Rechtliche Rahmenbedingungen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Rechtliche Rahmenbedingungen"

Transkript

1 Rechtliche Rahmenbedingungen Schwerpunktinitiative Digitale Informationen 4. Leipziger Kongress für Information und Bibliothek Dr. Harald Müller

2

3

4 (Wissenschafts-) Urheberrecht 3. Korb für Bildung und Wissenschaft Wissenschaftsstandort Deutschland Rahmenbedingungen für Wissenschaft Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG Wissenschaftsfreiheit Derzeitiges Urheberrecht für digitale Werke ist innovationshemmend Anliegen & Desiderate der Allianz

5 Urheberrecht 3. Korb 52a Entfristung 52b Ausweitung auf Netzwerke 53 Ausweitung = Langzeitarchivierung 53a Digitalkopienversand von Bibliotheken erweitern 53a Digitalkopienversand auch für mittelbare Erwerbszwecke Zweitveröffentlichungsrecht für Autoren

6 Weitere Forderungen Technische Schutzmaßnahmen 95a und vertragliche Regelungen (Vertragsfreiheit) unterlaufen oft Schranken für Bildung und Wissenschaft Deshalb neuer Satz (Vorbild 87e): Vertragliche Regelungen, die urheberrechtliche Schranken zu Gunsten von Bildung und Wissenschaft ausschließen, sind unwirksam.

7 Verwaiste Werke - Optionen 1. Nichts Tun Es gibt keine verwaisten Werke. Wer sucht, der wird einen Rechtsinhaber finden. 2. Urheberrechtliche Schranke Wenn nach einer sorgfältigen Suche keine Rechtsinhaber gefunden werden, darf das Werk ohne haftungsrechtliche Folgen genutzt werden. Zwei Varianten denkbar: 2.1 Ohne Vergütung. Zahlung nur, wenn Rechtsinhaber sich meldet. 2.2 Vergütung an Verwertungsgesellschaft. 3. Extensive collective licenses model (Nordische Staaten) Verwertungsgesellschaften vergeben Nutzungsrechte (Lizenzen) und erhalten dafür Vergütungen. 4. Kanadisches Modell Wenn nach einer sorgfältigen Suche keine Rechtsinhaber gefunden werden, erteilt Regierung eine Lizenz.

8 Urheberrechtliche Schranke Entwurf 53b UrhG (Verwaiste Werke) (1) Die Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung von Werken, deren Urheber nicht mehr bekannt oder auffindbar sind, durch öffentlich zugängliche Bibliotheken, Archive und Museen ist zulässig. (2) Mit der Vervielfältigung oder der öffentlichen Zugänglichmachung darf erst begonnen werden, wenn die Absicht, von der Berechtigung nach Absatz 1 Gebrauch zu machen, dem Urheber oder, wenn sein Wohnort oder Aufenthaltsort unbekannt ist, dem Inhaber des ausschließlichen Nutzungsrechts durch eingeschriebenen Brief mitgeteilt worden ist und seit Absendung des Briefes zwei Wochen verstrichen sind. Ist auch der Wohnort oder Aufenthaltsort des Inhabers des ausschließlichen Nutzungsrechts unbekannt, so kann die Mitteilung durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger bewirkt werden. (3) Den Urhebern steht eine angemessene Vergütung zu, die nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden kann.

9 Allgemeine Wissenschaftsschranke Fragmentierung des Urheberrechts 46, 47, 51, 52a, 52b, 53, 53a, 87c Vorbild 45, 45a = Gruppenbezogene Schrankenregelungen Neuer 45b

10 45b Wissenschaftlicher Gebrauch und Unterricht (1) Für Zwecke des wissenschaftlichen Gebrauchs und des Unterrichts ist zulässig

11 12 UStG (1) Die Steuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz neunzehn Prozent der Bemessungsgrundlage ( 10, 11, 25 Abs. 3 und 25a Abs. 3 und 4). (2) Die Steuer ermäßigt sich auf sieben Prozent für die folgenden Umsätze: 1. die Lieferungen, die Einfuhr und den innergemeinschaftlichen Erwerb der in der Anlage bezeichneten Gegenstände;...

12 Anlage 2 (zu 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2) Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände (Fundstelle: BGBl. I 2006, ; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Nr. 49

13 Ermäßigter Steuersatz Nicht aufgeführt: AV-Medien Digitale Medien Software Mikroformen Aufzählung ist abschließend d.h. 7% MWSt nur für Druckmedien

14

15 Darüber hinaus werden sich die Allianz- Partnerorganisationen dafür einsetzen, dass die derzeitige Wettbewerbsverzerrung zwischen Printpublikationen und digitalen Publikationen durch eine Angleichung der Mehrwertssteuersätze aufgehoben wird. Anzustreben ist, für digitale Medien analog zu den Printmedien einen reduzierten Mehrwertsteuer-Satz zu erreichen.

Neue Wege im Urheberrecht Die Allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke

Neue Wege im Urheberrecht Die Allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke Neue Wege im Urheberrecht Die Allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke Dr. Arne Upmeier Ein langer Weg zum Allheilmittel? Aktionsbündnis Urheberrecht I Juli 2002 Aktionsbündnis Urheberrecht präsentiert

Mehr

Umsatzsteuer für digitale Publikationen

Umsatzsteuer für digitale Publikationen Umsatzsteuer für digitale Publikationen Recht in der Medienbearbeitung Weimar, 11. Nov. 2009 Dr. Harald Müller Sachverhalt: Bibliothek lizenziert Zugriff auf E-Journal oder Datenbank Anbieter hat Geschäftssitz/Server

Mehr

Der Dritte Korb aus Sicht der Wissenschaft

Der Dritte Korb aus Sicht der Wissenschaft Institut für Geistiges Eigentum Wettbewerbs- und Medienrecht Der Dritte Korb aus Sicht der Wissenschaft Publikationskultur Plagiat und Urheberrecht 29. 30. März 2012, Weimar Dr. Anne Lauber-Rönsberg Institut

Mehr

Forschende: Welche Nutzungen erlaubt ihnen 60c UrhG- NEU?

