Begriffsdefinition. Inhalt der heutigen Stunde. Zeitliche Einführung der Fusionskontrolle. Doppelte Fusionskontrolle. Zusammenschluss (Oberbegriff)
|
|
- Lieselotte Siegel
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Inhalt der heutigen Stunde 1. Vertiefung der Vorlesung Fusionskontrolle 1 Definition: Fusion versus Zusammenschluss Fusionsformen Zeitliche Einführung der Fusionskontrolle Die Fusionskontrolle in GWB und der FusKontrVO Fusionswirkung und Fusionsmotive Aufgabe der Wettbewerbspolitik 1 Begriffsdefinition Zusammenschluss (Oberbegriff) = externes Unternehmenswachstum Neue Unternehmen muss zwar eine wirtschaftliche Einheit, jedoch nicht zwingend eine rechtliche Einheit bilden. Darunter fällt Fusion Neue Unternehmen bildet wirtschaftliche und rechtliche Einheit Vereinfachung Synonyme Verwendung von Fusion und Zusammenschluss Fusionsformen 1. orizontale Fusion: fusionierende Unternehmungen sind Konkurrenten auf derselben Wirtschaftsstufe desselben relevanten Marktes. Vertikale Fusion: fusionierende Unternehmungen stehen in einem Käufer-Verkäufer-Verhältnis (Lieferantenverhältnis) 3. Konglomerate Fusion: alle übrigen Fälle, d.h. die fusionierenden Unternehmungen sind weder auf derselben Produktionsstufe desselben relevanten Marktes tätig, noch stehen sie in einem Lieferantenverhältnis Allfinanzidee = Fusion von Banken und Versicherungsunternehmen Sonderform zwischen horizontaler und konglomerater Fusion 3 Zeitliche Einführung der Fusionskontrolle Länder Kartellverbot Fusionskontrolle USA Sherman Act 1890 Clayton Act 1914 Europa EGV 1957 FusKontrVO 1989 Deutschland GWB 1958 GWB 1973 Motiv Fusionskontrolle ist die Antwort auf Konzentrationsprozesse, die sich i.d.r. nach Einführung des Kartellverbots entwickeln. 4 Doppelte Fusionskontrolle Die Kompetenzverteilung zwischen Europäischer Kommissin und Bundeskartellamt (bzw. nationale Kartellämter) verläuft relativ eindeutig. Erfüllt eine geplante Fusion die Kriterien der Fusionskontrollverordnung, unterliegt sie i.d.r. ausschließlich der EU- Kommission Erfüllt eine geplante Fusion nur die Kriterien des GWB ( 35 und 37), unterliegt sie dem Bundeskartellamt. 5 Es muss sich um einen Zusammenschluss nach 37 handeln Erwerb des Vermögens eines anderen Unternehmens zu einem wesentlichen Teil Erwerb der Kontrolle über ein anderes Unternehmen zu einem wesentlichen Teil Erwerb von Anteilen an einem anderen Unternehmen (mind. 5% des Stimmrechts oder mind. 50% des Kapitals) Jede sonstige Verbindung von Unternehmen, durch die ein Unternehmen erheblichen Einfluss auf ein anderes Unternehmen ausüben kann. 6 1
2 und es müssen die Umsatzkriterien nach 35 erfüllt sein Im letzten Geschäftsjahr vor der Fusion haben a) die Beteiligten zusammen weltweit Umsatzerlöse von > 500 Mio. und b) mindestens ein beteiligtes Unternehmen im Inland Umsatzerlöse von > 5 Mio. erwirtschaftet 7 Anmelde- und Anzeigepflicht 39 Nur wenn die 35 und 37 erfüllt sind, besteht Anmeldepflicht Keine Anmeldepflicht besteht, wenn kein Zusammenschluss nach 35 vorliegt oder die Umsatzkriterien nach 37 nicht erfüllt sind oder ein beteiligtes Unternehmen im letzten Geschäftsjahr weltweit Umsatzerlöse von < 10 Mio. erzielt hat (de minimis-klausel bzw. Ausschlussklausel) oder Wenn ein Markt betroffen ist, der seit 5 Jahren existiert und auf dem im letzten Jahr < 15 Mio. umgesetzt wurden (Bagatellklausel) 8 Eingreifkriterien nach 36 Kommt das Bundeskartellamt zu dem Schluss, dass eine marktbeherrschende Stellung nach 19 GWB geschaffen bzw. verstärkt wird, kann die geplante Fusion untersagt werden. Es sei denn die betroffenen Unternehmen weisen nach, dass sich die Wettbewerbsbedingungen durch den Zusammenschluss verbessern und diese Verbesserung die Nachteile der Marktbeherrschung überwiegen. 9 Begrenzung der Prüfungszeit nach 40 Entscheidung des Bundeskartellamtes muss innerhalb von 4 Monaten ergehen. Grundsätzlich kann diese Entscheidung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf angefochten werden. De facto ist die Entscheidung aber endgültig, da der durch die Ungewissheit entstehende unproduktive Schwebezustand nicht lange durchzuhalten ist.. 10 Ministererlaubnis nach 4 Trotz eines Verbotes durch das Bundeskartellamt kann der Bundeswirtschaftsminister eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Dafür muss entweder die Wettbewerbsbeschränkung von den gesamtwirtschaftlichen Vorteilen des Zusammenschlusses aufgewogen werden oder es muss ein überragendes Interesseder Allgemeinheit an der geplanten Fusion bestehen. Für die Ministererlaubnis ist grundsätzlich ein Gutachten der Monopolkommission einzuholen, an das sich der Minister allerdings nicht zwangsweise halten muss. 11 Es muss sich um einen Zusammenschluss nach Art. 3 handeln Vollständiger Erwerb des Vermögens eines anderen Unternehmens bzw. vollständiger Erwerb der Anteile an einem anderen Unternehmen oder Erwerb der Kontrolle über ein anderes Unternehmen durch den Erwerb von Anteilsrechten oder Vermögenswerten oder Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens, das dauerhaft alle Funktionen einer selbständigen Einheit erfüllt. Im Gegensatz zum GWB ist die Anwendung der FusKontrVO bei Minderheitsbeteiligungen nicht eindeutig 1
