Regierungspräsidium Darmstadt Bauliche Schallschutzmaßnahmen nach dem Fluglärm-und Regionalfondsgesetz, Außenwohnbereichsentschädigung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Regierungspräsidium Darmstadt Bauliche Schallschutzmaßnahmen nach dem Fluglärm-und Regionalfondsgesetz, Außenwohnbereichsentschädigung"

Transkript

1 Bauliche Schallschutzmaßnahmen nach dem Fluglärm-und Regionalfondsgesetz, Außenwohnbereichsentschädigung Informationsveranstaltung in Offenbach am 4. Juni 2014

2 Inhalt Anspruchsvoraussetzungen nach dem FluglärmG Situation für die Stadt Offenbach Antragsverfahren Anspruchsvoraussetzungen für Mittel aus dem Regionalfonds und für die Außenwohnbereichsentschädigung 0 2

3 Anspruchsvoraussetzungen Lärmschutzbereich für den Verkehrsflughafen Frankfurt Main 3

4 Lärmschutzbereich für die Stadt Offenbach Tag-Schutzzone 1 und Nacht-Schutzzone L Aeq Nacht: < 50 db(a) L Aeq Nacht: 50 < 55 db(a) L Aeq Tag: 60 < 65 db(a) 4 4

5 Anspruchsvoraussetzungen Anspruchsberechtigung - Tag-Schutzzone 1 / Nacht-Schutzzone Anspruch auf Aufwendungsersatz für passiven Schallschutz für bestehende oder vor Inkrafttreten der LärmschutzbereichsVO bereits genehmigte / genehmigungsfreie Wohnungen und schutzbedürftige Einrichtungen Eigentümer eines Grundstücks, das innerhalb der Tag- Schutzzone 1 oder innerhalb der Nacht-Schutzzone liegt Erstattungsanspruch besteht gegen die Fraport AG 5

6 Anspruchsvoraussetzungen Erstattungsfähige Aufwendungen Bauliche Schallschutzmaßnahmen:= bauliche Verbesserungen des Schallschutzes von Umfassungsbauteilen von Aufenthaltsräumen, die die Einwirkungen durch Fluglärm mindern. Nicht: reine Kaffee/Teeküchen, Abstellräume, Keller, Wintergarten, Dachgarten, Terrasse (Umfassungsbauteile:= Wände einschließlich Fenster, Türen, Rollladenkästen oder andere Einzelflächen, Dächer sowie Decken, die Aufenthaltsräume umschließen.) Tag-Schutzzone 1: Aufenthaltsräume Nacht-Schutzzone: Schlafräume (Schlaf-, Kinder- und Jugendzimmer, Einraumapartment) 6

7 Anspruchsvoraussetzungen Erstattungsfähige Aufwendungen Maßnahmen müssen das Schutzziel der 2. FlugLSV erreichen nur tatsächlich nach Festsetzung des Lärmschutzbereichs durchgeführte bauliche Maßnahmen Beschränkung auf den erstmaligen Einbau; nicht für Unterhaltung und Erneuerung Höchstbetrag: 150,-- je Quadratmeter Wohnfläche (Betrag umfasst Nebenleistungen wie z.b. Ermittlung der erforderlichen Bauschalldämm-Maße durch externe Gutachter sowie für Aus-/Einbau erforderliche Arbeiten incl. Putz- /Anstricharbeiten) 7

8 Anspruchsvoraussetzungen Ausschlussgründe Durch die bauliche Maßnahme wird das gesetzlich geforderte Bauschalldämm-Maß nicht erreicht. Die baulichen Anlagen entsprechen bereits den gesetzlichen Anforderungen. Der Flughafenbetreiber hat bereits freiwillige Leistungen erbracht (1. Schallschutzprogramm der Fraport AG) 8

9 Anspruchsvoraussetzungen Schallschutzanforderungen (2. FlugLSV) für Offenbach - Nacht-Schutzzone Nacht- Schutzzone bei L Aeq Nacht R` w, res für Schlafräume Neubau R` w, res für Schlafräume Bestand R` w, res für Schlafräume Schallschutz -programm < 50 db(a) 30 db 27 db 22 db 50 bis < 55 db(a) 35 db 32 db 27 db Schallschutzprogramm: Immobilien, für die bereits Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen für Schlafräume durch die Fraport AG erstattet worden sind 9

10 Anspruchsvoraussetzungen Schallschutzanforderungen (2. FlugLSV) für Offenbach - Tag-Schutzzone 1 (betroffen: ca. 15 Wohngebäude) Tag-Schutzzone 1 bei L Aeq Tag R` w, res für Aufenthalts-räume Neubau R` w, res für Aufenthalts-räume Bestand 60 bis < 65 db(a) 35 db 32 db 10

11 Anspruchsvoraussetzungen Schallschutzanforderungen (2. FlugLSV) für Offenbach Lage des Grundstücks Nacht-Schutzzone Erstattungsfähige Aufwendungen Im Einzelfall: Erneuerungen von Fenstern, Türen, Rollladenkästen einschließlich Belüftungseinrichtungen für Schlafräume (Schlafzimmer, Kinder- und Jugendzimmer). soweit bereits das vorhandene Bauschalldämm-Maß die Vorgaben der 2. FlugLSV erfüllt: Nur Belüftungseinrichtungen Tag-Schutzzone 1 Im Einzelfall: Erneuerungen von Fenstern, Türen, Rollladenkästen, Dächern an Wohnräumen, Wohndielen, Wohnküchen und Arbeitsräumen; soweit bereits das vorhandene Bauschalldämm-Maß die Vorgaben der 2. FlugLSV erfüllt: keine weiteren Schallschutzmaßnahmen in Wohnräumen 11

12 Antragsverfahren 12

13 Antragsverfahren Verfahrensablauf Antragsprüfung, ob ein Anspruch dem Grunde nach besteht Prüfung durch behördeninterne Prüfingenieure oder beauftragte externe Büros, ob und welche Maßnahmen erforderlich sind Zusicherung des Umfangs der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen und die Höhe der erstattungsfähigen Kosten für die Durchführung der Schallschutzmaßnahmen Beauftragung einer Fachfirma durch den Anspruchsberechtigten Rechnungsvorlage gegenüber dem RP Festsetzungsbescheid über die zu erstattende Höhe 13

