Europäische technische Zulassung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Europäische technische Zulassung"

Transkript

1 Ermächtigt und notifiziert gemäß Artikel 10 der Richtlinie 89/106/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsund Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte Österreichisches Institut für Bautechnik Schenkenstraße Wien Austria T F mail@oib.or.at Europäische technische Zulassung Handelsbezeichnung Trade name n KLH solid wood slabs Zulassungsinhaber Holder of approval KLH Massivholz GmbH 8842 Katsch an der Mur 202 Österreich Zulassungsgegenstand und Verwendungszweck Generic type and use of construction product Massive plattenförmige Holzbauelemente für tragende Bauteile in Bauwerken Solid wood slab element to be used as structural elements in buildings Geltungsdauer vom Validity from bis zum to Herstellwerk Manufacturing plant KLH Massivholz GmbH 8842 Katsch an der Mur 202 Österreich Diese Europäische technische Zulassung umfasst This European technical approval contains 43 Seiten einschließlich 7 Anhängen 43 Pages including 7 Annexes Diese Europäische Technische Zulassung ersetzt mit Geltungsdauer vom bis zum This European Technical Approval replaces with validity from to European Organisation for Technical Approvals Europäische Organisation für Technische Zulassungen Organisation Européenne pour l Agrément Technique

2 Seite 2 ETA 06/0138 Inhaltsverzeichnis EUROPÄISCHE TECHNISCHE ZULASSUNG... 1 INHALTSVERZEICHNIS... 2 I RECHTSGRUNDLAGEN UND ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN... 4 II BESONDERE BESTIMMUNGEN DER EUROPÄISCHEN TECHNISCHEN ZULASSUNG BESCHREIBUNG DES PRODUKTS UND VERWENDUNGSZWECK Beschreibung des Produkts Holz Holzwerkstoffplatten Verwendungszweck MERKMALE DES PRODUKTS UND NACHWEISVERFAHREN Merkmale des Produkts Allgemeines Bretter, Holzwerkstoffplatten Stumpfstöße Klebstoff Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz Identifikation Nachweisverfahren BEURTEILUNG DER KONFORMITÄT UND CE-KENNZEICHNUNG System der Konformitätsbescheinigung Zuständigkeiten Aufgaben des Herstellers; werkseigene Produktionskontrolle Aufgaben der zugelassenen Stelle Erstprüfung des Produkts Erstinspektion des Werkes und der werkseigenen Produktionskontrolle Laufende Überwachung CE-Kennzeichnung VORAUSSETZUNGEN, UNTER DENEN DIE BRAUCHBARKEIT DES PRODUKTS FÜR DEN VORGESEHENEN VERWENDUNGSZWECK GEGEBEN IST Herstellung Einbau Bemessung des massiven plattenförmigen Holzbauelements Einbau der massiven plattenförmigen Holzbauelemente EMPFEHLUNGEN FÜR DEN HERSTELLER Allgemeines Empfehlungen zu Verpackung, Transport und Lagerung Empfehlungen für Benutzung, Instandhaltung und Reparatur der Bauwerke ANHÄNGE ANHANG 1 AUFBAU DER MASSIVHOLZPLATTE ANHANG 2 CHARAKTERISTISCHE EIGENSCHAFTEN DER MASSIVHOLZPLATTE ANHANG 3 PRODUKTEIGENSCHAFTEN DER MASSIVHOLZPLATTE ANHANG 4 BEMESSUNGSÜBERLEGUNGEN... 17

3 Seite 3 ETA 06/0138 BEMESSUNGSÜBERLEGUNGEN FÜR KLH PLATTENSTRUKTUREN ALLGEMEINE DEFINITIONEN UND TERMINOLOGIE Beanspruchung infolge Belastung normal zur Plattenebene Beanspruchung infolge Belastung in Richtung der Plattenebene Längsspannungen und Schubspannungen in den beiden Haupttragrichtungen der Massivholzplatte BERECHNUNG DER STEIFIGKEITEN Kurzzeitverformungen Biegesteifigkeit Schubsteifigkeit Dehnsteifigkeit Schubsteifigkeit in Plattenebene Biegesteifigkeit für Träger in Plattenebene Empfehlungen zur Berechnung mit Finite-Element-Programmen Langzeitverformungen BERECHNUNG IM GRENZZUSTAND DER TRAGFÄHIGKEIT Allgemein Zug in Faserrichtung Beanspruchung in Richtung der Plattenebene Zug normal zur Faserrichtung Beanspruchung normal zur Plattenebene Druck in Faserrichtung Beanspruchung in Richtung der Plattenebene Druck in Faserrichtung an Kontaktflächen Beanspruchung in Richtung der Plattenebene Druck normal zur Faserrichtung Druck unter einem Winkel zur Faserrichtung Biegung normal zur Plattenebene Biegung in Plattenebene Überlagerung von Längsspannungen Schub normal zur Plattenebene Schub normal zur Plattenebene Ausklinkungen Schub normal zur Plattenebene Punktlager Schub in Plattenebene Allgemein belastete Scheiben Nachweis des Schubflusses Massivholzplatten als Träger Nachweis der Schubspannungen Vereinfachter Nachweis für Träger Kombinierte Schubbeanspruchung ANHANG 5 BEMESSUNG FÜR DEN BRANDFALL BEMESSUNG FÜR DEN BRANDFALL Kriterium R Tragfähigkeit Parameter für die Brandbemessung Abbrandverhalten an Ecken, Nuten, etc Verbindungen Kriterium E und I Rauchdichtheit und Wärmedämmung ANHANG 6 VERBINDUNGSMITTEL ANHANG 7 BEZUGSDOKUMENTE... 43

4 Seite 4 ETA 06/0138 I RECHTSGRUNDLAGEN UND ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 Diese Europäische technische Zulassung wird durch das Österreichische Institut für Bautechnik erteilt, in Übereinstimmung mit: 1. der Richtlinie 89/106/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsund Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte 1 Bauproduktenrichtlinie (BPR), geändert durch die Richtlinie 93/68/EWG des Rates vom 22. Juli und der Verordnung (EG) 1882/2003 des europäischen Parlaments und des Rates vom 29. September ; 2. dem Gesetz vom 20. März 2001 über das Inverkehrbringen und die Verwendbarkeit von Bauprodukten (Steiermärkisches Bauproduktegesetz 2000), LGBl. Nr. 50/2001, in der Fassung LGBl. Nr. 85/2005 und LGBl. Nr. 13/2010; 3. den gemeinsamen Verfahrensregeln für die Beantragung, Vorbereitung und Erteilung der Europäischen technischen Zulassungen gemäß dem Anhang zur Entscheidung 94/23/EG der Kommission 4 ; 2 Das Österreichische Institut für Bautechnik ist berechtigt zu prüfen, ob die Bestimmungen dieser Europäischen technischen Zulassung eingehalten werden. Diese Prüfung kann im Herstellwerk erfolgen. Der Inhaber bleibt jedoch für die Konformität der Produkte mit und deren Brauchbarkeit für den vorgesehenen Verwendungszweck verantwortlich. 3 Diese Europäische technische Zulassung darf nicht auf andere als den auf Seite 1 angeführten Hersteller oder Vertreter des Herstellers oder auf andere als das auf Seite 1 genannte Herstellwerk übertragen werden. 4 Das Österreichische Institut für Bautechnik kann diese Europäische technische Zulassung widerrufen, insbesondere nach einer Mitteilung der Kommission aufgrund des Artikels 5 Absatz 1 der Richtlinie 89/106/EWG des Rates. 5 Diese Europäische technische Zulassung darf auch bei elektronischer Übermittlung nur ungekürzt wiedergegeben werden. Mit schriftlicher Zustimmung des Österreichischen Instituts für Bautechnik darf jedoch eine teilweise Wiedergabe erfolgen. Eine teilweise Wiedergabe ist als solche zu kennzeichnen. Texte und Zeichnungen von Werbebroschüren dürfen weder im Widerspruch zur Europäischen technischen Zulassung stehen, noch diese missbräuchlich verwenden. 6 Die Europäische technische Zulassung wird durch die Zulassungsstelle in ihrer Amtssprache erteilt. Diese Fassung entspricht der in der EOTA verteilten Fassung. Übersetzungen in andere Sprachen sind als solche zu kennzeichnen. 1 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 40 vom , Seite 12 2 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 220 vom , Seite 1 3 Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 284 vom , Seite 1 4 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 17 vom , Seite 34

5 Seite 5 ETA 06/0138 II BESONDERE BESTIMMUNGEN DER EUROPÄISCHEN TECHNISCHEN ZULASSUNG 1 Beschreibung des Produkts und Verwendungszweck 1.1 Beschreibung des Produkts Die Europäische technische Zulassung betrifft ein Produkt, die Holz n, bestehend aus Nadelholzbrettern bzw. stabverleimten Platten oder Holzwerkstoffplatten, die miteinander verleimt werden, um massive plattenförmige Holzbauelemente herzustellen. Die Nadelholzbretter aufeinanderfolgender Einzellagen sind senkrecht zueinander angeordnet (Winkel von 90 ). Ein Holzbauelement wird aus symmetrisch angeordneten (Dicke und Ausrichtung) Einzellagen aufgebaut. Die folgenden Erweiterungen sind zu berücksichtigen: Einzelne Bretterlagen (höchstens 50 % der Querschnittsfläche) dürfen durch ein- und mehrschichtige Massivholzplatten in tragender Qualität ersetzt werden. Aufeinanderfolgende Lagen von Massivholzplatten sind zulässig. Die Oberflächen der Massivholzplatten dürfen mit Holzwerkstoffplatten beplankt werden. Holzwerkstoffplatten abweichend von Massivholzplatten weisen keine tragende Funktion auf. Mehrere aufeinanderfolgende Bretterlagen dürfen in derselben Richtung angeordnet sein wenn deren Gesamtdicke 90 mm beträgt. Bei einem Aufbau der Massivholzplatten mit gravierenden Abweichungen von der Symmetrie sind mögliche Auswirkungen zu untersuchen. Der grundsätzliche Aufbau der Massivholzplatte ist in Anhang 1, Bild 1 und Bild 2 ersichtlich. Die Oberflächen sind gehobelt. Die Behandlung mit Holz- und Flammschutzmitteln ist nicht Gegenstand der Europäischen technischen Zulassung. Die Holzart ist europäische Fichte oder gleichwertiges Nadelholz Holzwerkstoffplatten Die Holzwerkstoffplatten entsprechen der EN oder einer Europäischen technischen Zulassung. 1.2 Verwendungszweck Die Massivholzplatte ist als tragendes oder nicht tragendes Bauelement in Gebäuden und Holzbauten vorgesehen. Die Massivholzplatte darf nur statischen und quasistatischen Einwirkungen ausgesetzt werden. Die Massivholzplatte ist zur Verwendung in den Nutzungsklassen 1 und 2 gemäß EN vorgesehen. Bauteile, die direkt dem Wetter ausgesetzt sind, haben im Bauwerk einen wirksamen Schutz des massiven plattenförmigen Holzbauelements aufzuweisen. Die Anforderungen in dieser Europäischen technischen Zulassung beruhen auf der Annahme einer vorgesehenen Nutzungsdauer der Massivholzplatte von 50 Jahren. Die Angaben zur Nutzungsdauer können nicht als eine vom Hersteller oder von der Zulassungsstelle übernommene Garantie ausgelegt werden, sondern sind lediglich als Hilfsmittel zur Auswahl des 5 Bezugsdokumente sind in Anhang 6 angeführt.

