16. DVSG Deutsche Vereinigung für Sozialarbeit im Gesundheitswesen e.v.

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1 16. DVSG Deutsche Vereinigung für Sozialarbeit im Gesundheitswesen e.v. Bundesgeschäftsstelle Haus der Gesundheitsberufe Salzufer 6, Berlin Tel.: 0 30/ , Fax: 0 30/ info@dvsg.org, Internet:

2 Von der Akutbehandlung zur medizinischen Rehabilitation Beratung und Hilfe durch Sozialdienste im Krankenhaus Das Rehabilitationssystem ist insgesamt darauf ausgerichtet, die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern sowie Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken. Rehabilitation und Teilhabe sind ganzheitlich auf die Folgen von Krankheit und gesundheitlichen Beeinträchtigungen ausgerichtet und folgen einem subjekt- und lebenswelt orientierten Leitbild. Damit rücken die Bedürfnisse und Wünsche der Rehabilitanden stark in den Mittelpunkt des Rehabilitationsgeschehens. Diese Philosophie setzt voraus, dass betroffene Menschen gut informiert und beraten ihr Recht auf Rehabilitation und Teilhabe umsetzen können. Vor diesem Hintergrund hat psychosoziale und sozialrechtliche Beratung sowohl beim Zugang zur Rehabilitation als auch im gesamten Rehabilitationsprozess eine entscheidende Funktion. Der Zugang zur medizi nischen Rehabilitation erfolgt in der Regel durch Antragstellung während der Akutbehandlung. Daher kommt der Beratung zu Fragen der medizinischen Rehabilitation im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt sowie der Unterstützung bei der Beantragung und Organisation der medizinischen Reha bilitationsmaßnahme eine besondere Bedeutung zu und bildet einen Schwerpunkt der Sozialen Arbeit im Gesundheitswesen, sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich. Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen übernimmt Soziale Arbeit grundsätzlich das Schnittstellenmanagement zwischen Sektoren, Leistungsträgern und Leistungserbringern, Abteilungen und Berufsgruppen sowie die Vernetzung von Leistungen aus unterschiedlichen Bereichen. Sie sichert im Zusammenwirken mit den betroffenen Menschen, seinem sozialen Umfeld und dem Rehabilitationsteam die passgenaue Anschlussversorgung auf der Einzelfallebene. Die konkrete Umsetzung des Versorgungsmanagementprozesses erfolgt analog der Case Management-Systematik (vgl. DVSG-Positionspapier Case Management und Soziale Arbeit unter www. dvsg.org/fachgruppen Akutbehandlung Case Management). Eine sektorenübergreifende Patientenversorgung und die Vernetzung aller Akteure und Leistungen sind zentrale Aspekte der Diskussionen um Verbesserungen im Gesundheitswesen. Der Übergang von der Akutbehandlung in die medizinische Rehabilitation ist dabei ein wesentlicher Aspekt. Der Gesetzgeber hat sowohl im Rehabilitationsrecht als auch im Kranken- und Pflegeversicherungsrecht umfassende Regelungen getroffen, damit betroffene Menschen ihr Recht auf entsprechende Sozialleistungen trotz des gegliederten sozialen Sicherungssystems mit seinen vielfältigen Schnittstellen wahrnehmen können. Diese beinhalten Teilhabe-, Versorgungs- und Pflegemanagementaufgaben, an denen Soziale Arbeit im Gesundheitswesen in maßgeblichem Umfang beteiligt ist. Mit der gesetzlichen Verankerung des Versorgungsmanagements wurde im Jahr 2007 erstmalig der Anspruch für Versicherte auf ein koordiniertes Entlassungsmanagement festgeschrieben. Durch geeignete Maßnahmen soll ein reibungsloser Übergang zwischen Akutversorgung, Rehabilitation und Pflege gewährleistet werden. Mit den Änderungen im Rahmen des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes (GKV-VStG), das am 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist, wurden die Regelungen zum Entlassungs management weiter präzisiert und somit der gesetzliche Anspruch erneut gestärkt. Das Entlassungsmanagement ist damit ein expliziter Bestandteil der Krankenhausbehandlung. Für eine nachhaltige Verbesserung dieses Aufgabenbereichs, der u.a. durch die ständige Zunahme von chronisch erkrankten und älteren Patienten an Bedeutung gewinnt, reicht die Neuregelung aus Sicht der DVSG bei weitem nicht aus. Bereits bestehende Probleme durch unklare Regelungen von Kompetenzen und Verantwortlichkeiten für die Sicherung der Anschlussversorgung sind mit der Neufassung des 39 SGB V nicht behoben, Versorgungsbrüche können so nicht verhindert werden. Daneben liegt der Fokus der Diskussionen um das Entlassungsmanagement derzeit eher auf dem Übergang zwischen Akutkrankenhaus und in nachversorgende Pflegesettings. Dadurch kann es zu einer Verengung der Aufgaben des Entlassungsmanagements auf pflegerische Überleitungsaufgaben kommen. Der weitaus häufiger vorkommende Übergang zwischen Akutkrankenhaus und Rehabilitation gerät dabei aus dem Blick. 1450

3 Die überwiegende Zahl der Krankenhäuser arbeitet schon seit langem nach eigenen Konzepten bei der Entlassung von Patienten aus dem Krankenhaus. Diese sind in ihren Inhalten, der Arbeitsweise und ihrer Qualität jedoch sehr unterschiedlich. Ein qualitatives Entlassungsmanagement muss als multiprofessionelle Aufgabe definiert und bundeseinheitlich umgesetzt werden. Dazu sollte eine Bestandsaufnahme des Feldes erfolgen und die Entwicklung von einheitlichen Standards intensiv vorangetrieben werden. Nur durch die Definition von inhaltlichen und personellen Qualifikationsanforderungen kann das Entlassungsmanagement zu einer individuellen Leistung für den Patienten und gleichzeitig einem ökonomischen Erfolg für das Krankenhaus werden. Ein patientenorientiertes Entlassungsmanagement benötigt eine hohe fachliche Kompetenz in der psychosozialen Betreuung und Beratung, Kenntnisse der regionalen und überregionalen Strukturen im ambulanten, teilstationären und stationären Gesundheits- wie Sozialbereich sowie Kenntnisse der Zugangs- und Finanzierungsmöglichkeiten zu Leistungen verschiedener Bereiche der Sozialgesetze. Die Sozialdienste in Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken sind aufgrund ihrer Qualifikation und Erfahrung die ausgewiesenen Experten für ein qualitatives Entlassungsmanagement. Die Patienten profitieren von den ganzheitlichen, methodischen Ansätzen der Sozialen Arbeit bei der Bewäl tigung gesundheitlicher Probleme, insbesondere auch dem hohen Maß an Kooperationsbereitschaft zu anderen Berufsdisziplinen. Diese Kompetenzen der vor Ort in den Krankenhäusern tätigen Sozialarbeitern/Sozialpädagogen werden bereits jetzt gezielt genutzt; der Gesetzgeber sollte diese Fachlichkeit stärken und die Verantwortung für das Entlassungsmanagement hier rechtlich verorten. Aus Sicht eines Akutkrankenhauses bedeutet dieser gesetzliche Auftrag insbesondere auch einen optimalen Informationsfluss an die Nachversorger und somit ein koordiniertes Schnittstellenmanagement an den Sektorengrenzen sicherzustellen. Da es sich beim Versorgungsmanagement um eine interdis ziplinäre Aufgabe handelt, sind Berufsgruppen wie Mediziner, Pflegende und Mitarbeiter des Sozialdienstes gefordert, sich mit ihrer Fachkompetenz einzubringen, um im Sinne der Patienten eine passgenaue und nachhaltig tragfähige poststationäre Versorgung sicherzustellen. Die Einwilligung des Patienten bei der Entscheidung und Umsetzung sowie bei der Übermittlung seiner Daten ist dabei ebenso zu beachten wie sein Wunschund Wahlrecht. Entscheidend für den Erfolg, insbesondere im Hinblick auf eine messbare Ergebnisqualität für den Patienten und seine Angehörigen, ist die interdisziplinäre Umsetzung mit klaren Kompetenzregelungen. Versteht man die Änderungen im Rahmen des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes als Indikator für die Bedeutung eines strukturierten Entlassungsmanagements, liegen die Chancen darin, Abläufe und Prozesse im Hinblick auf die bereits etablierten Strukturen im Entlassungsmanagement erneut auf ihre Qualität hin zu überprüfen und sich an Best-Practice-Modellen zu orientieren. Die Krankenhäuser sind bei der konkreten Ausgestaltung in die Pflicht genommen, ein strukturiertes Entlassungsmanagement, das schon bei der Aufnahme einsetzt, zu implementieren und zu evaluieren. Etwaige Probleme bei der praktischen Umsetzung müssen identifiziert und entsprechende Lösungsansätze im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses entwickelt werden. Zur Sicherstellung der Qualität der Leistungen der Sozialen Arbeit in Krankenhäusern hat die DVSG einen Leitfaden zum Aufbau eines Qualitätsmanagementssystems für Klinische Sozialarbeit erarbeitet. Ein systematisch geplantes und betriebenes Qualitätsmanagementsystem ist ein wirksames Instrument, um auf Grundlage fachlicher Standards und im Hinblick auf die Erwartungen an den Sozialdienst eigene Qualitätsziele festzulegen, Kennzahlen zu entwickeln und deren Zielerreichung zu messen. Der DVSG-Leitfaden gibt Hinweise und Anregungen für den Aufbau und die Implementierung eines systematisch geplanten und ablauforientierten Qualitätsmanagementsystems, das darauf abzielt, Soziale Arbeit im Gesundheitswesen transparent abbilden und weiterentwickeln zu können. Der Leitfaden ist über die DVSG-Bundesgeschäftsstelle (Tel.: 030/ , zu beziehen. 1451

4 Anschlussrehabilitation Für Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung stellt das Verfahren der Anschlussrehabilitation (Anschlussheilbehandlung AHB) sicher, dass eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme entweder unmittelbar durch die Verlegung vom Akutkrankenhaus in die Rehabilitationsklinik erfolgt oder Rehabilitationsleistungen innerhalb von 14 Tagen nach Entlassung aus dem Krankenhaus begonnen werden. Die Organisation der Anschlussrehabilitation ist Aufgabe der Krankenhaussozialdienste. Ergänzend zu den Regelungen für die Gesetzliche Krankenversicherung und das etablierte Verfahren der Deutschen Rentenversicherung wurde im für alle Rehabilitationsträger geltenden Rehabilitationsrecht gemäß 13 Abs 2 Nr 10 SGB IX in der Gemeinsamen Empfehlung über die Zusammenarbeit mit Sozialdiensten und vergleichbaren Stellen von den Rehabilitationsträgern eine Aufgabenstellung zugeordnet, die ein umfassendes Versorgungsmanagement mit sehr konkreten Handlungsaufträgen umfasst. Festgelegt wurde, dass Sozialdienste nicht nur Beratungsstelle und Informationspflichtige, sondern ausdrücklich Kooperationspartner der Rehabilitationsträger sind. Die Aufgabenstellung der Sozialdienste wird in der Gemeinsamen Empfehlung dahingehend konkretisiert, dass sie über die Information und Beratung hinaus Unterstützung im umfassenden Sinne, insbesondere in der Bewältigung der Folgen der Krankheit und Behinderung sowie der Eingliederung geben. Sozialdienste können somit Leistungen zur Teilhabe anregen und diese in Abstimmung mit dem zuständigen Rehabilitationsträger ggfl. einleiten. (Gemeinsame Empfehlung Sozialdienste unter Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e.v. Berlin Die Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e.v. (DVSG) ist ein sektorenübergreifender Fachverband, der die Soziale Arbeit im Gesundheitswesen fördert und dazu beiträgt, Soziale Arbeit in den verschiedenen Arbeitsfeldern des Gesundheitswesens zu stärken und weiterzuentwickeln. Hervorgegangen ist die DVSG aus der bereits 1926 gegründeten Deutschen Vereinigung für den Sozialdienst im Krankenhaus. Sie ist ein eingetragener Verein und dient ausschließlich gemeinnützigen Zwecken. Aufgabe der DVSG ist es, den inneren und äußeren Ausbau der Sozialen Arbeit in Einrichtungen des Gesundheitswesens zu fördern und ihre Bedeutung durch fachwissenschaftliche Tätigkeit zu erhalten und weiter zu entwickeln. Dieses geschieht u.a. durch die Herausgabe einer Fachzeitschrift, Veröffentlichung von Richtlinien und fachlichen Stellungnahmen. Der Verband fördert die Qualität der Sozialen Arbeit im Gesundheitswesen auch durch Fachtagungen und Kongresse, durch die Initiierung und Beteiligung an Forschungsvorhaben sowie die Erarbeitung und Verbreitung von Positionspapieren auf dem Gebiet des Sozial- und Gesundheitswesens. Nähere Informationen finden Sie im Internet unter Soziale Arbeit im Gesundheitswesen leistet einen wesentlichen Beitrag zur Gesundung des Patienten. In Kenntnis um die persönliche und soziale Patienten greift Soziale Arbeit Probleme auf, die mit der Erkrankung und Behinderung im Zusammenhang stehen und Auswirkungen auf das Leben des Patienten und seiner Angehörigen haben. In Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen innerhalb und außerhalb des Krankenhauses unterstützt der Sozialdienst den Patienten bei der Bewältigung der Krankheit und der Neugestaltung seiner Lebenswelt. 1452

5 Zu den Aufgaben Sozialer Arbeit im Gesundheitswesen gehören: Die Erstellung einer Sozialanamnese, die Auskünfte über die persönliche, soziale, familiäre sowie die berufliche und finanzielle Situation des Patienten gibt und Rückschlüsse über Auswirkungen der Erkrankung in seinem individuellem Umfeld zulässt. Die Bearbeitung von Themen, die im Zusammenhang mit der Erkrankung stehen, durch fachliche Beratung und Information in persönlichen, sozialen und sozialrechtlichen Fragen. Die Unterstützung bei der Gestaltung des Lebens unter durch Krankheit veränderten Bedingungen. Die psychosoziale Beratung durch den Sozialdienst ermöglicht dem Patienten, sich mit seiner Lebenssituation auseinander zu setzen und neue Lebensperspektiven zu entwickeln. Vermittlung von Hilfen und Einleitung von Maßnahmen zur Vorbereitung der Entlassung aus dem stationären Bereich. In dem Wissen um vorhandene soziale Netzwerke und Angebote von Leistungen der Rehabilitation, der Versorgung und Pflege, sowie über deren Erschließungs- und Finanzierungsmöglichkeiten unterstützt der Sozialdienst den Patienten in seiner konkreten Lebensgestaltung. Sozialdienste sind in den meisten Akutkrankenhäusern und Rehabilitationskliniken institutionalisiert. Darüber hinaus finden Sie Ansprechpartner für Soziale Arbeit in vielen Beratungsstellen sowie ambulanten und teilstationären Einrichtungen des Gesundheitswesens. Soziale Arbeit wird von ausgebildeten Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern eigenverantwortlich geleistet. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für diese Tätigkeit sind in den Sozialgesetzbüchern V und IX sowie in den Landeskrankenhausgesetzen festgelegt. 1453

6 1454 Notizen

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