Hinweise für den Ablauf des Habilitationsverfahrens

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1 Hinweise für den Ablauf des Habilitationsverfahrens Bitte beachten Sie unbedingt die aktuelle Verfahrensregelung zur Habilitationsordnung. Sie streben die Habilitation an und wir wollen Ihnen einige Hinweise für den Ablauf des Habilitationsverfahrens geben. Der erste Schritt ist der Weg zum/zur Habilitationsbeauftragten. Den/die für Sie zuständige(n) Habilitationsbeauftragte(n) finden Sie auf den Habilitationsseiten im Intranet unter Sofern diese Unterlagen bereits vorliegen, empfiehlt es sich, zu dem Gespräch bei dem/der Habilitationsbeauftragten folgendes mitzubringen: Habilitationsschrift (1. Seite s. Anlage1) Lebenslauf (unterschrieben) mit Angabe der Drittmitteleinwerbungen Auflistung der Lehrtätigkeit Neben einer allgemeinen Angabe zur Lehre seit der Promotion ist eine detaillierte Aufstellung (Datum, Stundenzahl, Art der Veranstaltung/Vorlesung/Kurs/Seminar) der letzten 4 Semester vorzulegen und vom Fachvertreter / der Fachvertreterin zu bestätigen. (Muster s. Anlage 2) Publikationsverzeichnis (Muster s. Anlage 3) Die Gliederung einer kumulativen Habilitationsschrift entnehmen Sie der Anlage 4. (Bitte nehmen Sie zu dem Gespräch die Manuskripte Ihrer Publikationen mit) Sie können jedoch auch bereits zu einem früheren Zeitpunkt Ihren Habilitationsbeauftragten / Ihre Habilitationsbeauftragte kontaktieren, falls Sie im Vorfeld Fragen haben. Empfiehlt der/die Habilitationsbeauftragte die Eröffnung des Verfahrens, nehmen Sie bitte den Kontakt zu uns auf. Das Habilitationsbüro befindet sich am Campus Virchow-Klinikum (CVK), Forum 3, Lehrgebäude, 1. OG, Zi ; telefonisch sind wir unter bzw zu erreichen. Für die Eröffnung des Habilitationsverfahrens im Fakultätsrat benötigen wir folgende Unterlagen zunächst in einfacher Form (ungebunden Leseblatt) Antrag an die Dekanin, Frau Prof. Dr. Annette Grüters-Kieslich, auf dem Kopfbogen Ihrer Einrichtung etwa mit folgendem Text: Hiermit beantrage ich die Eröffnung des Habilitationsverfahrens für das Fach: XXX. Ich lege eine Habilitationsschrift mit dem Thema: XXX sowie die weiteren erforderlichen Unterlagen vor. Datum/Unterschrift alle Unterlagen, die Sie zuvor dem/der Habilitationsbeauftragten vorgelegt haben (ohne Manuskripte) Zeugnisse (Diplom oder Drittes Staatsexamen, Approbationsurkunde, ggf. Anerkennung als Facharzt/Fachärztin, Promotionsurkunde) im Original oder als beglaubigte Kopien Ein einfaches Führungszeugnis, das nicht älter als drei Monate sein darf bzw. einen Nachweis, dass Sie das Führungszeugnis beim Bürgeramt beantragt haben