6 Seite 6 ETA 06/0138 richtigen Produkts angesichts der erwarteten, wirtschaftlich angemessenen Nutzungsdauer des Bauwerks zu betrachten. 2 Merkmale des Produkts und Nachweisverfahren 2.1 Merkmale des Produkts Allgemeines Die Massivholzplatten und ihre Bretter entsprechen den Angaben in den Anhängen 1 bis 3. Die in diesen Anhängen nicht angegebenen Werkstoffeigenschaften, Abmessungen und Toleranzen der Massivholzplatte sind in der technischen Dokumentation 6 dieser Europäischen technischen Zulassung festgelegt Bretter, Holzwerkstoffplatten Die Eigenschaften der Bretter sind in Anhang 2, Tabelle 2 angegeben. Bretter werden visuell oder maschinell nach Festigkeit sortiert. Nur technisch getrocknetes Holz darf verwendet werden. Falls Holzwerkstoffe verwendet werden, haben diese EN oder einer Europäischen technischen Zulassung zu entsprechen. Einzelne Bretterlagen (höchstens 50 % der Querschnittsfläche) dürfen durch ein- und mehrschichtige Massivholzplatten in tragender Qualität ersetzt werden. Stabverleimte Platten werden ausschließlich als Querlage verwendet. Sie werden in tragender Qualität zugeliefert und tragen das CE-Kennzeichen. Die Oberflächen der Massivholzplatten dürfen mit Holzwerkstoffplatten beplankt werden. Holzwerkstoffplatten abweichend von Massivholzplatten weisen keine tragende Funktion auf Stumpfstöße in Lagen aus Massivholzplatten Stumpfe Stöße in einer Lage aus Massivholzplatten sind statisch als Fuge zu betrachten (keine Übertragung von Zug- oder Druckkräften) Klebstoff Zum Verleimen der Massivholzplatten sowie der Keilzinkenverbindungen der Einzelbretter wird ein PU-Klebstoff verwendet. Der Klebstoff hat der EN zu entsprechen Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz Das Produkt enthält keine gefährlichen Substanzen nach EOTA TR 034, Ausgabe März Der Hersteller hat eine diesbezügliche Erklärung abgegeben. Ergänzend zu den spezifischen Abschnitten dieser Europäischen technischen Zulassung über gefährliche Substanzen kann es andere Anforderungen geben, die für das Produkt anwendbar sind, wenn es unter deren Anwendungsbereich fällt (z. B. übernommenes europäisches und nationales Recht und gesetzliche und behördliche Vorschriften). Um den Vorschreibungen der Bauproduktenrichtlinie zu genügen, müssen auch diese Anforderungen eingehalten werden, wenn und wo sie bestehen Identifikation Die Europäische technische Zulassung für die Massivholzplatte ist auf der Grundlage abgestimmter Unterlagen erteilt worden, die beim Österreichischen Institut für Bautechnik hinterlegt sind und die die Massivholzplatte, welche bewertet und beurteilt wurde, identifizieren. Änderungen der Werkstoffe hinsichtlich Zusammensetzung oder Eigenschaften oder des 6 Die technische Dokumentation ist beim Österreichischen Institut für Bautechnik hinterlegt und wird, nur soweit dies für die Aufgaben der in das Verfahren der Konformitätsbescheinigung eingeschalteten zugelassenen Stelle relevant ist, der zugelassenen Stelle ausgehändigt.

7 Seite 7 ETA 06/0138 Herstellverfahrens, die dazu führen könnten, dass diese hinterlegten Unterlagen nicht mehr zutreffen, sollten dem Österreichischen Institut für Bautechnik vor Inkrafttreten der Änderungen unverzüglich bekannt gegeben werden. Das Österreichische Institut für Bautechnik entscheidet, ob diese Änderungen die Europäische technische Zulassung beeinflussen, und falls, ob eine weitere Beurteilung oder eine Änderung als notwendig erachtet wird. 2.2 Nachweisverfahren Die Beurteilung der Brauchbarkeit der Massivholzplatte für den vorgesehenen Verwendungszweck hinsichtlich der Anforderungen an die mechanische Festigkeit und Standsicherheit, an den Brandschutz, an Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz, an den Schallschutz, an Energieeinsparung und Wärmeschutz sowie an die Dauerhaftigkeit im Sinne der Wesentlichen Anforderungen 1, 2, 3, 5 und 6 der Richtlinie 89/106/EWG des Rates erfolgte in Übereinstimmung mit dem CUAP für Massive plattenförmige Holzbauelemente für tragende Bauteile in Bauwerken, Ausgabe Juni 2005, ETA-Request Nr /06. 3 Beurteilung der Konformität und CE-Kennzeichnung 3.1 System der Konformitätsbescheinigung Das für dieses Produkt anzuwendende System der Konformitätsbescheinigung hat dem in der Richtlinie 89/106/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988, Anhang III Abschnitt 2 Punkt i), als System 1 bezeichnet, zu entsprechen. Dieses System sieht vor: Zertifizierung der Konformität des Produkts durch eine zugelassene Zertifizierungsstelle aufgrund von: (a) Aufgaben des Herstellers (1) Werkseigene Produktionskontrolle; (2) Zusätzliche Prüfung im Werk entnommener Proben durch den Hersteller nach festgelegtem Prüfplan 7. (b) Aufgaben der zugelassenen Stelle (3) Erstprüfung des Produkts; (4) Erstinspektion des Werkes und der werkseigenen Produktionskontrolle; (5) Laufende Überwachung, Beurteilung und Anerkennung der werkseigenen Produktionskontrolle. 3.2 Zuständigkeiten Aufgaben des Herstellers; werkseigene Produktionskontrolle Der Hersteller hat im Herstellwerk ein System der werkseigenen Produktionskontrolle eingerichtet und erhält es laufend aufrecht. Alle vom Hersteller vorgesehenen Elemente, Anforderungen und Vorschriften werden systematisch in Form schriftlicher Betriebs- und Verfahrensanweisungen festgehalten. Das System der werkseigenen Produktionskontrolle stellt sicher, dass das Produkt mit dieser Europäischen technischen Zulassung übereinstimmt. 7 Der festgelegte Prüfplan ist beim Österreichischen Institut für Bautechnik hinterlegt und wird nur der in das Verfahren der Konformitätsbescheinigung eingeschalteten zugelassenen Stelle ausgehändigt. Der festgelegte Prüfplan wird auch als Überwachungsplan bezeichnet.

8 Seite 8 ETA 06/0138 Der Hersteller darf nur Ausgangswerkstoffe verwenden, die mit den entsprechenden Prüfbescheinigungen, wie sie im festgelegten Prüfplan angegeben sind, geliefert werden. Der Hersteller hat die Ausgangswerkstoffe vor ihrer Annahme zu kontrollieren und zu prüfen. Die Überprüfung der Ausgangswerkstoffe hat eine Kontrolle der vom Hersteller der Ausgangswerkstoffe vorgelegten Prüfbescheinigungen (Vergleich mit Nennwerten) durch Überprüfung der Abmessungen und Bestimmung der Werkstoffeigenschaften mit einzuschließen. Die Häufigkeiten der Kontrollen und Prüfungen, die während der Herstellung und an den zusammengebauten Massivholzplatten durchgeführt werden, sind im festgelegten Prüfplan, unter Berücksichtigung des automatisierten Herstellverfahrens der Massivholzplatten, angegeben. Die Ergebnisse der werkseigenen Produktionskontrolle werden aufgezeichnet und ausgewertet. Die Aufzeichnungen enthalten mindestens: Bezeichnung des Produkts, der Ausgangswerkstoffe und der Bestandteile; Art der Kontrolle oder Prüfung; Datum der Herstellung des Produkts und Datum der Prüfung des Produkts oder der Ausgangswerkstoffe oder der Bestandteile; Ergebnisse der Kontrolle und Prüfungen und, soweit zutreffend, Vergleich mit Anforderungen; Name und Unterschrift des für die werkseigene Produktionskontrolle Verantwortlichen. Die Aufzeichnungen sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren, und sie sind der mit der laufenden Überwachung befassten zugelassenen Stelle vorzulegen. Sie sind dem Österreichischen Institut für Bautechnik auf Verlangen vorzulegen Aufgaben der zugelassenen Stelle Erstprüfung des Produkts Die zur Erteilung durchgeführten Prüfungen dürfen als Erstprüfung verwendet werden, solange sich bei der Herstellung oder im Herstellwerk nichts geändert hat. Im Fall von Änderungen ist die erforderliche Erstprüfung zwischen dem Österreichischen Institut für Bautechnik und der zugelassenen Stelle abzustimmen Erstinspektion des Werkes und der werkseigenen Produktionskontrolle Die zugelassene Stelle hat sich gemäß dem festgelegten Prüfplan zu vergewissern, dass das Herstellwerk, insbesondere Personal und Ausrüstung, und die werkseigene Produktionskontrolle geeignet sind, eine kontinuierliche und fachgerechte Herstellung der Massivholzplatte nach den im Abschnitt II sowie in den Anhängen dieser Europäischen technischen Zulassung genannten Bestimmungen sicherzustellen Laufende Überwachung Die zugelassene Stelle hat im Herstellwerk mindestens einmal jährlich eine regelmäßige Überwachung durchzuführen. Es ist nachzuweisen, dass das System der werkseigenen Produktionskontrolle und das festgelegte automatisierte Herstellungsverfahren unter Berücksichtigung des festgelegten Prüfplans aufrechterhalten werden. Die Ergebnisse der laufenden Überwachung sind dem Österreichischen Institut für Bautechnik von der zugelassenen Stelle auf Verlangen vorzulegen. Wenn die Festlegungen dieser Europäischen technischen Zulassung und des festgelegten Prüfplans nicht mehr erfüllt werden, ist das Konformitätszertifikat zu entziehen. 3.3 CE-Kennzeichnung Die CE-Kennzeichnung ist auf dem Lieferschein anzubringen. Dem Symbol CE sind die Kennnummer der Zertifizierungsstelle und folgende zusätzliche Angaben anzuschließen:

9 Seite 9 ETA 06/0138 Name oder Kennzeichen und Anschrift des Herstellers; Nummer des Konformitätszertifikats; Die letzten beiden Ziffern des Jahres, in dem die CE-Kennzeichnung angebracht wurde; Nummer ; Verwendete Holzsorte; Art der Holzwerkstoffplatten mit Bezug auf entsprechende CE-Kennzeichnung, falls relevant; Anzahl und Richtung der Lagen; Anzahl der Lagen der Holzwerkstoffplatten, falls relevant; Dicke der Massivholzplatte. 4 Voraussetzungen, unter denen die Brauchbarkeit des Produkts für den vorgesehenen Verwendungszweck gegeben ist 4.1 Herstellung Die Massivholzplatte wird nach den Vorgaben dieser Europäischen technischen Zulassung in einem automatisierten Verfahren hergestellt, das bei der Begehung des Herstellwerks durch das Österreichische Institut für Bautechnik festgestellt und in der technischen Dokumentation beschrieben ist. Einzel- und Doppellagen gehobelter Brettern sind zu der erforderlichen Dicke der Massivholzplatte zu verleimen. Einzelne Bretter sind in Längsrichtung mittels Keilzinkenverbindungen gemäß EN 385 zu verbinden, es darf keine Stumpfstöße geben. Der Klebstoff ist auf einer Breitseite aller Bretter aufzubringen. Die Schmalseiten der Bretter müssen nicht verleimt werden. Der Pressdruck hat mindestens 0,6 N/mm 2 zu betragen. 4.2 Einbau Bemessung des massiven plattenförmigen Holzbauelements Die Europäische technische Zulassung erstreckt sich nur auf die Herstellung und Verwendung der Massivholzplatte. Der Standsicherheitsnachweis der Bauwerke einschließlich der Lasteinleitung in die Massivholzplatte ist nicht Gegenstand dieser Europäischen technischen Zulassung. Die Brauchbarkeit der Massivholzplatte für den vorgesehenen Verwendungszweck ist unter den folgenden Voraussetzungen gegeben: Die Bemessung der massiven plattenförmigen Holzbauelemente erfolgt unter der Verantwortung eines mit massiven plattenförmigen Holzbauelementen vertrauten Ingenieurs. Die Konstruktion des Bauwerks hat den konstruktiven Holzschutz der massiven plattenförmigen Holzbauelemente zu berücksichtigen. Die massiven plattenförmigen Holzbauelemente werden richtig eingebaut. Die Bemessung der massiven plattenförmigen Holzbauelemente darf gemäß EN und EN unter Berücksichtigung der Anhänge 2 bis 6 dieser Europäischen technischen Zulassung erfolgen. Die jeweiligen am Ort der Verwendung geltenden Normen und Vorschriften sind zu beachten.

10 Seite 10 ETA 06/ Einbau der massiven plattenförmigen Holzbauelemente Der Hersteller hat Einbauanweisungen bereitzuhalten, in welchen die produktspezifischen Eigenschaften und die wichtigsten Maßnahmen, die für den Einbau zu beachten sind, beschrieben werden. Die Einbauanweisungen haben auf jeder Baustelle aufzuliegen und sind am Österreichischen Institut für Bautechnik zu hinterlegen. Der Einbau der massiven plattenförmigen Holzbauelemente hat durch entsprechend geschultes Personal unter der Aufsicht des auf der Baustelle für technische Belange Zuständigen zu erfolgen. Für jedes Tragwerk ist ein Montageplan zu erstellen, der die Reihenfolge in der die massiven plattenförmigen Holzbauelemente eingebaut werden und die Bezeichnung der massiven plattenförmigen Holzbauelemente enthält. Der Montageplan hat auf der Baustelle aufzuliegen. Die Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind einzuhalten. 5 Empfehlungen für den Hersteller 5.1 Allgemeines Der Hersteller hat sicherzustellen, dass die Anforderungen nach den Abschnitten 1, 2 und 4 sowie nach den Anhängen dieser Europäischen technischen Zulassung den an Planung und Ausführung der Bauwerke Beteiligten bekannt gemacht werden. 5.2 Empfehlungen zu Verpackung, Transport und Lagerung Die massiven plattenförmigen Holzbauelemente sind während Transport und Lagerung vor jeglicher Beschädigung und schädlichen Auswirkungen durch Feuchtigkeit zu schützen. Die Anleitungen des Herstellers zu Verpackung, Transport und Lagerung sind zu beachten. 5.3 Empfehlungen für Benutzung, Instandhaltung und Reparatur der Bauwerke Die Bewertung der Brauchbarkeit beruht auf der Annahme, dass eine Instandhaltung während der vorgesehenen Nutzungsdauer nicht erforderlich ist. Im Falle einer schweren Beschädigung eines massiven plattenförmigen Holzbauelements sind sofortige Maßnahmen hinsichtlich der mechanischen Festigkeit und Standsicherheit des Bauwerks einzuleiten. Für das Österreichische Institut für Bautechnik Der Geschäftsführer Das Originaldokument ist unterzeichnet von: Dipl. Ing. Dr. Rainer Mikulits

11 Seite Bild 1: Grundsätzlicher Aufbau der Massivholzplatte Bild 2: Typische Beispiele für den Aufbau der Massivholzplatte Aufbau der Massivholzplatte Anhang 1 Seite 1 von 2

12 Seite 12 Bild 3: Typische Beispiele für den Aufbau der Massivholzplatte Bild 4: Typische Querschnittsabmessungen von Lamellen für KLH Massivholzplatten Mit b...breite eines Einzelbrettes, Vollholz oder Streifen von stabverleimten Platten b i...teilquerschnitt der Einzelbretter oder Einzellatten von stabverleimten Platten, bzw. Plattenstreifen t i...dicke einer Einzellage t q...dicke einer einzelnen oder mehrfachen Querlage (t q 90mm) Stabverleimte Platten werden aus einem Klebstoff geeignet für tragende Anwendungen hergestellt. Aufbau der Massivholzplatte Anhang 1 Seite 2 von 2

13 Seite 13 Tabelle 1: Abmessungen und Eigenschaften Anforderung Abmessung / Eigenschaft Massives plattenförmiges Holzbauelement Dicke mm 57 bis 300 Breite m 2,98 Länge m 16,50 Anzahl der Bretterlagen 3 bis 16 Maximale Breite der Fugen innerhalb einer Lage: Bereiche mit gesetzten Verbindungsmitteln Sonstige Bereiche mm mm 3 6 Brett 1) Oberfläche gehobelt Dicke (gehobelte Abmessung) mm 10 bis 45 Breite 1) mm 44 bis 298 Verhältnis von Breite zu Dicke Die Bretter sind mit geeigneten visuellen und/oder maschinellen Verfahren zu sortieren, um sie Festigkeitsklassen gemäß EN 338 zuordnen zu können. 2,3 : 1 2) 4 : 1 3) 10 % C16 90 % C24 4) Holzfeuchtigkeit gemäß EN % 12 ± 2 Keilzinken EN 385 1) 2) 3) 4) Als Bretter gelten auch in Streifen geschnittene stabverleimte Platten mit b i und t i 45 mm nach Bild 4. Mindestverhältnis bei Anwendung als Querlage (Beanspruchung auf Rollschub). Im Regelfall. Für das gesamte Produkt sowie jede Einzellage. Charakteristische Eigenschaften der Massivholzplatte Anhang 2 Seite 1 von 1

14 Seite 14 Tabelle 2: Produkteigenschaften der Massivholzplatte W. A. Anforderung Nachweisverfahren 1 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit Klasse / Nutzungskategorie / Zahlenwert 1. Plattenbeanspruchung Elastizitätsmodul 3) parallel zur Faserrichtung der Bretter E 0,mean CUAP 03.04/06, MPa normal auf die Faserrichtung der Bretter E 90,mean EN MPa Schubmodul 3) parallel zur Faserrichtung der Bretter G 0,mean EN MPa normal auf die Faserrichtung der Bretter, Rollschubmodul G 90,mean CUAP 03.04/06, MPa Biegefestigkeit parallel zur Faserrichtung der Bretter f m,k Zugfestigkeit CUAP 03.04/06, MPa normal auf die Faserrichtung der Bretter f t,90,k EN 1194, reduziert 0,12 MPa Druckfestigkeit normal auf die Faserrichtung der Bretter f c,90,k EN ,7 MPa Schubfestigkeit parallel zur Faserrichtung der Bretter f v,k EN ,7 MPa normal auf die Faserrichtung der Bretter (Rollschubfestigkeit) f v,r,k 2. Scheibenbeanspruchung Elastizitätsmodul 3) parallel zur Faserrichtung der Bretter E 0,mean Schubmodul 3) parallel zur Faserrichtung der 1) Bretter G 0,mean Biegefestigkeit parallel zur Faserrichtung der Bretter f m,k CUAP 03.04/06, A netto, I netto, CUAP 03.04/06, ,8 bis 1,2 MPa MPa A netto, CUAP 03.04/06, MPa 1) W netto, CUAP 03.04/06, MPa Anhang 3 Seite 1 von 3 Produkteigenschaften der Massivholzplatte

