17. Wahlperiode /11481
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- Adolph Busch
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1 Bayerischer Landtag 7. Wahlperiode /48 Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Simone Strohmayr SPD vom Allein reisende Flüchtlingsfrauen b) Wie viele der sexuellen Übergriffe wurden von dem Personal, Inhabern der Flüchtlingsunterkünfte oder Ehrenamtlichen verübt (bitte aufgeschlüsselt nach Personal, Inhabern der Flüchtlingsunterkünfte und Ehrenamtlichen angeben)? Ich frage die Staatsregierung:. Werden allein reisende Flüchtlingsfrauen im Freistaat Bayern registriert? 2. Wie viele allein reisende Flüchtlingsfrauen gibt es seit im Regierungsbezirk (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Landkreisen/kreisfreien Städten angeben)? 3. a) Wie werden die allein reisenden Flüchtlingsfrauen im Regierungsbezirk (zentral und dezentral) untergebracht (bitte aufgeschlüsselt nach der Unterkunft und den Landkreisen/kreisfreien Städten angeben)? b) Werden diese Frauen im Regierungsbezirk in getrennten Unterkünften untergebracht (bitte aufgeschlüsselt nach der Unterkunft und den Landkreisen/ kreisfreien Städten angeben)? c) Wenn nein, in welchen Unterkünften im Regierungsbezirk wurden die allein reisenden Frauen nicht getrennt von Männern untergebracht (bitte aufgeschlüsselt nach der Unterkunft und den Landkreisen/kreisfreien Städten angeben)? 4. a) Wenn die allein reisenden Flüchtlingsfrauen nicht getrennt untergebracht wurden, liegen in diesen Unterkünften getrennte Sanitäranlagen vor (bitte aufgeschlüsselt nach der Unterkunft und den Landkreisen/ kreisfreien Städten angeben)? b) In welchen gemischten Unterkünften gibt es keine getrennten Sanitäranlagen? 5. a) Wie viele Frauenunterkünfte gibt es im Freistaat Bayern derzeit? b) Wo befinden sich diese? 6. a) Gab es in den Unterkünften seit Übergriffe auf die allein reisenden Flüchtlingsfrauen? b) Wie viele davon fanden in den Unterkünften statt, in denen allein reisende Flüchtlingsfrauen gemeinsam mit Männern untergebracht wurden? c) Wie viele davon fanden in Unterkünften statt, in denen allein reisende Flüchtlingsfrauen gemeinsam mit Männern untergebracht wurden und es keine getrennten Sanitäranlagen gab? 7. a) Wie viele der sexuellen Übergriffe wurden von anderen Flüchtlingen oder Asylbewerbern verübt? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom Die Schriftliche Anfrage wird im Benehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (StMI) wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Bei der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage wird davon ausgegangen, dass mit dem Begriff der Flüchtlingsfrauen Asylbewerberinnen gemeint sind. Flüchtlinge sind Personen, deren Status als Flüchtling von einer nationalen Regierung anerkannt wurde, für die das Verfahren insoweit mit einem positiven Bescheid abgeschlossen ist.. Werden allein reisende Flüchtlingsfrauen im Freistaat Bayern registriert? Der Umstand, ob eine Frau alleine reist, wird im System nicht erfasst. Der Begriff der allein reisenden Flüchtlingsfrauen wird bei der Auswertung der Datenbank imvs (integriertes Migrantenverwaltungssystem) definiert als Frauen, bei denen Kinder anwesend oder ihnen zugeordnet sein können und bei denen kein zugehöriger Mann im Familienverband und/ oder Haushaltsverband vermerkt ist. Die Kombination kein zugehöriger Mann im Familienverband und/oder Haushaltsverband wird verwendet, da sich im Familienverband andere Angehörige wie Brüder oder Großeltern befinden können, die meist jedoch einen eigenen Haushalt führen bzw. als eigenständiger Haushalt gezählt werden. Umgekehrt wäre es auch möglich, dass mehrere Personen einem Haushalt angehören, jedoch in keinem direkten verwandtschaftlichen Verhältnis zueinander stehen. Die mögliche Zuordnung von Kindern zu den benannten Frauen erfolgt deshalb, da häufig auch der Anteil allein erziehender Frauen erfragt wird, sodass bei der Auswertung der Daten als allein reisend sowohl Frauen als auch ohne Kinder erfasst werden. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.
