ESF Programm: unternehmenswert:mensch. Prüfung der Förderfähigkeit

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1 ESF Programm: unternehmenswert:mensch Prüfung der Förderfähigkeit

2 Inhaltsverzeichnis 1. Prüfung der generellen Förderfähigkeit 1. Checkliste 1: Prüfung der Förderfähigkeit 2. Checkliste 2: Ausschlussgründe 2. KMU-Förderfähigkeitsprüfung 1. Unternehmensdefinition 2. Kategorisierung 3. Festlegung von Schwellenwerten für KMU in Bezug auf die Unternehmensgröße 3. Allgemeine Informationen Seite: 2

3 Checkliste 1: Prüfung der Förderfähigkeit 1.1. Checkliste 1: Prüfung der Förderfähigkeit ja nein Das Unternehmen ist rechtlich selbständig oder gehört den freien Berufen an oder ist ein gemeinnütziges Unternehmen Es beschäftigt mindestens einen/eine sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer/-in (abhängig Beschäftigte/n) in Vollzeit (Sowohl im letzten Geschäftsjahr vor Erstberatung als auch während der Prozessberatung). (Von einer Vollzeitbeschäftigung wird ab mindestens 35h Wochenarbeitszeit ausgegangen. Entscheidend bei der Angabe ist jedoch die Regelarbeitszeit im Unternehmen.) Seite: 3

4 Checkliste 1: Prüfung der Förderfähigkeit Das Unternehmen hat weniger als 250 Beschäftigte. (Nachweis: KMU-Selbsterklärung) Hinweis: Die Mitarbeiterzahl wird in Jahresarbeitseinheiten (JAE) angegeben. Bei der Berechnung sind Teilzeitkräfte anteilig zu berücksichtigen. Auszubildende, Mitarbeiter in Mutterschutz und Elternzeit sowie geringfügig Beschäftigte (Minijobber) sind nicht hinzuzurechnen. Unternehmen mit ausschließlich geringfügig Beschäftigten sind nicht förderfähig. Jahresumsatz 50 Mio. oder Jahresbilanzsumme 43 Mio. ja nein Seite: 4

5 Checkliste 1: Prüfung der Förderfähigkeit In Brandenburg, Baden-Württemberg, Nordrhein- Westfalen und Sachsen-Anhalt richtet sich das Programm an Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten. (Nachweis: KMU-Selbsterklärung) Hinweis: Die Mitarbeiterzahl wird in Jahresarbeitseinheiten (JAE) angegeben. Bei der Berechnung sind Teilzeitkräfte anteilig zu berücksichtigen. Auszubildende, Mitarbeiter in Mutterschutz und Elternzeit sowie geringfügig Beschäftigte (Minijobber) sind nicht hinzuzurechnen. Unternehmen mit ausschließlich geringfügig Beschäftigten sind nicht förderfähig. Jahresumsatz 2 Mio. oder Jahresbilanzsumme 2 Mio. ja nein Seite: 5

6 Checkliste 1: Prüfung der Förderfähigkeit Der Sitz und die Arbeitsstätte des Unternehmens befindet sich in Deutschland und dem Bundesland der Erstberatungsstelle. (Ausnahmen Leipzig und Lüneburg: Hier Beschränkung auf Zielregion Leipzig bzw. Lüneburg). Das Unternehmen besteht bei Erstberatung mindestens 2 Jahre oder bei Änderung der Rechtsform liegt die Gründung mehr als 5 Jahre zurück. (Nachweis: z.b. Handelsregisterauszug, Vereinsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Kammernachweis etc.) ja nein Seite: 6

7 Checkliste 1: Prüfung der Förderfähigkeit ja nein Das Unternehmen erfüllt die Kriterien der De-minimis Erklärung. (Keine staatlichen Beihilfen in Höhe von über (inkl. des geplanten uwm Projektes) innerhalb der letzten 3 Steuerjahre) Seite: 7

8 Checkliste 2: Ausschlussgründe 1.2. Checkliste 2: Ausschlussgründe ja nein Der Unternehmenszweck dient der landwirtschaftlichen Primärerzeugung, der Aquakultur oder der Fischerei. (Nachweis: Branchenangabe) Das Unternehmen ist als Unternehmens- oder Wirtschaftsberater/-in in mindestens einem Handlungsfeld von uwm tätig. Seite: 8

9 Checkliste 2: Ausschlussgründe ja nein Das Unternehmen hat in der Modellphase von uwm ( ) vor weniger als 2 Jahren bereits eine Förderung erhalten. (Stichtag: letzter Beratungstag gemäß Tagesprotokoll vor Erstberatung) Das Unternehmen hat in der Förderperiode bereits 10 Tage geförderte Beratung in Anspruch genommen und das Ende der Beratung ist noch nicht 2 Jahre her. Seite: 9

