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1 14. Wahlperiode Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Umsetzung der Beschlüsse der Kultusminister-Konferenz (KMK) vom 10. Dezember 2009 zur Korrektur des Bologna- Prozesses Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. ob und in welchen Bachelor- und Master-Studiengängen an den badenwürttembergischen Hochschulen inzwischen sog. Mobilitätsfenster eingerichtet wurden, die den Studierenden ohne Zeitverlust Aufenthalte an anderen Hochschulen ermöglichen sollen (Ziffer 1 des KMK-Beschlusses); 2. ob und in welchen Bachelor- und Master-Studiengängen inzwischen ECTS-Punkte (ECTS = European Credit Transfer System) vergeben werden für nachgewiesene gleichwertige Kompetenzen, die außerhalb des Hochschulbereichs erworben wurden (Ziffer 2 des KMK-Beschlusses); 3. ob sie ermöglichen wird, dass in Ausnahmefällen auch Menschen ohne Hochschulabschluss durch eine Eignungsprüfung zum Master-Studium zugelassen werden können (Ziffer 4 des KMK-Beschlusses); 4. wie sie sicherstellen will, dass in Bachelor- und Master-Studiengängen zur Reduzierung der Prüfungslast künftig nur noch eine Prüfung pro Modul notwendig ist und jedes Modul mindestens einen Umfang von 6 ECTS- Punkten aufweist und in welchen Studiengängen an baden-württembergischen Hochschulen die genannten Bedingungen bislang nicht erfüllt sind (Ziffer 8 des KMK-Beschlusses); Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter:

2 5. wie sie sicherstellen wird, dass in den Studien- und Prüfungsordnungen handhabbare Regelungen zur wechselseitigen Anerkennung von Modulen bei Hochschul- und Studiengangswechseln verankert werden und die Regelungen der Lissabon-Konvention strikt eingehalten werden, nach der die Anerkennung zu erteilen ist, wenn hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen keine wesentlichen Unterschiede bestehen (Ziffer 9 des KMK-Beschlusses); 6. wie sie sicherstellt, dass bei der Akkreditierung der Bachelor- und Master- Studiengänge die Studierbarkeit des Studiums unter der Berücksichtigung der Arbeitsbelastung der Studierenden auch tatsächlich gewährleistet ist (Ziffer 10 des KMK-Beschlusses); Schmiedel, Rivoir, Stober und Fraktion Begründung Auf der 328. Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz am 10. Dezember 2009 wurden die Eckpunkte zur Korrektur der Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Master-Studiengängen und der Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung beschlossen. Dieser Antrag begehrt jetzt Auskunft über die konkrete Umsetzung dieser Eckpunkte an den Hochschulen in Baden-Württemberg. Stellungnahme Mit Schreiben vom 10. Oktober 2010 Nr. MWK /400 nimmt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. ob und in welchen Bachelor- und Master-Studiengängen an den badenwürttembergischen Hochschulen inzwischen sog. Mobilitätsfenster eingerichtet wurden, die den Studierenden ohne Zeitverlust Aufenthalte an anderen Hochschulen ermöglichen sollen (Ziffer 1 des KMK-Beschlusses); An den Universitäten wird intensiv an der Fortentwicklung und Anpassung der BA- und MA-Studiengänge an die KMK-Vorgaben gearbeitet. Die Fakultäten sind dabei aufgefordert, von den denkbaren Anrechnungsmöglichkeiten grundsätzlich Gebrauch zu machen, um dadurch einen Aufenthalt an einer anderen Hochschule auch attraktiv und durchführbar zu machen. In zahlreichen Studiengängen wurden feste Mobilitätsfenster vorgesehen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, weitere Modulprüfungen im Umfang von festgelegten ECTS-Punkten mit Aufenthalten an anderen Hochschulen zu erwerben. 2