2 Seite 2 Bayerischer Landtag 7. Wahlperiode Drucksache 7/48 2. Wie viele allein reisende Flüchtlingsfrauen gibt es seit im Regierungsbezirk (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Landkreisen/kreisfreien Städten angeben)? Bei der Beantwortung von Frage 2 wurde auf die zum 3. Dezember des jeweiligen Jahres im Regierungsbezirk aufhältigen Personen abgestellt. In den Datenbanken wird nur der Ist-Zustand zu einem bestimmten Zeitpunkt abgebildet, jedoch keine Verlaufsstrukturen. Wie viele allein reisende Frauen sich tatsächlich seit dem im Regierungsbezirk aufhalten, kann aus dem Ist-Zustand zum jeweiligen Stichtag folglich nicht exakt wiedergegeben werden, da sich die betroffenen Frauen auch in mehreren Zeiträumen im Regierungsbezirk aufhalten können und dementsprechend mehrfach gelistet werden können. Der jeweilige Stand zum maßgeblichen Stichtag ist, untergliedert nach Jahren, den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen: Allein reisende geflüchtete Frauen im Regierungsbezirk Stichtag Stichtag Stichtag Landkreise Landkreis () 2 20 Augsburg Kreisfreie Stadt () Augsburg a. d. Donau Donau-Ries Günzburg Kaufbeuren Memmingen Neu-Ulm 2 Oberallgäu Ostallgäu Unterallgäu Gesamtergebnis Allein reisende geflüchtete Frauen im Regierungsbezirk Stichtag Stichtag Stichtag Stichtag Landkreise Aichach- Friedberg Augsburg Augsburg a. d. Donau Donau-Ries Günzburg Kaufbeuren Kempten (Allgäu) Allein reisende geflüchtete Frauen im Regierungsbezirk Stichtag Stichtag Stichtag Stichtag Landkreise Memmingen Neu-Ulm Oberallgäu Ostallgäu Unterallgäu Gesamtergebnis a) Wie werden die allein reisenden Flüchtlingsfrauen im Regierungsbezirk (zentral und dezentral) untergebracht (bitte aufgeschlüsselt nach der Unterkunft und den Landkreisen/kreisfreien Städten angeben)? Bei der Beantwortung der Frage 3 a wurde davon ausgegangen, dass insofern nur die derzeitige Unterbringung gefragt ist, und damit nur der aktuellste Stand des Jahres 206. Die Unterbringung der allein reisenden Frauen im Regierungsbezirk zum Stand 3. März 206 ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Unterkunftstybezirk Regierungs- Landkreis Anzahl Erstaufnahmeeinrichtung (AE), Regierungsaufnahmestelle (RASt) Donau-Ries 6 Gemein- schaftsunter- kunft () I II 4 III 3 IV 2 I Augsburg 56 II Augsburg 2 III Augsburg 0 IV Augsburg 7 V Augsburg 2 I Augsburg 2 II Augsburg III Augsburg 0 IV Augsburg V Augsburg 0 VI Augsburg 5 VII Augsburg 4 VIII Augsburg 8 IX Augsburg 5 I a. d. Donau 8
3 Drucksache 7/48 Bayerischer Landtag 7. Wahlperiode Seite 3 Unterkunftstyp Regierungsbezirk Landkreis Anzahl II a. d. Donau III a. d. Donau I Donau-Ries II Donau-Ries 4 III Donau-Ries 5 IV Donau-Ries V Donau-Ries 5 I Günzburg 3 II Günzburg 3 III Günzburg 7 IV Günzburg 8 I Kaufbeuren 4 II Kaufbeuren 3 I II 5 III 4 IV 0 I 4 II Memmingen 2 Neu-Ulm 5 I Oberallgäu 3 II Oberallgäu Ostallgäu 8 I Unterallgäu 3 II Unterallgäu 3 III Unterallgäu KVB Aichach- Friedberg 96 KVB Augsburg 42 KVB Augsburg 47 KVB a. d. Donau 48 KVB Donau-Ries 63 KVB Günzburg 56 KVB Kaufbeuren 44 KVB 22 KVB 42 KVB Memmingen 4 KVB Neu-Ulm 20 KVB Oberallgäu 94 KVB Ostallgäu 44 KVB Unterallgäu 75 (dezentral (dez.) + privat 9 (priv.)) Augsburg 65 Augsburg 8 Unterkunftstybezirk Regierungs- Landkreis Anzahl a. d. Donau 5 