Umfang und Abgrenzung von Sanierungsuntersuchung und Sanierungsplanung. LLUR-Veranstaltung Altlastensanierung am

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1 Umfang und Abgrenzung von Sanierungsuntersuchung und Sanierungsplanung LLUR-Veranstaltung Altlastensanierung am

2 Sanierungsuntersuchungen und Sanierungsplanung? Entwurfsplanung Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 2

3 Bundes-Bodenschutzgesetz BBodSchG 13 Sanierungsuntersuchungen und Sanierungsplanung (1) Bei Altlasten - bei denen wegen der Verschiedenartigkeit der nach 4 erforderlichen Maßnahmen ein abgestimmtes Vorgehen notwendig ist oder - von denen auf Grund von Art, Ausbreitung oder Menge der Schadstoffe im besonderen Maße schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren ausgehen, soll die zuständige Behörde von einem zur Sanierung Verpflichteten - die notwendigen Untersuchungen zur Entscheidung über Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen (Sanierungsuntersuchungen) sowie - die Vorlage eines Sanierungsplans verlangen Die Bundesregierung wird ermächtigt, Vorschriften über die Anforderungen an Sanierungsuntersuchungen sowie den Inhalt von Sanierungsplänen zu erlassen. Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 3

4 Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung 6 Sanierungsuntersuchung und Sanierungsplanung (1) Bei Sanierungsuntersuchungen ist insbesondere auch zu prüfen, - mit welchen Maßnahmen eine Sanierung im Sinne des 4 Abs. 3 des Bundes- Bodenschutzgesetzes erreicht werden kann, - inwieweit Veränderungen des Bodens nach der Sanierung verbleiben und - welche rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Gegebenheiten für die Durchführung der Maßnahmen von Bedeutung sind. Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 4

5 Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung 6 Sanierungsuntersuchung und Sanierungsplanung (2) Bei der Erstellung eines Sanierungsplans sind die Maßnahmen textlich und zeichnerisch vollständig darzustellen. In dem Sanierungsplan ist darzulegen, - dass die vorgesehenen Maßnahmen geeignet sind, dauerhaft Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den einzelnen oder die Allgemeinheit zu vermeiden. - Darzustellen sind insbesondere auch die Auswirkungen der Maßnahmen auf die Umwelt und - die voraussichtlichen Kosten sowie - die erforderlichen Zulassungen, auch soweit ein verbindlicher Sanierungsplan nach 13 Abs. 6 des Bundes-Bodenschutzgesetzes diese nicht einschließen kann. - (3) Die Anforderungen an eine Sanierungsuntersuchung und an einen Sanierungsplan bestimmten sich im übrigen nach Anhang 3. Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 5

6 Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung Anhang 3 Sanierungsuntersuchungen (1) Mit Sanierungsuntersuchungen bei Altlasten sind die geeigneten, erforderlichen und angemessenen Maßnahmen (auch Maßnahmenkombinationen) zu ermitteln und darzustellen. Die Prüfung der Maßnahmen muss insbesondere - die schadstoff-, boden-, material- und standortspezifische Eignung der Verfahren, - die technische Durchführbarkeit, - den erforderlichen Zeitaufwand, - die Wirksamkeit im Hinblick auf das Sanierungsziel, - eine Kostenschätzung sowie das Verhältnis von Kosten und Wirksamkeit, - die Auswirkungen auf die Betroffenen im Sinne von 12 Satz 1 des Bundes- Bodenschutzgesetzes (z. B. Nutzungsberechtigte, Nachbarschaft) und auf die Umwelt, Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 6

7 Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung Anhang 3 Sanierungsuntersuchungen (2) Die Prüfung der Maßnahmen muss insbesondere das Erfordernis von Zulassungen, - die Entstehung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen, - den Arbeitsschutz, - die Wirkungsdauer der Maßnahmen und deren Überwachungsmöglichkeiten, - die Erfordernisse der Nachsorge und - die Nachbesserungsmöglichkeiten umfassen. Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 7

8 Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung Anhang 3 Sanierungsuntersuchungen (3) Die Prüfung soll unter Verwendung vorhandener Daten, insbesondere aus Untersuchungen nach 3 dieser Verordnung (OU, DU), sowie auf Grund sonstiger gesicherter Erkenntnisse durchgeführt werden. Soweit solche Informationen insbesondere zur gesicherten Abgrenzung belasteter Bereiche oder zur Beurteilung der Eignung von Sanierungsverfahren im Einzelfall nicht ausreichen, sind ergänzende Untersuchungen zur Prüfung der Eignung eines Verfahrens durchzuführen. Die Ergebnisse der Prüfung und das danach vorzugswürdige Maßnahmenkonzept sind darzustellen. Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 8

