Leitfaden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung GRI. Version 3.0

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1 RG RG Leitfaden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung GRI

2 Leitfaden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung RG Inhaltsverzeichnis Vorwort Keine nachhaltige Entwicklung ohne Transparenz Einleitung Überblick über die Nachhaltigkeitsberichterstattung Zweck eines Nachhaltigkeitsberichts 3 Orientierung am GRI-Berichtsrahmen 3 Orientierung am GRI-Leitfaden 4 Allgemeine Anmerkungen Datensammlung 37 Berichtsformat und -zyklus 37 Bestätigung 38 Glossar 39 G3 Leitfaden Danksagungen: Eine globale Leistung 41 Anwendung des GRI-Leitfadens 5 Teil 1 Bestimmung des Inhaltes, der Qualität und der Berichtsgrenzen Anleitung für die Bestimmung des Berichtsinhalts 7 Prinzipien für die Bestimmung des Berichtsinhalts 8 Prinzipien der Berichterstattung zur Qualitätssicherung 13 Anleitung für die Bestimmung der Berichtsgrenzen 17 Teil 2 Standardangaben Profil Strategie und Analyse Organisationsprofil Berichtsparameter Governance, Verpflichtungen und Engagement Managementansatz und Leistungsindikatoren 24 Ökonomische Leistungsindikatoren 25 Ökologische Leistungsindikatoren 27 Gesellschaftliche Leistungsindikatoren: Arbeitspraktiken & Menschenwürdige Beschäftigung 30 Menschenrechte 32 Gesellschaft 34 Produktverantwortung 35

3 RG Leitfaden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung Vorwort Keine nachhaltige Entwicklung ohne Transparenz D as Ziel einer nachhaltigen Entwicklung ist es, dass die gegenwärtige Generation ihre Bedürfnisse befriedigt, ohne die Fähigkeit der zukünftigen Generation zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse befriedigen zu können. 1 Als Hauptakteuren innerhalb der Gesellschaft kommt allen unterschiedlichen Organisationen eine wichtige Bedeutung für das Erreichen dieses Ziels zu. Angesichts des weltweit beispiellosen Wirtschaftswachstums scheint die Erreichung dieses Ziels jedoch eher in die Ferne zu rücken. Zwar eröffnen im Zuge der Globalisierung der Handel, der Austausch von Wissen sowie der Zugang zu Technologien neue Chancen für Wohlstand und mehr Lebensqualität. Allerdings bestehen diese Chancen nicht für die gesamte, ständig wachsende Weltbevölkerung. Gleichzeitig ergeben sich auch neue Risiken für die Stabilität unserer Umwelt. Statistischen Angaben, nach denen sich die Lebensbedingungen vieler Menschen weltweit verbessert haben, stehen erschreckende Erkenntnisse über den Zustand der Umwelt sowie andauernde Armut von vielen, Millionen gegenüber. Dieser Gegensatz ist eines der drängendsten Dilemmata des 21. Jahrhunderts. Nachhaltige Entwicklung verlangt nach neuen Denkweisen und innovativen Lösungen. Darin liegt eine der größten Herausforderungen. Neue Entwicklungen in den Bereichen Wissen und Technologie tragen nicht nur zur wirtschaftlichen Entwicklung bei, sondern können auch helfen, die Risiken und Gefahren für die Nachhaltigkeit unserer gesellschaftlichen und sozialen Beziehungen, die Umwelt und die Volkswirtschaften in den Griff zu bekommen. Durch neue Erkenntnisse und Innovationen in den Bereichen Technologie, Management und Politik sind Organisationen gefordert, mit Blick auf die Auswirkungen auf die Erde, auf die Menschen und die Wirtschaft neue Lösungen für ihre Geschäftsprozesse, ihre Produkte und ihre Dienstleistungen zu finden. Die Dringlichkeit der Risiken und Bedrohungen für die weltweite Nachhaltigkeit bei gleichzeitig, zunehmenden Handlungsoptionen und Chancen erfordert Transparenz. Transparenz wird zu einem grundlegenden Bestandteil effektiver Stakeholder-Beziehungen, von Investitionsentscheidungen und anderen Marktbeziehungen. Eine solche Grundlage für eine klare und offene Verständigung über Nachhaltigkeit erfordert einen weltweit verbindlichen Rahmen von Konzepten, eine einheitlicher Terminologie und einheitliche Meßgrößen. Die Global Reporting Initiative (GRI) hat es sich zur Aufgabe gemacht, diese Voraussetzungen zu schaffen, indem sie einen glaubwürdigen und zuverlässigen Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zur Verfügung stellt, der von allen Organisationen, unabhängig von Größe, Branche oder Standort, genutzt werden kann. Transparenz zu schaffen bezüglich des Beitrags, den Organisationen zu einer nachhaltigen Entwicklungen leisten, ist von Interesse für Stakeholder u. a. aus den Bereichen Wirtschaft, Arbeitgeber- oder Arbeitnehmervertretungen, Nichtregierungsorganisationen, Investoren, Rechnungswesen. Die GRI hat daher bei der Erstellung des Leitfadens mit einem großen Netzwerk von Fachleuten aus allen genannten Stakeholder-Gruppen kooperiert und sich dabei jeweils um einen Konsens bemüht. Die Kooperation mit den Stakeholdern und die praktischen Erfahrungen haben den Berichtsrahmen seit der Gründung der GRI im Jahr 1997 kontinuierlich verbessert. Der Einbeziehung der verschiedenen Stakeholder und dem damit verbundenen Lernprozess verdankt der Berichtsrahmen die hohe Glaubwürdigkeit, die er bei vielen Stakeholder-Gruppen genießt. 1 Weltkommission für Umwelt und Entwicklung. Unsere gemeinsame Zukunft, auch bekannt als Brundtland-Report, GRI