14 Regionalfonds und Außenwohnbereichsentschädigung Anspruchsgebiet für Regionalfonds und Außenwohnbereichsentschädigung für die Stadt Offenbach 14 14

15 Regionalfonds Grundsatz Der gesetzliche Anspruch auf passiven Schallschutz wird zeitlich vorgezogen (die Wartezeit von 6 Jahren entfällt) dies gilt für alle in der Tag-Schutzzone 1 und Nacht-Schutzzone liegenden Wohngebäude Der gesetzliche Anspruch auf passiven Schallschutz soll mit finanziellen Mitteln qualitativ aufgestockt werden, soweit sich das betroffene Grundstück im Anspruchsgebiet für den Regionalfonds befindet betroffen: ca. 15 Wohngebäude in der Tag-Schutzzone 1 15

16 Regionalfonds Antragsfristen, Zuschüsse, Darlehen - nur soweit Grundstück in Tag-Schutzzone 1 liegt Jeder private Haushalt hat Anspruch auf einen Zuschuss max. in Höhe von bis zu je WE aus dem Regionalfonds Bis Anträge stellen Kurzbeschreibung des Vorhabens, Kostenvoranschlag oder Originalrechnung 80 % Auszahlung bei Zuwendungsbescheid; 20 % nach Vorlage Originalrechnung;100 % bei Originalrechnung WIBank: zinsvergünstigtes Darlehen sowie Finanzierung von Umzugs- und Finanzierungskosten für einen Neuerwerb bei Veräußerung der Immobilie (Nebenkostendarlehen) 16

17 Außenwohnbereichsentschädigung Anspruch und Höhe Eigentümer eines Grundstücks in Tag-Schutzzone 1 Vorhandensein eines zum Wohnen im Freien geeigneten und nutzbaren Bereichs (Terrasse, Balkon, Garten etc.) Entschädigungshöhe für Wohnungen: Tagschutzzone 1 Einfamilienhaus Zweifamilienhaus Mehrfamilienhaus Eigentumswohnung bei einem äquivalenten Dauerschallpegel für den Tag (L Aeq Tag ) von < 65 db(a) Für Wohnungen: Euro Euro Euro je weiterer abgeschlossener Wohnung gegenüber Zweifamilienhaus Anspruchsberechtigung ab Euro 17

18 Kommunikation Informationen Merkblätter, Info-Broschüre, Ausfüllhilfe zum Antragsformular, FAQs, Homepage des RP Adresssuche zur Selbstbeantwortung der Frage, ob man anspruchsberechtigt ist (Hessenviewer) Servicetelefon: , persönlicher Ansprechpartner, Antragsberatung Karten sind zu jedermanns Einsicht archivmäßig gesichert beim RP niedergelegt 18

Regierungspräsidium Darmstadt Bauliche Schallschutzmaßnahmen nach dem Fluglärm-und Regionalfondsgesetz, Außenwohnbereichsentschädigung

Regierungspräsidium Darmstadt Bauliche Schallschutzmaßnahmen nach dem Fluglärm-und Regionalfondsgesetz, Außenwohnbereichsentschädigung Bauliche Schallschutzmaßnahmen nach dem Fluglärm-und Regionalfondsgesetz, Außenwohnbereichsentschädigung Informationsveranstaltung in Neu-Isenburg am 18. März 2014 Anspruchsvoraussetzungen 2 Kernstadt

Mehr

Information über die Erstattung von Aufwendungen gemäß 9 Abs. 1 bzw. 9 Abs. 2 i.v.m. 10 Fluglärmgesetz i.d.f. vom

Information über die Erstattung von Aufwendungen gemäß 9 Abs. 1 bzw. 9 Abs. 2 i.v.m. 10 Fluglärmgesetz i.d.f. vom Information über die Erstattung von Aufwendungen gemäß 9 Abs. 1 bzw. 9 Abs. 2 i.v.m. 10 Fluglärmgesetz i.d.f. vom 31.10.2007 (FluLärmG) 1 Allgemeines Grundlage für die Erstattung von Aufwendungen für bauliche

Mehr

Information über die Erstattung von Aufwendungen gemäß 9 Abs. 1 bzw. 9 Abs. 2 i.v.m. 10 Fluglärmgesetz i.d.f. vom

Information über die Erstattung von Aufwendungen gemäß 9 Abs. 1 bzw. 9 Abs. 2 i.v.m. 10 Fluglärmgesetz i.d.f. vom Information über die Erstattung von Aufwendungen gemäß 9 Abs. 1 bzw. 9 Abs. 2 i.v.m. 10 Fluglärmgesetz i.d.f. vom 31.10.2007 (FluLärmG) 1 Allgemeines Grundlage für die Erstattung von Aufwendungen für bauliche

Mehr

Regierungspräsidium Darmstadt Umsetzung der 3. Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm -Außenwohnbereichsentschädigung-

Regierungspräsidium Darmstadt Umsetzung der 3. Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm -Außenwohnbereichsentschädigung- Regierungspräsidium Darmstadt Umsetzung der 3. Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm -Außenwohnbereichsentschädigung- Informationsveranstaltung am 24. Februar 2016 Was ist

Mehr

Freie Hansestadt Bremen

Freie Hansestadt Bremen Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen Freie Hansestadt Bremen Information über die Erstattung von Aufwendungen gem. 9 Abs. 1 bzw. 9 Abs. 2 i. V. m. 10 Fluglärmgesetz in der Fassung vom 31.10.2007

Mehr

Presseworkshop Eröffnung Landebahn Nordwest

Presseworkshop Eröffnung Landebahn Nordwest Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung Presseworkshop Eröffnung Landebahn Nordwest Umwelt- und Nachbarschaftshaus Kelsterbach Teil 2 - Lärmschutzbereichsverordnung Wiesbaden,

Mehr

Informationen über die Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen nach 9 und 10 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm

Informationen über die Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen nach 9 und 10 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm Informationen über die Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen nach 9 und 10 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm I. Allgemeines Die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den

Mehr

Information über die Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm

Information über die Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm Information über die Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm I. Allgemeines Grundlage für die Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen

Mehr

Ansprüche auf Schadensersatz aus dem Betrieb des Flughafens Frankfurt/Main

Ansprüche auf Schadensersatz aus dem Betrieb des Flughafens Frankfurt/Main 1 Ansprüche auf Schadensersatz aus dem Betrieb des Flughafens Frankfurt/Main Vortrag bei der Vollversammlung der Bürgerinitiative gegen Neu Landbahn (BIS) am 21. März in 2012 Matthias Möller-Meinecke,

Mehr

Informationsbroschüre

Informationsbroschüre Regierungspräsidium Darmstadt Informationsbroschüre über die Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen sowie Entschädigung für Beeinträchtigungen des Außenwohnbereichs nach 9 und 10

Mehr

Häufig gestellte Fragen zum Regionalfonds

Häufig gestellte Fragen zum Regionalfonds Häufig gestellte Fragen zum Regionalfonds Was ist der Regionalfonds? Der Regionalfonds ist Teil des am 29. Februar 2012 von der Hessischen Landesregierung und Luftverkehrswirtschaft vereinbarten Maßnahmenpakets

Mehr

Häufig gestellte Fragen zum Regionalfonds

Häufig gestellte Fragen zum Regionalfonds Häufig gestellte Fragen zum Regionalfonds Was ist der Regionalfonds? Der Regionalfonds ist Teil des am 29. Februar 2012 von der Hessischen Landesregierung und Luftverkehrswirtschaft vereinbarten Maßnahmenpakets

Mehr

Informationsbroschüre

Informationsbroschüre Regierungspräsidium Darmstadt Informationsbroschüre über die Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen sowie Entschädigung für Beeinträchtigungen des Außenwohnbereichs nach 9 und 10

Mehr

Anspruch auf Schallschutz - Verhältnis von FlugLärmG zur Planfeststellung -

Anspruch auf Schallschutz - Verhältnis von FlugLärmG zur Planfeststellung - Anspruch auf Schallschutz - Verhältnis von FlugLärmG zur Planfeststellung - C. Maschke, Referent Fluglärm - 1 - Unabhängige Schallschutzverfahren Der Anspruch auf Schallschutz nach FlugLärmG ist unabhängig

Mehr

Anspruch auf passiven Schallschutz, Bauverbote und sonstige Entschädigungen

Anspruch auf passiven Schallschutz, Bauverbote und sonstige Entschädigungen Rechtsanwälte Philipp-Gerlach Teßmer Niddastraße 74 * 60329 Frankfurt am Main Tel.: 069/4003400-13 * Fax: 069/4003400-23 Email: kanzlei@pg-t.de Lärmschutzbereichsverordnung für den Flughafen Frankfurt

Mehr

Anspruch auf Schallschutz - Verhältnis von FlugLärmG zur Planfeststellung -

Anspruch auf Schallschutz - Verhältnis von FlugLärmG zur Planfeststellung - Anspruch auf Schallschutz - Verhältnis von FlugLärmG zur Planfeststellung - C. Maschke, Referent Fluglärm - 1 - Unabhängige Schallschutzprogramme Der Anspruch auf Schallschutz nach FlugLärmG ist unabhängig

Mehr

Regierungspräsidium Darmstadt

Regierungspräsidium Darmstadt Regierungspräsidium Darmstadt Häufig gestellte Fragen zur Außenwohnbereichsentschädigung auf der Grundlage der Fluglärm-Außenwohnbereichsentschädigungs-Verordnung (3. FlugLSV) (Stand: 24.08.2017) Für Privathaushalte

Mehr

Regierungspräsidium Darmstadt

Regierungspräsidium Darmstadt Regierungspräsidium Darmstadt Häufig gestellte Fragen zur Außenwohnbereichsentschädigung auf der Grundlage der Fluglärm-Außenwohnbereichsentschädigungs-Verordnung (3. FlugLSV) (Stand: 01.06.2017) Für Privathaushalte

Mehr

Regierungspräsidium Darmstadt 239. Sitzung Fluglärmkommission am 22. Februar 2017

Regierungspräsidium Darmstadt 239. Sitzung Fluglärmkommission am 22. Februar 2017 239. Sitzung Fluglärmkommission am Sachstandsbericht -Außenwohnbereichsentschädigung -Passiver Schallschutz -Regionalfonds Private, Kitas und Schulen, Kommunen Fluglärm-Außenwohnbereichsentschädigungs-Verordnung

Mehr

Information über die Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen gemäß 9, 10 Fluglärmgesetz (FluLärmG i.d.f. vom

Information über die Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen gemäß 9, 10 Fluglärmgesetz (FluLärmG i.d.f. vom Information über die Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen gemäß 9, 10 Fluglärmgesetz (FluLärmG i.d.f. vom 31.10.2007) I. Allgemeines Grundlage für die Erstattung von Aufwendungen

Mehr

Schalltechnische Objektbeurteilung; Information über den vorhandenen und den erforderlichen baulichen Schallschutz gemäß der 2.

Schalltechnische Objektbeurteilung; Information über den vorhandenen und den erforderlichen baulichen Schallschutz gemäß der 2. Schalltechnische Objektbeurteilung; Information über den vorhandenen und den erforderlichen baulichen Schallschutz gemäß der 2. FlugLSV 1. Objekt: 2. Vorgangs-:. Name: 3. Eigentümer/in: 4. Objektbeschreibung

Mehr

Regierungspräsidium Darmstadt

Regierungspräsidium Darmstadt Regierungspräsidium Darmstadt Fragen zum passiven Schallschutz (Stand: 1. Juni 2017) Welche Maßnahmen werden erstattet? Grundsätzlich erstattungsfähig sind Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen.

