Die Klagearten der VwGO
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- Friederike Kirchner
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1 Jura Miriam Heilig Die Klagearten der VwGO Besondere Behandlung der allgemeinen Leistungsklage, der Feststellungsklagen und des vorbeugenden Rechtsschutzes Studienarbeit
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3 Fachhochschule Trier Umwelt-Campus Birkenfeld Studiengang Wirtschafts- und Umweltrecht Die Klagearten der VwGO Besondere Behandlung der allgemeinen Leistungsklage, der Feststellungsklagen und des vorbeugenden Rechtsschutzes Referat für das Seminar Rechtsschutz im Umweltrecht Wintersemester 2007/2008 Vorgelegt von Miriam Heilig 7. Semester
4 Inhalt 1 Die VwGO und ihre Klagearten Besondere Behandlung einzelner Klagearten Die allgemeine Leistungsklage Allgemeines Anwendungsbereich Statthaftigkeit Besondere Sachurteilsvoraussetzungen der allgemeinen Leistungsklage Klagegegenstand Klagebefugnis Die Feststellungsklagen Die allgemeine Feststellungsklage Allgemeines Anwendungsbereich Statthaftigkeit Das Feststellungsinteresse als besondere Sachurteilsvoraussetzung der allgemeinen Feststellungsklage Subsidiarität Die Fortsetzungsfeststellungsklage Allgemeines Anwendungsbereich Statthaftigkeit Besondere Sachurteilsvoraussetzungen der Fortsetzungsfeststellungsklage Voraussetzungen der Anfechtungsklage Erledigung des Verwaltungsaktes Fortsetzungsfeststellungsinteresse Vorverfahren Der vorbeugende Rechtsschutz Die vorbeugende Unterlassungsklage Die vorbeugende Feststellungsklage Statthaftigkeit Sachurteilsvoraussetzungen des vorbeugenden Rechtsschutzes Klagebefugnis Besonderes Rechtsschutzbedürfnis Begehungs- bzw. Wiederholungsgefahr Unzumutbarkeit des repressiven Rechtsschutzes Schlussbemerkung... 17
5 1 Die VwGO und ihre Klagearten Das materielle Verwaltungsrecht lässt sich in die zwei Bereiche Verwaltungsverfahrensrecht und Verwaltungsprozessrecht gliedern. Das Verwaltungsprozessrecht ist nahezu gänzlich durch die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) geregelt. 1 Die VwGO wurde im Jahre 1960 erlassen und ersetzte so unter anderem das Bundesverwaltungsgerichtsgesetz von Jedoch betrifft die VwGO nur die Gerichte der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit, für die Sozial- und Finanzgerichte gelten eigene Bestimmungen. 3 Die VwGO regelt speziell das Verfahren vor den Verwaltungsgerichten. Jedoch bezieht sie sich hierbei in vielen Bestimmungen auf die Ausführungen der Zivilprozessordnung (ZPO). 4 Wie auch die ZPO kennt die VwGO zunächst drei verschiedene Klagearten als ordentliche Rechtsbehelfe gegen behördliche Maßnahmen: die Gestaltungsklage, die Leistungsklage und die Feststellungsklage. 5 Während die VwGO als Gestaltungsklage die Anfechtungsklage gemäß 42 I VwGO vorsieht, unterscheidet sie bei der Leistungsklage die Verpflichtungsklage ( 42 I VwGO) und die allgemeine Leistungsklage. Bei der Feststellungsklage existieren die Unterarten allgemeine Feststellungsklage ( 43 VwGO), Fortsetzungsfeststellungsklage ( 113 I S. 4 VwGO) sowie Zwischenfeststellungsklage und vorbeugende Feststellungsklage. 6 Bei allen Klagearten der VwGO sind spezielle Sachurteilsvoraussetzungen zu erfüllen. Die vorliegende Ausarbeitung befasst sich mit den einzelnen Klagearten der VwGO. Hierbei soll das Augenmerk auf der allgemeinen Leistungsklage und der Gruppe der Feststellungsklagen liegen. Die Bearbeitung der Feststellungsklagen wird aus gegebenem Anlass jedoch nur die allgemeine Feststellungsklage und die Fortsetzungsfeststellungklage thematisieren. Außerdem wird speziell auf die möglichen Klagearten im vorbeugenden Rechtsschutz, die vorbeugende Unterlassungsklage und die vorbeugende Feststellungsklage, einzugehen sein. Die Arbeit soll nicht nur den Anwendungsbereich, sondern auch die jeweiligen Sachurteilsvoraussetzungen der Klagen ansprechen. Zur Veranschaulichung sollen die theoretischen Ausführungen durch praxisnahe Beispiele ergänzt werden. 1 Ulrich Ramsauer: Einführung, in: Verwaltungsgerichtsordnung. Verwaltungsverfahrensgesetz, 32. Aufl., München 2007, S. XI. 2 Ebd., S. XX. 3 Ebd. 4 Ebd. 5 Ebd., S. XXII. 6 Mario Martini: Verwaltungsprozessrecht. Systematische Darstellung in Grafik-Text-Kombination, 3. Aufl., München, Neuwied 2003, S
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