4 Leitfaden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung RG Überblick über die Nachhaltigkeitsberichterstattung Zweck eines Nachhaltigkeitsberichts Nachhaltigkeitsberichterstattung umfasst die Ermittlung, die Veröffentlichung und die Rechenschaftslegung der unternehmerischen Leistung gegenüber internen und externen Stakeholdern im Hinblick auf die Ziele einer nachhaltigen Entwicklung. Der Begriff der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist sehr breit gefasst. Er wird synonym mit anderen Begriffen verwendet, die für die Berichterstattung ökonomischer, ökologischer und gesellschaftlicher/sozialer Auswirkungen der Organisation stehen (z. B. Triple-Bottom- Line-Reporting, Corporate Responsibility Reporting, usw.). Ein Nachhaltigkeitsbericht soll eine ausgewogene und angemessene Darstellung der Nachhaltigkeitsleistung der berichtenden Organisation liefern und sowohl positive als auch negative Aspekte beinhalten. Nachhaltigkeitsberichte, die auf dem GRI-Berichtsrahmen basieren, legen diejenigen Ergebnisse offen, die innerhalb des Berichtszeitraums im Zusammenhang mit dem Engagement, der Strategie und dem Managementansatz der Organisation erzielt wurden. Berichte können unter anderem für folgende Zwecke verwendet werden: Benchmarking und Bewertung der Nachhaltigkeitsleistung in Bezug auf Gesetze, Standards, Verhaltensregeln, Leistungsstandards und freiwillige Initiativen zur Veranschaulichung, wie die Organisation sich Ansprüchen an die Nachhaltigkeit gegenüber sieht und diese selbst mitgestaltet und Orientierung am GRI-Berichtsrahmen Alle Dokumente des GRI-Berichtsrahmens sind Ergebnis eines konsensorientierten Dialogprozesses zwischen Stakeholdern der Wirtschaft, Anlegern, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen, der Zivilgesellschaft, Rechnungswesen, der Wissenschaft und anderen Bereichen. Alle Dokumente des GRI-Berichtsrahmens unterliegen Prüfungen und werden kontinuierlich weiterentwickelt. Der GRI-Berichtsrahmen soll als allgemeingültiger Rahmen für die Berichterstattung einer Organisation über ihre ökonomische, ökologische und gesellschaftlich/soziale Leistung dienen. Er ist für die Verwendung in Organisationen unabhängig von ihrer Größe, ihrer Branche oder ihrem Standort konzipiert. Er berücksichtigt praktische Gegebenheiten, wie sie in den unterschiedlichen Organisationen vorzufinden sind von kleinen Organisationen bis hin zu solchen, die umfassend und geografisch weit verbreitet tätig sind. Der GRI-Berichtsrahmen umfasst allgemeine und branchenspezifische Inhalte, auf deren allgemeine Anwendbarkeit auf die Berichterstattung der Nachhaltigkeitsleistung einer Organisation sich eine große Vielzahl an Stakeholdern auf der ganzen Welt verständigt hat. Der GRI-Leitfaden (Sustainability Reporting Guidelines) basiert auf Prinzipien zur Abgrenzung der Inhalte eines Berichts und zur Qualitätssicherung der berichteten nformationen. Der GRI-Leitfaden enthält außerdem Standardangaben, bestehend aus Leistungsindikatoren und anderen offenzulegenden Angaben, sowie Anleitungen zu technischen Aspekten der Berichterstattung. um die Leistung innerhalb der Organisation und mit anderen Organisationen über einen Zeitraum hinweg zu vergleichen. Wie wird berichtet Prinzipien und Anleitung Was wird berichtet National Annexes Sector Supplements Standardangaben Berichtsrahmen Protokolle Abbildung 1: Der GRI-Berichtsrahmen

5 RG Leitfaden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung Indikatorprotokolle bestehen für jeden im GRI-Leitfaden enthaltenen Leistungsindikator. Diese Protokolle enthalten Definitionen, Hinweise für die Erstellung des Berichts und weitere für die Berichtserstellung hilfreiche Informationen, die sicherstellen, dass die Leistungsindikatoren einheitlich ausgelegt werden. Anwender des GRI-Leitfaden sollten auch die Indikatorprotokolle benutzen. Sector Supplements ergänzen den GRI-Leitfaden um Branchenempfehlungen zur Anwendung des Leitfadens in bestimmten Branchen. Sie enthalten außerdem branchenspezifische Leistungsindikatoren. Die für die jeweilige Branche einschlägigen Sector Supplements sollten ergänzend zum GRI-Leitfaden verwendet werden und diesen nicht ersetzen. Technische Protokolle enthalten Anweisungen zu Fragestellungen bei der Berichterstattung, wie z. B. zur Festlegung der Berichtsgrenzen. Sie sollten in Verbindung mit dem GRI- Leitfaden und den Sector Supplements angewendet werden. Sie behandeln Fragestellungen, die für die meisten Organisationen im Zuge der Erstellung des Berichts relevant sind. Orientierung am GRI-Leitfaden Der Leitfaden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Sustainability Reporting Guidelines) umfasst die Prinzipien der Berichterstattung (Reporting Principles), eine Anleitung für die Berichterstattung (Reporting Guidance) und Standardangaben (Standard Disclosures), zu denen die Leistungsindikatoren gehören. Alle Bestandteile haben den gleichen Stellenwert und ihnen wird eine gleich hohe Bedeutung zugemessen. Teil 1 Prinzipien der Berichterstattung und Anleitung für die Berichterstattung In Teil 1 werden drei Hauptbestandteile der Berichterstattung beschrieben. Er legt die Prinzipien Wesentlichkeit, Einbeziehung von Stakeholdern, Nachhaltigkeitskontext und Vollständigkeit dar, die dem Berichterstatter Hilfestellung geben, welche Angaben der Bericht enthalten soll. Zu jedem Prinzip gibt es kurze Prüfangaben. Aus der Anwendung dieser Prinzipien auf die Standardangaben resultieren die Themen und Indikatoren, über die zu berichten ist. Es folgen die Prinzipien der Ausgewogenheit, Vergleichbarkeit, Genauigkeit, Aktualität, Zuverlässigkeit und Klarheit. Auch hierzu gibt es Prüfangaben, um die Qualität der Berichtsinhalte abzusichern. Der Abschnitt schließt mit einer Anleitung, wie die berichtende Organisation den Kreis der vom Bericht erfassten Organisationseinheiten festlegen kann (die sogenannten Berichtsgrenzen ). Möglichkeiten der Berichterstattung Standardangaben Prinzipien und Anleitung Anleitung für die Bestimmung des Berichtsinhalts Prinzipien für die Bestimmung des Berichtsinhalts Prinzipien für die Sicherstellung der Berichtsqualität Anleitung für die Bestimmung der Berichtsgrenzen INPUT INPUT INPUT INPUT Profil Leistungsindikatoren Managementansatz OUTPUT OUTPUT OUTPUT Abbildung 2: Überblick über die GRI-Richtlinien Zielgerichteter Nachhaltigkeitsbericht GRI

