Diversity und Empowerment in der Antidisikriminierungsarbeit

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1 Diversity und Empowerment in der Antidisikriminierungsarbeit Vortrag im Praxistag an der Freien Universität Berlin Mit Gender und Diversity in den Beruf 29. Januar 2010 Referent: Serdar Yazar Serdar Yazar(Projektmitarbeiter des ADNB des TBB) /

2 Das Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin des TBB gegründet 2003 ein Projekt des Türkischen Bundes in Berlin- Brandenburg (TBB) gefördertimrahmendes Landesprogrammsgegen Rechtsextremismus, Rassismusund Antisemitismusdes Senatsvon Berlin, beimbeauftragtenfür Integration und Migration

3 Das Projekt Zielgruppe MigrantInnen Flüchtlinge People of Colour ethnische Herkunft, Aussehen, Hautfarbe, Sprache und/oder Geschlecht Alter Behinderung Religion Sexuelle Identität MigrantInnen, Flüchtlinge, People of Colour und Menschen, die aufgrund ihrer (zugeschriebenen) ethnischen Herkunft, ihres Aussehens, ihrer Nationalität, ihrer Hautfarbe, ihrerspracheund/odermerkmalen wie das Geschlecht, der Religion,der sexuellen Identität, einer Behinderung und des Alters diskriminiert werden.

4 Das Projekt unsere Ansätze Menschen mit Behinderung» horizontaler Ansatz» migration mainstreaming Alter Religion ADNB Gender/ Frauen sexuelle Orientierung/ Identität migration-mainstreaming

5 Eurobarometer: Diskriminierung in der EU im Jahr 2009

6 2008: Studie im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS): Diskriminierung im Alltag. Wahrnehmung von Diskriminierung und Antidiskriminierungspolitik in unserer Gesellschaft 40 %der Befragten halten die Antidiskriminierungspolitikfür überflüssig! Lediglich 15 % der Bevölkerung können als harter Kern der Gleichbehandlungsbefürworter gelten. Das sind diejenigen, die die Aussage Antidiskriminierungspolitik halte ich für überflüssig entschieden ablehnen Vom Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) haben 34 % schon einmal gehört.

7 Auswahl an Publikationen Antidiskriminierungsreport

8 Kenntnisstand zum AGG unter Berliner/innen mit Migrationshintergrund: Ergebnisse 52% der Befragten ist nicht bekannt, dass seit August 2006 in Deutschland ein Gesetz gegen Diskriminierung und Benachteiligung existiere. Knapp 16% der Befragten fühlen sich über die Rechte, die man aufgrund des AGG hat, ausreichend informiert. Ebenfalls knapp 16% der Befragten geben an zu wissen, wer genau durch dieses Gesetz geschützt wird. 25% der Befragten meinen zu wissen, an wen sie sich bei einer Diskriminierung wenden können. 69% der Befragten würden gerne mehr über das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz erfahren.

9 Ziele und Schwerpunktbereiche des ADNB des TBB rechtliche, soziale und politische Gleichstellung und Gleichbehandlung von ethnischen Minderheiten Empowerment und Sensibilisierung Intervention und Prävention Vernetzung

10 Bildungs-und Öffentlichkeitsarbeit

11 Veranstaltungen, Trainings, Workshops und Veröffentlichungen Empowerment Sensibilisierung ethnische Minderheiten Mehrheits-und Minderheitengesellschaft/en (Verwaltung, öffentliche Einrichtungen, ethnische Communities etc.)

12 Auswahl an Veranstaltungen:

13 Tagungen/Konferenzen

14 Seminare/Trainings

15 Schulungen/Vorträge

16 Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Ziel des Gesetzes: Verhinderung und Beseitigung von Benachteiligung aus Gründen: der Rasse / ethnische Herkunft des Geschlechts der Religion (oder Weltanschauung) einer Behinderung des Alters der sexuellen Identität Sozialschutz Bildung Zivilrechtlicher Teil: Zugang zu öffentlich angebotenen Dienstleistungen und Gütern inkl. Wohnraum Arbeitsrechtlicher Teil: Arbeitsverhältnisse u.a. Beschäftigungsbedingungen, Einstellung, Vergütung, Beförderung, Zugang zur Berufsberatung und -ausbildung, Weiterbildung, Kündigungen etc.

