Änderung des Pensums als Lehrperson

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Änderung des Pensums als Lehrperson"

Transkript

1 Änderung des Pensums als Lehrperson Information für Schulverwaltungen, Schulleitungen und Schulpflegen Grundsätzliches Lehrpersonen haben eine Anstellung in Wochenlektionen bzw. Stunden und Minuten pro Woche auf der Kindergartenstufe. Die Anzahl der Wochenlektionen bzw. Stunden und Minuten pro Woche, für die eine Lehrperson kantonal entlöhnt wird, muss regelmässig wöchentlich erteilt werden. Dabei sind weder Kompensationen noch Durchschnittspensen möglich. Auf der Kindergartenstufe erfolgt die Festlegung des Beschäftigungsgrades aufgrund der effektiv erteilten Stunden und Minuten. Auf der Primar- und Sekundarstufe können nur ganze Lektionen erteilt und verfügt werden. Ein wöchentlich alternierendes Pensum ist auf der Primar- und Sekundarstufe nicht statthaft. Auf der Kindergartenstufe ist es möglich, dass zwei Lehrpersonen (die zusammen das ganze Pensum der Klasse erteilen) den Mittwochvormittag wöchentlich abwechslungsweise abtauschen. Der Beschäftigungsgrad wird als Durchschnitt von zwei Wochen festgelegt. Kündigungsfristen als Lehrperson Gemäss 8 Lehrpersonalgesetz beträgt die Kündigungsfrist im 1. bis zum 9. Dienstjahr 4 Monate und ab dem 10. Dienstjahr 6 Monate. Änderung während des Schuljahres Bei einer Änderung des Pensums während des Schuljahres ist die Verfügung per Montag bzw. Dienstag (nach Fasnachts-, Oster- oder Pfingstmontag) der Woche zu datieren, in der das neue Pensum erstmals erteilt wird. Änderung auf das neue Schuljahr Bei einer Änderung des Pensums auf das neue Schuljahr wird die Änderung immer auf den 1. August vollzogen. Änderung des Pensums nach Mutterschaftsurlaub Bei Wiederaufnahme nach dem Mutterschaftsurlaub wird das neue Pensum (mindestens 10 Wochenlektionen bzw. 8 Stunden pro Woche) aufgrund des auf der Anzeige der Geburt angegeben Pensums geändert und mittels Mutterschaftsurlaubsverfügung festgehalten. Die Änderung des Pensums erfolgt auf den Folgetag nach Ende des Urlaubes. Eine separate Verfügung durch die Schulpflege ist nicht nötig. Bildungsdirektion Kanton Zürich Änderung Pensum personaladministration@vsa.zh.ch Volkschulamt / IN Tel Lehrpersonal, Personaladministration Walchestrasse 21, Postfach Fax Zürich

2 Verfügungen Änderungsverfügung; Teilkündigung / teilweiser Altersrücktritt durch Lehrperson Beantragt die Lehrperson eine Änderung ihres Pensums und die Schulpflege ist damit einverstanden, erstellt diese die Verfügung Änderungsverfügung; Teilkündigung / teilweiser Altersrücktritt durch Lehrperson. Die Änderungsgründe sind eine Teilkündigung der Lehrperson oder ab dem 60. Altersjahr einen teilweisen Altersrücktritt um x Wochenlektionen bzw. Stunden pro Woche. Wünscht eine Lehrperson einen teilweisen Altersrücktritt so ist dieser grundsätzlich per Schuljahresbeginn einzuplanen. und das Volksschulamt benötigt nur eine Kopie bei einem teilweisen Altersrücktritt der Lehrperson. Änderungsverfügung; Teilkündigung / Teilentlassung durch Schulpflege Kann die Schulpflege der Lehrperson das in der Anstellung festgehaltene Pensum wegen schulorganisatorischer Massnahmen (z.b. weniger Schülerinnen und Schüler) nicht mehr anbieten, so ist dies der Lehrperson unter Einhaltung der Kündigungsfrist mitzuteilen. Die Schulpflege wählt aufgrund der festgelegten Kriterien bei einem Stellenabbau die betroffene Lehrperson aus. Der Lehrperson wird vor dem Beschluss der Schulpflege das rechtliche Gehör gewährt und die Auswahlkriterien schriftlich bekannt gegeben. Nach Gewährung des rechtlichen Gehörs erstellt die Schulpflege die Verfügung Änderungsverfügung; Teilkündigung / Teilentlassung durch Schulpflege mit dem Kreuz bei Teilkündigung. Ab dem vollendeten 58. Altersjahr ist eine teilweise Entlassung altershalber möglich. Die Lehrperson kann jedoch selber wählen, ob sie eine teilweise Kündigung oder eine teilweise Entlassung altershalber wünscht. Bei einer teilweisen Entlassung altershalber wird eine Teil- Rente ausgerichtet. und dem Volksschulamt eine Kopie. Die Begründung der Teilkündigung oder Teilentlassung stellt ein Bestandteil dieser Verfügung dar und ist in Kopie dem Volksschulamt einzureichen. Änderungsverfügung; Erhöhung des Pensums Wenn die Schulpflege oder die Lehrperson das Pensum erhöhen möchte, ist das Einverständnis beider Parteien erforderlich. 2/5

3 Änderungsverfügung; Änderung im gegenseitigen Einvernehmen Die Änderung im gegenseitigen Einvernehmen wird nur bei Konfliktsituationen angewendet. Wir bitten Sie, in jedem Fall vorgängig mit dem Volksschulamt Kontakt aufzunehmen. Wenn die Kündigungsfrist durch die Schulpflege nicht eingehalten wird, ist dies kein Grund für eine Änderung im gegenseitigen Einvernehmen. In diesem Fall verlängert sich die Kündigungsfrist jeweils bis Ende Monat nach Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist. Ab dem vollendeten 58. Altersjahr ist eine Änderung mit Teilentlassung altershalber möglich. Die Lehrperson kann jedoch selber wählen, ob sie eine Kündigung oder eine Teilentlassung altershalber wünscht. Bei einer Teilentlassung altershalber wird eine Teil-Rente ausgerichtet. Die Änderungsverfügung; Änderung im gegenseitigen Einvernehmen ist auf der Homepage nicht verfügbar und kann beim Volksschulamt bestellt werden. Bei einer Änderung während dem Schuljahr ist das Original dem Volksschulamt zuzustellen. Bei einer Änderung auf das neue Schuljahr wird das Original direkt der Lehrperson zugestellt und dem Volksschulamt eine Kopie. Die Begründung der Änderung im gegenseitigen Einvernehmen stellt ein Bestandteil dieser Verfügung dar und ist in Kopie dem Volksschulamt einzureichen. Änderungsverfügung; Befristete Pensenänderung Wenn die Schulpflege aufgrund zusätzlich bewilligter Vollzeiteinheiten während des Schuljahres das Pensum einer Lehrperson vorübergehend erhöhen will, gibt es die Möglichkeit, die vorübergehende Pensenänderung zu befristen. Diese Änderung ist nur möglich, wenn sich das Unterrichtspensum der Lehrperson erhöht, hat die Lehrperson neu eine bezahlte Entlastung muss zwingend die Verfügung Änderungsverfügung; bezahlte Entlastung benutzt werden. Beispiel für das Ausfüllen der Verfügung: Aktuelles Pensum 20 Wochenlektionen (WL) (Verfügung vom ) Befristetes Pensum für zusätzlich 4 Wochenlektionen (WL) mit Wirkung ab 5. März 2012 bis 31. Juli /5

