L E R N Z I E L. - mit Hilfe dieser Grundlagen die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns im Einzelfall beurteilen
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- Wolfgang Schmid
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1 Fachbereiche: Kommunaler Verwaltungsdienst Staatlicher Verwaltungsdienst Fach: Gesamtstunden: Allgemeines Verwaltungsrecht (AVR) 195 Die Studierenden sollen L E R N Z I E L - die allgemein für das Veraltungshandeln maßgebenden Rechtsgrundlagen, insbesondere Aufbau und Aufgaben der Verwaltung, die Arten des Verwaltungshandelns, Verwaltungsverfahren und -vollstreckung sowie die Kontrolle durch Widerspruchs- und Gerichtsverfahren erläutern - mit Hilfe dieser Grundlagen die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns im Einzelfall beurteilen - die Grundzüge des verwaltungsgerichtlichen Hauptsacheverfahrens und des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes kennen - Bescheide und einfache Schriftsätze der Behörden in verwaltungsgerichtlichen Verfahren formulieren.
2 Lehrthemen 1. Verwaltung und Recht 1.1 Verwaltung und Gewaltenteilung 1.2 Begriff der Verwaltung 1.3 Verwaltungsrecht als Teilgebiet des öffentlichen Rechts, Abgrenzung zum Zivilrecht 1. Grundsatz des Vorrangs des Gesetzes 1.5 Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes, Eingriffs- und Leistungsverwaltung 1.6 Bedeutung der Grundrechte, des Gleichheitssatzes und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit für die Verwaltungspraxis 1.7 Bedeutung des europäischen Gemeinschaftsrechts für die Verwaltungspraxis 1.8 Relativierung der Gesetzesbindung durch Ermessen, unbestimmte Rechtsbegriffe 1.9 Verwaltungsvorschriften 1.10 Bedeutung subjektiv-öffentlicher Rechte 2. Überblick über Aufbau und Träger der Bundes-, Landesund Kommunalverwaltung 3. Das Verwaltungshandeln 3.1 Überblick über die Handlungsformen der Verwaltung (einschließlich des privatrechtlichen Verwaltungshandelns) 3.2 Begriff und Arten des Verwaltungsaktes, Zusicherung 3.3 Das rechtmäßige Zustandekommen eines Verwaltungsaktes, insbesondere die verfahrensmäßigen Voraussetzungen (Zuständigkeit, Untersuchungsgrundsatz, ausgeschlossene Personen, Befangenheit, Akteneinsicht, Datenschutz, Anhörung, Begründung) 3. Wirkung des Verwaltungsaktes (Wirksamkeit, Bestandskraft, formelle und materielle Fehlerhaftigkeit, Nichtigkeit, Heilung und Folgen von Fehlern) 3.5 Nebenbestimmungen des Verwaltungsaktes Übungen Empfohlene Stunden Studienabschnitt /Stunden S 1 60
3 S 2. Die Aufhebung des Verwaltungsaktes.1 Überblick über Aufhebungsmöglichkeiten des Verwaltungsaktes (einschließlich Widerspruchsverfahren).2 Rücknahme und Widerruf.3 Wiederaufgreifen des Verfahrens Übungen Klausurwoche S Die Verwaltungsvollstreckung 5.1 Überblick (einschließlich Vollstreckung von Geldforderungen) 5.2 Mittel des Verwaltungszwangs 5.3 Das gestreckte Verfahren des Verwaltungszwangs (einschließlich der Darstellung der Anordnung der sofortigen Vollziehung und der gegen sie gegebenen Rechtsbehelfe) 5. Der sofortige Vollzug 5.5 Kosten des Verwaltungszwangs Übungen S Kontrolle der Verwaltung durch das Widerspruchsverfahren/ Vorverfahren (mit Übungen aus einschlägigen Gebieten) 7. Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz: Grundzüge des Hauptsacheverfahrens, Anfechtungs- und Verpflichtungsklage, mit Übungen zum Aufbau und Formulieren von Schriftsätzen Klausurwochen
