GFS. Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen. Gesetzliche Grundlagen. Organisatorischer Rahmen
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- Gert Kurzmann
- vor 7 Jahren
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1 GFS Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen Gesetzliche Grundlagen Mit der Verordnung des Kultusministeriums über die Notenbildung vom 5. Mai 1983 (GBI. S. 324; K.u.U. S. 449) zuletzt geändert durch: Verordnung vom 23. März 2004, hat sich die Notenbildung insbesondere in den Klassen 8 und 9 geändert. Diese Leistungsfeststellung bezieht sich insbesondere auf schriftliche Hausarbeiten, Jahresarbeiten, Projekte, darunter auch experimentelle Arbeiten im naturwissenschaftlichen Bereich, Freiarbeit, Referate, mündliche, gegebenenfalls auch außerhalb der stundenplanmäßigen Unterrichtszeit terminierte Prüfungen oder andere Präsentationen. Der Klassenlehrer sorgt, unterstützt von der Klassenkonferenz, für eine Koordinierung dieser Leistungsfeststellungen der einzelnen Fachlehrer. In der Realschulen gilt, dass die vom Fachlehrer den Schülern der Klasse aufgegebenen gleichwertigen Leistungen die Zahl der vorgeschriebenen Klassenarbeiten unberührt lässt. Jede Schülerin und jeder Schüler der Realschule in den Klassen 8 und 9 ist pro Schuljahr zu einer solchen Leistung in einem Fach oder Fächerkombination seiner Wahl verpflichtet. Organisatorischer Rahmen a. Termine Schülerinnen und Schüler der Klassen 8 und 9 werden in den ersten Schulwochen durch die Klassenlehrerin/den Klassenlehrer über die neue Form der Leistungsermittlung informiert. Die Information der Eltern erfolgt beim ersten Klassenpflegschaftsabend durch die Schulleitung. GFS an der Realschule Oberkirch - 1 -
2 Durch einen Beschluss der Gesamtlehrerkonferenz vom wurde folgender zeitlicher Ablauf festgeschrieben: Der Klassenlehrer erhält zwei Wochen vor den Herbstferien von allen in der Klasse unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrern für jedes unterrichtete Fach bzw. Fächerkombination fünf Themenvorschläge, die er im Klassenzimmer veröffentlicht. Die Themenvorschläge werden auf dem Formblatt Themenvorschläge für GFS (s. Anlage) weitergegeben. Diese Regelung gilt auch für Fächer, die nur in einem Schulhalbjahr in der Klasse unterrichtet werden. Die Schüler sind darauf hinzuweisen, dass die GFS innerhalb des Halbjahres abgeschlossen sein muss, in dem der Unterricht stattfindet, damit sie in die Jahresnote eingerechnet werden kann. Bis zu den Herbstferien meldet jede Schülerin/jeder Schüler auf dem Formblatt Rückmeldung GFS (s. Anlage) sein Thema, das Fach und die betreuende Fachlehrerin/Fachlehrer an. Schülerinnen und Schüler, die ein eigenes Thema bearbeiten wollen, setzen sich mit der entsprechenden Fachlehrerin/Fachlehrer in Verbindung und lassen sich das Thema genehmigen. Alle Rückmeldungen werden von der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer gesammelt und an den GFS- Koordinator weitergeleitet. Danach kann nicht mehr gewechselt werden. Auf eine gleichmäßige Verteilung der Schüler auf die einzelnen Fachkolleginnen und Kollegen ist zu achten. Der GFS-Koordinator erstellt für die Schulleitung eine Gesamtübersicht aller Schülerinnen und Schüler mit Name, Klasse, Thema, Fach oder Fächerkombination und betreuender Lehrkraft. Eine entsprechende Übersicht der jeweiligen Klasse erhalten die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer, die im Klassenbuch abgelegt wird. b. Form der Leistung Die Entscheidung, in welcher Form eine Schülerleistung erbracht werden sollte, wurde auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgabe in das Ermessen der jeweiligen Fachlehrer gestellt. Grundsätzlich sollte den Schülerinnen und Schülern ein hohes Maß an Entscheidungsfreiheit bei der Themenwahl gewährt werden. Bei der Themenauswahl können verschiedene Aspekte eine Rolle spielen. Im Idealfall sind es die Neigungen, Interessen und Vorlieben der Schülerinnen und Schüler. Ein weiterer Aspekt ist die Möglichkeit, eine Note in einem Fach oder einer Fächerkombination, in dem man bisher nur bescheidene Leistungen erbrachte, entscheidend zu verbessern. Durch das Bewertungsverfahren der GFS als gleichwertige Note zu den geschriebenen Klassenarbeiten wird die GFS in einem Fach, in dem z. B. nur zwei Klassenarbeiten pro Schuljahr geschrieben werden, eine andere Gewichtung haben als in einem Fach oder einer Fächerkombination, in der sechs Klassenarbeiten geschrieben werden. In jedem Fall sollte den Schülerinnen und Schülern von den Fachlehrern, in Absprache mit der Schulleitung, genügend Bera- GFS an der Realschule Oberkirch - 2 -