Mehr

Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Frankfurt Main Vom Datum der Ausfertigung

Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Frankfurt Main Vom Datum der Ausfertigung Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Frankfurt Main Vom Datum der Ausfertigung Aufgrund des 4 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm in der Fassung

Mehr

Überblick über Regelungen zum baulichen Schallschutz

Überblick über Regelungen zum baulichen Schallschutz Überblick über Regelungen zum baulichen Schallschutz Thomas Myck Umweltbundesamt Dessau-Roßlau 7.02.2013 1 Klassifizierung der Regelwerke zum baulichen Schallschutz Schutz gegen Außenlärm Innenschallschutz

Mehr

Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (Flugplatz-Schallschutzmaßnahmenverordnung - 2. FlugLSV)

Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (Flugplatz-Schallschutzmaßnahmenverordnung - 2. FlugLSV) Bundesrat Drucksache 521/09 (Beschluss) 10.07.09 Beschluss des Bundesrates Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (Flugplatz-Schallschutzmaßnahmenverordnung - 2. FlugLSV)

Mehr

Vorlage für die Sitzung der Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (L) am

Vorlage für die Sitzung der Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (L) am Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Bremen, 17.05.2013 Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (L) Vorlage 18/227 (L) Vorlage für die Sitzung der Deputation für Umwelt, Bau,

Mehr

Wildau, 14. Juni 2014

Wildau, 14. Juni 2014 Wildau, 14. Juni 2014 Dipl.-Jur. Bettina Elisabeth Hennig bettina.hennig@uni-rostock.de Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik www.nachhaltigkeit-gerechtigkeit-klima.de Überblick Einführung zum

Mehr

(BGBl. I, 1971 S. 282, zuletzt geändert BGBl. I, 1990 S. 923)

(BGBl. I, 1971 S. 282, zuletzt geändert BGBl. I, 1990 S. 923) Fluglärmgesetz - Seite: 1 Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (Fluglärmgesetz) Vom 30. März 1971 (BGBl. I, 1971 S. 282, zuletzt geändert BGBl. I, 1990 S. 923) 1 Zweck und Geltungsbereich Zum Schutz der Allgemeinheit

Mehr

Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Hamburg-Nord Antrag dringend empfohlen

Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Hamburg-Nord Antrag dringend empfohlen Rücksendung an: Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Hamburg-Nord Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe u. Umwelt Geschäftsstelle Kümmellstraße 6 20249 Hamburg Aktenzeichen/Lfd.-Nr.: Antrag (wird von zuständiger

Mehr

Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Eimsbüttel Antrag dringend empfohlen

Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Eimsbüttel Antrag dringend empfohlen Rücksendung an: Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Eimsbüttel Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe u. Umwelt Geschäftsstelle Grindelberg 62-66 20144 Hamburg Aktenzeichen/Lfd.-Nr.: Antrag (wird von zuständiger

Mehr

Im Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes Immissionsschutzgesetzes (Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmen 24.

Im Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes Immissionsschutzgesetzes (Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmen 24. Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes Immissionsschutzgesetzes (Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmen 24. BImSchV) Vom 4. Februar 1997 (BGBl. I S. 172) berichtigt am 16. Mai 1997 (BGBl.

Mehr

Entschädigung für Belastungen durch Fluglärm

Entschädigung für Belastungen durch Fluglärm Entschädigung für Belastungen durch Fluglärm Vortrag Informationsveranstaltung Stabsstelle Fluglärmschutz zusammen mit Frankfurter Bürger Initiativen (FBI). am 25. April 2017 im Bürgerhaus Südbahnhof Frankfurt

Mehr

Manuskript Maschke Sachverständigentag BBIK 2015

Manuskript Maschke Sachverständigentag BBIK 2015 Schallschutz am Flughafen BER - Anforderungen, Probleme, Lösungen - C. Maschke, Referent Fluglärm - 1 - Schallschutz nach FlugLärmG Die zuständige Behörde für die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für

Mehr

Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm

Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm Ein Service der juris GmbH - www.juris.de - Seite 1 Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm Datum: 30. März 1971 Fundstelle: BGBl I 1971, 282 Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1977 (+++ Stand: Zuletzt geändert durch

Mehr

Warum ist der passive Lärmschutz in Berlin so teuer?

Warum ist der passive Lärmschutz in Berlin so teuer? DLR.de Folie 1 Warum ist der passive Lärmschutz in Berlin so teuer? Prof. Dr. Jürgen Müller (HWR Berlin) und Dr. Adél Schröpfer (DLR Köln) Konferenz Verkehrsökonomik und politik, Berlin am 14. und 15.

Mehr

Regionalfonds Förderrichtlinien zum Regionalfondsgesetz

Regionalfonds Förderrichtlinien zum Regionalfondsgesetz Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung Regionalfonds Förderrichtlinien zum Regionalfondsgesetz Mitgliederversammlung der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Flughafen (KAG) am

Mehr

Name des Gesetzes: Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm Abkürzung: vom: veröffentlicht in: BGBl. I 2007 S. 2551

Name des Gesetzes: Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm Abkürzung: vom: veröffentlicht in: BGBl. I 2007 S. 2551 Name des Gesetzes: Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm Abkürzung: vom: 9.11.2007 veröffentlicht in: BGBl. I 2007 S. 2551 1 Zweck und Geltungsbereich. Zweck dieses Gesetzes ist es, in der Umgebung von Flugplätzen

Mehr

CALMAR SCHALLSCHUTZPROGRAMM

CALMAR SCHALLSCHUTZPROGRAMM ANWOHNERINFORMATION CALMAR SCHALLSCHUTZPROGRAMM 2013-2019 FÜR IHREN INDIVIDUELLEN SCHALLSCHUTZ CALMAR SCHALLSCHUTZPROGRAMM 2013-2019 AUF SCHNELLEM WEG ZUM INDIVIDUELLEN SCHALLSCHUTZ Das Thema Lärm- und

Mehr

Pressekonferenz zur Umsetzung weiterer drei Maßnahmen des aktiven Schallschutzes

Pressekonferenz zur Umsetzung weiterer drei Maßnahmen des aktiven Schallschutzes Pressekonferenz zur Umsetzung weiterer drei Maßnahmen des aktiven Schallschutzes Stefan Schulte, Vorstandsvorsitzender Fraport AG Frankfurt, 18. Oktober 2012 Übersicht zur Verkehrsentwicklung 2012 Passagiere