3 und es müssen die Umsatzkriterien nach Art. 1 erfüllt sein Weltweiter Umsatz aller beteiligten Unternehmen zusammen > 5 Mrd. Euro und Gemeinschaftsweiter Umsatz von mindestens zwei beteiligten Unternehmen von jeweils > 50 Mio. Euro und beteiligte Unternehmen erzielen jeweils < /3 ihres gemeinschaftsweiten Umsatzes in einem und demselben Mitgliedstaat 13 Eingreifkriterien nach Art. Zusammenschlüsse, durch die eine marktbeherrschende Stellung entsteht oder verstärkt wird, durch die der Wettbewerb im Gemeinsamen Markt oder in einem wesentlichen Teil behindert würde, können untersagt werden. 14 Anmelde- und Anzeigepflicht nach Art. 4 andelt es sich um einen Zusammenschluss nach Art. 3 und sind die Umsatzkriterien nach Art. 1 erfüllt, dann muss die geplante Fusion bei der Europäischen Kommission angemeldet werden. Begrenzung der Prüfungszeit nach Art. 10 Für die Einleitung des Verfahrens und für Entscheidung hat die Kommission max. 4 Monate Zeit Fusionsmotive und -wirkungen Warum schließen sich Unternehmen zusammen? 1. Erwartung von Effizienzgewinnen. Erwerb von Marktmacht Es ist traditionell das. Motiv, das in der Wettbewerbspolitik Misstrauen bei Fusionen weckte Structure-Conduct-Performance-Schema (Erklärungsgrundlage für die kritische Einstellung gegenüber Fusionen.) Marktstruktur (structure ) Markverhalten (conduct) Marktergebnis (performance) 17 gemessen durch: Konzentrationsgrad (z.b. Anzahl und Größenverteilung der Anbieter) Preis-Grenzkosten-Marge Wohlfahrts- bzw. Effiziensverlust, Ausbeutung Theoretischer Zusammenhang von Konzentrationsgrad und durchschnittlicher Preis-Grenzkosten-Marge Annahme: Cournot-Oligopol s Martanteil von Unter nehmung i c i x x i m Angebotsme nge von Unter nehmung i Gesamtange botsmenge des Marktes irschman erfindahl Index Preiselast izitaet der Gesamtnach p c s i i m = = =1 p 18 n frage mit Marktantei len si gewichtete r Grenzkoste ndurchschn durchschni ttliche Preis - Grenzkoste n - Marge = itt 3
4 Theoretischer Zusammenhang von Konzentrationsgrad und durchschnittlicher Preis- Grenzkosten- Marge n Der irschman-erfindahl-index = = s i 1 i berücksichtigt die Zahl der Anbieter Im Monopolfall gilt: = 1 Im Duopolfall (Anbieter mit gleichem Martanteil gilt: = 0,5 und die Größenverteilung der Anbieter Marktanteile Anbieter Markt 1 Markt Markt 3 A 5% 50% 90% B 5% 40% 4% C 5% 5% 3% D 5% 5% 3% 0,5 0,415 0, Aussage der Gleichung p c s i i m = = =1 p = ist um so kleiner, je mehr Anbieter sich auf dem Markt befinden und je gleichmäßiger die Marktanteile auf die Anbieter verteilt sind Je kleiner ist, desto nä her rückt der Preis an die Grenzkosten, desto besser ist die Marktperformance Gleichung besagt auch, dass je geringer die Preiselastizität ist, desto weiter entfernt sich der Preis von den Grenzkosten, desto schlechter ist die Marktperformance 0 n Erwartung von Effizienzgewinnen bei Fusionen 1. Kostenersparnisse durch economies of scale. Kostenersparnisse durch economies of scope 3. Einsparung von Transaktionskosten 4. 1 Ausgangslage: principal-agent-problem bei großen Unternehmen Es besteht ein Zielkonflikte zwischen Eigner (principal) und Manager (agent) Ziele des Managers kurzfristig: neben Gewinnmaximierung (Marktwertmaximierung) auch private Ziele unmittelbarer, momentaner Erfolg steht i.d.r. im Vordergrund unterliegt keiner vollkommenen Kontrolle, da der Eigner i.d.r. schlechter informiert ist als der Manager Ziele der Eigner langfristig: Gewinnmaximierung steht im Vordergrund Interessen an hohen Aktienkursen und Dividenden Lässt sich langfristig nur durch Erfolg versprechende Zukunftsperspektive des Unternehmens erreichen Statisches Modell (Keine Berücksichtigung von Ebene 3) Unternehmung mit niedrigsten Kosten setzt sich durch Wettbewerb auf Ebene zwingt den Manager auch kurzfristig zur Kostensenkung allerdings : bei Wettbewerb der Ebene 3 funktioniert dieser Mechanismus nur langfristig Dynamisches Modell (Berü cksichtigung der Ebene 3) Unternehmungen verfügen aufgrund vergangener Innovationserfolge über entnahmefähige Finanzmittelüberschüsse Dadurch könnte Unternehmen längere Zeit überleben, ohne die Ressourcen optimal zu bewirtschaften 3 mit zunehmender Bedeutung der Ebene 3, gewinnt auch die Fusion bzw. feindliche Übernahme als Kontrollmechanismus über den Manager an Bedeutung zusätzlich zum Wettbewerb auf Gütermärkten wird der sog. Market for Corporate Control (Markt unternehmensgebundener Ressourcen) benötigt angesichts drohender Übernahme (wegen niedrigem Aktienkurs bei kurzfristigen Zielen) ist Manager gezwungen, langfristiger und damit effizienter zu wirtschaften 4 4