Forschende: Welche Nutzungen erlaubt ihnen 60c UrhG- NEU? Forschende: Welche Nutzungen erlaubt ihnen 60c UrhG- NEU? Thomas Hartmann Morgen, Kinder, wird s was geben! Das neue Wissenschafts- Urheberrecht Berlin, Dezember 2017 Das UrhWissG (ab 01.03.2018) Die Schranken

Mehr

Innergemeinschaftlicher Erwerb oder Erwerb aus Drittländern

Innergemeinschaftlicher Erwerb oder Erwerb aus Drittländern Innergemeinschaftlicher Erwerb oder Erwerb aus Drittländern Steuerrechtliche Fragen in der Medienbearbeitung Hannover 3. Mai 2012 Harald Müller Der Fall: Bibliothek kauft Bücher aus Japan im Wert von 2.500,-

Mehr

Novellierung des Urheberrecht

Novellierung des Urheberrecht Novellierung des Urheberrecht Aktuelle Entwicklungen B. Klotz-Berendes, 16.10.2007 1 UrhG Stand: 14. Oktober 2007 Bundestag hat am 5. Juli 2007 am letzten Sitzungstag vor der Sommerpause den Gesetzentwurf

Mehr

Rechtsprobleme bei der Verwaltung von Nachlässen

Rechtsprobleme bei der Verwaltung von Nachlässen Rechtsprobleme bei der Verwaltung von Nachlässen 3 Urheberrechte/Persönlichkeitsrechte beim Management von Nachlässen und Autorenbibliotheken. Berlin 23./24. April 2009 Dr. Harald Müller Urheberrecht /

Mehr

Dr. Ruth Katzenberger-Schmelcher. Das UrhWissG. und seine Auswirkungen auf die bibliothekarische Arbeit

Dr. Ruth Katzenberger-Schmelcher. Das UrhWissG. und seine Auswirkungen auf die bibliothekarische Arbeit Dr. Ruth Katzenberger-Schmelcher Das UrhWissG und seine Auswirkungen auf die bibliothekarische Arbeit Urheberrecht: Worum geht es? 1 UrhG Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen

Mehr

Von der Wertlosigkeit der Gesetzgebung im digitalen Wandel.

Von der Wertlosigkeit der Gesetzgebung im digitalen Wandel. Von der Wertlosigkeit der Gesetzgebung im digitalen Wandel. Eric W. Steinhauer Hagen und Berlin Julius von Kirchmann (1848) drei berichtigende Worte des Gesetzgebers, und ganze Bibliotheken werden zu Makulatur.

Mehr

Aktuelle Entwicklungen im Urheberrecht Kopienversand Elektronische Leseplätze

Aktuelle Entwicklungen im Urheberrecht Kopienversand Elektronische Leseplätze Aktuelle Entwicklungen im Urheberrecht Kopienversand Elektronische Leseplätze VDB-Regionalverband Südwest 27. November 2008, Ludwigsburg 53a Kopienversand auf Bestellung NEU (1) Zulässig ist auf Einzelbestellung

Mehr

Neues zum Urheberrechts-Wissensgesellschafts- Gesetz. Katrin Falkenstein-Feldhoff

Neues zum Urheberrechts-Wissensgesellschafts- Gesetz. Katrin Falkenstein-Feldhoff Neues zum Urheberrechts-Wissensgesellschafts- Gesetz Katrin Falkenstein-Feldhoff Bundesgesetzblatt 2017 Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz

Mehr

Vorstandsaktivitäten des dbv in Sachen Digitalisierung und Urheberrecht

Vorstandsaktivitäten des dbv in Sachen Digitalisierung und Urheberrecht Vorstandsaktivitäten des dbv in Sachen Digitalisierung und Urheberrecht Dr. Frank Simon-Ritz Bericht auf der Frühjahrstagung der Sektion 4 des dbv am 28.03.2012 in Koblenz 1. Digitalisierung 16.01.2012

Mehr

Deutscher Bibliotheksverband e.v. Urheberrecht für die Wissensgesellschaft - Herausforderungen in der digitalen Welt"

Deutscher Bibliotheksverband e.v. Urheberrecht für die Wissensgesellschaft - Herausforderungen in der digitalen Welt Deutscher Bibliotheksverband e.v. Urheberrecht für die Wissensgesellschaft - Herausforderungen in der digitalen Welt" 25.10.2012 Angemessene Schranken des Wissenschaftsurheberrechts in Zeiten der Digitalisierung

Mehr

Synopse UrhWissG (Auszüge)

Synopse UrhWissG (Auszüge) Synopse UrhWissG (Auszüge) UrhG UrhWissG 52a Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung 60a Unterricht und Lehre (1) Zulässig ist, 1. veröffentlichte kleine Teile eines Werkes, Werke geringen

Mehr

Urheberrecht in der wissensbasierten Gesellschaft

Urheberrecht in der wissensbasierten Gesellschaft Urheberrecht in der wissensbasierten Gesellschaft Rahmenbedingungen für Archive Prof. Dr. Michael Grünberger, LL.M. (NYU) Bayreuth, 14.4.2016 Schutzzweck des UrhG 11 UrhG Das Urheberrecht schützt den Urheber

Mehr

Dr. Jana Kieselstein, UB Augsburg

Dr. Jana Kieselstein, UB Augsburg GESETZ ZUR ANGLEICHUNG DES URHEBERRECHTS AN DIE AKTUELLEN ERFORDERNISSE DER WISSENSGESELLSCHAFT (URHWISSG) MOMENTAUFNAHME ANPASSUNG DER FOLIEN AN DAS AM 30.06.2017 VOM BUNDESTAG BESCHLOSSENE URHEBERRECHTS-WISSENSGESELLSCHAFTS-GESETZ

Mehr

Urheberrecht in der Fassung vom 10.Sept. 2003

Urheberrecht in der Fassung vom 10.Sept. 2003 Urheberrecht in der Fassung vom 10.Sept. 2003 Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ( 19 a UrhG) Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist das Recht, das Werk drahtgebunden oder drahtlos der

Mehr

Amnesie als Rechtspflicht?! Die urheberrechtlichen Probleme der digitalen Langzeitarchivierung.