6 Leitfaden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung RG Teil 2 Standardangaben Teil 2 beinhaltet die Standardangaben, die in Nachhaltigkeitsberichten enthalten sein sollten. Der GRI-Leitfaden legt für die Berichterstattung drei Kategorien von Standardangaben fest, die für die meisten Organisationen relevant und wesentlich sind und für die sich die meisten Stakeholder interessieren: Strategie und Profil: Angaben, die es ermöglichen, die unternehmerische Leistung in einen Gesamtzusammenhang zu bringen, z. B. die Strategie, das Profil und die Corporate Governance. Managementansatz: Angaben, wie eine Organisation an bestimmte Themen herangeht und die die Leistung in einem bestimmten Bereich in einen übergreifenden Management-Zusammenhang stellen können. Leistungsindikatoren: Indikatoren, die vergleichbare Daten über die ökonomische, ökologische und gesellschaftliche/soziale Leistung der Organisation liefern. Anwendung des GRI-Leitfadens Der Einstieg Der GRI-Leitfaden empfiehlt allen Organisationen (Unternehmen, staatliche oder gemeinnützige Einrichtungen), ihre Berichte nach dem GRI-Leitfaden zu verfassen, unabhängig davon, ob sie erstmals einen solchen Bericht erstellen oder bereits erfahrene Berichterstatter sind, und unabhängig von ihrer Größe, ihrer Branche oder ihrem Standort. Die Berichterstattung kann auf sehr unterschiedliche Art und Weise erfolgen. Ein Bericht kann im Internet veröffentlicht oder gedruckt werden. Er kann eigenständig oder zusammen mit dem Geschäftsbericht oder der Bilanz veröffentlicht werden. Im ersten Schritt wird der Inhalte des Berichts festgelegt. Eine Anleitung hierzu findet sich in Teil 1. Einige Organisationen werden ihre Berichterstattung von Anfang an am gesamten GRI-Berichtsrahmen ausrichten, andere werden mit den Themen beginnen, die für sie am einfachsten zu handhaben sind und erst mit der Zeit weitere Themen in den Bericht mitaufnehmen. Alle berichtenden Organisationen sollten den Umfang ihrer Berichterstattung angeben und es wird empfohlen, auch weitere Pläne für die Ausweitung des Berichtsumfangs aufzuführen. GRI-Anwendungsebenen Nach Fertigstellung des Berichts sollten die Berichterstatter anhand des GRI Application Level -Systems angeben, auf welcher Basis sie den GRI-Berichtsrahmen angewendet haben. Ziel dieses Systems ist es: den Lesern des Berichts einen Anhaltspunkt dafür zu geben, in welchem Umfang der GRI-Leitfaden und andere Elemente des Berichtsrahmens bei der Erstellung des Berichts angewendet wurden. denjenigen, die den Bericht erstellen, einen Ausblick zu bieten oder einen Weg aufzuzeigen, wie die Anwendung des GRI-Berichtsrahmens mit der Zeit weiter ausgeweitet werden kann. Durch die Angabe der Anwendungsebene gibt der Berichtersteller klare Auskunft, welche Elemente des GRI-Berichtsrahmens er bei der Erstellung des Berichts angewendet hat. Ausgerichtet an den Bedingungen von Berichtsanfängern, erfahreneren Berichterstattern und Berichtsprofis sieht das System drei Berichtstiefen vor. Sie heißen C, B und A. Die für die jeweilige Berichtsebene angegebenen Berichtskriterien spiegeln die zunehmende Anwendung des GRI-Berichtsrahmens wider. Eine Organisation kann auf jeder Ebene mit einem Plus (+), z. B. C+, B+, A+ kennzeichnen, wenn sie die Angaben im Bericht durch externe Dritte bestätigt wurden. 2 2 Für weitere Informationen über Möglichkeiten der externen Bestätigung siehe den Abschnitt über Bestätigung unter den General Reporting Notes.

7 RG Leitfaden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung Ein Berichterstatter erklärt selbst, welche Berichtsebene nach seiner eigenen Einschätzung des Berichtsinhalts gemessen an den Kriterien der GRI-Application Levels erfüllt ist. Zusätzlich zur Selbsteinschätzung können berichtende Organisationen sich für eine der beiden folgenden Optionen entscheiden: Sie können einen externen Dritten um eine Stellungnahme zur Selbsteinschätzung bitten Sie können die GRI um eine Prüfung der eigenen Erklärung bitten. Weitere Informationen über die GRI Application Levels und alle Kriterien finden Sie im Informationspaket über die GRI-Application Levels, das diesem Dokument als Einleger beiliegt und online unter (nur auf Englisch) abgerufen werden kann. Bitte um Mitteilung der Verwendung Organisationen, die den GRI-Leitfaden bzw. andere Elemente des GRI-Berichtsrahmens als Grundlage für ihren Bericht verwendet haben, werden gebeten, die Global Reporting Initiative über die Veröffentlichung des Berichts zu informieren. Die Organisationen können eine oder alle der folgenden Möglichkeiten wählen, um GRI über die Veröffentlichung zu benachrichtigen: Sie können die GRI einfach über den Bericht informieren und ein Exemplar in gedruckter oder elektronischer Form zur Verfügung stellen Sie können ihren Bericht in der Online-Berichtsdatenbank der GRI registrieren Sie können bei der GRI beantragen, dass die eigene Erklärung zur Anwendungsebene geprüft wird. Den Wert des Berichts steigern Die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist ein laufender Prozess und ein Instrument, das nicht mit der Veröffentlichung des Berichts im Internet oder als gedruckte Fassung beginnt oder endet. Die Berichterstattung sollte Teil eines breiter angelegten Prozesses sein, bei dem es darum geht, die Strategie der Organisation festzulegen, Aktionspläne umzusetzen und die Ergebnisse zu bewerten. Durch die Berichterstattung kann die Leistung der Organisation zuverlässig geprüft werden. Darüber hinaus unterstützt die Berichterstattung die kontinuierliche Leistungsverbesserung. Sie dient auch als Instrument für den Dialog mit Stakeholdern und stellt nützlichen Input für die internen Verfahren der Organisation sicher. Teil 1: Bestimmung des Inhaltes, der Qualität und der Berichtsgrenzen Dieser Abschnitt enthält die Prinzipien der Berichterstattung sowie eine Anleitung für die Berichterstattung zur Bestimmung der Berichtsinhalte, zur Gewährleistung der Qualität der im Bericht enthaltenen Angaben und zur Festlegung der Berichtsgrenze. Die Anleitung für die Berichterstattung beschreibt, welche Maßnahmen und Optionen die berichtende Organisation bei der Entscheidung, über welche Inhalte sie berichten will, berücksichtigen kann. Generell hilft die Anleitung bei der Auslegung des GRI-Berichtsrahmens und regelt, wie dieser anzuwenden ist. Sie bietet außerdem eine Orientierungshilfe für die Festlegung des Berichtsinhalts und der Berichtsgrenze. Die Prinzipien der Berichterstattung beschreiben die Erwartungen an den Bericht und dienen während des gesamten Prozesses der Berichterstattung als Entscheidungshilfe, beispielsweise welche Themen und Indikatoren für die Berichterstattung ausgewählt und in welcher Form über sie berichtet werden soll. Zu jedem einzelnen Prinzip gibt es eine Definition, eine Erläuterung und eine kleine Prüfliste, mit deren Hilfe die berichtende Organisation die Anwendung des Prinzips beurteilen kann. Die Prüfaussagen dienen als Hilfsmittel zur Selbsteinschätzung der Berichtsangaben und stellen keine Anforderungen an die Berichtsangaben dar. Sie können jedoch bei Entscheidungen über die Anwendung der Prinzipien als Begründungsargument dienen. Die Prinzipien sollen insgesamt zur Schaffung von Transparenz beitragen ein Wert und eine Zielsetzung, die der Nachhaltigkeitsberichterstattung durchgängig zugrunde liegt. Transparenz lässt sich definieren als lückenlose Offenlegung von Informationen über Themen und Indikatoren, die erforderlich sind, um Auswirkungen widerzuspiegeln und um Stakeholder in die Lage zu versetzen, Entscheidungen zu treffen. Transparenz schließt zudem alle Prozesse, Verfahren und Annahmen mit ein, auf die für die Offenlegung zurückgegriffen wird.die Prinzipien sind in zwei Gruppen gegliedert: Prinzipien zur Bestimmung der Themen und Indikatoren, über die die Organisation berichten sollte und Prinzipien zur Qualitätssicherung und angemessenen Darstellung der gemachten Angaben. Die obige Gliederung der Prinzipien soll ihre Rolle und Funktion zu verdeutlichen, ohne sie damit in ihrer Anwendung jedoch zu sehr einzuschränken. Jedes Prinzip kann für zahlreiche Entscheidungen und auch für die Beantwortung von Fragen, die über die Bestimmung des Berichtsinhaltes und die Qualitätssicherung der gemachten Angaben hinausgehen, hilfreich sein GRI