Mehr

Richtlinie über die Förderung von Schallschutzmaßnahmen im Rahmen des kommunalen Lärmschutzprogramms der Stadt Kelsterbach

Richtlinie über die Förderung von Schallschutzmaßnahmen im Rahmen des kommunalen Lärmschutzprogramms der Stadt Kelsterbach Stadt Kelsterbach Richtlinie über die Förderung von Schallschutzmaßnahmen im Rahmen des kommunalen Lärmschutzprogramms der Stadt Kelsterbach 1 Anwendungsbereich und Zuwendungszweck (1) Bedingt durch den

Mehr

Der Regionalfonds. Entstehungsprozess, Eckpunkte, Positionen. Vortrag für die Mitgliederversammlung der KAG am

Der Regionalfonds. Entstehungsprozess, Eckpunkte, Positionen. Vortrag für die Mitgliederversammlung der KAG am Der Regionalfonds Entstehungsprozess, Eckpunkte, Positionen Vortrag für die Mitgliederversammlung der KAG am 6.3.2013 Paul Gerhard Weiß, Offenbach Stadtrat a.d. Gliederung Politischer Entstehungs und Beteiligungsprozess

Mehr

öffentliches Protokoll 7. Sitzung der Fluglärm-Kommission Lübeck 6. April 2017, 14:00 Uhr Gemeindehaus der Gemeinde Groß Grönau

öffentliches Protokoll 7. Sitzung der Fluglärm-Kommission Lübeck 6. April 2017, 14:00 Uhr Gemeindehaus der Gemeinde Groß Grönau öffentliches Protokoll 7. Sitzung der Fluglärm-Kommission Lübeck 6. April 2017, 14:00 Uhr Gemeindehaus der Gemeinde Groß Grönau TOP 1. Eröffnung der Sitzung Begrüßung durch den Vorsitzenden Feststellung

Mehr

Passiver Schallschutz vor Fluglärm Rechtliche Grundlagen und praktische Erfahrungen

Passiver Schallschutz vor Fluglärm Rechtliche Grundlagen und praktische Erfahrungen Passiver Schallschutz vor Fluglärm Rechtliche Grundlagen und praktische Erfahrungen - Tobias Kroll - (Rechtsanwalt) Vortrag Frankfurt-Sachsenhausen (Bergkirche), 09.10.2013 Rechtsanwälte Philipp-Gerlach

Mehr

Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes Knoten Saarbrücken

Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes Knoten Saarbrücken Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes Knoten Saarbrücken DB Netz AG I.NG-W-N(4) 29.05.2018 E-Mail: laermsanierung@deutschebahn.com Informationsveranstaltungen Finanzierung Finanzierung Bundesverkehrsministerium

Mehr

245. Sitzung der Fluglärmkommission am 2. Mai 2018 TOP 3. Entwurf des Berichts der Bundesregierung zur Evaluation des Fluglärmschutzgesetzes

245. Sitzung der Fluglärmkommission am 2. Mai 2018 TOP 3. Entwurf des Berichts der Bundesregierung zur Evaluation des Fluglärmschutzgesetzes TOP 3 Entwurf des Berichts der Bundesregierung zur Evaluation des Fluglärmschutzgesetzes TOP 3: Entwurf Fluglärmbericht Bundesregierung 1. Entwurf des Fluglärmberichtes der Bundesregierung 2. Eckpunkte

Mehr

Begrüßung und Referenten

Begrüßung und Referenten Stabsstelle für Fluglärmschutz Informationsveranstaltung Entschädigungsmaßnahmen bei Fluglärm Dienstag, 25. April 2017, 18:30 bis 21:00 Uhr Bürgerhaus Südbahnhof, Frankfurt am Main Begrüßung und Referenten

Mehr

Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes

Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes Finanzierung Finanzierung Bundesverkehrsministerium Der Bund stellt jährlich bundesweit 130 Mio. Bundesmittel als freiwillige Leistung für Lärmsanierungsmaßnahmen

Mehr

Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Ein Service der juris GmbH - Seite 1 Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Datum: 4. Februar 1997 Fundstelle: BGBl I 1997, 172, 1253 Textnachweis ab: 13. 2.1997

Mehr

Leitfaden: Erforderliche Unterlagen zur Schallschutzberatung sowie zur Prüfung der Kostenerstattungsvereinbarung zum Schallschutzprogramm BBI

Leitfaden: Erforderliche Unterlagen zur Schallschutzberatung sowie zur Prüfung der Kostenerstattungsvereinbarung zum Schallschutzprogramm BBI Leitfaden: Erforderliche Unterlagen zur Schallschutzberatung sowie zur Prüfung der Kostenerstattungsvereinbarung zum Schallschutzprogramm BBI 1 Einführung Um die Kostenerstattungsvereinbarung (KEV), die

Mehr

Informationsveranstaltung Gemeinde Blankenfelde-Mahlow OT Dahlewitz

Informationsveranstaltung Gemeinde Blankenfelde-Mahlow OT Dahlewitz Informationsveranstaltung Gemeinde Blankenfelde-Mahlow OT Dahlewitz Festsetzung des Lärmschutzbereichs gemäß dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FlugLärmG) - Vorstellung des Verfahrens für den Flughafen

Mehr

Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes Abschnitt Boxberg mit den Stadtteilen Uiffingen, Wölchingen Schweigern und Unterschüpf

Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes Abschnitt Boxberg mit den Stadtteilen Uiffingen, Wölchingen Schweigern und Unterschüpf Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes Abschnitt Boxberg mit den Stadtteilen Uiffingen, Wölchingen Schweigern und Unterschüpf DB Netz AG I.NG-W-N(4) 03.07.2017 Inhalt 1. Das Lärmsanierungsprogramms

Mehr

Leitfaden: Notwendige Unterlagen zur Prüfung der Kostenerstattungsvereinbarung im Schallschutzprogramm BBI

Leitfaden: Notwendige Unterlagen zur Prüfung der Kostenerstattungsvereinbarung im Schallschutzprogramm BBI Leitfaden: Notwendige Unterlagen zur Prüfung der Kostenerstattungsvereinbarung im Schallschutzprogramm BBI 1 Einführung Um die Kostenerstattungsvereinbarung (KEV), die Ihnen im Rahmen des Schallschutzprogramms