Amnesie als Rechtspflicht?! Die urheberrechtlichen Probleme der digitalen Langzeitarchivierung. Amnesie als Rechtspflicht?! Die urheberrechtlichen Probleme der digitalen Langzeitarchivierung. Bestandserhaltung in der analogen Welt. http://www.meinesammlung.com/user-pics_300/dagoxxxx/20101128-120242-saahd.jpg

Mehr

Urheberrecht. Schutzwirkungen II: Schranken. Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum. Prof. Dr.

Urheberrecht. Schutzwirkungen II: Schranken. Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum. Prof. Dr. Urheberrecht Schutzwirkungen II: Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer 44a - 63a: Interessen der Allgemeinheit (Nutzerinteressen) Gesetzgeberische Abwägung

Mehr

WAS ÄNDERT SICH MIT DEM URHEBERRECHTS-WISSENS- GESELLSCHAFTS-GESETZ?

WAS ÄNDERT SICH MIT DEM URHEBERRECHTS-WISSENS- GESELLSCHAFTS-GESETZ? WAS ÄNDERT SICH MIT DEM URHEBERRECHTS-WISSENS- GESELLSCHAFTS-GESETZ? Dr. Jana Kieselstein, UB Augsburg Herbsttagung 2017 AjBD, Würzburg 28./29.09.2017 INHALT 1. Einführung 2. Das UrhWissG im allgemeinen

Mehr

Lehrende: Welche Nutzungen erlaubt ihnen 60a UrhG- NEU?

Lehrende: Welche Nutzungen erlaubt ihnen 60a UrhG- NEU? Lehrende: Welche Nutzungen erlaubt ihnen 60a UrhG- NEU? Thomas Hartmann Morgen, Kinder, wird s was geben! Das neue Wissenschafts- Urheberrecht Berlin, Dezember 2017 Bibliotheken und Verlage gemeinsam Fairness

Mehr

Urheberrecht im Zeitalter moderner Onlinemedien Referent: Heiko Reeck, FWU Institut für Film und Bild

Urheberrecht im Zeitalter moderner Onlinemedien Referent: Heiko Reeck, FWU Institut für Film und Bild Urheberrecht im Zeitalter moderner Onlinemedien Referent: Heiko Reeck, FWU Institut für Film und Bild Grünwald, 28. Januar 2013 2013 FWU gemeinnützige GmbH Grundsatz im Urheberrecht: Nur der Urheber oder

Mehr

Urheberrecht im digitalen Zeitalter: Auf dem Weg zum dritten Korb

Urheberrecht im digitalen Zeitalter: Auf dem Weg zum dritten Korb DPG Frühjahrstagung 2010 Bonn Arbeitskreis Information Urheberrecht im digitalen Zeitalter: Auf dem Weg zum dritten Korb Wolf Dieter Sepp Universität Kassel und Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung

Mehr

Eine Wissenschaftsklausel ist nötig und möglich

Eine Wissenschaftsklausel ist nötig und möglich Eine Wissenschaftsklausel ist nötig und möglich Der Vorschlag des Aktionsbündnisses Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft http://www.urheberrechtsbuendnis.de Rainer Kuhlen Sprecher des Aktionsbündnisses

Mehr

Bereitstellung und Nutzung geschützter Werke in der archivischenpraxis -Fallbeispiele und Lösungsansätze

Bereitstellung und Nutzung geschützter Werke in der archivischenpraxis -Fallbeispiele und Lösungsansätze Bereitstellung und Nutzung geschützter Werke in der archivischenpraxis -Fallbeispiele und Lösungsansätze Andreas Nestl Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns E-Mail: andreas.nestl@gda.bayern.de

Mehr

Informationsfreiheit für Bildung und Wissenschaft durch vergütungsfreie Schranken des Urheberrechts

Informationsfreiheit für Bildung und Wissenschaft durch vergütungsfreie Schranken des Urheberrechts Jahrestagung des Aktionsbündnisses "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" 15.10.2015, Berlin Informationsfreiheit für Bildung und Wissenschaft durch vergütungsfreie Schranken des Urheberrechts Prof.

Mehr

Kataloganreicherung & Urheberrecht. AjBD, Mannheim, 4. Juni 2008 Dr. Harald Müller

Kataloganreicherung & Urheberrecht. AjBD, Mannheim, 4. Juni 2008 Dr. Harald Müller Kataloganreicherung & Urheberrecht AjBD, Mannheim, 4. Juni 2008 Dr. Harald Müller 1 UrhG Grundsatz Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe

Mehr

Umgang mit dem Urheberrecht

Umgang mit dem Urheberrecht Umgang mit dem Urheberrecht Ass. jur. Ute Kurkowski UB Kiel Kiel, 14. Oktober 2015 Umgang mit dem Urheberrecht In- und externe Digitalisierungswünsche BGH I ZR 69/11 vom 16. April 2015 Elektronische Leseplätze

Mehr

Lizenzierung von AV-Medien in Deutschland. Elke Brehm Frankfurt am Main, 31. Mai 2017 Bibliothekartag

Lizenzierung von AV-Medien in Deutschland. Elke Brehm Frankfurt am Main, 31. Mai 2017 Bibliothekartag Lizenzierung von AV-Medien in Deutschland Elke Brehm Frankfurt am Main, 31. Mai 2017 Bibliothekartag This presentation can be used under the license CC by 3.0 Germany unless reference to an external source

Mehr

Text des Urheberrechtgesetzes (UrhG) ab

Text des Urheberrechtgesetzes (UrhG) ab Text des Urheberrechtgesetzes (UrhG) ab 01.03.2018 Abschnitt 6: Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte Nutzungen Unterabschnitt 1 Gesetzlich erlaubte Nutzungen 51 Zitate Zulässig ist die

Mehr

Digitale Lehrangebote und Urheberrecht

Digitale Lehrangebote und Urheberrecht Digitale Lehrangebote und Urheberrecht Auswirkungen der Reform 2018 OpERA-Tagung Ulm, 3.5.2018 Prof. Dr. jur. Achim Förster, LL.M. (Indiana) @foer 1. Bisherige Rechtslage 2. Das UrhWissG im Überblick 3.

