Urteil Az. V R 8/11. Leitsätze. Tatbestand. BFH 15. September 2011

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Urteil Az. V R 8/11. Leitsätze. Tatbestand. BFH 15. September 2011"

Transkript

1 Urteil Az. V R 8/11 BFH 15. September 2011 Leitsätze Die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maÿgeblichen Verhältnisse ändern sich i.s. des Ÿ15a Abs. 1 Satz 1 UStG, wenn sich der Steuerpichtige während des Berichtigungszeitraums auf die Steuerfreiheit der gleichbleibenden Verwendungsumsätze gemäÿ Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG beruft. Tatbestand I. Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob in den Streitjahren 1999 bis 2003 Vorsteuerberichtigungsbeträge gemäÿ Ÿ15a des Umsatzsteuergesetzes 1993/1999 in den jeweils anzuwendenden Fassungen (UStG) zu Lasten der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) entstanden sind. Die Klägerin, eine GmbH, ist aufgrund des Vertrags vom 28. Juni 1998 Rechtsnachfolgerin der F-GmbH und des Einzelunternehmens B. Die Klägerin sowie zuvor die F-GmbH und das Einzelunternehmen B führten in den Kalenderjahren 1994 bis 1998 unter anderem Umsätze aus Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit aus. In den Umsatzsteuererklärungen für diese Kalenderjahre wurden diese Umsätze als steuerpichtig behandelt und hiermit im Zusammenhang stehende Vorsteuerbeträge aus dem Erwerb sonstiger Wirtschaftsgüter und von Geldspielgeräten geltend gemacht. Für alle Kalenderjahre 1994 bis 1998 ergingen bestandskräftig gewordene Umsatzsteuerfestsetzungen. Für jedes der Kalenderjahre 1994 bis 1998 war mit Ablauf des Jahres 2004 die Festsetzungsverjährung eingetreten. Mit Urteil vom 17. Februar 2005 entschied der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in der Rechtssache Linneweber und Akritidis C-453/02 und C- 462/02 (Slg. 2005, I-1131, BFH/NV Beilage 2005, 94), dass Art. 13 Teil B (= openjur 2013, 18283) 1

2 Buchst. f der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (Richtlinie 77/388/EWG) unmittelbare Wirkung zukomme, so dass sich ein Veranstalter oder Betreiber von Glücksspielen oder Glücksspielgeräten vor den nationalen Gerichten auf die Steuerfreiheit dieser Umsätze berufen könne Die Klägerin reichte am 6. Oktober 2005 geänderte Umsatzsteuererklärungen für die Streitjahre 1999 bis 2003 ein und berief sich nunmehr auf die Steuerfreiheit der Umsätze aus Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt FA) entsprach dem nach einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung. Zu Lasten der Klägerin seien in den Streitjahren dementsprechend Vorsteuerberichtigungsbeträge gemäÿ Ÿ15a UStG zu berücksichtigen, soweit für die in den Kalenderjahren 1994 bis 1998 bezogenen sonstigen Wirtschaftsgüter und Geldspielgeräte die Berichtigungszeiträume in den Streitjahren noch nicht abgelaufen gewesen seien. Die Vorsteuerberichtigungsbeträge sind der Höhe nach zwischen den Beteiligten unstreitig. Die Klägerin erhob gegen die nach der Umsatzsteuer-Sonderprüfung ergangenen Änderungsbescheide erfolglos Einspruch und danach Klage. Gegenstand des Klageverfahrens wären die Änderungsbescheide für die Streitjahre 1999 bis 2003 vom 23. Dezember Das Finanzgericht (FG) hat die Klage abgewiesen. Eine Änderung der Verhältnisse i.s. des Ÿ15a Abs. 1 UStG liege vor. Im Jahr des Leistungsbezugs hätten die Klägerin und ihre Rechtsvorgänger zutreend den Vorsteuerabzug aus den Anschaungskosten von Investitionsgütern beansprucht, da sie beabsichtigt hätten, diese für nach nationalem Recht steuerpichtige Ausgangsumsätze zu verwenden. In den Folgejahren ab 1999 berufe sich die Klägerin nunmehr auf die Steuerfreiheit der Verwendungsumsätze nach Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG, sodass sich bei gleichbleibender tatsächlicher Verwendung der Investitionsgüter die rechtliche Beurteilung der Verwendungsumsätze geändert habe. Die in der Rechtsprechung des Bundesnanzhofs (BFH) für die Fallgruppe der rechtsfehlerhaften Beurteilung des Vorsteuerabzugs anerkannte Einschränkung, nach der eine Vorsteuerberichtigung gemäÿ Ÿ15a UStG für diejenigen Folgejahre ausgeschlossen sei, in denen die Steuerfestsetzung für das jeweilige Abzugsjahr nach den Vorschriften der Abgabenordnung (AO) verfahrensrechtlich noch geändert werden könne, greife im Streitfall nicht ein. Da die Klägerin sich erst nachträglich auf die Steuerfreiheit nach der Richtlinie 77/388/EWG berufen habe, die Steuerfestsetzungen der Kalenderjahre 1994 bis 1998 (der Jahre des Leistungsbezugs) nach nationalem Recht aber zutreend gewesen seien, seien die Voraussetzungen hierfür nicht erfüllt. 2

