Maximale Effizienz bei der Auftragsvergabe

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1 Maximale Effizienz bei der Auftragsvergabe bfd-online-seminar Donnerstag, 22. September :00 11:00 Uhr + 15 Min. Fragen Referentin: Katrin Ottenströer Ax, Schneider & Kollegen Essen Rechtsanwältin Moderation: Stefan Wache bfd

2 Fachinformations-Empfehlungen Auftragsvergabe von Ax / Schneider / Siewert 22., völlig neu bearbeitete und erw. Auflage 2010, 400 Seiten, kartoniert ISBN , ESV EUR 52,80 Vergabe von Lieferund Dienstleistungen von Ax / Schneider Handbuch, 572 Seiten, fester Einband ISBN , ESV EUR 79,80 Rechtsschutz bei der öffentlichen Auftragsvergabe von Ax / Schneider / Ottenströer 252 Seiten, kartoniert ISBN , ESV EUR 39,00 Rechtshandbuch Korruptionsbekämpfung von Ax / Schneider / Scheffen 2., völlig neu bearb. und wesentlich erw. Aufl. 2010, 518 S., fester Einband ISBN , ESV EUR 78,00 Bestellformular auf gleicher Webseite wie Folien

3 Agenda 10:00 11:00 Uhr Referat 11:00 11:15 Uhr Beantwortung von Fragen Seminarfolien, Literaturtipps und Seminarvideo in Kürze in der Mediathek zum Seminar auf (Mail-Info an alle Teilnehmer) Nächste Online-Seminare: Selbstanzeige und Steuerstrafrecht aktuell Mo, , 15:00-16:00 Uhr Aktuelles zum Ertragsteuerrecht - Q3 Fr, , 13:00-15:00 Uhr Aktuelles Praxiswissen zur Personengesellschaft Di, , 14:00-16:00 Uhr 15a EStG Praxisnah - Teil 1 Mo, , 14:00-16:00 Uhr Weitere Termine finden Sie auf

4 PRIVATES INSTITUT FÜR DEUTSCHES UND INTERNATIONALES VERGABERECHT

5 Hamburg Berlin Katrin Ottenströer Rechtsanwältin Essen Neckargemünd Alle Rechte bei Ax, Schneider & Kollegen. Jede Verfügnis, wie Kopier- und Weitergaberecht bei uns.

6 Seminare im Bereich: Europarecht Compliance Öffentliches Recht Vergaberecht Forschung Alle Rechte bei Ax, Schneider & Kollegen. Jede Verfügnis, wie Kopier- und Weitergaberecht bei uns.

7 Alle Rechte bei Ax, Schneider & Kollegen. Jede Verfügnis, wie Kopier- und Weitergaberecht bei uns.

8 Inhalt Vergaberecht nach dem Reformprozess Das neue GWB Die neue VgV und SektVO Die wichtigsten Änderungen bei eu-weiten Vergabeverfahren Vergaben ohne oder mit weniger Vergaberecht Alle Rechte bei Ax, Schneider & Kollegen. Jede Verfügnis, wie Kopier- und Weitergaberecht bei uns.

9 Anpassung von GWB und VgV ( Vorläufige ) Anpassung von GWB und VgV in Kraft getreten am Die aktualisierte Vergabeverordnung (VgV) ist am in Kraft getreten und hat damit die Anwendungsverpflichtung der aktuellen VOB/A 2009, VOL/A 2009 und VOF 2009 für Aufträge mit Auftragswerten oberhalb der EU-Schwellenwerte herbeigeführt. Vorschriften, die zuvor in der Vergabeverordnung (VgV) standen, sind in das GWB direkt übernommen worden. Vorschriften der SKR-Paragrafen befinden sich nunmehr in der Sektorenverordnung Alle Rechte bei Ax, Schneider & Kollegen. Jede Verfügnis, wie Kopier- und Weitergaberecht bei uns. 6

10 97 Abs. 3 Berücksichtigung mittelständischer Interessen durch Losaufteilung 97 Abs. 4 Vergabe an gesetzestreue Bieter 97 Abs. 4a Präqualifikationssystem 99 Abs. 6 Definition Baukonzession 101a Vorabinformations- und Wartefrist (OLG München, B. v Az.: Verg 26/10) 101b (schwebende)wirksamkeit (OLG Düsseldorf, B. v Az.: VII-Verg 11/10) 107 Abs. 3 neue Präklusionsvorschriften (OLG Frankfurt, Beschluss vom Verg 4/11) Alle Rechte bei Ax, Schneider & Kollegen. Jede Verfügnis, wie Kopier- und Weitergaberecht bei uns.