8 Leitfaden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung RG 1.1 Bestimmung des Berichtsinhalts Um eine ausgewogene und angemessene Darstellung der Leistung der Organisation zu gewährleisten, muss genau bestimmt werden, welchen Inhalt der Bericht abdecken soll. Die Festlegung des Inhalts sollte sowohl die Zielsetzungen und Erfahrungen der Organisation als auch die begründeten Erwartungen und Interessen der Stakeholder berücksichtigen. Beide Seiten sind wichtige Bezugsgruppen, wenn es darum geht, was im Bericht enthalten sein soll. Anleitung für die Bestimmung des Berichtsinhalts Folgende Grundregeln sind bei der Anwendung des GRI-Berichtsrahmens für die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts zu beachten. Zunächst sollten die Themen und zugehörige Indikatoren festgelegt werden, die relevant und somit für die Berichterstattung geeignet sind. Hierbei sind in einem iterativen Prozess die Prinzipien Wesentlichkeit, Einbeziehung von Stakeholdern und Nachhaltigkeitskontext sowie die Anleitung zur Festlegung der Berichtsgrenze hinzuzuziehen. Die spezifischen, für die Beurteilung der Wesentlichkeit verwendeten Methoden und Prozesse sollten: sich bei allen Organisationen unterscheiden und können von diesen auch selbst definiert werden; stets die Anleitung und Prüflisten zu den Prinzipien im GRI-Leitfaden berücksichtigen und offengelegt werden. Wenn Sie die Grundregeln anwenden: unterscheiden Sie bitte zwischen Kern- und Zusatzindikatoren. Alle Indikatoren sind in Dialogprozessen unter Einbeziehung zahlreicher Stakeholder entwickelt worden. Die Kernindikatoren sind generell anwendbar und es wird davon ausgegangen, dass sie für die meisten Organisationen wesentlich sind. Eine Organisation sollte über die Kernindikatoren berichten, es sei denn, dass sie auf Grundlage der Prinzipien zur Berichterstattung nicht als wesentlich angesehen werden. Zusatzindikatoren können ebenfalls als wesentlich eingestuft werden. Beachten Sie bei der Festlegung von Themen die Relevanz aller Aspekte der Indikatoren, die sowohl im GRI-Leitfaden als auch den einschlägigen Sector Supplements genannt sind. Auch andere Themen sollten berücksichtigt werden, soweit sie für die Berichterstattung von Bedeutung sind. Nach Festlegung der relevanten Themen und Indikatoren sollten Sie die Prüfaussagen verwenden, die für jedes Prinzip aufgelistet sind,, um beurteilen, zu können, welche Themen und Indikatoren wesentlich sind und deshalb in den Bericht aufgenommen werden sollten 3. Verwenden Sie die Prinzipien, um die ausgewählten Themen nach ihrer Priorität zu ordnen und zu entscheiden, welche Themen im Bericht einen besonderen Stellenwert haben sollten. Die in Endversionen von Sector Supplements aufgeführten Indikatoren werden als Kernindikatoren betrachtet und sollten genauso angewendet werden wie die Kernindikatoren im GRI-Leitfaden. Alle weiteren Informationen (z. B. für die Organisation spezifische Indikatoren), die im Bericht enthalten sind, sollten denselben Prinzipien zur Berichterstattung sowie ebenso strengen technischen Anforderungen wie die GRI-Standardangaben unterliegen. Bestätigen Sie durch die Anwendung des Prinzips der Vollständigkeit, dass die zu berichtenden Informationen sowie die Berichtsgrenzen angemessen sind. Prinzipien für die Bestimmung des Berichtinhalts Möglichkeiten der Berichterstattung Prinzipien und Anleitung Prinzipien für die Bestimmung des Berichtsinhalts INPUT Wesentlichkeit Einbeziehung von Stakeholdern Nachhaltigkeitskontext Vollständigkeit Abbildung 3: Prinzipien für die Bestimmung des Berichtsinhalts 3 Die Angaben der GRI zum Unternehmensprofil (1 4) sind auf alle berichtenden Unternehmen anwendbar.

9 Leitfaden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung Ho ch ät en rit rio ht sp en m he et ch tli 5 en 4 es w Un In der Finanzberichterstattung wird unter Wesentlichkeit im Allgemeinen ein Grenzwert verstanden, der die wirtschaft lichen Entscheidungen derjenigen beeinflusst, die die Bilanzen eines Unternehmens als Entscheidungsgrundlage nutzen. Dies trifft besonders auf Anleger zu. Das Konzept des Grenz- oder Schwellenwertes ist auch für die Nachhaltigkeitsberichterstattung wichtig, betrifft jedoch eine größere Anzahl von Einflüssen und Stakeholdern. Bei der Nachhaltigkeits berichterstattung beschränkt sich die Wesentlichkeit nicht allein auf Nachhaltigkeitsthemen, die für die Organisation erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Für die Ermittlung, ob eine Angabe im Rahmen eines Nachhaltigkeitsberichts wesentlich ist, werden auch die ökonomischen, ökologischen und gesellschaftlichen/sozialen Einflüsse hinzugezogen, wenn sie einen Grenzwert überschreiten und dadurch die Fähigkeit beeinträchtigen, die gegenwärtigen Die internen und externen Faktoren sollten auch bei der Einstufung der Wichtigkeit einer Information beachtet werden, um erhebliche ökonomische, ökologische und gesellschaftliche/soziale Auswirkungen sowie Entscheidungsprozesse von Stakeholdern widerzuspiegeln.5 Um die Bedeutung von Auswirkungen zu beurteilen, kann auf zahlreiche bewährte Methoden zurückgegriffen werden. Was ist wesentlich? Im Allgemeinen bezieht sich die Bezeichnung wesentliche Auswirkungen auf Auswirkungen, die von Sachverständigen und Experten so eingeordnet werden, dass sie Anlass zur ic Erläuterung: Organisationen sind mit einer großen Band breite möglicher Themen für die Berichterstattung konfrontiert. Relevante Themen und Indikatoren sind solche, von denen auszugehen ist, dass sie für die Darstellung ökonomischer, ökologischer und gesellschaftlicher/sozialer Auswirkungen der Organisation wichtig sind oder Einfluss auf Entscheidungen von Stakeholdern haben können und deshalb eine Aufnahme in den Bericht begründen. Von Wesentlichkeit kann ab einer bestimmten Aufmerksamkeitsschwelle gesprochen werden, ab der ein Thema oder Indikator wichtig genug sind, um in den Bericht aufgenommen zu werden. Auch jenseits der Aufmerksamkeitsschwelle besitzen jedoch nicht alle wesentlichen Themen gleich hohe Bedeutung. Die Darstellung des Themas sollte daher auch seine Bedeutung im Verhältnis zu anderen wesentlichen Themen und Indikatoren widerspiegeln. W es en tli Re ch la et tiv e he Be m r Die Angaben in einem Bericht sollen Themen und Indikatoren behandeln, die entweder bedeutende ökonomische, ökologische und gesellschaftliche/soziale Einflüsse der Organisation widerspiegeln oder maßgeblichen Einfluss auf die Beurteilungen und Entscheidungen von Stakeholdern haben können. rig Wesentlichkeit Für die Entscheidung, ob eine Information wesentlich ist, sollten sowohl interne als auch externe Faktoren eine Rolle spielen. Dabei sollten Faktoren wie Mission und Leitbild der Organisation, ihre Wettbewerbsstrategie, von Stakeholdern geltend gemachte Anliegen, allgemeine gesellschaftliche Erwartungen sowie der Einfluss der Organisation auf vor gelagerte (z. B. die Lieferkette) und nachgelagerte Geschäftspartner (z. B. Kunden) berücksichtigt werden. Bei der Beurteilung von Wesentlichkeit sollten auch Anforderungen an die Organisation aus internationalen Richtlinien und Vereinbarungen berücksichtigt werden. ed Zu jedem Prinzip der Berichterstattung gibt es eine Defini tion, eine Erläuterung und eine kleine Prüfliste, mit deren Hilfe die berichtende Organisation die Anwendung des Prinzips beurteilen kann. Die Prüfaussagen dienen als Hilfs mittel zur Selbsteinschätzung der Berichtsangaben und stellen keine Anforderungen an die Berichtsangaben dar. Die Prinzipien sollten gemeinsam mit dem Leitfaden zur Bestimmung des Berichtsinhalts verwendet werden. Bedürfnisse zu befriedigen ohne die Fähigkeit der zukünftigen Generation zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse befriedigen zu können.4 Die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen haben häufig kurz- oder langfristig erhebliche finanzielle Auswirkungen auf eine Organisation. Sie werden daher auch für Stakeholder relevant, die sich ausschließlich für die finanzielle Lage einer Organisation interessieren. Ni Prinzipien für die Bestimmung des Berichtsinhalts Einfluss auf die Einschätzungen und Entscheidungen der Stakeholder RG Bedeutung der ökonomischen, ökologischen und sozialen/gesellschaftlichen Auswirkungen Abbildung 4: Was ist wesentlich? Weltkommission für Umwelt und Entwicklung. Unsere gemeinsame Zukunft. Wikipedia.org/wiki/Brundtland-Bericht. Siehe auch das Prinzip der Einbindung von Stakeholdern zur Auseinandersetzung mit diesen GRI