5 Aufgabe der Wettbewerbspolitik Die Wettbewerbspolitik muss bei der Fusionskontrolle also grundsätzlich abwägen zwischen möglichen Effizienzgewinnen und zu erwartenden Ineffizienzen aufgrund zunehmender Marktmacht bzw. Konzentration. Da dies im Einzelfall für eine staatliche Behörde schwierig ist, geschieht die Abwä gung lediglich implizit, indem Fusionsverbote vorsichtig ausgesprochen werden. Der vorsichtige Umgang des Bundeskartellamtes mit Fusionsverboten könnte jedoch dadurch konterkariert werden, dass immer mehr Unternehmen (betroffene Dritte) mit Klagen gegen genehmigte Fusionen drohen (Klage seit 1998 möglich nach 54 und 63 GWB). 5 5
Fusionskontrolle. Formen: horizontal vertikal konglomerat
1 Übung zu Kapitel 11: Fusionskontrolle Formen: horizontal vertikal konglomerat (Potentielle) Wirkungen: Konzentration: Einschränkung des Wettbewerbs Effizienzsteigerung (s. u.) ("Synergie-Effekte", Realisierung
MehrÜbung zu Kapitel 11 Fusionskontrolle (Forts.):
Übung zu Kapitel 11 Fusionskontrolle (Forts.): 1 Anwendungsbereich ( 35): Umsatzgrenzen (jeweils bezogen auf Jahr vor dem Zusammenschluß; 35 (1)): Weltweiter Umsatz aller Unternehmen > 1 Mrd. DM Inlandsumsatz
MehrEuropäisches und deutsches Kartellrecht
3 Säulen des Kartellrechts Kartellrecht 30. Juni / 7. Juli 2008 Kartellverbot Fusionskontrolle Missbrauchskontrolle Art. 81 EG, 1 GWB Art. 82 EG, 19 ff. GWB FKVO, 35 ff. GWB Christian Heinichen 2 Lernziele
MehrEigentlich: Zusammenschlusskontrolle
Fusionskontrolle Eigentlich: Zusammenschlusskontrolle Zusammenschluss: Vereinigung von zwei oder mehr Unternehmen zu einer wirtschaftlichen (nicht notwendigerweise rechtlichen) Einheit; externes Unternehmenswachstum
MehrThema: Wettbewerbspolitik
VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE Klasse: SEI Datum: Thema: Wettbewerbspolitik Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung Die Tendenz zu Preissenkungen und Qualitätssteigerungen sind die positiven Beiträge des Wettbewerbs
MehrEuropäisches und deutsches Kartellrecht (mit einem Überblick über das Regulierungs-, Beihilfen- und Vergaberecht)
Europäisches und deutsches Kartellrecht (mit einem Überblick über das Regulierungs-, Beihilfen- und Vergaberecht) Dr. Erik Staebe Wintersemester 2015/16 Teil 6 Gliederung I. Einführung II. Grundlagen des
MehrStrategische Konsequenzen des Kartellrechts für KHs der Maximalversorgung
Strategische Konsequenzen des Kartellrechts für KHs der Maximalversorgung Arndt Regorz (Dipl. Kaufmann) Geschäftsführer Regorz Consulting GmbH Stand: 01-2007 Copyright Die vorliegenden Unterlagen sind
MehrDie Arbeit des Bundeskartellamtes
Die Arbeit des Bundeskartellamtes Sandro Gleave (BKartA) (sandro.gleave@bundeskartellamt.bund.de) Vortrag an der RWTH Aachen am 15. Januar 2004 1. Das Bundeskartellamt 1.1. Aufgaben des Bundeskartellamtes
MehrVom Marktbeherrschungs- zum SIEC-Test: Neue Schläuche, neuer Wein? Daniel Zimmer
Vom Marktbeherrschungs- zum SIEC-Test: Neue Schläuche, neuer Wein? Daniel Zimmer I. Alter Wein in alten Schläuchen? II. Neuer Wein in alten Schläuchen III. Alter Wein in neuen Schläuchen IV. Neuer Wein
MehrFall Nr. COMP/M DEUTSCHE BANK / BHS / PAGO. VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN
DE Fall Nr. COMP/M.1790 - DEUTSCHE BANK / BHS / PAGO Nur der deutsche Text ist verfügbar und verbindlich. VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN Artikel 6, Absatz 1, b KEINE EINWÄNDE Datum:
Mehrdirekte Preiselastizität der Nachfrage = - 5 %/40 % 0 І 0,125 І = unelastische Reaktion
AUFGABE Elastizitäten zu. a) direkte Preiselastizität der Nachfrage = - 5 %/40 % 0 І 0,25 І = unelastische Reaktion zu. b) Kreuzpreiselastizität = 2 %/40 % = 0,3 = unelastische Reaktion (2 Punkte) zu 2)
MehrWettbewerb in der Sozialen Marktwirtschaft und seine Kontrolle
Wettbewerb in der Sozialen Marktwirtschaft und seine Kontrolle Prof. Dr. Ralph M. Wrobel Westsächsische Hochschule Zwickau 1 Gliederung Wettbewerb Begriff, Konzepte, und Funktionen Wettbewerbsbeschränkungen
MehrExaminatorium im SPB 8 WS 2018/ Kartellrecht in transnationalen Fällen
Examinatorium im SPB 8 WS 2018/19 11.1.2019 Kartellrecht in transnationalen Fällen Sachverhalt Fall 1 Konkurrenten A und B vereinbaren einen Mindestpreis für bestimmte Waren A russisches Unternehmen, B