Mehr

Urheberrecht versus Bildung

Urheberrecht versus Bildung Urheberrecht versus Bildung Nicht alles was sinnvoll ist, ist auch erlaubt! Thomas Severiens thomas@severiens.de Worum geht s? Das Internet als Unterrichts-Gegenstand und Medium: Was ist möglich? Web 2.0

Mehr

Urheberrecht und seine Auswirkungen für die Hochschul IT

Urheberrecht und seine Auswirkungen für die Hochschul IT 9.Tagung der DFN Nutzergruppe Hochschulverwaltung Leipzig 11. 13. 2009 Urheberrecht und seine Auswirkungen für die Hochschul IT Wolf Dieter Sepp Universität Kassel, Institut für Physik und Aktionsbündnis

Mehr

Die Doppelrolle des Wissenschaftlers im Urheberrecht Referent: RA Patrick Imgrund (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für

Die Doppelrolle des Wissenschaftlers im Urheberrecht Referent: RA Patrick Imgrund (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für 10.06.2015 Die Doppelrolle des Wissenschaftlers im Urheberrecht Referent: RA Patrick Imgrund (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) Übersicht 1. Zweck/Schutzrichtung

Mehr

Der Einfluss des europäischen Sekundärrechts auf das deutsche Urheberrecht (Kurzfassung) Umsetzung: 2. UrhRÄndG vom , BGBl. I, S.

Der Einfluss des europäischen Sekundärrechts auf das deutsche Urheberrecht (Kurzfassung) Umsetzung: 2. UrhRÄndG vom , BGBl. I, S. Prof. Dr. Olaf Sosnitza Vorlesung Urheberrecht Der Einfluss des europäischen Sekundärrechts auf das deutsche Urheberrecht (Kurzfassung) 1. Computerprogramme RL 2009/24/EG vom 23.04.2009 über den Rechtsschutz

Mehr

Retrodigitalisierte Publikationen dauerhaft und barrierefrei sichtbar und verfügbar machen. Ludwig Gramlich Chemnitz,

Retrodigitalisierte Publikationen dauerhaft und barrierefrei sichtbar und verfügbar machen. Ludwig Gramlich Chemnitz, Retrodigitalisierte Publikationen dauerhaft und barrierefrei sichtbar und verfügbar machen Ludwig Gramlich Chemnitz, 2.11.2009 Zwei Aspekte 1. Einstieg ins spezielle Thema 2. Allgemeinerer Kontext Unterstützung

Mehr

Vertrag zwischen der EKD und der VG Wort über Fotokopien und sonstige Vervielfältigungen

Vertrag zwischen der EKD und der VG Wort über Fotokopien und sonstige Vervielfältigungen Pauschalvertrag Fotokopien VG-Wort-PauschVertr 795 Vertrag zwischen der EKD und der VG Wort über Fotokopien und sonstige Vervielfältigungen vom 11. Februar 1988 KABl. 1991 S. 116 Ergänzungsvereinbarungen

Mehr

Alles in Richtung einer allgemeinen Wissenschaftsklausel Die Debatte darüber sollte und wird Fahrt aufnehmen

Alles in Richtung einer allgemeinen Wissenschaftsklausel Die Debatte darüber sollte und wird Fahrt aufnehmen Alles in Richtung einer allgemeinen Wissenschaftsklausel Die Debatte darüber sollte und wird Fahrt aufnehmen Rainer Kuhlen Department of Computer and Information Science University of Konstanz, Germany

Mehr

Rechtliche Fragen zu Open Access

Rechtliche Fragen zu Open Access Rechtliche Fragen zu Open Access Dr. Peter Volle, ZUV, D1, Ref. 1.1 27.10.2017 2009 UNIVERSITÄT ROSTOCK VERWALTUNG 1 Open Access an der Universität Rostock die Berliner Erklärung und die Open Access Erklärung

Mehr

Was ist wirklich drin in den Urheberrechtskörben?

Was ist wirklich drin in den Urheberrechtskörben? Was ist wirklich drin in den Urheberrechtskörben? Workshop, 23. Mai 2008, Berlin Gabriele Beger Ziel aller Urheberrechtskörbe Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft Grundlagen für Urheberrechtskörbe

Mehr

Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach 53 UrhG; Ergänzungsvereinbarung zu digitalen Vervielfältigungen an Schulen

Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach 53 UrhG; Ergänzungsvereinbarung zu digitalen Vervielfältigungen an Schulen Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach 53 UrhG; Ergänzungsvereinbarung zu digitalen Vervielfältigungen an Schulen Erlass vom 31. Januar 2013 Gö-674.100.004-00038 ABl. 3/13, S. 98

Mehr

Urheberrecht Technische Schutzmaßnahmen. Allgemeine Studien Dr. Ulf Müller 7. Vorlesung

Urheberrecht Technische Schutzmaßnahmen. Allgemeine Studien Dr. Ulf Müller 7. Vorlesung Urheberrecht Technische Schutzmaßnahmen Allgemeine Studien Dr. Ulf Müller 7. Vorlesung 19.06.2007 Gesetzliche Grundlagen Schutz technischer Maßnahmen 95a UrhG durch das Gesetz zur Regelung des Urheberrechts

Mehr

Verwaiste und vergriffene Werke - Urheberrecht als Spielball der Politik -

Verwaiste und vergriffene Werke - Urheberrecht als Spielball der Politik - Verwaiste und vergriffene Werke - Urheberrecht als Spielball der Politik - Fair, open & sustainable Workshop, Carl-von-Ossietzky Universität, Oldenburg 8. Dezember 2011 The mission of the Expert Group

Mehr

Digitalisierung Die große Unsicherheit für alle Archive

Digitalisierung Die große Unsicherheit für alle Archive Digitalisierung Die große Unsicherheit für alle Archive Dr. Anke Schierholz Justitiarin der VG Bild Kunst Bonn Mag. Günter Schönberger Geschäftsführer VBK Wien Hintergrund: Probleme bei Massendigitalisierungen

Mehr

Findet bei der Onleihe tatsächlich eine Ausleihe im rechtlichen Sinn statt?