4 Änderungsverfügung; Altersbedingte Pensenreduktion Die Schulgemeinden erhalten jeweils eine Liste mit den Lehrpersonen, welche im neuen Schuljahr zum ersten Mal in den Genuss der altersbedingten Pensenreduktion kommen. Dies betrifft Lehrpersonen, die im folgenden Schuljahr das 57. Altersjahr vollenden. Das Vollpensum verringert sich um zwei Wochenlektionen bzw. zwei Stunden pro Woche. Bei Lehrpersonen mit einem Teilpensum führt die altersbedingte Pensenreduktion bei gleichem Pensum zu einem höheren Beschäftigungsgrad und somit zu einem höheren Lohn. Falls die Lehrperson das Pensum zusätzlich reduzieren möchte, stellt sie einen entsprechenden Antrag an die Schulpflege. Die Schulpflege muss gegenüber der Lehrperson, die erstmals in den Genuss der altersbedingten Pensenreduktion kommt, das kantonale Pensum auf der Verfügung Änderungsverfügung; Altersbedingte Pensenreduktion festhalten. Folgende Möglichkeiten stehen zur Verfügung: - Reduktion um 2 WL bzw. 2 WS Beispiel: Die Lehrperson unterrichtet bis anhin im Vollpensum (28 WL =100 %) und muss ihr Pensum um 2 WL reduzieren (26 WL = 100 %). - Reduktion um 1 WL bzw. 1 WS Beispiel: Die Lehrperson unterrichtet bis anhin 27 WL (= %) und muss ihr Pensum um 1 WL reduzieren (26 WL = 100%) - Erhöhung des Beschäftigungsgrades Beispiel: Die Lehrperson unterrichtet 14 WL (= 50 %) und wird dieses Pensum weiterhin erteilen (14 WL = 53.85%). Reduziert die Lehrperson ihr Pensum unabhängig von der altersbedingten Pensenreduktion (z. B. 25 WL alt, 20 WL neu) dann wird diese Reduktion mit der Verfügung Änderungsverfügung, Teilkündigung / teilweiser Altersrücktritt festgehalten. Die Verfügung Änderungsverfügung, Altersbedingte Pensenreduktion ist nicht nötig. Das Original wird direkt der Lehrperson zugestellt. Das Volksschulamt benötigt keine Kopie. Änderungsverfügung; Bezahlte Entlastung Die Schulpflege kann eine Lehrperson für spezielle Aufgaben (Informatiksupport, Koordinationsaufgaben, Quims, Gestaltungspool) bezahlt entlasten, wenn dafür eine Rechtsgrundlage besteht oder eine Bewilligung des Volksschulamtes vorliegt und die Lehrperson die Bedingungen erfüllt. Im Merkblatt Bezahlte Entlastung sind die wichtigsten Informationen zu finden. 4/5

5 Beispiel: Bisheriges Pensum 26 Wochenlektionen (WL) (Verfügung vom ) Neues Pensum 28 Wochenlektionen (WL) davon 2 WL als bezahlte Entlastung für Informatiksupport Mitteilung für Fachlehrpersonen der Handarbeit / Hauswirtschaft Die Schulpflege teilt die Änderung des Pensums innerhalb des jährlich ändernden Pensums der Lehrperson schriftlich anhand der Verfügung Änderungsverfügung; Mitteilung für Fachlehrpersonen mit. Diese Mitteilung muss bis spätestens 31. Mai erfolgen. Die minimale und maximale Lektionenzahl der Fachlehrpersonen dürfen zu diesem Zeitpunkt nicht mehr geändert werden, ausser dies geschieht auf Wunsch der Lehrperson. Eine Änderung der minimalen und maximalen Lektionenzahl muss mit Einhaltung der Kündigungsfrist mit den üblichen Änderungsverfügungen festgehalten werden. Folgender Teil der Änderungsverfügung muss dann ausgefüllt werden: Auszufüllen für Fachlehrpersonen der Handarbeit und Hauswirtschaft: festes Pensum neues jährlich änderndes Pensum, Min.: WL, Max.: WL Beim jährlich ändernden Pensum darf die Differenz zwischen Min. Max. höchstens 4 Wochenlektionen betragen. Weitere Informationen / Auskünfte Änderung des Pensums Sachbearbeiterin Personaladministration siehe Verfügung Sektor Personaladministration /5

Wegfall der minimalen Unterrichtsverpflichtung für Schulleitende

Wegfall der minimalen Unterrichtsverpflichtung für Schulleitende Wegfall der minimalen Unterrichtsverpflichtung für Schulleitende 1. Rechtsgrundlage 1 Lehrpersonalgesetz Der bisherige 6 Abs. 1 Lehrpersonalgesetz bezüglich minimaler Unterrichtsverpflichtung für Schulleitende

Mehr

Weisung zum Personaleinsatz mit PULS Zugriff

Weisung zum Personaleinsatz mit PULS Zugriff Kanton Zürich Lehrpersonal Weisung zum Personaleinsatz mit PULS Zugriff 220-70 WE 21. Januar 2019 2/10 Inhalt 1. Personaleinsatz 3 1.1. Termine 3 1.2. PULS Personaleinsatz 3 1.3. Kontrolle Mutationen 4

Mehr

Bezug Dienstaltersgeschenk (DAG) als Lehrperson

Bezug Dienstaltersgeschenk (DAG) als Lehrperson Kanton Zürich Bildungsdirektion Lehrpersonal, Personal Bezug Dienstaltersgeschenk (DAG) als Lehrperson Gültig ab 1. August 2017 247-70 IN 21. April 2017 2/7 Inhalt 1. Grundsätzliches 3 2. Bewilligung DAG-Antrag

