FAQs. Bewerbung. Entspreche ich dem Bewerberprofil?

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1 FAQs Bewerbung Entspreche ich dem Bewerberprofil? Bewerben können sich für DFS alle Hochschulzugangsberechtigten mit guten Französischkenntnissen (Niveau: B2) und einem besonderen Interesse für die deutsche und französische Kultur. Vorausgesetzt werden des Weiteren erhöhte Leistungsbereitschaft und gute soziale Kompetenzen. Für DSS werden von den hochschulzugangsberechtigten Bewerbern gute Spanischkenntnisse (B1-B2) und besonderes Interesse für die deutsche und spanische Kultur erwartet. Die Bewerber und Bewerberinnen verfügen über eine erhöhte Leistungsbereitschaft und gute soziale Kompetenzen. Von Bewerbern für DIS werden neben dem besonderen Interesse für die deutsche und italienische Kultur gute Italienischkenntnisse verlangt (zudem sind Französischkenntnisse von Vorteil). Erhöhte Leistungsbereitschaft und gute soziale Kompetenzen sind unerlässlich. Was muss alles in meine Bewerbungsunterlagen? Die Bewerbungsunterlagen enthalten das ausgefüllte Bewerbungsformular, inklusive Angaben zum Lebenslauf, Foto, sowie eine unbeglaubigte Kopie des Abiturzeugnisses. Füllen Sie das Bewerbungsformular sorgfältig aus und verwenden Sie insbesondere Mühe auf den letzten Unterpunkt des Fragebogens (sogenanntes "Motivationsschreiben"). Die sprachliche und inhaltliche Qualität der Antwort auf diese Frage ist im Eignungsfeststellungsverfahren ein entscheidendes Kriterium. Wichtig: Falls Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht über das Abiturzeugnis verfügen, können Sie sich mit einer vorläufigen Liste Ihrer Abiturnoten bewerben. Das Abiturzeugnis sollte aber bis zum Vorstellungsgespräch vorliegen. Wohin muss ich meine Bewerbung schicken? Die schriftlichen Bewerbungsunterlagen für DFS richten Sie bitte an: Prof. Dr. Jochen Mecke Deutsch-Französische Studien Die schriftlichen Bewerbungsunterlagen für DSS richten Sie bitte an:

2 Prof. Dr. Jochen Mecke Deutsch-Spanische Studien Die schriftlichen Bewerbungsunterlagen für DIS richten Sie bitte an: Prof. Dr. Maria Selig Deutsch-Italienische Studien Welche Fristen muss ich beachten? Die Bewerbung muss für DFS/ DSS/ DIS spätestens bis zum , für den Master IKE bis (Ausschlusstermin) erfolgt sein. Es gilt der Poststempel. Später eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Der Zeitpunkt des Eingangs der Bewerbung hat keinen Einfluss auf das Auswahlverfahren, d.h. Bewerbungen, die schon zu Beginn des Jahres eingehen, werden nicht bevorzugt vor Bewerbungen behandelt, die erst Ende Juni eingehen. Auswahl: Eignungsfeststellungsverfahren Welches Auswahlverfahren gibt es? Das "Auswahlverfahren" ist ein sogenanntes Eignungsfeststellungsverfahren, d.h. es wird keine bestimmte Anzahl von Studierenden im Vorfeld ausgewählt, sondern es werden die Bewerberinnen und Bewerber ermittelt, deren Profil den Eignungsanforderungen an das Studium entspricht. Diese Bewerberinnen und Bewerber werden dann zum Studium zugelassen. Gibt es einen NC (Nummerus clausus)? Der Studiengang ist NC-frei, d.h. es gibt keine vorab festgelegte Anzahl von Studienplätzen, die allein anhand der Abiturnoten der Bewerberinnen und Bewerber verteilt werden. Dementsprechend gibt es auch keine "Wartesemester". Es gibt allerdings ein lokales Eignungsfeststellungsverfahren, das vom vor Ort durchgeführt wird. Die Auswahlkommission setzt sich aus ProfessorInnen, LektorInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen zusammen. Wie viele Studienanfänger werden aufgenommen? Eine feste Obergrenze gibt es nicht. Alle Bewerberinnen und Bewerber, die das Eignungsfeststellungsverfahren bestehen, werden zum Studium zugelassen. In der Vergangenheit waren dies für die Deutsch-Französischen Studien zwischen 30 und 40