15 Seite 15 W. A. Anforderung Nachweisverfahren 1 2. Scheibenbeanspruchung Zugfestigkeit 2) Klasse / Nutzungskategorie / Zahlenwert parallel zur Faserrichtung der Bretter f t,0,k EN ,5 MPa Druckfestigkeit global, parallel zur Faserrichtung der Bretter f c,0,k EN MPa lokal, parallel zur Faserrichtung der Bretter CUAP 03.04/06, k c,0, 2.4 Schubfestigkeit unabhängig von der Tragrichtung, pro Klebefuge f v,k,k Schubfluss 90 N/mm parallel zur Faserrichtung der Bretter f v,k Schubspan. 3,9 bis 8,4 MPa 3. Andere mechanische Einwirkungen Kriechen und Lasteinwirkungsdauer EN Nutzungsklasse 1 und 2 k def Faktoren EN wie für BSH k mod Faktoren EN wie für BSH Maßbeständigkeit Der Feuchtigkeitsgehalt darf sich bei der Verwendung nicht in einem solchen Ausmaß ändern, dass beeinträchtigende Formänderungen auftreten. Verbindungsmittel Anhang 5 Nutzungsklasse 1 und 2 Maßabweichungen Schwinden normal zur Plattenebene Schwinden in Plattenebene 0,24 % der Dicke pro % Feuchteänderung 0,01 % der Länge pro % Feuchteänderung 1) 2) 3) Dieser Wert gilt für die Berechnung als orthotrope Platte. Für die vereinfachte Berechnung von Bauteilen als Träger/Stützen mit Stabwerksprogrammen ist der Wert auf 50 % zu reduzieren. Bei ungleichmäßig verteilten Spannungen darf der Wert für die Biegefestigkeit verwendet werden. Zur Ermittlung der 5%-Fraktilwerte der Steifigkeitskennwerte dürfen die Mittelwerte mit dem Faktor 5 6 multipliziert werden. Produkteigenschaften der Massivholzplatte Anhang 3 Seite 2 von 3

16 Seite 16 W. A. Anforderung Nachweisverfahren 2 Brandverhalten Massivholzplatten mit Ausnahme von Bodenbelägen ( mean = 420 kg/m³) Bodenbeläge aus Massivholzplatten Entscheidung der Kommission 2003/43/EG Klasse / Nutzungskategorie / Zahlenwert Euroklasse D-s2, d0 Euroklasse D FL -s1 Feuerwiderstand Abbrandgeschwindigkeit EN Versuchswerte gemäß Anhang 5 3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz Wasserdampfdurchlässigkeit, einschließlich der Stöße innerhalb der Lagen EN ISO Schallschutz Luftschalldämmung EN Rohe Wand, 94 mm Dicke Rohe Wand, 145 mm Dicke ca. 33 db ca. 37 db Trittschalldämmung Schallabsorption Keine Leistung festgestellt Keine Leistung festgestellt 6 Energiebeständigkeit und Wärmeschutz Wärmeleitfähigkeit, EN ISO ,13 W/(m K) Luftdurchlässigkeit Keine Leistung festgestellt Thermische Trägheit, spezifische Wärmespeicherkapazität, c p EN ISO J(kg K) Dauerhaftigkeit Dauerhaftigkeit von Holz Nutzungsklassen EN und 2 Produkteigenschaften der Massivholzplatte Anhang 3 Seite 3 of 3

17 Seite 17 Bemessungsüberlegungen für KLH Plattenstrukturen 1 Allgemeine Definitionen und Terminologie 1.1 Beanspruchung infolge Belastung normal zur Plattenebene Entlang der beiden Hauptrichtungen der Massivholzplatte werden die zwei Haupttragrichtungen definiert, siehe Abbildung 5 infolge Belastung normal zur Massivholzplatte. Abbildung 5: Hauptrichtungen infolge Belastung normal zur Massivholzplatte Mit h...gesamtdicke der Massivholzplatte h eff, x, h eff, y...höhe des wirksamen Gesamtquerschnitts in der jeweiligen Haupttragrichtung x bzw. y x...richtung parallel zur Orientierung der Decklage y...richtung quer zur Orientierung der Decklage Bemessungsüberlegungen Seite 1 von 19

18 Seite Beanspruchung infolge Belastung in Richtung der Plattenebene Entlang der beiden Hauptrichtungen der Massivholzplatte werden die zwei Haupttragrichtungen definiert, siehe Abbildung 6 infolge Belastung in der Ebene der Massivholzplatte. Abbildung 6: Hauptrichtungen infolge Belastung in der Ebene der Massivholzplatte Mit H x, H y...höhe des Gesamtquerschnittes in der jeweiligen Tragrichtung unabhängig von Fugen zwischen den Brettern t i, x, t i, y...dicke der Einzellagen in der jeweiligen Tragrichtung Bemessungsüberlegungen Seite 2 von 19

19 Seite Längsspannungen und Schubspannungen in den beiden Hauptrichtungen der Massivholzplatte Abbildung 7 zeigt Längsspannungen und Schubspannungen resultierend aus einer Belastung normal zur Massivholzplatte and Längsspannungen resultierend aus einer Belastung in Ebene der Massivholzplatte. Abbildung 7: Längs- und Schubspannungen 2 Berechnung der Steifigkeiten 2.1 Kurzzeitverformungen Das Verformungsverhalten von Bauteilen mit n kann unter Verwendung der nachfolgenden Steifigkeiten beschrieben werden. Mit den damit ermittelten Schnittkräften dürfen die Nachweise in den Grenzzuständen der Tragfähigkeit geführt werden. Für eine Belastung normal zur Massivholzplatte sind die Schubverformungen der Querlagen zu berücksichtigen. Die Grenzzustände der Gebrauchstauglichkeit dürfen gemäß EN berechnet werden Biegesteifigkeit Für die Berechnung der reinen Biegeverformung, w net, darf der Nettoquerschnitt, I net, ohne Schubverformungen verwendet werden. Lagen quer zur betrachteten Tragrichtung werden dabei nicht berücksichtigt, E 90, mean = 0 MPa und ohne Schubverformungen. Bemessungsüberlegungen Seite 3 von 19

20 Seite 20 Mit I net...trägheitsmoment des Nettoquerschnittes für die betrachtete Haupttragrichtung E 0, mean...e-modul der Lagen in der betrachteten Haupttragrichtung E 90, mean...e-modul der Lagen normal zur betrachteten Haupttragrichtung, im Regelfall E 90, mean = 0 MPa Schubsteifigkeit Die Schubverformungen der Querlagen werden mittels eines globalen Schubmoduls berücksichtigt. Dieser globaler Schubmodul ist für jeden Querschnitt entweder durch Versuche oder über eine Berechnung nach dem -Verfahren (Anhang B der EN ) zu ermitteln. Bei einer Berechnung nach dem -Verfahren wird der Ausdruck s i k i durch t q G 90, mean b ersetzt. Mit t q...dicke der jeweiligen Querlage b...breite des betrachteten Plattenstreifens G 90, mean...rollschubmodul Der Schubverformungsanteil ergibt sich dabei durch w v = w eff - w net Mit w net...verformung infolge Biegung bei Verwendung von I net, reine Biegeverformung w eff...verformung infolge Biegung bei Verwendung von I eff, Biege- und Schubverformung w v...schubverformung; damit kann der Schubmodul rückgerechnet werden. Dabei ist der Schubkorrekturfaktor für einen rechteckigen Querschnitt mit 1,2 zu verwenden. Der globale Schubmodul wird mittels der wirksamen Gesamtquerschnittsfläche einschließlich der eingeschlossenen Querlagen berechnet, siehe Abbildung 7, mit A eff, x = b h eff, x bzw. A eff, y = b h eff, y ANMERKUNG Für die Quertragwirkung ist dabei eine Querschnittsfläche ohne die Decklagen zu verwenden. Mit A eff, x, A eff, y...querschnittsfläche der Lagen in Tragrichtung inklusive der eingeschlossenen Querlagen Bemessungsüberlegungen Seite 4 von 19

21 Seite 21 b...breite des betrachteten Plattenstreifens Der globale Schubmodul je Querschnittstyp je Tragrichtung berücksichtigt die Schubverformung der Querlagen. Dieser Wert kann auf der sicheren Seite liegend mit 60 MPa für alle KLH Plattentypen angenommen werden Dehnsteifigkeit Für die Berechnung der Dehnsteifigkeiten zur Ermittlung der Verformungen in der Ebene der Massivholzplatte darf der Nettoquerschnitt der Lagen in Tragrichtung verwendet werden, A net, x bzw. A net, y. Lagen quer zur betrachteten Tragrichtung werden dabei nicht berücksichtigt, E 90, mean = 0 MPa. A net, x, A net, y...fläche des Nettoquerschnitts in der betrachteten Tragrichtung, ohne Querlagen Schubsteifigkeit in Plattenebene Schubsteifigkeiten zur Ermittlung der Verformungen in der Ebene der Massivholzplatte dürfen mittels Nettoquerschnitt der Lagen in Tragrichtung berechnet werden, A net, x bzw. A net, y. Für die vereinfachte Berechnung von Bauteilen mit Stabwerksprogrammen darf der Schubmodul, der in Tragrichtung wirkenden Brettlagen, für alle Aufbauten mit G LL = 250 MPa angenommen werden Biegesteifigkeit für Träger in Plattenebene Eine vereinfachte Berechnung der Biegesteifigkeit für Träger zur Ermittlung der Verformungen in der Ebene der Massivholzplatte darf nur für ein Verhältnis L H 4 durchgeführt werden. Die Biegesteifigkeit in der betrachteten Tragrichtung, E I net, z, x bzw. E I net, z, y wird mittels Nettoquerschnitt der Lagen in Tragrichtung ermittelt. Querlagen werden nicht berücksichtigt, E 90, mean = 0 MPa Empfehlungen zur Berechnung mit Finite-Elemente Programmen Unter folgenden Voraussetzungen stellt die Finite-Elemente-Analyse ein geeignetes Mittel zur Bemessung von KLH Massivholzplatten dar: Die Berechnung als Platte oder Scheibe mit getrennten Tragwirkungen kann über die Definition einer orthotropen Platte durchgeführt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Drillsteifigkeit mit 50 % der Gesamtdrillsteifigkeit zu begrenzen ist. Bei sehr verformungsempfindlichen Bauteilen (z. B. Eckauskragungen) sollte die Drillsteifigkeit auf 40 % reduziert werden. ANMERKUNG Eine Berechnung von orthotropen Platten erfolgt zum Beispiel unter Zuhilfenahme von unterschiedlichen Dicken bzw. E-Modulen in den beiden Haupttragrichtungen der Massivholzplatte. Bemessungsüberlegungen Seite 5 von 19