9 Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung Anhang 3 Sanierungsplan Umfang des Sanierungsplans (Auszug): 1. Darstellung der Ausgangslage (Standortverhältnisse, Gefahrenlage, Sanierungsziele, Ergebnisse der Sanierungsuntersuchungen). 2. Darstellung der Maßnahmen und Nachweis der Eignung (Bauablauf, Berechnungen, Transportwege, behördliche Zulassungserfordernisse). 3. Darstellung der Eigenkontrollmaßnahmen während der Sanierung (Überwachungskonzept). 4. Darstellung der Eigenkontrollmaßnahmen im Rahmen der Nachsorge. 5. Zeitplan und Kosten Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 9

10 Planungsleistungen Altlastensanierung (1) Nach der Gefährdungsabschätzung: 1. Sanierungsuntersuchung: - Ermittlung eines Sanierungskonzeptes (BBodSchV: vorzugswürdiges Maßnahmenkonzept) mit - Vergleich möglicher Sanierungsverfahren - Prüfung der Verfahren anhand der technischen Machbarkeit, der Zweckmäßigkeit und der Wirtschaftlichkeit unter Beachtung der Umweltverträglichkeit - (ggf.) Ergänzende Untersuchungen zur Prüfung der Eignung eines Verfahrens Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 10

11 Planungsleistungen Altlastensanierung (2) Die Anforderungen sind inhaltlich in Arbeitshilfen des Bundes bzw. verschiedener Länder konkretisiert. Beispiele hierfür sind: Bund (BMUB): Arbeitshilfen Boden- und Grundwasserschutz (2014) NRW: Materialien zur Altlastensanierung und zum Bodenschutz (MALBO), Band 11 Sachsen: Handbuch zur Altlastenbehandlung Teil 8 (sind im Internet verfügbar) 2. Sanierungsplanung Auf Basis des behördlich bestätigten Sanierungskonzeptes beginnt die konkrete Planung der Sanierung. Wie werden die Planungsleistungen in der Altlastensanierung vergeben? Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 11

12 Vergabe der Planungsleistungen Grundsätzlich ist der Auftraggeber frei in der Beschreibung der zu beauftragenden Planungsleistungen. Als Orientierung kann z. B. das Leistungsbild Ingenieurbauwerke der HOAI 2013 (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) dienen. Die HOAI regelt das Honorar für Planungsleistungen - für Objekte, die in der HOAI benannt sind und deren Leistungsphasen gemäß HOAI beauftragt werden. Leistungen der Sanierungsuntersuchung sind inhaltlich und preisrechtlich nicht in der HOAI geregelt. Empfehlung: Honorar frei vereinbaren. Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 12

13 Leistungsphasen gemäß HOAI hier Leistungsbild Ingenieurbauwerke ( 43) - Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) mit 2 Prozent, - Leistungsphase 2 (Vorplanung) mit 20 Prozent, - Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) mit 25 Prozent, - Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) mit 5 Prozent, - Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) mit 15 Prozent, - Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) mit 13 Prozent, - Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) mit 4 Prozent, - Leistungsphase 8 (Bauoberleitung) mit 15 Prozent, - Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) mit 1 Prozent. Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 13

14 Vergabe der Planungsleistungen Sanierungsplanung in der Altlastenbearbeitung - nur wenige Objekte sind in der HOAI 2013, Anlage 12, benannt: Abdichtung von Altablagerungen und kontaminierten Standorten, Boden- und Bodenluftbehandlungsanlagen sowie Grundwasserdekontaminationsanlagen. - nicht benannt sind z. B. die Planungsleistungen für die Errichtung von Grundwassermessstellen bzw. Sanierungsbrunnen, für den Bodenaushub und die fachgutachterliche Überwachung. Empfehlung: Leistungsbeschreibung entsprechend der Leistungsphasen der HOAI (ab Entwurfsplanung), ggf. im Einzelfall angepasst. Honorar nur für Maßnahmen gemäß Objektlisten der HOAI verbindlich, sonst frei vereinbar. Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 14

15 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Günther Rohmer Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Referat V 42 Bodenschutz, Grundwasser und Altlasten, Wasserversorgung T Guenther.Rohmer@melur.landsh.de Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 15

16 Leistungsbuch Altlasten und Flächenentwicklung Das Leistungsbuch Altlasten und Flächenentwicklung ist in einem länderübergreifenden Projekt als internetbasiertes DV-Verfahren aufbereitet sowie inhaltlich fortgeschrieben und aktualisiert worden. Das DV-Verfahren Leistungsbuch kann als Hilfsmittel für Kostenschätzungen und Kostenberechnungen bei Sanierungsuntersuchungen und Planungen sowie bei der Ausschreibung von Altlastensanierungs- und Flächenentwicklungsmaßnahmen online über das Internet genutzt werden. Die DV-Version des Leistungsbuchs kann ab sofort unter der folgenden Adresse genutzt werden: Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 16

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