Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: I R 40/01

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: I R 40/01"

Transkript

1 Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: I R 40/01 Weiterarbeit im Ausland steuert in die Progression Wer während eines Kalenderjahrs in Deutschland arbeitet und dann in ein EU-Ausland zieht, dessen dortiger Verdienst geht nicht in die Bemessungsgrundlage der deutschen Einkommensteuer ein. Das Entgelt wird jedoch in den Progressionsvorbehalt einbezogen, erhöht also indirekt die Steuerlast auf die vor dem Weggang erzielten Einkünfte. Quelle: Wolfgang Büser Revision; Einkommensteuer; Arbeitnehmer; Kalenderjahr; Inland; Ausland; Wegzug; Einkünfte; Progressionsvorbehalt; Wohnsitz; EU-Staat; Gemeinschaftsrecht; Zusammenveranlagung; Ehegatten Gericht: BFH Entscheidungsform: Urteil Datum: Referenz: JurionRS 2002, Aktenzeichen: I R 40/01 Verfahrensgang: vorgehend: FG Berlin vom K 9474/98 Rechtsgrundlagen: 1 Abs. 1 EStG 1 Abs. 4 EStG 2 Abs. 7 S. 3 EStG 32b Abs. 1 Nr. 2 EStG 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG Fundstellen: BFHE 199, BB 2002, 1849 (amtl. Leitsatz) BFH/NV 2002, BStBl 2002, 660 BStBl II 2002, DB 2002, (Volltext mit amtl. LS) DStR 2002, (Volltext mit amtl. LS) DStRE 2002, 1065 (amtl. Leitsatz) DStZ 2002, (Kurzinformation) aok-business.de - PRO Online,

2 EStB 2002, 431 FamRZ 2002, 1707 (amtl. Leitsatz) FR 2002, HFR 2002, INF 2002, IStR 2002, IWB 2002, 839 KFR 2002, 373 KÖSDI 2002, KÖSDI 2002, NWB 2003, 3979 NWB 2002, NZA 2003, 36 RIW 2002, stak 2002 SteuerBriefe 2002, 1333 SWI 2002, BFH, I R 40/01 Amtlicher Leitsatz: 1. Verzieht ein Arbeitnehmer im Verlauf eines Kalenderjahres vom Inland ins Ausland, so sind seine in diesem Kalenderjahr nach dem Wegzug erzielten Einkünfte auch dann im Wege des Progressionsvorbehalts zu berücksichtigen, wenn sich sein neuer Wohnsitz in einem EU-Staat befindet (Fortentwicklung des Senatsurteils vom 19. Dezember 2001 I R 63/00, IStR 2002, 239). 2. Es ist mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar, dass 1a Abs. 1 Nr. 2 EStG 1996 die Zusammenveranlagung eines im Inland Ansässigen mit seinem im Ausland lebenden Ehegatten nur dann zulässt, wenn in dem betreffenden Kalenderjahr entweder die Einkünfte beider Ehegatten zu mehr als 90 v. H. der deutschen Einkommensteuer unterlegen oder ihre in Deutschland zu besteuernden Einkünfte sich auf nicht mehr als DM belaufen haben (Anschluss an EuGH-Urteil vom 14. September 1999 Rs. C - 391/97 --"Gschwind"--, BStBl II 1999, 841). Gründe 1 I. Die Beteiligten streiten darüber, inwieweit Einkünfte einer zunächst unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Person nach deren Wegzug ins Ausland der deutschen Steuer unterworfen werden dürfen aok-business.de - PRO Online,

3 2 Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist niederländischer Staatsangehöriger. Er wohnte bis zum 16. Februar 1997 (Streitjahr) im Inland und erzielte bis zu diesem Zeitpunkt Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von DM. Vom 17. Februar 1997 an wohnte der Kläger in den Niederlanden, wo er ebenfalls nichtselbständig tätig war. Die im Streitjahr in den Niederlanden erzielten Einkünfte waren höher als diejenigen, die der Kläger bis zu seinem Wegzug erzielt hatte. Am 7. November 1997 heiratete der Kläger eine niederländische Staatsangehörige, die im Streitjahr keine Einkünfte erzielte und zu keiner Zeit einen Wohnsitz in Deutschland hatte. 3 Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) veranlagte den Kläger für das Streitjahr zur Einkommensteuer und berücksichtigte hierbei die in den Niederlanden erzielten Einkünfte bei der Bemessung des Steuersatzes (Progressionsvorbehalt). Der Klage gegen den auf dieser Basis erlassenen Bescheid gab das Finanzgericht (FG) statt (abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG , 822). Es setzte die Einkommensteuer in der Weise fest, dass die in den Niederlanden erzielten Einkünfte des Klägers nicht im Wege des Progressionsvorbehalts berücksichtigt wurden. 4 Mit seiner vom FG zugelassenen Revision rügt das FA Verletzung materiellen Rechts. Es beantragt, das FG-Urteil aufzuheben und die Klage abzuweisen. 5 Der Kläger beantragt, die Revision zurückzuweisen. 6 II. Die Revision ist begründet. Sie führt zur Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils und zur Abweisung der Klage. Der angefochtene Bescheid ist rechtmäßig Der Kläger hatte in der Zeit vom 1. Januar bis zum 16. Februar 1997 einen Wohnsitz im Inland und war deshalb während dieses Zeitraums gemäß 1 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes in der im Streitjahr geltenden Fassung ( EStG 1996) unbeschränkt steuerpflichtig. Durch seinen Umzug in die Niederlande gab er sowohl seinen inländischen Wohnsitz als auch seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland auf, womit seine unbeschränkte Steuerpflicht endete. Inländische Einkünfte i. S. des 49 EStG 1996, mit denen er der deutschen Einkommensteuer unterlegen hätte ( 1 Abs. 4 EStG 1996), hat er in der Folgezeit nicht erzielt. Die in den Niederlanden erzielten Einkünfte dürfen nicht in die Bemessungsgrundlage der für das Streitjahr festzusetzenden Steuer einbezogen werden. Hierüber herrscht zwischen den Beteiligten kein Streit Die in der Zeit vom 17. Februar bis zum 31. Dezember 1997 erzielten Einkünfte des Klägers sind jedoch gemäß 32b Abs. 1 Nr. 2 EStG 1996 im Wege des Progressionsvorbehalts zu berücksichtigen. Der gegenteiligen Ansicht des Klägers und des FG ist nicht zu folgen. 9 a) Nach 32b Abs. 1 Nr. 2 EStG 1996 sind, wenn die unbeschränkte Steuerpflicht während des Veranlagungszeitraums beginnt oder endet, die in dem betreffenden Veranlagungszeitraum erzielten und nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden ausländischen Einkünfte bei der Bemessung des anzuwendenden besonderen Steuersatzes ( 32 Abs. 2 EStG 1996) zu berücksichtigen (Progressionsvorbehalt). Wie der Senat mit Urteil vom 19. Dezember 2001 I R 63/00 (BFHE 197, 495 [BFH I R 63/00] Internationales Steuerrecht --IStR , 239) entschieden hat, greift diese Bestimmung unabhängig davon ein, ob der Steuerpflichtige außerhalb der Zeit seiner unbeschränkten Steuerpflicht beschränkt steuerpflichtige Einkünfte ( 49 EStG 1996) erzielt hat oder nicht. Kann sich der Steuerpflichtige auf ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) berufen, so setzt die Berücksichtigung des Progressionsvorbehalts nicht voraus, dass das DBA sie positiv erlaubt; sie ist vielmehr nur dann ausgeschlossen, wenn ein einschlägiges DBA sie verbietet. An dieser Rechtsprechung hält der Senat fest. 10 b) Die vorstehend genannten Grundsätze sind im Streitfall uneingeschränkt anwendbar. Eine entscheidungserhebliche Abweichung gegenüber dem seinerzeit beurteilten Sachverhalt ergibt sich insbesondere nicht daraus, dass im Fall des Urteils in BFHE 197, 495 [BFH I R 63/00] aok-business.de - PRO Online,