Mehr

Flughafen Berlin Brandenburg GmbH Berlin

Flughafen Berlin Brandenburg GmbH Berlin FBB FLUGHAFEN BERLIN BRANDENBURG Flughafen Berlin Brandenburg GmbH 12521 Berlin Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg Abteilung im Landesamt für Bauen und Verkehr Mittelstraße 9 12529 Schönefeld

Mehr

Richtlinie über die Förderung von Schallschutzmaßnahmen im Rahmen des kommunalen Lärmschutzprogramms der Stadt Kelsterbach

Richtlinie über die Förderung von Schallschutzmaßnahmen im Rahmen des kommunalen Lärmschutzprogramms der Stadt Kelsterbach Projekt. 10183 Lärmschutzbeirat Kelsterbach X:\Projekte2\2010\10183-VSS-Stadt Kelsterbach-Lärmschutzbeirat\C-Bearbeitung\Entwurf Lärmschutzrichtlinie\10183- Kelsterbach-Städtische LSRiLi-Entwurf-V07.doc

Mehr

Flughafen Berlin Brandenburg GmbH Berlin

Flughafen Berlin Brandenburg GmbH Berlin FBB FLUGHAFEN BERLIN BRANDENBURG Flughafen Berlin Brandenburg GmbH 12521 Berlin Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg Abteilung im Landesamt für Bauen und Verkehr Mittelstraße 9 12529 Schönefeld

Mehr

Leitfaden: Notwendige Unterlagen zur Prüfung der Kostenerstattungsvereinbarung im Schallschutzprogramm BBI

Leitfaden: Notwendige Unterlagen zur Prüfung der Kostenerstattungsvereinbarung im Schallschutzprogramm BBI Leitfaden: Notwendige Unterlagen zur Prüfung der Kostenerstattungsvereinbarung im Schallschutzprogramm BBI 1 Einführung Um die Kostenerstattungsvereinbarung (KEV), die Ihnen im Rahmen des Schallschutzprogramms

Mehr

Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes

Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes DB ProjektBau GmbH Sabine Weiler Finanzierung Bundesverkehrsministerium Der Bund stellt jährlich bundweit 100 Mio. Bundesmittel als freiwillige Leistung für Lärmsanierungsmaßnahmen

Mehr

Evaluation der Zweiten Fluglärmschutzverordnung

Evaluation der Zweiten Fluglärmschutzverordnung Evaluation der Zweiten Fluglärmschutzverordnung Gutachten im Auftrag des Umweltbundesamtes Vortrag auf der FLK, 27.1.2016 Rathaus Raunheim Bearbeitung Auftraggeber Umweltbundesamt Gutachter Falk Schulze,

Mehr

Vorschlag für Kriterien zur Vergabe von Fördermitteln aus dem Regionalfonds

Vorschlag für Kriterien zur Vergabe von Fördermitteln aus dem Regionalfonds Vorschlag für Kriterien zur Vergabe von Fördermitteln aus dem Regionalfonds Beschluss des Koordinierungsrates Freitag, 24. August 2012 Übergeben der hessischen Landesregierung am Mittwoch, 29. August 2012

Mehr

Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes

Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes Ratzing Ratzing Seestetten Lärmsanierung in Söchtenau-Krottenmühl Vorstellung der schalltechnischen Gutachten DB Netz AG, I.NG-W-N, 08.05.2018 Strecke 5703 Prutting - Übersee Gemeinde Söchtenau - Krottenmühl

Mehr

Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm

Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm 2550 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 56, ausgegeben zu Bonn am 9. November 2007 Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm Vom 31. Oktober 2007 AufGrunddesArtikels5desGesetzes

Mehr

Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm

Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm FluLärmG Ausfertigungsdatum: 30.03.1971 Vollzitat: "Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2550)" Stand: Neugefasst

Mehr

S Sparkasse Stadtlohn

S Sparkasse Stadtlohn Veranstaltung Thermographie KfW-Förderprogramme für die energetische Sanierung und Modernisierung von Wohngebäuden Karin Lammers Kreditberatung 12. November 2009 Gliederung: 1. Allgemeines 2. Fördermöglichkeiten

Mehr

Gesetz zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen

Gesetz zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen 986 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 24, ausgegeben zu Bonn am 6. Juni 2007 Gesetz zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen Vom 1. Juni 2007 Der Bundestag hat

Mehr

Bauvorhaben Bussardstraße 1, Weilheim i. Obb. Neubau von 11 Wohnungen mit Keller und Tiefgarage

Bauvorhaben Bussardstraße 1, Weilheim i. Obb. Neubau von 11 Wohnungen mit Keller und Tiefgarage Erdgeschoss / Wohnung 01 4-Zimmer - Gartenwohnung WC 1,65 m² Abstellraum 2,22 m² Wohnen / Essen 25,38 m² Küche 6,85 m² Bad 7,11 m² Kind 1 11,87 m² Eltern 11,93 m² Kind 2 10,61 m² Diele 14,10 m² Terrasse

Mehr

Vorbereitende Unterlage Baulicher Schallschutz nach FlugLärmG Regionalfonds Flughafen Frankfurt - Sachstandsbericht -

Vorbereitende Unterlage Baulicher Schallschutz nach FlugLärmG Regionalfonds Flughafen Frankfurt - Sachstandsbericht - Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung 233. Sitzung Fluglärmkommission am 9. Dezember 2015 Vorbereitende Unterlage Baulicher Schallschutz nach FlugLärmG Regionalfonds

Mehr

WohnenamRing. Das Förderprogramm für ein ruhiges Wohnen am»mittleren Ring«

WohnenamRing. Das Förderprogramm für ein ruhiges Wohnen am»mittleren Ring« WohnenamRing Das Förderprogramm für ein ruhiges Wohnen am»mittleren Ring« 1. Was bedeutet»wohnen am Ring«für Sie? Eine ruhige Wohnung ist die Voraussetzung für die Erholung und Entspannung ihrer Bewohner.