3 Studienanfänger auf deutscher und französischer Seite pro Jahr. Bei den Deutsch-Spanischen Studien variiert die Zahl der Studienanfänger an der und der Universität Complutense Madrid zwischen fünf und 13 pro Jahr. Bei den Deutsch- Italienischen Studien variiert die Zahl der Studienanfänger an der und der Università degli studi di Trieste zwischen fünf und zwanzig pro Jahr. Wann findet das Eignungsfeststellungsverfahren statt? Das Eignungsfeststellungsverfahren findet Ende Juli statt. Bitte halten Sie sich diesen Zeitraum frei, es gibt keinen Ersatztermin. Die genauen Termine der Auswahlgespräche werden rechtzeitig unter der Rubrik Aktuelles im Internet bekannt gegeben. Außerdem werden die Bewerber schriftlich zum Auswahlverfahren eingeladen. Wie läuft das Eignungsfeststellungsverfahren ab? Das Eignungsfeststellungsverfahren gliedert sich in zwei Teile. Es besteht aus einem Test zu den Sprachkenntnissen (Multiple-Choice + fremdsprachliches Essay) und einem persönlichen Gespräch. Kann ich mich auf das Verfahren vorbereiten? Neben einer allgemeinen sprachlichen Vorbereitung bietet es sich an, spezifisches landeskundliches Grundwissen aufzufrischen und das aktuelle politische, wirtschaftliche und kulturelle Geschehen im Partnerland zu verfolgen. Des Weiteren sollte jeder Bewerber und jede Bewerberin in der Lage sein, seine bzw. ihre Motivation für das Studium zu begründen. Im Rahmen des persönlichen Gespräches werden Ihnen u.u. auch Fragen zu Ihrem persönlichen Werdegang, zu außerschulischen Interessen, Hobbies, Engagements u.ä. gestellt. Seien Sie auch auf dererlei Fragen vorbereitet. Wann wird mir mitgeteilt, ob ich aufgenommen wurde? Den Bewerbern wird umgehend nach der Evaluation aller Teile des Eignungsfeststellungsverfahrens per Post mitgeteilt, ob sie aufgenommen bzw. nicht aufgenommen worden sind. Bei Postadresse in Deutschland ist dies etwa innerhalb einer Woche nach durchgeführtem Eignungsfeststellungsverfahren der Fall. Studium Ist ein Studienbeginn zum Sommersemester möglich? Die Aufnahme des Studiums ist in allen drei internationalen B.A.-Studiengängen sowie im Masterstudiengang IKE nur zum Wintersemester möglich. Kann ich quer einsteigen? Nein. Es gibt keine Möglichkeit zum Quereinstieg in das Studium. Die Aufnahme erfolgt nur nach erfolgreicher Eignungsfeststellungsprüfung ins jeweilige 1. Fachsemester.

4 Kann ich mir Leistungen ("Scheine") aus vorherigen Studien anerkennen lassen? In den internationalen B.A.-Studiengängen ist dies prinzipiell möglich. Aufgrund der Organisation des Studiums im Jahrgangsrhythmus führt dies jedoch nicht zu einer Verkürzung des Studiums. Auch haben vorher erbrachte Leistungen keinen direkten Einfluss auf das Eignungsfeststellungsverfahren (also auf die Frage, ob Sie zugelassen werden oder nicht). Eine Anerkennung vorher erbrachter Studienleistungen kann erst nach Zulassung im Studiengang angestrengt werden. Im Masterstudiengang Interkulturelle Europastudien ist es nicht möglich, Leistungen anerkennen zu lassen, wenn diese Teil des ersten Studienabschlusses sind, der zu Ihrer Zulassung zum Masterstudiengang geführt hat. Sollten Sie über Studienleistungen verfügen, die in den ersten Studienabschluss nicht eingegangen sind (Zusatzscheine, Überbrückungsstudium, etc.), so ist eine Anerkennung prinzipiell möglich. Diese kann allerdings erst nach Zulassung (nach erfolgreichem Eignungsfeststellungsverfahren) im Studiengang angestrengt werden. Sind Praktika während des Studiums vorgeschrieben? Im Rahmen des Praktikummoduls der DFS ist ein Praktikum von mindestens vier Monaten Dauer vorgeschrieben, das nach dem vierten Semester zu absolvieren ist. Von den vier Praktikumsmonaten müssen mindestens zwei im französischsprachigen Ausland verbracht werden. Das Praktikum ist wichtiger Bestandteil des Studiums und garantiert, dass die Studierenden Praxiserfahrung und interkulturelle Kompetenz in deutschen und/oder französischen Unternehmen und Institutionen erwerben. Ein mindestens vier Monate dauerndes Praktikum ist Teil der zu erbringenden Studienleistungen für DSS. Von dem nach dem vierten Semester zu absolvierenden Praktikum müssen mindestens zwei Monate im spanischsprachigen Ausland verbracht werden. Das Praktikum ist wichtiger Bestandteil des Studiums und garantiert, dass die Studierenden Praxiserfahrung und interkulturelle Kompetenz in deutschen und/oder spanischen Unternehmen und Institutionen erwerben. Im Rahmen des Praktikumsmoduls der DIS ist ein Praktikum von mindestens drei Monaten Dauer zu absolvieren. Mindestens sechs Wochen des Praktikums müssen im italienischsprachigen Ausland abgelegt werden. Das Praktikum ist wichtiger Bestandteil des Studiums und garantiert, dass die Studierenden Praxiserfahrung und interkulturelle Kompetenz in deutschen und/oder italienischen Unternehmen und Institutionen erwerben. Im Masterstudiengang IKE ist ein Pflichtpraktikum nur vorgeschrieben, wenn Sie im 2. Studienjahr in Clermont-Ferrand in der Spezialisierung Affaires et Commerce studieren. In diesem Fall dauert das Praktikum mindestens 4 Monate und wird im Sommersemester des 2. Studienjahrs (ab Februar) absolviert. In allen anderen Studienkombinationen ist ein Praktikum keine Pflicht, kann aber freiwillig erbracht und im Leistungsumfang des Studiums anerkannt werden. Werden Praktika von der Universität vermittelt? Nein, die Studenten suchen sich eigenständig ihre Praktikastellen. Hilfestellung hierbei können die vom studentischen Verein Interkulturelles Netzwerk e.v. initiierte

