Ersatz Kapitel 5 der Spitalkonzeption 2005

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1 KANTON AARGAU GESUNDHEITSDEPARTEMENT Ersatz Kapitel 5 der Spitalkonzeption Geltungsbereich der Planung Die Planung erstreckt sich auf die Gesamtbevölkerung des Kantons Aargau und berücksichtigt die Patientinnen und Patienten aller Versicherungsklassen unter Einbezug der kantonsgrenzenüberschreitenden Patientenwanderungen (ausserkantonale Hospitalisation und Dienstleistungsangebote für ausserkantonale Leistungsbezüger). Der Kanton Aargau arbeitet bei der Erstellung und Weiterführung der Spitalplanung mit anderen Kantonen und ausserkantonalen Institutionen zusammen, speziell im Zusammenhang mit Leistungen, die er im eigenen Kanton für andere Kantone erbringt (z.b. Neurochirurgie), oder die nur in anderen Kantonen angeboten werden (z.b. Transplantationschirurgie). Das Angebot privater Leistungserbringer, die mit ihrem Angebot zu einer bedarfsgerechten Versorgung beitragen, wird angemessen in die Planung einbezogen, jedoch nicht planerisch bestimmt. Konkret bedeutet dies, dass den privaten, gemeinnützigen oder gewinnorientierten Unternehmungen, die als Leistungsanbieter im Kanton Aargau auftreten, keine Vorgaben, beispielsweise bezüglich Anzahl der Betten, gemacht werden. Ausserkantonale öffentliche und private Leistungserbringer, die Patientinnen und Patienten aus dem Kanton Aargau behandeln, werden in der Bedarfsplanung nur so weit berücksichtigt, als dass summarisch für alle in Frage kommenden Institutionen gemeinsam die Anzahl der ausserkantonalen Hospitalisationen im Planungsprozess mitberücksichtigt werden. Ausserkantonale Leistungserbringer werden planerisch durch die Behörden des Standortkantons erfasst (Planungshoheit der Kantone). 2. Planungsmethoden Für die Spitalplanung bzw. die sogenannte Bedarfsfixierung kann von zwei Methoden, einer analytischen Bettenbedarfsermittlung oder einer normativen Festlegung des Bettenangebotes, ausgegangen werden. 2.1 Analytische Bettenbedarfsermittlung Mit der analytischen Bettenbedarfsermittlung wird der gegenwärtige und zukünftige Bedarf in Abhängigkeit von verschiedenen Kennzahlen berechnet. Dabei wird ausgehend von gegenwärtigen Daten, deren Veränderungen für einen zukünftigen Zeitpunkt prognostiziert, geschätzt und/oder normativ festgelegt.

2 - 2 - Bestimmungsgrössen bzw. Kennzahlen für die Nachfrage nach Spitalleistungen sind: Gesamtzahl der Einwohnerinnen/Einwohner des Kantons Aargau Entwicklung der Anzahl der Heilanstaltseinweisungen Mittlere Bettenbelegung Durchschnittliche Aufenthaltsdauer Die zahlenmässige Festlegung dieser Faktoren ist teilweise mit Unsicherheiten behaftet, jedoch sind Schätzungen aufgrund von Erfahrungswerten möglich. Bevölkerung Der Prognosewert der Spitalkonzeption 2005 mit der Annahme, dass im Jahr Menschen im Kanton Aargau wohnen, wird, obwohl neue Schätzungen von rund Einwohnerinnen und Einwohnern ausgehen, beibehalten. Kant. Bevölkerungsstatistik Bevölkerungsprognose 1992 für Bevölkerungsprognose 1996 für Aarau Baden Brugg Menziken Laufenburg Muri Rheinfelden Zofingen Zurzach Kanton Aargau Anzahl der Heilanstaltseinweisungen (Hospitalisationsrate) Als Folge der demographischen Entwicklung und der Weiterentwicklung der medizinischen Diagnostik und Behandlungsverfahren nimmt die Anzahl Patientinnen und Patienten, die zur stationären Behandlung und Pflege eingewiesen werden, kontinuierlich zu und lag 1995 im Kanton Aargau bei rund 13,5 Patientinnen und Patienten auf 100 Einwohnerinnen/Einwohner. In der Annahme, dass weiterhin eine Verlagerung aus dem stationären in den ambulanten Bereich erfolgt und dass im Zuge der Rezession auf die eine oder andere Wahloperation verzichtet wird, wird die der Bettenbedarfsprognose zugrundeliegende Hospitalisationsrate in der Spitalkonzeption 2005 von 12,2 Spitaleintritten auf 100 Einwohnerinnen/Einwohner beibehalten.

