Prof. Dr. jur. Uwe H. Schneider Wiss. Mitarbeiter Ass. jur. Stefan Holzner, LL.M.
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- Heinrich Junge
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1 Allgemeines zum Kaufvertrag, 433 BGB Der Verkäufer verpflichtet sich o dem Käufer die Kaufsache zu übergeben und ihm daran Eigentum zu verschaffen, 433 Abs. 1 S. 1 BGB o und ihm die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen, 433 Abs. 1 S. 2 BGB Der Käufer verpflichtet sich, o dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis (KP) zu zahlen und o die Sache abzunehmen (Nebenpflicht!), 433 Abs. 2 BGB Gefahrtragung im Kaufrecht Grundsatz: geht die Kaufsache zufällig nach Abschluss des Kaufvertrages (KV), aber vor Übereignung der Kaufsache unter, ist dem Verkäufer (VK) die Leistung unmöglich geworden, 275 BGB. Dann verliert er regelmäßig auch den Anspruch auf die Gegenleistung (Preis- /Gegenleistungsgefahr). Mit Übergabe der Kaufsache vom VK an den Käufer geht die Gefahr der uzfälligen Verschlechterung auf den Käufer über, 446 Abs. 1 S. 1 BGB. Gefahrübergang beim Versendungskauf, 447 BGB: mit Übergabe an Transportperson. Problem: Versand durch VK selber / seine Mitarbeiter
2 Sachmangel, 434 BGB vertraglich vereinbarte Beschaffenheit, 434 Abs. 1 S. 1 BGB vertraglich vorausgesetzte Verwendung, 434 Abs.1 S. 2 Nr. 1 BGB gewöhnlich Verwendung, 434 As. 1 S. 2 Nr. 2 BGB Montagefehler, 434 Abs. 2: o Montagemängel, 434 Abs. 2 S. 1 BGB o fehlerhafter Zusammenbau auf Grund mangelhafter Montageanleitung (sog. IKEA-Klausel ), 434 Abs. 2 S. 2 BGB Falsch- oder Zuweniglieferung, 434 Abs. 3 BGB Abgrenzung: o Zusendung unbestellter Waren, 241a BGB o Irrtümliche Lieferung o Zuviellieferung Gefahrübergang 446 S. 1 BGB 446 S. 3 BGB 447 BGB Besonderheit beim Verbrauchsgüterkauf: o Keine Anwendung des 447 BGB o Beweislastumkehr, 474 Abs. 1 i.v.m. 476 BGB
3 Rechte des Käufers bei Mängeln Anspruch auf Nacherfüllung, 437 Nr. 1, 439 BGB o Nachbesserung Beseitigung des Mangels o Ersatzlieferung Lieferung einer mangelfreien Sache Rücktritt vom Vertrag, 437 Nr. 2 Alt. 1 i.v.m. 440, 323, 326 BGB Minderung des Kaufpreises, 437 Nr. 2 Alt. 2 i.v.m. 441 BGB Schadensersatz, 437 Nr. 3 Alt. 1 o einfach Schadensersatz o Verzögerungsschaden o Schadensersatz statt der Leistung anfängliche / nachträgliche Unmöglichkeit Nichtleistung o Verzugsschaden bei der Nacherfüllung Aufwendungsersatz, 284 BGB
4 Handelsgeschäfte Voraussetzungen: o 343 HGB: alle Geschäfte eines Kaufmanns, die zum Betriebe eines Handelsgewerbes gehören o Vermutung des 344 HGB o Beachte: 345 HGB Handelsbräuche, 346 HB Schweigen im Rechtsverkehr o Grundsatz o Ausnahmen: Vertragsschluss durch Schweigen auf Antrag, 362 I HGB Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben Handelskauf, 373 ff. HGB Kauf von Waren oder Wertpapieren, der für mindestens eine Vertragspartei ein Handelsgeschäft ist Insbesondere: Untersuchungs- und Rügepflicht, 377 HGB
5 Untersuchungs- und Rüge pflicht, 377 HGB Keine echten Pflichten des Käufers, sondern bloße Obliegenheiten Voraussetzungen: o beiderseitiger Handelskauf o Untersuchungspflicht, 377 Abs. 1 HGB o Mangelhaftigkeit der Kaufsache o Keine unverzügliche Anzeige des Mangels Anfänglich erkennbarer Mangel später auftretender Mangel o kein arglistiges Verschweigen des Mangels durch den Verkäufer, 377 Abs. 5 HGB Rechtsfolge: o Rechtzeitige Rüge: Ansprüche aus 437 ff. BGB gewahrt o Verletzung der Rügeobliegenheit: Genehmigungsfiktion, 377 Abs. 2 HGB
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