Donau-Ries 9 Günzburg 4 Kaufbeuren 4 6 Memmingen Neu-Ulm 4 Oberallgäu 7 Ostallgäu 3 Unterallgäu 2 Gesamt.76 Mit KVB ist eine Unterbringung durch die Kreisverwaltungsbe hörden gemeint. b) Werden diese Frauen im Regierungsbezirk in getrennten Unterkünften untergebracht (bitte aufgeschlüsselt nach der Unterkunft und den Landkreisen/kreisfreien Städten angeben)? Nein. Im Regierungsbezirk gibt es keine Unterkünfte, in denen ausschließlich allein reisende Frauen untergebracht werden. Bei den Landkreisen und kreisfreien Städten gibt es jedoch immer wieder Bestrebungen, spezielle Frauenunterkünfte einzurichten. c) Wenn nein, in welchen Unterkünften im Regierungsbezirk wurden die allein reisenden Frauen nicht getrennt von Männern untergebracht (bitte aufgeschlüsselt nach der Unterkunft und den Landkreisen/kreisfreien Städten angeben)? Hinsichtlich der Beantwortung der Frage 3 c wird für das Jahr 206 auf die Antwort zu Frage 3 a verwiesen. Im Übrigen ist die nicht getrennt von Männern im Regierungsbezirk erfolgende Unterbringung der allein reisenden Frauen für die Zeiträume 200 bis 205 den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen. zum Stand I Augsburg 75 II Augsburg 3 I Augsburg 5 II Augsburg 22 a. d. Donau 8 Donau-Ries 6 Günzburg 5 Kaufbeuren 7 I 7
4 Seite 4 Bayerischer Landtag 7. Wahlperiode Drucksache 7/48 zum Stand II 3 Ostallgäu 7 Augsburg 6 Augsburg 7 a. d. Donau 5 Donau-Ries 4 Günzburg 5 Kaufbeuren 6 8 Memmingen 2 Neu-Ulm Oberallgäu 0 Ostallgäu 7 Unterallgäu 4 Gesamt 36 zum Stand I Augsburg 62 II Augsburg 22 III Augsburg 2 I Augsburg 9 II Augsburg 25 a. d. Donau 7 Donau-Ries 3 I Günzburg 4 II Günzburg Kaufbeuren 4 6 I 0 II 5 Ostallgäu 7 2 Augsburg 69 Augsburg 9 a. d. Donau 6 Donau-Ries 4 zum Stand Günzburg 6 Kaufbeuren 6 2 Memmingen 2 Neu-Ulm Oberallgäu 0 Ostallgäu 7 Unterallgäu 3 Gesamt 345 zum Stand I Augsburg 53 II Augsburg 26 III Augsburg 3 I Augsburg 0 II Augsburg 4 III Augsburg 23 I a. d. Donau 8 II a. d. Donau 4 I Donau-Ries 0 II Donau-Ries 0 I Günzburg 5 II Günzburg 8 Kaufbeuren 2 6 I II 2 Oberallgäu 3 Ostallgäu 6 Unterallgäu 4 KVB*** 3 KVB a. d. Donau KVB Günzburg 7 KVB Kaufbeuren 3 KVB Ostallgäu 4 KVB Unterallgäu 3 74 Augsburg Augsburg 3 a. d. Donau 5 Donau-Ries 5
5 Drucksache 7/48 Bayerischer Landtag 7. Wahlperiode Seite 5 zum Stand Günzburg 6 Kaufbeuren 6 3 Memmingen 2 Neu-Ulm 2 Oberallgäu 9 Ostallgäu 7 Unterallgäu 3 Gesamt 402 zum Stand I Augsburg 50 II Augsburg 26 III Augsburg 3 IV Augsburg 3 V Augsburg 7 I Augsburg 9 II Augsburg 8 III Augsburg 28 I a. d. Donau 8 II a. d. Donau 2 I Donau-Ries 5 II Donau-Ries 9 I Günzburg 4 II Günzburg 8 Kaufbeuren 3 5 I 0 II 3 Oberallgäu 4 Ostallgäu 6 Unterallgäu KVB 3 KVB Augsburg 7 KVB a. d. Donau KVB Donau-Ries 5 KVB Günzburg 2 KVB Neu-Ulm 2 KVB Oberallgäu 9 KVB Ostallgäu 3 KVB Unterallgäu 4 zum Stand Augsburg 79 Augsburg 6 a. d. Donau 7 Donau-Ries 7 Günzburg 6 Kaufbeuren Memmingen 2 Neu-Ulm 2 Oberallgäu 0 Ostallgäu 7 Unterallgäu 4 Gesamt 457 zum Stand I 6 II 8 I Augsburg 63 II Augsburg 2 III Augsburg 8 IV Augsburg 7 V Augsburg 2 I Augsburg II Augsburg 7 III Augsburg 7 IV Augsburg 24 a. d. Donau 4 I Donau-Ries 6 II Donau-Ries 4 III Donau-Ries 7 I Günzburg 3 II Günzburg 8 III Günzburg Kaufbeuren 8 I 5 II 3 I Oberallgäu 5 II Oberallgäu Ostallgäu 6 I Unterallgäu 5 II Unterallgäu KVB 26
