Teil B Anhang Geb. 1138

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1 Gebäude 1138 Otto-Klüsener-Haus Im Moore 11B Brandschutzordnung DIN Teil B Anhang Geb

2 Inhalt des Anhangs Brandschutzordnung Teil B 1 Zweck Geltungsbereich Begriffsbestimmungen Aufbau und Inhalte Brandverhütung Brand- und Rauchausbreitung Rettungswege Melde- und Löscheinrichtungen Verhalten im Brandfall Alarmsignale und Anweisungen beachten In Sicherheit bringen Löschversuche unternehmen Wichtige Regeln für den Einsatz von Feuerlöschern Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) Erstmaßnahmen bei Brandverletzungen Besondere Verhaltensregeln Schlussbemerkung

3 1 Zweck Dieser gebäudespezifische Anhang ergänzt die allgemeine Brandschutzordnung Teil B, die für alle Personen gilt, die sich nicht nur vorübergehend im Gebäude aufhalten. 2 Geltungsbereich Dieser Anhang der BSO Teil B ist für alle Beschäftigten und Studierenden, die ihren regelmäßigen Arbeitsplatz im Gebäude besitzen, bindend. Mitarbeiter/innen mit besonderen Brandschutzaufgaben im Gebäude haben sich ihrer Funktion entsprechend über ihre Aufgaben zu informieren und müssen darüber hinaus von den vorhandenen Einrichtungen (Dekanat, studentische Gruppen) eingewiesen werden. Dies gilt auch bei Übernahme einer anderen Funktion bzw. von Vertreterfunktionen. 3 Begriffsbestimmungen BSO > Brandschutzordnung Rauchschutztüren > Türen, die im Funktionszustand die Ausbreitung von Brandrauch verhindern. Brandschutztüren > Türen, die im Funktionszustand die Ausbreitung von Brandrauch und Brandwärme verhindern. Je nach Bauart der Tür kann dieses für einen Zeitraum von 30, 60, 90 oder 120 Minuten sein. Rauch- und Wärmeabzugsanlage > Technische Einrichtung, die im Brandfall automatisch oder manuell geöffnet werden muss, um den Brandrauch abzuführen. Löscheinrichtungen > Selbsthilfeeinrichtungen in Form von z.b. tragbaren Feuerlöschern, Feuerlöschdecken, Körperduschen 3

4 4 Aufbau und Inhalte Die Brandschutzordnung gliedert sich in drei Teile: Teil Inhalt Zielgruppe A Allgemeine Hinweise zum Verhalten im Brandfall (Aushang) Alle Personen die sich in bzw. auf LUH- Liegenschaften aufhalten B Regelungen zum Brandschutz Alle Mitarbeiter/innen und Studierende von LUH-Liegenschaften B Anhang C Gebäudespezifische Regelungen zum Brandschutz Zuweisung von besonderen Aufgaben im Brandschutz Alle Mitarbeiter/innen und Studierende eines LUH-Gebäudes Beschäftigte mit besonderen Aufgaben im Brandschutz bzgl. einer LUH- Liegenschaft oder eines LUH-Gebäudes 5 Brandverhütung Es gilt die BSO Teil B der LUH. 6 Brand- und Rauchausbreitung Um eine Brand- und Rauchausbreitung zu verhindern, sind im Gebäude Brandschutz- und Rauchschutztüren eingebaut, die grundsätzlich geschlossen sein müssen. Es ist verboten, diese Türen mit Gegenständen im geöffneten Zustand zu blockieren. Die mit Feststellanlagen ausgestatteten Türen müssen sich im Brandfall automatisch schließen können. Daher dürfen die offen gehaltenen Türen nicht blockiert werden. Die Schließbereiche müssen freigehalten werden. Darüber hinaus sollten auch alle anderen Türen und Fenster nach Arbeitsschluss geschlossen werden, um eine Brand- und Rauchausbreitung zu verzögern. Die Türen zu den Treppenräumen sind ständig geschlossen zu halten. Beschädigungen oder Störungen dieser Türen sind unverzüglich der Störungsmeldestelle (Tel. 4440) zu melden. Im Treppenraum befinden sich im EG sowie 5. OG Bedienstellen für Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen. 4