3 Alle nicht lehramtsbezogenen neuen Studiengänge Ausnahmen sind die Berufsschulstudiengänge an den Pädagogischen Hochschulen weisen sog. Mobilitätsfenster auf. Eine flexible Anerkennungspraxis von einzelnen Modulen und Lehrveranstaltungen sowie die Möglichkeit, vor allem die Praktika im Ausland zu absolvieren, ist bis auf wenige Ausnahmen gewährleistet. An den Hochschulen für angewandte Wissenschaften haben die Studierenden von jeher die Möglichkeit, sowohl Studien- als auch Praxissemester im Ausland oder auch Studiensemester an einer anderen Hochschule im Inland zu erbringen. Im Rahmen von zahlreichen Hochschulpartnerschaften bestehen zwischen den Partnerhochschulen abgestimmte Module mit gesicherter An - rechenbarkeit fur die teilnehmenden Studierenden. Auch darüber hinaus trägt eine großzügige Anerkennungspraxis dazu bei, Zeitverzögerungen durch Auslandsaufenthalte zu vermeiden oder gering zu halten. Die Bachelorstudiengänge der DHBW berücksichtigen in den gegenwärtig überarbeiteten Strukturmodellen die Einrichtung eines Mobilitätsfensters. Hierfür sind i. d. R. die Semester 3 oder 4 vorgesehen. Allerdings gilt es darauf hinzuweisen, dass die in den DHBW-Studienmodellen systemimmanent vorgegebene, verbindliche Zuordnung von Studienleistungen zu einem Studiensemester es zwingend erforderlich macht, dass vor Antritt des Auslandssemesters ein sog. learning agreement zwischen Studierendem und dem Studiengangsleiter abgeschlossen wird, um die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistung im Vorhinein sicherzustellen. Das DHBW-Präsidium arbeitet derzeit an gemeinsamen Anerkennungsregelungen für im Ausland erbrachte Studienleistungen, welche sich an neuere, großzügigere EU- Empfehlungen anlehnen. 2. ob und in welchen Bachelor- und Master-Studiengängen inzwischen ECTS-Punkte (ECTS = European Credit Transfer System) vergeben werden für nachgewiesene gleichwertige Kompetenzen, die außerhalb des Hochschulbereichs erworben wurden (Ziffer 2 des KMK-Beschlusses); Das Curriculum einer Vielzahl von Studiengängen an den Universitäten bietet die Möglichkeit, auch außerhalb des Hochschulbereichs erworbene gleichwertige Kompetenzen und Fähigkeiten zu berücksichtigen. Hier bieten die einschlägigen prüfungsrechtlichen Regelungen die Möglichkeit, etwaige früher ausgeübte berufliche Tätigkeiten entsprechend anzuerkennen. Ein weiterer Bereich fur die Anerkennung außerhalb des Hochschulbereichs erworbener Kompetenzen eröffnet sich vor allem auch für Studien- und Prüfungsleistungen im Bereich Sprachkompetenzen. Bei Anfragen zur Anrechnung von nachweisbaren gleichwertigen Kompetenzen, die außerhalb des Hochschulbereichs erworben wurden, wird versucht, den Studierenden entgegenzukommen und für diese Kompetenzen ECTS-Punkte zu vergeben. Werden Leistungen mit einem entsprechenden Gewicht nachgewiesen, so werden diese auch angerechnet. Im Regelfall können an den Pädagogischen Hochschulen Leistungen, die im Rahmen der Ausbildung außerhalb der Hochschule erworben wurden, im Umfang von bis zu 60 ECTS-Punkten angerechnet werden. An den Hochschulen für angewandte Wissenschaften erfolgt die Anrechnung nach einer Prüfung des Einzelfalles. An der DHBW gibt es zum derzeitigen Zeitpunkt keinen Bachelor-Studiengang, in welchem außerhalb des Hochschulsystems erworbene Kompetenzen grundsätzlich anerkannt werden. Im Einzelfall kann auf Antrag eine Anerkennung von innerhalb einer Ausbildung erbrachten Leistungen und deren Anrechnung auf ECTS fur Praxismodule geprüft werden. Im Stadium des 3

4 Zulassungsverfahrens neuer Studienangebote (Prüfung durch die Fachkommission) befinden sich allerdings erste Studiengänge, die eine Anerkennung von z. B. an Fachschulen erbrachten Leistungen vorsehen (Beispiel: Bachelor-Studiengang Medizinische Dokumentation und Biometrie der DHBW Heidenheim oder Physiotherapie der DHBW Lörrach). 3. ob sie ermöglichen wird, dass in Ausnahmefällen auch Menschen ohne Hochschulabschluss durch eine Eignungsprüfung zum Master-Studium zugelassen werden können (Ziffer 4 des KMK-Beschlusses); Nach Teil A Ziffer 2.1. des KMK-Beschlusses Ländergemeinsame Strukturvorgaben fur die Akkreditierung von Bachelor- und Master-Studiengängen vom 10. Oktober 2003 in der Fassung vom 4. Februar 2010 ist Zugangsvoraussetzung für einen Master-Studiengang in der Regel ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss. Die Landeshochschulgesetze können vorsehen, dass in definierten Ausnahmefällen fur weiterbildende und künstlerische Master-Studiengänge an die Stelle des berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses eine Eingangsprüfung treten kann. Das gestufte Studiensystem besteht aus zwei aufeinanderfolgenden akademischen Studienzyklen: Dem Bachelor als ersten Hochschulabschluss und, daran anschließend, dem Master als weiteren Hochschulabschluss. Der Zugang zu einem Masterstudium setzt nach 29 Abs. 2 Satz 5 des Landeshochschulgesetzes (LHG) daher einen ersten Hochschulabschluss, z. B. den Bachelorabschluss, voraus. Eine Zulassung zum Masterstudium ohne ein vorheriges Erststudium würde das System der gestuften Studienstruktur verlassen und den Bachelorabschluss entwerten. Ein Zugang zu weiterbildenden und künstlerischen Master-Studiengängen ohne Bachelorabschluss über eine Eingangsprüfung wird daher aus hochschulpolitischen Gründen nicht befürwortet. 