2 - 2 - Nachweis über eine derzeit 30 Stunden / ab Stunden umfassende Hochschuldidaktische Weiterbildung. Eine kontinuierliche Anhebung der Stundenzahl ist in den nächsten Jahren bis zu einer Stundenzahl von 60 vorgesehen. Bitte setzen Sie sich mit dem Dieter-Scheffner- Fachzentrum in Verbindung. (daniela.kraus@charite.de oder hochschuldidaktik@charite.de ) Näheres können Sie der homepage entnehmen: prodekanat_fuer_studium und_lehre/ dieter_scheffner_fachzentrum/charite_medizindidaktik/). Sollten Sie die erforderlichen Stunden noch nicht absolviert haben, genügt zunächst die Anmeldebestätigung. Nachweis der Entrichtung der Habilitationsgebühr (250 ) Die Habilitationsgebühr (250 ) ist auf folgendes Konto zu überweisen: Empfänger: Charité Universitätsmedizin Berlin Bankverbindung: Deutsche Bank IBAN: DE Kostenstelle: Akad. Grundsatzangelegenheiten II Verwendungszweck: /100461, stat. Innenauftrag Eine von Ihnen unterschriebene Erklärung, siehe Anlagen 5. Die Satzung zur Sicherung guter wiss. Praxis finden Sie auf den Habilitationsseiten im Inter- und Intranet. Hat der Fakultätsrat der Eröffnung des Habilitationsverfahrens zugestimmt, wird nach Absprache mit dem/der jeweiligen Habilitationsbeauftragten ein Termin für die konstituierende Sitzung der Habilitationskommission anberaumt, in der Sie die wesentlichen Ergebnisse Ihrer Arbeit in fünf Minuten vorstellen und für Fragen der Kommission zur Verfügung stehen. Für die Einladung der Mitglieder der Habilitationskommission benötigen wir 12 gebundene Exemplare der Habilitationsschrift (die letzte Seite ist die obenstehende von Ihnen unterschriebene Erklärung) sowie 12 Exemplare des Anhangs in Ringbuchbindung. Der Anhang besteht aus dem unterschriebenen CV, der vom Fachvertreter / der Fachvertreterin unterschriebenen Auflistung Ihrer Lehre, dem Publikationsverzeichnis und 5 10 Arbeiten, die nicht in der Habilitationsschrift enthalten sind. Hat die Habilitationskommission die Weiterführung Ihres Habilitationsverfahrens beschlossen und Gutachter/innen benannt, können Sie sich um einen Termin für eine Probevorlesung bemühen. Die Gestaltung der Probevorlesung ist in der Verfahrensordnung geregelt. Bitte denken Sie daran, uns rechtzeitig den Termin Ihrer Probevorlesung, den Sie mit dem didaktischen Gutachter /der didaktischen Gutachterin vereinbart haben, mitzuteilen (Sie erhalten hierzu von uns ein separates Schreiben). Näheres zur Probevorlesung ist dem als Anlage 6 beigefügten Kriterienbogen zu entnehmen. Dies sind zunächst die wichtigsten Schritte, die Sie wissen müssen. Über die weiteren Schritte des Verfahrens erhalten Sie jeweils rechtzeitig Bescheid. Wir sind bemüht, Ihnen bei allen formalen Hürden in Ihrem Habilitationsverfahren zu helfen und stehen Ihnen für Fragen unter den Telefonnummern / zur Verfügung und beraten Sie gern. Heike Stein Ramona Thiele

3 M u s t e r 1. Seite der Habilitationsschrift Aus dem CharitéCentrum für.. Klinik / Institut für Direktor/in: Prof. Dr... Habilitationsschrift Thema der Habilitationsschrift zur Erlangung der Lehrbefähigung für das Fach vorgelegt dem Fakultätsrat der Medizinischen Fakultät Charité-Universitätsmedizin Berlin von Titel und Vorname, Name geboren am in (Angabe freigestellt) Eingereicht: Dekanin: Monat/Jahr Prof. Dr. med. Annette Grüters-Kieslich 1. Gutachter/in:. 2. Gutachter/in:...

4 M u s t e r - für detaillierte Aufstellung der Lehrtätigkeit der letzten 4 Semester Nach Auflistung der allgemeinen Angabe zur Lehrtätigkeit müssen Sie eine detaillierte Aufstellung der Lehrtätigkeit gem. Verfahrensregelung der letzten vier Semester vorlegen. Diese detaillierte Aufstellung sollte wie folgt aussehen: M u s t e r WS 2012/2013 Datum Art der Veranstaltung Pflicht Wahl Stundenzahl (Unterrichtsstunde à 45 Minuten) Praktikum der Chirurgie x Seminar für Kinderbetreuung x Vorlesung Chirurgie x usw. usw. SS 2013 Datum Art der Veranstaltung Pflicht Wahl Stundenzahl (Unterrichtsstunde à 45 Minuten) Praktikum der Chirurgie x Seminar für Kinderbetreuung x Vorlesung Chirurgie x usw. usw. Bitte den Studiengang, in dem die Lehre erbracht wurde, und die Gesamtstundenzahl der Pflichtlehre vermerken. Die Aufstellung ist von dem/der Klinikdirektor/in bzw. dem/der Institutsdirektor/in zu unterschreiben.

5 M u s t e r für Publikationsverzeichnis 1. Originalarbeiten in Zeitschriften mit peer review-verfahren als Erst- bzw. Letztautor/in 1. Müller, F., Krause, K., Schulze, A. 2,5 Titel der Arbeit, Zeitschrift (Name ungekürzt), Erscheinungsmonat/Jahr, Seitenangabe, Angabe des jeweiligen Bandes (Volume) der Zeitschrift 2. Krause, K., Schulze, A., Müller, F., 3,4 Titel der Arbeit, Zeitschrift (Name ungekürzt), Erscheinungsmonat/Jahr, Seitenangabe, Angabe des jeweiligen Bandes (Volume) der Zeitschrift etc. IF des Publikationsjahres bzw. der letzte verfügbare IF 2. Originalarbeiten in Zeitschriften mit peer review-verfahren als Koautor/in 3. Fallbeschreibungen ggf. auch getrennt nach Erst- bzw. Letztautor(inn)enschaften/ Koautor(inn)enschaften 4. Übersichtsarbeiten (ggf. auch getrennt nach Erst- bzw. Letztautor(inn)enschaften/ Koautor(inn)enschaften 5. Editorials/Comments/Briefe an den Herausgeber/die Herausgeberin 6. Buchkapitel 7. Proceedings 8. ausgewählte Abstracts/Vorträge