4 IStR 2002, 239 das DBA mit den USA einschlägig war, während im Streitfall das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener sonstiger Steuern und zur Regelung anderer Fragen auf steuerlichem Gebiete (DBA-Niederlande) anzuwenden ist. Denn (auch) das DBA-Niederlande enthält keine Bestimmung, die die Anwendung des Progressionsvorbehalts in der vorliegend zu beurteilenden Gestaltung untersagt. 11 c) Die Berücksichtigung des Progressionsvorbehalts im Streitfall verstößt nicht, wie der Kläger meint, gegen europäisches Gemeinschaftsrecht. Ihr steht insbesondere Art. 48 Abs. 1 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) in der für das Streitjahr geltenden Fassung (Art. 39 Abs. 1 in der Zählung des Vertrags von Amsterdam) nicht entgegen. 12 Die genannte Vorschrift gewährleistet die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Europäischen Union. Sie ist im Streitfall einschlägig, da der Kläger Arbeitnehmer und innerhalb der Europäischen Union --aus Deutschland in die Niederlande-- verzogen ist. Zudem kann nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) die Garantie der Freizügigkeit auch durch steuerrechtliche Vorschriften und speziell dadurch beeinträchtigt werden, dass ein Umzug von einem in einen anderen Staat der Gemeinschaft zu nachteiligen steuerlichen Folgen führt ( EuGH-Urteil vom 8. Mai 1990 Rs. C-175/88 --"Biehl"--, EuGHE 1990, 1779; ähnlich zu Art. 52 EGV EuGH-Urteil vom 27. Juni 1996 Rs. C-107/94 --"Asscher"--, IStR 1996, 329). Eine solche Benachteiligung ist jedoch in der hier vorliegenden Situation nicht gegeben. 13 aa) Die Anwendung des Progressionsvorbehalts auf das in Deutschland zu versteuernde Einkommen des Klägers führt nicht dazu, dass dieses Einkommen sowohl in Deutschland als auch in den Niederlanden --also im Ergebnis doppelt-- besteuert wird. Der steuerliche Zugriff Deutschlands beschränkt sich vielmehr auf diejenigen Einkünfte, die der Kläger vor seinem Wegzug in die Niederlande erzielt hat, während für die nachfolgend erzielten Einkünfte des Klägers nur die Niederlande steuerberechtigt sind. Eine umzugsbedingte Mehrfachbelastung ein und derselben Einkünfte, die mit der Garantie der Freizügigkeit nicht vereinbar wäre, liegt mithin nicht vor. 14 bb) Ebenso führt die Anwendung des 32b EStG 1996 nicht dazu, dass die in Deutschland besteuerten Einkünfte des Klägers infolge des Wegzugs einem höheren Steuersatz unterworfen werden als demjenigen, dem sie bei einer Beibehaltung des Wohnsitzes in Deutschland unterlegen hätten. Wäre nämlich der Kläger während des gesamten Streitjahrs ausschließlich in Deutschland wohnhaft gewesen, so wäre sein gesamtes Jahreseinkommen der deutschen Einkommensteuer unterworfen worden, und zwar nach dem hierfür vorgesehenen tariflichen Steuersatz ( 32a EStG 1996). Das ist genau derjenige Steuersatz, der im Wegzugsfall auf die von Deutschland besteuerten Einkünfte angewandt wird. Auch in diesem Punkt erleidet der Kläger mithin keinen wegzugsbedingten Nachteil. 15 cc) Richtig ist vielmehr lediglich, dass die in Deutschland erzielten Einkünfte des Klägers einem niedrigeren Steuersatz unterlägen, wenn der Kläger während des Streitjahrs seinen Wohnsitz und seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland aufgegeben und in der Folge keine Einkünfte mehr erzielt hätte. In diesem Fall wäre auf das vor dem Umzug erzielte Einkommen die tarifliche Einkommensteuer festzusetzen, die nicht durch den Ansatz eines Progressionsvorbehalts erhöht würde. Doch kann hieraus schon deshalb kein Verstoß gegen das Gebot der Freizügigkeit abgeleitet werden, weil die insoweit eingetretene steuerliche Mehrbelastung nicht durch den Wegzug des Klägers bedingt ist. Der Kläger hätte sein bis zum 16. Februar 1997 erzieltes Einkommen auch dann nur der tariflichen Steuer unterwerfen müssen, wenn er zu diesem Zeitpunkt seine Einkunftserzielung aufgegeben hätte und in der Bundesrepublik geblieben wäre. Seine zusätzliche Belastung durch den Progressionsvorbehalt beruht mithin nicht auf dem Umzug in die Niederlande, sondern allein auf der nachfolgenden Erzielung weiterer Einkünfte. Dass diese Einkünfte und die sich hieraus ergebende zusätzliche Leistungsfähigkeit bei der deutschen Besteuerung vollständig ausgeblendet werden, gebietet das Gemeinschaftsrecht nicht aok-business.de - PRO Online,