MehrWirtschaftswachstum. Realisierung von technischem. Fortschritt. Entdeckungsbzw. Fortschrittsfunktion
Folie 8.1.1 - Gesellschaftliche Grundwerte, wirtschaftspolitische Ziele und Wettbewerbsfunktionen Gesellschaftliche Grundwerte Freiheit Wohlstand Gerechtigkeit Wirtschaftswachstum Wirtschaftspolitische
MehrInstrumente der Wettbewerbspolitik als Reaktion auf Wettbewerbsbeschränkungen
Instrumente der Wettbewerbspolitik als Reaktion auf Wettbewerbsbeschränkungen Wettbewerbspolitik in Deutschland und China Workshop von KAS, CASS und GTZ Peking, 19. Juni 2008 Überblick Kartellverbot Missbrauchskontrolle
MehrMaterielle Fusionskontrolle in Europa und den USA
Ulrich Denzel Materielle Fusionskontrolle in Europa und den USA Marktbeherrschungstest und Significant Impediment to Effective Competition" versus Substantial Lessening of Competition" Nomos Inhaltsiibersicht
MehrAktuelle Entwicklungen im Organisationsrecht der Sparkassen
Aktuelle Entwicklungen im Organisationsrecht der Sparkassen Dr. Lorenz Jellinghaus Rechtsanwalt Berlin, 21.06.2013 Agenda 1 I Handlungsbedarf für öffentlich-rechtliche Sparkassen 2 I (Neue) Organisationsmodelle
MehrB2B Plattformen und das Kartellrecht
Alexandra Kierner B2B Plattformen und das Kartellrecht Nomos Inhaltsverzeichnis A. Einleitung 11 B. Grundlagen zu B2B Plattformen 14 I. Internetplattformen 14 II. Entwicklung des elektronischen B2B Handels
MehrMerkblatt zum Anwendungsbereich der EU-Fusionskontrolle
BUNDESKARTELLAMT Stand: Juli 2004 GRUNDSATZABTEILUNG Merkblatt zum Anwendungsbereich der EU-Fusionskontrolle Dieses Merkblatt bietet eine Hilfe zum Verständnis der Kompetenzverteilung zwischen EU- Kommission
MehrFall Nr. IV/M DIA / VEBA IMMOBILIEN / DEUTSCHBAU. VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN
DE Fall Nr. IV/M.929 - DIA / VEBA IMMOBILIEN / DEUTSCHBAU Nur der deutsche Text ist verfügbar und verbindlich. VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN Artikel 6, Absatz 1, b KEINE EINWÄNDE Datum:
MehrBEKANNTMACHUNG DER KOMMISSION
BEKANNTMACHUNG DER KOMMISSION über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates ------------------------------------ (Text von Bedeutung für
Mehr4. Firmenzusammenschlüsse und Wettbewerbspolitik
Ausgewählte Bereiche der Wirtschaftspolitik 4-1 Prof. Andreas Haufler (WS 2009/10) 4. Firmenzusammenschlüsse und Wettbewerbspolitik (vgl. Knieps, Kap. 6.1.7-6.3) Definition: Zusammenschluss von Firmen
MehrFall Nr. COMP/M TXU GERMANY / STADTWERKE KIEL. VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN
DE Fall Nr. COMP/M.2107 - TXU GERMANY / STADTWERKE KIEL Nur der deutsche Text ist verfügbar und verbindlich. VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN Artikel 6, Absatz 1, b KEINE EINWÄNDE Datum:
MehrPreisbildung im Monopol
Preisbildung im Monopol 0 Durchschnittskosten Durchschnittskosten Produktmenge Zunehmende Skalenerträge als Ursache für die Bildung natürlicher Monopole 184 Monopole haben Marktmacht und folglich Einfluss
MehrW i e d e r h o l u n g s f r a g e n z u K a p i t e l 5 Wettbewerb und Wettbewerbspolitik in der Europäischen Union
W i e d e r h o l u n g s f r a g e n z u K a p i t e l 5 Wettbewerb und Wettbewerbspolitik in der Europäischen Union Hinweis: Jeweils eine der genannten Antwortalternativen ist korrekt. 1. Auf einem Markt
MehrInternetplattformen in der Unternehmenspraxis
Internetplattformen in der Unternehmenspraxis Wettbewerbsrecht, Kartellrecht, Okonomie von Professor Dr. Christian Koenig, LL.M., Bonn Dr. Gabriele Kulenkampff, Bad Honnef Dr. Jurgen Kuhling, LL.M., Bonn
MehrFairer Wettbewerb rechtliche Voraussetzungen von Einkaufsgemeinschaften
Fairer Wettbewerb rechtliche Voraussetzungen von Einkaufsgemeinschaften Kartellrecht Summit des Bundesverbandes der Unternehmensjuristen (BUJ) Frankfurt am Main, 05.11.2014, Dr. Hubertus Nölting Dieser
MehrDie Theorie des Monopols
Die Theorie des Monopols Schülerseminar anlässlich des Wissenschaftsjahrs 2008 Mathematik 17. September 2008 von Jr.-Prof. Dr. Ingrid Ott Hamburgisches WeltWirtschaftsInstitut (HWWI) Agenda Hintergründe
MehrIndustrieökonomik Sommersemester Vorlesung,
Industrieökonomik Sommersemester 2007 12. Vorlesung, 06.07.2007 PD Dr. Jörg Naeve Universität des Saarlandes Lehrstuhl für Nationalökonomie insbes. Wirtschaftstheorie mailto:j.naeve@mx.uni-saarland.de
MehrEuropäisches und deutsches Kartellrecht
8. Juli 2016 Dr. Christian Heinichen 3 Säulen des Kartellrechts Kartellrecht Kartellverbot kontrolle Missbrauchskontrolle Fusions- Art. 101 AEUV, 1 GWB Art. 102 AEUV, 18 ff. GWB FKVO, 35 ff. GWB Grundlagen
MehrKlausur im SS Bitte sofort deutlich lesbar eintragen!