22 Seite 22 Für die Berechnung der Platten- und Scheibenwirkung in einem Rechengang ist darauf zu achten die Steifigkeiten nach den oben genannten Abschnitten zu ermitteln und untereinander abzustimmen. Für ungünstige Auswirkungen der Biegesteifigkeit in Plattenquerrichtung sind diese zu berücksichtigen, andernfalls dürfen Bauteile wie zum Beispiel Decken oder Wände als einachsig gespannter Plattenstreifen berechnet werden. ANMERKUNG Auf schräge Kanten über dem Auflagerbereich ist besonders zu achten. Empfohlen wird hier die Modellierung einer schrägen Kante durch eine orthogonale Abtreppung, siehe Abbildung 8. d h d h d h 200 mm d h Begrenzungslinie für Spannungsnachweise d h H Abbildung 8: Modellierung einer schrägen Kante durch orthogonale Abtreppung 2.2 Langzeitverformungen Alle Langzeitverformungen, Biegung, Normalkraft und Schub sind mit dem Verformungsbeiwert k def nach Anhang 3 zu berechnen. Bemessungsüberlegungen Seite 6 von 19

23 Seite 23 3 Berechnung im Grenzzustand der Tragfähigkeit 3.1 Allgemein Produktionstechnischen Randbedingungen, z.b. angeschnittene Einzelbretter infolge des Abbundes sowie Mitwirkung mehrerer Lamellen bei der Lastabtragung soll bei der Bemessung durch einen k sys Wert Rechnung getragen werden. Dabei sind die Festigkeitskennwerte bei schmalen Bauteilen bzw. bei einzelnen Lamellen (Scheibenwirkung) abzumindern, bei breiteren Bauteilen oder wenn mehrere Lamellen an der Lastabtragung beteiligt sind dürfen diese erhöht werden. Tabelle 3: Systembeiwerte k sys für n Plattenbeanspruchung Bauteilbreite Scheibenbeanspruchung Lamellenanzahl Systembeiwert b n k sys b 20 cm n = 1 0,90 20 cm < b 100 cm 2 n < 5 1, cm < b 160 cm 5 n < 8 1,05 b > 160 cm n 8 1,10 n... Anzahl der in einer Tragrichtung wirkenden Brettlagen Scheibenwirkung 3.2 Zug in Faserrichtung Beanspruchung in Richtung der Plattenebene Es werden nur Lagen mit Tragrichtung parallel zur Belastung berücksichtigt. Die folgende Bedingung muss erfüllt sein: t, 0, d f t, 0, d k sys t, 0, d wird unter Verwendung von A net, x bzw. A net, y ermittelt. Wenn die Zugspannungen bei Scheibentragwerken einen veränderlichen Verlauf ergeben, dürfen für den veränderlichen Anteil der Spannungen die Grenzwerte der Biegefestigkeit f m, k verwendet werden 3.3 Zug normal zur Faserrichtung Beanspruchung normal zur Plattenebene Zug normal zur Faserrichtung ist zu vermeiden und ist mittels Verbindungsmittel zu übertragen. ANMERKUNG Zug normal zur Faserrichtung für Beanspruchung in Plattenebene kann vernachlässigt werden. Es dürfen nur Zugkräfte infolge kurzzeitiger Einwirkungen wie zum Beispiel Wind aufgenommen werden. Die folgende Bedingung ist einzuhalten: t, 90, d k vol f t, 90, d Bemessungsüberlegungen Seite 7 von 19

24 Seite 24 Der Volumenfaktor k vol kann in Analogie zu Brettschichtholz nach EN , unter Berücksichtigung der Eindringtiefe der Verbindungsmittel verwendet werden. Hierbei dürfen für t, 90, d räumliche Effekte (Lastausbreitung) berücksichtigt werden. 3.4 Druck in Faserrichtung Beanspruchung in Richtung der Plattenebene Es werden nur Lagen mit Tragrichtung parallel zur Belastung berücksichtigt. Die folgende Bedingung muss erfüllt sein: c, 0, d f c, 0, d k sys c, 0, d wird unter Verwendung von A net, x bzw. A net, y ermittelt. Bauteile mit Stabilitätsgefährdung dürfen nach Theorie II. Ordnung berechnet werden. Dabei ist der Einfluss der Schubverformung immer zu berücksichtigen. Die Nachweise sind unter Berücksichtigung der 5%-Fraktilwerte der Steifigkeitseigenschaften E 0,05 und G 0,05 zu führen. Die Vorverformung ist mit L 400 anzunehmen, wobei darin auch der Einfluss von Kriechverformungen enthalten ist. Das Stabilitätsverhalten von Säulen unter Druckbeanspruchung darf nach EN nachgewiesen werden. Bei der Berechnung der Schlankheit ist die Schubverformung zu berücksichtigen. Der Imperfektionsbeiwert c darf mit 0,1 angenommen werden, der Verteilungsbeiwert für Biegespannungen k m ist mit 1,0 anzunehmen. Der Stabilitätsnachweis bei ungleichmäßig verteilten Drucknormalkräften von Scheibentragwerken darf bei Bauteilen mit einer Mindestbreite von 300 mm mit einer in einem Abstand von 100 mm vom betrachteten Bauteilrand ermittelten Druckspannung geführt werden. Damit wird die stabilisierende Wirkung als Flächentragwerk berücksichtigt. In gedrungenen Bauteilbereichen ist zusätzlich zum Bauteilnachweis der Querschnittsnachweis zu führen. Bei schlanken Bauteilen ist der Bauteilnachweis auch für das Ausweichen in der Plattenebene zu führen. 3.5 Druck in Faserrichtung an Kontaktflächen Beanspruchung in Richtung der Plattenebene Bei lokalen Druckbeanspruchungen muss die folgende Bedingung erfüllt sein: c, 0, d f c, 0, d k c, 0 c, 0, d wird unter Verwendung von A net, x bzw. A net, y ermittelt. Für Lagen aus Brettlamellen oder Holzwerkstoffen, ausgenommen OSB und Furnierschichtholz, gilt für k c, 0 : k c, 0 1,5 bei Auflagerung oder Lasteinleitung in einer Entfernung a H 2 (der jeweils kleinere Wert ist maßgebend) oder a 500 mm k c, 0 1,9 bei Auflagerung oder Lasteinleitung in einer Entfernung a > H 2 oder a > 500 mm (der jeweils kleinere Wert ist maßgebend) Bemessungsüberlegungen Seite 8 von 19

25 Seite 25 Mit a...abstand einer Kontaktflächenkante zum nächstgelegenen Plattenrand in mm, siehe Abbildung 9 H...Bauteilhöhe in mm k c, 0 größer als 1,3 dürfen nur für Kontaktflächen zwischen Hirnholz und Stahl angesetzt werden. Bei doppelten Decklagen darf bei der Ermittlung von A net, x bzw. A net, y nur eine Dicke von maximal 45 mm in Rechnung gestellt werden. Abbildung 9: Lasteinleitungsgeometrie Es ist darauf zu achten, dass die angrenzenden Bauteile (z. B. Beton, Holz oder Ziegel) die lokalen Pressungen aufnehmen können. Der Spannungsverlauf ist unter Berücksichtigung der Scheibenverdrehung und der Nachgiebigkeit des anschließenden Bauteils zu ermitteln. Die Mindestauflagerbreite L A beträgt 50 mm. Für die Ermittlung der Kontaktflächen dürfen nur jene Lagen in Rechnung gestellt werden, deren Faserrichtung normal auf die Kontaktfläche verläuft, t normal nach Abbildung 10. Abbildung 10: Auflagerbreite und Kontaktflächen Bemessungsüberlegungen Seite 9 von 19

26 Seite 26 Bei direktem Kontakt der Schmalseiten von zwei KLH-Elementen dürfen zur Ermittlung der Kontaktflächen ausschließlich die sich direkt berührenden Hirnholzflächen berücksichtigt werden. Bei Anordnung einer entsprechend steifen Lastverteilungsplatte zwischen den Holzbauteilen darf die volle Fläche A net, x bzw. A net, y zur Spannungsübertragung in Rechnung gestellt werden. 3.6 Druck normal zur Faserrichtung Die folgende Bedingung muss erfüllt sein: c, 90, d f c, 90, d k c, 90 c, 90, d wird unter Verwendung von A c, 90 ermittelt. Für k c, 90 sind folgende Werte anzunehmen: k c, 90 = 2,2... für Auflager oder Lasteinleitung am Bauteilende k c, 90 = 3,0... für Kontaktflächen mit sehr geringen Auflagerverdrehungen (z. B. bei Zwischenauflagern von Durchlaufplatten mit annähernd konstanten Stützweiten) Bei der Ermittlung der Kontaktfläche A c, 90 ist Folgendes zu berücksichtigen: A c, 90 entspricht der Kontaktfläche zwischen n und Stahl-, Beton oder Vollholzflächen. Im Bereich von Kanten (z. B. direkter Kontakt: KLH Wand-Decke) ist A c, 90 mit der wirksamen Breite b eff, x bzw. b eff, y, zu A eff, x bzw. A eff, y, zu berechnen, siehe Abbildung 11. Die Nachweisführung darf generell mit der gesamten Kontaktfläche unter Annahme einer gleichmäßigen Spannungsverteilung geführt werden. Auflagerverdrehungen dürfen vernachlässigt werden. Abbildung 11: Wirksame Auflagerbreite zur Ermittlung der Kontaktfläche 3.7 Druck unter einem Winkel zur Faserrichtung Der Bemessungswert der Druckfestigkeit f c,, d unter einem Winkel zur Faserrichtung ist gemäß EN zu ermitteln. Die Kontaktflächen sind entsprechend der Faserrichtung zu berücksichtigen. Bei steilem Winkel dürfen auch Querlagen berücksichtigt werden. Dabei ist nachzuweisen, dass die Spannungen in der Kontaktfläche gleichmäßig übertragen werden können. Bemessungsüberlegungen Seite 10 von 19