10 Checkliste 2: Ausschlussgründe ja nein Am Unternehmen sind juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Eigenbetriebe einer solchen mit einem Anteil von mehr als 25% beteiligt. Über das Unternehmen ist ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet. Seite: 10

11 Checkliste 2: Ausschlussgründe ja nein Es ist eine Zwangsvollstreckung eingeleitet oder betrieben. Unternehmensorgane wurden aufgefordert eine eidesstattliche Versicherung abzugeben oder das Unternehmen befindet sich in der Phase der Überwachung eines Insolvenzplans. Das Unternehmen liegt mit dem/der Berater/in im Rechtsstreit über die Beratung. Das Unternehmen erfüllt nicht die Kriterien der EU-KMU- Definition. Seite: 11

12 KMU-Förderfähigkeitsprüfung 2. KMU-Förderfähigkeitsprüfung Prüfung der KMU-Kriterien gemäß Empfehlung 2003/361/EG der Europäischen Kommission Zweck der KMU-Definition: Eingrenzung der KMU durch die Definition, Kategorisierung und Schwellenwerte ermöglicht es die zentrale Rolle der KMU hervorzuheben und zu fördern Seite: 12

13 KMU-Förderfähigkeitsprüfung 2.1. Unternehmensdefinition als Unternehmen gilt: jede Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform, die (regelmäßig) eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt wirtschaftliche Tätigkeit (gemäß EuGH): jede Tätigkeit, die darin besteht, Güter oder Dienstleistungen auf einem bestimmten Markt anzubieten Seite: 13

14 KMU-Förderfähigkeitsprüfung 2.2. Unternehmenskategorisierung Es werden 3 Unternehmenstypen unterschieden: a) Eigenständiges Unternehmen b) Partnerunternehmen c) Verbundunternehmen Seite: 14

15 KMU-Förderfähigkeitsprüfung a) Eigenständiges Unternehmen Ein Unternehmen ist völlig unabhängig, d. h. es ist nicht an anderen Unternehmen beteiligt und es gibt keine Beteiligung anderer Unternehmen an meinem Unternehmen. Oder: Ein Unternehmen hält weniger als 25 % des Kapitals oder der Stimmrechte (unter Berücksichtigung des jeweils höheren Anteils) an einem oder mehreren anderen Unternehmen, und/oder Außenstehende halten weniger als 25 % des Kapitals oder der Stimmrechte (unter Berücksichtigung des jeweils höheren Anteils) an meinem Unternehmen. Seite: 15

16 Eigenständiges Unternehmen KMU-Förderfähigkeitsprüfung Ist nicht gleichzusetzen mit der rechtlichen Selbständigkeit des Unternehmens Seite: 16

17 KMU-Förderfähigkeitsprüfung b) Partnerunternehmen Mein Unternehmen hält mindestens 25 %, jedoch nicht mehr als 50% des Kapitals oder der Stimmrechte an einem anderen Unternehmen, und/oder ein anderes Unternehmen hält einen Anteil von mindestens 25 %, jedoch nicht mehr als 50% an meinem Unternehmen. Berechnung der Schwellenwerte: Mitarbeiterzahl und Finanzangaben müssen anteilmäßig (z.b. 30%) zu den eigenen Daten hinzuaddiert werden. Seite: 17

18 KMU-Förderfähigkeitsprüfung Partnerunternehmen Seite: 18

19 Beispiel zur Berechnung der Schwellenwerte bei einem Partnerunternehmen KMU-Förderfähigkeitsprüfung Autohaus A (das Unternehmen in der Erstberatung) ist zu 30% an Autohaus B und zu 40% an Autohaus C beteiligt Bei der Berechnung der Schwellenwerte müssen die Mitarbeiter- und Finanzdaten von A zu 100%, von B zu 30% und von C zu 40% berücksichtigt bzw. addiert werden. Sollten dadurch die Schwellenwerte übertroffen werden, ist keine Förderung möglich. Seite: 19

20 KMU-Förderfähigkeitsprüfung c) Verbundunternehmen Zwei oder mehrere Unternehmen sind miteinander verbunden, insbesondere wenn ein Unternehmen in Bezug auf das andere Unternehmen die Mehrheit der Stimmrechte der Aktionäre oder Gesellschafter hält berechtigt ist, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungsoder Aufsichtsgremiums zu bestellen oder abzuberufen kann aufgrund eines geschlossenen Vertrags oder durch eine Klausel in der Satzung eines der Unternehmen einen beherrschenden Einfluss ausüben. kann kraft einer Vereinbarung die alleinige Kontrolle über die Mehrheit der Stimmrechte der Aktionäre oder Gesellschafter ausüben. Seite: 20