10 Leitfaden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung RG Sorge bieten oder solche, die mit Hilfe anerkannter Hilfsmittel ermittelt wurden, wie z. B. Folgenabschätzungen oder Lebenszyklusanalysen. Auswirkungen, die als so wichtig eingestuft werden, dass sie ein aktives Management oder eine Verpflichtung der Organisation erfordern, sind per se als maßgeblich zu betrachten. Prüfaussagen: Externe Faktoren Bei der Festlegung wesentlicher Themen sollten externe Faktoren berücksichtigt werden. Hierzu zählen: Der Bericht sollte Informationen über die Leistung zu den besonders wesentlichen Themen herausstellen. Andere relevante Themen sollten mit weniger Gewicht in den Bericht aufgenommen werden. Erläutern Sie die Methode, nach der Sie die Prioritäten für die Themen festgelegt haben. Neben der Auswahl zu berichtender Themen lässt sich das Prinzip der Wesentlichkeit auch auf die Verwendung von Leistungsindikatoren anwenden. Für die Offenlegung von Leistungsdaten in Berichten gibt es unterschiedliche Darstellungsformen und Detaillierungsgrade. Für einige Daten gibt es eine GRI-Anleitung dafür, wie detailliert die Angaben für einen bestimmten Indikator sein sollten. Generell sollten Entscheidungen darüber, wie Daten zu berichten sind, davon abhängig gemacht werden, wie wichtig die Informationen für die Bewertung der Leistung der Organisation sind und ob sie eine Vergleic hbarkeit ermöglichen. R R R R Die wichtigsten von Stakeholdern angesprochenen Anliegen, Themen und Indikatoren im Bereich Nachhaltigkeit Die wichtigsten Themen und Herausforderungen der Branche, die von Pionieren und Wettbewerbern berichtet werden. Einschlägige Gesetze und Bestimmungen, internationale oder freiwillige Vereinbarungen mit strategischer Bedeutung für die Organisation und ihre Stakeholder. Solide abschätzbare Nachhaltigkeitswirkungen, -risiken oder -chancen (z. B. der Klimawandel, HIV/AIDS und Armut), die im Rahmen verlässlicher Untersuchungen durch Fachleute bzw. Fachgremien mit der notwendigen Erfahrung und den entsprechenden Referenzen auf diesem Gebiet ermittelt worden sind. Die Berichterstattung über wesentliche Themen kann auch die Offenlegung der von externen Stakeholdern verwendeten Informationen einschließen und sich damit von Informationen unterscheiden, die üblicherweise intern für das Management verwendet werden. Solche Informationen gehören auf jeden Fall in einen Bericht, wenn sie für Beurteilungen und die Entscheidungsfindung von Stakeholdern geeignet sind oder die Zusammenarbeit mit Stakeholdern fördern, so dass Aktivitäten entstehen, die die Leistung der Organisation erheblich beeinflussen oder für Stakeholder wichtige Themen aufgreifen. Interne Faktoren Bei der Bestimmung wesentlicher Themen sollten interne Faktoren berücksichtigt werden. Hierzu zählen: R R Zentrale Organisationswerte, Richtlinien, Strategien, operative Managementsysteme, Ziele und Zielvorgaben. Die Interessen/Erwartungen von Stakeholdern, die einen besonderen Anteil am Erfolg der Organisation haben (z. B. Mitarbeiter, Aktionäre und Zulieferer). R R R Erhebliche Risiken für die Organisation. Maßgebliche Erfolgsfaktoren der Organisation. Die Kernkompetenzen der Organisation sowie die Art und Weise, wie es zur nachhaltigen Entwicklung beitragen kann bzw. beitragen könnte. Schwerpunktsetzung R Der Schwerpunkt des Berichts liegt auf wesentlichen Themen und Indikatoren.

