Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg

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1 Potenzialabschätzung Artenschutz Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg 12. November 2014 Auftraggeber: Künster Architektur + Stadtplanung Bismarckstrasse Reutlingen Auftragnehmer: Dipl.-Biol. Jonas Scheck Haldenhof Dusslingen

2 Einleitung und Aufgabenstellung Zur Klärung artenschutzrechtlicher Belange für die Ergänzungssatzung Sandacker des angrenzenden Bebauungsplans Weingarten wurde eine Potenzialabschätzung Artenschutz beauftragt. Es handelt sich um einen kleinen Bereich für eine Häuserzeile entlang einer bestehenden Straße am Ortsrand von Jettenburg, die Größe des Geländes beträgt knapp 2000m². Zugriffsverbote nach dem Bundesnaturschutzgesetz Nach 44 BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch 2 des Gesetzes vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2557) geändert worden ist) ist es verboten, wildlebende Tiere der besonders geschützten Arten zu verletzen oder zu töten (Tötungsverbot, 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG). Des Weiteren ist es verboten, wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten erheblich zu stören (Störungsverbot, 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) und die Fortpflanzungs- und Ruhestätten der besonders geschützten Arten zu zerstören oder zu beschädigen (Beschädigungsverbot, 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG). Das Beschädigungsverbot gilt auch für die Standorte der besonders geschützten Pflanzenarten. Insgesamt gilt, dass sich der Erhaltungszustand der jeweiligen lokalen Population nicht verschlechtern darf. Methodik Die Beurteilung des Plangebiets erfolgte mittels einer Ortsbegehung am 7. Oktober 2014 bei bedecktem Wetter. Ein Abgrenzungsplan und ein Vorentwurf des Bebauungsplans standen zur Verfügung. Als weitere Informationsquelle wurde der LUBW Kartenservice Alle Schutzgebiete ( genutzt. Da nur eine Begehung erfolgte, basieren die Angaben im Wesentlichen auf einer Habitatanalyse. Plangebiet und Umgebung Das Plangebiet liegt an einem nach Osten abfallenden Hang am Ortsrand von Jettenburg. Der Geltungsbereich ist Teil einer intensiv genutzten Grünlandfläche. Knapp 30 Meter östlich des Plangebiets liegt das Landschaftsschutzgebiet Härten, in diesem Teil ein Laubmischwald. Im Westen des Plangebiets schließt sich Ackerland an. Nördlich des Geltungsbereichs zieht sich ein aus der Nutzung gefallener Streifen nach Norden. Hier befindet sich ein baufälliger Schuppen mit umgebendem Gebüsch bzw. Gehölz. Im Süden liegt ein Wohngebiet. 2

3 Habitatpotenziale und zu erwartende Konflikte Grünland Das Plangebiet wird momentan komplett als Intensivgrünland genutzt. Entsprechend handelt es sich um artenarmes Grünland. Es sind keine artenschutzrechtlichen Konflikte zu erwarten. Vögel Es sind keine Fortpflanzungsstätten von Vogelarten zu erwarten. Das Gebiet hat keine besondere Bedeutung als Ruhestätte oder Nahrungsgebiet für Vogelarten. Die Umgebung bietet Lebensraumpotenzial für verschiedene Vogelarten, die Waldränder und Feldgehölze bevorzugen. Dazu zählen auch Arten der Roten Liste, wie Goldammer (Emberiza citrinella, Vorwarnliste), Neuntöter (Lanius collurio, Vorwarnliste) und Feldsperling (Passer montanus, Vorwarnliste). Für diese und weitere potenzielle vorkommende Arten der Umgebung sind keine Beeinträchtigungen durch den Bebauungsplan zu erwarten. Es ist davon auszugehen, dass der Rotmilan (Milvus milvus) die umgebenden Grünland- und Ackerflächen als Nahrungsgebiet nutzt, der durch den Bebauungsplan entstehende Flächenverlust von 0,2 ha ist aber keinesfalls erheblich. Für die westlich angrenzenden Äcker sind aufgrund der geringen Flächengröße keine Vorkommen von Offenlandvogelarten, insbesondere der Feldlerche (Alauda arvensis) zu erwarten. Für die Artengruppe Vögel sind keine artenschutzrechtlichen Konflikte zu erwarten. Fledermäuse Für Fledermäuse ist im Plangebiet eine geringe Eignung als Jagdgebiet gegeben. Quartiere sind nicht zu erwarten. Es ist zu erwarten, dass Fledermäuse den Waldrand im Osten, die größeren Gärten des Wohngebiets im Süden und auch die Heckenbereiche und Brachstreifen im Norden des Plangebiets als Jagdgebiet nutzen. Durch die Bebauungsplanung sind keine Beeinträchtigungen für Fledermäuse zu erwarten. Die ökologische Funktion der Umgebung als Nahrungsgebiet bleibt in vollem Umfang erhalten. Amphibien und Reptilien Es ist keine besondere Lebensraumeignung für Reptilien und Amphibien gegeben. Für die Umgebung sind Vorkommen der besonders geschützten Arten Waldeidechse und Blindschleiche wahrscheinlich, für die aber durch den Bebauungsplan keine Beeinträchtigungen zu erwarten sind. 3

4 Anlagen: 1) Protokoll der Geländebegehung 2) Bilder 3) Darstellung im Luftbild 4) Artenschutzrechtliche Zusammenfassung 4

5 Anlage 1 Protokoll der Geländebegehung am , Uhr; Wetter: bedeckt, 18 C, kein Wind. 5

6 Anlage 2 Abbildung 1 Plangebiet, Blick nach Westen. Intensiv bewirtschaftetes, artenarmes Grünland. Abbildung 2 Plangebiet, Blick nach Nordwesten. Der mit Gehölz umgebene Schuppen liegt bereits außerhalb des Geltungsbereichs. 6

7 Anlage 3 Abbildung 3 Plangebiet Sandacker in Jettenburg (Kusterdingen). Das Untersuchungsgebiet ist rot umrandet. Luftbild LUBW Kartenservice. 7

8 Anlage 4 Zusammenfassung der Potenzialanalyse Artenschutz Artengruppe Artenschutzrechtlicher Nachweis / Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen Artenschutzrechtliche Einschätzung erheblich nicht erheblich Vögel Keine Vorkommen im Plangebiet. Keine Beeinträchtigungen für Vorkommen der Umgebung zu erwarten. Fledermäuse Keine Beeinträchtigungen zu erwarten X X Sonstige Artengruppen besonders/ streng geschützte Tierarten besonders geschützte Pflanzenarten Keine Vorkommen Keine Vorkommen Keine Vorkommen X X X 8

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