Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern

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1 Richtlinien mit einer ILE- Vorranggestaltung: Stand: 29. Mai 2013 Richtlinien des Sächsischen Staatsministeriums des Innern Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Förderung der Regionalentwicklung vom 25. April 2013 (FR-Regio) SächsABl. Jg Bl.-Nr. 20 S. 475 Gkv-Nr.: 5501-V13.1 Fassung gültig ab: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Durchführung und Förderung von Maßnahmen der nachhaltigen Stadtentwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen zur Umsetzung des Operationellen Programms des Freistaates für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in der Förderperiode 2007 bis 2013 vom 20. Mai 2008 (VwV Stadtentwicklung 2007 bis 2013) SächsABl. Jg Bl.-Nr. 27 S. 879 [Geändert durch VwV vom 27. Februar 2009 (SächsABl. S. 559) und durch VwV vom 20. März 2012 (SächsABl. S. 482) mit Wirkung vom 20. März 2012] Fassung gültig vom: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Revitalisierung von Brachflächen vom 10. Februar 2009 (VwV Brachflächenrevitalisierung) (für Zuwendungen nach Ziffer V Nr. 1 Buchst. A) (für Zuwendungen nach Ziffer V Nr.1 Buchst. B) SächsABl. Jg Bl.-Nr. 10 S. 453 Gkv-Nr.: 5532-V08.1 [Geändert durch VwV vom 18. Februar 2011 (SächsABl. S. 384) und durch Ziffer XXXIII der VwV vom 1. März 2012 (SächsABl. S. 336, 356)] Fassung gültig ab: Richtlinien des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und Verkehr für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger vom 24. August 2010 (RL-KStB) SächsABl.SDr. Jg Bl.-Nr. 3 S. 115 Gkv-Nr.: 5535-V10.1 [Geändert durch Ziffer II Nr. 2 der VwV vom 8. Februar 2011 (SächsABl. S. 336), durch VwV vom 10. Januar 2012 (SächsABl. S. 157) und durch VwV vom 24. Mai 2012 (SächsABl. S. 673) mit Wirkung vom 24. Mai 2012)] Fassung gültig ab:

2 und Verkehr zur Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur vom 5. April 2011 (GRW-Infra) SächsABl. Jg Bl.-Nr. 19 S. 686 Gkv-Nr.: 552-V11.4 [Geändert durch Artikel 16 der VwV vom 2. März 2012 (SächsABl. S. 291, 293) mit Wirkung vom 1. März 2012] Fassung gültig ab: Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Tourismuswirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur vom 5. April 2011 (GRW) (RIGA) SächsABl. Jg Bl.-Nr. 19 S. 695 Gkv-Nr.: 552-V11.5 Fassung gültig ab: und Verkehr zur Gewährung von Darlehen für entsprechend der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) förderfähige Vorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft vom 14. März 2011 (SAB SächsABl. Jg Bl.-Nr. 13 S. 477 Gkv-Nr.: 552-V11.3 Fassung gültig ab: und Verkehr zur Förderung der Verkehrsinfrastruktur aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung vom 7. Januar 2011 (RL Verkehrsinfrastruktur) Landesamt für Straßenbau und Verkehr SächsABl. Jg Bl.-Nr. 4 S. 171 Gkv-Nr.: 5537-V11.1 Fassung gültig ab: Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Förderung des Radverkehrs aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung vom 23. Juni 2009 (RL Radverkehr) Landesamt für Straßenbau und Verkehr SächsABl. Jg Bl.-Nr. 28 S [Geändert durch Artikel 3 der VwV vom 2. März 2012 (SächsABl. S. 291) mit Wirkung vom 1. März 2012] Fassung gültig ab: Richtlinien des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa zur Förderung von Projekten des Kommunalen E-Governments vom 12. April 2012 (KomE-GovFördRL) Sächsische Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung

3 SächsABl. Jg Bl.-Nr. 19 S. 565 Gkv-Nr.: 551-V12.2 (SAKD) Fassung gültig ab: Richtlinien des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustandes und des präventiven Hochwasserschutzes vom 31. Juli 2007 (Förderrichtlinie Gewässer/Hochwasserschutz RL GH/2007) SächsABl. Jg Bl.-Nr. 39 S [Geändert durch Teil A Ziff. V der VwV vom 3. Juli 2008 (SächsABl. S. 944, 945) mit Wirkung vom 1. August 2008] Fassung gültig ab: zur Absatzförderung der sächsischen Land- und Ernährungswirtschaft vom 12. Januar 2008 (Förderrichtlinie Absatzförderung RL AbsLE/2007) Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie SächsABl. Jg Bl.-Nr. 8 S. 309 [Geändert durch Teil A Ziff. XIV der VwV vom 3. Juli 2008 (Sächs- ABl. S. 944, 952) und durch Teil A Ziff. I der RL vom 24. April 2009 (SächsABl. S. 848) mit Wirkung vom 1. Januar 2009] Fassung gültig ab: und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Gewährung von Fördermitteln für Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Nutzung erneuerbarer Energien, zur Entwicklung innovativer Energietechniken und zum Klima- und Immissionsschutz im Freistaat vom 24. Juli 2007 (Förderrichtlinie Energieeffizienz und Klimaschutz RL EuK/2007) SächsABl. Jg Bl.-Nr. 48 S Gkv-Nr.: 5561-V07.1 [Geändert durch Teil A Ziff. IV der VwV vom 3. Juli 2008, durch VwV vom 6. März 2009 (Sächs ABl. S. 586), durch RL vom 15. Mai 2009 (Sächs ABl. S. 1020), durch RL vom 21. Dezember 2010 (Sächs ABl S. 13) und durch RL vom 28. März 2013 (Sächs ABl. S. 401) mit Wirkung vom 19. April 2013] Fassung gültig ab: für die Förderung von Maßnahmen zur Sicherung der natürlichen biologischen Vielfalt und des natürlichen ländlichen Erbes im Freistaat vom 2. Januar 2008 (Förderrichtlinie Natürliches Erbe RL NE/2007) Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (Außenstellen) SächsABl. Jg Bl.-Nr. 5 S. 218 Gkv-Nr.: 5563-V08.2 Fassung gültig ab:

4 zur Förderung von Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft vom 4. Februar 2009 (Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft RL SWW/2009) SächsABl. Jg Bl.-Nr. 9 S. 419 Fassung gültig ab: zur Förderung von Maßnahmen des Boden- und Grundwasserschutzes vom 13. Juli 2007 (Förderrichtlinie Boden- und Grundwasserschutz RL BuG/2007) SächsABl. Jg Bl.-Nr. 39 S [Geändert durch Teil A Ziff. III der VwV vom 3. Juli 2008 (Sächs-ABl. S. 944), durch VwV vom 11. März 2009 (SächsABl. S. 618) und durch VwV vom 29. März 2010 (SächsABl. S. 557) mit Wirkung vom 10. Dezember 2009] Fassung gültig ab: Richtlinien des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die Förderung der Gesundheitsvorsorge und Gesundheitshilfe vom 17. September 2009 (RL Gesundheitsvorsorge und Gesundheitshilfe) Örtlich zuständige SächsABl. Jg Bl.-Nr. 42 S Fassung gültig ab: Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements vom 10. Oktober 2007 (FRL Wir für ) Bürgerstiftung Dresden SächsABl. Jg Bl.-Nr. 44 S Gkv-Nr.: 5580-V07.1 Fassung gültig ab: Sächsisches Staatsministerium für Kultus und Sport Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus für die Sportförderung vom 5. Mai 2009 (Sportförderrichtlinie) SächsABl. Jg Bl.-Nr. 21 S. 890 Fassung gültig ab: Sächsisches Staatsministerium für Kultus)

5 Richtlinien ohne direktem ILE- Vorrang, jedoch mit Bedeutung für die Umsetzung integrierter regionaler Strategien Richtlinie Richtlinie der Sächsischen Staatskanzlei zur Förderung von Maßnahmen für die Bewältigung des demografischen Wandels vom 7. Juni 2007 (FRL Demografie ) SächsABl. Jg Bl.-Nr. 26 S. 827 Gkv-Nr.: 551-V07.1 Fassung gültig ab: Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Förderung von Wohnraumanpassungen für generationsübergreifendes Wohnen vom 16. März 2010 (RL Mehrgenerationenwohnen) SächsABl. Jg Bl.-Nr. 14 S. 512 Gkv-Nr.: 554-V10.2 Fassung gültig ab: Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Förderung von Maßnahmen für das Landesprogramm Weltoffenes für Demokratie und Toleranz vom 1. März 2011 (Förderrichtlinie Weltoffenes FördRL WOS) SächsABl. Jg Bl.-Nr. 12 S. 419 Gkv-Nr.: 5571-V11.1 Fassung gültig ab: und Verkehr zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Projekten der beruflichen Bildung und Fachkräfteentwicklung vom 13.Oktober 2011 (ESF-Richtlinie Berufliche Bildung/2011) SächsABl. Jg Bl.-Nr. 39 S Gkv-Nr.: 559-V11.1 Fassung gültig ab: und Verkehr zur Förderung der Beschäftigungschancen von Arbeitslosen und Benachteiligten vom 31. Januar 2012 (ESF-Richtlinie Beschäftigungschancen 2012) SächsABl. Jg Bl.-Nr. 8 S. 219 Gkv-Nr.: 559-V12.1 Fassung gültig ab: Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Förderung von Unternehmergeist und innovativen Unternehmensgründungen aus der Wissenschaft mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds vom 22. Dezember 2008 ( ESF-Richtlinie Unternehmensgründungen) SächsABl. Jg Bl.-Nr. 3 S. 162 Fassung gültig ab:

6 und Verkehr zur Förderung von Existenzgründern und jungen Unternehmen durch Gewährung von Mikrodarlehen vom 17. Dezember 2008 (Richtlinie Mikrodarlehen) SächsABl. Jg Bl.-Nr. 44 S Gkv-Nr.: 559-V11.2 Fassung gültig ab: Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Chancengleichheit von Frau und Mann und zur Bekämpfung geschlechtsbezogener Gewalt vom 22. Mai 2007 (Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit) SächsABl. Jg Bl.-Nr. 24 S. 768 [Geändert durch RL vom 14. Mai 2009 (SächsABl. S. 1019) mit Wirkung vom 1. Januar 2009] Fassung gültig ab: Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Vorhaben der Förderperiode vom 31. Juli 2007 (ESF-Richtlinie SMS/SMUL) (Teil B - Abschnitt 1 bis 3) Kommunaler Sozialverband (Teil B - Abschnitt 4) SächsABl. Jg Bl.-Nr. 33 S [Geändert durch RL vom 6. April 2009 (SächsABl. S. 847) mit Wirkung vom 15. Mai 2009] Fassung gültig ab: Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Projekten im Geschäftsbereich des SMK (SMK-ESF-Richtlinie) vom 13. Juni 2012 (SMK-ESF-Richtlinie) SächsABl. Jg Bl.-Nr. 26 S. 747 Gkv-Nr.: 559-V12.2 Fassung gültig ab:

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