Straftaten gegen die Rechtspflege: Schutzrichtung der Tatbestände. Täter. 164 StGB. Rechtspflegeorgan

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1 StrafR BT 2: Straftaten gg Gemeinschaftswerte 13 Straftaten gg die Rechtspflege: 145d, 164, 258 StGB 1 Straftaten gegen die Rechtspflege: Schutzrichtung der Tatbestände Täter 145 d StGB 153 ff. StGB 164 StGB 258 StGB gibt falschen Alarm leitet in die Irre zeigt in die falsche Richtung fällt in den Arm Rechtspflegeorgan StrafR BT 2: Straftaten gg Gemeinschaftswerte 13 Straftaten gg die Rechtspflege: 145d, 164, 258 StGB 2 Schutzrichtungen und Konkurrenz von 164 und 145 d StGB 164 StGB Schutz der innerstaatlichen Rechtspflege + Schutz der Einzelperson Subsidiarität von 145 d Anwendung im Verhältnis zu 164 StGB nur dann, wenn keine bestimmte Person verdächtigt worden ist 145 d StGB Schutz der innerstaatlichen Rechtspflege

2 StrafR BT 2: Straftaten gg Gemeinschaftswerte 13 Straftaten gg die Rechtspflege: 145d, 164, 258 StGB 3 Falsche Verdächtigung gem. 164 Abs. 1 StGB Anforderungen an den subjektiven Tatbestand Verdächtigung eines anderen einer rechtswidrigen Tat... bei einer Behörde oder... Unwahrheit der Verdächtigung Herbeiführen oder Fortdauern lassen eines behördlichen Verfahrens oder anderer behördlicher Maßnahmen bedingter Vorsatz genügt direkter Vorsatz (wider besseres Wissen = sichere Kenntnis) Absicht StrafR BT 2: Straftaten gg Gemeinschaftswerte 13 Straftaten gg die Rechtspflege: 145d, 164, 258 StGB 4 Tatmodalitäten des 145 d StGB Versuch der Täuschung über einer begangenen die Existenz einer bevorstehenden schweren an einer tatsächlich begangenen den Beteiligten an einer tatsächlich bevorstehenden schweren rechtswidrigen Tat Abs. 1 Nr. 1 Abs. 1 Nr. 2 Abs. 2 Nr. 1 Abs. 2 Nr. 2

3 StrafR BT 2: Straftaten gg Gemeinschaftswerte 13 Straftaten gg die Rechtspflege: 145d, 164, 258 StGB 5 Vortäuschen einer Straftat gem. 145 d Abs. 1 Nr. 1 StGB Klarer Anwendungsfall Vortäuschen einer überhaupt nicht begangenen Tat Problemfall: Hochtäuschen einer so nicht begangenen Tat Diebstahl begangen durch: aufgebauscht zu einem Raub: Lösung durch Überlegungen zum Schutzzweck: ungerechtfertigte Inanspruchnahme der Verfolgungsorgane? StrafR BT 2: Straftaten gg Gemeinschaftswerte 13 Straftaten gg die Rechtspflege: 145d, 164, 258 StGB 6 Die Tatbestandsvoraussetzungen des 258 Abs. 1 StGB objektiv subjektiv Vereitelungshandlung und -erfolg Selbstbegünstigung ist straflos strafbare Vortat Wer......ganz oder zum Teil vereitelt......dass ein anderer... wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft......oder einer Maßnahme ( 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird absichtlich oder wissentlich... = mind. direkter Vorsatz bedingter Vorsatz genügt

4 StrafR BT 2: Straftaten gg Gemeinschaftswerte 13 Straftaten gg die Rechtspflege: 145d, 164, 258 StGB 7 Strafvereitelung gem. 258 StGB: Prozessualer Anwendungsbereich Verfolgungsvereitelung gem. 258 Abs. 1 StGB Erkenntnisverfahren Vollstreckungsvereitelung gem. 258 Abs. 2 StGB Vollstreckungsverfahren (Vor-, Zwischen- und Hauptverfahren) StPO d StPO Rechtskraft der Urteils StrafR BT 2: Straftaten gg Gemeinschaftswerte 13 Straftaten gg die Rechtspflege: 145d, 164, 258 StGB 8 Die Geldstrafe Strafe durch erzwungenen Verzicht auf Konsum und Bedürfnisbefriedigung Verhängung 1 2 Festlegung der Zahl der Tagessätze ( 40 Abs. 1 StGB) Maßstab: Schuld des Täters ( 46 Abs. 1 StGB) Bestimmung der Höhe eines Tagessatzes ( 40 Abs. 2 StGB) Maßstab: Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse des Täters 3 Prüfung von Zahlungserleichterungen ( 42 StGB)

5 StrafR BT 2: Straftaten gg Gemeinschaftswerte 13 Straftaten gg die Rechtspflege: 145d, 164, 258 StGB 9 Vollstreckungsvereitelung, 258 Abs. 2 StGB Problem: Bezahlung einer Geldstrafe durch Dritte Vertretene Lösungen strafbar Strafzweckvereitelung: Die Geldstrafe statuiert eine höchstpersönliche Leistungspflicht; sie soll ein fühlbares Übel für den Verurteilten sein. nicht strafbar (BGH) Wortlaut: Vollstreckung ; gemeint ist nur der äußere Vollstreckungsvorgang, insbesondere die Beitreibung Zahlreiche Umgehungsmöglichkeiten (Darlehen, Geldgeschenke) führen zu einer Beliebigkeit in der Strafbarkeit StrafR BT 2: Straftaten gg Gemeinschaftswerte 13 Straftaten gg die Rechtspflege: 145d, 164, 258 StGB 10 Strafverteidigung und Strafvereitelung Argumentationshilfe: Die Rolle des Strafverteidigers als unabhängiges Organ der Rechtspflege, 1 BRAO Beistand des Beschuldigten, 137 StPO von 258 StGB erfasst Verwendung rechtlich unerlaubter Mittel und Behinderung der Wahrheitsfindung Beispiele: Anraten eines wahrheitswidrigen Geständniswiderrufs (zw.) Einwirkung auf einen Zeugen zwecks Falschaussage von 258 StGB nicht erfasst Einseitige Interessenwahrnehmung unter Ausschöpfung aller prozessualen Rechte Beispiele: Abraten von einem Geständnis Bitte an den Zeugen, vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen

6 StrafR BT 2: Straftaten gg Gemeinschaftswerte 13 Straftaten gg die Rechtspflege: 145d, 164, 258 StGB 11 Strafvereitelung im Amt, 258 a StGB Materiell-rechtliche Absicherung Legalitätsgrundsatz: Verpflichtung der StA / Polizei zur Verfolgung jeder Straftat 258 a StGB Qualifikationsgrund häufigster Anwendungsfall Garantenstellung zugunsten der Strafrechtspflege Strafvereitelung im Amt durch Unterlassen gem. 258 a, 13 StGB StrafR BT 2: Straftaten gg Gemeinschaftswerte 13 Straftaten gg die Rechtspflege: 145d, 164, 258 StGB 12 Strafvereitelung im Amt durch Unterlassen gem. 258 a, 13 StGB Problem: Strafbarkeit auch bei außerdienstlicher Kenntnisnahme? Öff. Interesse an der Strafverfolgung Vertretene Konfliktlösungen Strafbarkeit immer bei nicht verfolgten Verbrechen, nie bei nicht verfolgten Vergehen Interessenkonflikt Interesse des Amtsträgers am Schutz seines privaten Kommunikationsbereichs Deliktsart entscheidend Einzelfallentscheidung nach Interessenabwägung Entscheidungshilfe: Deliktskatalog in 138 StGB Prinzipiell Straflosigkeit privates Interesse überwiegt

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