11 Die neue Vergabeverordnung Höhe der Schwellenwerte 2 neue Schwellenwerte Neue Schwellenwerte ab neu alt für Bauaufträge Liefer- und Dienstleistungsaufträge Sektoren Liefer- und Dienstleistungsaufträge oberster oder oberer Bundesbehörden Die Verordnung trat am in Kraft. Damit gelten die neuen Schwellenwerte unmittelbar ab dem Sie müssen nicht mehr in deutsche Vorschriften umgesetzt werden. 7 13, weggefallen Kanzlei Ax Schneider & Kollegen 8

12 Grundlegende Änderungen Neue Systematik Angleichung an VOB/A 2009 Abschnitt 3 und 4 ausgegliedert in die Sektorenverordnung Reduzierung der Paragraphen Trennung der Vorschriften über Vergabeunterlagen und Vertragsbedingungen Trennung der Vorschriften über Fristen, Form und Inhalt der Angebote Zusammenlegung der Vorschriften über Prüfung und Wertung der Angebote Erhöhung der Transparenz im Unterschwellenbereich Alle Rechte bei Ax, Schneider & Kollegen. Jede Verfügnis, wie Kopier- und Weitergaberecht bei uns.

13 Die wichtigsten Änderungen Zentrale Veröffentlichung unter Rahmenvereinbarungen auch im Unterschwellenbereich Dynamisches elektronisches Verfahren Beschränkung des Wettbewerbsausschlusses auf Justizvollzugsanstalten Aufnahme einer Ausnahme zur produktneutralen Leistungsbeschreibung Verbot eines ungewöhnlichen Wagnisses weggefallen Teilnehmer am Wettbewerb/Bietereignung Verfahrenserleichterungen bei Nachweis und Prüfung der Eignung Eigenerklärungen Keine Bestätigung durch Nachweis Alle Rechte bei Ax, Schneider & Kollegen. Jede Verfügnis, wie Kopier- und Weitergaberecht bei uns.

14 Die wichtigsten Änderungen Prüfung und Wertung der Angebote Neue Regelungen zum Ausschluss Das Nachfordern von Unterlagen Frist zur Nachforderung Nachforderung unwesentlicher Einzelpositionen Elektronischer Zuschlag Gleichbehandlung der Angebote ober- und unterhalb der Schwellenwerte bezüglich informationspflichten und Zuschlagserteilung Verpflichtung zur zeitnahen Dokumentation Alle Rechte bei Ax, Schneider & Kollegen. Jede Verfügnis, wie Kopier- und Weitergaberecht bei uns.

15 Rationalisierung der Struktur der VOB/A Bauleistungen 2 Grundsätze 3 Arten der Vergabe 4 Vertragsarten 5 Vergabe nach Losen, Einheitliche Vergabe 6 Teilnehmer am Wettbewerb 7 Leistungsbeschreibung 8 Vergabeunterlagen 9 Vertragsbedingungen 10 Fristen 11 Grundsätze der Informationsübermittlung 12 Bekanntmachung, Versand der Vergabeunterlagen 13 Form und Inhalt der Angebote 14 Öffnung der Angebote, Eröffnungstermin 15 Aufklärung des Angebotsinhalts 16 Prüfung und Wertung der Angebote 17 Aufhebung der Ausschreibung 18 Zuschlag 19 Nicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote 20 Dokumentation 21 Nachprüfungsstellen 22 Baukonzessionen Alle Rechte bei Ax, Schneider & Kollegen. Jede Verfügnis, wie Kopier- und Weitergaberecht bei uns. 12

16 Strengere Regeln für Bedarfspositionen 7 Abs. 1 Nr. 4 VOB/A 2009 lautet: Bedarfspositionen sind grundsätzlich nicht in die Leistungsbeschreibung aufzunehmen. Angehängte Stundenlohnarbeiten dürfen nur in dem unbedingt erforderlichen Umfang in die Leistungsbeschreibung aufgenommen werden. (OLG Düsseldorf; B. v Az.: Verg 58/10) Alle Rechte bei Ax, Schneider & Kollegen. Jede Verfügnis, wie Kopier- und Weitergaberecht bei uns. 13

