Zielvereinbarung nach 5 des Bundesgleichstellungsgesetzes zum barriere- freien Handel zwischen dem E aktiv Markt Scholz und den Organisationen und
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- Lilli Berg
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1 Zielvereinbarung nach 5 des Bundesgleichstellungsgesetzes zum barriere- freien Handel zwischen dem E aktiv Markt Scholz und den Organisationen und Selbsthilfegruppen behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz Im Bewusstsein um die Notwendigkeit, allen Menschen den Zugang zu Leistungen und dem Warenangebot, das heute verfügbar ist, zu schaffen und ihnen damit die Möglichkeit zu geben, unter gleichwertigen Lebensbedingungen zu leben wie andere Menschen, wird zwischen dem E aktiv Markt Scholz Saarlandstraße 131, Ludwigshafen am Rhein und den Organisationen und Selbsthilfegruppen behinderter Menschen in Rheinland- Pfalz, vertreten durch a) Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Behinderter Rheinland-Pfalz e.v. b) Bundesselbsthilfeverband kleinwüchsiger Menschen e.v. - Landesverband Rhein-Hessen-Saar c) Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) - Landesverband Rheinland-Pfalz e.v. d) Club Aktiv e.v. Selbsthilfe Behinderter und Nichtbehinderter e) Club Behinderter und ihrer Freunde Südpfalz e. V. f) Deutsche Rheuma-Liga - Landesverband Rheinland-Pfalz e.v. g) Deutscher Allergie- und Asthmabund e.v. (DAAB) Landesverband Rheinland- Pfalz h) Deutscher Schwerhörigenbund e.v. - Landesverband Rheinland-Pfalz i) Deutsche Vereinigung Morbus Bechterew - Landesverband Rheinland-Pfalz e.v. j) Netzwerk Gleichstellung und Selbstbestimmung in Rheinland-Pfalz k) Landesblinden- und Sehbehindertenverband Rheinland-Pfalz e.v. I) Landesverband der Contergangeschädigten Pfalz-Saar e.v.
2 m) Landesverband der Gehörlosen Rheinland-Pfalz e.v. n) Landesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e. V. Rheinland-Pfalz o) Landesverband Rheinland-Pfalz der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.v. p) Landesverband RLP Pro Retina Deutschland e. V. q) Mobil mit Behinderung e.v. r) Sozialverband Deutschland - Landesverband Rheinland-Pfalz/Saarland s) Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e.v. t) Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen Mainz e.v. folgende Zielvereinbarung abgeschlossen: 1 Weitere Vereinbarungspartner Die Vereinbarungspartner wissen, dass innerhalb von vier Wochen nach Bekanntmachung im Zielvereinbarungsregister des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) andere nach diesem Gesetz anerkannte Verbände sowie weitere Edeka- Märkte das Recht haben, der Zielvereinbarung beizutreten. 2 Zielbereiche und Zielerwartungen (1) Die Vereinbarung gilt ausschließlich für den E aktiv Markt Scholz, Saarlandstraße 131, Ludwigshafen am Rhein. (2) Als Grundlage dient die Definition von Barrierefreiheit laut 4 Bundesgleichstellungsgesetz und 2 Abs. 3 Landesgesetz zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen: Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche. wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugängli ch und nutzbar sind."
3 3 Ziele Der E aktiv Markt erklärt sich bereit, folgende Schritte zur Herstellung von Barrierefreiheit zu unternehmen beziehungsweise bereits vorhandene Maßnahmen beizubehalten: (1) Es stehen drei Behindertenparkplätze in Eingangsnähe zur Verfügung. Die Behindertenparkplätze werden regelmäßig auf falsch parkende Fahrzeuge hin kontrolliert. (2) Es gibt eine behindertengerechte Toilette, die den DIN Standards entsprechen. (3) Es stehen zwei rollstuhlgerechte Einkaufswagen zur Verfügung. Ein Rollator wird angeschafft. (4) I m Eingangsbereich werden keine Stolperfallen (Werbeträger, Werbetische, Papierkörbe, breite Gitterroste und so weiter) aufgestellt, die für blinde und sehbehinderte Menschen nicht rechtzeitig erkannt werden können. Sie sollen prinzipiell vermieden werden. (5) Die Beschilderung über den Regalen soll ausreichend groß und kontrastreich gestaltet sein. (6) An der Kasse besteht die Möglichkeit, sowohl eine Aufsteck-Lupe als auch den Rollator gegen Hinterlegung eines Pfandes auszuleihen. Eine Aufstecklupe wird angeschafft. Auf diesen Service soll durch ein ausreichend großes und kontrastreiches Schild hingewiesen werden. (7) Prospekte und Informationsmaterial sind in greifbarer Höhe für alle zugänglich angeordnet. (8) In der Obst- und Gemüseabteilung sollen die Tüten auch für Rollstuhlnutzer erreichbar angebracht sein. (9) Eine Gemüse-Kontrollwaage ist zur besseren Nutzung durch Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer sowie kleinwüchsige Menschen auf einer Höhe von 85 cm (Höhe der Wiegefläche) angebracht. (10) Ein Service beim Einpacken an der Kasse und Einladen des Autos ist möglich. Auch beim Einkauf kann auf die Unterstützung durch das Personal zurückgegriffen werden. (11) Es gibt eine Rollstuhlkasse, die eine Breite von mindestens 100 cm aufweist. Ein gut sichtbares Schild (Rollstuhlsymbol), das auf diese Kasse hinweist, ist angebracht.