3 - 3 - Krankheitsbedingte Einweisungen in Heilanstalten Jahr Einweisungen Je 100 Versicherte CH CH , , , , , , , , , ,8 Quelle: BSV Statistik über die Krankenversicherung 1993 und 1994/1995 Die Bestimmung der Hospitalisationsrate (Indikation zur Heilanstaltseinweisung) ist nicht in allen Teilen mit objektivierbaren Fakten zu belegen. Neben den Möglichkeiten und Grenzen der ambulanten Behandlung, den Einflüssen des Vergütungssystems, sind es vor allem auch Gründe einer aggressiveren oder weniger aggressiven Indikationsstellung zur Operation oder Hospitalisation sowie das breite Feld der sogenannten sozialen Indikation zur Hospitalisation, welche die Prognose in diesem Bereich verfälschen können. Mittlere Bettenbelegung Die erreichbare mittlere Bettenbelegung ist abhängig von der Aufenthaltsdauer (kurze Aufenthaltsdauer = niedrige Bettenbelegung, lange Aufenthaltsdauer = hohe Bettenbelegung) sowie der Bettenleerzeit zwischen Aus- und Eintritt. Die mittlere Bettenbelegung wird in der Regel, so z.b. neuerdings von den Krankenversicherern, als fixe Vorgabe normativ festgelegt. Im Sinne einer noch besseren betriebswirtschaftlichen Auslastung der vorhandenen Betten, wird eine mittlere Bettenauslastung von 85 % der Bedarfsermittlung zugrunde gelegt. Definitionsprobleme ergeben sich dort, wo Abteilungen nur während einer bestimmten Periode, z.b. Montag bis Freitag geöffnet sind. Durchschnittliche Aufenthaltsdauer Der Prognose über die Entwicklung der durchschnittlichen Aufenthaltsdauer liegen nicht nur objektivierbare Gründe wie Schwere der Erkrankung, Alter der Patientinnen und Patienten, Art des Eingriffs etc. zugrunde. Eine Reihe von nicht objektivierbaren Gründen können die Entwicklung der Aufenthaltsdauer wesentlich nachhaltiger beeinflussen wie z.b. das Entschädigungssystem, die Dienstbereitschaft der diagnostischen und therapeutischen Dienstleistungsbetriebe, der Ausbau und die Aufnahmebereitschaft von Rehabilitations- und Nachsorgeeinrichtungen etc.. Wurde in der Spitalkonzeption 2005 von einer möglichen Aufenthaltsdauer von 9,5 Tagen ausgegangen, so wird diese nunmehr, infolge eines tatsächlich eingetretenen stärkeren Rückgangs und einer Zunahme der Kurzzeithospitalisationen, vor allem bei jüngeren Patientinnen und Patienten, neu mit 9 Tagen den Berechnungen zugrunde gelegt.

4 Normative Festlegung des Bettenangebotes Moderne Ansätze der Spitalplanung gehen von einer vereinfachten normativen Festlegung des Angebotes aus (Angebotsfixierung). Konkret wird die Anzahl der Bettenuntersuchungs- und -behandlungsplätze, bezogen auf die massgebliche Bevölkerung vorgegeben (z.b. Anzahl von 3,3 Betten pro Einwohnerinnen und Einwohner). Die hier verwendeten Kennziffern können nach den Empfehlungen der Schweiz. Sanitätsdirektorenkonferenz zwischen den Leistungserbringern, den Versicherern und den politischen Behörden ausgehandelt werden. Diese eher bedarfslenkende Methode würde jedoch den Kriterien des Bundesrates, der Bedarfsanalyse, der Definition und des Patientengutes, der Kategorienbildung, der Zuweisung und anschliessenden Kapazitätssicherung im Rahmen einer Planung widersprechen. 3. Bettenbedarfsermittlung (für Akutspitäler, ohne Psychiatrie- und Rehabilitationsbetten sowie Dialyse, Intensivbehandlung, Aufwachbetten, Betten von Tagesstationen und Betten für gesunde Säuglinge) 3.1 Kennziffern Gegenüberstellung der planungsrelevanten Kennzahlen: Ist-Zustand 1996 Spitalkonzeption 2005 Revidierte Kennzahlen Zeithorizont 2005 Einwohnerinnen und Einwohner im Planungsgebiet Hospitalisationsfaktor (Personen/Jahr) ca ca ca ,4 12,2 12,2 Ø-Aufenthaltsdauer 9,62 Tage 9,5 Tage 9,0 Tage Ø-Bettenauslastung 80,71 % 80 % 85 % Angestrebter Eigenversorgungsgrad 95 % 95 %

5 - 5 - Gegenüberstellung der planungsrelevanten Kennzahlen anderer Kantone: Vergleich Spitalplanung Kanton Aargau, Zürich und Thurgau 1994/ Kanton Aargau Kanton Zürich Kanton Thurgau IST SOLL /- % IST SOLL /- % IST SOLL /- % Spitalhäufigkeit Aufenthaltsdauer Bettenbelegung 81% 85% % 85% % 85% -3.4 Bettenbestand 2'080 1' '541 4' Istbettenziffer Einwohner 534' ' '167'087 1'191' ' ' (1996) Prognose (1994) Prognose (1995) Prognose Istbetten-Kennziffer Bettenbestand Betten pro 1'000 EW / Anzahl betriebene Betten 6'000 5'000 4'000 3'000 2'000 1' / AG ZH TG AG ZH TG 3.2 Berechnungsformel Bettenbedarf = HF x A x E 100 B x 365 HF = Hospitalisationsfaktor A = Aufenthaltsdauer E = Einwohnrzahl B = Bettenbelegung