11 RG Leitfaden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung Einbeziehung von Stakeholdern Die berichtende Organisation sollte seine Stakeholder angeben und im Bericht erläutern, inwiefern es auf ihre nachvollziehbaren Erwartungen und Interessen eingegangen ist. Erläuterung: Stakeholder sind definiert als juristische oder natürliche Personen, bei denen davon ausgegangen werden, dass sie in beträchtlichem Maße von Aktivitäten, Produkten und/oder Dienstleistungen der Organisation betroffen sind. Sie lassen sich auch dadurch charakterisieren, dass ihre Aktivitäten die Möglichkeiten einer Organisation, ihre Strategien erfolgreich umzusetzen und Zielvorgaben zu erreichen, erheblich beeinflussen. Dies schließt auch juristische oder natürliche Personen ein, die aufgrund von Gesetzen oder internationalen Vereinbarungen berechtigte Ansprüche gegen die Organisation haben. Stakeholder sind sowohl Organisationen und Personen, die an der Organisation beteiligt und in ihre Geschäftsaktivitäten involviert sind, (z. B. Arbeitnehmer, Anteilseigner und Zulieferer), als auch externe Dritte (z. B. Gemeinden). Die nachvollziehbaren Erwartungen und Interessen von Stakeholdern stellen während der Erstellung des Berichts eine maßgebliche Orientierung für viele Entscheidungen dar, z. B. zum Umfang, zu den Grenzen, zur Anwendung von Indikatoren oder zur Bestätigung der Angaben durch externe Dritte. Nicht alle Stakeholder einer Organisation werden den Bericht jedoch nutzen. So besteht die Herausforderung darin, eine Balance herzustellen zwischen den besonderen Interessen und Erwartungen der Stakeholder, die den Bericht voraussichtlich nutzen werden und den weitergehenden Anforderungen einer Rechnungslegung gegenüber allen Stakeholdern. Bei einigen Entscheidungen, beispielsweise über den Umfang oder die Berichtsgrenzen, müssen die nachvollziehbaren Erwartungen und Interessen einer Vielzahl von Stakeholdern berücksichtigt werden. So kann es beispielsweise Stakeholder geben, die nicht in der Lage sind, ihre Ansichten über einen Bericht mitzuteilen und deren Belange daher durch Stellvertreter vorgetragen werden. Es kann auch Stakeholder geben, die es vorziehen, keine Stellungnahme zu einem Bericht abzugeben, da sie auf andere Mittel der Kommunikation und des Engagements setzen. Gleichwohl sollten auch die Erwartungen und Interessen dieser Stakeholder bei Entscheidungen über den Inhalt des Berichts berücksichtigt werden. Bei anderen Entscheidungen, wie z. B. darüber, wie detailliert der Bericht sein muss, damit er für die Stakeholder nützlich ist oder darüber, was nach Ansicht verschiedener Stakeholder enthalten sein sollte, um zu einem bestimmten Thema Klarheit zu schaffen, kann eine stärkere Berücksichtigung der Stakeholder, die den Bericht wahrscheinlich nutzen werden, nahe legen. Es ist wichtig, dass die Methode und die zugrunde liegenden Überlegungen für diese Entscheidungen dokumentiert werden. Aktivitäten zur Einbeziehung der Stakeholder können dazu dienen, die berechtigten Erwartungen und Interessen der Stakeholder kennen zu lernen. Üblicherweise initiieren Organisationen im Zuge ihrer Geschäftstätigkeit verschiedene Formen der Einbeziehung von Stakeholdern, die nützliche Informationen für Entscheidungen im Rahmen der Berichterstattung liefern können. Dies kann beispielsweise die Einbindung von Stakeholdern beinhalten, um international vereinbarte Standards zu erfüllen oder um regelmäßig über die Geschäftsprozesse zu informieren. Darüber hinaus können die Stakeholder auch zur Begleitung der Berichtserstellung einbezogen werden. Organisationen können auch andere Möglichkeiten, wie z. B. die Medien, die Forschungsgemeinschaft oder gemeinsame Aktivitäten mit Pionieren und Stakeholdern nutzen. Dieser Aktivitäten können dazu beitragen, dass Organisationen, die berechtigten Erwartungen und Interessen von Stakeholdern besser kennen lernen. Damit ein Bericht überprüfbar ist, sollte der Prozess der Einbeziehung von Stakeholdern dokumentiert werden. Prozesse der Einbeziehung von Stakeholdern sollten auf systematischen oder allgemein anerkannten Verfahren, Methoden oder Prinzipien basieren, wenn sie für Zwecke der Berichterstattung verwendet werden. Die Herangehensweise sollte effektiv genug sein, um sicherzustellen, dass die Informationsbedürfnisse der Stakeholder richtig verstanden werden. Die berichtende Organisation sollte dokumentieren, wie es bei der Bestimmung der Stakeholder vorgeht, welche Stakeholder es einbezieht, wie und zu welchem Zeitpunkt es mit ihnen in Kontakt tritt und wie die Einbeziehung den Inhalt des Berichts und die Beiträge der Organisation zur Nachhaltigkeit beeinflusst hat. Diese Prozesse sollten es ermöglichen, sowohl unmittelbare Anliegen der Stakeholder als auch rechtlich verankerte Erwartungen der Gesellschaft zu identifizieren. Wenn eine Organisation mit gegensätzlichen Ansichten oder unterschiedlichen Erwartungen von Stakeholdern konfrontiert ist, sollte sie erklären, wie sie die Interessen im Rahmen der Berichterstattung ausgewogen berücksichtigt hat GRI

12 Leitfaden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung RG Wenn Stakeholder nicht wahrgenommen und eingebunden werden, besteht die Gefahr, dass der Bericht nicht allen Stakeholdern gerecht wird und er nicht glaubwürdig ist. Dagegen verbessert eine systematische Einbeziehung von Stakeholdern deren Aufnahmebereitschaft und somit auch die Nützlichkeit des Berichts. Ein professionell durchgeführter Stakeholderdialog, wird sehr wahrscheinlich zu einem fortlaufenden Lernprozess innerhalb der Organisation und bei externen Dritten führen und die Rechenschaftslegung auf eine Vielzahl von Stakeholdern ausweiten. Die Rechenschaftslegung stärkt das gegenseitige Vertrauen zwischen dem berichtenden Organisationen und ihren Stakeholdern. Vertrauen wiederum erhöht die Glaubwürdigkeit des Berichts. Prüfaussagen: R R R R Die Organisation kann die Stakeholder, denen gegenüber es Rechenschaft ablegt, nennen. Der Inhalt des Berichts stützt sich auf die Ergebnisse der Verfahren der Einbeziehung von Stakeholdern, die die Organisation im laufende Geschäftsbetrieb durchführt und die vom rechtlichen und institutionellen Rahmen, in dem es operiert, vorgeschrieben werden. Der Inhalt des Berichts stützt sich auf die Ergebnisse aller ausschließlich für die Erstellung des Berichts durchgeführten Verfahren der Einbeziehung von Stakeholdern. Die Verfahren zur Einbeziehung von Stakeholdern, die Informationen für Entscheidungen bezüglich des Berichts liefern, stimmen mit dem Umfang und den Berichtsgrenzen überein. Nachhaltigkeitskontext Der Bericht sollte die Leistung der Organisation im größeren Zusammenhang einer Nachhaltigen Entwicklung darstellen. Erläuterung: Informationen über die Leistung sollten in einen Zusammenhang gestellt werden. Hintergrund der Nachhaltigkeitsberichterstattung bildet die Frage, wie eine Organisation in Zukunft zur Verbesserung oder Verschlechterung von ökonomischen, ökologischen und gesellschaftlichen/sozialen Bedingungen, Entwicklungen sowie Tendenzen auf lokaler, regionaler oder globaler Ebene beiträgt bzw. beitragen will. Eine eingeschränkte Berichterstattung lediglich über die Entwicklung der individuellen Leistung (oder die Effizienz einer Organisation) liefert keine ausreichende Antwort auf diese Frage. Berichte sollten daher so angelegt sein, dass sie die Leistung mit Bezug zu übergreifenden Ansätzen der Nachhaltigkeit herstellen. Hierzu gehört, die Leistungen der Organisation im Hinblick auf die Begrenztheit von ökologischen oder sozialen Ressourcen sowie auf entsprechende Anforderungen auf Branchenebene bzw. auf lokaler, regionaler oder globaler Ebene zu diskutieren. Dies kann beispielsweise bedeuten, dass eine Organisation zusätzlich zur Berichterstattung über Trends in Bezug auf die Umwelteffizienz auch seinen absoluten Beitrag zur Belastung der Umwelt mit Schadstoffen im Verhältnis zur Aufnahmekapazität des regionalen Ökosystems für Schadstoffe darlegt. Dieses Konzept wird meistens am klarsten im Umweltbereich artikuliert, wenn es darum geht, den Grad der Umweltverschmutzung und den Ressourceneinsatz weltweit zu beschränken. Es kann aber auch im Hinblick auf gesellschaftliche/soziale und ökonomische Zielvorgaben von Bedeutung sein, beispielsweise nationale oder internationale sozioökonomische Ziele oder Ziele einer nachhaltigen Entwicklung. So kann eine Organisation zum Beispiel über die Löhne und Gehälter der Arbeitnehmer und das Niveau der Sozialleistungen berichten und dabei einen Vergleich herstellen zu landesweiten Mindesteinkommen und mittleren Einkommen oder zur Leistungsfähigkeit sozialer Sicherungssysteme, die in Armut bzw. an der Armutsgrenze lebenden Menschen aufzufangen. Organisationen, die an verschiedenen Standorten arbeiten, Betriebsstätten unterschiedlicher Größe betreiben und in unterschiedlichen Branchen agieren, haben in Betracht zu ziehen, wie sie ihre Gesamtleistung am besten auf den Nachhaltigkeitskontext beziehen. Dies kann es erforderlich machen, zwischen Themen und Faktoren zu unterscheiden, die von globalem Ausmaß sind (z. B. der Klimawandel) und solchen, die eher von regionaler oder lokaler Bedeutung sind (wie z. B. die kommunale Entwicklung). Genauso kann es notwendig sein, zwischen Trends bei Auswirkungen auf die gesamte Geschäftstätigkeit und der Leistung im Kontext jedes einzelnen Standorts zu unterscheiden. 11