4 S 8. Vorläufiger Rechtsschutz ( 80 Abs. und 5 VwGO) und Überblick über 123 VwGO) mit Übungen zum Aufbau und Formulieren von Schriftsätzen und Bescheiden 9. Der verwaltungsrechtliche Vertrag im Überblick 10. Amtshaftung im Überblick 11. Einfluss des Europarechts auf das Verwaltungsrecht Übungen zu Bescheiden und behördlichen Schreiben S Repetitorium (AVR und POR) 20 20
5 Studienfach: Allgemeines Verwaltungsrecht Stunden: 60 Studienabschnitt: S 1 Die Studierenden sollen das Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung einschließlich seiner Relativierung und die Bedeutung von Verwaltungsvorschriften beurteilen, die subjektiv-öffentlichen Rechte in ihrer Bedeutung einschätzen. 1. Verwaltung und Recht 1.1. Verwaltung und Gewaltenteilung 1.2. Begriff der Verwaltung 1.3. Verwaltungsrecht als Teilgebiet des öffentlichen Rechts, Abgrenzung zum Zivilrecht 1.. Grundsatz des Vorrangs des Gesetzes 1.5. Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes, Eingriffs- und Leistungsverwaltung 1.6. Bedeutung der Grundrechte, des Gleichheitssatzes und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit für die Verwaltungspraxis 1.7. Bedeutung des Europäischen Gemeinschaftsrechts für die Verwaltungspraxis 1.8. Relativierung der Gesetzesbindung durch Ermessen, unbestimmte Rechtsbegriffe 1.9. Verwaltungsvorschriften Bedeutung subjektiv-öffentlicher Rechte Zeit- wert 16 alle Fächer des besonderen Verwaltungsrechts Staatsrecht: Rechtsstaat Grundrechte
6 Studienfach: Allgemeines Verwaltungsrecht Stunden: 60 Studienabschnitt: S 1 Die Studierenden sollen Träger und Aufbau der öffentlichen Verwaltung beschreiben und in ihrer funktionellen Bedeutung abgrenzen Überblick über Aufbau und Träger der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung 2.1. Originäre Verwaltungsträger: Bund und Land (unmittelbare Staatsverwaltung) 2.2. Verselbstständigte Verwaltungsträger: Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts (mittelbare Staatsverwaltung) 2.3. Beliehene als Verwaltungsträger 2.. Überblick über den Verwaltungsaufbau des Bundes, des Landes NRW und der Gemeinden/Gemeindeverbände im Land NRW mit Hinweisen über die Aufsicht 2.5. Organisation innerhalb eines Verwaltungsträgers (Organ, Behördenbegriff, Amt, Amtswalter) Öffentliche Finanzwirtschaft: Träger der öffentlichen Finanzwirtschaft Staatsrecht: Staatsorgane des Bundes und des Landes NRW Kommunalrecht: Kommunalkörperschafte n Öffentliches Dienstrecht: Dienstherrnfähigkeit und Organe des Dienstherrn
7 Studienfach: Allgemeines Verwaltungsrecht Stunden: 60 Studienabschnitt: S 1 Die Studierenden sollen den Verwaltungsakt als zentrales Instrument des Verwaltungshandelns bewerten und auf praktische Fälle anwenden. 3. Das Verwaltungshandeln 3.1 Überblick über die Handlungsformen der Verwaltung (einschließlich des privatrechtlichen Verwaltungshandelns) 3.2 Begriff und Arten des Verwaltungsaktes, Zusicherung 32 alle Fächer des besonderen Verwaltungsrechts; Staatsrecht: Grundrechte 3.3 Das rechtmäßige Zustandekommen eines Verwaltungsaktes - verfahrensrechtlich (Zuständigkeit, Untersuchungsgrundsatz, ausgeschlossene Personen, Befangenheit, Akteneinsicht, Datenschutz, Anhörung, Begründung) - materiellrechtlich Verfahrensrechtliche Voraussetzungen des nichtförmlichen Verwaltungsverfahrens (insbesondere Zuständigkeit, Beteiligte, Untersuchungsgrundsatz, ausgeschlossene Personen, Befangenheit, Akteneinsicht, Datenschutz, Anhörung, Bevollmächtigte, Begründung) Hinweis auf förmliche Verwaltungsverfahren