6 Seite 6 Bayerischer Landtag 7. Wahlperiode Drucksache 7/48 zum Stand KVB Augsburg 2 KVB a. d. Donau 28 KVB Donau-Ries 25 KVB Günzburg 32 KVB Kaufbeuren 39 KVB Lindau 2 KVB Memmingen 2 KVB Neu-Ulm 2 KVB Oberallgäu 5 KVB Ostallgäu 4 KVB Unterallgäu 37 8 Augsburg 98 Augsburg 2 a. d. Donau 9 Donau-Ries 9 Günzburg 7 Kaufbeuren Memmingen Neu-Ulm 3 Oberallgäu 0 Ostallgäu 5 Unterallgäu 4 Gesamt 725 zum Stand AE Donau-Ries 26 I II 2 III 27 I Augsburg 59 II Augsburg 9 III Augsburg 9 IV Augsburg 6 V Augsburg 24 I Augsburg II Augsburg 9 III Augsburg IV Augsburg 6 V Augsburg 5 VI Augsburg 20 zum Stand VII Augsburg I a. d. Donau 9 II a. d. Donau III a. d. Donau I Donau-Ries II Donau-Ries 3 III Donau-Ries 5 IV Donau-Ries 3 V Donau-Ries 7 I Günzburg 3 II Günzburg 4 III Günzburg 7 IV Günzburg 8 I Kaufbeuren 4 II Kaufbeuren 3 I II 5 III 9 I 5 II 3 Memmingen 5 Neu-Ulm 4 I Oberallgäu 4 II Oberallgäu III Oberallgäu Ostallgäu 7 I Unterallgäu II Unterallgäu 3 III Unterallgäu 4 IV Unterallgäu KVB 72 KVB Augsburg 34 KVB Augsburg 45 KVB a. d. Donau 42 KVB Donau-Ries 50 KVB Günzburg 48 KVB Kaufbeuren 50 KVB Kempten 6 KVB Lindau 20 KVB Memmingen 4 KVB Neu-Ulm 7 KVB Oberallgäu 85 KVB Ostallgäu 37 KVB Unterallgäu 79 7 Augsburg 67 Augsburg 8 a. d. Donau 6 Donau-Ries 8 Günzburg 4 Kaufbeuren 3
7 Drucksache 7/48 Bayerischer Landtag 7. Wahlperiode Seite 7 zum Stand Memmingen Neu-Ulm 4 Oberallgäu 7 Ostallgäu 3 Unterallgäu 2 Gesamt.082 Ort Lindau Markt-Wald Meitingen Memmingen Mindelheim Nördlingen Oettingen Oettingen Rieden Scheidegg Schwabmünchen Schwabmünchen Sonthofen Waltenhofen-Hegge Wertingen Zusamaltheim Unterkunftsart I II 4. a) Wenn die allein reisenden Flüchtlingsfrauen nicht getrennt untergebracht wurden, liegen in diesen Unterkünften getrennte Sanitäranlagen vor (bitte aufgeschlüsselt nach der Unterkunft und den Landkreisen/kreisfreien Städten angeben)? Diese Frage kann aufgeschlüsselt nach Jahren, Landkreisen und kreisfreien Städten reziprok nicht in der für die Beantwortung der Anfrage verfügbaren Zeit und nicht mit vertretbarem Aufwand beantwortet werden. Ob in den jeweiligen Unterkünften zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Vergangenheit getrennte Sanitäranlagen vorlagen, wird nicht registriert. Eine Auflistung der derzeit bestehenden gemischt belegten Unterkünfte im Regierungsbezirk ohne getrennte Sanitäranlagen ist der Frage 4 b zu entnehmen. b) In welchen gemischten Unterkünften gibt es keine getrennten Sanitäranlagen? In den in der nachfolgenden Tabelle enthaltenen Unterkünften liegen keine getrennten Sanitäranlagen vor. Ort Unterkunftsart Aichach I Aichach II Aichach-Unterwittelsbach Asbach-Bäumenheim Augsburg Augsburg * (3 Standorte) Bobingen Edelstetten Ettringen-Siebnach Gablingen Gersthofen Hegnenbach Günzburg-Reisensburg Höchstädt Immenstadt Kaufbeuren Kaufbeuren Kempten Kötz Krumbach Langenneufnach Leipheim * Bei den im Rahmen der Frage 4 b als gekennzeichneten Unterkünften handelt es sich in der Regel um Mehrfamilienhäuser mit einzelnen Wohneinheiten. Üblicherweise sind dort Sanitärräume enthalten, die durch die Bewohner der jeweiligen Wohnung genutzt werden. 