Mehr

Neu definierter Berufsauftrag Arbeitszeitmodell auf der Kindergartenstufe

Neu definierter Berufsauftrag Arbeitszeitmodell auf der Kindergartenstufe Kanton Zürich Bildungsdirektion Berufsauftrag Kontakt: Martin Kull, Berufsauftrag, Walchestrasse 21, 8090 Zürich Telefon 043 259 53 36, berufsauftrag@vsa.zh.ch 19. Mai 2016 1/6 Neu definierter Berufsauftrag

Mehr

Neue Regelungen ab Schuljahr 2018/19 für Halbklassenunterricht und Religion Kultur Ethik

Neue Regelungen ab Schuljahr 2018/19 für Halbklassenunterricht und Religion Kultur Ethik Kanton Zürich Bildungsdirektion Lehrpersonal Kontakt:, Lehrpersonal, Walchestrasse 21, 8090 Zürich Telefon 043 259 22 66, lehrpersonal@vsa.zh.ch (wei) 14. Dezember 2017 1/5 Neue Regelungen ab Schuljahr

Mehr

Neu definierter Berufsauftrag Arbeitszeitmodell auf der Kindergartenstufe

Neu definierter Berufsauftrag Arbeitszeitmodell auf der Kindergartenstufe Kanton Zürich Bildungsdirektion Berufsauftrag 1. Oktober 2017 1/5 Neu definierter Berufsauftrag Arbeitszeitmodell auf der Kindergartenstufe 1. Ausgangslage Per 1. August 2017 wurde der neu definierte Berufsauftrag

Mehr

Bezug Dienstaltersgeschenk (DAG) einer Schulleitung

Bezug Dienstaltersgeschenk (DAG) einer Schulleitung Kanton Zürich Bildungsdirektion Lehrpersonal, Personal Bezug Dienstaltersgeschenk (DAG) einer Schulleitung 247-71 IN 26. Juni 2018 2/6 Inhalt 1. Grundsätzliches 3 2. Bewilligung DAG-Antrag 3 3. Bedingungen

Mehr

Neu definierter Berufsauftrag Hinweise fürs Schuljahr 2017/18

Neu definierter Berufsauftrag Hinweise fürs Schuljahr 2017/18 Kanton Zürich. Bildungsdirektion Lehrpersonal Matthias Weisenhorn Abteilungsleiter Neu definierter Berufsauftrag Hinweise fürs Schuljahr 2017/18 14. Dezember 2016 2/10 Inhalt 1. Lehrerstellenplanung /

Mehr

Stellenbesetzung, Personalfragen

Stellenbesetzung, Personalfragen Matthias Weisenhorn, Volksschulamt, Abteilung Lehrpersonal Grüezi mitenand Volksschulamt Kanton Zürich Walchestrasse 21, Postfach 8090 Zürich Themen Stellenmarkt Tätigkeit als Lehrperson Anstellungsverhältnis

Mehr

Neue Formen von Berufsaufträgen

Neue Formen von Berufsaufträgen Neue Formen von Berufsaufträgen Matthias Weisenhorn, Volksschulamt Zürich, Abteilungsleiter Lehrpersonal Volksschulamt Kanton Zürich Walchestrasse 21, Postfach 8090 Zürich Übersicht Situation im Kanton

Mehr

Schwangerschaft / Mutterschaft als Lehrerin

Schwangerschaft / Mutterschaft als Lehrerin Kanton Zürich Bildungsdirektion Volksschulamt Lehrpersonal, Personal Schwangerschaft / Mutterschaft als Lehrerin Gültig ab 1. August 2017 240-70 IN 15. Mai 2017 2/7 Inhalt 1. Grundsätzliches 3 1.1. Dauer

Mehr

Stellenbesetzung, Personalfragen

Stellenbesetzung, Personalfragen Matthias Weisenhorn, Volksschulamt, Abteilung Lehrpersonal -lich willkommen! Volksschulamt Kanton Zürich Walchestrasse 21, Postfach 8090 Zürich Themen Lehrerstellenmarkt Tätigkeit als Lehrperson Anstellungsverhältnis

Mehr

Stellvertretung für Schulleitung

Stellvertretung für Schulleitung Kanton Zürich Bildungsdirektion Lehrpersonal Stellvertretung für Schulleitung 250-70 WE 20. September 2018 2/6 Inhalt 1. Grundsätzliches 3 2. Voraussetzungen für den Einsatz einer Stellvertretung 3 3.

Mehr

Urlaubsregelung für die berufsbegleitende. Heilpädagogik an der HfH (ab 2016)

Urlaubsregelung für die berufsbegleitende. Heilpädagogik an der HfH (ab 2016) Kanton Zürich Bildungsdirektion Volksschulamt Lehrpersonal, Sektor Personal Urlaubsregelung für die berufsbegleitende Ausbildung Schulische Heilpädagogik an der HfH (ab 2016) 2. Mai 2016 2/8 Inhalt 1....

Mehr

Schwangerschaft / Mutterschaft als Schulleiterin

Schwangerschaft / Mutterschaft als Schulleiterin Kanton Zürich Bildungsdirektion Volksschulamt Lehrpersonal, Personal Schwangerschaft / Mutterschaft als Schulleiterin Gültig ab 1. August 2017 240-71 IN 3. Juli 2017 2/7 Inhalt 1. Grundsätzliches 3 1.1.

Mehr

Schwangerschaft / Mutterschaft als Lehrerin

Schwangerschaft / Mutterschaft als Lehrerin Kanton Zürich Bildungsdirektion Volksschulamt Lehrpersonal, Personal Schwangerschaft / Mutterschaft als Lehrerin Gültig ab 1. August 2017 240-70 IN 3. Juli 2017 2/7 Inhalt 1. Grundsätzliches 3 1.1. Dauer

Mehr

Stellenbesetzung, Personalfragen

Stellenbesetzung, Personalfragen Matthias Weisenhorn, Volksschulamt, Abteilung Lehrpersonal -lich willkommen! Volksschulamt Kanton Zürich Walchestrasse 21, Postfach 8090 Zürich Themen Lehrerstellenmarkt Tätigkeit als Lehrperson Anstellungsverhältnis

Mehr

Freiwillige berufliche Vorsorge für Lehrpersonen mit kantonalen und kommunalen Anstellungen

Freiwillige berufliche Vorsorge für Lehrpersonen mit kantonalen und kommunalen Anstellungen Kanton Zürich Bildungsdirektion Volksschulamt Lehrpersonal Kontakt: Volksschulamt, Lehrpersonal, Walchestrasse 2, 8090 Zürich Telefon 043 259 22 66, lehrpersonal@vsa.zh.ch (wei). Juni 205 /5 Freiwillige

Mehr

4774 b A. Gesetz über die Anpassung des Personalrechts bei Lehrpersonen an der Volksschule