Klausur im SS 2008 Bitte sofort deutlich lesbar eintragen! Klausur (bitte ankreuzen): Preis und Wettbewerb Markt- und Preistheorie Wettbewerbstheorie und -politik Prüfer: Prof. Dr. G. Götz Datum: Montag,
MehrNomos. Marktanteilsabhängige safe harbours für horizontale Zusammenarbeit zwischen Unternehmen im europäischen und deutschen Kartellrecht
Mathias Arne Schweizer Marktanteilsabhängige safe harbours für horizontale Zusammenarbeit zwischen Unternehmen im europäischen und deutschen Kartellrecht Nomos Inhaltsverzeichnis Abkürzungs Verzeichnis
MehrBerichte aus der Rechtswissenschaft. Henning Saxe
Berichte aus der Rechtswissenschaft Henning Saxe Die Ausnahmen vom One-Stop-Shop-Prinzip in der europäischen Fusionskontrolle und ihre Auswirkungen auf das nationale Fusionskontrollrecht am Beispiel Deutschlands
MehrUnternehmen können sich auf verschiedenen Stufen zusammenschließen: Hütten- werk der gleichen Branche, z. B.: VW und Audi NSU) Brauerei Walzwerk
2 Die Formen der Unternehmenszusammenarbeit 2.1 Die Ursachen wirtschaftlicher Konzentration - um konkurrenzfähig zu bleiben (siehe auch: Ziele der eg) - zum Ausbau der Machtstellung des Betriebes (Beschaffung
MehrAktuelle kartell- und vergaberechtliche Probleme im Krankenhauswesen
Aktuelle kartell- und vergaberechtliche Probleme im Krankenhauswesen Dr. Hartmut Münzel Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht und Arbeitsrecht Lehrbeauftragter an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
MehrMichael Bubik. Erfolgskrfterien für Unternehmenszusammenschlüsse
Michael Bubik Erfolgskrfterien für Unternehmenszusammenschlüsse Eine theoretische und exemplarische Analyse PETER LANG Frankfurt am Main Berlin Bern Bruxelles New York Oxford -Wien VII Inhaltsverzeichnis
MehrProfessor Dr. Peter Krebs. Gliederungsvorschlag für die Prüfung bei Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens
Professor Dr. Peter Krebs Arbeitsgliederung Kartellrecht Gliederungsvorschlag für die Prüfung bei Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens Kurzübersicht der Prüfung Gemeinschaftsunternehmen (gemeinsame
MehrEuropäisches und deutsches Kartellrecht
3 Säulen des Kartellrechts Kartellrecht 22. Juni 2017 Kartellverbot kontrolle Missbrauchskontrolle Fusions- Art. 101 AEUV, 1 GWB Art. 102 AEUV, 18 ff. GWB FKVO, 35 ff. GWB Dr. Christian Heinichen Grundlagen
MehrEuropäisches und deutsches Kartellrecht
22. Juni 2017 Dr. Christian Heinichen 3 Säulen des Kartellrechts Kartellrecht Kartellverbot kontrolle Missbrauchskontrolle Fusions- Art. 101 AEUV, 1 GWB Art. 102 AEUV, 18 ff. GWB FKVO, 35 ff. GWB 1 Grundlagen
MehrÜbung zu Kapitel 8: Marktbeherrschung: Relevanter Markt Rechtsgrundlagen: 19 GWB, Art. 82 EGV
Übung zu Kapitel 8: Marktbeherrschung: Relevanter Markt 1 Rechtsgrundlagen: 19 GWB, Art. 82 EGV Anwendungsgebiete: Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung Fusionskontrolle fi Untersagung der Fusion
MehrOrganisation und Entscheidungspraxis der Kommission im EG- Wettbewerbsrecht. 49. FIW Ferienkurs Wiesbaden, 23. September 2011
Organisation und Entscheidungspraxis der Kommission im EG- Wettbewerbsrecht 49. FIW Ferienkurs Wiesbaden, 23. September 2011 Die Organe der EU - wer macht was in Europa? Kommission: Hüterin der Verträge,
MehrWettbewerbspolitik und Kartellrecht
/DZ 3g? Wettbewerbspolitik und Kartellrecht Eine Einführung Ingo Schmidt 3., neubearbeitete Auflage Mit 15 Abbildungen und 10 Tabellen 00 D 5 Gustav Fischer Verlag SEMPERS Stuttgart New York 1990 5"-S
MehrFall Nr. IV/M SCHWEIZER RE / UNIORIAS. VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN
DE Fall Nr. IV/M.880 - SCHWEIZER RE / UNIORIAS Nur der deutsche Text ist verfügbar und verbindlich. VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN Artikel 6, Absatz 1, b KEINE EINWÄNDE Datum: 007/02/1997
MehrFall Nr. IV/M BERTELSMANN / BURDA - HOS LIFELINE. VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN
DE Fall Nr. IV/M.973 - BERTELSMANN / BURDA - HOS LIFELINE Nur der deutsche Text ist verfügbar und verbindlich. VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN Artikel 6, Absatz 1, b KEINE EINWÄNDE Datum:
MehrFall Nr. COMP/M.5446 Deutsche Bank/ Deutsche Postbank
DE Fall Nr. COMP/M.5446 Deutsche Bank/ Deutsche Postbank Nur der deutsche Text ist verfügbar und verbindlich. VERORDNUNG (EG) Nr. 139/2004 ÜBER FUSIONSVERFAHREN Artikel 4 (4) Datum: 06/02/2009 KOMMISSION
MehrBedingungen für vollkommene Konkurrenz
Bedingungen für vollkommene Konkurrenz homogene Güter vollkommene Information exogener Preis keine Transaktionskosten keine Externalitäten freier Marktzutritt und -austritt vollkommene Teilbarkeit der
MehrIST DIE MINISTERERLAUBNIS REFORMBEDÜRFTIG? KATHARINA DRÖGE, MDB
IST DIE MINISTERERLAUBNIS REFORMBEDÜRFTIG? KATHARINA DRÖGE, MDB WOHER KOMMT DIE MINISTERERLAUBNIS? Die Ministererlaubnis ist ein Sonderweg im deutschen Kartellrecht. Sie wurde 1973 auf Druck der Industrie
MehrWDH-Klausur zur Vorlesung Wettbewerbspolitik und -strategie im SS 2015