Mehr

Anlage 3c zur Drucksache-Nr VFA Schalltechnisches Gutachten 38

Anlage 3c zur Drucksache-Nr VFA Schalltechnisches Gutachten 38 Anlage 3c zur Drucksache-Nr. 2011-213 VFA 12.09.2011 Schalltechnisches Gutachten 38 9 Zusammenfassung Die beabsichtigt, derzeit landwirtschaftlich genutzte Flächen im Gewann Rotacker zwischen der Lochfeldstraße,

Mehr

Quelle: Fundstelle: BGBl I 1997, 172 FNA: FNA

Quelle: Fundstelle: BGBl I 1997, 172 FNA: FNA juris Das Rechtsportal Gesamtes Gesetz mtliche bkürzung: 24. BImSchV usfertigungsdatum: 04.02.1997 Gültig ab: 13.02.1997 Dokumenttyp: Rechtsverordnung Quelle: Fundstelle: BGBl I 1997, 172 FN: FN 2129-8-24

Mehr

Lärmaktionsplan Hessen

Lärmaktionsplan Hessen Lärmaktionsplan Hessen Teilplan Flughafen Frankfurt/Main - Entwurf - 13.09.2012 Gießen, 13.09.2012 Christian Reuter Inhaltsverzeichnis: 1. Beschreibung des Flughafens Frankfurt/Main 2. Rechtlicher Hintergrund

Mehr

H I N W E I S E. zur. Durchführung von passiven Schallschutzmaßnahmen. im Rahmen der L Ä R M S A N I E R U N G

H I N W E I S E. zur. Durchführung von passiven Schallschutzmaßnahmen. im Rahmen der L Ä R M S A N I E R U N G H I N W E I S E zur Durchführung von passiven Schallschutzmaßnahmen im Rahmen der L Ä R M S A N I E R U N G 1. Voraussetzungen für die Gewährung von Zuschüssen 1 2. Gebäude / Schutzbedürftige Räume 2 3.

Mehr

Das Sanierungsgebiet in Reute. Neue Ortsmitte

Das Sanierungsgebiet in Reute. Neue Ortsmitte Das Sanierungsgebiet in Reute Neue Ortsmitte Info für Private Eigentümer im Sanierungsgebiet Rüdiger Kunst ~ KommunalKonzept GmbH Das Sanierungsgebiet 1. Abschnitt 1 Was bekommen die privaten Eigentümer?

Mehr

Merkblatt Einzelfallprüfung Schallschutzmaßnahmen

Merkblatt Einzelfallprüfung Schallschutzmaßnahmen Merkblatt Einzelfallprüfung Schallschutzmaßnahmen für das Erfordernis der Durchführung baulicher Schallschutzmaßnahmen bei Wohnobjekten, die außerhalb des Tagschutzgebietes bzw. des Nachtschutzgebietes

Mehr

Stand Förderfähig sind Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der Energieeffizienz, wie zum Beispiel:

Stand Förderfähig sind Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der Energieeffizienz, wie zum Beispiel: 1 von 6 Bauliche Maßnahmen zur Modernisierung im Wohnungsbestand: Verbesserung der Energieeffizienz, Verbesserung Einbruchschutz und Wohnumfeld für selbstgenutztes Eigentum Stand 01.03.2018 Die NRW.Bank

Mehr

Grundlagen des Lärmschutzes

Grundlagen des Lärmschutzes Schutz von Wohnräumen, Kinderzimmern, Arbeitszimmern und kombiniert genutzten Wohn-/Schlafräumen Prof. Dr. Ulrich Geske Arbeitsgruppe Lärmschutz im VDGN Informationsveranstaltung in Bohnsdorf am 21. Juni

Mehr

FBB. Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg Referat 44 Postfach Potsdam

FBB. Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg Referat 44 Postfach Potsdam FBB FLUGHAFEN BERLIN BRANDENBURG Flughafen Berlin Brandenburg GmbH 12521 Berlin Flughafen Berlin Brandenburg GmbH 12521 Berlin Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg Referat

Mehr

Einfamilienhaus mit 2 Einliegerwohnungen, Garten, Hof und 3 Garagen in Solingen-Unterburg.

Einfamilienhaus mit 2 Einliegerwohnungen, Garten, Hof und 3 Garagen in Solingen-Unterburg. Broschüre Einfamilienhaus mit 2 Einliegerwohnungen, Garten, Hof und 3 Garagen in Solingen-Unterburg. EXPOSÉ Einfamilienhaus mit 2 Einliegerwohnungen, Garten, Hof und 3 Garagen in Solingen-Unterburg. ECKDATEN

Mehr

Begründung. I. Allgemeiner Teil

Begründung. I. Allgemeiner Teil Begründung I. Allgemeiner Teil Das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm in der Fassung vom 31. Oktober 2007 (BGBl. I, S. 2550) hat zum Ziel, in der Umgebung von Flugplätzen durch bauliche Nutzungsbeschränkungen

Mehr

Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Hohn

Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Hohn Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Hohn FluLärmHohnV Ausfertigungsdatum: 12.01.1996 Vollzitat: "Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs

Mehr

Städtisches Schallschutzfensterprogramm

Städtisches Schallschutzfensterprogramm Städtisches Schallschutzfensterprogramm Richtlinien der Stadt Mannheim für die Gewährung von Zuschüssen zur Durchführung von Schallschutzmaßnahmen an bestehenden vom 24.07.2012 Inhaltsverzeichnis Seite

Mehr

Kleine Anfrage mit Antwort. Wortlaut der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Enno Hagenah (GRÜNE), eingegangen am

Kleine Anfrage mit Antwort. Wortlaut der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Enno Hagenah (GRÜNE), eingegangen am Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/5546 Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Enno Hagenah (GRÜNE), eingegangen am 25.10.2012 Fluglärm und Lärmschutz

Mehr

HESSISCHER LANDTAG. Kleine Anfrage

HESSISCHER LANDTAG. Kleine Anfrage 18. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG Drucksache 18/7329 03. 07. 2013 Kleine Anfrage des Abg. Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 07.05.2013 betreffend Berücksichtigung der von Fluglärm verursachten