5 16 dd) Über die Vereinbarkeit des Progressionsvorbehalts mit dem Gemeinschaftsrecht kann der Senat in eigener Zuständigkeit entscheiden. Einer Vorabentscheidung des EuGH wegen dieser Frage ( Art. 234 EGV ) bedarf es nicht, da die Rechtslage insoweit nicht zweifelhaft ist. Der EuGH selbst ist in seiner Rechtsprechung stillschweigend davon ausgegangen, dass es nicht gegen das Gemeinschaftsrecht verstößt, wenn ein nicht steuerberechtigter Staat ausländische Einkünfte einer in ihm ansässigen Person im Wege des Progressionsvorbehalts berücksichtigt (z. B. Tz. 46 ff. des Urteils "Asscher", IStR 1996, 329, 331). Dass hier die ausländischen Einkünfte nicht während der Ansässigkeit im Inland, sondern erst nach dem Wegzug ins Ausland erzielt wurden, kann aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht keinen entscheidungserheblichen Unterschied machen Das FA hat zu Recht eine Einzelveranlagung des Klägers durchgeführt und die Steuer nach dem hierfür vorgesehenen Tarif festgesetzt. Das Begehren des Klägers, ihn für das Streitjahr nach dem für Verheiratete geltenden Tarif (Splitting-Tarif) zu besteuern, findet weder im deutschen Recht noch im Gemeinschaftsrecht eine Stütze. 18 a) Nach 26 Abs. 1 EStG 1996 können Ehegatten, die beide unbeschränkt steuerpflichtig i. S. des 1 Abs. 1 oder 2 EStG 1996 oder des 1a EStG 1996 sind und nicht dauernd getrennt leben und bei denen diese Voraussetzungen zu Beginn des Veranlagungszeitraums vorgelegen haben oder im Laufe des Veranlagungszeitraums eingetreten sind, zwischen getrennter Veranlagung und Zusammenveranlagung wählen. Entscheiden sie sich für die Zusammenveranlagung, so werden ihre beiderseitigen Einkünfte zusammengerechnet ( 26b EStG 1996) und sodann nach dem Splitting-Verfahren ( 32a Abs. 5 EStG 1996) besteuert. Dieses Verfahren führt vor allem dann zu einer günstigeren Besteuerung als die Veranlagung als Einzelperson oder die getrennte Veranlagung beider Ehegatten, wenn --wie nach den Feststellungen des FG im Streitfall-- in dem betreffenden Veranlagungszeitraum nur einer der Ehegatten Einkünfte erzielt hat. 19 b) Das FA hat eine Zusammenveranlagung des Klägers und seiner Ehefrau deshalb für ausgeschlossen erachtet, weil die Eheschließung erst nach dem Wegzug des Klägers in die Niederlande erfolgt ist. Der Senat muss nicht abschließend erörtern, ob dem zu folgen ist. Denn jedenfalls steht der Zusammenveranlagung der Eheleute entgegen, dass die Ehefrau zu keinem Zeitpunkt des Streitjahres unbeschränkt steuerpflichtig war und auch nicht als unbeschränkt steuerpflichtig zu behandeln ist. 20 aa) Nach 26 Abs. 1 EStG 1996 kann eine Zusammenveranlagung von Eheleuten nur dann erfolgen, wenn beide Eheleute während des Veranlagungszeitraums unbeschränkt steuerpflichtig sind. Dabei reicht es aus, dass die unbeschränkte Steuerpflicht zu Beginn des Veranlagungszeitraums vorgelegen hat oder zu einem späteren Zeitpunkt des Veranlagungszeitraums eingetreten ist. War jedoch einer der Ehegatten zu keinem Zeitpunkt des Veranlagungszeitraums unbeschränkt steuerpflichtig, so ist eine Zusammenveranlagung nicht zulässig. 21 bb) Im Streitfall war zwar der Kläger zu Beginn des Streitjahres in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Jedoch fehlt es an einer unbeschränkten Steuerpflicht der Ehefrau des Klägers, die nach den Feststellungen des FG im Streitjahr keinen Wohnsitz im Inland hatte. Zur Frage ihres gewöhnlichen Aufenthalts hat das FG zwar nichts ausdrücklich festgestellt; der Akteninhalt bietet jedoch keine Anhaltspunkte dafür, dass die Ehefrau des Klägers während des Streitjahrs ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland gehabt haben könnte. Folglich ist davon auszugehen, dass die Ehefrau zu keinem Zeitpunkt des Streitjahrs nach 1 Abs. 1 EStG 1996 unbeschränkt steuerpflichtig war. 22 Sie kann auch nicht nach 1a Abs. 1 Nr. 2 EStG 1996 für Zwecke der Zusammenveranlagung als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden. Denn diese Vorschrift würde nur dann eingreifen, wenn entweder die Einkünfte beider Ehegatten im Streitjahr zu mehr als 90 v. H. der deutschen Einkommensteuer unterlegen oder ihre in Deutschland zu besteuernden Einkünfte sich auf nicht mehr als DM belaufen hätten ( 1a Abs. 1 Satz 1 EStG 1996 i. V. m. 1 Abs. 3 Satz 2 EStG 1996). Daran fehlt es im Streitfall. Denn nach den Feststellungen des FG hat der Kläger einerseits aok-business.de - PRO Online,

6 im Streitjahr der deutschen Besteuerung unterliegende Einkünfte in Höhe von mehr als DM erzielt. Andererseits entfällt der überwiegende Teil der im Streitjahr erzielten Einkünfte des Klägers auf die Zeit nach dessen Umzug in die Niederlande, während bei der Ehefrau des Klägers im Streitjahr keine Einkünfte angefallen sind, so dass nicht mehr als 90 v. H. der gemeinsamen Einkünfte der Eheleute der deutschen Einkommensteuer unterlegen haben. Auf die weitere Frage, ob der erforderliche Antrag auf Anwendung des 1a EStG 1996 rechtzeitig gestellt worden ist (dazu Senatsurteil vom 13. August 1997 I R 65/95, BFHE 184, 98, BStBl II 1998, 21), muss angesichts dessen hier nicht eingegangen werden. 23 cc) Dass das deutsche Einkommensteuerrecht die Zusammenveranlagung eines Steuerinländers mit seinem im EU-Ausland lebenden Ehegatten auf Fälle beschränkt, in denen die Einkünfte der Ehegatten entweder einen bestimmten Betrag nicht überschreiten oder zu mehr als 90 v. H. der deutschen Einkommensteuer unterliegen, verstößt ebenfalls nicht gegen das Europäische Gemeinschaftsrecht. Dies hat der EuGH für diejenigen Gestaltungen entschieden, in denen einer der Ehegatten im Inland und der andere im EU-Ausland Einkünfte erzielt ( Urteil vom 14. September 1999 Rs. C-391/97 --"Gschwind"--, BStBl II 1999, 841). Für die hier zu beurteilende Konstellation kann nichts anderes gelten. 24 Denn die genannte Entscheidung des EuGH beruht auf der Überlegung, dass es sich bei der Gewährung des Splitting-Tarifs um eine Steuervergünstigung handelt, die bei einer Besteuerung durch mehrere Staaten nicht von allen diesen Staaten gewährt werden muss. Es reicht vielmehr aus, wenn der Familienstand von einem der steuerberechtigten Staaten berücksichtigt und hierdurch der persönlichen Situation des Steuerpflichtigen in effektiver Weise Rechnung getragen werden kann. Diese Voraussetzung ist im Streitfall erfüllt, da die Verheiratung des Klägers im Rahmen der niederländischen Besteuerung berücksichtigt werden kann. Die Niederlande sind sogar eher als Deutschland zu einer steuerlichen Berücksichtigung dieses Merkmals berufen, da der Kläger dort nicht nur im Streitjahr überwiegend gelebt und den überwiegenden Teil seiner Einkünfte erzielt, sondern auch die Ehe erst nach seinem Wegzug aus Deutschland geschlossen hat. Angesichts dessen gebietet es das Gemeinschaftsrecht nicht, die Eheschließung bei der deutschen Besteuerung zu berücksichtigen. Dies ergibt sich mit hinreichender Klarheit aus der bezeichneten Entscheidung des EuGH, weshalb ein Vorabentscheidungsersuchen auch wegen dieses Punktes nicht erforderlich ist aok-business.de - PRO Online,

