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1 21. Jahrgang Sonnabend, den 3. Mai 2014 Impressum: Amtsblatt des Amtes Ziesar Herausgeber: Amt Ziesar, Der (Amtlicher Teil) Mühlentor 15 A, Ziesar, Telefon: / 65 40, Fax: / 2 82, amt@ziesar.de Redaktion: Büro des s Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf in ausreichender Auflage. Jahresabonnement bei Postbezug: 30,00 Euro, Einzelbezug bei Postzustellung: 2,50 Euro, Amt Ziesar, Mühlentor 15 A, Ziesar Gesamtherstellung und Vertrieb: Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH, Panoramastraße 1, Berlin, Herausgeber des nichtamtlichen Teils und Anzeigenverwaltung: Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH, Panoramastraße 1, Berlin, Nr. 5

2 2 Amtsblatt des Amtes Ziesar Nr Mai 2014 Inhaltsverzeichnis Öffentliche Bekanntmachungen Haushaltssatzung der Gemeinde Gräben für das Jahr Seite 2 Erste Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung des Ortsteiles Rottstock für die öffentliche Wasserversorgung... Seite 3 Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Gräben für die öffentliche Wasserversorgung... Seite 4 Beschlüsse der Gemeindevertretung Gräben... Seite 4 Bekanntmachung des WAZV Ziesar zu Spülungen der TW-Leitung... Seite 4 Bodenrichtwerte im Amtsbereich Ziesar... Seite 5 Angebot... Seite 5 Ende des amtlichen Teils zum Beschluss Nr. 1/4/2014 vom der Gemeindevertretung Gräben Die Haushaltssatzung der Gemeinde Gräben zum Haushaltsplan 2014 der Gemeinde Gräben wird öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung liegt während der Dienstzeiten in der Kämmerei des Amtes Ziesar, im Mühlentor 15 A, Ziesar, zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Haushaltssatzung der Gemeinde Gräben für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Gräben vom folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf ordentlichen Aufwendungen auf ordentliches Ergebnis außerordentlichen Erträge auf außerordentlichen Aufwendungen auf 500 außerordentliches Ergebnis im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen auf Auszahlungen auf Finanzmittelüberschuss/fehlbetrag festgesetzt. Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf: Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 0 Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven 0 Auszahlung an Liquiditätsreserven 0 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt auf: 0 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren wird festgesetzt auf: 0 4 Die Steuerersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 270 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 380 % 2. Gewerbesteuer 300 % 5 1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird festgesetzt auf: 2.000

3 3. Mai 2014 Nr. 5 Amtsblatt des Amtes Ziesar 3 2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird festgesetzt auf: Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedarf, wird festgesetzt auf: Die Wertgrenze, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei: a) Entstehung eines bzw. Erhöhung des Fehlbetrages auf b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 5 % der Aufwendungen oder Auszahlungen festgesetzt. 5) Nicht zahlungswirksame außer- und überplanmäßige Aufwendungen sind von den Wertgrenzen nach 5 Nr. 3 und 4 b) ausgeschlossen und werden vom genehmigt. 6) Alle außer- und überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die durch eine Berichtigung von Kontenzuordnungen entstehen und das Ergebnis nicht beeinflussen, können unabhängig von den Wertgrenzen nach 5 Nr. 3 und 4 b) erfolgen. 7 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zu rechtzeitigen Leistungen von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird festgesetzt auf: Ziesar, den festgestellt Ziesar, den aufgestellt Ludloff Leiter Kämmerei entfällt 6 Haushaltssicherungskonzept zum Beschluss Nr. 2/4/2014 vom der Gemeindevertretung Gräben Der Beschluss zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die öffentliche Wasserversorgung (Beitrags- und Gebührensatzung des Ortsteiles Rottstock) wird öffentlich bekannt gemacht. Der Beschluss liegt während der Sprechzeiten des Bürgermeisters in der Gemeinde Gräben sowie während der Dienstzeiten im Sekretariat des s, Mühlentor 15 A, in Ziesar, zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Aufgrund der 33 und 28 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom in Verbindung mit den 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Brandenburg vom in der gültigen Fassung hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Gräben in ihrer Sitzung am folgende Satzungsänderung beschlossen: Im 12 (1) wird der Gebührensatz wie folgt geändert: Die Benutzungsgebühr (Mengengebühr) für das der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entnommene Wasser beträgt 1,15 /m³ zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Satzungsänderung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gräben, den Erste Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die öffentliche Wasserversorgung (Beitrags- und Gebührensatzung des Ortsteiles Rottstock) Schröder Lahn ehrenamtl. Bürgermeister Gemeindevertreter als Vors. d. Gemeindevertretung (Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen bei 8 anwesenden Gemeindevertretern)