13 RG Leitfaden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung Kontext und Bezugsrahmen für die Diskussion der Leistung der Organisation ist seine Nachhaltigkeits- und Geschäftsstrategie. Es ist deutlich zu machen, in welchem Verhältnis die Nachhaltigkeitsstrategie zur Geschäftsstrategie steht und in welchem Zusammenhang über die Leistung berichtet wird. Prüfaussagen: Vollständigkeit Wesentliche Themen und Indikatoren sowie die Berichtsgrenzen sollten hinreichend abgedeckt werden, um erhebliche ökonomische, ökologische und gesellschaftliche/ soziale Auswirkungen darzustellen und Stakeholdern eine Beurteilung der Leistung der berichtenden Organisation im Berichtszeitraums zu ermöglichen. R R R R Die Organisation stellt ihr Verständnis einer nachhaltigen Entwicklung dar und nutzt für die im Bericht abgedeckten Themen sowohl objektive und verfügbare Informationen als auch Messgrößen für nachhaltige Entwicklung. Die Organisation stellt seine Leistung unter Bezugnahme auf die Bedingungen und Ziele einer nachhaltigen Entwicklung dar, die sich in anerkannten branchenspezifischen, lokalen, regionalen und/oder weltweiten Veröffentlichungen widerspiegeln. Die Organisation versucht seine Leistung so darzustellen, dass die Bedeutung seines Einflusses und seines Beitrags im geeigneten geografischen Kontext dargestellt wird. Der Bericht beschreibt, in welchem Zusammenhang Nachhaltigkeitsthemen und langfristige Strategien der Organisation, Risiken und Möglichkeiten stehen und schließt auf die Lieferkette bezogene Themen mit ein. Erläuterung: Bei der Vollständigkeit geht es in erster Linie um den Umfang, die Grenzen und den zeitlichen Rahmen. Das Prinzip der Vollständigkeit kann auf die Vorgehensweise bei der Datenerfassung bezogen werden (z. B. um sicherzustellen, dass die erhobenen Daten Ergebnisse von allen Standorten innerhalb der Berichtsgrenzen enthalten). Auch die angemessene und schlüssige Darstellung der Informationen fällt unter dieses Prinzip. Beide Aspekte haben Einfluss auf die Qualität des Berichts und werden an anderer Stelle in Teil 1 unter den Punkten Genauigkeit und Ausgewogenheit ausführlicher behandelt. Umfang bezieht sich auf die Bandbreite der im Bericht behandelten Nachhaltigkeitsthemen. Die Gesamtheit aller berichteten Themen und Indikatoren soll gewährleisten, dass wichtige ökonomische, ökologische und gesellschaftliche/ soziale Einflüsse wiedergegeben sind. Gleichzeitig sollte es Stakeholdern die Beurteilung der Leistung der Organisation ermöglichen. Bei der Entscheidung darüber, welche der im Bericht enthaltenen Informationen wesentlich sind, sollte die Organisation sowohl die Ergebnisse des Stakeholder- Dialogs als auch allgemeine gesellschaftliche Erwartungen, die möglicherweise nicht Gegenstand des Stakeholder- Dialogs waren, berücksichtigen. Grenzen definieren die Organisationseinheiten (z. B. Tochterunternehmen, Joint Ventures, Unterauftragnehmer, usw.), deren Leistung im Bericht dargestellt wird. Bei der Festlegung der Berichtsgrenzen muss eine Organisation die Zahl der Organisationseinheiten berücksichtigen, über die es Kontrolle ausübt (oftmals auch als Organisationsgrenze bezeichnet, wobei auf Definitionen aus der Bilanzierung Bezug genommen wird) und auf die es Einfluss hat ( Grenze der Geschäftstätigkeit ). Bei der Beurteilung ihres Einflusses hat die Organisation ihre Einflussmöglichkeiten auf vorgelagerte Stufen (z. B. in seiner Lieferkette) sowie auf nachgelagerte Stufen (z. B. Händler und Nutzer seiner Produkte und Dienstleistungen) zu betrachten. Die Berichtsgrenzen können abhängig von der jeweiligen Art und Form der berichteten Informationen, variieren. Zeitlicher Rahmen korrespondiert mit der Notwendigkeit, dass die gewählten Informationen für den im Bericht angegebenen Zeitraum vollständig sein müssen. Soweit dies praktikabel ist, sollten Handlungen, Vorfälle und Auswirkungen in dem Berichtszeitraum dargestellt werden, in dem GRI