4774 b A. Gesetz über die Anpassung des Personalrechts bei Lehrpersonen an der Volksschule 1 Antrag der Redaktionskommission* vom 8. Dezember 011 77 b A. Gesetz über die Anpassung des Personalrechts bei Lehrpersonen an der Volksschule (vom............ ) Der Kantonsrat, nach Einsichtnahme in

Mehr

Schulische Heilpädagoginnen und -pädagogen Ausbildungsauflagen

Schulische Heilpädagoginnen und -pädagogen Ausbildungsauflagen Kanton Zürich Bildungsdirektion Volksschulamt Lehrpersonal 10. Januar 2018 1/7 Schulische Heilpädagoginnen und -pädagogen Ausbildungsauflagen 1. Grundsätze Lehrpersonen, die an einer IF-Stelle, an einer

Mehr

Schwangerschaft / Mutterschaft als Lehrerin

Schwangerschaft / Mutterschaft als Lehrerin als Lehrerin Grundsätzliches 16 Kalenderwochen Mutterschaftsurlaub Die Lehrerin hat Anspruch auf einen bezahlten Mutterschaftsurlaub von insgesamt 16 Kalenderwochen, der frühestens zwei Wochen vor dem

Mehr

Verordnung über die Anstellung und den Lohn der städtischen Volksschullehrerinnen und Volksschullehrer (Städtische Volksschullehrer-Verordnung,

Verordnung über die Anstellung und den Lohn der städtischen Volksschullehrerinnen und Volksschullehrer (Städtische Volksschullehrer-Verordnung, 177.500 Verordnung über die Anstellung und den Lohn der städtischen Volksschullehrerinnen und Volksschullehrer (Städtische Volksschullehrer-Verordnung, SVL) Gemeinderatsbeschluss vom 30. Januar 2002 I.

Mehr

Lehrpersonalverordnung (LPVO)

Lehrpersonalverordnung (LPVO) . Lehrpersonalverordnung (LPVO) (Änderung vom 6. Februar 0) Der Regierungsrat beschliesst: Die Lehrpersonalverordnung vom 9. Juli 000 wird wie folgt geändert: Ersatz von Bezeichnungen: In folgenden Bestimmungen

Mehr

Schulische Heilpädagoginnen und -pädagogen Ausbildungsauflagen

Schulische Heilpädagoginnen und -pädagogen Ausbildungsauflagen Kanton Zürich Bildungsdirektion Volksschulamt Lehrpersonal 2. März 2015 1/6 Schulische Heilpädagoginnen und -pädagogen Ausbildungsauflagen 1. Grundsätze Lehrpersonen, die an einer IF-Stelle, an einer Einschulungsklasse,

Mehr

Kontakt: Projekt Lehrplan 21, Projektleitung, Walchestrasse 21, 8090 Zürich Telefon ,

Kontakt: Projekt Lehrplan 21, Projektleitung, Walchestrasse 21, 8090 Zürich Telefon , Kanton Zürich Bildungsdirektion Pädagogisches, Lehrplan 21 Kontakt: Projekt Lehrplan 21, Projektleitung, Walchestrasse 21, 8090 Zürich Telefon 043 259 22 99, lehrplan21@vsa.zh.ch 19. Oktober 2017 1/5 Stundenplanbeispiele

Mehr

Neu definierter Berufsauftrag

Neu definierter Berufsauftrag Neu definierter Berufsauftrag Informationen für Lehrpersonen Kanton Zürich Bildungsdirektion Volksschulamt Bereits heute sind die verschiedenen Tätigkeitsbereiche von Lehrpersonen im Lehrpersonalgesetz

Mehr

Antwortformular Vernehmlassung Kompetenzen von Schulpflege, Schulleitung und Schulverwaltung

Antwortformular Vernehmlassung Kompetenzen von Schulpflege, Schulleitung und Schulverwaltung Antwortformular Vernehmlassung Kompetenzen von Schulpflege, Schulleitung und Schulverwaltung Um eine effiziente Auswertung der Vernehmlassungsantworten zu ermöglichen, bitten wir Sie, die Antworten auf

Mehr

Personal- und Besoldungsreglement für die Lehrpersonen an Mittel- und Berufsfachschulen

Personal- und Besoldungsreglement für die Lehrpersonen an Mittel- und Berufsfachschulen Personal- und Besoldungsreglement für die Lehrpersonen an Mittel- und Berufsfachschulen (Vom 5. September 0) Der Regierungsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf h, Abs., Abs. Bst. d, 40, 44 und 67 Abs.

Mehr

Stellenbesetzung, Personalfragen

Stellenbesetzung, Personalfragen Matthias Weisenhorn, Volksschulamt, Abteilung Lehrpersonal -lich willkommen! Volksschulamt Kanton Zürich Walchestrasse 21, Postfach 8090 Zürich Themen Öffentlich-rechtliches Anstellungsverhältnis Quest-Studierende:

Mehr

Kanton Zürich Bildungsdirektion Volksschulamt Stellenbesetzung Personalfragen. Matthias Weisenhorn, Volksschulamt, Abteilung Lehrpersonal

Kanton Zürich Bildungsdirektion Volksschulamt Stellenbesetzung Personalfragen. Matthias Weisenhorn, Volksschulamt, Abteilung Lehrpersonal Kanton Zürich Bildungsdirektion Volksschulamt Stellenbesetzung Personalfragen Matthias Weisenhorn, Volksschulamt, Abteilung Lehrpersonal -lich willkommen! Folie 2 Themen Lehrerstellenmarkt Tätigkeit als

Mehr

Weisungen über die Weiterbildung von Lehrpersonen

Weisungen über die Weiterbildung von Lehrpersonen Erziehungs-, Kultur und Umweltschutzdepartement Graubünden Departament d'educaziun, cultura e protecziun da l'ambient dal Grischun Dipartimento dell educazione, cultura e protezione dell'ambiente dei Grigioni

Mehr

Weisung Einmalzulagen 2019 (Schuljahr 2018/19)

Weisung Einmalzulagen 2019 (Schuljahr 2018/19) Kanton Zürich Lehrpersonal Weisung Einmalzulagen 2019 (Schuljahr 2018/19) 111-70 WE 1. März 2019 2/7 Inhalt 1. Ausgangslage 3 2. Betrag der zur Verfügung stehenden Einmalzulagen 3 3. Kriterien für die

Mehr

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 14. Juni 2006 KR-Nr. 84/2006 859. Anfrage (Belastung der Lehrkräfte der Volksschule) Die Kantonsrätinnen Marianne Trüb Klingler,

Mehr

Volksschule, Rahmenbedingungen und Ressourcen

Volksschule, Rahmenbedingungen und Ressourcen Workshop Finanzen, Verband Zürcher Finanzfachleute, Juni 2011 Volksschulamt Kanton Zürich Walchestrasse 21, Postfach 8090 Zürich Inhalt Grundsätze Kanton legt Rahmenbedingungen fest Kanton teilt zu Exkurs

Mehr

Stundenplanbeispiele

Stundenplanbeispiele Kanton Zürich Bildungsdirektion Pädagogisches, Lehrplan 21 Kontakt: Projekt Lehrplan 21, Projektleitung, Walchestrasse 21, 8090 Zürich Telefon 043 259 22 99, lehrplan21@vsa.zh.ch 5. Februar 2018 1/10 Stundenplanbeispiele

Mehr

Neu definierter Berufsauftrag Absenzen und Urlaub

Neu definierter Berufsauftrag Absenzen und Urlaub Kanton Zürich Bildungsdirektion Lehrpersonal Matthias Weisenhorn Abteilungsleiter Neu definierter Berufsauftrag Absenzen und Urlaub 8. Februar 2017 2/8 Inhalt 1. Grundlagen 3 1.1. Rechtsgrundlagen 3 1.2.