8 Studienfach: Allgemeines Verwaltungsrecht Stunden: 60 Studienabschnitt: S 1 3. Wirkung des Verwaltungsaktes (Wirksamkeit, Bekanntgabe und Zustellung, Bestandskraft, formelle und materielle Fehlerhaftigkeit, Nichtigkeit, Heilung und Folgen von Fehlern) 3.5 Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt (Abgrenzungen, Arten, Zulässigkeit) Übungen 8
9 Studienfach: Allgemeines Verwaltungsrecht Stunden: 33 Studienabschnitt: S 2 Die Studierenden sollen die Regeln über die Aufhebung von Verwaltungsakten als Ausdruck des Rechtsstaatsprinzips bewerten und auf praktische Fälle anwenden.. Aufhebung von Verwaltungsakten.1 Überblick über die Möglichkeiten zur Aufhebung des Verwaltungsaktes (einschließlich Widerspruchsverfahren).2 - Rücknahme - Widerruf einschließlich Verfahrensfragen bei der Aufhebung von Verwaltungsakten 2 alle Fächer des besonderen Verwaltungsrechts.3 Wiederaufgreifen des Verfahrens Übungen 6 Klausurwoche 3
10 Studienfach: Allgemeines Verwaltungsrecht Stunden: 26 Studienabschnitt: S 3.1 Die Studierenden sollen den Verwaltungszwang in seinen wesentlichen Problemen beherrschen und über die Verwaltungsvollstreckung im Übrigen einen Überblick geben Die Verwaltungsvollstreckung 5.1 Überblick über die Vollstreckung von Geldforderungen und den Verwaltungszwang 5.2 Mittel des Verwaltungszwangs (Ersatzvornahme, Zwangsgeld, unmittelbarer Zwang) 5.3 Das gestreckte Verfahren des Verwaltungszwangs (Zulässigkeit, Verfahren, Anordnung der sofortigen Vollziehung, Rechtsbehelfe) 18 Ordnungswidrigkeitenre cht Polizei- und Ordnungsrecht: Ordnungsverfügung einschließlich Durchsetzung und sofortiger Vollzug 5. Der sofortige Vollzug (Zulässigkeit, Zwangsmittel im sofortigen Vollzug) 5.5 Kosten und Gebühren des Verwaltungszwangs ( 11, 7a KostO NRW) Übungen 8
11 Studienfach: Allgemeines Verwaltungsrecht Stunden: 2 Studienabschnitt S: 3.2 ab EJ 2006 Die Studierenden sollen das Widerspruchsverfahren anwenden, das verwaltungsgerichtliche Hauptsacheverfahren kennen und Klagearten abgrenzen und deren Voraussetzungen darstellen können 3 6. Kontrolle der Verwaltung durch das Widerspruchsverfahren/Vorverfahren (mit Übungen aus einschlägigen Gebieten) 7. Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz: Grundzüge des Hauptsacheverfahrens, Anfechtungs- und Verpflichtungsklage, mit Übungen zum Aufbau und Formulieren von Schriftsätzen Klausurwochen Juristische Methodik: Bescheidtechnik Sozialrecht Öffentliches Dienstrecht: Widerspruch und Klage im Beamtenrecht Baurecht
12 Studienfach: Allgemeines Verwaltungsrecht Studienabschnitt: S ab EJ 2006 Stunden: Die Studierenden sollen die Institute des vorläufigen Rechtsschutzes verstehen, die Grundregeln des verwaltungsrechtlichen Vertrages kennen, das Rechtsinstitut der Amtshaftung kennen Vorläufiger Rechtsschutz ( 80 Abs. und 5 VwGO und Überblick über 123 VwGO) mit Übungen zum Aufbau und Formulieren von Schriftsätzen und Bescheiden 9. Der verwaltungsrechtliche Vertrag im Überblick 10. Amtshaftung im Überblick 11. Einfluss des Europarechts auf das Verwaltungsrecht Übungen zu Bescheiden und behördlichen Schreiben Repetitorium (AVR und POR) Bürgerliches Recht: Allg. Lehren, Recht der Schuldverhältnisse Staatsrecht Europarecht
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