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: IX R 18/02

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: IX R 18/02 Bundesfinanzhof Urt. v. 05.11.2002, Az.: IX R 18/02 Liebhaberei: Ein Überschuss nach 30 Jahren reicht aus Vermietet ein Ehepaar eine Ferienwohnung nur an wechselnde Feriengäste und hält sie die Räume in

Mehr

BFH Urteil vom I R 88/03

BFH Urteil vom I R 88/03 TK Lexikon Steuern BFH Urteil vom 31.03.2004 - I R 88/03 BFH Urteil vom 31.03.2004 - I R 88/03 HI1178582 Entscheidungsstichwort (Thema) HI1178582_1 Besteuerungsrecht für Einkünfte eines im Inland wohnenden

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: XI R 10/04

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: XI R 10/04 Bundesfinanzhof Urt. v. 07.07.2004, Az.: XI R 10/04 Kirchensteuer: Eine Erstattung muss voll verrechnet werden können Wird Kirchensteuer, die als Sonderausgabe berücksichtigt wurde, in einem späteren Veranlagungszeitraum

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: I R 63/00

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: I R 63/00 Bundesfinanzhof Urt. v. 19.12.2001, Az.: I R 63/00 Progressionsvorbehalt: Auslandseinsatz darf keine Vorteile bringen Wird ein Arbeitnehmer von seiner Firma ins Ausland entsandt und gibt er für diese Zeit

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: IX R 68/02

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: IX R 68/02 Bundesfinanzhof Urt. v. 02.03.2004, Az.: IX R 68/02 Keine Steuern auf geteilte Versicherungsprovision Vereinbart ein Unternehmer mit einem Versicherungsvertreter, dass er einen Teil der fälligen Provision

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: IX R 54/02

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: IX R 54/02 Bundesfinanzhof Urt. v. 27.07.2004, Az.: IX R 54/02 Teils geschenkt, teils gekauft = volle Abschreibung Wird einem Ehepaar von den Eltern der Frau ein Grundstück mit einem Zweifamilienhaus überschrieben,

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: III R 32/02

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: III R 32/02 Bundesfinanzhof Urt. v. 04.12.2003, Az.: III R 32/02 Außergewöhnliche Belastung: Schulgeld kann nicht abgezogen werden Unterstützt ein Mann seine Enkelkinder (die in Großbritannien die Schule besuchen),

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: VI R 59/11

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: VI R 59/11 Bundesfinanzhof Urt. v. 19.04.2012, Az.: VI R 59/11 Doppelter Haushalt: Auch 140 Kilometer Entfernung kann noch "nah genug" sein Verlegt eine Arbeitnehmerin ihren Arbeitsplatz von dem Ort, an dem sie bisher

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: VI R 46/01

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: VI R 46/01 Bundesfinanzhof Urt. v. 10.04.2002, Az.: VI R 46/01 Werbungskosten: Die nächste Stufe beruflichen Fortkommens zählt Ein Maschinenbautechniker kann Aufwendungen für einen (hier: Französisch-)Sprachkurs

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: VIII R 92/98

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: VIII R 92/98 Bundesfinanzhof Urt. v. 26.02.2002, Az.: VIII R 92/98 Kindergeld: Eltern mit Job brauchen weniger Hilfe als Eltern ohne Der Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetz es wird nicht dadurch verletzt, dass Eltern,

Mehr

DBA FRA Art 2 Abs 1 Nr 4; DBA AUT Art 15 Abs 1; DBA AUT Art 4 Abs 2; FGO 100 Abs 1 Satz 4; DBA FRA Art 13 Abs 5

DBA FRA Art 2 Abs 1 Nr 4; DBA AUT Art 15 Abs 1; DBA AUT Art 4 Abs 2; FGO 100 Abs 1 Satz 4; DBA FRA Art 13 Abs 5 BFH Beschluss v. 04.11.2014 IR19/13 Ausland: Keine abkommensübergreifende Wirkung der Ansässigkeitsbestimmung in DBA; Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage bei schon vor Klageerhebung erledigtem

Mehr

Einkommensteuer/Doppelbesteuerung Beschränkte Steuerpflicht für in das Ausland gezahlte Rentenversicherungsleistungen

Einkommensteuer/Doppelbesteuerung Beschränkte Steuerpflicht für in das Ausland gezahlte Rentenversicherungsleistungen BFH Urteil v. 20.12.2017 I R 9/16 ECLI:DE:BFH:2017:U.201217.IR9.16.0 Einkommensteuer/Doppelbesteuerung Beschränkte Steuerpflicht für in das Ausland gezahlte Rentenversicherungsleistungen EStG 2009 1 Abs.

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: VI R 44/07

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: VI R 44/07 Bundesfinanzhof Urt. v. 17.01.2008, Az.: VI R 44/07 Progressionsvorbehalt: 70% Steuern auf das Arbeitslosengeld sind nicht ungewöhnlich Hat ein Arbeitnehmer in einem Kalenderjahr hohe Einkünfte aus einem

Mehr

Aufgabe 1. Übungsaufgaben International Taxation I Prof. Dr. Dietmar Wellisch, StB

Aufgabe 1. Übungsaufgaben International Taxation I Prof. Dr. Dietmar Wellisch, StB Aufgabe 1 Der deutsche Staatsangehörige Adalbert lebt seit Jahren in Dänemark. Er betreibt in Tönning (Schleswig-Holstein) einen Gewerbebetrieb. Aus diesem Betrieb hat er im Jahr 2008 einen Gewinn i. H.

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: VI R 78/10

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: VI R 78/10 Bundesfinanzhof Urt. v. 19.09.2012, Az.: VI R 78/10 Ein Student ohne Lebensmittelpunkt am Studienort darf Mieten absetzen Die Kosten, die ein Student für seine Wohnung am auswärtigen Studienort aufzubringen

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Linz Senat 2 GZ. RV/0984-L/06 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 10. April 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 5. April 2006 betreffend

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: V R 16/02

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: V R 16/02 Bundesfinanzhof Urt. v. 16.01.2003, Az.: V R 16/02 Zusatzgarantie ist umsatzsteuerfrei Bietet ein Autohändler einem Kunden beim Kauf eines Wagens gegen Aufpreis eine über die Werksgarantie hinausgehende

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: VI R 147/00

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: VI R 147/00 Bundesfinanzhof Urt. v. 20.03.2003, Az.: VI R 147/00 Häusliches Arbeitszimmer: Mietet der Chef, dann wird es unhäusig Vermietet ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber einen Raum, der als Büro eingerichtet

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: XI R 55/01

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: XI R 55/01 Bundesfinanzhof Urt. v. 12.06.2002, Az.: XI R 55/01 Entfernungspauschale: Für Selbständige keine Gleichbehandlung Arbeitnehmer können pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstelle 36 Cent

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: VI R 40/12

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: VI R 40/12 Bundesfinanzhof Urt. v. 26.02.2014, Az.: VI R 40/12 Nur bedingt nutzbarer Platz an der Dienststelle bringt Abzug Hat ein Finanzbeamter einen Poolarbeitsplatz, den er sich mit sieben weiteren Kollegen teilt,