5 Praktikumbörse, sowie das Career Center der geben, ebenso der Austausch unter den Studierenden der internationalen Studiengänge. Welche beruflichen Perspektiven bieten sich? Die im Studium erworbenen sprachlich-kommunikativen, landeswissenschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Kenntnisse und Kompetenzen qualifizieren für eine Tätigkeit in den folgenden Bereichen: exportorientierte Wirtschaftsunternehmen (Kommunikation/ PR, Personalentwicklung, Vertrieb) Kulturinstitutionen und einrichtungen grenzüberschreitende Organisationen, Verbände und öffentliche Einrichtungen bei Abgeordneten des Bundestags, Ländervertretungen in Brüssel Weitere Informationen zu den beruflichen Perspektiven finden Sie auf der Seite Studium und Beruf Wie wird das Studium finanziert? Das Studium in Clermont-Ferrand (DFS und IKE) wird durch Mobilitätsbeihilfen der Deutsch-Französischen Hochschule in Höhe von derzeit 270,- / Monat (Stand: Mai 2012) in der Auslandsphase bezuschusst. Diese müssen nicht zurückgezahlt werden. Die Mobilitätsbeihilfe kann im Anschluss an den Studienaufenthalt an der französischen Partnerhochschule für weitere zwei Monate während der Durchführung eines Praktikums in Frankreich bezogen werden. Das Studium in Madrid (IKE) wird aktuell (Stand Mai 2012) für deutsche Staatsbürger mit der Heimatuniversität Regensburg durch ein DAAD-Stipendium bezuschusst, bei Masterstudiengängen max Die tatsächliche Summe hängt von der Anzahl der Stipendiaten ab. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf eine finanzielle Förderung. Für die DSS läuft die Förderung durch den DAAD aus. Mit der Universidad Complutense wurde für das Jahr 2012/13 ein spezieller Erasmus-Vertrag geschlossen. Das Studium in Triest (DIS) wird aktuell (Stand Januar 2011) für deutsche Staatsbürger mit der Heimatuniversität Regensburg durch ein DAAD-Stipendium bezuschusst. Die Stipendienrate richtet sich nach dem für Italien üblichen Satz des DAAD und beträgt gegenwärtig 275. Wie finde ich eine Wohnung in Clermont-Ferrand, Madrid bzw. Triest? Bei der Wohnungssuche in Clermont-Ferrand und Triest kann auf ein Netz aus Kontakten der DFS-bzw. DIS-Studierenden zurückgegriffen werden. Oftmals können Wohnungen der VorgängerInnen direkt ohne aufwendige Suche übernommen werden. Für Madrid besteht diese Möglichkeit auch. Zusätzlich können Zimmer über die Agentur Aluni vermittelt werden.

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