5. a) Wie viele Frauenunterkünfte gibt es im Freistaat Bayern derzeit? Insgesamt 33 Unterkünfte bzw. Bereiche in Unterkünften sind ausschließlich Frauen mit und ohne Kindern vorbehalten. Hinzu kommt die Bereitstellung von Zimmern in 8 Erstaufnahmedependancen in Oberbayern sowie die Belegung von an 3 Standorten in Oberfranken für Frauen mit und ohne Kinder. Zusammen genommen stehen damit derzeit 54 Unterbringungsmöglichkeiten speziell für Frauen mit und ohne Kinder in Bayern zur Verfügung. Für eine detaillierte Auflistung vgl. insofern die Antwort zu Frage 5 b. b) Wo befinden sich diese? Bei der Frage 5 b werden unter dem Begriff der Frauenunterkünfte neben solchen, die ausschließlich für Frauen bestimmt sind, auch Unterkünfte erfasst, die für Frauen und Kinder zur Verfügung gestellt werden. Frauenunterkünfte im Freistaat Bayern Regierungsbezirk Oberbayern München Ingolstadt Landkreis Altötting Landkreis Ebersberg Landkreis Eichstätt Im Bereich der Erstaufnahmeeinrichtung (AE) München: 2 separate Gebäude auf dem Gelände der Bayernkaserne In den 8 Dependancen können jederzeit Zimmer für alleinreisende Frauen bereitgestellt werden dezentrale Unterkunft Unterkunft zur privaten Wohnsitznahme 2 dezentrale Unterkünfte dezentrale Unterkunft dezentrale Unterkunft 2 dezentrale Unterkünfte
8 Seite 8 Bayerischer Landtag 7. Wahlperiode Drucksache 7/48 Frauenunterkünfte im Freistaat Bayern Landkreis 2 dezentrale Unterkünfte Landsberg am Lech Landkreis dezentrale Unterkunft Mühldorf am Inn Landkreis 5 dezentrale Unterkünfte München Landkreis dezentrale Unterkunft Neuburg- Schrobenhausen Landkreis 2 dezentrale Unterkünfte Pfaffenhofen Regierungsbezirk Stadt Passau Gemeinschaftsunterkunft () Niederbayern Mallersdorf (Landkreis Straubing- Bogen) Langquaid dezentrale Unterkunft (Landkreis Kelheim) Regierungsbezirk Im Regierungsbezirk Oberfranken gibt es Oberfranken keine Unterkünfte, die ausschließlich Frauen bzw. Frauen mit Kindern zur Verfügung stehen. Allerdings sind derzeit 3 kleinere von allein stehenden Frauen bzw. von Frauen und deren Kindern belegt. Heiligenstadt Weitramsdorf Selbitz Himmelkron Kulmbach (2 Standorte) Neudrossenfeld Redwitz Wunsiedel Bayreuth Coburg (3 Standorte) Regierungsbezirk Mittelfranken Regierungsbezirk Unterfranken Nürnberg Zirndorf Würzburg Aschaffenburg 4 dezentrale Unterkünfte Speziell ausgewiesene reine Frauenunterkünfte 2 s Jeweils ein Stockwerk ist bei Bedarf ausschließlich für die Unterbringung von Frauen vorgesehen AE In einem Gebäude, das ausschließlich zur Unterbringung von Familien genutzt wird, ist eine Wohnung für alleinstehende Frauen reserviert. Einzelne Gebäude für allein reisende Frauen mit und ohne Kinder. Einzelne Gebäude für allein reisende Frauen mit und ohne Kinder. 6. a) Gab es in den Unterkünften seit Übergriffe auf die allein reisenden Flüchtlingsfrauen? Bei der Beantwortung von Frage 6 a wird davon ausgegangen, dass unter den genannten Unterkünften generell staatliche Asylunterkünfte zu verstehen sind und nicht, entsprechend dem systematischen Zusammenhang mit den Fragen 5 a und 5 b, reine Frauenunterkünfte gemeint sind. Diese Auslegung ergibt sich aus dem systematischen Zusammenhang mit den Fragen 6 b und 6 c. Der Beantwortung der Frage 6 a wurden Daten aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (P) der Jahre 200 bis 205 zugrunde gelegt. Anhand der P-Daten für die Jahre 200 bis 205 kann keine Feststellung