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: VIII R 105/01

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: VIII R 105/01 Bundesfinanzhof Urt. v. 15.07.2003, Az.: VIII R 105/01 Kindergeld: Berücksichtigt werden nur volle Kalendermonate Ist ein Kind zwischen 2 Ausbildungsabschnitten arbeitslos, so werden diese Zeit und das

Mehr

BFH Urteil vom IX R 46/14 (veröffentlicht am )

BFH Urteil vom IX R 46/14 (veröffentlicht am ) TK Lexikon Steuern BFH Urteil vom 13.10.2015 - IX R 46/14 (veröffentlicht am 25.11.2015) BFH Urteil vom 13.10.2015 - IX R 46/14 (veröffentlicht am 25.11.2015) HI8745140 Entscheidungsstichwort (Thema) HI8745140_1

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: III R 36/03

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: III R 36/03 Bundesfinanzhof Urt. v. 30.06.2005, Az.: III R 36/03 Außergewöhnliche Belastung: Prozesskosten sind nicht gleich Prozesskosten Der BFH stellte den Grundsatz auf, dass Prozesskosten für die Auseinandersetzung

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: XI R 66/03

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: XI R 66/03 Bundesfinanzhof Urt. v. 14.12.2004, Az.: XI R 66/03 22000 Schulgeld sind zu viel Schicken Eltern ihr Kind auf ein britisches College und müssen sie dafür jährlich 22 000 bezahlen, so können sie den Betrag

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: VIII R 100/02

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: VIII R 100/02 Bundesfinanzhof Urt. v. 18.05.2005, Az.: VIII R 100/02 Bei Verspätung Zinsen auch von erstatteten Beträgen Werden einem Steuerzahler wegen hoher Aufwendungen Steuern erstattet, reduziert sich dann aber

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: III R 5/05

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: III R 5/05 Bundesfinanzhof Urt. v. 18.05.2006, Az.: III R 5/05 Ausbildungsfreibetrag: Unterschiedliche Einnahmen zählen separat Bezieht ein auswärts wohnender Student im Laufe des Jahres unterschiedlich hohe Zuschüsse

Mehr

BFH, , III R 86/09

BFH, , III R 86/09 BFH, 28.06.2012, III R 86/09 Hinzurechnung einer ausländischen Familienleistung Gericht: BFH Datum: 28.06.2012 Aktenzeichen: III R 86/09 Entscheidungsform: Urteil JURION Fundstelle: JurionRS 2012, 23689

Mehr

EStG 40b Abs. 1 und Abs. 2, 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LStDV 2 Abs. 2 Nr. 3

EStG 40b Abs. 1 und Abs. 2, 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LStDV 2 Abs. 2 Nr. 3 BUNDESFINANZHOF Der Arbeitgeber leistet einen Beitrag für eine Direktversicherung seines Arbeitnehmers grundsätzlich in dem Zeitpunkt, in dem er seiner Bank einen entsprechenden Überweisungsauftrag erteilt.

Mehr

Kindergeld i.s. des 33a Abs. 1 Satz 3 EStG umfasst auch nach ausländischem Recht gezahlte kindergeldähnliche Leistungen.

Kindergeld i.s. des 33a Abs. 1 Satz 3 EStG umfasst auch nach ausländischem Recht gezahlte kindergeldähnliche Leistungen. BUNDESFINANZHOF Kindergeld i.s. des 33a Abs. 1 Satz 3 EStG umfasst auch nach ausländischem Recht gezahlte kindergeldähnliche Leistungen. BGB 1601, 1603 Abs. 2 Satz 3, 1606 Abs. 2, 1607 Abs. 1 EStG 1997

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: V R 6/05

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: V R 6/05 Bundesfinanzhof Urt. v. 07.09.2006, Az.: V R 6/05 Umsatzsteuer: Auch privat kann Testamentsvollstrecker steuerpflichtig sein Ein Testamentsvollstrecker, der über einen längeren Zeitraum unternehmerisch

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: III R 57/99

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: III R 57/99 Bundesfinanzhof Urt. v. 23.10.2002, Az.: III R 57/99 Nur gesetzliche Verpflichtung bringt Fiskus ins Spiel Unterhaltsaufwendungen können nur dann als außergewöhnliche Belastung vom steuerpflichtigen Einkommen

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: V R 55/09

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: V R 55/09 Bundesfinanzhof Urt. v. 02.09.2010, Az.: V R 55/09 Steuerrecht: Bei falscher Steuernummer guckt auch unschuldiger Empfänger in die Röhre Ist die Steuernummer in einer Eingangsrechnung fehlerhaft, kann

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: II R 18/03

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: II R 18/03 Bundesfinanzhof Urt. v. 02.02.2005, Az.: II R 18/03 Vergütung für Testamentsvollstrecker ist kein Erbe Die einem Testamentsvollstrecker aus dem Erbe zu zahlende Vergütung ist auch soweit sie eine angemessene

Mehr

6 Das FA beantragt, das angefochtene Urteil aufzuheben und die Klage abzuweisen.

6 Das FA beantragt, das angefochtene Urteil aufzuheben und die Klage abzuweisen. Page 1 of 5 B U N D E S F I N A N Z H O F U r t e i l v o m 2 5. 1 0. 2 0 0 6, I R 8 1 / 0 4 Auslegung von Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d DBA Schweiz L e i t s ä t z e Die Tätigkeit eines in Deutschland

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: V R 74/07

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: V R 74/07 Bundesfinanzhof Urt. v. 03.04.2008, Az.: V R 74/07 Umsatzsteuer: Auf verkaufte Golfbälle wird keine Umsatzsteuer fällig Zwar sind grds. nur die ausgerichteten sportlichen Veranstaltungen gemeinnütziger

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: VI R 51/04

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: VI R 51/04 Bundesfinanzhof Urt. v. 22.05.2006, Az.: VI R 51/04 Auch ein Jurist kann ahnungslos sein Wird ein Steuerzahler aufgefordert, für ein bestimmtes Kalenderjahr eine Steuererklärung abzugeben, andernfalls

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: IX R 31/09

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: IX R 31/09 Bundesfinanzhof Urt. v. 27.01.2010, Az.: IX R 31/09 Steuerrecht: Die Fünftelregelung bezieht sich nicht nur auf das Vorjahr Eine vom Arbeitgeber beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis gezahlte Abfindung

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: III R 29/07

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: III R 29/07 Bundesfinanzhof Urt. v. 25.09.2008, Az.: III R 29/07 Kindergeld: Die Lohnsteuer und der Soli mindern das Einkommen nicht Eltern haben für ihre Kinder, die sich in der Ausbildung befinden, Anspruch auf

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v. 13.10.2010, Az.: VI R 12/09

Bundesfinanzhof Urt. v. 13.10.2010, Az.: VI R 12/09 Bundesfinanzhof Urt. v. 13.10.2010, Az.: VI R 12/09 Firmenwagen-Umrüstung erhöht den "Kaufpreis" nicht Wird ein Firmenwagen, den der Mitarbeiter auch privat nutzen kann (und für den er nach der 1 %-Methode