3 tungszeit zur Verfügung gestellt werden. Die Themen für die GFS müssen den Anforderungen von Klasse 8 bzw. Klasse 9 entsprechen. Bewertungskriterien Schriftliche Ausarbeitung. Der Umfang sollte ca. 6 Seiten umfassen. Diese sollten in einem Ordner mit Deckblatt abgegeben und wenn möglich mit dem PC ausgearbeitet werden und folgende formale Anforderungen erfüllen: Standardschrift in Schriftgröße 12, Heft- und Korrekturrand, Seitennummerierung, Inhaltsverzeichnis, Bilderverzeichnis mit Quellenangabe. Die Informationen, die geliefert werden müssen fachlich richtig sein. Die Informationsquellen müssen genannt werden. Zitate müssen entsprechend gekennzeichnet sein. Fehlende Angaben, insbesondere aus fremden Dokumenten ohne Kennzeichnung übernommene Textstellen stellen keine eigene geistige Leistung dar und werden mit ungenügend bewertet. Jede schriftliche Ausarbeitung muss folgende Erklärung beinhalten: Hiermit erkläre ich, dass ich diese GFS (Gleichwertige Feststellung einer Schülerleistung) selbstständig und ohne fremde Hilfe angefertigt habe. Sämtliche Zitate sind gekennzeichnet. Alle verwendeten Quellen sind unter Angabe der Fundstellen aufgeführt. Ich wurde darüber belehrt, dass ein Verstoß gegen diese Regelung eine Täuschungshandlung darstellt und diese Ausarbeitung dann mit der Note ungenügend bewertet wird. Datum Unterschrift der Schülerin/des Schülers Die schriftlichen Ausarbeitungen werden nach Abschluss der GFS der Lehrkraft abgegeben. Vorgespräch. Bevor das Thema der Klasse dargeboten wird, sollte der Fachlehrer den Vortragenden einen Gesprächstermin anbieten. Dieses Gespräch sollte nicht bewertet werden. Präsentation/Vortrag Der mündliche Vortrag sollte min. dauern. Er kann durch Bilder, Folien, Plakate oder mit sonstigem Demonstrationsmaterial ergänzt werden. Alles sollte gut leserlich sein. Zu Beginn des Vortrages kann man eine Gliederung bekannt geben. Auf Zwischenfragen sollte man eingehen. Der Vortrag sollte laut und deutlich ge- GFS an der Realschule Oberkirch - 3 -
4 sprochen werden. Der Blick sollte auf die Mitschüler gerichtet sein. Die Klasse sollte ein Infoblatt mit den wichtigsten Informationen erhalten. Gruppenarbeit Der Gleichheitsgrundsatz gemäß Artikel 3 GG wird beachtet. Jeder hat das Recht darauf, dass seine bzw. ihre Leistung bewertet wird. Ein Zuschreiben von Leistungen anderer ist rechtlich nicht möglich. Aus der Gruppenleistung muss die Einzelleistung in geeigneter Weise herausgelöst werden. Ungleiche Leistungen müssen ungleich bewertet werden. Experiment Der Aufbau des Experiments sollte vollständig erklärt werden. An die Mitschüler sollten Beobachtungsaufgaben gestellt werden. Die Ergebnisse des Experiments müssen klar formuliert werden. Nachgespräch Nach der Präsentation kann ein Nachgespräch durchgeführt werden. Die Schülerinnen und Schüler erhalten die Möglichkeit der Selbsteinschätzung. Die Antworten auf die Frage "Was würdest du beim nächsten Mal anders machen?", können bewertet werden. GFS an der Realschule Oberkirch - 4 -
5 GFS Gleichwertige Feststellung einer Schülerleistung Themenvorschlag Thema: Klasse: Fach: Anzahl der Klassenarbeiten. betreuende Lehrerin/Lehrer: Fach wird unterrichtet: 1. Halbjahr 2. Halbjahr ganzes Schuljahr Art und Umfang der GFS Bewertung: GFS Gleichwertige Feststellung einer Schülerleistung Rückmeldung Name und Vorname: Thema: Klasse: Fach: Anzahl der Klassenarbeiten: Fach wird unterrichtet 1. Halbjahr 2. Halbjahr beide Schulhalbjahre betreuende Lehrerin/Lehrer: Art und Umfang der GFS Bewertung: Mit der Abgabe dieser Rückmeldung ist ein Wechsel des Fach oder der Fächerkombination und des Themas nicht mehr möglich. Ich bin verpflichtet, mit der betreuenden Lehrkraft Kontakt aufzunehmen und den Zeitplan abzusprechen. Wird die vereinbarte Leistung nicht in dem abgesprochenen Zeitrahmen erbracht, wird die Arbeit mit ungenügend bewertet. Datum Unterschrift der Schülerin/des Schülers Unterschrift eines Erziehungsberechtigten Unterschrift der betreuenden Lehrkraft GFS an der Realschule Oberkirch - 5 -
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