Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 12. Mai 2016 I D VV /2014 Fernruf:
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- Erna Böhler
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1 Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 12. Mai 2016 I D VV /2014 Fernruf: An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei G Sen 5. Fortschrittsbericht zum Konzept zur Transparenten Liegenschaftspolitik und zur Zusammenführung von BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH und Liegenschaftsfonds per Rote Nummer: 1792 H Vorgang: 72. Sitzung des Hauptausschusses am 22. April Sitzung des Hauptausschusses am 27. Januar 2016 Ansätze: Gesamtkosten: entfällt entfällt Der Hauptausschuss hat in seiner 72. Sitzung am 28. Januar 2015 unter TOP 2 beschlossen: Sen Fin wird gebeten, dem Hauptausschuss erstmalig zur Sitzung am und dann vierteljährlich einen Folgebericht (zum Konzept zur Transparenten Liegenschaftspolitik und der Zusammenführung von BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH und Liegenschaftsfonds) aufzuliefern. Der Hauptausschuss hat in seiner 100. Sitzung u.a. folgenden Berichtsauftrag erteilt: Sen Fin wird gebeten, dem Hauptausschuss zum einen Folgebericht zu den Überlegungen hinsichtlich der Neustrukturierung des Treuhandvermögens des Liegenschafsfonds sowie der Sondervermögen SILB und SODA vorzulegen und zum SODA-Errichtungsgesetz zu berichten. Diesbezüglich ist auch darüber zu berichten, welche institutionellen Restriktionen des Haushaltsrechts eine Optimierung der 1
2 Stadtrendite verhindern. Weiter ist eine Übersicht vorzulegen, die den Ist-Stand und die Perspektiven in den einzelnen Senatsverwaltungen bezgl. Clusterung abbildet. Da die Berichtsaufträge inhaltlich zusammenhängen hat die Senatsverwaltung für Finanzen mit Schreiben am 19. Februar 2016 um eine gemeinsame Behandlung der Berichtsaufträge und zugleich um eine Fristverlängerung bis zum gebeten. Der Hauptausschuss hat in seiner 102. Sitzung am gemäß Konsensliste die Bitte um Zusammenfassung sowie Fristverlängerung zustimmend zur Kenntnis genommen. Zu den Aufträgen wird wie folgt berichtet: Sondervermögen SILB, Treuhandvermögen Liegenschaftsfonds und neu zu schaffendes Sondervermögen SODA Nach der Zusammenführung von BIM und Liegenschaftsfonds in 2015 gilt es nunmehr, deren Vermögensstruktur an die Transparente Liegenschaftspolitik anzupassen. Das SILB hat sich als Grundlage für die Bewirtschaftung und Bauunterhaltung betriebsnotwendiger Immobilien des Landes Berlin bewährt. Ziel ist daher, dass durch die Hinzunahme von im Portfolioausschuss auf Halten geclusterte Grundstücke keine Verwässerung des SILB entsteht, die eine Steuerung nach dem Mieter-Vermieter-Modell unmöglich macht und zu Intransparenz führen würde. 2 a) SILB Mit Wirkung zum 1. Januar 2003 wurde das Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) errichtet. In der Folge wurden nahezu alle von der Hauptverwaltung Berlins sowie ihren nachgeordneten Einrichtungen genutzten Grundstücke und Gebäude in das SILB übertragen. Die Geschäftsführung des SILB wurde der BIM GmbH übertragen. Im Portfolio des SILB befinden sich Gebäude mit einer Netto-Grundfläche von m². Am SILB-Errichtungsgesetz sind keine Veränderungen geplant. b) Treuhandvermögen Liegenschaftsfonds Der Liegenschaftsfonds wurde Ende 2000 gegründet mit dem Ziel, durch die Vermarktung nicht mehr benötigter Grundstücke zur Konsolidierung des Landeshaushalts beizutragen. Seine Grundstücke befinden sich in einem Treuhandvermögen. Dieses Treuhandvermögen wird auch weiterhin Bestand haben. Allerdings werden in ihm grundsätzlich nur die zum Verkauf stehenden Grundstücke verbleiben. c) Neu zu schaffendes Sondervermögen SODA Zusätzlich zum SILB soll das Sondervermögen Daseinsvorsorge SODA begründet werden. Das SODA soll alle Halten-Grundstücke als Ergebnis der Clusterung sowie Erbbaurechte des Liegenschaftsfonds umfassen. Das Treuhandvermögen sowie die Gesellschaften des Liegenschaftsfonds sollen beibehalten werden. Während sich im SILB betriebsnotwendige Grundstücke befinden, umfasst das SODA:
3 Grundstücke, die in einem Zeitraum von voraussichtlich 10 Jahren zur künftigen Daseinsvorsorge (Daseinsvorsorge II) durch das Land benötigt werden. Nicht betriebsnotwendige Grundstücke, die nicht veräußert, sondern aus strategischen oder wirtschaftlichen Überlegungen im Eigentum des Landes verbleiben sollen. Grundstücke, die mit einem Erbbaurecht belastet sind. Darüber hinaus können dem SODA gemäß Entwurf des SODA- Errichtungsgesetzes weitere, nicht betriebsnotwendige Grundstücke, zugewiesen werden. Grundstücke zur künftigen Daseinsvorsorge I, die nur für einen Zeitraum von 5 Jahren für eine Fachnutzung vorgehalten werden sollen, werden nicht in das SODA überführt. Die haushalterische Konstruktion des SODA folgt im Wesentlichen der des SILB. Der Entwurf des SODA-Errichtungsgesetzes soll dem Parlament noch vor der Sommerpause vorgelegt werden. Im Haushalt wird ein Einnahmeansatz Abführungen aus dem SODA gebildet. Ein sich aus der Bewirtschaftung des SODA ergebender Überschuss, der über den Haushaltsansatz für Abführungen hinausgeht, soll diesem in angemessener Höhe in Form einer Rücklage zugeführt werden. Die Rücklage dient der Durchführung von Baumaßnahmen, die zu einer Werterhaltung oder Herstellung der Vermietbarkeit der Grundstücke und Gebäude führen und die ausschließlich aus Mitteln der Rücklage realisiert werden können. Unter dem Titel 2990/13101 Abführungen aus dem Liegenschaftsfonds sind im Haushaltsjahr Mio angesetzt worden. Die BIM GmbH wird als Geschäftsbesorgerin des SODA eine Vergütung erhalten. 1. Fortschrittsbericht zum ersten Quartal Umsetzung der Transparenten Liegenschaftspolitik a) Clusterung Zahlen und Daten Bis Ende März 2016 hat der Portfolioausschuss (PFA) insgesamt sechs Sitzungen abgehalten. Per wurde für 642 Objekte ein Beschluss gefasst. Die Clusterung erfolgte zunächst bezirksweise, d.h. nach der Belegenheit (Grundstücke des Bezirks und der übrigen Verwaltungsträger). Der Bezirk Mitte hat als Pilotbezirk die Clusterung begonnen. Im Bezirk Mitte sind insgesamt 399 Clusterobjekte belegen. Hiervon ist für 320 Objekte ein Beschluss gefasst worden (80,2 %). Neben Mitte wurden aus allen anderen elf Bezirken Liegenschaften geclustert. Die Anzahl der geclusterten Objekte pro Bezirk verteilt sich wie nachfolgend dargestellt: 3
4 Mitte Lichtenberg Neukölln Treptow-Köpenick Marzahn-Hellersdorf Reinickendorf Charlottenburg-Wilmersdorf Friedrichshain-Kreuzberg Pankow Tempelhof-Schöneberg Spandau Steglitz-Zehlendorf Gesamtergebnis 320 Objekte 225 Objekte 45 Objekte 11 Objekte 11 Objekte 5 Objekte 3 Objekte 4 Objekte 5 Objekte 2 Objekte 5 Objekte 6 Objekte 642 Objekte Der Hauptanteil der bisher gefassten 642 Beschlüsse entfällt mit rd. 79 % auf das Cluster Fachvermögen. Insgesamt verteilen sich die Beschlüsse wie folgt auf die einzelnen Cluster: Cluster Anzahl der Objekte Anteil in % Fachvermögen ,5 % Daseinsvorsorge 5 Jahre 18 2,8 % Daseinsvorsorge 10 Jahre 18 2,8 % Entwicklungsperspektive 8 1,2 % Vermarktungsperspektive I 57 8,9 % Vermarktungsperspektive II 14 2,2 % Vermarktungsperspektive III 23 3,6 % Gesamtergebnis % Aufgeteilt nach den jeweiligen Bezirken verteilen sich die Cluster wie folgt: 4
5 Beschluss PFA Mitte Lichtenberg Neukölln Marzahn-Hellersdorf Treptow-Köpenick Steglitz-Zehlendorf Spandau Reinickendorf Pankow Friedrichshain-Kreuzberg Charlottenburg- Wilmersdorf Cluster I - Fachvermögen Cluster IIa Daseinsvorsorge 5 J. Cluster IIb Daseinsvorsorge 10 J. Vermarktungsperspektive I Vermarktungsperspektive II Vermarktungsperspektive III Cluster IV Entwicklungsperspektive Gesamtergebnis Tempelhof-Schöneberg Gesamtergebnis Verteilt auf die einzelnen Vermögensarten Bezirksvermögen, Treuhandvermögen des Liegenschaftsfonds, SILB und GSE-Grundstücke stellt sich die Anzahl der gefassten Beschlüsse wie folgt dar: Bezirk 5 Bezirksvermögen Treuhandvermögen des LFB SILB GSE- Grundstück Charlottenburg 1 Objekt 2 Objekte - - Wilmersdorf Friedrichshain- 2 Objekte 2 Objekte - - Kreuzberg Lichtenberg 221 Objekte 4 Objekte - - Marzahn- 4 Objekte 7 Objekte - - Hellersdorf Mitte 244 Objekte 18 Objekte 41 Objekte 17 Objekte Neukölln 3 Objekte 42 Objekte - - Pankow 3 Objekte 2 Objekte - - Reinickendorf 1 Objekt 4 Objekte - - Spandau 2 Objekte 1 Objekt 2 Objekte - Steglitz- 5 Objekte 1 Objekt - - Zehlendorf Tempelhof- 1 Objekt 1 Objekt - - Schöneberg Treptow- Köpenick 8 Objekte 3 Objekte - - Gesamtergebnis 495 Objekte 87 Objekte 43 Objekte 17 Objekte
6 Aus den 642 gefassten Beschlüssen ergeben sich folgende Vermögensänderungen: Beschluss PFA Ergebnis Herauslösung SILB und Rückübertragung in das Bezirksvermögen 1 Herauslösung THV und Rückübertragung in das Bezirksvermögen 18 Herauslösung THV und Zuweisung zum SILB* 20 Herauslösung Bezirksvermögen und Nachbestückung THV 43 Keine Vermögensänderung 560 Gesamtergebnis 642 * Cluster: Daseinsvorsorge 10 Jahre und Vermarktungsperspektive II b) Informationsveranstaltungen zur Clusterung Der Austausch zwischen Sen Fin, der BIM und den Berliner Bezirken ist eine wichtige Grundlage für den erfolgreichen Ablauf des Clusterungsprozesses. Daher fand im Anschluss an das Treffen im August 2015 am 18. Januar 2016 eine weitere Informationsveranstaltung auf politischer Ebene statt. Auf Arbeitsebene fanden bereits zwei Treffen (17. September 2015 und 12. Februar 2016) statt. Ein weiterer Erfahrungsaustausch mit allen Bezirken ist für den terminiert. c) Ausblick Nach der erfolgten Öffnung des Systems CLiB für alle Bezirke soll eine deutlich höhere Anzahl der Clusterungen erreicht werden. Zur Unterstützung dieses Ziels hat die Senatsverwaltung für Finanzen mit Schreiben vom 25. April 2016 alle Bezirke und Hauptverwaltungen zu einer vermehrten Aktivität aufgerufen. Aus Sicht der Finanzverwaltung ist es kurzfristig leistbar, nicht mehr benötigtes Finanzvermögen und Fachvermögen zu clustern Konzeptverfahren Derzeit werden die Verfahren für das Grundstück Hubertusbad (ehemaliges Stadtbad Lichtenberg) sowie die Schöneberger Linse in Berlin Tempelhof-Schöneberg (4 Baufelder) durchgeführt. In Vorbereitung befindet sich das Verfahren für das Grundstück Wernerbad in Berlin-Marzahn-Hellersdorf. 6
7 2. Haushaltsrecht und Stadtrendite Die Ausgestaltungsmöglichkeiten der Stadtrendite wurden in den Vorberichten (Rote Nummern 1792 B sowie 1792 F) dargestellt. Haushaltsrechtliche oder tatsächliche Hindernisse für eine Optimierung werden nicht gesehen. In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen 7
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