4 (12) Für gehörlose Menschen werden Anfragen und Antworten per Fax und ermöglicht. (13) Für blinde und sehbehinderte Menschen wird per Telefon Auskunft über aktuelle Angebote gegeben. 4 Konkrete Verantwortungsbereiche für bestimmte Ergebnisse (1) Der E aktiv Markt erklärt sich bereit, die in 2 beschriebenen Maßnahmen umzusetzen. Die Verbände der Menschen mit Behinderung tragen mit dazu bei, das Angebot des Marktes für behinderte Menschen in ihren Organisationen bekannt zu machen. (2) Eine Expertengruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern beider Vertragspartner, tritt In der Regel einmal jährlich zusammen, um die Umsetzung der Zielvereinbarung auszuwerten. 5 Regeln der Zusammenarbeit (1) Es tagt einmal jährlich eine Expertengruppe, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern beider Vereinbarungspartner zusammensetzt und die Umsetzung begleitet. (2) Die Geschäftsstelle liegt bei der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Behinderter Rheinland-Pfalz e.v., Kaiserstraße 42, Mainz. (3) Beschlussfassungen finden einvernehmlich statt. 6 Laufzeit Die Laufzeit der Zielvereinbarung beträgt fünf Jahre und beginnt mit der abgeschlossenen Unterzeichnung des Vertrages. Sie verlängert sich nach Ablauf um weitere fünf Jahre, sofern nicht mindestens ein Vertragspartner 6 Monate vor Ablauf der Zielvereinbarung kündigt. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen
5 7 Schlussbestimmung (1) Änderungen und Ergänzungen dieser Zielvereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. (2) Die Vertragsparteien sind sich darin einig, dass der Text dieser Zielvereinbarung, ihre Änderung oder Aufhebung im Zielvereinbarungsregister des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Wilhelmstraße 49, Berlin, veröffentlicht wird. Ludwigshafen, d E aktiv Markt Sch Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Behinderter Rheinland-Pfalz e.v. Bundesse -thilfeverband kleinwüchsiger Menschen e.v. - Landesverband Rhein-Hessen-Saar Bu e verband Selbst ilfe Körperbehinderter (BSK) - Landesverband Rheinland-Pfalz e.v. Club Akti V. Selbsthilfe Behinderter und Nichtbehinderter Club Behinderter und ihrer Freunde Südpfalz e. V. 0 Deutsche l um1igä - Landesverband Rheinland '-Pfalz e.v. Deutscher Allergie- und Asthmabund e.v. (DAAB) Landesverband Rheinland-Pfalz 1, T C / ü 1,1 1_, ' eutscher Schwerhörigenbund e.v. - Landesverband Rheinland-Pfalz tt De che Vereinigung Morbus Bechterew - Landesverband Rheinland- Pfalz e.v. 5
6 Netzwerk Gleichstellung und Selbstbestimmung in Rheinland-Pfalz Landesblinden- und Sehbehindertenverband Rheinland-Pfalz e.v. Landesverband der Contergangeschädigten Pfalz-Saar e.v. La elsverband r Gehörlosen Feheiniand-Pfarie.V. Landesverband für Körpe - und Mehrfachbehinderte e. V. Rheinland- Pfalz t. e Landesverband - ---Rheinland-Pfalz der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.v. esverba P Pro Retina Mobil mit Behinderung e.v. Sozialverband Deutschland - Landesverband Rheinland- Pfalz/Saarland 7 - e.v. Sozialverband VdK? heinland-pfalz Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen Mainz e.v. Die Zielvereinbarung wird unterstützt durch: e4 oi et / L SA 04/ 6
o) Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e.v. p) Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen Mainz e.v. 1 Weitere Vereinbarungspartner
Zielvereinbarung zum barrierefreien Handel zwischen dem E-Center Edeka- Markt Trier und den Organisationen und Selbsthilfegruppen behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz auf der Grundlage der Gleichstellungsgesetzgebung
Mehro) Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e.v. p) Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen Mainz e.v. 1 Weitere Vereinbarungspartner
Zielvereinbarung zum barrierefreien Handel zwischen dem E-Center Edeka- Markt Schweich und den Organisationen und Selbsthilfegruppen behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz auf der Grundlage der Gleichstellungsgesetzgebung
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