Die bbw ggmbh in der bbw-gruppe
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- Frieda Becker
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1 Die bbw ggmbh in der bbw-gruppe Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft Daten der bbw Gruppe Standorte der bbw ggmbh Die Geschäftsfelder der bbw ggmbh Qualifizieren statt entlassen Möglichkeiten der geförderten Weiterbildung 1 Stand: 11/2010
2 Daten der bbw-gruppe Gründung bbw e.v.: 1969 durch die Bayerischen Arbeitgeberverbände inzwischen 25 Gesellschaften 37 Mitgliedsverbände, 15 Mitgliedsfirmen und 17 Förderer Zahlen: Mitarbeiter am 31. Januar 2009: Umsatz in 2008: 321,4 Mio. Euro Unternehmen der Gruppe sind an mehr als 300 Standorten in Deutschland vertreten. 2 Stand: 11/2010
3 Standorte der bbw ggmbh Zentrale München und Würzburg 3 Stand: 11/2010
4 Geschäftsfelder der bbw ggmbh Weiterbildungsangebote für Privat- und Firmenkunden Personal- und Organisationsentwicklung Prozessbegleitung Betriebsräte Fort- und Weiterbildung Sonderprojekte EU-Projekte Förderprogramme Kooperationsprojekte mit Verbänden u.a. Beschäftigungsbrücke Berufskraftfahrerqualifizierung 4 Stand: 11/2010
5 Training and Development Offenes Programm: Seminarprogramm 2010 Themenfelder Management Führung und Zusammenarbeit Personalmanagement Persönliche Kompetenzen Projekt- und Prozessmanagement Betriebswirtschaft und Recht Interkulturelle Kompetenz Ausbilder und Auszubildende Akademien in der bbw-gruppe Fachtagung Lehrgänge Fachspezifisches Wissen 5 Stand: 11/2010
6 Training and Development Inhouse Angebote Leistungsfelder - Personalentwicklung - Organisationsentwicklung - Training - Beratung - Coaching - Prozessbegleitung - Kompetenzmanagement - - Methoden - Trainerinput - Einzel- und Gruppenarbeit - Intervall Trainings - Rollenspiel - Fallarbeit - Feedback - - Lernorte - im Unternehmen - im Hotel - Outdoor - Kombinationen Inhalte - individueller Bedarf des Kunden Themenfelder - Management - Führung - Personalmanagement - Persönl. Kompetenzen - Fachqualifizierungen - Zielgruppen - Führungskräfte - Fachkräfte - Ausbilder - Auszubildende - Formate - Blended Learning - Planspiele - Training - Coaching 6 Stand: 11/ /2009
7 Demographie und Strategie In der Weltwirtschaftskrise 2009 blieb jeder 5. Ausbildungsplatz unbesetzt und diese Tendenz setzt sich leider weiter fort Gleichzeitig gehen die absoluten Zahlen der Schulabgänger immer weiter zurück Immer mehr Fachkräfte verlassen das Land Uns droht in absehbarer Zeit der absolute Fachkräftemangel 7 Stand: 11/2010
8 Motto Qualifizieren statt Entlassen Qualifizierung während der Kurzarbeit - Fördermöglichkeiten Stand: 11/2010
9 Motto Es sollen Brücken gebaut werden, damit in den Firmen jetzt keine Professionalität und Qualität verloren geht. Angela Merkel, Bundeskanzlerin 9 Stand: 11/2010
10 Zielsetzung Bundesregierung und Bundesagentur für Arbeit helfen Betrieben, in einer konjunkturell schwierigen Phase Beschäftigte zu halten und nicht zu entlassen. Die Verlängerung der Bezugsdauer und Entbürokratisierungen sollen das Instrument Kurzarbeitergeld attraktiver gestalten. Erweiterte Fördermöglichkeiten für Qualifizierungen sollen Anreize setzen, Zeiten des Bezugs von Kurzarbeitergeld für Qualifizierungen zu nutzen und so einen Beitrag zur Sicherung der Arbeitsplätze leisten. Die Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird verbessert und das Risiko von Arbeitslosigkeit vermindert. Unternehmen können bewährte Teams in schwieriger Zeit halten und gezielt auf neue Aufgaben vorbereiten Stand: 11/2010
11 Lösung Die Weiterbildung gering qualifizierter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kann durch verstärkte Nutzung bestehender Fördermöglichkeiten des SGB III ( FbW ) mit einer vollen Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden. Darüber hinaus kann die Qualifizierung weiterer, nicht gering qualifizierter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch ein ESF-finanziertes Sonderprogramm ( ESF-RL-QK ) mit einer zwischen 25 % und 80 % gestaffelten Übernahme der Lehrgangskosten gefördert werden. Voraussetzung: Bezug von konjunkturellem Kurzarbeitergeld oder Saison-Kurzarbeitergeld Volle Erstattung der Sozialabgaben auf Kug bei Qualifizierung ab dem ersten Monat Parallel: Ausweitung des Programms WeGebAU 11 Stand: 11/2010
12 Exkurs: 3 Varianten von Kurzarbeitergeld Konjunktur-Kurzarbeitergeld ( 169 ff. SGB III) Arbeitnehmer haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn: ein unvermeidbarer, erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt und der (vorübergehende) Arbeitsausfall der Arbeitsagentur angezeigt worden ist. Saison-Kurzarbeitergeld ( 175 SGB III) Arbeitnehmer haben in der Zeit vom 1. Dezember bis 31. März (Schlechtwetterzeit) Anspruch auf Saison-Kurzarbeitergeld, wenn - sie im Baugewerbe oder in einem Wirtschaftszweig mit saisonbedingtem Arbeitsausfall beschäftigt sind, - der Arbeitsausfall erheblich ist und - der (saisonbedingte) Arbeitsausfall der Arbeitsagentur angezeigt worden ist. Transfer-Kurzarbeitergeld ( 216b SGB III) Zur Vermeidung von Entlassungen und zur Verbesserung ihrer Vermittlungsaussichten haben Arbeitnehmer Anspruch auf Kurzarbeitergeld zur Förderung der Eingliederung bei betrieblichen Restrukturierungen, wenn - solange sie von einem dauerhaften unvermeidbaren Arbeitsausfall mit Entgeltausfall betroffen sind und der (dauerhafte) Arbeitsausfall der Arbeitsagentur angezeigt worden ist....und wenn jeweils die betrieblichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind Stand: 11/2010
13 Entscheidungsmatrix: Qualifizierung während Kug-Bezug Bezug von Konjunktur-Kurzarbeitergeld nach 169 SGB III oder Bezug von Saison-Kurzarbeitergeld nach 175 SGB III ja Gering qualifizierte AN i. S. 77 Abs. 2 SGB III ja Allgemeine Qualifizierungsmaßnahme ja Förderung gemäß 77 ff. (FbW) nein nein ja Nicht gering qualifizierte Arbeitnehmer ja Förderung gemäß ESF-Richtlinie vom i. d. F. v (ESF-RL-QK) Allgemeine Qualifizierungsmaßnahme Spezifische Qualifizierungsmaßnahme nein Bezug von Transfer- Kurzarbeitergeld 216b ESF-BA- Programm (ESF-RL vom ) Lehrgangskosten zu 100 % ggf. Fahrkosten ggf. Kinderbetreuung ggf. auswärtige Unterbringung - keine Einschränkung auf Betriebsgrößen - AZWV-Zulassung - Bildungsgutschein Lehrgangskosten zu 60 % Lehrgangskosten zu 25 % Gestaffelte Aufschläge sind möglich für: Kleine Unternehmen + 20 % Mittlere Unternehmen + 10 % Benachteiligte oder behinderte AN + 10 % bis maximal 80 % der Lehrgangskosten - AZWV-Zulassung (ggf. Einzelfallzulassung); Ausnahme möglich bei betriebsinterner Qualifizierung 13 Stand: 11/2010
14 Begriffsdefinitionen (für FbW-Förderung) Gering Qualifizierte im Sinne des Förderrechts sind Arbeitnehmer - ohne beruflichen Abschluss (mit einer regulären Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren) oder - mit Abschluss, aber mehr als vierjähriger an- oder ungelernter Beschäftigung ( 77 Abs. 2 SGB III) Allgemeine Qualifizierungsmaßnahme: Die Weiterbildung soll auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbare Kenntnisse vermitteln. Dazu gehören insbesondere solche Bildungsangebote, die zu einer deutlichen Verbesserung der beruflichen Kompetenz des Arbeitnehmers führen oder mit einer zertifizierten Teilqualifikation abschließen. Förderfähig sind Teilqualifikationen auch dann, wenn die zu erwerbenden Kenntnisse bereits für sich allein auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbar sind oder verbands- oder branchenübergreifende Zertifikate erworben werden Stand: 11/2010
15 Weitere Voraussetzungen (für FbW-Förderung) Die Dauer der Weiterbildung soll die voraussichtliche Dauer der Kurzarbeit nicht überschreiten. Hiervon kann abgewichen werden, wenn ein allgemein anerkannter (Teil-) Berufsabschluss erworben wird und der Arbeitgeber die Freistellung des Arbeitnehmers für die verbleibende Dauer der Weiterbildung nach Beendigung der Kurzarbeit zusichert. Bei vorzeitiger Beendigung der Kurzarbeit ist bis zum Abschluss der Weiterbildung eine Anschlussförderung über WeGebAU möglich. Maßnahme und Träger müssen nach AZWV zugelassen sein. Vor Beginn der Teilnahme muss eine Beratung des Arbeitnehmers durch die Agentur erfolgen. Die Kostenerstattung erfolgt über einen Bildungsgutschein. Auf eine Förderung besteht kein Rechtsanspruch Stand: 11/2010
16 Begriffsdefinitionen I (für ESF-RL-QK) Spezifische Qualifizierungsmaßnahmen sind Maßnahmen, die in erster Linie unmittelbar den gegenwärtigen oder zukünftigen Arbeitsplatz des Beschäftigten in dem begünstigten Unternehmen betreffen und mit denen Qualifikationen vermittelt werden, die nicht oder nur in begrenztem Umfang auf andere Unternehmen oder Arbeitsbereiche übertragbar sind. Allgemeine Qualifizierungsmaßnahmen sind Maßnahmen, die nicht ausschließlich spezifische Maßnahmen sind, sondern die Qualifikationen vermitteln, die in hohem Maße auf andere Unternehmen und Arbeitsfelder übertragbar sind. Als allgemeine Maßnahme gilt auch eine Qualifizierung, die mit einem allgemein anerkannten Zertifikat abschließt. Nicht förderfähig sind Maßnahmen, zu denen der AG gesetzlich verpflichtet ist sowie Qualifizierungen, die von Unternehmen auch ohne öffentliche Förderung durchgeführt worden wären Stand: 11/2010
17 Begriffsdefinitionen II (für ESF-RL-QK) Kleine Unternehmen sind Unternehmen, die weniger als 50 Beschäftigte und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. haben. Mittlere Unternehmen sind Unternehmen, die weniger als 250 Beschäftigte und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. oder Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. haben. Benachteiligte Arbeitnehmer sind - neben behinderten Menschen mit mindestens GdB 20 - (u. a.) Personen, die - in den vergangenen sechs Monaten keiner regulären bezahlten Beschäftigung nachgegangen sind, oder - über keinen Abschluss der Sekundarstufe II bzw. keinen Berufsabschluss verfügen oder - die älter als 50 Jahre sind oder - als Erwachsene alleine leben und mindestens einer Person unterhaltsverpflichtet sind Stand: 11/2010
18 Das Programm WeGebAU Das Grundprinzip: Im Rahmen des Sonderprogramms WeGebAU kann die berufliche Qualifizierung beschäftigter Arbeitnehmer aus Mitteln des SGB III gefördert werden. Das Programm ist bis befristet (letzter Eintritt). Auf die Leistungen besteht kein Rechtsanspruch. Es gilt nicht für Bezieher von Kurzarbeitergeld! Zu unterscheiden sind zwei grundsätzliche Förderschienen: Ältere Arbeitnehmer in KMU können durch Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden ( 417 SGB III). Für gering qualifizierte Arbeitnehmer gilt (unabhängig von Alter und KMU): - Der Arbeitgeber kann durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt (AEZ) gefördert werden ( 235c SGB III). - Der gering qualifizierte Arbeitnehmer kann parallel durch die Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden ( 77 ff. SGB III) Stand: 11/2010
19 Details: WeGebAU für ältere Arbeitnehmer Leistungsvoraussetzungen: - Der AN hat das 45. Lebensjahr vollendet. - Der Betrieb beschäftigt weniger als 250 Mitarbeiter. - Das Arbeitsverhältnis mit Anspruch auf Arbeitsentgelt besteht fort. Leistungen: - Übernahme der Weiterbildungskosten Anforderungen an die Weiterbildung: - Träger und Maßnahme sind nach AZWV zugelassen. - Die Maßnahme findet während der betriebsüblichen Arbeitszeit, aber außerhalb des Betriebes statt. - Es werden Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsqualifizierungen hinausgehen. - Die Förderung erfolgt über Bildungsgutschein Stand: 11/2010
20 Details: WeGebAU für gering qualifizierte AN Leistungsvoraussetzungen: - Notwendigkeit der Weiterbildung wegen eines fehlenden Berufsabschlusses (i. S. 77 Abs. 2 SGB III) - Das Arbeitsverhältnis mit Anspruch auf Arbeitsentgelt besteht fort. - Keine Einschränkungen bei Alter und Betriebsgröße Leistungen: - Zuschüsse zum Arbeitsentgelt an den Arbeitgeber für weiterbildungsbedingte Ausfallzeiten bis zur Höhe des anteiligen Arbeitsentgelts einschließlich des (pauschalierten) AG-Anteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Volle Übernahme der Weiterbildungskosten gemäß FbW ( 79 ff. SGB III) Anforderungen an die Weiterbildung: - Träger und Maßnahme sind nach AZWV zugelassen. - Die Maßnahme findet während der betriebsüblichen Arbeitszeit statt. - Die Maßnahme führt hin zu einem anerkannten Berufsabschluss, - Teilqualifizierungen sind möglich. - Die Förderung erfolgt über Bildungsgutschein Stand: 11/2010
21 Aktuelle Erweiterung des Programms WeGebAU Neuerungen durch das Konjunkturpaket II (ab ): Die Förderung beschäftigter Arbeitnehmer durch Übernahme der Weiterbildungskosten (nach 417 SGB III) war bisher (u. a.) beschränkt auf: - Personen ab dem 45. Lebensjahr und - Betriebe unter 250 Mitarbeitern (KMU). Diese beiden zentralen Einschränkungen werden aufgehoben für folgende qualifizierten Arbeitnehmer: - der Erwerb des Berufsabschlusses liegt mindestens vier Jahre zurück und - der Arbeitnehmer hat in den letzten vier Jahren nicht an einer öffentlich geförderten beruflichen Weiterbildung teilgenommen. Zur Qualifizierungsförderung bei der Wiedereinstellung eines Zeitarbeitnehmers bei demselben Verleiher kann von der Altersbeschränkung, von der Betriebsgröße und von der Qualifikation abgesehen werden, wenn - der geförderte Arbeitnehmer in den Jahren 2007 und 2008 als Zeitarbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Die Bestimmungen zur Förderung von gering qualifizierten Arbeitnehmern mit Arbeitsentgeltzuschuss ( 235c SGB III) bleiben unverändert Stand: 11/2010
22 Förderprogramm WeGebAU Alter über 45 Übernahme: WBK AEZ nach 235c SGB III (Innerbetrieblich bis zu 50% Außerbetrieblich bis zu 100%) Übernahme: WBK Betrieb < 250 MA = 417 SGB III (Betrieb im Sinne der KMU-Richtlinie) unter 45 Übernahme: WBK nach 77 SGB III AEZ nach 235c SGB III (Innerbetrieblich bis zu 50% Außerbetrieblich bis zu 100%) Läuft zum aus Förderung unabhängig von Betriebsgröße und Alter möglich, wenn - Erwerb des (mind. 2-jährigen) Berufsabschlusses länger als 4 J. zurückliegt - der AN in den letzten 4 J. nicht an einer mit öff. Mitteln gef. berufl. Weiterbildung teilgenommen hat. Gering qualifiziert qualifiziert WBK: Weiterbildungskosten AEZ: Arbeitsentgeltzuschuss 22 Stand: 11/2010
23 Qualifizierung beschäftigter Arbeitnehmer: Abgrenzung der Förderprogramme Programm WeGebAU FbW während Kug ESF-RL-QK / Grund des Arbeitsausfalls weiterbildungsbedingt konjunkturelle / saisonale Kurzarbeit konjunkturelle / saisonale Kurzarbeit ESF-BA-Programm ESF-RL v strukturelle Kurzarbeit Zielgruppe beschäftigte AN nach bestimmten Kriterien gering qualifizierte Kug-Bezieher nicht gering qualifizierte Kug-Bezieher Bezieher von Transfer-Kug Förderinstrumente Weiterbildungskosten nach 77/2, 79, 417 u. 421t/4+5 SGB III AEZ n. 235 c Weiterbildungskosten nach 77Abs. 2 bzw. 79 SGB III Lehrgangskosten gestaffelt nach Nr. 3 der ESF-RL vom i.d.f.v Lehrgangskosten nach Nr. 3 der ESF- RL vom Förderzeitraum (erster bzw. letzter Maßnahmeeintri tt) laufend bis (momentan) ab Stand: 11/2010
24 Gesamtstrategie: Flexible Response 1. Stärkung der Innovationsfähigkeit durch Qualifizierung Förderung durch Weiterbildungskosten und ggf. Arbeitsentgeldzuschuss (WeGebAU) 2. Vermeidung von Entlassungen durch Kurzarbeit und proaktive Qualifizierung Förderung durch Kug & FbW bzw. Kug & ESF-RL-QK 3. Vermeidung von Arbeitslosigkeit und Unterstützung der Vermittlung durch Transferleistungen Förderung durch Transfer-Kug und ESF-BA-Programm 24 Stand: 11/2010
25 Abschluss Für Ihre Aufmerksamkeit bedanken wir uns ganz herzlich! Ansprechpartner: Ralf Gotthardt Tel.: Stand: 11/2010
26 Die bbw ggmbh in der bbw-gruppe Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft Daten der bbw Gruppe Standorte der bbw ggmbh Die Geschäftsfelder der bbw ggmbh Qualifizieren statt entlassen Möglichkeiten der geförderten Weiterbildung 1 Stand: 11/2010
27 Daten der bbw-gruppe Gründung bbw e.v.: 1969 durch die Bayerischen Arbeitgeberverbände inzwischen 25 Gesellschaften 37 Mitgliedsverbände, 15 Mitgliedsfirmen und 17 Förderer Zahlen: Mitarbeiter am 31. Januar 2009: Umsatz in 2008: 321,4 Mio. Euro Unternehmen der Gruppe sind an mehr als 300 Standorten in Deutschland vertreten. 2 Stand: 11/2010
28 Standorte der bbw ggmbh Zentrale München und Würzburg 3 Stand: 11/2010
29 Geschäftsfelder der bbw ggmbh Weiterbildungsangebote für Privat- und Firmenkunden Personal- und Organisationsentwicklung Prozessbegleitung Betriebsräte Fort- und Weiterbildung Sonderprojekte EU-Projekte Förderprogramme Kooperationsprojekte mit Verbänden u.a. Beschäftigungsbrücke Berufskraftfahrerqualifizierung 4 Stand: 11/2010
30 Training and Development Offenes Programm: Seminarprogramm 2010 Themenfelder Management Führung und Zusammenarbeit Personalmanagement Persönliche Kompetenzen Projekt- und Prozessmanagement Betriebswirtschaft und Recht Interkulturelle Kompetenz Ausbilder und Auszubildende Akademien in der bbw-gruppe Fachtagung Lehrgänge Fachspezifisches Wissen 5 Stand: 11/2010
31 Training and Development Inhouse Angebote Leistungsfelder - Personalentwicklung - Organisationsentwicklung - Training - Beratung - Coaching - Prozessbegleitung - Kompetenzmanagement - - Methoden - Trainerinput - Einzel- und Gruppenarbeit - Intervall Trainings - Rollenspiel - Fallarbeit - Feedback - - Lernorte - im Unternehmen - im Hotel - Outdoor - Kombinationen Inhalte - individueller Bedarf des Kunden Themenfelder - Management - Führung - Personalmanagement - Persönl. Kompetenzen - Fachqualifizierungen - Zielgruppen - Führungskräfte - Fachkräfte - Ausbilder - Auszubildende - Formate - Blended Learning - Planspiele - Training - Coaching 6 Stand: 11/ /2009
32 Demographie und Strategie In der Weltwirtschaftskrise 2009 blieb jeder 5. Ausbildungsplatz unbesetzt und diese Tendenz setzt sich leider weiter fort Gleichzeitig gehen die absoluten Zahlen der Schulabgänger immer weiter zurück Immer mehr Fachkräfte verlassen das Land Uns droht in absehbarer Zeit der absolute Fachkräftemangel 7 Stand: 11/2010
33 Motto Qualifizieren statt Entlassen Qualifizierung während der Kurzarbeit - Fördermöglichkeiten Stand: 11/2010
34 Motto Es sollen Brücken gebaut werden, damit in den Firmen jetzt keine Professionalität und Qualität verloren geht. Angela Merkel, Bundeskanzlerin 9 Stand: 11/2010
35 Zielsetzung Bundesregierung und Bundesagentur für Arbeit helfen Betrieben, in einer konjunkturell schwierigen Phase Beschäftigte zu halten und nicht zu entlassen. Die Verlängerung der Bezugsdauer und Entbürokratisierungen sollen das Instrument Kurzarbeitergeld attraktiver gestalten. Erweiterte Fördermöglichkeiten für Qualifizierungen sollen Anreize setzen, Zeiten des Bezugs von Kurzarbeitergeld für Qualifizierungen zu nutzen und so einen Beitrag zur Sicherung der Arbeitsplätze leisten. Die Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird verbessert und das Risiko von Arbeitslosigkeit vermindert. Unternehmen können bewährte Teams in schwieriger Zeit halten und gezielt auf neue Aufgaben vorbereiten Stand: 11/2010
36 Lösung Die Weiterbildung gering qualifizierter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kann durch verstärkte Nutzung bestehender Fördermöglichkeiten des SGB III ( FbW ) mit einer vollen Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden. Darüber hinaus kann die Qualifizierung weiterer, nicht gering qualifizierter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch ein ESF-finanziertes Sonderprogramm ( ESF-RL-QK ) mit einer zwischen 25 % und 80 % gestaffelten Übernahme der Lehrgangskosten gefördert werden. Voraussetzung: Bezug von konjunkturellem Kurzarbeitergeld oder Saison-Kurzarbeitergeld Volle Erstattung der Sozialabgaben auf Kug bei Qualifizierung ab dem ersten Monat Parallel: Ausweitung des Programms WeGebAU 11 Stand: 11/2010
37 Exkurs: 3 Varianten von Kurzarbeitergeld Konjunktur-Kurzarbeitergeld ( 169 ff. SGB III) Arbeitnehmer haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn: ein unvermeidbarer, erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt und der (vorübergehende) Arbeitsausfall der Arbeitsagentur angezeigt worden ist. Saison-Kurzarbeitergeld ( 175 SGB III) Arbeitnehmer haben in der Zeit vom 1. Dezember bis 31. März (Schlechtwetterzeit) Anspruch auf Saison-Kurzarbeitergeld, wenn - sie im Baugewerbe oder in einem Wirtschaftszweig mit saisonbedingtem Arbeitsausfall beschäftigt sind, - der Arbeitsausfall erheblich ist und - der (saisonbedingte) Arbeitsausfall der Arbeitsagentur angezeigt worden ist. Transfer-Kurzarbeitergeld ( 216b SGB III) Zur Vermeidung von Entlassungen und zur Verbesserung ihrer Vermittlungsaussichten haben Arbeitnehmer Anspruch auf Kurzarbeitergeld zur Förderung der Eingliederung bei betrieblichen Restrukturierungen, wenn - solange sie von einem dauerhaften unvermeidbaren Arbeitsausfall mit Entgeltausfall betroffen sind und der (dauerhafte) Arbeitsausfall der Arbeitsagentur angezeigt worden ist....und wenn jeweils die betrieblichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind Stand: 11/2010
38 Entscheidungsmatrix: Qualifizierung während Kug-Bezug Bezug von Konjunktur-Kurzarbeitergeld nach 169 SGB III oder Bezug von Saison-Kurzarbeitergeld nach 175 SGB III ja Gering qualifizierte AN i. S. 77 Abs. 2 SGB III ja Allgemeine Qualifizierungsmaßnahme ja Förderung gemäß 77 ff. (FbW) nein nein ja Nicht gering qualifizierte Arbeitnehmer ja Förderung gemäß ESF-Richtlinie vom i. d. F. v (ESF-RL-QK) Allgemeine Qualifizierungsmaßnahme Spezifische Qualifizierungsmaßnahme nein Bezug von Transfer- Kurzarbeitergeld 216b ESF-BA- Programm (ESF-RL vom ) Lehrgangskosten zu 100 % ggf. Fahrkosten ggf. Kinderbetreuung ggf. auswärtige Unterbringung - keine Einschränkung auf Betriebsgrößen - AZWV-Zulassung - Bildungsgutschein Lehrgangskosten zu 60 % Lehrgangskosten zu 25 % Gestaffelte Aufschläge sind möglich für: Kleine Unternehmen + 20 % Mittlere Unternehmen + 10 % Benachteiligte oder behinderte AN + 10 % bis maximal 80 % der Lehrgangskosten - AZWV-Zulassung (ggf. Einzelfallzulassung); Ausnahme möglich bei betriebsinterner Qualifizierung 13 Stand: 11/2010
39 Begriffsdefinitionen (für FbW-Förderung) Gering Qualifizierte im Sinne des Förderrechts sind Arbeitnehmer - ohne beruflichen Abschluss (mit einer regulären Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren) oder - mit Abschluss, aber mehr als vierjähriger an- oder ungelernter Beschäftigung ( 77 Abs. 2 SGB III) Allgemeine Qualifizierungsmaßnahme: Die Weiterbildung soll auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbare Kenntnisse vermitteln. Dazu gehören insbesondere solche Bildungsangebote, die zu einer deutlichen Verbesserung der beruflichen Kompetenz des Arbeitnehmers führen oder mit einer zertifizierten Teilqualifikation abschließen. Förderfähig sind Teilqualifikationen auch dann, wenn die zu erwerbenden Kenntnisse bereits für sich allein auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbar sind oder verbands- oder branchenübergreifende Zertifikate erworben werden Stand: 11/2010
40 Weitere Voraussetzungen (für FbW-Förderung) Die Dauer der Weiterbildung soll die voraussichtliche Dauer der Kurzarbeit nicht überschreiten. Hiervon kann abgewichen werden, wenn ein allgemein anerkannter (Teil-) Berufsabschluss erworben wird und der Arbeitgeber die Freistellung des Arbeitnehmers für die verbleibende Dauer der Weiterbildung nach Beendigung der Kurzarbeit zusichert. Bei vorzeitiger Beendigung der Kurzarbeit ist bis zum Abschluss der Weiterbildung eine Anschlussförderung über WeGebAU möglich. Maßnahme und Träger müssen nach AZWV zugelassen sein. Vor Beginn der Teilnahme muss eine Beratung des Arbeitnehmers durch die Agentur erfolgen. Die Kostenerstattung erfolgt über einen Bildungsgutschein. Auf eine Förderung besteht kein Rechtsanspruch Stand: 11/2010
41 Begriffsdefinitionen I (für ESF-RL-QK) Spezifische Qualifizierungsmaßnahmen sind Maßnahmen, die in erster Linie unmittelbar den gegenwärtigen oder zukünftigen Arbeitsplatz des Beschäftigten in dem begünstigten Unternehmen betreffen und mit denen Qualifikationen vermittelt werden, die nicht oder nur in begrenztem Umfang auf andere Unternehmen oder Arbeitsbereiche übertragbar sind. Allgemeine Qualifizierungsmaßnahmen sind Maßnahmen, die nicht ausschließlich spezifische Maßnahmen sind, sondern die Qualifikationen vermitteln, die in hohem Maße auf andere Unternehmen und Arbeitsfelder übertragbar sind. Als allgemeine Maßnahme gilt auch eine Qualifizierung, die mit einem allgemein anerkannten Zertifikat abschließt. Nicht förderfähig sind Maßnahmen, zu denen der AG gesetzlich verpflichtet ist sowie Qualifizierungen, die von Unternehmen auch ohne öffentliche Förderung durchgeführt worden wären Stand: 11/2010
42 Begriffsdefinitionen II (für ESF-RL-QK) Kleine Unternehmen sind Unternehmen, die weniger als 50 Beschäftigte und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. haben. Mittlere Unternehmen sind Unternehmen, die weniger als 250 Beschäftigte und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. oder Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. haben. Benachteiligte Arbeitnehmer sind - neben behinderten Menschen mit mindestens GdB 20 - (u. a.) Personen, die - in den vergangenen sechs Monaten keiner regulären bezahlten Beschäftigung nachgegangen sind, oder - über keinen Abschluss der Sekundarstufe II bzw. keinen Berufsabschluss verfügen oder - die älter als 50 Jahre sind oder - als Erwachsene alleine leben und mindestens einer Person unterhaltsverpflichtet sind Stand: 11/2010
43 Das Programm WeGebAU Das Grundprinzip: Im Rahmen des Sonderprogramms WeGebAU kann die berufliche Qualifizierung beschäftigter Arbeitnehmer aus Mitteln des SGB III gefördert werden. Das Programm ist bis befristet (letzter Eintritt). Auf die Leistungen besteht kein Rechtsanspruch. Es gilt nicht für Bezieher von Kurzarbeitergeld! Zu unterscheiden sind zwei grundsätzliche Förderschienen: Ältere Arbeitnehmer in KMU können durch Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden ( 417 SGB III). Für gering qualifizierte Arbeitnehmer gilt (unabhängig von Alter und KMU): - Der Arbeitgeber kann durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt (AEZ) gefördert werden ( 235c SGB III). - Der gering qualifizierte Arbeitnehmer kann parallel durch die Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden ( 77 ff. SGB III) Stand: 11/2010
44 Die bbw ggmbh in der bbw-gruppe Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft Daten der bbw Gruppe Standorte der bbw ggmbh Die Geschäftsfelder der bbw ggmbh Qualifizieren statt entlassen Möglichkeiten der geförderten Weiterbildung 1 Stand: 11/2010
45 Daten der bbw-gruppe Gründung bbw e.v.: 1969 durch die Bayerischen Arbeitgeberverbände inzwischen 25 Gesellschaften 37 Mitgliedsverbände, 15 Mitgliedsfirmen und 17 Förderer Zahlen: Mitarbeiter am 31. Januar 2009: Umsatz in 2008: 321,4 Mio. Euro Unternehmen der Gruppe sind an mehr als 300 Standorten in Deutschland vertreten. 2 Stand: 11/2010
46 Standorte der bbw ggmbh Zentrale München und Würzburg 3 Stand: 11/2010
47 Geschäftsfelder der bbw ggmbh Weiterbildungsangebote für Privat- und Firmenkunden Personal- und Organisationsentwicklung Prozessbegleitung Betriebsräte Fort- und Weiterbildung Sonderprojekte EU-Projekte Förderprogramme Kooperationsprojekte mit Verbänden u.a. Beschäftigungsbrücke Berufskraftfahrerqualifizierung 4 Stand: 11/2010
48 Training and Development Offenes Programm: Seminarprogramm 2010 Themenfelder Management Führung und Zusammenarbeit Personalmanagement Persönliche Kompetenzen Projekt- und Prozessmanagement Betriebswirtschaft und Recht Interkulturelle Kompetenz Ausbilder und Auszubildende Akademien in der bbw-gruppe Fachtagung Lehrgänge Fachspezifisches Wissen 5 Stand: 11/2010
49 Training and Development Inhouse Angebote Leistungsfelder - Personalentwicklung - Organisationsentwicklung - Training - Beratung - Coaching - Prozessbegleitung - Kompetenzmanagement - - Methoden - Trainerinput - Einzel- und Gruppenarbeit - Intervall Trainings - Rollenspiel - Fallarbeit - Feedback - - Lernorte - im Unternehmen - im Hotel - Outdoor - Kombinationen Inhalte - individueller Bedarf des Kunden Themenfelder - Management - Führung - Personalmanagement - Persönl. Kompetenzen - Fachqualifizierungen - Zielgruppen - Führungskräfte - Fachkräfte - Ausbilder - Auszubildende - Formate - Blended Learning - Planspiele - Training - Coaching 6 Stand: 11/ /2009
50 Demographie und Strategie In der Weltwirtschaftskrise 2009 blieb jeder 5. Ausbildungsplatz unbesetzt und diese Tendenz setzt sich leider weiter fort Gleichzeitig gehen die absoluten Zahlen der Schulabgänger immer weiter zurück Immer mehr Fachkräfte verlassen das Land Uns droht in absehbarer Zeit der absolute Fachkräftemangel 7 Stand: 11/2010
51 Motto Qualifizieren statt Entlassen Qualifizierung während der Kurzarbeit - Fördermöglichkeiten Stand: 11/2010
52 Motto Es sollen Brücken gebaut werden, damit in den Firmen jetzt keine Professionalität und Qualität verloren geht. Angela Merkel, Bundeskanzlerin 9 Stand: 11/2010
53 Zielsetzung Bundesregierung und Bundesagentur für Arbeit helfen Betrieben, in einer konjunkturell schwierigen Phase Beschäftigte zu halten und nicht zu entlassen. Die Verlängerung der Bezugsdauer und Entbürokratisierungen sollen das Instrument Kurzarbeitergeld attraktiver gestalten. Erweiterte Fördermöglichkeiten für Qualifizierungen sollen Anreize setzen, Zeiten des Bezugs von Kurzarbeitergeld für Qualifizierungen zu nutzen und so einen Beitrag zur Sicherung der Arbeitsplätze leisten. Die Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird verbessert und das Risiko von Arbeitslosigkeit vermindert. Unternehmen können bewährte Teams in schwieriger Zeit halten und gezielt auf neue Aufgaben vorbereiten Stand: 11/2010
54 Lösung Die Weiterbildung gering qualifizierter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kann durch verstärkte Nutzung bestehender Fördermöglichkeiten des SGB III ( FbW ) mit einer vollen Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden. Darüber hinaus kann die Qualifizierung weiterer, nicht gering qualifizierter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch ein ESF-finanziertes Sonderprogramm ( ESF-RL-QK ) mit einer zwischen 25 % und 80 % gestaffelten Übernahme der Lehrgangskosten gefördert werden. Voraussetzung: Bezug von konjunkturellem Kurzarbeitergeld oder Saison-Kurzarbeitergeld Volle Erstattung der Sozialabgaben auf Kug bei Qualifizierung ab dem ersten Monat Parallel: Ausweitung des Programms WeGebAU 11 Stand: 11/2010
55 Exkurs: 3 Varianten von Kurzarbeitergeld Konjunktur-Kurzarbeitergeld ( 169 ff. SGB III) Arbeitnehmer haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn: ein unvermeidbarer, erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt und der (vorübergehende) Arbeitsausfall der Arbeitsagentur angezeigt worden ist. Saison-Kurzarbeitergeld ( 175 SGB III) Arbeitnehmer haben in der Zeit vom 1. Dezember bis 31. März (Schlechtwetterzeit) Anspruch auf Saison-Kurzarbeitergeld, wenn - sie im Baugewerbe oder in einem Wirtschaftszweig mit saisonbedingtem Arbeitsausfall beschäftigt sind, - der Arbeitsausfall erheblich ist und - der (saisonbedingte) Arbeitsausfall der Arbeitsagentur angezeigt worden ist. Transfer-Kurzarbeitergeld ( 216b SGB III) Zur Vermeidung von Entlassungen und zur Verbesserung ihrer Vermittlungsaussichten haben Arbeitnehmer Anspruch auf Kurzarbeitergeld zur Förderung der Eingliederung bei betrieblichen Restrukturierungen, wenn - solange sie von einem dauerhaften unvermeidbaren Arbeitsausfall mit Entgeltausfall betroffen sind und der (dauerhafte) Arbeitsausfall der Arbeitsagentur angezeigt worden ist....und wenn jeweils die betrieblichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind Stand: 11/2010
56 Entscheidungsmatrix: Qualifizierung während Kug-Bezug Bezug von Konjunktur-Kurzarbeitergeld nach 169 SGB III oder Bezug von Saison-Kurzarbeitergeld nach 175 SGB III ja Gering qualifizierte AN i. S. 77 Abs. 2 SGB III ja Allgemeine Qualifizierungsmaßnahme ja Förderung gemäß 77 ff. (FbW) nein nein ja Nicht gering qualifizierte Arbeitnehmer ja Förderung gemäß ESF-Richtlinie vom i. d. F. v (ESF-RL-QK) Allgemeine Qualifizierungsmaßnahme Spezifische Qualifizierungsmaßnahme nein Bezug von Transfer- Kurzarbeitergeld 216b ESF-BA- Programm (ESF-RL vom ) Lehrgangskosten zu 100 % ggf. Fahrkosten ggf. Kinderbetreuung ggf. auswärtige Unterbringung - keine Einschränkung auf Betriebsgrößen - AZWV-Zulassung - Bildungsgutschein Lehrgangskosten zu 60 % Lehrgangskosten zu 25 % Gestaffelte Aufschläge sind möglich für: Kleine Unternehmen + 20 % Mittlere Unternehmen + 10 % Benachteiligte oder behinderte AN + 10 % bis maximal 80 % der Lehrgangskosten - AZWV-Zulassung (ggf. Einzelfallzulassung); Ausnahme möglich bei betriebsinterner Qualifizierung 13 Stand: 11/2010
57 Begriffsdefinitionen (für FbW-Förderung) Gering Qualifizierte im Sinne des Förderrechts sind Arbeitnehmer - ohne beruflichen Abschluss (mit einer regulären Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren) oder - mit Abschluss, aber mehr als vierjähriger an- oder ungelernter Beschäftigung ( 77 Abs. 2 SGB III) Allgemeine Qualifizierungsmaßnahme: Die Weiterbildung soll auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbare Kenntnisse vermitteln. Dazu gehören insbesondere solche Bildungsangebote, die zu einer deutlichen Verbesserung der beruflichen Kompetenz des Arbeitnehmers führen oder mit einer zertifizierten Teilqualifikation abschließen. Förderfähig sind Teilqualifikationen auch dann, wenn die zu erwerbenden Kenntnisse bereits für sich allein auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbar sind oder verbands- oder branchenübergreifende Zertifikate erworben werden Stand: 11/2010
58 Weitere Voraussetzungen (für FbW-Förderung) Die Dauer der Weiterbildung soll die voraussichtliche Dauer der Kurzarbeit nicht überschreiten. Hiervon kann abgewichen werden, wenn ein allgemein anerkannter (Teil-) Berufsabschluss erworben wird und der Arbeitgeber die Freistellung des Arbeitnehmers für die verbleibende Dauer der Weiterbildung nach Beendigung der Kurzarbeit zusichert. Bei vorzeitiger Beendigung der Kurzarbeit ist bis zum Abschluss der Weiterbildung eine Anschlussförderung über WeGebAU möglich. Maßnahme und Träger müssen nach AZWV zugelassen sein. Vor Beginn der Teilnahme muss eine Beratung des Arbeitnehmers durch die Agentur erfolgen. Die Kostenerstattung erfolgt über einen Bildungsgutschein. Auf eine Förderung besteht kein Rechtsanspruch Stand: 11/2010
59 Begriffsdefinitionen I (für ESF-RL-QK) Spezifische Qualifizierungsmaßnahmen sind Maßnahmen, die in erster Linie unmittelbar den gegenwärtigen oder zukünftigen Arbeitsplatz des Beschäftigten in dem begünstigten Unternehmen betreffen und mit denen Qualifikationen vermittelt werden, die nicht oder nur in begrenztem Umfang auf andere Unternehmen oder Arbeitsbereiche übertragbar sind. Allgemeine Qualifizierungsmaßnahmen sind Maßnahmen, die nicht ausschließlich spezifische Maßnahmen sind, sondern die Qualifikationen vermitteln, die in hohem Maße auf andere Unternehmen und Arbeitsfelder übertragbar sind. Als allgemeine Maßnahme gilt auch eine Qualifizierung, die mit einem allgemein anerkannten Zertifikat abschließt. Nicht förderfähig sind Maßnahmen, zu denen der AG gesetzlich verpflichtet ist sowie Qualifizierungen, die von Unternehmen auch ohne öffentliche Förderung durchgeführt worden wären Stand: 11/2010
60 Begriffsdefinitionen II (für ESF-RL-QK) Kleine Unternehmen sind Unternehmen, die weniger als 50 Beschäftigte und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. haben. Mittlere Unternehmen sind Unternehmen, die weniger als 250 Beschäftigte und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. oder Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. haben. Benachteiligte Arbeitnehmer sind - neben behinderten Menschen mit mindestens GdB 20 - (u. a.) Personen, die - in den vergangenen sechs Monaten keiner regulären bezahlten Beschäftigung nachgegangen sind, oder - über keinen Abschluss der Sekundarstufe II bzw. keinen Berufsabschluss verfügen oder - die älter als 50 Jahre sind oder - als Erwachsene alleine leben und mindestens einer Person unterhaltsverpflichtet sind Stand: 11/2010
61 Das Programm WeGebAU Das Grundprinzip: Im Rahmen des Sonderprogramms WeGebAU kann die berufliche Qualifizierung beschäftigter Arbeitnehmer aus Mitteln des SGB III gefördert werden. Das Programm ist bis befristet (letzter Eintritt). Auf die Leistungen besteht kein Rechtsanspruch. Es gilt nicht für Bezieher von Kurzarbeitergeld! Zu unterscheiden sind zwei grundsätzliche Förderschienen: Ältere Arbeitnehmer in KMU können durch Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden ( 417 SGB III). Für gering qualifizierte Arbeitnehmer gilt (unabhängig von Alter und KMU): - Der Arbeitgeber kann durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt (AEZ) gefördert werden ( 235c SGB III). - Der gering qualifizierte Arbeitnehmer kann parallel durch die Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden ( 77 ff. SGB III) Stand: 11/2010
62 Details: WeGebAU für ältere Arbeitnehmer Leistungsvoraussetzungen: - Der AN hat das 45. Lebensjahr vollendet. - Der Betrieb beschäftigt weniger als 250 Mitarbeiter. - Das Arbeitsverhältnis mit Anspruch auf Arbeitsentgelt besteht fort. Leistungen: - Übernahme der Weiterbildungskosten Anforderungen an die Weiterbildung: - Träger und Maßnahme sind nach AZWV zugelassen. - Die Maßnahme findet während der betriebsüblichen Arbeitszeit, aber außerhalb des Betriebes statt. - Es werden Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsqualifizierungen hinausgehen. - Die Förderung erfolgt über Bildungsgutschein Stand: 11/2010
63 Details: WeGebAU für gering qualifizierte AN Leistungsvoraussetzungen: - Notwendigkeit der Weiterbildung wegen eines fehlenden Berufsabschlusses (i. S. 77 Abs. 2 SGB III) - Das Arbeitsverhältnis mit Anspruch auf Arbeitsentgelt besteht fort. - Keine Einschränkungen bei Alter und Betriebsgröße Leistungen: - Zuschüsse zum Arbeitsentgelt an den Arbeitgeber für weiterbildungsbedingte Ausfallzeiten bis zur Höhe des anteiligen Arbeitsentgelts einschließlich des (pauschalierten) AG-Anteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Volle Übernahme der Weiterbildungskosten gemäß FbW ( 79 ff. SGB III) Anforderungen an die Weiterbildung: - Träger und Maßnahme sind nach AZWV zugelassen. - Die Maßnahme findet während der betriebsüblichen Arbeitszeit statt. - Die Maßnahme führt hin zu einem anerkannten Berufsabschluss, - Teilqualifizierungen sind möglich. - Die Förderung erfolgt über Bildungsgutschein Stand: 11/2010
64 Aktuelle Erweiterung des Programms WeGebAU Neuerungen durch das Konjunkturpaket II (ab ): Die Förderung beschäftigter Arbeitnehmer durch Übernahme der Weiterbildungskosten (nach 417 SGB III) war bisher (u. a.) beschränkt auf: - Personen ab dem 45. Lebensjahr und - Betriebe unter 250 Mitarbeitern (KMU). Diese beiden zentralen Einschränkungen werden aufgehoben für folgende qualifizierten Arbeitnehmer: - der Erwerb des Berufsabschlusses liegt mindestens vier Jahre zurück und - der Arbeitnehmer hat in den letzten vier Jahren nicht an einer öffentlich geförderten beruflichen Weiterbildung teilgenommen. Zur Qualifizierungsförderung bei der Wiedereinstellung eines Zeitarbeitnehmers bei demselben Verleiher kann von der Altersbeschränkung, von der Betriebsgröße und von der Qualifikation abgesehen werden, wenn - der geförderte Arbeitnehmer in den Jahren 2007 und 2008 als Zeitarbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Die Bestimmungen zur Förderung von gering qualifizierten Arbeitnehmern mit Arbeitsentgeltzuschuss ( 235c SGB III) bleiben unverändert Stand: 11/2010
65 Förderprogramm WeGebAU Alter über 45 Übernahme: WBK AEZ nach 235c SGB III (Innerbetrieblich bis zu 50% Außerbetrieblich bis zu 100%) Übernahme: WBK Betrieb < 250 MA = 417 SGB III (Betrieb im Sinne der KMU-Richtlinie) unter 45 Übernahme: WBK nach 77 SGB III AEZ nach 235c SGB III (Innerbetrieblich bis zu 50% Außerbetrieblich bis zu 100%) Läuft zum aus Förderung unabhängig von Betriebsgröße und Alter möglich, wenn - Erwerb des (mind. 2-jährigen) Berufsabschlusses länger als 4 J. zurückliegt - der AN in den letzten 4 J. nicht an einer mit öff. Mitteln gef. berufl. Weiterbildung teilgenommen hat. Gering qualifiziert qualifiziert WBK: Weiterbildungskosten AEZ: Arbeitsentgeltzuschuss 22 Stand: 11/2010
66 Qualifizierung beschäftigter Arbeitnehmer: Abgrenzung der Förderprogramme Programm WeGebAU FbW während Kug ESF-RL-QK / Grund des Arbeitsausfalls weiterbildungsbedingt konjunkturelle / saisonale Kurzarbeit konjunkturelle / saisonale Kurzarbeit ESF-BA-Programm ESF-RL v strukturelle Kurzarbeit Zielgruppe beschäftigte AN nach bestimmten Kriterien gering qualifizierte Kug-Bezieher nicht gering qualifizierte Kug-Bezieher Bezieher von Transfer-Kug Förderinstrumente Weiterbildungskosten nach 77/2, 79, 417 u. 421t/4+5 SGB III AEZ n. 235 c Weiterbildungskosten nach 77Abs. 2 bzw. 79 SGB III Lehrgangskosten gestaffelt nach Nr. 3 der ESF-RL vom i.d.f.v Lehrgangskosten nach Nr. 3 der ESF- RL vom Förderzeitraum (erster bzw. letzter Maßnahmeeintri tt) laufend bis (momentan) ab Stand: 11/2010
67 Gesamtstrategie: Flexible Response 1. Stärkung der Innovationsfähigkeit durch Qualifizierung Förderung durch Weiterbildungskosten und ggf. Arbeitsentgeldzuschuss (WeGebAU) 2. Vermeidung von Entlassungen durch Kurzarbeit und proaktive Qualifizierung Förderung durch Kug & FbW bzw. Kug & ESF-RL-QK 3. Vermeidung von Arbeitslosigkeit und Unterstützung der Vermittlung durch Transferleistungen Förderung durch Transfer-Kug und ESF-BA-Programm 24 Stand: 11/2010
68 Abschluss Für Ihre Aufmerksamkeit bedanken wir uns ganz herzlich! Ansprechpartner: Ralf Gotthardt Tel.: Stand: 11/2010
69 Die bbw ggmbh in der bbw-gruppe Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft Daten der bbw Gruppe Standorte der bbw ggmbh Die Geschäftsfelder der bbw ggmbh Qualifizieren statt entlassen Möglichkeiten der geförderten Weiterbildung 1 Stand: 11/2010
70 Daten der bbw-gruppe Gründung bbw e.v.: 1969 durch die Bayerischen Arbeitgeberverbände inzwischen 25 Gesellschaften 37 Mitgliedsverbände, 15 Mitgliedsfirmen und 17 Förderer Zahlen: Mitarbeiter am 31. Januar 2009: Umsatz in 2008: 321,4 Mio. Euro Unternehmen der Gruppe sind an mehr als 300 Standorten in Deutschland vertreten. 2 Stand: 11/2010
71 Standorte der bbw ggmbh Zentrale München und Würzburg 3 Stand: 11/2010
72 Geschäftsfelder der bbw ggmbh Weiterbildungsangebote für Privat- und Firmenkunden Personal- und Organisationsentwicklung Prozessbegleitung Betriebsräte Fort- und Weiterbildung Sonderprojekte EU-Projekte Förderprogramme Kooperationsprojekte mit Verbänden u.a. Beschäftigungsbrücke Berufskraftfahrerqualifizierung 4 Stand: 11/2010
73 Training and Development Offenes Programm: Seminarprogramm 2010 Themenfelder Management Führung und Zusammenarbeit Personalmanagement Persönliche Kompetenzen Projekt- und Prozessmanagement Betriebswirtschaft und Recht Interkulturelle Kompetenz Ausbilder und Auszubildende Akademien in der bbw-gruppe Fachtagung Lehrgänge Fachspezifisches Wissen 5 Stand: 11/2010
74 Training and Development Inhouse Angebote Leistungsfelder - Personalentwicklung - Organisationsentwicklung - Training - Beratung - Coaching - Prozessbegleitung - Kompetenzmanagement - - Methoden - Trainerinput - Einzel- und Gruppenarbeit - Intervall Trainings - Rollenspiel - Fallarbeit - Feedback - - Lernorte - im Unternehmen - im Hotel - Outdoor - Kombinationen Inhalte - individueller Bedarf des Kunden Themenfelder - Management - Führung - Personalmanagement - Persönl. Kompetenzen - Fachqualifizierungen - Zielgruppen - Führungskräfte - Fachkräfte - Ausbilder - Auszubildende - Formate - Blended Learning - Planspiele - Training - Coaching 6 Stand: 11/ /2009
75 Demographie und Strategie In der Weltwirtschaftskrise 2009 blieb jeder 5. Ausbildungsplatz unbesetzt und diese Tendenz setzt sich leider weiter fort Gleichzeitig gehen die absoluten Zahlen der Schulabgänger immer weiter zurück Immer mehr Fachkräfte verlassen das Land Uns droht in absehbarer Zeit der absolute Fachkräftemangel 7 Stand: 11/2010
76 Motto Qualifizieren statt Entlassen Qualifizierung während der Kurzarbeit - Fördermöglichkeiten Stand: 11/2010
77 Motto Es sollen Brücken gebaut werden, damit in den Firmen jetzt keine Professionalität und Qualität verloren geht. Angela Merkel, Bundeskanzlerin 9 Stand: 11/2010
78 Zielsetzung Bundesregierung und Bundesagentur für Arbeit helfen Betrieben, in einer konjunkturell schwierigen Phase Beschäftigte zu halten und nicht zu entlassen. Die Verlängerung der Bezugsdauer und Entbürokratisierungen sollen das Instrument Kurzarbeitergeld attraktiver gestalten. Erweiterte Fördermöglichkeiten für Qualifizierungen sollen Anreize setzen, Zeiten des Bezugs von Kurzarbeitergeld für Qualifizierungen zu nutzen und so einen Beitrag zur Sicherung der Arbeitsplätze leisten. Die Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird verbessert und das Risiko von Arbeitslosigkeit vermindert. Unternehmen können bewährte Teams in schwieriger Zeit halten und gezielt auf neue Aufgaben vorbereiten Stand: 11/2010
79 Lösung Die Weiterbildung gering qualifizierter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kann durch verstärkte Nutzung bestehender Fördermöglichkeiten des SGB III ( FbW ) mit einer vollen Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden. Darüber hinaus kann die Qualifizierung weiterer, nicht gering qualifizierter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch ein ESF-finanziertes Sonderprogramm ( ESF-RL-QK ) mit einer zwischen 25 % und 80 % gestaffelten Übernahme der Lehrgangskosten gefördert werden. Voraussetzung: Bezug von konjunkturellem Kurzarbeitergeld oder Saison-Kurzarbeitergeld Volle Erstattung der Sozialabgaben auf Kug bei Qualifizierung ab dem ersten Monat Parallel: Ausweitung des Programms WeGebAU 11 Stand: 11/2010
80 Exkurs: 3 Varianten von Kurzarbeitergeld Konjunktur-Kurzarbeitergeld ( 169 ff. SGB III) Arbeitnehmer haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn: ein unvermeidbarer, erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt und der (vorübergehende) Arbeitsausfall der Arbeitsagentur angezeigt worden ist. Saison-Kurzarbeitergeld ( 175 SGB III) Arbeitnehmer haben in der Zeit vom 1. Dezember bis 31. März (Schlechtwetterzeit) Anspruch auf Saison-Kurzarbeitergeld, wenn - sie im Baugewerbe oder in einem Wirtschaftszweig mit saisonbedingtem Arbeitsausfall beschäftigt sind, - der Arbeitsausfall erheblich ist und - der (saisonbedingte) Arbeitsausfall der Arbeitsagentur angezeigt worden ist. Transfer-Kurzarbeitergeld ( 216b SGB III) Zur Vermeidung von Entlassungen und zur Verbesserung ihrer Vermittlungsaussichten haben Arbeitnehmer Anspruch auf Kurzarbeitergeld zur Förderung der Eingliederung bei betrieblichen Restrukturierungen, wenn - solange sie von einem dauerhaften unvermeidbaren Arbeitsausfall mit Entgeltausfall betroffen sind und der (dauerhafte) Arbeitsausfall der Arbeitsagentur angezeigt worden ist....und wenn jeweils die betrieblichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind Stand: 11/2010
81 Entscheidungsmatrix: Qualifizierung während Kug-Bezug Bezug von Konjunktur-Kurzarbeitergeld nach 169 SGB III oder Bezug von Saison-Kurzarbeitergeld nach 175 SGB III ja Gering qualifizierte AN i. S. 77 Abs. 2 SGB III ja Allgemeine Qualifizierungsmaßnahme ja Förderung gemäß 77 ff. (FbW) nein nein ja Nicht gering qualifizierte Arbeitnehmer ja Förderung gemäß ESF-Richtlinie vom i. d. F. v (ESF-RL-QK) Allgemeine Qualifizierungsmaßnahme Spezifische Qualifizierungsmaßnahme nein Bezug von Transfer- Kurzarbeitergeld 216b ESF-BA- Programm (ESF-RL vom ) Lehrgangskosten zu 100 % ggf. Fahrkosten ggf. Kinderbetreuung ggf. auswärtige Unterbringung - keine Einschränkung auf Betriebsgrößen - AZWV-Zulassung - Bildungsgutschein Lehrgangskosten zu 60 % Lehrgangskosten zu 25 % Gestaffelte Aufschläge sind möglich für: Kleine Unternehmen + 20 % Mittlere Unternehmen + 10 % Benachteiligte oder behinderte AN + 10 % bis maximal 80 % der Lehrgangskosten - AZWV-Zulassung (ggf. Einzelfallzulassung); Ausnahme möglich bei betriebsinterner Qualifizierung 13 Stand: 11/2010
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