17 Lockerung des Gebots der Preisangabe 16 Abs. 1 Nr. 1 lit. c) VOB/A 2009 lautet Auszuschließen sind * + Angebote die den Bestimmungen des 13 Abs. 1 Nr. 3 nicht entsprechen (fehlende Preise); ausgenommen solche Angebote, bei denen lediglich in einer einzelnen unwesentlichen Position die Angabe des Preises fehlt und durch die Außerachtlassung dieser Position der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge, auch bei Wertung dieser Position mit dem höchsten Wettbewerbspreis, nicht beeinträchtigt werden, (VK Nordbayern, B. v Az.: 21.VK /10) Alle Rechte bei Ax, Schneider & Kollegen. Jede Verfügnis, wie Kopier- und Weitergaberecht bei uns. 14

18 Nachreichung von Unterlagen 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2009 lautet: Fehlen in einem Angebot geforderte Erklärungen oder Nachweise und wird dieses Angebot nicht entsprechend Nrn. 1 oder 2 ausgeschlossen, verlangt der Auftraggeber die fehlenden Erklärungen oder Nachweise nach. Diese sind spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch den Auftraggeber. Werden die Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, ist das Angebot auszuschließen. (1. VK Saarland, B. v Az.: 1 VK 03/2010) Alle Rechte bei Ax, Schneider & Kollegen. Jede Verfügnis, wie Kopier- und Weitergaberecht bei uns. 15

19 Fristsetzung bei Aufklärung 16 Abs. 6 Nr. 2 VOB/A 2009 lautet: Erscheint ein Angebotspreis unangemessen niedrig und ist anhand vorliegender Unterlagen über die Preisermittlung die Angemessenheit nicht zu beurteilen, ist in Textform vom Bieter Aufklärung über die Ermittlung der Preise für die Gesamtleistung oder für Teilleistungen zu verlangen, gegebenenfalls unter Festlegung einer zumutbaren Antwortfrist. Bei der Beurteilung der Angemessenheit sind die Wirtschaftlichkeit des Bauverfahrens, die gewählten technischen Lösungen oder sonstige günstige Ausführungsbedingungen zu berücksichtigen Alle Rechte bei Ax, Schneider & Kollegen. Jede Verfügnis, wie Kopier- und Weitergaberecht bei uns. 16

20 Verlängerung bestehender Verträge, wenn Es sich bei der Verlängerung um unterlassene Kündigung unbefristeten Vertrag handelt Ausübung Verlängerungsoption Keine Änderung wesentlicher Vertragsbestandteil Wertgrenzenerlasse Alle Rechte bei Ax, Schneider & Kollegen. Jede Verfügnis, wie Kopier- und Weitergaberecht bei uns.

21 Wertgrenzen 3 VOB/A Arten der Vergabe (3) Beschränkte Ausschreibung kann erfolgen, 1. bis zu folgendem Auftragswert der Bauleistung ohne Umsatzsteuer: a) Euro für Ausbaugewerke (ohne Energie- und Gebäudetechnik), Landschaftsbau und Straßenausstattung, b) Euro für Tief-, Verkehrswege- und Ingenieurbau, c) Euro für alle übrigen Gewerke, 2. wenn eine Öffentliche Ausschreibung kein annehmbares Ergebnis gehabt hat, 3. wenn die Öffentliche Ausschreibung aus anderen Gründen (z. B. Dringlichkeit, Geheimhaltung) unzweckmäßig ist Alle Rechte bei Ax, Schneider & Kollegen. Jede Verfügnis, wie Kopier- und Weitergaberecht bei uns. 18

22 Kontakt: Katrin Ottenströer Rechtsanwältin +49 (201)

23 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Seminarfolien, Literaturtipp und Seminarvideo: in Kürze in der Mediathek zum Seminar auf (Mail-Info an alle Teilnehmer) Nächste Online-Seminare: Selbstanzeige und Steuerstrafrecht aktuell Mo, , 15:00-16:00 Uhr Aktuelles Praxiswissen zur Personengesellschaft Di, , 14:00-16:00 Uhr Aktuelles zum Ertragsteuerrecht - Q3 Fr, , 13:00-15:00 Uhr 15a EStG Praxisnah - Teil 1 Mo, , 14:00-16:00 Uhr Weitere Termine finden Sie auf

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