Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung. "Fit für die Schule"
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- Busso Rothbauer
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1 Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung "Fit für die Schule"
2 Fit für die Schule Ablauf: 1. Änderungen / rechtliche Grundlagen 2. Zuständigkeiten 3. Kriterien aus Sicht der Schule 4. Möglichkeiten bei der Einschulung 5. Einteilung / Transport 6. Tagesschule 7. Fragen / Diskussion 8. Abklärungen der Erziehungsberatungsstelle Burgdorf 9. Schlussrunde
3 Änderungen / rechtliche Grundlagen Die Volksschule dauert elf Jahre und gliedert sich in drei Stufen: - Der Kindergarten dauert zwei Jahre und ist neu Teil der "Volksschule". - Die Primarstufe dauert sechs Jahre (wie bisher). - Die letzten drei Schuljahre der Volksschule bilden die Sekundarstufe I (wie bisher). Die Schulzeit kann ausnahmsweise auch bis zu zwei Jahre länger oder kürzer dauern. Der Übertritt vom Kindergarten in die Primarstufe ist ein Schullaufbahnentscheid und wird von der Schulleitung auf Antrag der Lehrperson des Kindergartens und unter Einbezug der Eltern getroffen. Die Einführungsklasse gilt neu als zwei Schuljahre. Voraussichtlich auf August 2018 wir der Lehrplan 21 eingeführt.
4 Zuständigkeiten
5 Zuständigkeiten Eltern: - sind verpflichtet, ihr Kind gemäss Stundenplan zur Schule zu schicken - sind für die Kinder ausserhalb der Schulzeit und auf dem Weg zu und von der Schule verantwortlich - sind zur Zusammenarbeit mit der Schule verpflichtet Lehrperson: - ist während der Schulzeit verantwortlich für das Kind - muss sich an den Lehrplan halten - gibt Auskunft zur Schule, zur Entwicklung und zu allgemeinen Bedürfnissen des Kindes
6 Zuständigkeiten Schulleitung: - ist für die pädagogische und betriebliche Führung der Schule zuständig - teilt die Kinder den einzelnen Klassen zu - ist für die Organisation der Unterrichtszeit sowie die Dispensationen und Schullaufbahnentscheide zuständig Schulkommission: - sorgt dafür, dass die Kinder die Schule gemäss der kantonalen Gesetzgebung und den Vorgaben der Gemeinde besuchen Schulinspektorat: - hat die kantonale Aufsicht über die Volksschule
7 Kriterien aus Sicht der Schule Sozialkompetenz Das Kind kann sich in eine Gruppe einfügen. Einmal du, einmal ich. Das Kind kann warten bis es an der Reihe ist. Selbstkompetenz Das Kind kann sich alleine an- und ausziehen (z.b. Schuhe binden, T-Shirt drehen). Es kann sich 3 Aufträge im Kopf merken und entsprechend ausführen. Es kann 15 Minuten ruhig an einer Arbeit bleiben.
8 Kriterien aus Sicht der Schule Sachkompetenz Das Kind zeigt von sich aus Interesse an schulischen Inhalten (z.b. Zahlen, Buchstaben). Das Kind kann seine Bewegungen aufeinander abstimmen und kontrollieren (z.b. richtige Stifthaltung, vorgegebene Formen nachzeichnen, schneiden).
9 Eintritt in die 1. Klasse Möglichkeiten der Einschulung Einführungsklasse (EK) Die zweijährige Einschulung in der Regelklasse ist eine Alternative zur Zurückstellung vom Schulbesuch und als Massnahme gedacht für Schülerinnen und Schüler mit deutlicher partieller Entwicklungsverzögerung. Sie wird, auf Antrag der Kindergartenlehrkraft und im Einverständnis der Eltern, gestützt auf eine Beurteilung mit Antrag der kantonalen Erziehungsberatung oder des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes, durch die Schulleitung verfügt. Überspringen einer Klasse Drittes Kindergartenjahr (Repetition einer Klasse) Klasse zur besonderen Förderung (KbF) Anderweitige Schulung Sprachheilschule, Sonderschule
10 Einteilung / Transport Grundsätzlich laufen die Kinder in der eingeteilten Klasse weiter. Leider gibt es keine Regel ohne Ausnahme: - EK - sehr unausgeglichene Klassengrössen - Klasseneröffnungen / Klassenschliessungen Ein neues Schülertransportkonzept ist seit in Kraft. Der Transport ist ab Sammelplatz gewährleistet.
11 Tagesschule In unserer Gemeinde besteht eine Tagesschule. Es werden verschiedene Module angeboten. Die Durchführung ist abhängig von der Anzahl der Anmeldungen. Die Anmeldung erfolgt für ein ganzes Jahr. Nähere Auskünfte erteilt die Tagesschulleiterin Regina Mosimann
12 Fragen / Diskussion
13
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