21 KMU-Förderfähigkeitsprüfung Verbundunternehmen Zwei oder mehrere Unternehmen sind miteinander verbunden, wenn die Unternehmen, durch eine natürliche Person oder eine gemeinsam handelnde Gruppe natürlicher Personen miteinander in einer dieser Beziehungen stehen, sofern diese Unternehmen ganz oder teilweise in demselben Markt oder in benachbarten Märkten tätig sind. (Als benachbarter Markt gilt der Markt für ein Produkt oder eine Dienstleistung, der dem betreffenden Markt unmittelbar vor- oder nachgeschaltet ist) Berechnung: Mitarbeiterzahl und Finanzangaben müssen zu 100% zu den eigenen Daten hinzuaddiert werden Seite: 21

22 KMU-Förderfähigkeitsprüfung Verbundunternehmen Seite: 22

23 KMU-Förderfähigkeitsprüfung Beispiel 1 zur Berechnung der Schwellenwerte bei einem verbundenen Unternehmen Autohaus A (das Unternehmen in der Erstberatung) ist zu 60% an Autohaus B und zu 80% an Autohaus C beteiligt. Bei der Berechnung der Schwellenwerte müssen die Mitarbeiter- und Finanzdaten von A zu 100%, von B zu 100% und von C zu 100% berücksichtigt bzw. addiert werden Sollten dadurch die Schwellenwerte übertroffen werden, ist keine Förderung möglich Sollten die Schwellenwerte eingehalten werden, kann A gefördert werden, eine weitere Förderung von B und C wäre dagegen nicht möglich Seite: 23

24 KMU-Förderfähigkeitsprüfung Beispiel 2 zur Berechnung der Schwellenwerte bei einem verbundenen Unternehmen Autohaus A gehört zu 100% einem Gesellschafter (z.b. natürliche Person oder eine Verwaltungsgesellschaft), der ebenso zu 51% an Autohaus B beteiligt ist. D.h. A und B sind über den Gesellschafter miteinander verbunden. Bei der Berechnung der Schwellenwerte müssen die Mitarbeiter- und Finanzdaten von A zu 100% und B zu 100% berücksichtigt bzw. addiert werden. Sollten dadurch die Schwellenwerte übertroffen werden, ist keine Förderung möglich (auch nicht für Autohaus B) Sollten die Schwellenwerte eingehalten werden, kann A gefördert werden, eine weitere Förderung von B wäre dagegen nicht möglich Seite: 24

25 KMU-Förderfähigkeitsprüfung Beispiel 3 zur Berechnung der Schwellenwerte bei einem verbundenen Unternehmen Unternehmen A ist ein deutsches Mittelstandsunternehmen aus dem produzierenden Gewerbe, das seinen Haupt- und Verwaltungssitz mit 60 Mitarbeitern in Deutschland hat. Allerdings lässt es seine Produkte in zwei eigenen Werken (bzw. 100%igen Tochterunternehmen) in Asien und Osteuropa produzieren, die jeweils 100 Mitarbeiter haben. Da der Schwellenwert der Mitarbeiter-Zahl nicht eingehalten wird, kann A nicht gefördert werden. Seite: 25

26 KMU-Förderfähigkeitsprüfung Hinweise zur Prüfung von verbundenen Unternehmen: 1) Es ist keine Mehrfachbegünstigung von (Verbund-)Unternehmen möglich, sondern es kann nur einer der Verbundpartner gefördert werden, selbst wenn der ganze Verbund die Schwellenwerte einhält. (Bei Partnerunternehmen können hingegen mehrere Unternehmen gefördert werden.) 2) Unternehmen gelten ebenso als verbunden, wenn sie den oder die selben Eigentümer (z.b. Gesellschafter) haben und auf gleichen oder benachbarten Märkten tätig sind. 3) Bei der Berechnung der Schwellenwerte sind alle Standorte/ Beteiligungen (weltweit) einzubeziehen. Seite: 26

27 2.3.Schwellenwerte gemäß EU-KMU-Definition: KMU-Förderfähigkeitsprüfung Die Größenklasse der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) setzt sich aus Unternehmen zusammen, die weniger als 250 Personen beschäftigen die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. beläuft. Seite: 27