17 Ziele des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG): Verhinderung bzw. Beseitigung von Benachteiligung aufgrund eines der im Gesetz aufgeführten Merkmale Was ist eine Benachteiligung (Diskriminierung) nach dem AGG? Unmittelbare Benachteiligung Mittelbare Benachteiligung Belästigungen und sexuelle Belästigung Anweisung zur Diskriminierung

18 Mehrdimensionaler Beratungsansatz

19 Beratungsstelle für Gleichbehandlung gegen Diskriminierung Empowerment Entwicklung von Handlungs-und Interventionsmöglichkeiten Öffentlichkeitsarbeit Dokumentation/Veröffentlichungen

20 Die Antidiskriminierungsberatung Ressourcenorientierter Beratungsansatz Empowerment - Ansatz (1) Information und Beratung (2) Prävention und Intervention (3) Dokumentation Diversity - Ansatz Parteilichkeit

21 Herausforderungen der Beratungssituation Mehrdimensionale Diskriminierung verschiedene Dimensionen und Kontexte Biografie an Diskriminierungserfahrungen (1) Resignation, erlernte Hilflosigkeit, Vermeidungsstrategien, Selbstwertgefühle (2) Familie, näheres Umfeld, öffentlicher Raum, Gesellschaft, Strukturen Traumatisierung Diskriminierung als Form psychischer Gewalt - Machtkomponente Individuelle Kontextfaktoren Status (Flüchtlingshintergrund, Duldung etc.), Sprach-und Schreibkompetenz, Wissen etc.

22 Die Antidiskriminierungsberatung im Detail (1) Information und Beratung: Im Beratungsgespräch: Feststellung der Diskriminierung An was machen Sie die Diskriminierung fest? Zieldefinitionen gemeinsam erarbeiten Was ist Ihr Ziel? Was wollen Sie erreichen? Erfassung von bereits vorgenommenen Interventionen Wurden andere Stellen bereits eingeschaltet? Aspekt der multidimensionalen Diskriminierung mitdenken: Was wäre wenn? Kooperation mit anderen Organisationen und Beratungsstellen Erstellung eines Gedächtnisprotokolls: Erstellung eines Gedächtnisprotokolls sowie weitere Feststellungen: Zeiten, Zeug/-innen, Schaden (materiell/immateriell) etc (siehe Checkliste) Erste Prüfung von Interventionsmöglichkeiten: Klärung und Informationen über rechtliche Möglichkeiten (AGG; Strafrecht/ Anzeige; andere Gesetze) und ggf. Einschaltung/Weitervermittlung an Rechtsanwalt/-anwältin

23 Die Antidiskriminierungsberatung im Detail (2) Prävention und Intervention: Weiteres Vorgehen: rechtliches Vorgehen, strategisches Vorgehen, gesellschaftspolitisches Vorgehen, Medien; ggf. Prüfung der finanziellen Möglichkeiten (Rechtsschutz, Mitglied in einer Gewerkschaft, Stiftungen etc.) Klärung möglicher Konsequenzen der Beschwerde/ Intervention Beschwerdebriefe (Sichtweise der anderen Partei auf die Sachlage)/ Klärungsgespräch und/oder ggf. weitere Interventionen (Fristen des AGG beachten!) Begleitung des/der Beschwerdeführers/in Sammlung von Indizien/ Beweise: Gerichtsfeste Dokumentation: testings(situationstests), Datenerhebung, Gedächtnisprotokoll, Zeug/-innen, Medienberichte, Foren etc. Umsetzung weiterer Maßnahmen: rechtliches Vorgehen (strategische Prozessführung?), Einschaltung anderer Organisationen/öffentliche Verwaltung/Sponsoren, Medien ggf. Vermittlung an Trauma-/Krisentherapeut/-innen

24 Die Antidiskriminierungsberatung im Detail (3) Dokumentation: Beschreibung des Falles in Anlehnung an das Gedächtnisprotokoll Statistische Erhebung des Falles (siehe Vorlage der Landesstelle) Dokumentation der diskriminierenden Stelle (Unternehmen, Hausverwaltung, Gaststätte/Club etc.) gemeinsame Datenbank entwickeln? (LADS/advd/ADS)

25 Auszug aus einem Beschwerdebrief vom November 2009 ( ) Des Weiteren möchten wir Sie auf das seit August 2006 existierende Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hinweisen, worüber die ArbeitgeberInnen ihre MitarbeiterInnen informieren, schulen und bei Diskriminierungsvorfällen im Einzelfall geeignete und erforderliche Maßnahmen wie Abmahnung, Versetzung oder Kündigung ergreifen müssen ( 12 AGG). 13 AGG garantiert den ArbeitnehmerInnen zudem ein Beschwerderecht. Auch das in 16 AGG festgelegte Maßregelungsverbot sollte in diesem Falle Beachtung finden, denn hiernach dürfen ArbeitnehmerInnen, die ihre Rechte wahrnehmen, diesbezüglich nicht benachteiligt werden. Diese Beschwerde sollte Anlass sein, in Ihrem Hause das AGG in allen Ebenen bekannt zu machen und notwendige Konsequenzen zu ziehen. In diesem Sinne möchte sich ( ) die Einleitung weiterer rechtlicher Schritte vorbehalten und bereits einen immateriellen und materiellen Schaden in noch nicht definierbarer Höhe geltend machen. (...)

26 Akteure gegen Diskriminierung!

27 Koordinationsstelle: Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin des TBB Beratungsnetzwerk gegen Diskriminierung und Rassismus Netzwerk Berliner Anwältinnen und Anwälte gegen Diskriminierung

28 Das Netzwerk Berliner Anwält/innen gegen Diskriminierung

29 Die möglichen verschiedenen Handlungsebenen: Informationen über aktuelle Entwicklung im Antidiskriminierungsrecht und der Antidiskriminierungsarbeit Gegenseitiges Kennenlernen und Grundlage für den Austausch von Erfahrung und Strategien bei der Bearbeitung von Antidiskriminierungsfällen Zusammenarbeit mit dem ADNB und dem Beratungsnetzwerk gegen Diskriminierung und Rassismus (Beratung, Fallbearbeitung, Weitervermittlung etc. Gemeinsames Auftreten nach außen bei Fällen von Diskriminierung Gemeinsames Erarbeiten von Positionen um auf das Gesetzgebungsverfahren im Bereich Antidiskriminierung Einfluss zu nehmen bzw. Öffentlichkeitsarbeit Verfestigung der AD-Aktivitäten und der AD-Struktur in Berlin

30 Anforderungsprofil Netzwerkpartner» Beratungsstellen aus dem AD-Bereich/AR-Bereichsowie Sozialberatungsstellen, die» MigrantInnen, Flüchtlinge, People of Colourund Menschen nicht-deutscher Herkunft beraten und» Rassismus und Diskriminierungen aufgrund der ethnischen Herkunft, des Geschlechtes, des Alters, der sexuellen Orientierung/Identität, der Religion und der Behinderung ablehnen.

31 Auszüge aus der Absichtserklärung für das Testing-Verfahren

32 Kontakt: Vielen Dank! Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin des TBB c/o Türkischer Bund in Berlin-Brandenburg Tempelhofer Ufer 21, Berlin Tel. 030/ Das Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin (ADNB des TBB) ist ein Projekt des Türkischen Bundes in Berlin- Brandenburg und wird gefördert im Rahmen des Landesprogramms gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus des Senats von Berlin.

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