Checkliste Modul III. Büro- und. Erstellt durch: Datum: Nein. Erstbeurteilung: erfülltt. entfällt. leuchten und. betragen. Hintergrund). 8.
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- Erwin Küchler
- vor 7 Jahren
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1 ARBEITSSICHERHEIT Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz Büro- und Bildschirmarbeitsplätze I Organisationseinheit (Abteilung / Klinik / Institut): Verantwortliche Leitung: Erstellt durch: Datum: Erstbeurteilung: Ja Nein Letzte Beurteilungg am:. Anzahl der Beschäftigten: Raum-Nummer/n:. Vorgaben aus dem geltenden Arbeitsschutzrecht, dem Stand der Technik oder den Standards der UzL 1. Bildschirm und Tastatur 1. Der Bildschirm mit Blickrichtung ist parallel zurr (Haupt-)Fensterfront und nicht mit Blickrichtung zum Fenster angeordnet. 2. Der Bildschirm ist parallel und gleichzeitig seitlich versetzt zu den Decken- überwiegender Verwendung von Grafikanwendungen mindestens 17 Zoll). leuchten und nicht unmittelbar darunter angeordnet. 3. Die Bildschirmgröße beträgt mindestens 15 Zoll (empfohlen: 17 Zoll, bei erfülltt ja nein * entfällt 4. Der Bildschirm ist in der Höhe und Neigung individuell einstellbar. 5. Der Bildschirm steht direkt auf dem Tisch und nicht erhöht. Der Blickwinkel Auge-Monitor soll ca. 35 und der Sehabstand zum Bildschirm mindestens 50 cm betragen. 6. Die Positiv-Zeichendarstellung ist eingestellt (dunkle Zeichen auf hellem Hintergrund). 7. Die Tastatur ist 10 bis 15 cm entfernt von der Tischkante aufgestellt. 8. Bildschirm und Tastatur sind in einer Linie angeordnet (kein seitliches Verdrehen des Kopfes bei der Bildschirmarbeit). 2. Blendungg 1. Durch die Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes sowie die Auslegung und Anordnung der Beleuchtung werden störende Blendwirkungen, Reflexionen oder Spiegelungen auf dem Bildschirm und den sonstigen Arbeitsmitteln vermieden. 2. Die Arbeitsflächen bestehen aus mattem, nicht spiegelndem Material. 3. Arbeitstisch / Arbeitsflächee 1. Die Arbeitsfläche ist mindestens 80 cm tief undd 160 cm breit. * Falls nein, alternative Maßnahmen unter Punkt 133 dokumentieren. Stand: November Seite 1
2 2. Die Arbeitsfläche (Oberkante) von nicht höhenverstellbaren Tischen ist 72 cm und von höheneinstellbaren Tischen mindestens zwischen 68 und 76 cm hoch. 3. Die Arbeitsplätze, die von mehreren Personen genutzt werden, sind höhenverstellbar. 4. Der Beinraum unterhalb der Arbeitsfläche ist ausreichend. (Keine Einschränkung der Beinfreiheit z.b. durch im Bereich der Beine vorhandene Rechner, Container, Verkabelungen, ) 4. Büroarbeitsstuhl 1. Den Beschäftigten am Bildschirmarbeitsplatz steht ein kippsicherer und höhenverstellbarer Arbeitsstuhl zur Verfügung. Hinweis: Ein Arbeitsstuhl mit Rollen ist kippsicher, wenn er mindestens 5 Rollen besitzt. 2. Der Arbeitsstuhl verfügt über eine rückengerecht geformte, höhenverstellbare Rückenlehne mit variabel angepasster Rückfederkraft. 3. Die Beschäftigten sind in die individuellen Einstellfunktionen der Arbeitsstühle eingewiesen. 5. Lärm 1. Eine Beeinträchtigung von Konzentration oder Sprachverständlichkeit wird vermieden. (Beurteilungspegel maximal 55 db(a)) 6. Drucker 1. Der Drucker verfügt über das Gütesiegel Der Blaue Engel des Umweltbundesamtes. 2. Der Drucker ist so aufgestellt, dass dessen Abluft nicht direkt in den Arbeitsbereich der Beschäftigten geblasen wird. 3. Drucker, die als Abteilungsdrucker durch mehrere Personen in größerem Umfang genutzt werden, sind in einem separatem Raum aufgestellt. 7. Vorlagehalter 1. Bei häufigem Schreiben mit Arbeitsvorlagen stehen Vorlagehalter zur Verfügung und diese sind im bevorzugten Sehraum mit gleichem Sehabstand wie zum Bildschirm angeordnet. 8. Fußstütze 1. Sind die eingesetzten Fußstützen in Höhe und Neigung verstellbar und haben eine ausreichend dimensionierte Fußstellfläche? 8. Stolperstellen 1. Alle Zuleitungen (Stromkabel, Datenkabel, ) sind im / am Arbeitsplatz fachgerecht verlegt. (Keine Stolperstellen) 10. Software erfüllt entja nein * fällt 1. Die Beschäftigten sind im Umgang mit der Software ausreichend geschult Vorsorge 1. Beschäftigten, die regelmäßig mehr als zwei Stunden täglich ein Bildschirmgerät benutzen, wird vor Aufnahme ihrer Tätigkeit, ansonsten in regelmäßigen Abständen oder bei Auftreten von bildschirmbedingten Sehbeschwerden eine Beratung mit Untersuchung der Augen beim Betriebsärztlichen Dienst angeboten. (G 37) * Falls nein, alternative Maßnahmen unter Punkt 13 dokumentieren. Stand: November Seite 2
3 12. Sonstige Gefährdungen und entsprechende Schutzmaßnahmen Gefährdung Schutzmaßnahmen * Falls nein, alternative Maßnahmen unter Punkt 13 dokumentieren. Stand: November Seite 3
4 zu Punkt 13. Zusätzliche Maßnahmen und Maßnahmen zur Mängelbeseitigung Beschreibung Maßnahmen Realisierung (Datum) Die Beurteilungsbögen dieser zur Beurteilung für stellen zusammen mit der Modul I Alle Arbeitsplätze/ Tätigkeiten die vollständige Gefährdungsbeurteilung dar. Zutreffendes wurde in den Beurteilungsbögen gekennzeichnet (X). Vorhandene (bereits getroffene) Schutzmaßnahmen sind wirksam. Noch zu treffende Maßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen sind mit Termin für deren Umsetzung aufgeführt. Besondere Gefährdungen und Maßnahmen, die nicht in den Beurteilungsbögen vorgegeben sind, wurden ergänzt. Ich bestätige, dass eine erneute Beurteilung durchgeführt wird, wenn sich die Tätigkeiten, Arbeitsverfahren, Arbeitsbedingungen oder die Arbeitsorganisation und die damit verbundenen Gefährdungen wesentlich ändern; sich Arbeitsunfälle ereignen; arbeitsbedingte gesundheitliche Beeinträchtigungen auftreten; im Rahmen von Begehungen Mängel festgestellt werden. Name der Verantwortlichen Leitung Unterschrift Stand: November Seite 4
5 Bei Beratungsbedarf wenden Sie sich bitte an Frau Esther Wachholz, Verwaltungs-Service-Center Dezernat VI, Arbeitssicherheit Tel. 0451/ (Intranet der Universität zu Lübeck unter Stand: November Seite 5
Checkliste Modul X. Erkenntnisse. Erstellt durch: Datum: Nein. Erstbeurteilung: Arbeitsinhalt Arbeitspensum. Tätigkeiten.
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