4. wie sie sicherstellen will, dass in Bachelor- und Master-Studiengängen zur Reduzierung der Prüfungslast künftig nur noch eine Prüfung pro Modul notwendig ist und jedes Modul mindestens einen Umfang von 6 ECTS- Punkten aufweist und in welchen Studiengängen an baden-württembergischen Hochschulen die genannten Bedingungen bislang nicht erfüllt sind (Ziffer 8 des KMK-Beschlusses); Der Beschluss der KMK vom 10. Dezember 2009 wurde am 4. Februar 2010 in den ländergemeinsamen Strukturvorgaben der KMK umgesetzt. Die KMK-Rahmenvorgabe zur Einführung von Leistungspunktesystemen gibt einen Modulumfang von i. d. R. 5 ECTS-Punkten vor (Ziff Absatz 1 am Ende der KMK-Vorgabe). Diese Strukturvorgaben sind gem. 34 Abs. 1 S. 7 i. V. m. S. 6 Nr. 2 LHG geltendes Recht. Beim Bologna-Workshop an der Universität Tübingen im Januar 2011 werden die Detailfragen zur Umsetzung der KMK-Vorgabe mit den Hochschulen und unter den Hochschulen unter Einbeziehung von Studierendenvertretern erörtert. Bei den BA- und MA-Studiengängen an den Universitäten Freiburg, Hohenheim, Stuttgart und Tübingen sowie dem KIT wurde grundsätzlich von Beginn an der neuen Vorgabe zum Modulumfang Rechnung getragen. Dabei wurde in den Studien- und Prüfungsordnungen auch darauf geachtet, nicht zu kleinteilige Module vorzusehen. Die meisten der vor Februar 2010 eingerichteten Studiengängen erfüllen ohnehin die neuen Vorgaben. An den Universitäten Heidelberg, Konstanz, Mannheim und Ulm wird die Umsetzung der Vorgabe Modul mit einer ECTS-Mindestgröße derzeit noch geprüft. Teilweise sind Gespräche der Studiendekane mit den Studierenden über die Modulbildung im Gang, wobei Mindestgrößen nicht zwingend vorgegeben werden sollen. 4

5 Annähernd alle Module an den Pädagogischen Hochschulen haben einen Umfang von 6 ECTS-Punkten. Außerdem liegt es im Interesse der Hochschule, die Zahl der Prüfungen möglichst gering zu halten. In den BA- und MA- Studiengängen konnte in enger Kommunikation mit den Studierenden eine deutliche Reduzierung der Prüfungslast erreicht werden. In den im laufenden Jahr akkreditierten Master-Studiengängen findet momentan eine Anpassung gemäß den Beschlüssen der KMK vom 10. Dezember 2009 statt. Die Hochschulen für angewandte Wissenschaften haben diese neue KMK- Vorgabe erst in wenigen Fällen umgesetzt. Sie werden sie bei einer fälligen Überarbeitung ihrer Studien- und Prüfungsordnungen aber soweit sachlich möglich beachten. Die Vorgabe von 5 ECTS-Punkten pro Modul wird in den neuen Studienstrukturmodellen an der DHBW, die derzeit für die Reakkreditierung 2011 entwickelt werden, eingehalten. Die DHBW konnte allerdings in Vorgesprächen mit der Akkreditierungsagentur erreichen, dass das duale Studienmodell mit der vorgegebenen Einbindung des Studierenden in komplexe betriebliche Aufgabenstellungen (vom ersten Semester an) auch eine anteilige vorgezogene partielle und damit kleinmoduligere Befassung mit bestimmten Studien - inhalten erforderlich macht. Daraus resultiert in begründeten Einzelfällen die einführende Auseinandersetzung mit bestimmten Studieninhalten in einer früheren Studienphase, welche in einer späteren Studienphase unter Ein - beziehung der zwischenzeitlich erworbenen Erkenntnisse der Praxisphase ebenfalls dann in einem kleinteiligeren Modul vertieft werden. 5. wie sie sicherstellen wird, dass in den Studien- und Prüfungsordnungen handhabbare Regelungen zur wechselseitigen Anerkennung von Modulen bei Hochschul- und Studiengangswechseln verankert werden und die Regelungen der Lissabon-Konvention strikt eingehalten werden, nach der die Anerkennung zu erteilen ist, wenn hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen keine wesentlichen Unterschiede bestehen (Ziffer 9 des KMK-Beschlusses); Wie bei Frage 4 dargelegt, sind die ländergemeinsamen Strukturvorgaben geltendes Hochschulrecht in Baden-Württemberg. Dies gilt auch für die KMK-Vorgabe zur Anerkennung von Kompetenzen. Das Wissenschaftsministerium wird rechtsaufsichtlich vorgehen, wenn Prüfungsordnungen bekannt werden, die der KMK-Vorgabe nicht entsprechen. Auf dem Bologna-Workshop in Mannheim am 5. November 2010 stehen solche Fragen, die sich aus Hochschulwechseln der Studierenden ergeben, im Vordergrund. Das Wissenschaftsministerium ist an den Workshops der Universitäten beteiligt, die den Bologna-Kongress der Landesregierung fortführen und vertiefen. Der letzte Workshop soll in Tübingen im Januar 2011 stattfinden. Auf den Workshops diskutieren Studierende, Lehrende und Vertreter des Wissenschaftsministeriums intensiv über die Umsetzung der Bologna-Reformen. 6. wie sie sicherstellt, dass bei der Akkreditierung der Bachelor- und Master- Studiengänge die Studierbarkeit des Studiums unter der Berücksichtigung der Arbeitsbelastung der Studierenden auch tatsächlich gewährleistet ist (Ziffer 10 des KMK-Beschlusses); Die Landesregierung stellt auf vielfältige Weise die Gewährleistung der Studierbarkeit von Studienangeboten sicher. Der Beschluss der KMK vom 10. Dezember 2009 wurde am 4. Februar 2010 in den Ländergemeinsamen Strukturvorgaben fur die Akkreditierung von Bachelor- und Master-Studiengängen der Kultusministerkonferenz umgesetzt. Die Studierbarkeit wurde in die Ländergemeinsamen Strukturvorgaben ebenso wie klare Vorgaben zur 5

6 Arbeitsbelastung der Studierenden explizit eingearbeitet. Wie bereits in der Antwort zu Frage 4 ausgeführt, sind die Strukturvorgaben gem. 34 Abs. 1 S. 7 i. V. m. S. 6 Nr. 2 LHG geltendes Recht. Auch der Akkreditierungsrat hat die Studierbarkeit in seine Regeln des Akkreditierungsrates fur die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung (Beschluss des Akkreditierungsrates vom 8. Dezember 2009) übernommen und die Kriterien für die Prüfung der Studierbarkeit festgelegt. Die Studierbarkeit eines Studiengangs wird also im Rahmen einer Akkreditierung grundsätzlich geprüft. Aufgrund der dezentralen Organisation des deutschen Akkreditierungssystems und des Grundsatzes der Unabhängigkeit der Akteure hat die Landesregierung zwar selbst keinen direkten Einfluss auf die Akkreditierungsverfahren, sie nutzt aber zahlreiche Möglichkeiten, an der Verbesserung des Akkreditierungssystems aktiv mitzuwirken. In den von Wissenschaftsrat und vom KMK-Hochschulausschuss eingerichteten Arbeitsgruppen, die sich mit dem deutschen Akkreditierungssystem derzeit intensiv befassen, ist Baden-Württemberg als Mitglied vertreten. Außerdem ist Baden-Württemberg Mitglied des Akkreditierungsrats und damit an allen aktuellen Entwicklungen in diesem Bereich beteiligt. Seit Mai 2010 besteht für die Landeshochschulen die Möglichkeit, beim Antrag auf Einrichtung eines Studiengangs als Alternative zur Vorabakkreditierung den Qualitätsleitfaden des MWK zu nutzen, der u. a. ebenfalls einen Schwerpunkt auf die Prüfung der Studierbarkeit/Studienbelastung legt. Aus Mitteln des Innovations- und Qualitätsfonds fordert das Land als weitere Maßnahme zur Forderung der Studierbarkeit von Studienangeboten an zwölf Hochschulen Studienmodelle, die ein Studium unterschiedlicher Geschwindigkeiten erproben sollen. Das Land stellt für diese Pilotprojekte individueller Geschwindigkeit insgesamt 5 Mio. Euro für einen Zeitraum von drei Jahren zur Verfügung. Außerdem erhalten alle Landeshochschulen im Rahmen des Qualitätssicherungsprogramms in den kommenden drei Jahren insgesamt neun Millionen Euro zur Qualitätssicherung in der Lehre. Mit dem Geld soll insbesondere die Personalausstattung verbessert werden, um die erfolgreiche Umsetzung der gestuften Studiengänge und die Optimierung der Studienbedingungen weiter voranzutreiben, also die Studierbarkeit weiter zu verbessern. Dr. Frankenberg Minister für Wissenschaft, Forschung und Kunst 6

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