getroffen werden, ob es sich bei den erfassten weiblichen Opfern tatsächlich um Flüchtlinge bzw. Asylbewerber handelt. Eine dahingehende Erfassung und Recherche ist in der P erst ab dem Jahre 206 möglich. Auch kann anhand der Daten der P nicht nachvollzogen werden, ob es sich bei den Opfern um allein reisende Personen handelt. Eine explizite Beantwortung der Frage im Hinblick auf allein reisende Flüchtlingsfrauen, die Opfer von Übergriffen wurden, ist folglich nicht möglich. Der P entnommen werden kann lediglich, wie viele Straftaten zum Nachteil von weiblichen Geschädigten in Asylbewerberunterkünften erfasst wurden. Die Daten können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Aufgeführt sind Straftaten einschließlich der Versuche. Deliktsbereich Straftaten insgesamt Straftaten gegen das Leben Straftaten gegen die sexuelle Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit Sonstige Straftatbestände StGB b) Wie viele davon fanden in den Unterkünften statt, in denen allein reisende Flüchtlingsfrauen gemeinsam mit Männern untergebracht wurden? Die Art und Weise der Unterbringung in Asylunterkünften wird im polizeilichen Datenbestand nicht erfasst, sodass zu Frage 6 b keine Aussage getroffen werden kann. c) Wie viele davon fanden in Unterkünften statt, in denen allein reisende Flüchtlingsfrauen gemeinsam mit Männern untergebracht wurden und es keine getrennten Sanitäranlagen gab? Die Art und Weise der Unterbringung in Asylunterkünften wird im polizeilichen Datenbestand nicht erfasst, sodass zu Frage 6 c keine Aussage getroffen werden kann. 7. a) Wie viele der sexuellen Übergriffe wurden von anderen Flüchtlingen oder Asylbewerbern verübt? Anhand der Daten der P kann keine Feststellung darüber getroffen werden, ob es sich bei den erfassten Tatverdächtigen tatsächlich um Flüchtlinge bzw. Asylbewerber handelt. Es wurden deshalb die Fälle erhoben, in welchen Zuwanderer** als Tatverdächtige zu Fällen von Straftaten gegen die sexuelle mit weiblichen Opfern in Asylunterkünften erfasst sind.
9 Drucksache 7/48 Bayerischer Landtag 7. Wahlperiode Seite 9 Anhand der Daten der P für die Jahre 200 bis 205 kann keine Feststellung darüber getroffen werden, ob es sich bei den erfassten weiblichen Opfern tatsächlich um Flüchtlinge bzw. Asylbewerber handelt, da diese Erfassung und Recherche erst in der P ab dem Jahr 206 möglich ist (vgl. auch Antwort zu Frage 6 a). Jahr Straftat Tatverdächtige Zuwanderer b) Wie viele der sexuellen Übergriffe wurden von dem Personal, Inhabern der Flüchtlingsunterkünfte oder Ehrenamtlichen verübt (bitte aufgeschlüsselt nach Personal, Inhabern der Flüchtlingsunterkünfte und Ehrenamtlichen angeben)? Eine Beantwortung der Frage, aufgeschlüsselt nach Tätigkeitsbereich der Tatverdächtigen, wie in Frage 7 b erbeten, könnte nur mittels manueller retrograder Erhebung erfolgen. Dieser erhebliche Arbeitsaufwand lässt sich innerhalb der für die Beantwortung einer Schriftlichen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht bewerkstelligen. ** Bezüglich des Begriffs der Zuwanderer wird die bundeseinheitliche Definition verwendet: Personen mit dem Aufenthaltsstatus Asylbewerber, Duldung, Kontingent-/Bürgerkriegsflüchtling und unerlaubter Aufenthalt.
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