14 Leitfaden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung RG sie stattgefunden haben. Das impliziert auch die Berichterstattung über Aktivitäten, die lediglich geringfügige kurzfristige Auswirkungen haben, aber aufgrund ihrer vorhersehbaren kumulativen Wirkung längerfristig unvermeidbar oder irreversibel sein können (z. B. bioakkumulative oder persistente Schadstoffe). Zur Abschätzung zukünftiger Auswirkungen (sowohl positive als auch negative) sollten die berichteten Informationen auf gut begründeten Schätzungen basieren, die den voraussichtlichen Umfang sowie die Art der Auswirkungen wiedergeben. Obwohl sich solche Schätzungen naturgemäß noch verändern können, können sie dennoch nützliche Informationen für Entscheidungsprozesse liefern, solange die Grundlage auf der die Schätzung basiert eindeutig offengelegt wird und klar anerkannt ist, wo ihre Grenzen liegen. Die Offenlegung der Qualität und Wahrscheinlichkeit solcher Auswirkungen, auch wenn sie möglicherweise erst in der Zukunft sichtbar werden, folgt dem Ziel, eine ausgewogene und angemessene Darstellung der ökonomischen, ökologischen und gesellschaftlichen/sozialen Leistung der Organisation zu liefern. Prüfaussagen: R R Bei der Erstellung des Berichts wurden alle vorgelagerten und nachgelagerten Organisationseinheiten berücksichtigt. Er beinhaltet alle Informationen, die unter Berücksichtigung der Prinzipien der Wesentlichkeit, des Nachhaltigkeitskontexts und der Einbeziehung von Stakeholdern, als maßgeblich angesehen werden sollten. Der Bericht schließt alle Organisationseinheiten ein, die von der berichtenden Organisation kontrolliert werden oder über die sie wesentlichen Einfluss ausübt, sofern nicht anders angegeben. 1.2 Prinzipien der Berichterstattung zur Qualitätssicherung Dieser Abschnitt enthält Prinzipien, die Hilfestellungen geben, wie die Qualität der im Bericht enthaltenen Informationen, einschließlich ihrer angemessenen Präsentation, gewährleistet werden kann. Entscheidungen hinsichtlich der Aufbereitung von Informationen für den Bericht sollten mit diesen Prinzipien übereinstimmen. Jedes dieser Prinzipien ist grundlegend, um tatsächlich Transparenz zu erreichen. Die Qualität der Informationen ermöglicht es Stakeholdern, die Leistung angemessen und fair zu beurteilen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Prinzipien der Berichterstattung zur Qualitätssicherung Ausgewogenheit Der Bericht sollte sowohl positive als auch negative Aspekte der Leistung der Organisation beinhalten, um eine fundierte Beurteilung der Gesamtleistung zu ermöglichen. Erläuterung: Der Bericht sollte eine unvoreingenommene Gesamtdarstellung der Leistung der berichtenden Organisation liefern. Bei der Erstellung des Berichts sollte es vermieden werden, den Inhalt so auszuwählen oder darzustellen oder bestimmte Angaben wegzulassen, dass der Leser des Berichts zu einem verzerrten und unangemessenen Urteil kommt. Der Bericht sollte sowohl positive als auch negative Ergebnisse beinhalten und Themen ansprechen, die Entscheidungen von Stakeholdern wesentlich beeinflussen können. In Berichten sollte klar zwischen der Darstellung von Fakten und der Auslegung von Informationen durch die Organisation selbst unterschieden werden. Prüfaussagen: R R Die im Bericht enthaltenen Informationen umfassen alle wichtigen Aktivitäten und Ereignisse während des Berichtszeitraums sowie verlässliche Schätzungen der Auswirkungen vergangener Vorfälle in der Zukunft, wenn diese Auswirkungen vorhersehbar sind und unvermeidbar oder irreversibel werden können. Der Bericht lässt keine Informationen aus, die möglicherweise Beurteilungen oder Entscheidungen von Stakeholdern beeinflussen würden, oder die wichtige ökonomische, ökologische und gesellschaftliche/ soziale Auswirkungen widerspiegeln würden. R R R In dem Bericht erfolgt sowohl die Offenlegung positiver als auch negativer Ergebnisse und Themen. Die im Bericht enthaltenen Informationen werden in einer Form dargestellt, die es Nutzern ermöglicht, positive und negative Trends der Leistung im Jahresvergleich zu erkennen. Die Gewichtung verschiedener Themen des Berichts richtet sich nach ihrer Wesentlichkeit. 13

15 RG Leitfaden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung Vergleichbarkeit Die Themen und Informationen sollten schlüssig ausgewählt, zusammengestellt und berichtet werden. Die Informationen im Bericht sollten so dargestellt werden, dass die Stakeholder in der Lage sind, Veränderungen in der Leistung einer Organisation im zeitlichen Verlauf zu analysieren. Sie sollten auch Vergleiche mit anderen Organisationen ermöglichen. Erläuterung: Eine Leistung kann nur bewertet werden, wenn die Daten vergleichbar sind. Stakeholdern sollte es mit Hilfe des Berichts möglich sein, Daten über die ökonomische, ökologische und gesellschaftliche/soziale Leistung der Organisation mit seiner früheren Leistung, seinen Zielvorgaben und, soweit möglich, auch mit der Leistung anderer Organisationen zu vergleichen. Mit Hilfe einer konsistenten Berichterstattung können interne und externe Akteure die Leistung im Rahmen von Ratings, Anlageentscheidungen, Beratungsprogrammen (sog. Advocacy Programs) und anderen Maßnahmen benchmarken und den Fortschritt bewerten. Vergleiche zwischen Organisationen erfordern es Faktoren, wie z. B. Größenunterschiede, geografische Einflüsse sowie weitere Aspekte, die sich auf die relative Leistung einer Organisation auswirken können, zu beachten. Gegebenenfalls sollten die Verfasser eines Berichts erwägen, Hintergrundinformationen zu liefern, die dazu beitragen, dass die Leser des Berichts die Faktoren verstehen, die zu unterschiedlichen Leistungen der Organisation geführt haben. Verschiedene Faktoren ermöglichen die Vergleichbarkeit der Angaben über einen längeren Zeitraum. Hierzu gehören Kontinuität bei den Methoden zur Datenerfassung, und in der Struktur des Berichts sowie Erläuterungen zu verwendeten Methoden und Annahmen bei der Aufbereitung der Daten. Ebenso wie sich die Bedeutung von Themen für eine bestimmte Organisation und ihre Stakeholder im Laufe der Zeit verändert, wird sich auch der Inhalt von Berichten weiterentwickeln. Dennoch sollten Organisationen im Sinne des Wesentlichkeitsprinzips längerfristig eine gewisse Beständigkeit der Berichterstattung anstreben. Um Analysen und Vergleiche zu ermöglichen, sollte eine Organisation sowohl Summen (d.h. absolute Daten, wie z. B. die Gesamtabfallmenge) als auch Verhältniskennzahlen (d.h. normalisierte Daten, wie z. B. die Abfallmenge pro Produktionseinheit) im Bericht verwenden. Im Falle von Veränderungen der Berichtsgrenzen, des Berichtsumfangs, der Berichtsperiode oder des Inhaltes (einschließlich des Aufbaus, der Definitionen und der Verwendung von Indikatoren im Bericht) sollten die berichtenden Organisationen, sofern möglich, aktuelle und historische Daten gegenüberstellen. Dadurch wird gewährleistet, dass die Daten und Vergleiche auch über längere Zeiträume gültig und aussagekräftig sind. Wenn ältere Daten nicht dargestellt werden können, sollte der Bericht die Gründe dafür angeben und Konsequenzen für die Interpretation der aktuellen Angaben benennen. Möglichkeiten der Berichterstattung Prinzipien und Anleitung Prinzipien für die Sicherstellung der Berichtsqualität INPUT Ausgewogenheit Klarheit Genauigkeit Aktualität Vergleichbarkeit Zuverlässigkeit Abbildung 5: Prinzipien für die Sicherstellung der Berichtsqualität GRI

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