WDH-Klausur zur Vorlesung Wettbewerbspolitik und -strategie im SS 2015 Bitte sofort deutlich lesbar eintragen! Matrikelnummer: Platznummer: Prüfer: Dr. Johannes Paha Datum: Montag, 21.03.2016 Zeit: 14:00
MehrREFERENT: RA PETER HENSELER DÜSSELDORF JAHRESTAGUNG AM 10. MAI 2004 IN BONN
JAHRESTAGUNG VERBAND CHEMIEHANDEL E.V. AM 10. MAI 2004 IN BONN DIE NEUEN EUROPÄISCHEN UND DEUTSCHEN WETTBEWERBSREGELN FÜR DEN VERTRIEB UND IHRE AUSWIRKUNGEN IM CHEMIEHANDEL REFERENT: RA PETER HENSELER
MehrWettbewerbspolitik Ordnungshüterin der Marktwirtschaft IT-Kompaktkurs Grundlagen VWL Folge 6 Prof. Dr. Mammen FH Ansbach
Wettbewerbspolitik Ordnungshüterin der Marktwirtschaft IT-Kompaktkurs Grundlagen VWL Folge 6 Prof. Dr. Mammen FH Ansbach Wettbewerbspolitik ist das Fundament unserer Wirtschaftsordnung. Er gewährt Handlungsfreiheit,
Mehr2. Mikroökonomik und Wirtschaftspolitik
2. Mikroökonomik und Wirtschaftspolitik Folie 1 2. Mikroökonomik und Wirtschaftspolitik 2.1 2.2 Wettbewerbspolitik Umweltpolitik Folie 2 2.1 Wettbewerbspolitik Ziel Schutz des funktionsfähigen Wettbewerbs
MehrFall Nr. IV/M FRANTSCHACH / BISCHOF+KLEIN / F+B VERPACKUNGEN. VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN
DE Fall Nr. IV/M.961 - FRANTSCHACH / BISCHOF+KLEIN / F+B VERPACKUNGEN Nur der deutsche Text ist verfügbar und verbindlich. VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN Artikel 6, Absatz 1, b KEINE
MehrDas Janusgesicht von Fusionen: Effizienz vs. Marktmacht
Das Janusgesicht von Fusionen: Effizienz vs. Marktmacht Inaugural-Dissertation zur Erlangung des akademischen Grades eines Doktors der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (Dr. rer. pol.) der Friedrich-Alexander-Universität
MehrFall Nr. IV/M DBV / GOTHAER / GPM. VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN. Artikel 6, Absatz 1, b KEINE EINWÄNDE Datum: 17/02/1997
DE Fall Nr. IV/M.875 - DBV / GOTHAER / GPM Nur der deutsche Text ist verfügbar und verbindlich. VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN Artikel 6, Absatz 1, b KEINE EINWÄNDE Datum: 17/02/1997
MehrDie Entstehung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Deutschland und seine Umsetzung in die Praxis
Die Entstehung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Deutschland und seine Umsetzung in die Praxis Wettbewerbspolitik in Deutschland und China Workshop von KAS, CASS und GTZ Peking, 19. Juni
MehrGun Jumping in der Fusionskontrolle Wie weit darf man vor der Freigabe gehen? Dr. Justus Herrlinger
Gun Jumping in der Fusionskontrolle Wie weit darf man vor der Freigabe gehen? Dr. Justus Herrlinger 19./20. September 2018 Inhalt I. Rechtliche Grundlagen II. III. Bisherige Praxis der Behörden und Gerichte
MehrAbhängigkeitsverhältnisse im Kfz-Gewerbe
Abhängigkeitsverhältnisse im Kfz-Gewerbe Building Competence. Crossing Borders. Prof. Dr. iur. Patrick L. Krauskopf patrick.krauskopf@zhaw.ch / Inhaltsübersicht 1. Ausgangslage 2. Ziel und Auftrag der
MehrPressefusionskontrolle
Studienkreis Wettbewerb & Innovation Studientag zur 8. GWB-Novelle 19.10.2012 Pressefusionskontrolle Dr. Ulrich Klumpp Erwartungen der Politik Dr. Philipp Rösler, Bundesminister für Wirtschaft und Technologie:
MehrDas Mediensystem in Deutschland
Das Mediensystem in Deutschland 6 Konzentration und Konkurrenz Überblick 1. Struktur von Multi-Media-Konzernen Formen der Konzentration im Medienbereich 2. Medienökonomische Gründe der Konzentration 3.
MehrKlausur - Lösungen Wettbewerbspolitik SS ; Uhr
Professor Dr. Christian Wey Technische Universität Berlin Fakultät VIII Wirtschaft und Management FG Netzwerke und Iuk-Ökonomie Klausur - Lösungen Wettbewerbspolitik SS 2006 25.07.06; 0- Uhr (korrigierte
MehrUnterschied zwischen Stackelberg Führern und den Folgern: jeder Stackelberg Führer weiß, dass der Output der Stackelberg Folger durch Y F = n
Industrieökonomik II Wintersemester 2007/08 1 Unterschied zwischen Stackelberg Führern und den Folgern: jeder Stackelberg Führer weiß, dass der Output der Stackelberg Folger durch Y F = n j=l+1 yf j gegeben
MehrGründung von Gemeinschaftsunternehmen in der Schweiz und das neue schweizerische Kartellgesetz
Philipp Zurkinden Gründung von Gemeinschaftsunternehmen in der Schweiz und das neue schweizerische Kartellgesetz Unter besonderer Berücksichtigung des EG-Wettbewerbsrechts Helbing & Lichtenhahn Basel Genf
MehrWettbewerbspolitik und Kartellrecht
Wettbewerbspolitik und Kartellrecht Eine interdisziplinäre Einführung Ingo Schmidt 7., neu bearbeitete Auflage mit 19 Abbildungen und 12 Tabellen Lucius & Lucius Stuttgart 2001 I n h a l t s v e r z e
MehrWettbewerbspolitik und Kartell recht
Wettbewerbspolitik und Kartell recht Eine interdisziplinäre Einführung von Prof. em. Dr. Ingo Schmidt Freie Universität Berlin 9., überarbeitete Auflage B 380015 Oldenbourg Verlag München Inhaltsverzeichnis
MehrJulius-Maximilians-Universität Würzburg Vorlesung Prof. Dr. Florian Bien
Julius-Maximilians-Universität Würzburg Vorlesung Prof. Dr. Florian Bien Neuer Leitfaden des Bundeskartellamts zur Beurteilung der Marktbeherrschung in der Fusionskontrolle Würzburg, 10. Januar 2012 Dr.
