Netznutzung Preisblatt 1/6 ab
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- Heike Grosser
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1 Netznutzung Preisblatt 1/6 [1] Netznutzung mit fernauslesbarer ¼-h-Leistungsmessung Benutzungsdauer < h/a Benutzungsdauer >= h/a Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis Entnahmeebene /kwa ct/kwh /kwa ct/kwh MS-Mittelspannung 2,82 3,06 66,02 0,53 Umspannung MS/NS 4,49 3,91 83,18 0,76 NS-Niederspannung 7,40 4,74 102,16 0,95 1) Bei Messung auf der 0,4-kV-Seite zzgl. 0,07 ct/kwh [2] Monatsleistungspreissystem für Netznutzung mit fernauslesbarer ¼-h-Leistungsmessung Leistungspreis Arbeitspreis Entnahmeebene /kw u. Monat ct/kwh MS-Mittelspannung 11,00 0,53 Umspannung MS/NS 13,86 0,76 NS-Niederspannung 17,03 0,95 2) Bei Messung auf der 0,4-kV-Seite zzgl. 0,07 ct/kwh [3] Blindstrommehrbedarf für Kunden mit ¼-h-Leistungsmessung innerhalb cos phi = 0,90 3) induktiv bis cos phi = 1 außerhalb cos phi = 0,90 3) induktiv bis cos phi = 1 Im Netznutzungsentgelt enthalten 0,97 ct/kvarh 3) Bei Entnahme in Mittelspannung gilt die Grenze cos phi 0,95 [4] Reservenetzkapazität (Ausfall von Eigenerzeugungsanlagen) Reserveinanspruchnahme h/a h/a h/a Entnahmeebene /kwa /kwa /kwa MS-Mittelspannung 28,11 33,73 39,36 Umspannung MS/NS 37,44 44,93 52,41 NS-Niederspannung 46,35 55,61 64,88
2 Netznutzung Preisblatt 2/6 [5] Netznutzung ohne ¼-h-Leistungsmessung zur Zeit synthetisches Verfahren (SLP) bei Kunden bis max kwh/a Grundpreis Arbeitspreis Entnahmeebene ct/kwh NS-Niederspannung 25,00 5,13 [6] Netznutzung für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen ohne ¼-h-Leistungsmessung 4) Grundpreis Arbeitspreis Art / Entnahmeebene ct/kwh E-Speicherheizung / 0,4-kV-Netz 4) 20,00 2,59 E-Wärmepumpe / 0,4-kV-Netz 4) 20,00 2,59 4) Voraussetzung für die Anwendung des Preissystems ist die Möglichkeit der Zu- und Abschaltung durch den Netzbetreiber. Schaltzeiten, Unterbrechungsdauer etc. stellen wir auf Anfrage bereit. [7] Mengenabweichungen für Kunden ohne ¼-h-Leistungsmessung Vergütung 5) Entgelt 6) monatlich aktualisierte Veröffentlichung monatlich aktualisierte Veröffentlichung 5) bei Minderabnahme gegenüber den eingespeisten Mengen (ungewollte Mehreinspeisung) 6) bei Mehrabnahme gegenüber den eingespeisten Mengen (Zusatzstromlieferung) [8] Entgelt für Ersatzversorgung Ersatzversorgung 7) Siehe Tarife des Grundversorgers 7) soweit die Entnahmestelle nach 38 EnWG berechtigt ist
3 Netznutzung Preisblatt 3/6 [9] Umlage Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) LV A <= kwh/a Quelle: 8) siehe Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 9 (7), Letztverbrauchergruppe C [10] Umlage nach 19 Abs. 2 StromNEV LV A kwh/a Quelle: Letztverbrauchergruppe A: Letztverbraucher zahlen für die jeweils ersten kwh je Abnahmestelle den Umlagesatz für die Letztverbrauchergruppe A Letztverbrauchergruppe A+: Letztverbraucher, deren Abnahmemenge kwh je Abnahmestelle übersteigt, zahlen für über kwh hinausgehende