27 Seite Biegung normal zur Plattenebene Biegespannungen sind unter Berücksichtigung des Einflusses der Schubverformungen zu ermitteln. Die folgende Bedingung muss erfüllt sein: m, d f m, d k sys L In einer vereinfachten Berechnung mit Bauteilschlankheiten h > 10, unter Vernachlässigung der Schubverformungen, gelten für den Ausnutzungsgrad M folgende Einschränkungen: M 90 %... für Feldbereiche M 70 %... für Stützbereiche und Bereiche um hohe Einzellasten Eine genauere Ermittlung der Spannungen erfolgt unter Berücksichtigung der Schubverformungen mittels Finite-Elemente-Berechnung unter Berücksichtigung der Schubnachgiebigkeit, Schubanalogieverfahren oder speziellen Korrekturverfahren. Die Biegespannungen bei zweiachsiger Lastabtragung müssen nicht überlagert werden, da diese unterschiedliche Lamellen beanspruchen. Drillmomente, m xy, resultierend aus einer zweidimensionalen Berechnung müssen nicht gesondert nachgewiesen werden 3.9 Biegung in Plattenebene Bei Trägern mit einer Schlankheiten L h 4 kann die klassische Biegetheorie angewendet werden. Die folgende Bedingung muss erfüllt sein: m,d f m,d k sys m,d wird unter Verwendung von W net, z, x bzw. W net, z, y ermittelt. W net, z, x, W net, z, y...widerstandsmoment der Längslagen Die resultierenden Biegespannungen in den beiden Haupttragrichtungen müssen nicht überlagert werden, da diese unterschiedliche Lagen beanspruchen Überlagerung von Längsspannungen Längsspannungen innerhalb einer Lage und Tragrichtung infolge verschiedener Beanspruchungsarten müssen überlagert werden, siehe Abbildung Schub normal zur Plattenebene Der Rissfaktor k cr nach EN ist gleich 1,0 zu setzen. Die folgende Bedingung muss erfüllt sein: v, d f v, R, d k v f v, R, d...bemessungswert der Rollschubfestigkeit, charakteristische Werte gemäß Tabelle 4 k v...beiwert zur Berücksichtigung ausgeklinkter Bereiche, bzw. von Bereichen mit ähnlichen Versagensursachen, siehe, Abschnitt 3.12 Bemessungsüberlegungen Seite 11 von 19

28 Seite 28 Tabelle 4: Charakteristische Werte der Rollschubfestigkeit Dicke der Querlage Verhältnis Brettbreite : Brettdicke Characteristische Rollschubfestigkeit t q mm t q 45 mm 4 : 1 2,3 : 1 f v,r, k MPa 1,2 t q > 45 mm 2,3 : 1 0,8 Abbildung 12: Schubspannungen infolge Plattenbeanspruchung Abbildung 13: wirksame Höhe zur Ermittlung der Schubspannungen Bemessungsüberlegungen Seite 12 von 19

29 Seite 29 Die Ermittlung der Schubspannungen erfolgt durch die Verwendung von I net und S net, ohne Berücksichtigung der Effekte durch Schubverformungen. Hierbei sind in der Regel nur die Bereiche der Querlagen, Bemessungswert der Rollschubfestigkeit f v, R, nachzuweisen. ANMERKUNG Besteht der wirksame Querschnitt, h eff, nur aus einer Lage ist die Schubfestigkeit f v nach Tabelle 2 anwendbar. Der Bemessungswert der Schubspannung wird folgendermaßen berechnet v, d = V d S net I net b Mit S net...statisches Moment des entsprechenden Querschnittteils I net...trägheitsmoment des Nettoquerschnittes S net und I net werden unter Vernachlässigung der Querlagen berechnet, E 90, mean = 0 MPa Bei Einzellasten, die im mittleren Drittel zwischen zwei Auflagern einwirken, ist der charakteristische Wert der Rollschubfestigkeit, für die aus der Einzellast resultierenden Schubkraftanteile, mit 0,8 MPa in Rechnung zu stellen. In den Übergangsbereichen sind die Werte gemäß Abbildung 14 zu ermitteln. Die resultierenden Schubspannungen in den beiden Haupttragrichtungen müssen nicht überlagert werden, da diese unterschiedliche Lagen beanspruchen. Lastbild: Einzellast Gleichlast f v,r,k = 1,2 MPa f v,r,k = 0,8 MPa L/6 L/6 L/3 L/6 L/6 Stützweite L Abbildung 14: Charakteristische Werte der Rollschubfestigkeit für Querkraftanteile infolge Einzellast im Bereich der Feldmitte Bemessungsüberlegungen Seite 13 von 19

30 Seite Schub normal zur Plattenebene Ausklinkungen Für die Berücksichtigung von ausgeklinkten Auflagern oder Beanspruchungen, die einem ausgeklinkten Auflager gleichzusetzen sind, z.b. querkraftbelastete Plattenenden ohne Auflagerkomponente wenn die Quertragwirkung aktiviert wird, ist der wirksame Querschnitt h eff, red entsprechend den Abbildungen 15 und 16 zu ermitteln. Die Ermittlung des Beiwertes zur Berücksichtigung ausgeklinkter Biegeauflager k v erfolgt gemäß EN , mit k n = 4,7 für KLH -Massivholzplatten. Die Neigung der Ausklinkung ist für alle hier angeführten Fälle mit i = 0 anzusetzen. Abbildung 15: Reduzierte Querschnittshöhe, h eff, zur Berechnung von Ausklinkungen Abbildung 15 zeigt klassische Ausklinkungen, wie sie zum Beispiel beim Anschluss mit Verbindungsmitteln vorkommen. Bei Schraubenanschlüssen darf als Querschnittsbreite maximal der Schraubenabstand bzw. h eff, i, red als Anschlussbreite für die Schraube angesetzt werden. Bei freien Rändern, ohne direkte Auflagerung, ist der Schubnachweis mit einer theoretischen Ausklinkung zu ermitteln. Abbildung 16: Links teilweise unterstützter Rand normal zur Deckschicht Rechts teilweise unterstützter Rand parallel zur Deckschicht Bemessungsüberlegungen Seite 14 von 19

31 Seite 31 Für die Ermittlung der Querkräfte der freien Ränder neben einer Punktstützung dürfen die Nachweise mit den Schnittgrößen im Abstand e von der Auflagerkante geführt werden, siehe Anhang 3, Abschnitt Eine Querzugsicherung, z. B. mit selbstbohrenden Holzschrauben mit Vollgewinde, ist zulässig. Dabei ist immer die gesamte Querkraft abzudecken. Die Kräfte müssen im Bereich unterhalb von h eff, red übertragen werden. Für den Bereich zwischen Schraubenspitze und Plattenoberfläche ist der Nachweis einer Ausklinkung zu führen. Dabei darf die verstärkende Wirkung nur dann in Rechnung gestellt werden, wenn die Einbindetiefe auf der Seite der Schraubenspitze in eine Lage mindestens 2 d beträgt. Mit d...nenndurchmesser der Holzschraube 3.13 Schub normal zur Plattenebene Punktlager Für Massivholzplatten die in beide Tragrichtungen beansprucht werden sind die Auswirkungen der unterschiedlichen Steifigkeiten in den beiden Haupttragrichtungen zu berücksichtigen. Punkt- und Linienlager dürfen im statischen Modell als solche modelliert werden. Dabei ergeben sich im Bereich um die Auflager "gestörte" Bereiche. Hierbei dürfen zur Berechnung der Schubspannungen die Nachweise im Abstand e = 0,5 h von der tatsächlichen Auflagerkante geführt werden, siehe Abbildung 17. In den jeweiligen Anschlussflächen dürfen die Schubspannung als gleichmäßig verteilt angenommen werden. Für die Ermittlung der Anschlusskräfte darf die Auflagerkraft entsprechend der Schubkraftanteile aus den beiden Tragrichtungen aufgeteilt werden, siehe Abbildung 18. Bei Durchbrüchen, Bohrungen, etc. im Bereich des Nachweisquerschnittes sind die Querschnittsschwächungen zu berücksichtigen, siehe Abbildung 17. Abbildung 17: Schnittführung rund um Punktlager oder Punktlasten zur Berechnung der Schubspannungen Bemessungsüberlegungen Seite 15 von 19

Europäische Technische Bewertung. ETA-06/0138 vom Mitglied der. Allgemeiner Teil. Österreichisches Institut für Bautechnik (OIB)

Europäische Technische Bewertung. ETA-06/0138 vom Mitglied der. Allgemeiner Teil. Österreichisches Institut für Bautechnik (OIB) INSTITU Österreichisches Institut für Bautechnik Schenkenstraße 4 T +43 1 533 65 50 1010 Wien Ι Austria F +43 1 533 64 23 www.oib.or.at Ι mail@oib.or.at Benannt nach Artikel 29 der Verordnung (EU) Nr.

Mehr

Österreichisches Institut für Bautechnik Schenkenstraße Wien Austria T F

Österreichisches Institut für Bautechnik Schenkenstraße Wien Austria T F Ermächtigt und notifiziert gemäß Artikel 10 der Richtlinie 89/106/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsund Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte Österreichisches

Mehr

Österreichisches Institut für Bautechnik Schenkenstraße Wien Austria T F

Österreichisches Institut für Bautechnik Schenkenstraße Wien Austria T F Ermächtigt und notifiziert gemäß Artikel 10 der Richtlinie 89/106/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsund Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte Österreichisches

Mehr

Europäische Technische Bewertung ETA-09/0036 vom

Europäische Technische Bewertung ETA-09/0036 vom Europäische Technische Bewertung ETA-09/0036 vom 30.06.2015 ALLGEMEINER TEIL Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-18/0254 vom Mitglied der. Allgemeiner Teil. Österreichisches Institut für Bautechnik (OIB)

Europäische Technische Bewertung. ETA-18/0254 vom Mitglied der. Allgemeiner Teil. Österreichisches Institut für Bautechnik (OIB) INSTITU Österreichisches Institut für Bautechnik Schenkenstraße 4 T +43 1 533 65 50 1010 Wien Ι Austria F +43 1 533 64 23 www.oib.or.at Ι mail@oib.or.at Benannt nach Artikel 29 der Verordnung (EU) Nr.

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-15/0729 vom INSTITUT. Mitglied der. Allgemeiner Teil. Technische Bewertungsstelle, die die

Europäische Technische Bewertung. ETA-15/0729 vom INSTITUT. Mitglied der. Allgemeiner Teil. Technische Bewertungsstelle, die die sterreichisches Institut für Bautechnik INSTITUT Schenkenstraße 4 T +43 1 533 65 50 Mitglied der Benannt nach Artikel 29 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 www.eota.eu 1010 Wien Ι Austria F +43 1 533 64

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-12/0281 vom Mitglied der. Allgemeiner Teil. Österreichisches Institut für Bautechnik (OIB)

Europäische Technische Bewertung. ETA-12/0281 vom Mitglied der. Allgemeiner Teil. Österreichisches Institut für Bautechnik (OIB) INSTITU Österreichisches Institut für Bautechnik Schenkenstraße 4 T +43 1 533 65 50 1010 Wien Ι Austria F +43 1 533 64 23 www.oib.or.at Ι mail@oib.or.at Benannt nach Artikel 29 der Verordnung (EU) Nr.