Findet bei der Onleihe tatsächlich eine Ausleihe im rechtlichen Sinn statt? Findet bei der Onleihe tatsächlich eine Ausleihe im rechtlichen Sinn statt? E-Books Alles was Sie darüber schon immer wissen wollten, aber nicht zu fragen wagten Fortbildung, Berlin 15./16. Februar 2018

Mehr

Kopieren und Kopienversand für medizinische Bibliotheken nach den Urheberrechtsreformen

Kopieren und Kopienversand für medizinische Bibliotheken nach den Urheberrechtsreformen Kopieren und Kopienversand für medizinische Bibliotheken nach den Urheberrechtsreformen AGMB-Tagung Magdeburg 24. September 2008 Dr. Harald Müller Kopieren gemäß 53 UrhG Schranke = keine Genehmigung erforderlich

Mehr

Subito und Urheberrecht

Subito und Urheberrecht Subito und Urheberrecht Perspektiven für Dokumentenlieferdienste Gliederung 1. Grundlagen 2. Aktuelle Rechtslage 3. Erstinstanzliches Subito-Urteil 4. Gesetzgebungsverfahren 2.Korb 5. Perspektiven für

Mehr

Open Access in der Informationsgesellschaft

Open Access in der Informationsgesellschaft Der Zweite Korb als Lösung der Publikationskrise? Wiss. Mit. Jörn Heckmann Akademie der Wissenschaften zu Göttingen Seite 1 Was ist Open Access? Unter dem Schlagwort Open Access werden unterschiedliche

Mehr

"Verwaiste und vergriffene Werke in Bibliotheken - Aktuelles zum Urheberrecht"

Verwaiste und vergriffene Werke in Bibliotheken - Aktuelles zum Urheberrecht "Verwaiste und vergriffene Werke in Bibliotheken - Aktuelles zum Urheberrecht" Harrald Müller This document appeared in JARA - Forschungszentrum Jülich und RWTH Aachen University (Eds.): Spezialbibliotheken

Mehr

Blockiert das Urheberrecht den Zugriff auf Wissen?

Blockiert das Urheberrecht den Zugriff auf Wissen? Blockiert das Urheberrecht den Zugriff auf Wissen? von Open Access über Google zu 52b UrhG Offener Workshop des Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft e.v. Berlin, 26. Nov. 2009 Heidelberger Appell

Mehr

Zweiter Korb" Das neue Urheberrecht in der Informationsgesellschaft

Zweiter Korb Das neue Urheberrecht in der Informationsgesellschaft Berliner Bibliothek zum Urheberrecht - Band 4 Elmar Hucko Zweiter Korb" Das neue Urheberrecht in der Informationsgesellschaft Einführung in das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft

Mehr

Lehr- und Unterrichtsmaterialien und das Urheberrecht Zum rechtlich korrekten Umgang mit fremden, geistigen Eigentum!

Lehr- und Unterrichtsmaterialien und das Urheberrecht Zum rechtlich korrekten Umgang mit fremden, geistigen Eigentum! Lehr- und Unterrichtsmaterialien und das Urheberrecht Zum rechtlich korrekten Umgang mit fremden, geistigen Eigentum! Von: Rechtsanwalt & Mediator Volker Semler (Justiziar DWBO) Das Urheberrecht schützt

Mehr

Abkürzungsverzeichnis Kapitel: Einleitung A.Einführung B.Gegenstand der Untersuchung C.Gang der Untersuchung...

Abkürzungsverzeichnis Kapitel: Einleitung A.Einführung B.Gegenstand der Untersuchung C.Gang der Untersuchung... Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... 13 1. Kapitel: Einleitung... 17 A.Einführung... 17 B.Gegenstand der Untersuchung... 17 C.Gang der Untersuchung... 19 2. Kapitel: Grundlagen des Open Access...

Mehr

CC-Lizenzen und die neuen Gesamtverträge zu 52a und 52b UrhG - vom Idealismus zum Bürokratismus -

CC-Lizenzen und die neuen Gesamtverträge zu 52a und 52b UrhG - vom Idealismus zum Bürokratismus - CC-Lizenzen und die neuen Gesamtverträge zu 52a und 52b UrhG - vom Idealismus zum Bürokratismus - 4. November 2016 Harald Müller Open Access und CC-Lizenz Kommerzialisierung von Wissen & die Folgen Wissenschaftler/in

Mehr

Pauschalvertrag zwischen der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Verwertungsgesellschaft WORT über Fotokopien und sonstige Vervielfältigungen

Pauschalvertrag zwischen der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Verwertungsgesellschaft WORT über Fotokopien und sonstige Vervielfältigungen VG Wort VG Wort 520.620 Pauschalvertrag zwischen der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Verwertungsgesellschaft WORT über Fotokopien und sonstige Vervielfältigungen Vom 11./19. Februar 1988 (ABl.

Mehr

Rahmenvertrag zur Vergütung von Ansprüchen nach 52 b UrhG

Rahmenvertrag zur Vergütung von Ansprüchen nach 52 b UrhG Rahmenvertrag zur Vergütung von Ansprüchen nach 52 b UrhG Die Bundesrepublik Deutschland und das Land Baden-Württemberg, der Freistaat Bayern, das Land Berlin, das Land Brandenburg, die Freie Hansestadt

Mehr

DER REFERENTENENTWURF

DER REFERENTENENTWURF DIE AUSGANGSLAGE DAS ZIEL Die Regierungsparteien haben in ihrem Koalitionsvertrag die Schaffung einer Allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht zugesagt. Damit sollen die Belange

Mehr

3. Die Regelbeispiele des 2 Abs. 1 UrhG a) Sprachwerke, 2 Nr. 1 UrhG b) Musikwerke, 2 Nr. 2 UrhG c) Pantomimische Werke und Werke

3. Die Regelbeispiele des 2 Abs. 1 UrhG a) Sprachwerke, 2 Nr. 1 UrhG b) Musikwerke, 2 Nr. 2 UrhG c) Pantomimische Werke und Werke Inhaltsverzeichnis A. Einleitung... 11 B. Die Grundlagen des Urheberrechtsschutzes... 13 I. Rechtsquellen... 13 1. Urheberrechtsgesetz (UrhG)... 13 2. Verlagsgesetz (VerlG)... 13 3. Kunsturheberrechtsgesetz

Mehr

Johannes Gräbig. Abdingbarkeit und vertragliche Beschränkungen urheberrechtlicher Schranken

Johannes Gräbig. Abdingbarkeit und vertragliche Beschränkungen urheberrechtlicher Schranken Johannes Gräbig Abdingbarkeit und vertragliche Beschränkungen urheberrechtlicher Schranken Nomos 2011 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 11 1. Teil: Einleitung 13 1 Einführung 13 A. Problemaufriss

Mehr

Lösungsskizze zur 2. Klausur im Umsatzsteuerrecht Wiss. Mit. Dominik Ortwald

Lösungsskizze zur 2. Klausur im Umsatzsteuerrecht Wiss. Mit. Dominik Ortwald Lösungsskizze zur 2. Klausur im Umsatzsteuerrecht Wiss. Mit. Dominik Ortwald 1. Aufgabe A. Zurverfügungstellung der E-Books von B S.A. an F I. Steuerbarkeit 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1. B S.A. = 2 Abs. 1 UStG

Mehr

Kultur und Wissen online? Was dürfen Kultur- & Wissenschaftseinrichtungen Was nicht Dr. Ellen Euler, LL.M. Monsters of Law No 3, Berlin

Kultur und Wissen online? Was dürfen Kultur- & Wissenschaftseinrichtungen Was nicht Dr. Ellen Euler, LL.M. Monsters of Law No 3, Berlin Kultur und Wissen online? Was dürfen Kultur- & Wissenschaftseinrichtungen Was nicht Dr. Ellen Euler, LL.M. Monsters of Law No 3, Berlin 02.07.2014 Think Tank Kulturelles Erbe digital Mitglieder Think Tank

Mehr

Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte Ablauf der Referendumsfrist: 24. Januar 2008 Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz, URG) Änderung vom 5. Oktober 2007 Die Bundesversammlung der Schweizerischen

Mehr

Aus 53a UrhG wird 60e, was ändert sich sonst noch?

Aus 53a UrhG wird 60e, was ändert sich sonst noch? Aus 53a UrhG wird 60e, was ändert sich sonst noch? Kopienversand von Bibliotheken ein endloser Streit Ein Rechtsrahmen für die Wissensgesellschaft? Offener Workshop von Urheberrecht für Bildung Wissenschaft

Mehr

Umsatzsteuer und Zoll in Bibliotheken

Umsatzsteuer und Zoll in Bibliotheken Umsatzsteuer und Zoll in Bibliotheken was ein(e) Erwerbungsbibliothekar(in) so alles wissen sollte VDB-Regionalverband Südwest Heidelberg 24. Feb. 2011 Harald Müller Kaufpreis und Mehrwertsteuer Umsatzsteuergesetz

Mehr

3. Korb UrhG. Rechtliche Rahmenbedingungen für Digitale Information* Harald Müller

3. Korb UrhG. Rechtliche Rahmenbedingungen für Digitale Information* Harald Müller 3. Korb UrhG Harald Müller Rechtliche Rahmenbedingungen für Digitale Information* In der Gesetzgebungsdebatte zur Verabschiedung des Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft

Mehr

Oliver Hinte Fachreferent Rechtswissenschaft USB Köln Offener Workshop des Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft e.v. Berlin,10.11.

Oliver Hinte Fachreferent Rechtswissenschaft USB Köln Offener Workshop des Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft e.v. Berlin,10.11. Das Aktionsbündnis zu den Rahmenverträgen nach 52a, 52b UrhG Oliver Hinte Fachreferent Rechtswissenschaft USB Köln Offener Workshop des Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft e.v. Berlin,10.11.2016

Mehr

Die Aktivitäten der Arbeitsgruppe Open Access in der Schwerpunktinitiative Digitale Information. der Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen

Die Aktivitäten der Arbeitsgruppe Open Access in der Schwerpunktinitiative Digitale Information. der Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen Die Aktivitäten der Arbeitsgruppe Open Access in der Schwerpunktinitiative Digitale Information der Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen Dr. Christoph Bruch Dr. Andreas Hübner Head, Open Access

Mehr

Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) Vorschläge und Forderungen des Aktionsbündnisses.

Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) Vorschläge und Forderungen des Aktionsbündnisses. Synopse der geltenden Fassung des UrhG, des Referentenentwurfs und der Vorschläge und Forderungen des Aktionsbündnisses Urheberrecht für Wissenschaft und Bildung Gesetz über Urheberrecht und verwandte

Mehr

Retrodigitalisierung und elektronische Archive

Retrodigitalisierung und elektronische Archive Retrodigitalisierung und elektronische Archive Juristische Aspekte Gabriele Beger Retrodigitalisierung Juristische Definitionen zur Digitalisierung von analogen und vergleichbaren Werkstücken a) Urheberrechtsschutz/

Mehr

VG BILD-KUNST VERWERTUNGSGESELLSCHAFT BILD-KUNST BONN

VG BILD-KUNST VERWERTUNGSGESELLSCHAFT BILD-KUNST BONN VG BILD-KUNST VERWERTUNGSGESELLSCHAFT BILD-KUNST BONN Bekanntmachung über die Festsetzung von Tarifen für die Nutzung von Werken der Bildenden Kunst und Fotografien im Internet - mit Gültigkeit ab dem

Mehr

Die Juristische Fakultät der Universität Passau

Die Juristische Fakultät der Universität Passau Die Juristische Fakultät der Universität Passau Das "Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz" Ein "Facelift" für die Wissenschafts- und Lehrschranken des Urheberrechts, Ass. jur. Dominic Habel, Passau

Mehr

URHEBERRECHT. FRK Breitbandkongress 2017 Mitgliederversammlung. Autor: Ramón Glaßl, LL.M. 17. Oktober 2017

URHEBERRECHT. FRK Breitbandkongress 2017 Mitgliederversammlung. Autor: Ramón Glaßl, LL.M. 17. Oktober 2017 URHEBERRECHT FRK Breitbandkongress 2017 Mitgliederversammlung Autor: Ramón Glaßl, LL.M. 17. Oktober 2017 AGENDA 01 URHEBERRECHT WAS IST DAS? 02 SENDERECHT, 20 URHG 03 RECHT DER ÖFFENTLICHEN ZUGÄNGLICHMACHUNG,

Mehr

Die Vorteile einer eigenen Open Access Policy: Eine juristische Betrachtung Dipl. jur. Jörn Heckmann

Die Vorteile einer eigenen Open Access Policy: Eine juristische Betrachtung Dipl. jur. Jörn Heckmann Die Vorteile einer eigenen Open Access Policy: Eine juristische Betrachtung Dipl. jur. Jörn Heckmann Seite 1 Welche Funktion hat eine OA-Policy? Eine OA-Policy stellt eine Erklärung des Verlages dar, unter

Mehr

Fortsetzung Vorlesung zum Urheberrecht 25. März 2014

Fortsetzung Vorlesung zum Urheberrecht 25. März 2014 Fortsetzung Vorlesung zum Urheberrecht 25. März 2014 Allgemeiner und besonderer Teil des Medienrechts Das Lehrbuch von Frank Fechner zum Medienrecht und ebenso andere Lehrbücher zu diesem Rechtsgebiet

Mehr

Urheberrecht -Bild, Text, Internet Was darf man wie?

Urheberrecht -Bild, Text, Internet Was darf man wie? Urheberrecht -Bild, Text, Internet Was darf man wie? Grundlagen des Urheberrechts für Ortschronisten Prof. Dr. Michael Scholz Rechtsgrundlage Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrecht

Mehr

Vortrag für die Jugendwarte im Kreis SW. Urheberrecht & mehr

Vortrag für die Jugendwarte im Kreis SW. Urheberrecht & mehr Vortrag für die Jugendwarte im Kreis SW Urheberrecht & mehr Gernach, 10.03.2018 CC BY Dominik Großmann 1 / 25 Urheberrechtsgesetz 1 UrhG Allgemeines Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und

Mehr

Open Access. Autoren- und Urheberrechte - Beratung für den Alltag. Referent: Frank Barion

Open Access. Autoren- und Urheberrechte - Beratung für den Alltag. Referent: Frank Barion Open Access Autoren- und Urheberrechte - Beratung für den Alltag Referent: Frank Barion Gliederung UrhG Allgemein Schutzfähige Werke Schutzdauer Nutzungsrechte Schranken und Vergütung des UrhG 52a Öffentliche

Mehr

Befragung der in Bildung und Wissenschaft Tätigen: Was erwarten Sie in Ihrer Arbeit in Bildung und Wissenschaft von den Regelungen im Urheberrecht?

Befragung der in Bildung und Wissenschaft Tätigen: Was erwarten Sie in Ihrer Arbeit in Bildung und Wissenschaft von den Regelungen im Urheberrecht? Befragung der in Bildung und Wissenschaft Tätigen: Was erwarten Sie in Ihrer Arbeit in Bildung und Wissenschaft von den Regelungen im Urheberrecht? Eine Initiative des Aktionsbündnisses Urheberrecht für

Mehr

Nur per . Oberste Finanzbehörden der Länder. - -Verteiler U Verteiler U 2 -

Nur per  . Oberste Finanzbehörden der Länder. -  -Verteiler U Verteiler U 2 - Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Oberste Finanzbehörden

Mehr

Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort... V Geleitwort des Herausgebers... IX Abkürzungsverzeichnis... XVII Literaturempfehlungen... XIX Abgegrenzter Personenkreis... 1 Abgeltung urheberrechtlicher Ansprüche... 2

Mehr

Publikationsbasierte Dissertationen: urheberrechtliche und technische Aspekte. Sowi-Promovierendenkonvent 19. Oktober 2017

Publikationsbasierte Dissertationen: urheberrechtliche und technische Aspekte. Sowi-Promovierendenkonvent 19. Oktober 2017 Publikationsbasierte Dissertationen: urheberrechtliche und technische Aspekte Sowi-Promovierendenkonvent 19. Oktober 2017 Programm Gegenstand publikationsbasierte Dissertation Urheberrechtliche Fragen

Mehr

Das Urheberrecht in Studium und Lehre. erstellt von Alexander Baum

Das Urheberrecht in Studium und Lehre. erstellt von Alexander Baum Das Urheberrecht in Studium und Lehre erstellt von Alexander Baum Inhalt 1 Urheberrecht SEITE 2 Das Urheberrecht in Studium und Lehre Alexander Baum 11.01.2016 Das Urheberrecht Allgemein - in Dtl.: UrhG

Mehr

Neues Urheberrecht: Fernleihe und Dokumentlieferung oder Vom Wasser im Wein

Neues Urheberrecht: Fernleihe und Dokumentlieferung oder Vom Wasser im Wein Neues Urheberrecht: Fernleihe und Dokumentlieferung oder Vom Wasser im Wein, Kommission für Service und Information / AG Fernleihe 1 Überblick: die Lieferung von Kopien in Fernleihe und Dokumentlieferung

Mehr

Aktuelle Entwicklungen im Urheberrecht

Aktuelle Entwicklungen im Urheberrecht Aktuelle Entwicklungen im Urheberrecht NIK-BW-Workshop am 29.03.2017 Sabine Krauch Aktuelle Diskussionen und Papiere BGH-Entscheidungen: - Auslegung von urheberrechtlichen Schranken - Rahmenverträge -

Mehr

OpenStreetMap (OSM) Die freie Weltkarte im Internet - Lizenzmodell -

OpenStreetMap (OSM) Die freie Weltkarte im Internet - Lizenzmodell - OpenStreetMap (OSM) Die freie Weltkarte im Internet - Lizenzmodell - 1 Gliederung 1. Lizenz- und Urheberrecht 2. Lizenzmodell bei OpenStreetMap 3. Auswirkungen bei der Verwendung von OSM Daten 4. Umstellung

Mehr

Bitte beachten Sie, dass die nachfolgenden Ausführungen nur der Information dienen und keine rechtsverbindlichen Auskünfte darstellen.

Bitte beachten Sie, dass die nachfolgenden Ausführungen nur der Information dienen und keine rechtsverbindlichen Auskünfte darstellen. Rechtsleitfaden zum Open Access-Publizieren Bitte beachten Sie, dass die nachfolgenden Ausführungen nur der Information dienen und keine rechtsverbindlichen Auskünfte darstellen. Inhalt Urheberschaft...