MehrWettbewerbstheorie und Wettbewerbspolitik
Wettbewerbstheorie und Wettbewerbspolitik Von Dr. Rainer Ölten Universitätsprofessor für Volkswirtschaftslehre 2., unwesentlich veränderte Auflage R. Oldenbourg Verlag München Wien Inhaltsübersicht 1 Wesen,
MehrWettbewerbspolitik und Kartellrecht
Wettbewerbspolitik und Kartellrecht Eine interdisziplinäre Einführung Ingo Schmidt 8., neu bearbeitete Auflage mit 19 Abbildungen und 12 Tabellen Lucius & Lucius Stuttgart VI11 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis
MehrMonopolisierungsstrategien
Monopolisierungsstrategien Helmut M. Dietl 1 Lernziele Nach dieser Veranstaltung sollten Sie wissen, warum Monopolmacht für Unternehmen attraktiv ist wie Monopolmacht entsteht wie Monopolmacht in benachbarte
MehrFall Nr. COMP/M.3967 SCHWARZ-GRUPPE / MEG
DE Fall Nr. COMP/M.3967 SCHWARZ-GRUPPE / MEG Nur der deutsche Text ist verfügbar und verbindlich. VERORDNUNG (EG) Nr. 139/2004 ÜBER FUSIONSVERFAHREN Artikel 4 (4) Datum: 24/11/2005 COMMISSION OF THE EUROPEAN
MehrIndustrieökonomik II Wintersemester 2007/08 1
Industrieökonomik II Wintersemester 2007/08 1 In dem in der letzten Vorlesung betrachteten Beispiel gibt es einen trade off zwischen dem Gewinn an Produktionseffizienz einerseits und den Kosten der Monopolbildung
MehrFall Nr. IV/M FRANTSCHACH / MMP / CELULOZY SWIECIE. VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN
DE Fall Nr. IV/M.960 - FRANTSCHACH / MMP / CELULOZY SWIECIE Nur der deutsche Text ist verfügbar und verbindlich. VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN Artikel 6, Absatz 1, b KEINE EINWÄNDE
MehrPotentieller Wettbewerb und Marktbeherrschung
Peter Gey Potentieller Wettbewerb und Marktbeherrschung Eine Untersuchung zum deutschen, europäischen und US-amerikanischen Kartellrecht Nomos Inhaltsverzeichnis Einleitung 23 1. Problemstellung und Hinführung
MehrProseminar Schwerpunktbereich (Wettbewerbsrecht) WS 08/09
Proseminar Schwerpunktbereich (Wettbewerbsrecht) WS 08/09 WS 08/09 Mag. Robert Steinwender Folie 1 Kartellrecht Verhaltenskoordination Wie wird der Anwendungsbereich des österreichischen vom europäischen
MehrKartellrechtliche Implikationen des Unbundling in der Fernwärme
AGFW Infotag - 24. Juni 2010 - Frankfurt am Main : Die Zukunft? Kartellrechtliche Implikationen des Prof. Dr. Torsten Körber, LL.M. (Berkeley) Georg-August-Universität Göttingen (c) Prof. Dr. Torsten Körber,
MehrNachfragemacht aus Sicht der Europäischen Kommission
Arbeitskreis Kartellrecht 18. September 2008 Nachfragemacht aus Sicht der Europäischen Kommission Philip Lowe Generaldirektor für Wettbewerb 1 Überblick Erfassen von Nachfragemacht Nachfragemacht ein Wettbewerbsproblem?
MehrFall Nr. COMP/M DAIMLERCHRYSLER SERVICES / MB- AUTOMOBILVERTRIEB SGESELLSCHAFT. VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN
DE Fall Nr. COMP/M.1686 - DAIMLERCHRYSLER SERVICES / MB- AUTOMOBILVERTRIEB SGESELLSCHAFT Nur der deutsche Text ist verfügbar und verbindlich. VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN Artikel
MehrG. Die Zusammenschlusskontrolle im Europäischen und deutschen Kartellrecht. Vorlesung Kartellrecht Wintersemester 2018/2019
G. Die Zusammenschlusskontrolle im Europäischen und deutschen Kartellrecht Vorlesung Kartellrecht Wintersemester 2018/2019 I. Die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen im EU-Kartellrecht 1.Rechtsgrundlagen
MehrFall Nr. IV/M.812 - ALLIANZ / VEREINTE. VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN. Artikel 6, Absatz 1, b KEINE EINWÄNDE Datum: 11/11/1996
DE Fall Nr. IV/M.812 - ALLIANZ / VEREINTE Nur der deutsche Text ist verfügbar und verbindlich. VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN Artikel 6, Absatz 1, b KEINE EINWÄNDE Datum: 11/11/1996
MehrMonopol. Entstehung von Monopolen
Entstehung von Monopolen Monopol Alleineigentum an Produktionsfaktoren Staatlich legitimierte Monopole Natürliche Monopole Produktions-und Preisentscheidungen der Monopole Monopol und Konkurrenz (Nachfrage)
MehrVO Grundlagen der Mikroökonomie
Institut für Wirtschaftsmathematik Ökonomie VO 105.620 Grundlagen der Mikroökonomie Monopolistische Konkurrenz und Oligopol (Kapitel 12) ZIEL: Monopolistische Konkurrenz Oligopol Preiswettbewerb Wettbewerb
MehrPreistheorie und Industrieökonomik
Susanne Wied-Nebbeling Preistheorie und Industrieökonomik Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage Springer I. Einführung und Grundlagen 1. Die Fragestellung 1 2. Wichtige Elemente der Marktstruktur
MehrAbschlussklausur zur Vorlesung WETTBEWERBSPOLITIK
Prof. Dr. H. Grossekettler, Sommersemester 2003 Musterlösung Abschlussklausur zur Vorlesung WETTBEWERBSPOLITIK Aufgabe 1: Preisdifferenzierung (1a) Was versteht man unter einer Preisdifferenzierung ersten
MehrFall Nr. COMP/M BAYERISCHE HYPO- UND VEREINSBANK / IXOS / MANNESMANN/ MEMIQ. VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN
DE Fall Nr. COMP/M.2047 - BAYERISCHE HYPO- UND VEREINSBANK / IXOS / MANNESMANN/ MEMIQ Nur der deutsche Text ist verfügbar und verbindlich. VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN Artikel 6,
MehrJe nachdem, ob die Betriebe ihre Selbstständigkeit behalten oder nicht behalten, spricht man von Kooperation bzw. Konzentration.
2 Die Verflechtung der Wirtschaft 2.1 Die Ursachen wirtschaftlicher Konzentration - um konkurrenzfähig zu bleiben (siehe auch: Ziele der eg) - zum Ausbau der Machtstellung des Betriebes (Beschaffung und
MehrOligopol. Mankiw Grundzüge der Volkswirtschaftslehre Kapitel 16. Autor: Stefan Furer. phw / Stefan Furer 1
Oligopol Mankiw Grundzüge der Volkswirtschaftslehre Kapitel 16 Autor: Stefan Furer phw / Stefan Furer 1 In In diesem diesem Kapitel Kapitel wirst wirst Du: Du: erfahren, welche welche Marktstrukturen zwischen
MehrEinheit 2: Das Kartellverbot (Art. 101 AEUV / 1 GWB) Dr. Jochen Bernhard Menold Bezler, Stuttgart Würzburg, 15. Oktober 2014
Einheit 2: Das Kartellverbot (Art. 101 AEUV / 1 GWB) Dr. Jochen Bernhard Menold Bezler, Stuttgart Würzburg, 15. Oktober 2014 AGENDA A. Einordnung des Kartellverbots in die Kartellrechtsordnung B. Tatbestandsvoraussetzungen
MehrOligopolistische Marktbeherrschung in der Europäischen Fusionskontrolle
Oligopolistische Marktbeherrschung in der Europäischen Fusionskontrolle Von Andreas Hahn Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis Einführung und Gang der Darstellung 15 1. Kapitel Wirtschaftstheoretische
MehrCaroline Picot. Elektronische B2B-Marktplätze im deutschen Kartellrecht UTZ. Herbert Utz Verlag München
Caroline Picot Elektronische B2B-Marktplätze im deutschen Kartellrecht UTZ Herbert Utz Verlag München Abkiirzungsverzeichnis Literaturverzeichnis VIII XI 1. Einführung I A. Untersuchungsgegenstand 1 B.
MehrEnergiespeicher im Kartellrecht
9. Dornburger Energiegespräche "Energie und Technik" Energiespeicher im Kartellrecht Jena, 23. November 2017 Dr. Rolf Hempel, CMS Hasche Sigle Übersicht Energiespeicher Arten: Gasspeicher - Porenspeicher
Mehr11. Oligopol. Literatur: Pindyck und Rubinfeld, Kapitel 12 Varian, Kapitel 27
11. Oligopol Literatur: Pindyck und Rubinfeld, Kapitel 12 Varian, Kapitel 27 04.07.2017 Kerstin Schneider Lehrstuhl für Finanzwissenschaft und Steuerlehre VWL II Kap 11 Folie 1 Themen in diesem Kapitel
MehrMikroökonomie II. Industrie- und Wettbewerbsökonomik. Sommersemester 2009 G. Müller-Fürstenberger. GMF - SoSe Mikroökonomie II
Mikroökonomie II Industrie- und Wettbewerbsökonomik Sommersemester 2009 G. Müller-Fürstenberger Organisatorisches Unterlagen: Homepage Downloadbereich Login: mikro2 PW: gmf oder per Email-Verteilerliste
MehrDie Entwicklung des technischen und wirtschaftlichen Fortschritts"
Christian Rudolf Schmidt Die Entwicklung des technischen und wirtschaftlichen Fortschritts" Der Konflikt Wettbewerbspolitik - Industriepolitik in der Europäischen Fusionskontrolle Nomos Verlagsgesellschaft
MehrPrüfungsvorbereitung: Aufgabensammlung I
Thema Dokumentart Mikroökonomie: 2. Semester Vollzeit Aufgabensammlung Prüfungsvorbereitung: Aufgabensammlung I Aufgabe 1 Bezeichnen Sie die richtigen Aussagen. Das Menschenbild des Homo oeconomicus versteht
MehrFälle zum Wettbewerbsrecht
Fälle zum Wettbewerbsrecht Dr. Volker Emmerich o. Professor an der Universität Bayreuth Richter am OLG Nürnberg 4., neu bearbeitete Auflage C.H. BECK'SCHE VERLAGSBUCHHANDLUNG MÜNCHEN Inhaltsverzeichnis
MehrIndustrieökonomik II Wintersemester 2007/08 1
Industrieökonomik II Wintersemester 2007/08 1 Dem fusionierten Unternehmen wird die Rolle des Stackelberg Führers zugewiesen, um so die Idee abzubilden, dass das größere fusionierte Unternehmen eine größere
MehrFall Nr. COMP/M GRUNER + JAHR / DEKRA / FAIRCAR. VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN
DE Fall Nr. COMP/M.1701 - GRUNER + JAHR / DEKRA / FAIRCAR Nur der deutsche Text ist verfügbar und verbindlich. VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN Artikel 6, Absatz 1, b KEINE EINWÄNDE Datum:
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zur Änderung des Pressefusionsrechtes
Bundesrat Drucksache 194/13 12.03.13 Gesetzesantrag der Freien und Hansestadt Hamburg A. Problem Aufgrund der Veränderungen der Presselandschaft ist es notwendig, durch eine Änderung des Pressefusionsrechts
MehrPUBLIC. 1. DerRathatam8.Dezember2003LeitlinienzurUmsetzungundEvaluierungrestriktiver. Brüsel,den30.April2013(03.05) (OR.en) RATDER EUROPÄISCHENUNION
ConseilUE RATDER EUROPÄISCHENUNION Brüsel,den30.April2013(03.05) (OR.en) 9068/13 LIMITE PUBLIC PESC475 RELEX347 CONUN53 COARM76 FIN229 I/A-PUNKT-VERMERK des GeneralsekretariatsdesRates fürden AuschusderStändigenVertreter/Rat
MehrErmittlung von Marktverhalten. 1. Indirekte Methoden (SCP-Ansatz) 1.1. Konzept Messung der Marktkonzentration Messung der Marktperformance
Ermittlung von Marktverhalten 1. Indirekte Methoden (SCP-Ansatz) 1.1. Konzet 1.2. Messung der Marktkonzentration 1.3. Messung der Markterformance 1.4. Fazit 2. Direkte Methoden 2.1. Schätzung von Marktmodellen
Mehr