Mehr

1. Änderungen im Volksschulgesetz vom 7. Februar Gemeindeordnung die Organisation und Angebote der Schule.

1. Änderungen im Volksschulgesetz vom 7. Februar Gemeindeordnung die Organisation und Angebote der Schule. Kanton Zürich 1/5 Vernehmlassungsentwurf vom 7. Juni 2017 zur Änderung des Volksschul- und Lehrpersonalgesetzes (Erweiterung der Organisationsautonomie der Schulgemeinden und Kommunalisierung der Schulleitungen)

Mehr

Vernehmlassung Berufsauftrag Lehrpersonen

Vernehmlassung Berufsauftrag Lehrpersonen Vernehmlassung Berufsauftrag Lehrpersonen Antwortformular, elektronische Version Um eine effiziente Auswertung der Vernehmlassungsantworten zu ermöglichen bitten wir Sie, für die Beantwortung der Vernehmlassung

Mehr

«Neuer Berufsauftrag für Lehrpersonen»

«Neuer Berufsauftrag für Lehrpersonen» Departement Schule und Sport Bereich Bildung «Neuer Berufsauftrag für Lehrpersonen» Umsetzung in der Stadt Winterthur - Beschlüsse und Empfehlungen der Zentralschulpflege Winterthur, 02.02.2017 Bedeutung

Mehr

Urlaubsregelung für die berufsbegleitende. Heilpädagogik an der HfH (ab 2017)

Urlaubsregelung für die berufsbegleitende. Heilpädagogik an der HfH (ab 2017) Kanton Zürich Bildungsdirektion Lehrpersonal Urlaubsregelung für die berufsbegleitende Ausbildung Schulische Heilpädagogik an der HfH (ab 2017) 123-70 IN 25. August 2017 2/8 Inhalt 1. Grundsätzliches 3

Mehr

Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über die Anstellung und den Lohn der städtischen Volksschullehrerinnen und Volksschullehrer (ASVL)

Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über die Anstellung und den Lohn der städtischen Volksschullehrerinnen und Volksschullehrer (ASVL) 177.501 Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über die Anstellung und den Lohn der städtischen Volksschullehrerinnen und Volksschullehrer (ASVL) Stadtratsbeschluss vom 1. Juni 00 (845) mit Änderungen

Mehr

Kanton Zürich Bildungsdirektion Volksschulamt Stellenbesetzung Personalfragen. Matthias Weisenhorn, Volksschulamt, Abteilung Lehrpersonal

Kanton Zürich Bildungsdirektion Volksschulamt Stellenbesetzung Personalfragen. Matthias Weisenhorn, Volksschulamt, Abteilung Lehrpersonal Kanton Zürich Bildungsdirektion Volksschulamt Stellenbesetzung Personalfragen Matthias Weisenhorn, Volksschulamt, Abteilung Lehrpersonal -lich willkommen! Folie 2 Themen Lehrerstellenmarkt Tätigkeit als

Mehr

Kanton Zürich Bildungsdirektion Volksschulamt Stellenbesetzung Personalfragen. Matthias Weisenhorn, Volksschulamt, Abteilung Lehrpersonal

Kanton Zürich Bildungsdirektion Volksschulamt Stellenbesetzung Personalfragen. Matthias Weisenhorn, Volksschulamt, Abteilung Lehrpersonal Kanton Zürich Bildungsdirektion Volksschulamt Stellenbesetzung Personalfragen Matthias Weisenhorn, Volksschulamt, Abteilung Lehrpersonal -lich willkommen! Folie 2 Themen Lehrerstellenmarkt Tätigkeit als

Mehr

Verordnung über die Besoldung der Lehrpersonen

Verordnung über die Besoldung der Lehrpersonen Kanton Glarus 004 II C/4/ Verordnung über die Besoldung der Lehrpersonen (Vom 6. Juni 00) Der Landrat, gestützt auf Artikel 9 Buchstabe f der Kantonsverfassung ) und die Artikel 67 Absatz, 74 und 0 Absatz

Mehr

Anhang zur Handreichung Blockzeiten

Anhang zur Handreichung Blockzeiten Anhang zur Handreichung Blockzeiten Hinweise Die Stundenplanbeispiele gehen davon aus, dass Englisch sowie Religion und Kultur eingeführt sind. Religion und Kultur ist nicht in den Vollzeiteinheiten inbegriffen.

Mehr

Urlaubsregelungen für den berufsbegleitenden Studiengang Sonderpädagogik, Schulische Heilpädagogik an der HfH

Urlaubsregelungen für den berufsbegleitenden Studiengang Sonderpädagogik, Schulische Heilpädagogik an der HfH Urlaubsregelungen für den berufsbegleitenden Studiengang Sonderpädagogik, Schulische Heilpädagogik an der HfH Gültig ab Studiengang 2011 Grundsätzliches... 2 Beurlaubung... 2 Masterabschluss und Anerkennung...

Mehr

Weisung zur Lehrerstellenbewilligung / Vollzeiteinheiten VZE Schuljahr 2016/17

Weisung zur Lehrerstellenbewilligung / Vollzeiteinheiten VZE Schuljahr 2016/17 Weisung zur Lehrerstellenbewilligung / Vollzeiteinheiten VZE Schuljahr 2016/17 Alle Weisungen zur Lehrerstellenbewilligung sind auf der Homepage des Volksschulamtes unter www.vsa.zh.ch (Personelles > Vollzeiteinheiten

Mehr

Berufsbegleitende Diplomstudiengänge

Berufsbegleitende Diplomstudiengänge Primar- und Sekundarstufe I Grundsätzliches Die Bildungsdirektion des Kantons Zürich hat zusammen mit der Schulleitung der Pädagogischen Hochschule Zürich (PHZH) die Rahmenbedingungen für die Nachqualifikation

Mehr

Vernehmlassung Schulorganisation

Vernehmlassung Schulorganisation Vernehmlassung Schulorganisation Datum Abgeschickt 09-17-2017 18:44:35 Kontaktangaben Vernehmlassungsteilnehmer Organisation EVP Kanton Zürich Kontaktperson Peter Reinhard Adresse Josefstrasse 32 8005

Mehr

Stundenplanbeispiele

Stundenplanbeispiele Kanton Zürich Bildungsdirektion Pädagogisches, Lehrplan 21 Kontakt: Lorenz Halter, lic. phil., wissenschaftlicher Mitarbeiter, Walchestrasse 21, 8090 Zürich Telefon 043 259 22 90, lorenz.halter@vsa.zh.ch

Mehr

Verordnung über das Anstellungsverhältnis. (Anstellungsverordnung Volksschule)

Verordnung über das Anstellungsverhältnis. (Anstellungsverordnung Volksschule) 4.. Verordnung über das Anstellungsverhältnis und die Besoldung der Lehrpersonen an der Volksschule (Anstellungsverordnung Volksschule) RRB vom 7. März 00 Der Regierungsrat des Kantons Solothurn gestützt

Mehr

Kanton Zürich Bildungsdirektion Volksschulamt Stellenbesetzung Personalfragen. Matthias Weisenhorn, Volksschulamt, Abteilung Lehrpersonal

Kanton Zürich Bildungsdirektion Volksschulamt Stellenbesetzung Personalfragen. Matthias Weisenhorn, Volksschulamt, Abteilung Lehrpersonal Kanton Zürich Bildungsdirektion Volksschulamt Stellenbesetzung Personalfragen Matthias Weisenhorn, Volksschulamt, Abteilung Lehrpersonal -lich willkommen! Folie 2 Themen Lehrerstellenmarkt Tätigkeit als

Mehr

Der Bildungsrat. des Kantons Zürich. Beschluss vom 17. März 2014

Der Bildungsrat. des Kantons Zürich. Beschluss vom 17. März 2014 Der Bildungsrat des Kantons Zürich Beschluss vom 17. März 2014 3. Volksschule. Abschluss der Umsetzung von Massnahmen aus dem Projekt Belastung Entlastung im Schulfeld 1. Ausgangslage Im Juli 2009 startete

Mehr

Kanton Zürich Bildungsdirektion Volksschulamt Stellenbesetzung Personalfragen. Matthias Weisenhorn, Volksschulamt, Abteilung Lehrpersonal

Kanton Zürich Bildungsdirektion Volksschulamt Stellenbesetzung Personalfragen. Matthias Weisenhorn, Volksschulamt, Abteilung Lehrpersonal Kanton Zürich Bildungsdirektion Volksschulamt Stellenbesetzung Personalfragen Matthias Weisenhorn, Volksschulamt, Abteilung Lehrpersonal -lich willkommen! Folie 2 Themen Lehrerstellenmarkt Tätigkeit als

Mehr

Arbeitszeit und Überzeit von Schulleitenden

Arbeitszeit und Überzeit von Schulleitenden Kanton Zürich Bildungsdirektion Lehrpersonal Arbeitszeit und Überzeit von Schulleitenden 270-70 IN 5. Dezember 2016 2/5 Inhalt 1. Arbeitszeit und Überzeit von Schulleitenden 3 1.1. Arbeitszeit 3 1.2. Arbeitszeitsaldo

Mehr

Schulverwaltungen und Personaldienst Lehrpersonen eine enge Zusammenarbeit. Personaldienst Lehrpersonen BKS Thomas Plessow

Schulverwaltungen und Personaldienst Lehrpersonen eine enge Zusammenarbeit. Personaldienst Lehrpersonen BKS Thomas Plessow Schulverwaltungen und Personaldienst Lehrpersonen eine enge Zusammenarbeit Personaldienst Lehrpersonen BKS Thomas Plessow Pensenänderungen Stellvertretungen Beendigung von Beiträge zur Prozessoptimierung

Mehr

Absenzenregelung für Schülerinnen und Schüler

Absenzenregelung für Schülerinnen und Schüler Absenzenregelung für Schülerinnen und Schüler. Februar 06 4. ABSENZENREGELUNG FÜR SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER INHALTSVERZEICHNIS I Allgemeine Bestimmungen Art. Rechtliche Grundlagen II Absenzen Art. Verantwortlichkeit

Mehr

Vertiefungskurs Anstellungen - Nachmittag Administration der Lehrpersonen Schulen Aargau (ALSA)

Vertiefungskurs Anstellungen - Nachmittag Administration der Lehrpersonen Schulen Aargau (ALSA) DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT Vertiefungskurs Anstellungen - Nachmittag Administration der Lehrpersonen Schulen Aargau (ALSA) 2018 Ziel der Veranstaltung Die Teilnehmenden > kennen die Grundlagen

Mehr

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. Januar 2008 92. Berufsauftrag der Lehrpersonen der Volksschule (Konzept) 1. Ausgangslage Der Berufsauftrag der Lehrpersonen

Mehr

Lohnentwicklung und Lohneinstufung

Lohnentwicklung und Lohneinstufung Kanton Zürich Bildungsdirektion Lehrpersonal Lohnentwicklung und Lohneinstufung 2018 116-70 IN 9. Januar 2018 2/6 Inhalt 1. Lohnentwicklung 2018 3 1.1. Anlaufstufen 3 1.2. Automatische Stufenerhöhung 3

Mehr

Lehrerbesoldung. Kurs für Gemeinde- und Bezirkskassiere/-kassierinnen, vszgb. Urs Bucher, Vorsteher AVS Nicole Ehrler, Sachbearbeiterin AVS

Lehrerbesoldung. Kurs für Gemeinde- und Bezirkskassiere/-kassierinnen, vszgb. Urs Bucher, Vorsteher AVS Nicole Ehrler, Sachbearbeiterin AVS Lehrerbesoldung Kurs für Gemeinde- und Bezirkskassiere/-kassierinnen, vszgb Referenten: Urs Bucher, Vorsteher AVS Nicole Ehrler, Sachbearbeiterin AVS Rothenthurm, Mittwoch, 27. Mai 2015 Übersicht Lohntabellen

Mehr

Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen (VSM) 6

Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen (VSM) 6 Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen (VSM).0 Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen (VSM) 6 (vom. Juli 007) Der Regierungsrat beschliesst:. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen.

Mehr

Nachstehend sind die wichtigsten Merkpunkte betreffend neuer Treueprämienregelung zusammengefasst:

Nachstehend sind die wichtigsten Merkpunkte betreffend neuer Treueprämienregelung zusammengefasst: TREUEPRÄMIE Am 1. Januar 2005 gelangt der X. Nachtrag zum Gesetz über die Besoldung der Volksschullehrer in Vollzug. Damit werden im Rahmen des Massnahmenpaketes 2004 u.a. die Treueprämien reduziert. Alle

Mehr

Schwangerschaft / Mutterschaft

Schwangerschaft / Mutterschaft Kanton Zürich Bildungsdirektion Volksschulamt Lehrpersonal, Personal Schwangerschaft / Mutterschaft 242-70 IN 16. Juni 2016 2/6 Inhalt 1. Grundsätzliches 3 1.1. 16 Kalenderwochen Mutterschaftsurlaub 3

Mehr

Kanton Zürich Bildungsdirektion Volksschulamt Pädagogisches, Unterrichtsfragen. Blockzeiten. 7. Dezember _Blockzeiten.

Kanton Zürich Bildungsdirektion Volksschulamt Pädagogisches, Unterrichtsfragen. Blockzeiten. 7. Dezember _Blockzeiten. Kanton Zürich Bildungsdirektion Pädagogisches, Unterrichtsfragen Blockzeiten 7. Dezember 207 7207_Blockzeiten.docx Bildungsdirektion 2/8 Inhalt. Einleitung 3 2. Unterricht 3 2.. Mittagszeit und Nachmittagsunterricht

Mehr

FRAGEN UND ANWORTEN RUND UM sprachgewandt

FRAGEN UND ANWORTEN RUND UM sprachgewandt FRAGEN UND ANWORTEN RUND UM sprachgewandt In der nachfolgenden Tabelle sind einige Fragen und Antworten im Zusammenhang mit sprachgewandt zusammengestellt. Für weitere Fragen rund um das Instrumentarium

Mehr

(vom 18. März 2015) Der Regierungsrat beschliesst:

(vom 18. März 2015) Der Regierungsrat beschliesst: 1 Anpassung des Verordnungsrechts an den neuen Berufsauftrag; Änderung des Lehrpersonalgesetzes (neuer Berufsauftrag) vom. September 01 (Inkraftsetzung) (vom 18. März 015) Der Regierungsrat beschliesst:

Mehr

Gesetz über das öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnis (Personalgesetz, PersG)

Gesetz über das öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnis (Personalgesetz, PersG) Externe Vernehmlassung 165.1 Gesetz über das öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnis (Personalgesetz, PersG) Änderung vom 1 Der Landrat von Nidwalden, gestützt auf Art. 10 Ziff. 3, Art. 46 und Art. 52a

Mehr

Überblick zu den Regelungen Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub für Angestellte der schweizerischen Universitäten und ETH Stand Juni 2015

Überblick zu den Regelungen Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub für Angestellte der schweizerischen Universitäten und ETH Stand Juni 2015 Überblick zu den Regelungen Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub für Angestellte der schweizerischen Universitäten und ETH Stand Juni 2015 Anmerkungen: falls nicht anders präzisiert bezieht sich der Begriff

Mehr

Weisung zur Lehrerstellenbewilligung und VZE 2018/19

Weisung zur Lehrerstellenbewilligung und VZE 2018/19 Kanton Zürich Bildungsdirektion Volksschulamt Lehrpersonal Weisung zur Lehrerstellenbewilligung und VZE 2018/19 150-70 WE 20. Dezember 2017 2/18 Inhalt 1. Abkürzungen 4 2. Gesetzliche Grundlage 4 3. Berechnung

Mehr

Mittel- und Berufsschullehrervollzugsverordnung

Mittel- und Berufsschullehrervollzugsverordnung Mittel- und Berufsschullehrervollzugsverordnung (vom 26. Mai 1999) 414.141 Der Regierungsrat beschliesst: I. Allgemeine Bestimmungen 1. Diese Verordnung regelt den Vollzug des Personalgesetzes sowie der

Mehr

4774 a A. Gesetz über die Anpassung des Personalrechts bei Lehrpersonen an der Volksschule

4774 a A. Gesetz über die Anpassung des Personalrechts bei Lehrpersonen an der Volksschule 1 Antrag der Kommission für Bildung und Kultur* vom 7. September 011 77 a A. Gesetz über die Anpassung des Personalrechts bei Lehrpersonen an der Volksschule (vom............ ) Der Kantonsrat, nach Einsichtnahme

Mehr

VERORDNUNG SCHULE ZUM PERSONALSTATUT DER STADT ADLISWIL

VERORDNUNG SCHULE ZUM PERSONALSTATUT DER STADT ADLISWIL Schule Adliswil Zürichstrasse 8, Postfach, 8 Adliswil, Telefon 0 7 78 60, Fax 0 7 78 70 schule@adliswil.ch, www.adliswil.ch VERORDNUNG SCHULE ZUM PERSONALSTATUT DER STADT ADLISWIL vom 6. Februar 07 (Stand

Mehr

Orientierung. Übertritt aus der Primarschule und Wechsel innerhalb der Sekundarschule. Obfelden Ottenbach Sekundarschule mit drei Stufen

Orientierung. Übertritt aus der Primarschule und Wechsel innerhalb der Sekundarschule. Obfelden Ottenbach Sekundarschule mit drei Stufen Orientierung Übertritt aus der Primarschule und Wechsel innerhalb der Sekundarschule Obfelden Ottenbach Sekundarschule mit drei Stufen 1. Übertritt... 3 1.1 Grundsätzliches... 3 1.2 Vorgehen Primarschule...

Mehr

An den Grossen Rat

An den Grossen Rat An den Grossen Rat 15.1315.01 ED/P151315 Basel, 2. September 2015 Regierungsratsbeschluss vom 1. September 2015 Ratschlag zur «Änderung des Schulgesetzes vom 4. April 1929 (SG 410.100) betreffend die Anpassung

Mehr

Gesetz über das öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnis (Personalgesetz, PersG)

Gesetz über das öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnis (Personalgesetz, PersG) Antrag an Landrat 165.1 Gesetz über das öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnis (Personalgesetz, PersG) Änderung vom 1 Der Landrat von Nidwalden, gestützt auf Art. 10 Ziff. 3, Art. 46 und Art. 52a Ziff.

Mehr

Verordnung über die Anstellung und Löhne der Lehrpersonen an der Fachschule Viventa (VLV) 1

Verordnung über die Anstellung und Löhne der Lehrpersonen an der Fachschule Viventa (VLV) 1 77.550 Verordnung über die Anstellung und Löhne der Lehrpersonen an der Fachschule Viventa (VLV) Gemeinderatsbeschluss vom. Juni 004 mit Änderung vom 8. Januar 009 I. Geltungsbereich und anwendbares Recht

Mehr

Bewilligung von Lehrpersonen an Privatschulen

Bewilligung von Lehrpersonen an Privatschulen Kanton Zürich Bildungsdirektion Weisung Volksschulamt Abteilung Pädagogisches Kontakt: Martin Kull, Sektorleiter Aufsicht Privatschulen, Walchestrasse 21, 8090 Zürich Telefon 043 259 53 36, martin.kull@vsa.zh.ch

Mehr

Zürich, 27. September 2016

Zürich, 27. September 2016 Zürich, 27. September 2016 Folie 2 Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz 9. Dezember 2014 1 Vorwort von Beat Zemp: Folie 3 «Während in der Vergangenheit der Berufsauftrag von Lehrpersonen vor allem

Mehr

Synopse Teilrevision Personalreglement (2. Lesung Einwohnerrat)

Synopse Teilrevision Personalreglement (2. Lesung Einwohnerrat) Synopse Teilrevision Personalreglement (2. Lesung Einwohnerrat) Formulierung Reglement vom 1.1.2006 Anträge des GR Sitzung vom 26.8.2010 (durchgestrichen = vom ER abgelehnt) Anträge für die ER-Sitzung

Mehr

Kanton Zug Reglement über die Weiter- oder Zusatzbildung sowie den Studienurlaub des Staatspersonals

Kanton Zug Reglement über die Weiter- oder Zusatzbildung sowie den Studienurlaub des Staatspersonals Kanton Zug 54.5 Reglement über die Weiter- oder Zusatzbildung sowie den Studienurlaub des Staatspersonals Vom 7. Mai 005 (Stand. August 0) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf 7, 6 und 64 des

Mehr

Neu definierter Berufsauftrag: LPVO-Änderung

Neu definierter Berufsauftrag: LPVO-Änderung Kanton Zürich Bildungsdirektion Volksschulamt Berufsauftrag Kontakt: Martin Kull, Berufsauftrag, Walchestrasse 21, 8090 Zürich Telefon 043 259 53 36, berufsauftrag@vsa.zh.ch 4. Januar 2016 1/31 : LPVO-Änderung

Mehr

Die Schulpflege bezeichnet die Schulen und legt das Organisationsstatut fest. Die Schulpflege bezeichnet die Schulen.

Die Schulpflege bezeichnet die Schulen und legt das Organisationsstatut fest. Die Schulpflege bezeichnet die Schulen. Volksschulgesetz (VSG) Schulträger Schulträger, Organisationsstatut 1. 1 Die Gemeinden führen die öffentliche Volksschule. 1. 1 Die Gemeinden führen die öffentliche Volksschule. Die Schulpflege bezeichnet

Mehr

Konzept Aufgabenbetreuung Primar ein Angebot der Schulgemeinde Stammertal

Konzept Aufgabenbetreuung Primar ein Angebot der Schulgemeinde Stammertal Konzept Aufgabenbetreuung Primar ein Angebot der Schulgemeinde Stammertal INHALTSVERZEICHNIS KONZEPT AUFGABENBETREUUNG ein Angebot der Schulgemeinde Stammertal 1. Kantonale Ausgangslage... 3 1.1. Volksschulgesetz

Mehr

Verordnung über den Förderunterricht in Sprachentwicklung und Kommunikation

Verordnung über den Förderunterricht in Sprachentwicklung und Kommunikation 60.8 Verordnung über den Förderunterricht in Sprachentwicklung und Kommunikation Vom 9. November 00 (Stand. Januar 0) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 7 Absatz der Verfassung

Mehr

Vertiefungskurs Anstellungen - Vormittag Administration der Lehrpersonen Schulen Aargau (ALSA)

Vertiefungskurs Anstellungen - Vormittag Administration der Lehrpersonen Schulen Aargau (ALSA) DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT Vertiefungskurs Anstellungen - Vormittag Administration der Lehrpersonen Schulen Aargau (ALSA) 2018 Ziel der Veranstaltung Die Teilnehmenden > kennen die Grundlagen

Mehr

Themenkreis Überbrückungsrenten Rolf Fassbind, Personalbereichsleiter Personalamt

Themenkreis Überbrückungsrenten Rolf Fassbind, Personalbereichsleiter Personalamt Themenkreis Überbrückungsrenten Rolf Fassbind, Personalbereichsleiter Personalamt Überbrückungsrenten - Inhaltsverzeichnis Rechtliche Grundlagen Ablauf Überbrückungsrente Berechnungen / Formulare / Schreiben

Mehr

Direktion Finanzen und Personelles Departement Personal und Organisation Eine Anstellung bei der Gemeinde Emmen

Direktion Finanzen und Personelles Departement Personal und Organisation Eine Anstellung bei der Gemeinde Emmen Direktion Finanzen und Personelles Departement Personal und Organisation Eine Anstellung bei der Gemeinde Emmen Damit die Gemeinde Emmen ihre Aufgaben im öffentlichen Dienst kompetent und bürgerfreundlich

Mehr

Altersleistungen MERKBLATT

Altersleistungen MERKBLATT MERKBLATT Altersleistungen In diesem Merkblatt erfahren Sie, welche Leistungen Sie nach Ihrer Alterspensionierung erwarten können und wie diese berechnet werden. Ab welchem Alter kann ich eine Altersrente

Mehr

Kanton Zug Absenzenordnung für die Fachmittelschule Zug

Kanton Zug Absenzenordnung für die Fachmittelschule Zug Kanton Zug. Absenzenordnung für die Fachmittelschule Zug Vom 6. Juni 009 (Stand. August 009) Die Schulkommission der Fachmittelschule Zug, gestützt auf Abs. Bst. c des Gesetzes über die kantonalen Schulen

Mehr

Im Folgenden werden die Vorgehensweisen für verschiedene Fälle dargelegt: Kopien Lehrdiplom und Anstellungsvertrag, NQ-Nachweis oder EDK-Anerkennung

Im Folgenden werden die Vorgehensweisen für verschiedene Fälle dargelegt: Kopien Lehrdiplom und Anstellungsvertrag, NQ-Nachweis oder EDK-Anerkennung Bildungs- und Kulturdepartement BKD Amt für Volks- und Mittelschulen AVM Schulaufsicht/Evaluation Prozessabläufe 1 Information für Schulleitungen und Lehrpersonen Die en für Lehrpersonen der Volksschule

Mehr

SekZH. Mitgliederversammlung. 20. Juni Kanton Zürich Bildungsdirektion Volksschulamt

SekZH. Mitgliederversammlung. 20. Juni Kanton Zürich Bildungsdirektion Volksschulamt SekZH Mitgliederversammlung 20. Juni 2018 Dr. Marion Völger, Amtschefin RA lic.iur. Matthias Schweizer, Leiter Rechtsdienst Welchen Gewinn verspricht sich die Regierung / das VSA von der Einführung des

Mehr