28 KMU-Förderfähigkeitsprüfung In Baden-Württemberg (BW), Brandenburg (BB), Nordrhein- Westfalen (NW) und Sachsen-Anhalt (ST) richtet sich das Programm ausschließlich an Kleinstunternehmen die weniger als 10 Personen beschäftigen die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 2 Mio. erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 2 Mio. beläuft. Unternehmen, die über diesen Werten liegen, können nicht gefördert werden Seite: 28

29 Fördersatz Es gibt zwei Fördersätze 50 % und 80 %. Den Fördersatz von 80 % erhalten ausschließlich Kleinstunternehmen. (weniger als 10 Beschäftigte, Jahresumsatz 2 Mio. oder Jahressumme 2 Mio. ) Unternehmen, die über diesen Schwellenwerten liegen, jedoch die EU- KMU-Grenzen einhalten, erhalten einen Fördersatz von 50 %. Darunter fallen sowohl Mittlere als auch Kleine Unternehmen. Beispiel: Ein Unternehmen beschäftigt 9 Mitarbeiter und erzielt mehr als 2 Mio. Jahresumsatz und Bilanzsumme. Das Unternehmen erhält einen Fördersatz von 50 %. Seite: 29

30 Schwellenwerte gemäß EU-KMU-Definition: KMU-Förderfähigkeitsprüfung Fördersatz 50 % Fördersatz 80 % In BB, BW, NW, ST werden nur Kleinstunternehmen gefördert Seite: 30

31 KMU-Förderfähigkeitsprüfung Berechnung der Schwellenwerte der EU-KMU-Definition: Mitarbeiterzahl: Die Mitarbeiterzahl wird in Jahresarbeitseinheiten (JAE) angegeben. Bei der Berechnung sind Teilzeitkräfte anteilig zu berücksichtigen. Auszubildende, Mitarbeiter in Mutterschutz und Elternzeit sowie geringfügig Beschäftigte (Minijobber) sind nicht Umsatz: ohne MWSt und sonstiger indirekter Steuern / Abgaben Jahresbilanzsumme: Gemäß Rechnungs- bzw. Jahresabschluss Berechnungsstichtag: letztes Geschäftsjahr vor Erstberatung (z.b , bei Erstberatung in 2015, falls Geschäftsjahr = Kalenderjahr) Seite: 31

32 KMU-Förderfähigkeitsprüfung Bei Fragen betreffend die EU-KMU Definition können Sie sich auch an folgende Stelle wenden: Weitere Informationen: Die neue KMU-Definition Benutzerhandbuch und Nutzererklärung de.pdf Neueste Version (auf Englisch): User guide to the SME definition Seite: 32

33 Allgemeine Informationen Die Prozessberatung kann maximal 10 Beratungstage umfassen. Für einen Beratungstag wird ein Höchstsatz in Form einer Pauschale in Höhe von 1000,00 netto festgelegt. Mit dieser Pauschale sind alle Beratungsleistungen abgedeckt. Ein Beratungstag umfasst 8 Stunden, die auf mehrere Tage aufgeteilt werden können. Die Förderquote für Unternehmen liegt bei 50 %, außer für Kleinstunternehmen, hier beträgt die Förderquote 80 %, jeweils unabhängig vom Sitz des Unternehmens. 50 % bzw. 20 % der förderfähigen Honorarpauschale sind vom Unternehmen als Eigenanteil aufzubringen. Seite: 33

34 Allgemeine Informationen Fristen Start: Datum des Beratungschecks Laufzeit der Prozessberatung: 9 Monate 1 Monat zur Einreichung der Unterlagen beim BVA max. 10 Monate Beratungstage außerhalb des Vorhabenzeitraumes von bis zu 9 Monaten sind nicht förderfähig. Sollte die Prozessberatung vor Ablauf der max. 9 monatigen Vorhabenlaufzeit beendet werden, so verlängert sich entsprechend die Frist zur Einreichung der Antrags- und Abrechnungsunterlagen Seite: 34

35 Allgemeine Informationen Hat das Unternehmen bereits im Rahmen der Richtlinie über die Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatungen des BMWi in den letzten 2 Jahren Beratungen zur Fachkräftegewinnung und sicherung, zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund, zur Gestaltung der Arbeit für Mitarbeiter/innen mit Behinderung zur altersgerechten Gestaltung der Arbeit in Anspruch genommen, so sind diese bei uwm anzurechnen. Seite: 35

36 Allgemeine Informationen Der Beratungscheck gilt als vorzeitiger Maßnahmenbeginn (VZM). Die Zulassung begründet weder dem Grunde noch der Höhe nach einen Rechtsanspruch auf die Gewährung der beantragten Zuwendung. Seite: 36

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