6 Anleitung für die Gliederung einer kumulativen Habilitationsschrift Titelblatt laut Muster Inhaltsverzeichnis mit Angabe der Seitenzahlen im Text Abkürzungen 1. Einleitung 2. Eigene Arbeiten, die inhaltlich kohärent sind, werden mit überleitenden kurzen Texten verbunden. Es sollten mindestens fünf eigene Originalarbeiten eingebracht werden; Ko- Autor(inn)enschaft ist möglich. 3. Diskussion (übergreifend über alle verwendeten Arbeiten) 4. Zusammenfassung 5. Literaturangaben Danksagung Erklärung Anmerkungen - Es wird empfohlen, Ihre kumulative Habilitationsschrift auf maximal 100 Seiten zu begrenzen. - Für das Layout (Schrifttyp, Schriftgröße, Zeilenabstand, ein- oder zweiseitig) gibt es keine Vorgabe. - Die Arbeit ist fortlaufend zu nummerieren, dies gilt auch für die eingearbeiteten Sonderdrucke.

7 Erklärung 4 Abs. 3 (k) der HabOMed der Charité Hiermit erkläre ich, dass - weder früher noch gleichzeitig ein Habilitationsverfahren durchgeführt oder angemeldet wurde, - die vorgelegte Habilitationsschrift ohne fremde Hilfe verfasst, die beschriebenen Ergebnisse selbst gewonnen sowie die verwendeten Hilfsmittel, die Zusammenarbeit mit anderen Wissenschaftlern/Wissenschaftlerinnen und mit technischen Hilfskräften sowie die verwendete Literatur vollständig in der Habilitationsschrift angegeben wurden, - mir die geltende Habilitationsordnung bekannt ist. Ich erkläre ferner, dass mir die Satzung der Charité Universitätsmedizin Berlin zur Sicherung Guter Wissenschaftlicher Praxis bekannt ist und ich mich zur Einhaltung dieser Satzung verpflichte.. Datum.. Unterschrift

8 Kriterienbogen für Probevorlesungen Vorlesende/ -r: Datum: Semester: Pflicht-VL Ja Nein Thema der Pflicht-VL: Thema der Probe-VL: In der Probe-VL wurde der für die Pflicht-VL vorgesehene VL-Inhalt von dem/ der Vorlesenden präsentiert. Ja Nein 1. Die Vorlesung hat pünktlich begonnen und geendet. 2. Der Dozent/ die Dozentin hat die Zuhörer/-innen begrüßt, sich ggf. vorgestellt und sich verabschiedet. 3. Der Dozent/ die Dozentin hat sich dem Publikum zugewandt und mit den Studierenden Blickkontakt gehalten. 4. Einleitend wird ein Überblick über die Zielsetzung und eine Gliederung der Veranstaltung gegeben. 5. Die Vorlesung war gut und systematisch strukturiert. 6. Der Vorlesung war gut zu folgen. 7. Die technischen Medien waren hilfreich zum Verständnis. 8. Es wurden Schwerpunkte gesetzt und wichtige Inhalte hervorgehoben. 9. Es wurde Wert auf Zusammenhänge gelegt. 10. Der Dozent/ die Dozentin hat Interesse für das behandelte Stoffgebiet geweckt bzw. verstärkt. 11. Der Dozent/ die Dozentin stellte den Bezug zur Praxis (Berufspraxis, Anwendbarkeit, Patientenbezug) her. 12. Der Umgang mit dem Patienten/ der Patientin war vorbildlich. 13. Ethische und/ oder soziale Aspekte des behandelten Stoffes wurden einbezogen. 14. Der Dozent/ die Dozentin drückte sich klar, verständlich und präzise aus. 15. Der Dozent/ die Dozentin hat die wichtigsten Inhalte zusammengefasst. 16. Der Dozent/ die Dozentin ging adäquat mit Beiträgen der Studierenden um. schlecht ausreichend gut exzellent nicht bewertbar schlecht = 0 Punkte; ausreichend = 2 Punkte; gut = 3 Punkte; exzellent = 4 Punkte Auswertung: Es wurden Punkte von maximal möglichen Punkten erreicht. Dies entspricht Prozent.

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