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: XI R 24/05

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: XI R 24/05 Bundesfinanzhof Urt. v. 22.03.2006, Az.: XI R 24/05 Einspruch gegen Finanzamtsbescheid kann nicht zum Bumerang werden Legt ein Steuerzahler Einspruch gegen einen Steuerbescheid des Finanzamts ein, weil

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: XI R 24/05

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: XI R 24/05 Bundesfinanzhof Urt. v. 22.03.2006, Az.: XI R 24/05 Einspruch gegen Finanzamtsbescheid kann nicht zum Bumerang werden Legt ein Steuerzahler Einspruch gegen einen Steuerbescheid des Finanzamts ein, weil

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: XI R 13/02

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: XI R 13/02 Bundesfinanzhof Urt. v. 06.03.2003, Az.: XI R 13/02 Auch nachträglich ausgestellte Spendenquittung zählt Wird einem Steuerzahler die Quittung über eine Spende für als besonders förderungswürdig anerkannte

Mehr

Ausland: In den Niederlanden erzielte Einkünfte eines Belastingadviseurs unterliegen dem Progressionsvorbehalt

Ausland: In den Niederlanden erzielte Einkünfte eines Belastingadviseurs unterliegen dem Progressionsvorbehalt BFH Beschluss v. 26.01.2017 I R 66/15 Ausland: In den Niederlanden erzielte Einkünfte eines Belastingadviseurs unterliegen dem Progressionsvorbehalt EStG 32b Abs 1 Satz 2 Nr 2; EStG 2a Abs 2 Satz 1; DBA

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: III R 111/07

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: III R 111/07 Bundesfinanzhof Urt. v. 25.11.2010, Az.: III R 111/07 Ausbildungsfreibetrag: Abzug von 7932 EUR pro Jahr reicht aus, um den Mehrbedarf zu decken Der BFH hat entschieden, dass der Mehrbedarf, der Eltern

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: VI R 163/00

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: VI R 163/00 Bundesfinanzhof Urt. v. 26.07.2001, Az.: VI R 163/00 Kindergeld: Mit Rückforderung darf nicht zu lange gewartet werden Ist einer Familienkasse bekannt, dass der Sohn eines Kindergeldbeziehers geheiratet

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: IV R 41/03

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: IV R 41/03 Bundesfinanzhof Urt. v. 28.04.2005, Az.: IV R 41/03 Wer liquidiert und privatisiert, ist nicht frei Ist ein gelernter Bankkaufmann als freier Mitarbeiter für einen Steuerberater tätig und führt er die

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: IV R 41/03

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: IV R 41/03 Bundesfinanzhof Urt. v. 28.04.2005, Az.: IV R 41/03 Wer liquidiert und privatisiert, ist nicht frei Ist ein gelernter Bankkaufmann als freier Mitarbeiter für einen Steuerberater tätig und führt er die

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat (Wien) 16 GZ. RV/3359-W/07 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, in W, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 betreffend Einkommensteuer

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: V R 42/01

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: V R 42/01 Bundesfinanzhof Urt. v. 28.02.2002, Az.: V R 42/01 Bescheid heilt eine unwirksame Steuererklärung Zwar ist eine Steuererklärung, die die gesetzlich vorgeschriebene Unterschrift nicht enthält, unwirksam.

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: III R 67/04

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: III R 67/04 Bundesfinanzhof Urt. v. 15.09.2005, Az.: III R 67/04 Kindergeld: Volle Erwerbstätigkeit macht aus dem Kind einen Erwachsenen Übt ein volljähriges Kind nach dem Abitur und anschließendem Zivildienst bis

Mehr

Übungsaufgaben International Taxation I Prof. Dr. Dietmar Wellisch, StB

Übungsaufgaben International Taxation I Prof. Dr. Dietmar Wellisch, StB Lösung 1 Grundsätzlich ist Adalbert mit seinen in Deutschland erzielten Einkünften beschränkt einkommensteuerpflichtig nach 1 Abs. 4 i.v.m. 49 EStG. Er hat unter dieser Bedingung keinen Anspruch auf eine

Mehr

Abfindungen. Jörg-Thomas Knies. 2.1 Steuerinländer mit ausländischen Einkünften (Outbound-Fall)

Abfindungen. Jörg-Thomas Knies. 2.1 Steuerinländer mit ausländischen Einkünften (Outbound-Fall) Abfindungen Jörg-Thomas Knies 2 Neben der Besteuerung des Arbeitslohns spielt häufig auch die Frage der Besteuerung von Abfindungen, die im Zusammenhang mit der Beendigung einer grenzüberschreitenden Arbeitnehmertätigkeit

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: III R 3/03

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: III R 3/03 Bundesfinanzhof Urt. v. 24.06.2004, Az.: III R 3/03 Ausbildungsfreibetrag: Nicht während eines freiwilligen sozialen Jahres Tätigkeiten im Rahmen eines freiwilligen sozialen Jahres sind grds. keine Berufsausbildung,

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: VI R 38/04

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: VI R 38/04 Bundesfinanzhof Urt. v. 05.09.2006, Az.: VI R 38/04 Wird angerechnet, ist es steuerfrei Übernimmt ein kirchlicher Arbeitgeber für sog. Kirchenbeamte Beiträge zur freiwilligen gesetzlichen Rentenversicherung,

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: X R 39/97

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: X R 39/97 Bundesfinanzhof Urt. v. 18.07.2001, Az.: X R 39/97 Eigenheimzulage: Übernommenes Haus bringt nicht sofort Bares Gehört Eheleuten ein Einfamilienhaus, für das sie die Eigenheimzulage beziehen, so kann nach

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: XI R 25/02

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: XI R 25/02 Bundesfinanzhof Urt. v. 26.02.2004, Az.: XI R 25/02 Taxibetriebe müssen Schichtzettel aufbewahren Auch Gewerbetreibende, die nicht buchführungspflichtig sind, müssen ihre Betriebseinnahmen einzeln aufzeichnen.