Mehr

Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Büchel

Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Büchel Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Büchel FluLärmBüchV Ausfertigungsdatum: 22.12.1976 Vollzitat: "Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs

Mehr

++NEU: Großzügige 4 Zimmer - Wohnung mit 2 Balkonen Nähe Schweizer Platz ++ Telefon: Telefax:

++NEU: Großzügige 4 Zimmer - Wohnung mit 2 Balkonen Nähe Schweizer Platz ++ Telefon: Telefax: ++NEU: Großzügige 4 Zimmer - Wohnung mit 2 Balkonen Nähe Schweizer Platz ++ Immobilien Lage Sachsenhausen ist ein Stadtteil von Frankfurt am Main. Er liegt am linken Mainufer gegenüber der Altstadt und

Mehr

Regelmäßige Untersuchung der Entwicklung des Fluglärms nach Teil A XI des PFB vom FTU-LL, September 2016 Mathias Brendle

Regelmäßige Untersuchung der Entwicklung des Fluglärms nach Teil A XI des PFB vom FTU-LL, September 2016 Mathias Brendle Regelmäßige Untersuchung der Entwicklung des Fluglärms nach Teil A XI 5.1.7 des PFB vom 18.12.2007 FTU-LL, September 2016 Mathias Brendle Seite 2 Anforderungen gemäß Planfeststellungsbeschluss vom 18.12.2007,

Mehr

Zuwendungsantrag. Erbbauberechtigter

Zuwendungsantrag. Erbbauberechtigter An das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Abteilung B Referat B3 Franz-Josef-Röder-Straße 23 66119 Saarbrücken Zuwendungsantrag Zuwendung zur Förderung der Anpassung vorhandenen Wohnraums

Mehr

,2 Mio. BAUEN & WOHNEN GESCHÄFTSFELD. Euro wurden in Projekte der Städtebauförderung investiert. Wohneinheiten wurden insgesamt gefördert.

,2 Mio. BAUEN & WOHNEN GESCHÄFTSFELD. Euro wurden in Projekte der Städtebauförderung investiert. Wohneinheiten wurden insgesamt gefördert. 56 Geschäftsbericht 2017 WIBank. Ihre Förderbank in Hessen. 95,2 Mio. Euro wurden in Projekte der Städtebauförderung investiert. 5.453 wurden insgesamt gefördert. GESCHÄFTSFELD BAUEN & WOHNEN Geschäftsbericht

Mehr

Vorbereitende Untersuchungen (VU) Weststadt-Weidenbusch. Frage- und Begehungsbogen. 1 Fragen zum Objekt. 2 Fragen zur Gebäude-/Grundstücksnutzung

Vorbereitende Untersuchungen (VU) Weststadt-Weidenbusch. Frage- und Begehungsbogen. 1 Fragen zum Objekt. 2 Fragen zur Gebäude-/Grundstücksnutzung Stadt Bruchsal Stadtplanungsamt Otto-Oppenheimer-Platz 5 76646 Bruchsal Vorbereitende Untersuchungen (VU) Weststadt-Weidenbusch Frage- und Begehungsbogen Bitte beantworten Sie die folgenden Fragen und

Mehr

Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung von Maßnahmen des passiven Schallschutzes und der nachhaltigen Kommunalentwicklung

Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung von Maßnahmen des passiven Schallschutzes und der nachhaltigen Kommunalentwicklung Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung von Maßnahmen des passiven Schallschutzes und der nachhaltigen Kommunalentwicklung Teil I Richtlinienübersicht Vorbemerkungen Mit der am 29.02.2012 unterzeichneten

Mehr

Richtlinien zur Förderung des Erwerbs von Altbauten (Förderprogramm Jung kauft Alt Junge Leute kaufen alte Häuser )

Richtlinien zur Förderung des Erwerbs von Altbauten (Förderprogramm Jung kauft Alt Junge Leute kaufen alte Häuser ) Richtlinien zur Förderung des Erwerbs von Altbauten (Förderprogramm Jung kauft Alt Junge Leute kaufen alte Häuser ) Um jungen Leuten und Familien mit Kindern den Erwerb von Wohneigentum in Oerlinghausen

Mehr

Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes Abschnitt Gondelsheim. DB Netz AG I.NG-W-N(4)

Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes Abschnitt Gondelsheim. DB Netz AG I.NG-W-N(4) Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes Abschnitt Gondelsheim DB Netz AG I.NG-W-N(4) 24.07.2018 Inhalt 1. Das Lärmsanierungsprogramms Grundsätze und Kriterien 2. Förderfähige Maßnahmen für Gondelsheim

Mehr

Sie wollen an der Kostenschraube drehen.

Sie wollen an der Kostenschraube drehen. Sie wollen an der Kostenschraube drehen. Wir öffnen Ihnen die Tür. CO 2 -GEBÄUDESANIERUNGS PROGRAMM: ZUSCHUSS-VARIANTE. WIR FÖRDERN IHR UMWELTBEWUSSTSEIN. Wer als privater Wohneigentümer Investitionen

Mehr

Schutz vor Fluglärm im Rahmen der Bebauungsplanung und des Baugenehmigungsverfahrens

Schutz vor Fluglärm im Rahmen der Bebauungsplanung und des Baugenehmigungsverfahrens Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Landes- und Landschaftsplanung Schutz vor Fluglärm im Rahmen der Bebauungsplanung und des Baugenehmigungsverfahrens in Hamburg 1. Anlass Der zunehmende Siedlungsdruck

Mehr

1 / 11 BAUEN, SANIEREN UND MODERNISIEREN SO ATTRAKTIV UND GÜNSTIG WIE NOCH NIE

1 / 11 BAUEN, SANIEREN UND MODERNISIEREN SO ATTRAKTIV UND GÜNSTIG WIE NOCH NIE 1 / 11 BAUEN, SANIEREN UND MODERNISIEREN SO ATTRAKTIV UND GÜNSTIG WIE NOCH NIE 30. Januar 2016 KFW-Förderung für Wohnimmobilien Inhalt 1 Überblick und Antragsweg 2 Allgemeine Informationen 3 Förderung

Mehr