Mehr

Europäische Technische Zulassung ETA-06/0259

Europäische Technische Zulassung ETA-06/0259 Ermächtigt und notifiziert gemäß Artikel 10 der Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte (89/106/EWG) Europäische

Mehr

Europäische Technische Zulassung ETA-11/0374

Europäische Technische Zulassung ETA-11/0374 Ermächtigt und notifiziert gemäß Artikel 10 der Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte (89/106/EWG) Europäische

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-12/0281 vom Mitglied der. Allgemeiner Teil. Österreichisches Institut für Bautechnik (OIB)

Europäische Technische Bewertung. ETA-12/0281 vom Mitglied der. Allgemeiner Teil. Österreichisches Institut für Bautechnik (OIB) INSTITU Österreichisches Institut für Bautechnik Schenkenstraße 4 T +43 1 533 65 50 1010 Wien Ι Austria F +43 1 533 64 23 www.oib.or.at Ι mail@oib.or.at Benannt nach Artikel 29 der Verordnung (EU) Nr.

Mehr

Europäische Technische Zulassung ETA-08/0284

Europäische Technische Zulassung ETA-08/0284 Deutsches Institut für Bautechnik Anstalt des öffentlichen Rechts Kolonnenstr. 30 L 10829 Berlin Deutschland Tel.: +49(0)30 787 30 0 Fax: +49(0)30 787 30 320 E-mail: dibt@dibt.de Internet: www.dibt.de

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-16/0551 vom Mitglied der. Allgemeiner Teil. Technische Bewertungsstelle, die die

Europäische Technische Bewertung. ETA-16/0551 vom Mitglied der. Allgemeiner Teil. Technische Bewertungsstelle, die die INSTITU Österreichisches Institut für Bautechnik Schenkenstraße 4 T +43 1 533 65 50 1010 Wien Ι Austria F +43 1 533 64 23 www.oib.or.at Ι mail@oib.or.at Benannt nach Artikel 29 der Verordnung (EU) Nr.

Mehr

Europäische Technische Zulassung ETA-13/0149

Europäische Technische Zulassung ETA-13/0149 Ermächtigt und notifiziert gemäß Artikel 10 der Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte (89/106/EWG) Europäische

Mehr

Europäische Technische Zulassung ETA-05/0241

Europäische Technische Zulassung ETA-05/0241 Ermächtigt und notifiziert gemäß Artikel 10 der Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte (89/106/EWG) Europäische

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-14/0269 vom 13. Oktober Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-14/0269 vom 13. Oktober Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-14/0269 vom 13. Oktober 2014 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Europäische Technische Zulassung ETA-09/0395

Europäische Technische Zulassung ETA-09/0395 Ermächtigt und notifiziert gemäß Artikel 10 der Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte (89/106/EWG) Europäische

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-12/0258 vom 23. März Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

Europäische Technische Bewertung. ETA-12/0258 vom 23. März Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik Europäische Technische Bewertung ETA-12/0258 vom 23. März 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-12/0605 vom 4. Mai Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-12/0605 vom 4. Mai Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-12/0605 vom 4. Mai 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-12/0068 vom Mitglied der. Allgemeiner Teil. Österreichisches Institut für Bautechnik (OIB)

Europäische Technische Bewertung. ETA-12/0068 vom Mitglied der. Allgemeiner Teil. Österreichisches Institut für Bautechnik (OIB) INSTITU Österreichisches Institut für Bautechnik Schenkenstraße 4 T +43 1 533 65 50 1010 Wien Ι Austria F +43 1 533 64 23 www.oib.or.at Ι mail@oib.or.at Benannt nach Artikel 29 der Verordnung (EU) Nr.

Mehr

ETA-11/0493 vom 15. April Europäische Technische Bewertung. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

ETA-11/0493 vom 15. April Europäische Technische Bewertung. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik Europäische Technische Bewertung ETA-11/0493 vom 15. April 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Deutsches Institut für Bautechnik Handelsname

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-14/0132 vom 17. Juni Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-14/0132 vom 17. Juni Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-14/0132 vom 17. Juni 2014 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

ETA-13/1037 vom 26. Mai Europäische Technische Bewertung. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

ETA-13/1037 vom 26. Mai Europäische Technische Bewertung. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik Europäische Technische Bewertung ETA-13/1037 vom 26. Mai 2014 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Deutsches Institut für Bautechnik Handelsname

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-09/0040 vom 20. Oktober Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

Europäische Technische Bewertung. ETA-09/0040 vom 20. Oktober Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik Europäische Technische Bewertung ETA-09/0040 vom 20. Oktober 2014 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Europäische Technische Bewertung ETA-14/0354 vom

Europäische Technische Bewertung ETA-14/0354 vom Europäische Technische Bewertung ETA-14/0354 vom 20.02.2015 ALLGEMEINER TEIL Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-11/0492 vom 26. Juni Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-11/0492 vom 26. Juni Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-11/0492 vom 26. Juni 2014 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-12/0166 vom 18. Juni Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-12/0166 vom 18. Juni Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-12/0166 vom 18. Juni 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Handelsname des Bauprodukts TOGE Betonschraube TSM 5 und TSM 6. TOGE Dübel GmbH & Co. KG Illesheimer Straße Nürnberg DEUTSCHLAND

Handelsname des Bauprodukts TOGE Betonschraube TSM 5 und TSM 6. TOGE Dübel GmbH & Co. KG Illesheimer Straße Nürnberg DEUTSCHLAND Europäische Technische Bewertung ETA-10/0114 vom 3. Dezember 2014 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Deutsches Institut für Bautechnik Handelsname

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-10/0352 vom 6. Juli Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

Europäische Technische Bewertung. ETA-10/0352 vom 6. Juli Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik Europäische Technische Bewertung ETA-10/0352 vom 6. Juli 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

und DCN890 XH Nägel Stanley Black & Decker Deutschland GmbH Richard-Klinger-Straße Idstein DEUTSCHLAND

und DCN890 XH Nägel Stanley Black & Decker Deutschland GmbH Richard-Klinger-Straße Idstein DEUTSCHLAND Europäische Technische Bewertung ETA-12/0188 vom 9. Februar 2018 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Europäische Technische Bewertung ETA-10/0067 vom

Europäische Technische Bewertung ETA-10/0067 vom Europäische Technische Bewertung ETA-10/0067 vom 09.07.2015 ALLGEMEINER TEIL Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-08/0231 vom 26. Mai Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

Europäische Technische Bewertung. ETA-08/0231 vom 26. Mai Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik Europäische Technische Bewertung ETA-08/0231 vom 26. Mai 2014 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

ETA-11/0418 vom 30. September Europäische Technische Bewertung. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

ETA-11/0418 vom 30. September Europäische Technische Bewertung. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik Europäische Technische Bewertung ETA-11/0418 vom 30. September 2016 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Deutsches Institut für Bautechnik Handelsname

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-11/0135 vom Mitglied der. Allgemeiner Teil. Österreichisches Institut für Bautechnik (OIB)

Europäische Technische Bewertung. ETA-11/0135 vom Mitglied der. Allgemeiner Teil. Österreichisches Institut für Bautechnik (OIB) INSTITU Österreichisches Institut für Bautechnik Schenkenstraße 4 T +43 1 533 65 50 1010 Wien Ι Austria F +43 1 533 64 23 www.oib.or.at Ι mail@oib.or.at Benannt nach Artikel 29 der Verordnung (EU) Nr.

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-12/0395 vom 3. März Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-12/0395 vom 3. März Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-12/0395 vom 3. März 2014 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-18/0083 vom Mitglied der. Allgemeiner Teil. Österreichisches Institut für Bautechnik (OIB)

Europäische Technische Bewertung. ETA-18/0083 vom Mitglied der. Allgemeiner Teil. Österreichisches Institut für Bautechnik (OIB) INSTITU Österreichisches Institut für Bautechnik Schenkenstraße 4 T +43 1 533 65 50 1010 Wien Ι Austria F +43 1 533 64 23 www.oib.or.at Ι mail@oib.or.at Benannt nach Artikel 29 der Verordnung (EU) Nr.

Mehr

Europäische Technische Zulassung ETA-13/0442

Europäische Technische Zulassung ETA-13/0442 Ermächtigt und notifiziert gemäß Artikel 10 der Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte (89/106/EWG) Europäische

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-16/0908 vom 3. April Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-16/0908 vom 3. April Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-16/0908 vom 3. April 2017 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-13/1040 vom 13. Januar Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-13/1040 vom 13. Januar Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-13/1040 vom 13. Januar 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-13/0258 vom 10. Mai Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-13/0258 vom 10. Mai Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-13/0258 vom 10. Mai 2016 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-02/0024 vom 13. Februar Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

Europäische Technische Bewertung. ETA-02/0024 vom 13. Februar Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik Europäische Technische Bewertung ETA-02/0024 vom 13. Februar 2017 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-13/0179 vom 1. September Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-13/0179 vom 1. September Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-13/0179 vom 1. September 2017 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Handelsname des Bauprodukts KEW Rahmendübel RD 10 und RDD 10. Kunststofferzeugnisse GmbH Wilthen Dresdener Straße Wilthen DEUTSCHLAND

Handelsname des Bauprodukts KEW Rahmendübel RD 10 und RDD 10. Kunststofferzeugnisse GmbH Wilthen Dresdener Straße Wilthen DEUTSCHLAND Europäische Technische Bewertung ETA-08/0191 vom 10. Dezember 2013 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Deutsches Institut für Bautechnik Handelsname

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-13/1038 vom 20. Mai Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

Europäische Technische Bewertung. ETA-13/1038 vom 20. Mai Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik Europäische Technische Bewertung ETA-13/1038 vom 20. Mai 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-99/0011 vom 4. März Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

Europäische Technische Bewertung. ETA-99/0011 vom 4. März Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik Europäische Technische Bewertung ETA-99/0011 vom 4. März 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Europäische Technische Zulassung ETA-99/0010

Europäische Technische Zulassung ETA-99/0010 Ermächtigt und notifiziert gemäß Artikel 10 der Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte (89/106/EWG) Europäische

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-15/0387 vom 27. August Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-15/0387 vom 27. August Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-15/0387 vom 27. August 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

ETA-13/1036 vom 28. April Europäische Technische Bewertung. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

ETA-13/1036 vom 28. April Europäische Technische Bewertung. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik Europäische Technische Bewertung ETA-13/1036 vom 28. April 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Deutsches Institut für Bautechnik Handelsname

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-02/0032 vom 7. Januar Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

