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1 // Jugendhilfe und Sozialarbeit// Kindertagesbetreuung in Kosten vs. Qualität? Wolmirstedt, 02. März 2016

2 Anzahl der Kinder in Tageseinrichtungen

3 Betreuungsquoten unter 3 J. 3-6 Jahre 57 % 95 % Thüringen 52 % 97 % Sachsen 50 % 96 % BaWü 28 % 95 % Niedersachsen 28 % 93,% Deutschland 32 % 93 % StaOsOsches Landesamt LSA 2014

4 Verweildauer (Std./Woche) 45 Std Std Std bis 25 Std 49,00% 31,10% 6,70% 12,90% Thüringen 65,10% 25,40% 4,80% 4,70% Sachsen 68,60% 12,50% 14,40% 4,50% BaWü 21,60% 12,70% 48,40% 17,30% Niedersachsen 11,20% 29,60% 30,00% 29,20% Deutschland 38,20% 17,60% 28,50% 15,70%

5 Finanzierung der Kindertagesbetreuung in

6 11 Grundsätze der Finanzierung (1) Die Förderung und Betreuung wird gemeinsam durch das Land, den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Kreis) die Gemeinden sowie die Eltern finanziert. (2) Soweit Kinder in Tageseinrichtungen Eingliederungshilfe erhalten erfolgt die Finanzierung dieser Leistungen (nach SGB VIII, SGB XII i.v.m. SGB IX)

7 12 Finanzielle Beteiligung des Landes (1) Das Land gewährt dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe eine Zuweisung für jedes betreute Kind (2) Die monatliche Zuweisung beträgt für jedes betreute Kind Kinder unter drei Jahren 210,04 109,61 319,65 Kinder von drei Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht 124,21 39,67 163,88 Schulkinder 59,27 59,27

8 12a Finanzielle Beteiligung der örtlichen Träger (Kreis) (1) Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe leitet die Ihnen gewährten Zuweisungen an die Träger der Tageseinrichtungen (Gemeinde/ freie Träger) weiter. Der örtliche Träger gewährt darüber hinaus 53 v.h. der auf sie en`allenden Zuweisungen des Landes

9 Finanzierung durch Land und Kreis Land Kreis Gesamt Kinder unter drei Jahren 319,65 111,32 430,97 Kinder von drei Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht 163,88 65,83 229,71 Schulkinder 59,27 31,41 90,68

10 12 b Finanzielle Beteiligung der Gemeinden Soweit der Finanzierungsbedarf nicht vom Land und dem jeweiligen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Kreis) gedeckt wird, hat die Gemeinde den verbleibenden Finanzbedarf in Höhe von mindestens 50 v.h. zu tragen.

11 13 Kostenbeträge (1) Für die Inanspruchnahme von Angeboten sind von den Eltern Kostenbeiträge zu erheben. Sie sind nach der Anzahl der vereinbarten Betreuungsstunden zu staffeln. (2) Der Kostenbeitrag wird durch die Gemeinde, nach Anhörung der Gemeindeelternvertretung, festgelegt. Die Festlegungen bedürfen der Zusdmmung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe. (Kreis) (3) (4) Für Familien mit einem Kindergeldanspruch für zwei oder mehr Kinder, die gleichzeidg in Tageseinrichtungen gefördert werden, darf der gesamte Kostenbeitrag 160 v.h. des Kostenbeitrages, der für das älteste Kind zu entrichten ist, nicht übersteigen (5) Soweit die Regelung des Abs. 4 zu verminderten Einnahmen führt, erstafet das Land auf Antrag den Differenzbetrag. (6) Verpflegungskosten tragen die Eltern.

12 Kostenbeträge 02/2016 Krippe Kindergarten Hort Wolmirstedt Kreis Minimalwert Kreis Maximalwert Kreis Durchschnib

13 Personalschlüssel ( 21 KiFöG/2) Krippe: 0,18 Fachkra*/Kind (1: 5,6) Kiga: 0,08 Fachkra*/Kind (1:12,5) Hort: 0,05 Fachkra*/ Kind (1 :20)! (rechnerischer Mindeststandard) (keine Erz.-Kind-Reladon)! Brubo Ausfallzeiten und Zeiten der mibelbaren pädagogischen Arbeit sind im Mindestpersonalschlüssel enthalten! " Bertelsmann-Studie frühkindliche Bildung (Ländermonitor 2015): 1: 7,5 (Krippe) und 1:16 Kindergarten, Hort nicht ermifelt, Forderung der Bertelsmann-Studie: 1: 3 Krippe und 1:7,5 Kindergarten

14 Personalschlüssel (KK) Ländervergleich Personalschlüssel (KG) Ländervergleich 0-3 Jahre Schlüssel 5,5 7,5 Sachsen 6,5 8,6 Thüringen 5,3 7,0 BaWü 3,1 4,1 Niedersachsen 4,1 5,4 Deutschland 4,4 5,9 3-6 Jahre 12,0 16,0 Sachsen 13,6 18,1 Thüringen 11,4 15,0 BaWü 7,7 10,2 Niedersachsen 8,6 11,5 Deutschland 9,9 12,7 *Bertelsmann Länderreport 2015

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