Prof. Dr. Gerhard Robbers Sommersemester 2009
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- Johanna Flater
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1 Prof. Dr. Gerhard Robbers Sommersemester 2009 Allgemeine Anforderungen an Seminararbeiten A) Zielsetzung Ziel einer Seminararbeit ist die vertiefte, eigenständige Auseinandersetzung mit dem gestellten Thema aus juristischer Perspektive. Für die inhaltliche Gestaltung und Gliederung der Arbeit folgt daraus, dass rein tatsächliche Darstellungen kurz gehalten werden sollten, während die juristische Analyse der Fakten den Hauptbestandteil der Arbeit ausmachen sollte. Ausgehend von den relevanten Rechtsnormen sind dabei als Mittel der Analyse das juristische Schrifttum, die einschlägige Judikatur und, je nach Thema, die jeweiligen Gesetzesmaterialien zu verwenden. B) Formales I. Komponenten einer Seminararbeit (in dieser Reihenfolge) I. Deckblatt Das Deckblatt enthält folgende Angaben: Name, Anschrift, Matrikelnummer und aktuelle Fachsemesterzahl des Bearbeiters, Bezeichnung der Veranstaltung und des Veranstalters, Angabe des laufenden Semesters sowie den Titel der eigenen Arbeit. 2. Inhaltsverzeichnis / Gliederung - Inhalt Abkürzungsverzeichnis Gliederung des Haupttextes Literaturverzeichnis
2 3. Literaturverzeichnis a) Allgemeines Das Literaturverzeichnis enthält nur solche Beiträge die auch in den Fußnote der Arbeit zitiert werden. Die Beiträge werden in alphabetischer Reihenfolge in das Literaturverzeichnis aufgelistet. Maßgeblich hierfür sind die Nachnamen der Verfasser. Mehrere Beiträge des selben Verfassers werden chronologisch geordnet. Eine Unterteilung der Literaturangaben nach Literaturgattungen ist nicht erforderlich. Es ist immer die jeweils aktuelle Auflage des betreffenden Buches zu verwenden. b) Vorschlag zur Zitierweise Die verwendete Literatur kann nach dem nachfolgenden Schema in das Literaturverzeichnis aufgenommen werden. Eine verkürzte Angabe in den Fußnoten ist möglich Hierfür kann im Literaturverzeichnis angeben werden, wie der jeweilige Beitrag zitiert wird. Maßgabe für Literaturverzeichnis und Fußnote muss sein, dass der interessierte Leser die jeweils zitierte Literaturangabe mühelos einer Bibliothek finden kann. Monographien, Lehrbücher Nachname. Vorname / Nachname, Vorname, Titel. Untertitel, Aufl., Erscheinungsort, Erscheinungsjahr. Zeitschriftenbeiträge Nachname, Vorname, Titel, Untertitel, Zeitschrift, Band (Erscheinungsjahr), S. Seitenzahl.
3 Festschriftenbeiträge Nachname, Vorname, Titel, in: Festschrift für (Vorname und Nachname), Erscheinungsort, Erscheinungsjahr, S. Seitenzahl. Beiträge in Sammelbänden Nachname, Vorname, Titel, in: Nachname, Vorname / Nachname, Vorname (Hrsg.), Titel des Sammelbandes, Erscheinungsort, Erscheinungsjahr, S. Seitenzahl. Kommentierungen Nachname, Vorname des Bearbeiters, Kommentierung des... (Name der Vorschrift), in: Nachname, Vorname (Hrsg.), Name des Kommentars, Stand, Jahreszahl. Literatur aus dem Internet Nachname, Vorname, Titel, in: Betreiber der Seite, abgerufen am: Datum, Uhrzeit, unter: Angabe der genauen Internetadresse. Achtung: Quellenangaben aus dem Internet sind nur zulässig wenn eine gedruckte Version der betreffenden Quelle nicht existiert und die Internetquelle dauerhaft und frei zugänglich ist. 4. Abkürzungsverzeichnis (falls erforderlich) Die verwendeten Abkürzungen sollten in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet werden. Allgemein bekannte Abkürzungen (wie: z.b., Art., usw.) können weggelassen werden. 5. Haupttext a) Umfang Der Umfang sollte ca. 18 Seiten betragen.
4 b) Gliederung des Haupttextes A. I. II. 1. a) aa) bb) b) 2. B. etc. Die nicht zu feingliedrige Gliederung sollte den "roten Faden" der Arbeit erkennen lassen. Üblicherweis wird in juristische Arbeiten wie folgt gegliedert: II. Zitieren 1. Generelles Wörtliche Zitate sollten nur soweit unbedingt nötig verwendet werden. Sie müssen entsprechend gekennzeichnet werden. Es gilt: Gedanken Dritter müssen als solche durch ein Zitat kenntlich gemacht werden; Allgemeinwissen ist hingegen nicht zu belegen. Es ist immer die Primärquelle zu zitieren. Wenn diese nicht zugänglich ist, ist das Sekundärzitat als solches zu kennzeichnen (,,zitiert nach ). Die fast wörtliche Wiedergabe einer Fundstelle ist nicht zulässig.
5 2. Technik / Grundregeln Die zitierte Quelle ist genau zu bezeichnen. Zumindest mit Hilfe des Literaturverzeichnisses muss sie eindeutig bestimmt werden können Bezieht sich das Zitat in der Fußnote auf den ganzen Satz, so folgt die Fußnote nach dem Satzende (nach dem Punkt). Bezieht sich die Fußnote nur auf einen Teil des Satzes, so steht sie hinter dem letzten Wort dieses Satzteiles. Auslassungen bei zitierten Texten sind durch folgendes Zeichen zu kennzeichnen: (...). III. Layout, Darstellung 1. Formatierung Für juristische Haus- und Seminararbeiten ist folgende Formatierung üblich: Schriftart: Times New Roman Schriftgröße: Text: 12pt; Fußnote: 10pt. Rand: links 6 cm, rechts 1 cm, oben/unten 2 cm Zeilenabstand: Text: l,5; Fußnoten: Seitenzahlen Das Deckblatt hat keine Seitenzahl. Das erste Blatt der Gliederung hat die Seitenzahl römisch II, das anschließende Literaturverzeichnis wird fortlaufend auch mit römischen Zahlen nummeriert. Die Seiten des Textes sind fortlaufend mit arabischen Ziffern zu nummerieren. 3. Sonstiges Fußnoten beginnen immer mit einem Großbuchstaben und enden mit einem Punkt.
6 C. Sprache Es sollte auf eine genaue Ausdrucksweise, guten Stil sowie korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung geachtet werden.
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