Mehr

BFH Beschluss v I R 69/13. EStG 46 Abs 5; EStDV 70 Satz 1; DBA CHE Art 15a

BFH Beschluss v I R 69/13. EStG 46 Abs 5; EStDV 70 Satz 1; DBA CHE Art 15a BFH Beschluss v. 27.11.2014 I R 69/13 Ausland: Analoge Anwendung der Härteausgleichsregelungen auf Grenzgängerfälle; Behandlung der ausländischen Lohneinkünfte des Grenzgängers als lohnversteuerte Haupteinkünfte

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: VI R 43/09

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: VI R 43/09 Bundesfinanzhof Urt. v. 11.02.2010, Az.: VI R 43/09 GmbH-Recht: Vertragswidrig den Firmen-Pkw benutzt: Arbeitslohn oder vga? Nutzt ein Geschäftsführer einer GmbH vertragswidrig den ihm zur Verfügung gestellten

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: I R 75/06

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: I R 75/06 Bundesfinanzhof Urt. v. 18.09.2007, Az.: I R 75/06 Betriebsausgaben: Nur Arbeitnehmer werden Steuer sparend bewirtet Ein Unternehmer, der Fachberater und Handelsvertreter einsetzt, um seine (hier: Metall-)Waren

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: VIII R 58/03

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: VIII R 58/03 Bundesfinanzhof Urt. v. 17.02.2004, Az.: VIII R 58/03 Kindergeld: Kein Kontakt und kein Aufwand der Papa geht leer aus Unterhält ein Vater keinen Kontakt zu seiner zu 100 % behinderten Tochter, wird der

Mehr

FINANZGERICHT HAMBURG

FINANZGERICHT HAMBURG FINANZGERICHT HAMBURG Az.: 6 K 179/12 Urteil des Einzelrichters vom 28.02.2014 Rechtskraft: rechtskräftig Normen: BGB 7, AO 8, FGO 79a Abs. 3, FGO 79a Abs. 4, FGO 90 Abs. 2, EStG 32 Abs. 1 Nr. 1, EStG

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: III R 30/02

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: III R 30/02 Bundesfinanzhof Urt. v. 19.05.2004, Az.: III R 30/02 Außergewöhnliche Belastung: Falscher Kinderfreibetrag stört nicht Die Unterhaltszahlungen eines nichtehelichen Vaters an die Mutter des gemeinsamen

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 8 GZ. RV/0567-W/06 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Witwen- und Deszendentenfortbetrieb nach Mag. Ernst Picher, Wirtschaftstreuhänder

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: XI R 82/00

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: XI R 82/00 Bundesfinanzhof Urt. v. 29.01.2003, Az.: XI R 82/00 Steuerberater haben (für sich selbst) kein Sonderrecht Die Finanzämter sind nicht verpflichtet, Steuerberatern die terminlichen Sonderrechte für ihre

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: I R 31/02

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: I R 31/02 Bundesfinanzhof Urt. v. 01.04.2003, Az.: I R 31/02 Gewinne aus dem Betrieb von Seeschiffen im internationalen Verkehr Gewinne stammen nur dann aus dem Betrieb von Seeschiffen im internationalen Verkehr

Mehr

Berücksichtigung eines Investitionsabzugsbetrags beim Abzug von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastungen

Berücksichtigung eines Investitionsabzugsbetrags beim Abzug von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastungen Dok.-Nr.: 0929196 Bundesfinanzhof, VI-R-34/12 Urteil vom 06.02.2014 Berücksichtigung eines Investitionsabzugsbetrags beim Abzug von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastungen Leitsatz: 1.

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v. 28.08.2008, Az.: VI R 44/04

Bundesfinanzhof Urt. v. 28.08.2008, Az.: VI R 44/04 Bundesfinanzhof Urt. v. 28.08.2008, Az.: VI R 44/04 Werbungskosten: Homogene Kurse helfen Steuern sparen Nimmt ein leitender Angestellter an Kursen zur Verbesserung und Förderung der beruflichen Kommunikation

Mehr

Auslandsbeteiligung: Kein prinzipieller Abzug von Verlusten einer luxemburgischen Betriebsstätte nach DBA-Luxemburg

Auslandsbeteiligung: Kein prinzipieller Abzug von Verlusten einer luxemburgischen Betriebsstätte nach DBA-Luxemburg BUNDESFINANZHOF Auslandsbeteiligung: Kein prinzipieller Abzug von Verlusten einer luxemburgischen Betriebsstätte nach DBA-Luxemburg 1. Verluste einer luxemburgischen Betriebsstätte sind nach Art. 20 Abs.

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: III R 44/05

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: III R 44/05 Bundesfinanzhof Urt. v. 20.07.2006, Az.: III R 44/05 Kindergeld: Solange das Kind noch Kontakt zu seinen Eltern hat... Kindergeld steht Pflegeeltern für ein fast erwachsenes Kind nur zu, wenn das Obhuts-

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: VIII R 8/04

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: VIII R 8/04 Bundesfinanzhof Urt. v. 27.10.2004, Az.: VIII R 8/04 Kindergeld: Auch Au-pair-Mädels machen Eltern glücklich Eltern steht auch während eines Au-pair-Aufenthaltes ihrer volljährigen Kinder Kindergeld zu,

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: VI R 36/12

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: VI R 36/12 Bundesfinanzhof Urt. v. 14.11.2013, Az.: VI R 36/12 Übernimmt der Chef die Strafzettel, folgt die Strafe auf dem Fuße Übernimmt ein Arbeitgeber die von ihren Außendienstmitarbeitern kassierten Strafzettel

Mehr

EuGH Urteil vom C-391/97

EuGH Urteil vom C-391/97 TK Lexikon Steuern EuGH Urteil vom 14.09.1999 - C-391/97 EuGH Urteil vom 14.09.1999 - C-391/97 HI932970 Entscheidungsstichwort (Thema) HI932970_1 Nichtanwendung des Ehegattensplitting auf beschränkt Steuerpflichtige

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v. 10.04.2002, Az.: VI R 154/00

Bundesfinanzhof Urt. v. 10.04.2002, Az.: VI R 154/00 Bundesfinanzhof Urt. v. 10.04.2002, Az.: VI R 154/00 Die Lohnsteuerrichtlinien sind kein Gesetz Ob Arbeitnehmer die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen in Anspruch nehmen können, richtet sich nicht

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: IX R 60/98

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: IX R 60/98 Bundesfinanzhof Urt. v. 17.12.2003, Az.: IX R 60/98 Mietvertrag darf auch erst später abgeschlossen werden Hat ein Mann sein Haus einem Angehörigen übertragen und ein lebenslanges Wohnrecht vereinbart,

Mehr

Ein Leiharbeitnehmer verfügt typischerweise nicht über eine regelmäßige Arbeitsstätte. EStG 9 Abs. 5, 4 Abs. 5 Satz 1 Nr.

Ein Leiharbeitnehmer verfügt typischerweise nicht über eine regelmäßige Arbeitsstätte. EStG 9 Abs. 5, 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. BUNDESFINANZHOF Regelmäßige Arbeitsstätte für Leiharbeitnehmer Ein Leiharbeitnehmer verfügt typischerweise nicht über eine regelmäßige Arbeitsstätte. EStG 9 Abs. 5, 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 1, 2, 3,

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v. 14.04.2015, Az.: VI R 89/13

Bundesfinanzhof Urt. v. 14.04.2015, Az.: VI R 89/13 Bundesfinanzhof Urt. v. 14.04.2015, Az.: VI R 89/13 Auch eine Diätverpflegung kann "außergewöhnlich belasten" Der BFH hat entschieden, dass Aufwendungen für ärztlich verordnete Arzneimittel im Rahmen einer

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Klagenfurt Senat 2 GZ. RV/0299-K/12 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des R.G., Pensionist, geb. xy, F,R3, vom 3. Mai 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: III R 31/00

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: III R 31/00 Bundesfinanzhof Urt. v. 04.12.2001, Az.: III R 31/00 Außergewöhnliche Belastung: Gegen grausame Mutter hilft der Fiskus Normalerweise sind Aufwendungen, die durch einen Zivilrechtsstreit entstanden sind,