5 7 Rettungswege Rettungswege (Flure und Treppenräume) sind Wege, die im Brandfall genutzt werden, um das Gebäude gefahrlos zu verlassen. Sie haben deshalb eine entsprechende Breite, die auf der gesamten Länge nicht eingeschränkt werden darf. Im Otto-Klüsener steht ein baulicher Rettungsweg zur Verfügung: Innenliegender Treppenraum, der die Geschosse KG bis 5. OG erschließt. Rettungswege dürfen nicht durch abgestellte Gegenstände eingeengt oder blockiert werden. Der Treppenraum sowie die Flure sind brandlastfrei zu halten. Gekennzeichnete Notausgänge im Verlauf von Rettungswegen müssen jederzeit von innen ohne Hilfsmittel (Schlüssel) zu öffnen sein. Falls ein Treppenraum für die Flucht nicht nutzbar ist, ist nur eine Rettung über Rettungsgeräte der Feuerwehr möglich. Es ist sich ruhig zu verhalten und alle Türen sind zu schließen. Der Aufzug ist im Brandfall nicht zu nutzen. Bei Auftreten von Rauch und Wärme sind die Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen über die Bedienstellen auszulösen. Die Bedienstellen befinden sich bei den Rauchabschnittstüren im Treppenraum im EG und dem 5. OG. 8 Melde- und Löscheinrichtungen Im 5. OG sind die Arbeitsplätze mit Telefonen ausgestattet, von denen die Notrufnummern (112, 110) direkt angewählt werden können. In den studentischen Räumen ist der Notruf nur über Handys abzusetzen. Feuerwehrnotruf: 112 Nebenstehendes Hinweisschild weist auf den Standort von Feuerlöschern hin. Der Standort ist auch im Flucht- und Rettungswegplan gekennzeichnet. 9 Verhalten im Brandfall Ruhe bewahren Brand melden In Sicherheit bringen Löschversuche unternehmen 5

6 Notruf über Telefon 112 absetzen. Bei einem Brandalarm ist die Störungsmeldestelle der LUH ebenfalls unter der Tel zu informieren. Personen auf den einzelnen Etagen warnen. Zum Warnen von Personen sind in jeder Etage zwei Druckluftfanfaren hinterlegt. Die Fanfaren sind nur auf den einzelnen Etagen wahrnehmbar. Wenn keine Eigengefährdung vorhanden ist, versuchen, den Entstehungsbrand mit Feuerlöschgeräten zu bekämpfen. Beim Verlassen der Räume Fenster und Türen schließen aber nicht abschließen. Alle Personen haben sich unverzüglich aus dem Gefahrenbereich zu entfernen und zur Sammelstelle vor dem Gebäude (vor dem Haupteingang) zu begeben, damit dort die Vollzähligkeit überprüft werden kann. Hierfür ist es erforderlich sich in Gruppen (dekanats- und studiengruppenweise) zusammenstellen. Die eintreffenden Feuerwehrkräfte sind sofort über vermisste Personen oder Personen, die sich nicht selber retten konnten zu informieren. Anweisungen der Feuerwehr sind zu befolgen. 9.1 Alarmsignale und Anweisungen beachten Da das Gebäude über keine Alarmierungseinrichtung verfügt, können die anwesenden Personen nur über Rufen oder Betätigung der vorhandenen Druckluftfanfaren (116 db/400hz) alarmiert werden. Die Alarmierung mit Hilfe der Druckluftfanfaren erfolgt etagenweise. Etagenweise wird eine Druckluftfanfare im Flur in Boxen aufbewahrt. Entsprechend des Brandereignisses werden zuerst die betroffene, sowie die darunter und die darüber liegende Etage alarmiert. Diese werden zuerst geräumt. Bei einem Brandalarm sind die Arbeiten einzustellen und das Gebäude unverzüglich zu verlassen. 9.2 In Sicherheit bringen Bei Ausbruch eines Brandes ist der Gefahrenbereich sofort zu verlassen. Dazu ist der gekennzeichnete Rettungsweg zu benutzen. Alle Mitarbeiter/innen sorgen dafür, dass Besucher/innen auf den kürzesten Weg das Haus über den Treppenraum verlassen. Auf Behinderte, ältere Personen und Kinder ist besonders zu achten, diese sind möglichst mitzunehmen. Ggf. anwesende Tiere sind von ihren Haltern mitzunehmen. Ist der Rettungsweg durch Brandeinwirkung (starke Wärme oder Brandrauch) nicht nutzbar, machen Sie sich beim Eintreffen der Einsatzkräfte der Feuerwehr an der nächstmöglichen Gebäudeöffnung (z.b. am geöffneten Fenster) bemerkbar (z.b. heraushängen von Kleidungsstücken). Ggf. ist eine Rettung über eine Drehleiter oder ein Höhenrettungsgerät der Feuerwehr möglich. Neben einer der möglichen Anleiterung ist für eine geringe Personenanzahl auch eine Rettung mit Rettungshauben über den gegebenenfalls verrauchten Treppenraum möglich. Die Sammelstelle befindet sich im Außenbereich vor dem Haupteingang. 6