Strommengen bis zu kwh den Umlagesatz für die Letztverbrauchergruppe A+ Letztverbrauchergruppe A++: Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind, deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben und deren Abnahmemenge kwh je Abnahmestelle übersteigt, zahlen für über kwh hinausgehende Strommengen bis zu kwh den Umlagesatz für die Letztverbrauchergruppe A++ Letztverbrauchergruppe B: Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle kwh übersteigt, zahlen zusätzlich für über kwh hinausgehende Strombezüge eine maximale 19 StromNEV-Umlage von 0,05 ct/kwh Letztverbrauchergruppe C: Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben, zahlen für über kwh hinausgehende Strombezüge maximal 0,025 ct/kwh [11] Offshore- Haftungsumlage nach 17 EnWG Quelle: 8) siehe Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 9 (7), Letztverbrauchergruppe C [12] Umlage nach 18 AbLaV Quelle: AbLaV - Verordnung zu abschaltbaren Lasten vom 28. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2998)" [13] Konzessionsabgabe Laut "Verordnung über Konzessionsabgaben für Elektrizität und Erdgas (Konzessionsabgabenverordnung - KAV)" vom 09.Juni 1999 an die Gemeinde abzuführen. Höchstbeträge: Bis Einwohner 1,32 ct/kwh Bis Einwohner 1,59 ct/kwh Bis Einwohner 1,99 ct/kwh über Einwohner 2,39 ct/kwh Schwachlaststrom Sondervertragskunden LV B > kwh/a LV C > kwh/a bei Stromkosten > 4 % Umsatz 8) 0,254 ct/kwh 0,051 ct/kwh 0,025 ct/kwh LV A+ > kwh/a LV A++ > kwh/a LV B > kwh/a LV C > kwh/a 0,237 ct/kwh 0,227 ct/kwh 0,227 ct/kwh 0,050 ct/kwh 0,025 ct/kwh LV A <= kwh/a LV B > kwh/a LV C > kwh/a bei Stromkosten > 4 % Umsatz 8) - 0,051 ct/kwh 0,050 ct/kwh 0,025 ct/kwh 0,006 ct/kwh 0,61 ct/kwh 0,11 ct/kwh
4 Netznutzung Preisblatt 4/6 [14] Basispreise ¼-h-Leistungsmessungen mit Fernauslesung Messstellenbetrieb Messung + Ablesung Abrechnung «MSB» «MDL» Messspannung 20 kv 530,40 9) 196,80 10) 143,04 10) Messspannung 0,4 kv 271,44 9) 196,80 10) 143,04 10) 9) 10) Sofern der Anschlussnutzer keinen durchwahlfähigen Telekommunikationsanschluss kostenfrei bereitstellt, kommen entsprechende Bereitstellungsentgelte nach Pos. [15] hinzu! Der Preis versteht sich für 12 Vorgänge je Jahr sowie werktägliche Lastgangbereitstellung an eine -Adresse im EDIFACT-Format MSCONS. [15] Zusatzpreise ¼-h-Leistungsmessungen (optional) Preisabschlag kundenseitige Wandlersatzbeistellung Niederspannung Preisabschlag kundenseitige Wandlersatzbeistellung Mittelspannung Übermittlung von historischen Lastgängen (1 bis 12 Monate) Bereitstellung und Betrieb GSM Modem inkl. Karte Bereitstellung und Betrieb Modem ohne Karte Bereitstellung analoger T-NET Hauptanschluss (nur laufende Kosten, Einrichtung nach Aufwand) Signalimpulsaus- und -weitergabe aus Messeinrichtungen je Gerät Vermietung Kombiwandlersatz 20 kv (Strom/Spannung dreiphasig) Vermietung Stromwandler 20 kv (1 Gerät) Vermietung Spannungswandler 20 kv (1 Gerät) Vermietung Stromwandlersatz 0,4 kv (dreiphasig) 24,60 /Jahr 457,85 /Jahr 