Mehr

Beendigung der Steuerbefreiung bei Übertragung des Kassenvermögens einer Unterstützungskasse

Beendigung der Steuerbefreiung bei Übertragung des Kassenvermögens einer Unterstützungskasse BUNDESFINANZHOF Urteil vom 14.11.2012, I R 78/11 Beendigung der Steuerbefreiung bei Übertragung des Kassenvermögens einer Unterstützungskasse Leitsätze 1. Eine Übertragung des nahezu gesamten Vermögens

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: VI R 11/04

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: VI R 11/04 Bundesfinanzhof Urt. v. 07.07.2004, Az.: VI R 11/04 Berufsfeuerwehrleute sind viel unterwegs, aber... Wenn auch Berufsfeuerwehrleute viel auf dem Wagen sind, können sie anders als Berufskraftfahrer, Müllfahrzeugführer,

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat (Wien) 14 GZ. RV/1725-W/05 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A-AG, Adresse, vertreten durch B, vom 14. September 2005 gegen den Bescheid

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: III R 28/99

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: III R 28/99 Bundesfinanzhof Urt. v. 19.06.2002, Az.: III R 28/99 Unterhalt: Die Witwenrente zählt nicht immer voll als Einkommen Bezieht eine Witwe für sich und ihre Söhne Sozialhilfe und wird dabei ihre Witwenrente

Mehr

Polnische Arbeitnehmer in Deutschland: Aktuelle lohnsteuerliche Hinweise für Uwe Komm Diplom-Finanzwirt Steuerberater

Polnische Arbeitnehmer in Deutschland: Aktuelle lohnsteuerliche Hinweise für Uwe Komm Diplom-Finanzwirt Steuerberater Polnische Arbeitnehmer in Deutschland: Aktuelle lohnsteuerliche Hinweise für 2013 Uwe Komm Diplom-Finanzwirt Steuerberater Vortrag bei der Deutsch-Polnischen Industrie- und Handelskammer in Wroclaw am

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: VIII R 62/99

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: VIII R 62/99 Bundesfinanzhof Urt. v. 16.04.2002, Az.: VIII R 62/99 Kindergeld: Trotz Behinderung durch Drogen ist Arbeit möglich Zwar kann für ein Kind, das vor dem 27. Geburtstag behindert wird, Kindergeld zustehen.

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: IX R 35/05

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: IX R 35/05 Bundesfinanzhof Urt. v. 10.05.2006, Az.: IX R 35/05 Das Finanzamt darf keine Einnahmekalkulation anfordern Der Besitzer einer möblierten Eigentumswohnung, der seine Immobilie an ständig wechselnde Mieter

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v. 20.01.2009, Az.: IX R 34/07

Bundesfinanzhof Urt. v. 20.01.2009, Az.: IX R 34/07 Bundesfinanzhof Urt. v. 20.01.2009, Az.: IX R 34/07 Ringweise Versicherungsvermittlung hilft nicht beim Steuern sparen Vereinbaren 3 Schwestern, sich ringweise Lebensversicherungen zu vermitteln und die

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: IX R 25/03

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: IX R 25/03 Bundesfinanzhof Urt. v. 15.11.2005, Az.: IX R 25/03 Wenn der Vater für den Sohn... Übernimmt ein Mieter die Kosten für Erhaltungsaufwendungen am Grundstück des Eigentümers, so kann der den Rechnungsbetrag

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: IX R 54/08

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: IX R 54/08 Bundesfinanzhof Urt. v. 25.06.2009, Az.: IX R 54/08 Wenn Wohnungen viele Jahre leer stehen, muss sich was tun... Stehen Räume eines Immobilienbesitzers auf einem Wohn- und Geschäftsgrundstück bereits mehrere

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v. 24.05.2007, Az.: VI R 78/04

Bundesfinanzhof Urt. v. 24.05.2007, Az.: VI R 78/04 Bundesfinanzhof Urt. v. 24.05.2007, Az.: VI R 78/04 Außendienstler kann den Fiskus mitbewirten lassen Bei der Beurteilung, ob Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Bewirtung von Geschäftskunden sowie

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: V R 35/03

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: V R 35/03 Bundesfinanzhof Urt. v. 13.01.2005, Az.: V R 35/03 Nur wer sich wehrt, kann Geld zurückverlangen Ist eine Steuer bestandskräftig festgesetzt worden, so kann sie ggf. aus Billigkeitsgründen nachträglich

Mehr

DNotI. Dokumentnummer: letzte Aktualisierung: BFH, IX R 24/03. EStG 9 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 Nr. 7, 7 Abs.

DNotI. Dokumentnummer: letzte Aktualisierung: BFH, IX R 24/03. EStG 9 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 Nr. 7, 7 Abs. DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: letzte Aktualisierung: 13.12.2005 BFH, 13.12.2005 - IX R 24/03 EStG 9 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 Nr. 7, 7 Abs. 1; HGB 255 Ablösekosten für Erbbaurecht als Herstellungskosten

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: VIII R 92/01

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: VIII R 92/01 Bundesfinanzhof Urt. v. 15.07.2003, Az.: VIII R 92/01 Kindergeld: Bei mehr als 4Monaten ist Schluss mit lustig Für ein Kind, das sich in einer Übergangszeit von mehr als 4 vollen Kalendermonaten zwischen

Mehr

Bundesfinanzhof v , Az.: XI R 7/00

Bundesfinanzhof v , Az.: XI R 7/00 Bundesfinanzhof v. 23.01.2001, Az.: XI R 7/00 Verkleinerter Bezirk bringt trotzdem Bares Wird der Bezirk eines Versicherungsvertreters verkleinert und erhält er von seinem Arbeitgeber dafür eine Abfindung,

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: III R 15/00

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: III R 15/00 Bundesfinanzhof Urt. v. 18.04.2002, Az.: III R 15/00 Außergewöhnliche Belastung: Krankheitsbedingt ins Heim hilft sparen Befindet sich ein Schwerbehinderter (Behinderungsgrad 100 und Merkzeichen ag für

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: V R 28/13

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: V R 28/13 Bundesfinanzhof Urt. v. 16.01.2014, Az.: V R 28/13 Der Hinweis auf Vertragsunterlagen reicht - auch ohne Anlage - aus Enthält eine Eingangsrechnung den Hinweis auf einen Vertrag, der der Rechnung zugrunde

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: III R 14/15

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: III R 14/15 Bundesfinanzhof Urt. v. 04.02.2016, Az.: III R 14/15 Während einer Zweitausbildung kommt es auf Details an Kindergeld wird Eltern für ihren Nachwuchs bis zum vollendeten 18. Geburtstag gezahlt, darüber

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: IX R 3/07

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: IX R 3/07 Bundesfinanzhof Urt. v. 25.02.2009, Az.: IX R 3/07 Auch während der Nießbrauchsbelastung Werbungskosten geltend machen Der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses, das mit einem Nießbrauchsrecht belastet ist,

Mehr