 Folgegespräche, um die Nachhaltigkeit zu überprüfen. Im Falle einer Kindeswohlgefährdung werden Schritte zum Schutz der betroffenen Kinder beim Jugendamt eingeleitet (gem. 8a SGB VIII, Kinderund Jugendhilfegesetz).

34 Methoden Altersgerechter Umgang Arbeit mit Hand und Empathiepuppen Malen, Zeichnen, kreatives Gestalten (z.b. Familie in Tieren) Theaterspielen Familienbrett

35 Methoden Mit Übungen zum Wechsel der Perspektiven wird die Empathie gefördert (u.a. mit Hand und Empathiepuppen) Rekonstruktion der Tat: Spannungs und Aggressionsaufbau bis zum Ausbruch der Gewalt Methoden zum Umgang mit Wut, Ärger, Eifersucht etc., Üben von gewaltfreier Kommunikation als auch das Festigen von Time Out. Bei Bedarf werden weitergehende therapeutische Hilfsund Unterstützungsangebote für die einzelnen Familienmitglieder empfohlen.

36 Prinzipien Alle Maßnahmen, die zum Schutz und Wohle von Kindern eingeleitet werden, müssen daraufhin überprüft werden, ob sie die Sicherheit der Mutter gefährden. Alle Maßnahmen, die dem Schutz und der Unterstützung von Frauen dienen, müssen daraufhin überprüft werden, ob sie den Schutz von Kindern nicht vernachlässigen.

37 Prinzipien Schutz vor Gewalt hat Vorrang vor dem Recht auf Kontakt. Alle Entscheidungen über die Rechte von Vätern auf Umgang mit ihren Kindern müssen daraufhin überprüft werden, ob sie die Sicherheit der Mütter oder das Wohl der Kinder gefährden. Barbara Kavemann

38 Integration der Bereiche Kinderschutz Frauenunterstützung Täterarbeit

39 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! V

40 Kind im Blick Briesestraße Berlin (Neukölln) Mobil: , Tel.: kind im berlin.de Monique Hoyer Sozialarbeiterin, Kinder /Jugendlichenpsychotherapeutin Gerhard Hafner Diplom Psychologe Träger: Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Berlin berlin.de Gefördert von der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz

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