20,00 /Vorgang 240,00 /Jahr 204,00 /Jahr 180,00 /Jahr 61,20 /Jahr 457,85 /Jahr 76,30 /Jahr 76,30 /Jahr 24,60 /Jahr [16] Sonstige Zähleinrichtungen Niederspannung (NS, Netzebene 7) Messstellenbetrieb Messdienstleistung Abrechnung Eintarifzähler 12)13) (konventionell oder «EDL21») 10,06 1,85 11) 11,92 11) Zweitarifzähler 12)13) (konventionell oder «EDL21») [ohne Tarifschaltung] 18,50 1,85 11) 11,92 11) Geräte- und Tarifschaltung 14) 14, Stromwandlersatz dreiphasig 24, Zweirichtungszähler «EDL21» 12) 13) 17,54 1,85 11) 11,92 11) ¼-h-Maximumzähler (ohne Lastgang) 42,00 1,85 11) 11,92 11) 11) 1 Abrechnung bzw. 1 Ablesung pro Jahr 12) Elektronischer Zähler EDL21: Einbau verpflichtend bei Neubauten oder Renovierungen*) ab Bei Umrüstung von Bestandsanlagen, Turnustausch, Erweiterungen, Zusammenlegungen etc. auf Wunsch. Die Preise beinhalten lediglich den Zähler ohne Kommunikationsmodul, ohne Home-Display, ohne (W)LAN-Einbindung und ohne sonstige Kommunikationsanschlüsse. 13) Elektronischer Zähler EDL21 : In Ausführung Stecktechnik verfügbar. Bei Wandlermessung nur 3-Punkt-Version möglich. 14) Preis je Schaltkontakt *) Größere Renovierung im Sinne der Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (ABl. EG2003 Nr. L 1 S. 65)
5 Netznutzung Preisblatt 5/6 [17] Sonstige Dienstleistungen je Vorgang bzw. Gerät Inbetriebsetzung Wirkarbeitszähler innerh./ausserh. der Regelarbeitszeit 16) 68,70 / 115,30 Kontrollablesung Wirkarbeitszähler auf Wunsch des Lieferanten/Kunden 68,70 Inbetriebsetzung einer ¼-h-Leistungsmessung 0,4 kv 204,00 Inbetriebsetzung einer ¼-h-Leistungsmessung 20 kv 408,00 Erfolgreiche Abschaltung (Sperrung+Entsperrung) innerhalb der 17) 137,40 Regelarbeitszeit Erfolglose Abschaltung (Sperrversuch) innerhalb der Regelarbeitszeit 16) 68,70 Messsatzschrank für ¼-h-Leistungsmessung (optionale Dienstleistung) indiv. Angebot manuelle Ablesung der Verrechnungswerte bei ¼-h-Leistungsmessung 68,70 manuelle Ablesung inkl. Lastgangerfassung bei ¼-h-Leistungsmessung 137,40 Plombierung der Anlage 34,35 Befundprüfung SLP-Zähler nach 8 GVV durch staatlich anerkannte Prüfstelle Befundprüfung ¼-h-Leistungsmessung nach 8 GVV durch staatlich anerkannte Prüfstelle 172,38 262,98 Auswechseln HA-Sicherung einschl. Plombierung innerhalb/ausserhalb der 16) 68,70 / 115,30 Regelarbeitszeit Umbau von SLP auf RLM inkl. Inbetriebsetzung (Messspg. 20 kv) 408,00 Umbau von SLP auf RLM inkl. Inbetriebsetzung (Messspg. 0,4 kv) 204,00 Umbau von RLM auf SLP inkl. Inbetriebsetzung 114,00 Umbau von Eintarifmessung auf Doppeltarifmessung inkl. Inbetriebsetzung 68,70 Umbau von Doppeltarifmessung auf Eintarifmessung inkl. Inbetriebsetzung 68,70 Umbau von Eintarifmessung auf ¼-Stunden Maximumerfassung ohne Lastgang inkl. Inbetriebsetzung Umbau von ¼-Stunden-Maximumerfassung ohne Lastgang auf Eintarifmessung inkl. Inbetriebsetzung Rückbau einer Messeinrichtung bei dauerhafter Anlagenauflösung (z. B. Abrisshäuser, Auflösung von Elektrospeicherheizungen mit getrennter Messung) 68,70 68,70 kostenfrei Bearbeitungspauschale bei Rückbau einer Messeinrichtung (SLP) bei 18) 68,70 Zusammenschaltung von Verbrauchsanlagen Inbetriebnahme Erzeugungsanlage bis 100 kw 19) 34,35 Inbetriebnahme Erzeugungsanlage größer 100 kw 19) 68,70 Bereitstellung und Montage Signalimpuls 68,70 Erfolglose Inbetriebsetzung Zähler-Montage 68,70 16) Als Regelarbeitszeit gilt Montag bis Freitag zwischen 06:00 und 20:00 Uhr. Samstage, Sonntage, Feiertage in Hessen sowie der 24. und sind nicht Bestandteil der Regelarbeitszeit. Weitere Leistungen werden zu Preisen und Bedingungen der Ergänzenden Bestimmungen der KG zu der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) in der jeweils gültigen Fassung erbracht. 17) Bei erfolgreicher Unterbrechung werden die Entgelte für die Abschaltung(Sperrung) und die Wiedereinschaltung (Entsperrung) gleichzeitig in einem Betrag erhoben. 18) Ab dem zweiten Gerät wird jeweils nur die hälftige Pauschale je Gerät berechnet. 19) Zusatzpreis bei Erzeugungsanlage: Dieser beinhaltet u.a. die Überprüfung der Schutzeinstellungen, Kontrolle der Einhaltung der technischen und gesetzlichen Vorgaben/Richtlinien, Kontrolle Messaufbau.
6 Netznutzung Preisblatt 6/6 [18] Vor-Ort-Dienstleistungen /Stück Zählerstandsermittlung vor Ort bei Beauftragung durch Kunden oder 20) 68,70 Dritte innerhalb der Regelarbeitszeit Klärungen von Anlagenzuordnungen vor Ort bei Beauftragung Nach Aufwand 20) Als Regelarbeitszeit gilt Montag bis Freitag zwischen 06:00 und 20:00 Uhr. Samstage, Sonntage, Feiertage in Hessen sowie der 24. und sind nicht Bestandteil der Regelarbeitszeit. Weitere Leistungen werden zu Preisen und Bedingungen der Ergänzenden Bestimmungen der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) in der jeweils gültigen Fassung erbracht. [19] Verkauf von Rundsteuerempfänger (TRE) für Einspeisemanagement /Stück Lieferung TRE zur Leistungsreduzierung inkl. Programmierung 21) 277,18 Programmierung TRE zur Leistungsreduzierung 183,56 21) inklusive Parametrierung und Funktionstest sowie Versand an die Adresse des Bestellers. Preisinformation, gültig für die Preisblätter 1 6 Alle Preise sind - soweit nicht anders ausgewiesen - Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Die Konzessionsabgabe, sonstige gesetzliche Steuern und Abgaben sowie Umlagen sind in den Preisen nicht enthalten und werden in der jeweils gültigen Höhe zusätzlich berechnet. Wir behalten uns vor, erhöhte Kosten, die uns als Verteilnetzbetreiber aufgrund von neuen oder geänderten Gesetzen und Verordnungen entstehen, zusätzlich und - sofern zulässig - auch rückwirkend im Zuge der Netznutzung weiter zu berechnen. Unser vorgelagerter VNB ist die ovag Netz AG, Friedberg (Hessen) und der vorgelagerte Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) ist die TenneT TSO GmbH, Bayreuth.
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< h/a >= h/a. Entnahme aus Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis
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