3 Die Klägerin stützt ihre Revision auf die Verletzung materiellen Rechts. Sie ist der Auassung, dass die Voraussetzungen des Ÿ15a UStG nicht erfüllt seien. Eine Änderung der Verhältnisse im Sinne der Regelung liege nicht vor. Sie habe die bezogenen Wirtschaftsgüter durchgehend zur Erzielung von Umsätzen aus Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit verwendet. Die Entscheidungen des BFH vom 14. Mai 1992 V R 12/88 (BFHE 168, 468, BStBl II 1992, 931) und der Folgerechtsprechung, nach denen eine Änderung der Verhältnisse auch dann vorliege, wenn sich bei gleichbleibender tatsächlicher Verwendung nur die rechtliche Beurteilung der Verwendungsumsätze ändere, gelte nur in den sog. Zwischenvermietungsfällen. Auÿerhalb dieser Fallgruppe und damit auch im Streitfall löse die geänderte rechtliche Beurteilung der gleichbleibenden Verwendungsumsätze keine Vorsteuerberichtigung aus. Ein missbräuchliches Verhalten liege nicht vor, weil sie aufgrund des Umsetzungsfehlers des nationalen Gesetzgebers von der Steuerpicht der Umsätze ausgegangen sei. Komme gleichwohl eine Vorsteuerberichtigung in Betracht, seien in den Streitjahren die Einschränkungen zu beachten, die der BFH für die Korrektur des Vorsteuerabzugs bei einer rechtsfehlerhaften Beurteilung des Vorsteuerabzugs im Abzugsjahr entwickelt habe. Die entgegenstehende Auassung der Vorentscheidung und anderer Finanzgerichte, dass die Vorsteuerberichtigung gemäÿ Ÿ15a UStG ohne diese zeitliche Begrenzung möglich sei, sei mit der bisherigen Rechtsprechung des BFH nicht vereinbar. Die fehlerhafte Beurteilung der Verhältnisse des Vorsteuerabzugs im Abzugsjahr sei gegeben, da die Steuerpicht der Ausgangsumsätze nach nationalem Recht wegen eines Umsetzungsfehlers des deutschen Gesetzgebers in Ÿ4 Nr. 9 Buchst. b UStG sachlich unzutreend gewesen sei. Die Klägerin beantragt sinngemäÿ, die Vorentscheidung aufzuheben und die Umsatzsteuerbescheide 1999 bis 2003 vom 23. Dezember 2008 dergestalt zu ändern, dass die Umsatzsteuer für 1999 auf... EUR, für 2000 auf... EUR, für 2001 auf./.... EUR, für 2002 auf... EUR und für 2003 auf... EUR festgesetzt wird. Das FA beantragt, die Revision zurückzuweisen. Es verteidigt die Vorentscheidung und nimmt Bezug auf die Entscheidungen des FG Nürnberg vom 12. Mai 2009 II 262/2006 (Entscheidungen der Finanzgerichte EFG 2009, 1688) und des FG Köln vom 13. Mai K 1501/07 (EFG 2009, 1604). Die Klägerin könne wählen, ob sie sich auf die steuerliche Behandlung nach nationalem Recht oder auf die Steuerbefreiung nach der Richtlinie 77/388/EWG berufen wolle. Eine Vorsteuerberichtigung gemäÿ Ÿ15a UStG müsse der Unternehmer, wenn er sich nachträglich auf die Steuerfreiheit der 3

4 Richtlinie berufe und in den Vorjahren den vollen Vorsteuerabzug bei Leistungsbezug in Anspruch genommen habe, nach Treu und Glauben gegen sich gelten lassen. Gründe II. Die Revision ist unbegründet und gemäÿ Ÿ126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) zurückzuweisen. Das FG hat zutreend entschieden, dass in den Streitjahren eine Vorsteuerberichtigung gemäÿ Ÿ15a UStG zu Lasten der Klägerin für die von ihr und ihren Rechtsvorgängern, der F-GmbH und des Einzelunternehmens B, in den Kalenderjahren 1994 bis 1998 bezogenen Wirtschaftsgüter vorzunehmen ist. 1. Ändern sich bei einem Wirtschaftsgut innerhalb von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maÿgebenden Verhältnisse, ist gemäÿ Ÿ15a Abs. 1 Satz 1 UStG in der Fassung des Steueränderungsgesetzes (StÄndG) 2001 vom 20. Dezember 2001 (BGBl I, 3794) für jedes Kalenderjahr der Änderung ein Ausgleich durch eine Berichtigung des Abzugs der auf die Anschaungs- oder Herstellungskosten entfallenden Vorsteuerbeträge vorzunehmen. Diese Regelung gilt nach Ÿ27 Abs. 8 UStG 1999 in der Fassung des StÄndG 2003 vom 15. Dezember 2003 (BGBl I, 2645) auch für die Kalenderjahre vor dem 1. Januar 2002 und damit auch für die Streitjahre 1999 bis Die rückwirkende Anwendung der Regelung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Senatsentscheidungen vom 7. Juli 2005 V R 32/04, BFHE 211, 74, BStBl II 2005, 907; vom 24. September 2009 V R 6/08, BFHE 227, 506, BStBl II 2010, 315). Diese Voraussetzungen sind im Streitfall erfüllt. a) Die Klägerin und ihre Rechtsvorgänger haben bei Leistungsbezug in den Kalenderjahren 1994 bis 1998 wegen der Absicht, die Eingangsleistungen für nach nationalem Recht steuerpichtige Ausgangsumsätze zu verwenden, den Vorsteuerabzug zutreend in Anspruch genommen. Dies beruht auf dem in der ständigen Rechtsprechung des BFH anerkannten Grundsatz des Sofortabzugs der Vorsteuer gemäÿ Ÿ15 Abs. 1 und Abs. 2 UStG und des Art. 17 Abs. 1 der Richtlinie 77/388/EWG (vgl. hierzu mit Hinweisen zur Rechtsprechung des Eu- GH z.b. BFH-Urteil vom 13. Januar 2011 V R 12/08, BFHE 232, 261, BFH/NV 2011, 721, unter II.3.b cc). Die spätere Berufung auf die unionsrechtliche Steuerbefreiung in Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG für die dem Besteuerungszeitraum des Leistungsbezugs nachfolgenden Besteuerungszeiträume ändert nichts daran, dass für den Besteuerungszeitraum des Leistungsbezugs der Vorsteuerabzug bestehen bleibt (vgl. Martin, Umsatzsteuer-Rundschau UR 2008, 34, 39). b) Im Streitfall haben sich die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maÿge- 4

5 blichen Verhältnisse dadurch geändert, dass sich die Klägerin während des Berichtigungszeitraums für in den Kalenderjahren 1994 bis 1998 bezogene Wirtschaftsgüter gemäÿ Ÿ15a Abs. 1 Satz 1 UStG in den Streitjahren auf die teilweise Steuerfreiheit ihrer Ausgangsumsätze gemäÿ Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG beruft Andern können sich i.s. des Ÿ15a Abs. 1 Satz 1 UStG sämtliche Verhältnisse, die... für den Vorsteuerabzug maÿgebend waren (vgl. z.b. die BFH- Urteile vom 17. Juni 2004 V R 31/02, BFHE 205, 549, BStBl II 2004, 858, unter II.1.b bb; vom 12. Juni 2008 V R 22/06, BFHE 222, 106, BStBl II 2009, 165, unter II.1.c; vom 1. Dezember 2010 XI R 28/08, BFHE 233, 53, Deutsches Steuerrecht 2011, 1126, unter II.2.). Die Vorschrift erfasst somit auch den Fall, dass Verwendungsumsätze, die nach nationalem Recht steuerpichtig sind, innerhalb des Berichtigungszeitraums aufgrund der Berufung auf das Unionsrecht als steuerfreie Umsätze zu behandeln sind. Da sich die Klägerin auf die Steuerbefreiung gemäÿ Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG beruft, sind ihre Ausgangsumsätze aus Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit in den Streitjahren als steuerfrei zu behandeln (BFH-Urteil vom 12. Mai 2005 V R 7/02, BFHE 210, 164, BStBl II 2005, 617; zum Ausschluss für bestandskräftig veranlagte Besteuerungszeiträume vgl. z.b. die BFH-Urteile vom 16. September 2010 V R 57/09, BFHE 230, 504, BStBl II 2011, 151; vom 1. Dezember 2010 XI R 39/09, BFH/NV 2011, 411). Aus Aufwendungen für Eingangsleistungen, die in direktem und unmittelbarem Zusammenhang mit steuerfreien Ausgangsumsätzen stehen, kommt ein Vorsteuerabzug nach Ÿ15 Abs. 1 und Abs. 2 UStG und Art. 17 der Richtlinie 77/388/EWG nicht in Betracht (vgl. z.b. BFH-Urteile in BFHE 232, 261, BFH/NV 2011, 721, unter II.1.b bb; vom 27. Januar 2011 V R 38/09, BFHE 232, 278, BFH/NV 2011, 727, unter II.2.b, m.w.n. zur Rechtsprechung des EuGH), wenn wie im Streitfall die Voraussetzungen des Ÿ15 Abs. 3 UStG nicht vorliegen. c) Im Streitfall liegt keine rechtsfehlerhafte Beurteilung des Vorsteuerabzugs im Abzugsjahr vor. Daher ist die Berichtigungsmöglichkeit des FA entgegen der Auassung der Klägerin gemäÿ Ÿ15a Abs. 1 Satz 1 UStG in den Streitjahren nicht zeitlich beschränkt. aa) Die Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs durch die Klägerin und deren Rechtsvorgänger in den Abzugsjahren den Besteuerungszeiträumen 1994 bis 1998 war trotz der unzureichenden Umsetzung des Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG in Ÿ4 Nr. 9 Buchst. b UStG nicht fehlerhaft. Entspricht das nationale Recht nicht dem ihm zugrundeliegenden Unionsrecht und besteht auch keine Möglichkeit zur richtlinienkonformen Auslegung des nationalen Rechts, kann sich der Steuerpichtige auf die Steuerfreiheit seiner Umsätze nach der Richtlinie berufen (vgl. z.b. BFH-Urteile vom 9. August 2007 V R 27/04, BFHE 217, 314, unter II.3.a bb; vom 26. Januar 2006 V R 36/03, 5

6 BFH/NV 2006, 1525, unter II.3.b; vom 11. Oktober 2007 V R 69/06, BFHE 219, 287, unter II.2.b; vom 2. März 2011 XI R 21/09, BFHE 233, 269, BFH/NV 2011, 1456, unter II.3.b). Beruft sich der Unternehmer während des Berichtigungszeitraumes auf das Unionsrecht, tritt ähnlich wie bei der Rückgängigmachung des Verzichts auf eine Steuerbefreiung gemäÿ Ÿ9 UStG eine Änderung der für den Vorsteuerabzug maÿgebenden Verhältnisse ein Ahnlich wie bei einem Verzicht gemäