GEMEINDE- UND STÄDTEBUND THÜRINGEN
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1 GEMEINDE- UND STÄDTEBUND THÜRINGEN Vorstellung des Gemeinde-und Städtebundes Thüringen im Thüringer Gewässerbeirat am 3. Dezember 2014 Der Gemeinde- und Städtebund Thüringen Der Gemeinde- und Städtebund Thüringen ist der freiwillige Zusammenschluss der Gemeinden, Städte und Verwaltungsgemeinschaften im Freistaat Thüringen. 842 Kommunen (von derzeit 849) sind Mitglied im Verband 69 Verwaltungsgemeinschaften sind Mitglied des Verbandes Der Gemeinde- und Städtebund Thüringen vertritt 99 % der Gemeinden und Städte im Freistaat Thüringen. 1
2 Aufgaben des Verbandes Der Gemeinde- und Städtebund Thüringen unterstützt und informiert seine Mitgliedskommunen in fachlichen und politischen Fragen. Der Gemeinde- und Städtebund Thüringen setzt sich für die Interessen seiner Mitglieder gegenüber dem Thüringer Landtag, der Thüringer Landesregierung sowie weiteren politischen Entscheidungsträgern auf Landes-, Bundes- und auch europäischer Ebene ein. Der Gemeinde- und Städtebund Thüringen unterrichtet die Öffentlichkeit über Aufgaben und Ergebnisse der Arbeit des Verbandes und seiner Mitglieder sowie über kommunale Probleme. Der Gemeinde- und Städtebund Thüringen pflegt eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden und Fachverbänden im Freistaat Thüringen und auf Bundesebene. Der Gemeinde- und Städtebund Thüringen ist ebenfalls Kommunaler Waldbesitzerverband. Organisationsstruktur des Verbandes Mitgliederversammlung Landesausschuss Präsidium Fachausschüsse z. B. Bau; Umwelt Arbeitsgemeinschaften z. B. AGWA derzeit 42 Mitglieder mit ca. 75 % der Fläche Thüringen Arbeitskreise z. B. VG-Leiter oder AG untere Wasserbehörden 2
3 Beteiligungsrecht des Verbandes Thüringer Kommunalordnung 127 Beteiligungsrechte (1) Die Landesregierung und alle staatlichen Behörden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts arbeiten mit den Spitzenverbänden der Kommunen eng und vertrauensvoll zusammen. (2) Die Landesregierung hat Entwürfe von Rechtsvorschriften, die die Belange der Selbstverwaltung berühren, und Entwürfe von allgemeinen Verwaltungsvorschriften, die wichtige Belange der Selbstverwaltung unmittelbar betreffen, mit den Spitzenverbänden (Gemeinde- und Städtebund Thüringen sowie Thüringischer Landkreistag) in geeigneter Form rechtzeitig zu erörtern. (3) Die Ausschüsse des Landtags sollen bei der Beratung entsprechender Gesetzentwürfe die Spitzenverbände anhören. Tätigkeit der Landesgeschäftsstelle Information über die Internetseiten des Verbandes Informationen im öffentlichen Bereich Informationen im nichtöffentlichen Bereich (nur für Mitgliedskommunen des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen zugänglich) 3
4 Über die öffentlichen Internetseiten können abgerufen werden: -Informationen zu den Mitgliedskommunen - Informationen zum Verband - Pressemitteilungen Tätigkeit des Verbandes - Seminarprogramm für ehrenamtliche Mandatsträger -Seminarprogramm für hauptamtliche Mitarbeiter der kommunalen Verwaltungen Über den Mitgliederbereich im Internetangebot können abgerufen werden: -aktuelle Informationen des Verbandes (nach Themen) - Rechtsprechung -Gesetze - Gesetzesentwürfe - GStB-Nachrichten - Satzungsmuster Arbeit des Verbandes - Sammlung kommunalrelevanter LINKs - Termine der Gremien der Verbandes 4
5 Arbeit des Verbandes Der Gemeinde- und Städtebund Thüringen informiert seine Mitgliedskommunen auf vielfältige Weise : Zu besonders wichtigen und aktuellen Themen werden alle Mitgliedskommunen über Rundschreiben informiert. In den GStB-Nachrichten werden wichtige kommunale Themen verständlich aufbereitet sowie verbandsinterne Mitteilungen veröffentlicht. Die GStB- Nachrichten erscheinen quartalsweise und werden allen Mitgliedskommunen kostenlos übersandt. Der Gemeinde- und Städtebund Thüringen gibt eine eigene Schriftenreihe heraus, in der aktuelle Themen in einer für die kommunale Praxis geeigneten Form aufgearbeitet werden. Das Thüringer Kommunalhandbuch, das in seiner letzten Auflage aus dem Jahr 2014 stammt, enthält neben den wichtigsten landesrechtlichen Kommunalvorschriften insbesondere Einführungen in kommunale Sachthemen. Über die Tätigkeit des Verbandes informiert jährlich der Geschäftsbericht, der zur Mitgliederversammlung vorgelegt wird. Landesgeschäftsstelle Landesgeschäftsstelle des Gemeinde-und Städtebundes Thüringen Richard-Breslau-Straße Erfurt Tel.: 0361 / Fax: 0361 / gstb-thueringen@t-online.de Erledigung der Aufgaben des Verbandes - Organisation der Sitzungen der Gremien des Verbandes - Vollzug der Beschlüsse der Gremien des Verbandes Anlaufstelle für die Mitgliedskommunen der Verbandes Sitzungen und Beratungen mit Vertretern von Landesregierung und weiteren Institutionen Pressearbeit 5
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