4 4 Amtsblatt des Amtes Ziesar Nr Mai 2014 zum Beschluss Nr. 3/4/2014 vom der Gemeindevertretung Gräben Der Beschluss zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die öffentliche Wasserversorgung (Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Gräben) wird öffentlich bekannt gemacht. Der Beschluss liegt während der Sprechzeiten des Bürgermeisters in der Gemeinde Gräben sowie während der Dienstzeiten im Sekretariat des s, Mühlentor 15 A, in Ziesar, zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Aufgrund der 33 und 28 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom in Verbindung mit den 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Brandenburg vom in der gültigen Fassung hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Gräben in ihrer Sitzung am folgende Satzungsänderung beschlossen: Im 12 (1) wird der Gebührensatz wie folgt geändert: Die Benutzungsgebühr (Mengengebühr) für das der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entnommene Wasser beträgt 1,22 /m³ zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Satzungsänderung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gräben, den Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die öffentliche Wasserversorgung (Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Gräben) Schröder Lahn ehrenamtl. Bürgermeister Gemeindevertreter als Vors.d. Gemeindevertretung (Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen bei 8 anwesenden Gemeindevertretern) Beschlüsse der Gemeindevertretung Gräben vom Beschluss Nr. 1/4/2014 Haushaltssatzung der Gemeinde Gräben für das Jahr 2014 Beschluss Nr. 2/4/2014 Erste Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung des Ortsteiles Rottstock für die öffentliche Wasserversorgung Beschluss Nr. 3/4/2014 Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Gräben für die öffentliche Wasserversorgung Beschluss Nr. 4/4/2014 Bezahlung der Mehrkosten Elektroenergie der Pumpstation Dahlen Bekanntmachung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Ziesar Spülung Trinkwasserleitung im Verbandsgebiet des WAZV Ziesar Im Zeitraum vom 01. April bis 20. Mai 2014 erfolgt im Verbandsgebiet die turnusmäßige Rohrnetzspülung des Trinkwassernetzes. Die Spülungen erfolgen in den Orten bzw. Ortsteilen jeweils von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr zu folgenden Terminen: Wollin Wollin/ Brückermark Wenzlow Wenzlower Dorfstraße Wenzlow Grüninger Dorfstraße und OT Boecke Stadtgebiet Ziesar einschl. Industriepark Ziesar Stadtgebiet Ziesar und Bücknitz, Glienecke, Köpernitz und Grebs und Steinberg, Buckau und Dretzen

5 3. Mai 2014 Nr. 5 Amtsblatt des Amtes Ziesar Wutzow, Hohenlobbese, Börnecke und Dangelsdorf Görzke Görzke In dieser Zeit ist mit erheblichen Druckmangelerscheinungen bei der Trinkwasserversorgung zu rechnen. Bitte bevorraten Sie sich bei Bedarf mit genügend Trinkwasser. Zur Vermeidung von Schäden betreiben Sie bitte in dieser Zeit keine Waschmaschinen, Elektrospeicher, Geschirrspüler oder ähnliche Geräte. Eintrübungen des Wassers, die danach kurzzeitig auftreten können, sind gesundheitlich unbedenklich. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen unter den Rufnummern 0172/ oder 0162/ gern zur Verfügung. gez. Verbandsvorsteher Bodenrichtwerte im Amtsbereich Ziesar zum Stichtag Gemeinde, Bereich (Bodenrichtwertzone) /m² NA Buckautal OT Buckau 8 M OT Dretzen 5 M OT Steinberg 5 M Görzke, Ortslage, außerhalb SAN 14 M GT Börnecke 8 M GT Dangelsdorf 5 M OT Hohenlobbese 5 M GT Wutzow 5 M Gräben, Ortslage 10 M OT Rottstock 6 M Stadt Ziesar, Ortslage, außerhalb SAN 25 M Gewerbegebiet Preußenpark 10* GE OT Bücknitz 8 M OT Glienecke 8 M GT Grebs 5 M OT Köpernitz 10 M Wenzlow, Ortslage Wenzlow GT Grüningen 15 M OT Boecke 5 M Wollin, Ortslage 20 M WP Am Fläminghang 30* WA Brückermark 5 M Bodenwertzahl Landkreis Potsdam-Mittelmark 0,51 A Landkreis Potsdam-Mittelmark 0,39 GR Landkreis Potsdam-Mittelmark 0,31 F m.a. Abkürzungen: NA Nutzungsart WA allgemeines Wohngebiet M gemischte Bauflächen SAN Sanierungsgebiet GE Gewerbegebiet F m.a. Forstfläche mit Aufwuchs A Ackerland GR Grünland WP Wohnparksiedlung OT Ortsteil GT Gemeindeteil Werte ohne * Werte mit * erschließungsbeitragsfrei nach BauGB und nach 135 a BauGB kostenerstattungsbetragsfrei erschließungsbeitragsfrei nach BauGB und KAG sowie nach 135 a BauGB kostenerstattungsbetragsfrei ausgefertigt: Freitag Leiterin der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte Teltow, Angebot Die Stadt Ziesar bietet diverse Gewerbegrundstücke im Industriepark Ziesar zur Ansiedlung von Gewerbe- und Industriebetrieben an. Die Grundstücke sind voll erschlossen und individuell abgrenzbar. Interessenten melden sich bitte beim Amt Ziesar, Mühlentor 15 A, Ziesar oder unter der Telefon-Nr / 6540, Ansprechpartner: Herr. Ende des amtlichen Teils

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