6 Personen x 12,2 Einweisungen auf 100 Personen pro Jahr = stationäre Behandlungsfälle (inkl. Privatspitäler) davon Pflegefälle als Neueintritte in Pflegeheime und Pflegeabteilungen ca Psychiatrie-Neueintritte ca Rehabilitations-Neueintritte ca Für die Bedarfsberechnung massgebende Patienteneintritte in Akutspitälern Davon der mit dem vorhandenen Angebot zu erreichende Eigenversorgungsgrad (95 %) (Zum Vergleich: 1996 wurden stationäre Patientinnen und Patienten mit Wohnsitz im Kanton Aargau in den öffentlichen Akutspitälern, zuzüglich der nicht genau ermittelbaren Anzahl von aargauischen Patientinnen und Patienten in den Privatspitälern, hospitalisiert.) (Eine Studie des KSK 1997 zeigt, dass der Kanton Aargau einen Patientenexportüberschuss von 6,6 % ausweist.) stationäre Patientinnen und Patienten x 9 Tage mittlere Aufenthaltsdauer = Pflegetage Bei einer vorgegebenen Bettenbelegung von 85 %, werden Betten für die Erbringung von Pflegetagen benötigt. Für Patientinnen und Patienten aus anderen Kantonen (z.b. Luzern und Solothurn gemäss Spitalabkommen), werden am Kantonsspital Aarau, in den Privatspitälern und in einigen anderen öffentlichen Spitälern (Menziken, Zofingen etc.) rund 100 Betten (6 %) benötigt. Dem so ermittelten Bettenbedarf von Betten in öffentlichen und privaten Spitälern stehen betriebene (am 15. Dezember 1996) und Planbetten gegenüber (Spitalkonzeption 2005, Seite 43 plus Privatspitalbettenanteil).

7 - 7 - Als Bettenbedarf bis zum Jahr 2005 kann von Betten ausgegangen werden. Davon entfallen Betten auf öffentliche Spitäler. Der Bestand von Planbetten kann damit um 234 Betten reduziert werden. Das bedeutet bei einer für das Jahr 2005 angenommenen Einwohnerzahl von , eine Bettenziffer von 3,3 Betten auf Einwohnerinnen und Einwohner. Im weiteren kann aufgrund der aktuellen Entwicklung die Planbettenzahl der stationären psychiatrischen Versorgung um weitere 108 Betten von 560 auf 452 Betten reduziert werden. Bedingt durch die Unsicherheiten bei der Entwicklung der Bestände in den einzelnen Versicherungsklassen der Krankenversicherer (Rückgang der Zahl der Zusatzversicherten) und im Interesse einer betriebswirtschaftlich sinnvollen Flexibilisierung der Bettenbelegung, werden keine Ausscheidungen der Bettenzahl nach Taxklassen je Institution vorgenommen. 4. Zuordnung der Betten in öffentlichen Spitälern auf die verschiedenen Leistungserbringer (Stand 1997) Spital Planbettenzahl nach Spitalkonzeption 2005 Revidierte Planbettenzahl (Grundlage der Spitalliste 1998) Differenz - Kantonsspital Aarau Kantonsspital Baden Bezirksspital Brugg Regionalspital Laufenburg Regionalspital Leuggern Spital Menziken Kreisspital Muri Regionalspital Rheinfelden Bezirksspital Zofingen Akutbetten Klinik Barmelweid Total

8 Zukünftiges Vorgehen zur Anpassung der Bedarfsplanung Die einzelnen Planungsfaktoren (Kennzahlen) zur Bedarfsplanung werden in Zukunft auf der Grundlage der sich ständig wandelnden Situation in den Regionen, im Kanton und interkantonal analysiert und entsprechend den erkennbaren Tendenzen überprüft und, wo nötig, angepasst. Mit den so nachgeführten Planungsfaktoren werden die Bettenzahlen der öffentlichen Spitäler auf der Grundlage der analytischen Planungsmethode periodisch der aktuellen Situation angepasst und in die Spitalliste einbezogen. Über die operative Verfügbarkeit der Spitalbetten im Rahmen der vorgegebenen Planbettenzahl (Bestimmung der Anzahl der betriebenen Betten), entscheidet in den öffentlichen Spitälern die Spitalleitung. Basis dafür bildet die Berechnungsformel gemäss Ziffer 3.2, wie sie vom Grossen Rat zustimmend zur Kenntnis genommen und somit für den Vollzug durch den Regierungsrat freigegeben wurde.

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