Mehr

WIKIMEDIA DEUTSCHLAND Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e. V.

WIKIMEDIA DEUTSCHLAND Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e. V. DEUTSCHLAND Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e. V. Wikimedia Deutschland e. V. Postfach 61 03 49 10925 Berlin An das Bundesministerium der Justiz Dr. Irene Pakuscher - Per Email - Berlin, 06.

Mehr

Gesamtschau des aktuellen deutschen Umsatzsteuerrechts

Gesamtschau des aktuellen deutschen Umsatzsteuerrechts Wirtschaft Stefan Bross Gesamtschau des aktuellen deutschen Umsatzsteuerrechts Unter besonderer Berücksichtigung der Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2009 Bachelorarbeit Bibliografische Information

Mehr

Oliver Hinte Fachreferent Rechtswissenschaft USB Köln Bibliothekskongress Leipzig

Oliver Hinte Fachreferent Rechtswissenschaft USB Köln Bibliothekskongress Leipzig Aktuelle Probleme des (Urheber)rechts aus der Sicht von öffentlichen Bibliotheken Oliver Hinte Fachreferent Rechtswissenschaft USB Köln 16.03.2016 Bibliothekskongress Leipzig Universitäts- und Stadtbibliothek

Mehr

Vertrag zwischen der EKD und der Verwertungsgesellschaft Musikedition über Nutzungsrechte für das neue Evangelische Gesangbuch

Vertrag zwischen der EKD und der Verwertungsgesellschaft Musikedition über Nutzungsrechte für das neue Evangelische Gesangbuch Vertrag VG Musikedition über Nutzungsrechte f.d. neue Ev. Gesangbuch 9.11 Vertrag zwischen der EKD und der Verwertungsgesellschaft Musikedition über Nutzungsrechte für das neue Evangelische Gesangbuch

Mehr

Hans Peter Wiesemann

Hans Peter Wiesemann Hans Peter Wiesemann Die urheberrechtliche Pauschal- und Individualvergütung für Privatkopien im Lichte technischer Schutzmaßnahmen unter besonderer Berücksichtigung der Verwertungsgesellschaften Verlag

Mehr

Urheberrecht und Bibliothek nach dem Zweiten Korb. Überblick über die bibliotheksrelevanten Neuregelungen des Urheberrechts.

Urheberrecht und Bibliothek nach dem Zweiten Korb. Überblick über die bibliotheksrelevanten Neuregelungen des Urheberrechts. Urheberrecht und Bibliothek nach dem Zweiten Korb Überblick über die bibliotheksrelevanten Neuregelungen des Urheberrechts. Überblick Urheberrechtliche Grundlagen Neue Regelungen im Zweiten Korb 52 b UrhG

Mehr

Vertrag zwischen der EKD und der Verwertungsgesellschaft Musikedition über Nutzungsrechte für das neue Evangelische Gesangbuch

Vertrag zwischen der EKD und der Verwertungsgesellschaft Musikedition über Nutzungsrechte für das neue Evangelische Gesangbuch Vertrag VG Musikedition über Nutzungsrechte f.d. neue Ev. Gesangbuch Archiv 9.11-1 Vertrag zwischen der EKD und der Verwertungsgesellschaft Musikedition über Nutzungsrechte für das neue Evangelische Gesangbuch

Mehr

Positionspapier des Netzwerks Mediatheken Audiovisuelles Erbe im Internet sichtbar machen (Stand: April 2011)

Positionspapier des Netzwerks Mediatheken Audiovisuelles Erbe im Internet sichtbar machen (Stand: April 2011) Positionspapier des Netzwerks Mediatheken Audiovisuelles Erbe im Internet sichtbar machen (Stand: April 2011) Abstract Gedächtnisorganisationen, die öffentlich finanziert sind oder nichtkommerziellen kulturellen

Mehr

Steuern auf Kaffee und kaffeehaltige Produkte in Deutschland

Steuern auf Kaffee und kaffeehaltige Produkte in Deutschland Steuern auf Kaffee und kaffeehaltige Produkte in Deutschland 2018 Deutscher Bundestag Seite 2 Steuern auf Kaffee und kaffeehaltige Produkte in Deutschland Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 7. September

Mehr

Wie geht es der EU- Urheberrechtsreform? Armin Talke, Staatsbibliothek zu Berlin-PK

Wie geht es der EU- Urheberrechtsreform? Armin Talke, Staatsbibliothek zu Berlin-PK Wie geht es der EU- Urheberrechtsreform? Armin Talke, Staatsbibliothek zu Berlin-PK Rahmen für die (Urheberrechts-) Gesetzgebung Internationale Verträge, z.b. WCT, RBÜ und TRIPS: Schutzdauer mindestens

Mehr

Zusatzvereinbarung zum Gesamtvertrag zur Vergütung von Nutzungen nach 52 a UrhG an Schulen vom 27. Februar 2014

Zusatzvereinbarung zum Gesamtvertrag zur Vergütung von Nutzungen nach 52 a UrhG an Schulen vom 27. Februar 2014 Zusatzvereinbarung zum Gesamtvertrag zur Vergütung von Nutzungen nach 52 a UrhG an Schulen vom 27. Februar 2014 Das Land Baden-Württemberg, der Freistaat Bayern, das Land Berlin, das Land Brandenburg,

Mehr

Vertrag zwischen der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Verwertungsgesellschaft Musikedition

Vertrag zwischen der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Verwertungsgesellschaft Musikedition Vertrag Evangelisches Gesangbuch VG-GesangB-Vertr 800 Vertrag zwischen der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Verwertungsgesellschaft Musikedition vom 16. März 2004 Abl. EKD S. 349 Zusatzvereinbarungen

Mehr

Rechtliche Aspekte des Datenmanagements Urheberrechte, Probleme personenbezogener Daten, Datenschutz

Rechtliche Aspekte des Datenmanagements Urheberrechte, Probleme personenbezogener Daten, Datenschutz Rechtliche Aspekte des Datenmanagements Urheberrechte, Probleme personenbezogener Daten, Datenschutz 1 20.01.2015, Berlin DataCite-Workshop für Leibniz-Institute 2 Dipl. Jur. Dennis Heinemeyer Referendar

Mehr