7 9.3 Löschversuche unternehmen Löschversuche sollen grundsätzlich nur vorgenommen werden, wenn eine Eigengefährdung ausgeschlossen ist. Bei Handfeuerlöschgeräten (tragbare Feuerlöscher) ist darauf zu achten, dass für den brennbaren Stoff auch das geeignete Löschmittel verwendet wird. Für den Rechnerraum sind CO2-Löscher vorgesehen. In Küchenbereichen ist besondere Vorsicht beim Löschen erforderlich. Hier werden Feuerlöschdecken, metallische Deckel und Fettbrandlöscher als geeignete Löschmittel vorgeschlagen Wichtige Regeln für den Einsatz von Feuerlöschern Quelle: Fa. Gloria 7

8 10 Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) Folgende manuelle Bedienstellen für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen können im Bedarfsfall ausgelöst werden: Im Treppenraum sind manuelle Bedienstellen für den Rauchabzug im EG sowie 5. OG angebracht. Im Bedarfsfall ist die Scheibe mit einem festen Gegenstand oder mit der geschützten Hand einzuschlagen. 11 Erstmaßnahmen bei Brandverletzungen Verbrennungen sollten besonders behandelt werden. Daher nachfolgend die wichtigsten Regeln: Brandwunden niemals mit dem Finger berühren Salben, Puder, Gelees oder Öle nicht verwenden. Brandblasen nicht öffnen, da die Gefahr einer Infektion besteht. Gesichts- und Augenverbrennungen nicht verbinden. Sofortige Kaltwasseranwendung bis der Schmerz nachlässt. Bei größeren Verbrennungen am Körperstamm nur steriles Brandwundenverbandtuch anlegen. Verletzte vor Abkühlen schützen, Rettungsdecke verwenden. Verletzte in die stabile Seitenlage bringen. Erste Hilfe Material befindet sich im Dekanat Maschinenbau im Sekretariat sowie etagenweise in den Räumen der einzelnen studentischen Gruppen. Der Standort wird auf dem Flucht- und Rettungsplan eingetragen. 12 Besondere Verhaltensregeln Feuerwehrzufahrten sind ständig freizuhalten. Festveranstaltungen, Feten sind mit sofortiger Wirkung untersagt, sobald mindestens einer der folgenden Punkte erfüllt ist. 1) Veranstaltungen, bei denen mit offener Flamme zu rechnen ist (z.b. Weihnachtsfeiern), 2) Veranstaltungen, bei denen Alkohol in größeren Mengen konsumiert wird, 3) Veranstaltungen ab 22 Uhr, 4) Veranstaltungen, zu denen zusätzliche Brandlasten eingebracht werden (Catering mit Warmhaltung, warmes Essen vor Ort zubereitet, Musikanlagen, Disco- Scheinwerfer, Saalausschmückungen, etc.), 5) Veranstaltungen mit ortsunkundigen und nicht über die Brandschutzordnung informierten Besuchern, 6) Veranstaltungen mit mehr Besuchern, als sich sonst üblicherweise im Gebäude aufhalten, 7) Mehrere Veranstaltungen zu gleicher Zeit. 8

9 Es gilt absolutes Rauchverbot im gesamten Gebäude. Elektrische Geräte sind nach Dienstende auszuschalten. Arbeiten an Elektrogeräten sind nur durch Elektrofachkräfte vorzunehmen. Keine eigenmächtigen Eingriffe in die bestehende Elektroinstallation. Strahler nicht mit brennbaren Stoffen abdecken. 13 Schlussbemerkung Diese Anlage zur allgemeinen Brandschutzordnung Teil B ist ein internes Regelwerk der Gottfried Wilhelm. Es entbindet nicht von der Verpflichtung, sonstige Arbeitsschutzvorschriften und allgemeine Regeln der Technik zu beachten und einzuhalten. Die Brandschutzordnung tritt am in Kraft. Hannover, den G. Scholz Hauptamtlicher Vizepräsident 9

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