Europäische Technische Bewertung. ETA-02/0032 vom 7. Januar Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik Europäische Technische Bewertung ETA-02/0032 vom 7. Januar 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-04/0092 vom 22. April Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

Europäische Technische Bewertung. ETA-04/0092 vom 22. April Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik Europäische Technische Bewertung ETA-04/0092 vom 22. April 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-05/0069 vom 3. Juli Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-05/0069 vom 3. Juli Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-05/0069 vom 3. Juli 2017 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-11/0240 vom 7. Mai Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-11/0240 vom 7. Mai Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-11/0240 vom 7. Mai 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-16/0673 vom 24. Januar Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-16/0673 vom 24. Januar Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-16/0673 vom 24. Januar 2017 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

deutsch 2. Typen-, Chargen- oder Seriennummer oder ein anderes Kennzeichen zur Identifikation des Bauproduktes gemäß Artikel 11 Absatz 4 BauPVO:

deutsch 2. Typen-, Chargen- oder Seriennummer oder ein anderes Kennzeichen zur Identifikation des Bauproduktes gemäß Artikel 11 Absatz 4 BauPVO: LEISTUNGSERKLÄRUNG deutsch Nr. GE 101 + 103 1. Eindeutiger Kenncode des Produkttyps: Nach Festigkeit sortiertes Bauholz für tragende Zwecke mit rechteckigem Querschnitt aus Fichte, Tanne, Kiefer, Lärche,

Mehr

ETA-12/0028 vom 30. Mai Europäische Technische Bewertung. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

ETA-12/0028 vom 30. Mai Europäische Technische Bewertung. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik Europäische Technische Bewertung ETA-12/0028 vom 30. Mai 2017 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Deutsches Institut für Bautechnik Handelsname

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-12/0279 vom 12. Oktober Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-12/0279 vom 12. Oktober Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-12/0279 vom 12. Oktober 2017 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-12/0607 vom 18. Januar Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-12/0607 vom 18. Januar Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-12/0607 vom 18. Januar 2018 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

ETA-09/0313 vom 28. August Europäische Technische Bewertung. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

ETA-09/0313 vom 28. August Europäische Technische Bewertung. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik Europäische Technische Bewertung ETA-09/0313 vom 28. August 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Deutsches Institut für Bautechnik Handelsname

Mehr

ETA-17/0127 vom 20. Februar Europäische Technische Bewertung. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

ETA-17/0127 vom 20. Februar Europäische Technische Bewertung. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik Europäische Technische Bewertung ETA-17/0127 vom 20. Februar 2017 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Deutsches Institut für Bautechnik Handelsname

Mehr

Apolo MEA Befestigungssysteme GmbH Industriestraße Aichach DEUTSCHLAND

Apolo MEA Befestigungssysteme GmbH Industriestraße Aichach DEUTSCHLAND Europäische Technische Bewertung ETA-15/0320 vom 9. Juni 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Bemessung einer einachsig gespannten Geschoßdecke nach dem Leitfaden Brettsperrholz Bemessung und ÖNORM B :2014, Anhang K.

Bemessung einer einachsig gespannten Geschoßdecke nach dem Leitfaden Brettsperrholz Bemessung und ÖNORM B :2014, Anhang K. Beispiel Decke Bemessung einer einachsig gespannten Geschoßdecke nach dem Leitfaden Brettsperrholz Bemessung und ÖNORM B 1995-1-1:2014, Anhang K. Berechnungsbeispiel im Rahmen des Seminars Brettsperrholz

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-17/0197 vom 3. April Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

Europäische Technische Bewertung. ETA-17/0197 vom 3. April Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik Europäische Technische Bewertung ETA-17/0197 vom 3. April 2017 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-10/0257 vom 2. Februar Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-10/0257 vom 2. Februar Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-10/0257 vom 2. Februar 2016 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Nägel. Stanley Black & Decker Deutschland GmbH Richard-Klinger-Straße Idstein DEUTSCHLAND

Nägel. Stanley Black & Decker Deutschland GmbH Richard-Klinger-Straße Idstein DEUTSCHLAND Europäische Technische Bewertung ETA-13/0407 vom 11. März 2019 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-17/0549 vom 26. Juni Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-17/0549 vom 26. Juni Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-17/0549 vom 26. Juni 2018 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-17/0662 vom 25. Oktober Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-17/0662 vom 25. Oktober Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-17/0662 vom 25. Oktober 2017 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-04/0095 vom 11. Mai Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-04/0095 vom 11. Mai Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-04/0095 vom 11. Mai 2017 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-05/0070 vom 11. April Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

Europäische Technische Bewertung. ETA-05/0070 vom 11. April Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik Europäische Technische Bewertung ETA-05/0070 vom 11. April 2017 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-16/0889 vom 22. Mai Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-16/0889 vom 22. Mai Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-16/0889 vom 22. Mai 2017 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Europäische Technische Zulassung ETA-06/0108

Europäische Technische Zulassung ETA-06/0108 Ermächtigt und notifiziert gemäß Artikel 10 der Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte (89/106/EWG) Europäische

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-13/0049 vom 22. März Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-13/0049 vom 22. März Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-13/0049 vom 22. März 2016 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Europäische Technische Zulassung ETA-13/0506

Europäische Technische Zulassung ETA-13/0506 Ermächtigt und notifiziert gemäß Artikel 10 der Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte (89/106/EWG) Europäische

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-07/0135 vom 9. Dezember Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-07/0135 vom 9. Dezember Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-07/0135 vom 9. Dezember 2016 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-15/0305 vom 19. Januar Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-15/0305 vom 19. Januar Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-15/0305 vom 19. Januar 2016 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-99/0010 vom 15. Dezember Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-99/0010 vom 15. Dezember Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-99/0010 vom 15. Dezember 2014 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Leitfaden zur CE-Kennzeichnung

Leitfaden zur CE-Kennzeichnung Leitfaden zur CE-Kennzeichnung 1 Einleitung Ein wesentliches Ziel der Europäischen Gemeinschaft ist es, den freien Warenverkehr innerhalb Europas zu gewährleisten und technische Handelshemmnisse abzubauen.

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-15/0886 vom 23. September Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-15/0886 vom 23. September Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-15/0886 vom 23. September 2016 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-10/0130 vom 13. Dezember Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-10/0130 vom 13. Dezember Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-10/0130 vom 13. Dezember 2016 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

DEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK

DEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK DEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK Anstalt des öffentlichen Rechts 10829 Berlin, 4. August 1998 Kolonnenstraße 30 L Telefon: (0 30) 7 87 30 TeleTax: (0 30) 7 87 30 - - 240 320 GeschZ.: IV 42-1.56.2-293/98

Mehr

Europäische Technische Zulassung ETA-08/0184

Europäische Technische Zulassung ETA-08/0184 Deutsches Institut für Bautechnik Anstalt des öffentlichen Rechts Kolonnenstr. 30 L 10829 Berlin Deutschland Tel.: +49(0)30 787 30 0 Fax: +49(0)30 787 30 320 E-mail: dibt@dibt.de Internet: www.dibt.de

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-15/0784 vom 23. April Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-15/0784 vom 23. April Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-15/0784 vom 23. April 2018 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-07/0121 vom 10. April Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-07/0121 vom 10. April Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-07/0121 vom 10. April 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-16/0043 vom 4. April Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-16/0043 vom 4. April Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-16/0043 vom 4. April 2016 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-11/0163 vom 22. Mai Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-11/0163 vom 22. Mai Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-11/0163 vom 22. Mai 2017 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

M E R K B L A T T BRETTSCHICHTHOLZ UND BALKENSCHICHTHOLZ GEMÄSS EN

M E R K B L A T T BRETTSCHICHTHOLZ UND BALKENSCHICHTHOLZ GEMÄSS EN MERKBLATT BRETTSCHICHTHOLZ UND BALKENSCHICHTHOLZ GEMÄSS EN 14080:13 EINLEITUNG Mit dem Ende der Koexistenzperiode der neuen harmonisierten Norm EN 14080:13 am 08.08.15 werden an die Herstellung von Brettschichtholz

Mehr

ETA-16/0128 vom 10. Mai Europäische Technische Bewertung. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

ETA-16/0128 vom 10. Mai Europäische Technische Bewertung. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik Europäische Technische Bewertung ETA-16/0128 vom 10. Mai 2016 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Deutsches Institut für Bautechnik Handelsname

Mehr

Wärmedämmstoffe aus expandiertem Polystyrol (EPS) nach DIN EN 13163:

Wärmedämmstoffe aus expandiertem Polystyrol (EPS) nach DIN EN 13163: 01.08.2016 III 14-1.23.15-24/16 Z-23.15-1862 1. August 2016 TERMO ORGANIKA Sp. z o.o. ul. Boleslawa Prusa 33 30-117 KRAKÓW POLEN 27. März 2020 Wärmedämmstoffe aus expandiertem Polystyrol (EPS) nach DIN

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-11/0008 vom 28. April Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-11/0008 vom 28. April Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-11/0008 vom 28. April 2016 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-01/0013 vom 30. Januar Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-01/0013 vom 30. Januar Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-01/0013 vom 30. Januar 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-16/0808 vom 11. Mai Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

Europäische Technische Bewertung. ETA-16/0808 vom 11. Mai Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik Europäische Technische Bewertung ETA-16/0808 vom 11. Mai 2017 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-16/0757 vom 15. Dezember Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-16/0757 vom 15. Dezember Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-16/0757 vom 15. Dezember 2016 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Typische Querschnitte und zugehörige Querschnittswerte Die angegebenen Zahlenwerte gelten für eine Holzfeuchte von etwa 20 %.

Typische Querschnitte und zugehörige Querschnittswerte Die angegebenen Zahlenwerte gelten für eine Holzfeuchte von etwa 20 %. Tabelle A-2.1a z VH/KVH b/h [cm/cm] Typische Querschnitte und zugehörige Querschnittswerte Die angegebenen Zahlenwerte gelten für eine Holzfeuchte von etwa 20 %. h Biegung / Knicken um die y-achse: b h2

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-11/0415 vom 8. Dezember Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-11/0415 vom 8. Dezember Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-11/0415 vom 8. Dezember 2017 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-15/0536 vom 9. September Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-15/0536 vom 9. September Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-15/0536 vom 9. September 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-05/0231 vom 29. Mai Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

Europäische Technische Bewertung. ETA-05/0231 vom 29. Mai Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik Europäische Technische Bewertung ETA-05/0231 vom 29. Mai 2018 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-15/0296 vom 27. August Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-15/0296 vom 27. August Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-15/0296 vom 27. August 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr