Inklusion an Berufskollegs und Zukunft der Förderberufskollegs Folgerungen aus den drei Inklusionsgutachten und Planungen des MSW
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- Sylvia Schumacher
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1 Fachbeirat inklusive schulische Bildung am Freitag, den 06. November 2015, 15:00-18:00 Uhr Inklusion an Berufskollegs und Zukunft der Förderberufskollegs Folgerungen aus den drei Inklusionsgutachten und Planungen des MSW Neben Artikel 24 vor allem Artikel 27 der VN-BRK von Bedeutung Abgrenzungsprobleme insbesondere bei sonderpädagogischen Förderbedarfen im Bereich der LES personelle Unterstützung bei Ausbildungsvorbereitung/Berufsausbildung nötig, jedoch nicht zwingend durch Lehrkräfte für Sonderpädagogik Zugang zu allgemeinen Berufskollegs für Menschen mit Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung öffnen (bisher nur erste Kooperationen zwischen Förderschulen und BK) Voraussetzungen schaffen, dass bei Ausbildung und beruflicher Bildung für Schülerinnen und Schülern mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung mindestens ein allgemeines Berufskolleg vorgeschlagen werden kann (Entfernung?) 1
2 Landtagsbeschluss vom 16. Juni Schülerinnen und Schüler mit Förderschwerpunkten außerhalb LES haben in der beruflichen Bildung einen Anspruch auf Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs. - Feststellung geschieht grundsätzlich auf Antrag der Schülerinnen und Schüler/ der gesetzlichen Vertreter. 19 Absatz 4 AO-SF 2. - Unterscheidung von Schülerinnen und Schüler mit LES und jenen mit wenig erfolgreichen Bildungskarrieren kaum möglich. - Personelle Unterstützung in der Sek. II nicht unbedingt durch Lehrkräfte für sonderpädagogische Förderung erforderlich, sondern auch möglich durch multiprofessionelle Teams 200 Stellen für multiprofessionelle Teams bereits im Haushalt 2015 bereitgestellt 2
3 Landtagsbeschluss vom 16. Juni Bei Zuweisung in ein Berufsbildungswerk soll die Aufnahme in ein Förder-BK oder ein allgemeines BK, die ggfs. in der Form einer Bündelschule gemäß 105 Abs. 4 geführt werden, gesichert sein. 4. Das Schulbesuchsrecht für FSP GB ist an einigen allg. BKs analog zur Berufspraxisstufe (25 Jahre) sicherzustellen. 5. Die berufliche Ausbildung für Menschen mit Sinnesschädigungen oder körperlichen Behinderungen ist auch an einigen allg. BKs sicherzustellen. 3
4 Förderschwerpunkte: Lernen (LE) und Emotionale und soziale Entwicklung (ESE) Für Schülerinnen und Schüler wird ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung für die Förderschwerpunkte "Lernen" (LE) und "Emotionale soziale Entwicklung" (ESE) an allgemeinen Berufskollegs nicht mehr festgestellt. Die erforderliche zusätzliche Förderung an allgemeinen Berufskollegs wird durch die Schüler/Lehrer-Relation bei bestimmten Ausbildungsgängen ( 66 BBiG) sowie durch eine systemische Unterstützung (u.a. durch multiprofessionelle Teams) gewährleistet. Die Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung in den Förderschwerpunkten LE und ESE bleibt für Schulpflichtige als Wahlrecht für den Besuch eines Förderberufskollegs bestehen. 4
5 Förderschwerpunkte Körperliche und motorische Entwicklung (KME); Sinnesschädigungen (Hören und Kommunikation, Sehen) Der Anspruch auf Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung bleibt (grundsätzlich im Rahmen der Schulpflicht) für die Förderschwerpunkte Körperliche und motorische Entwicklung (KME) und Sinnesschädigungen (Hören und Kommunikation, Sehen) bestehen. Bestehendes Angebot bisher an 11 Förderberufskollegs (1 Hören und Kommunikation, 1 Sehen, 9 Körperliche und motorische Entwicklung) Erweiterung der bisher nur in Einzelfällen möglichen Aufnahme an allgemeinen Berufskollegs durch systematische Unterstützung an einigen allg. BKs durch Bündelung und Doppelzählung 5
6 Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (GE) Erweiterung des Angebots an einigen allg. BKs für junge Menschen mit dem Förderschwerpunkt GE analoge Anwendung des nur an Förderschulen (Berufspraxisstufe) bestehenden Schulbesuchsrechts durch Verlängerung der Schulbesuchsdauer in der Ausbildungsvorbereitung Doppelzählung an allg. BKs 6
7 Aufnahme in (fast ausschließlich privaten) Förderberufskollegs mit den Förderschwerpunkten LE und ESE bei Bewilligung einer REHA-Maßnahme zu einer Erstausbildung durch die Arbeitsagentur 7
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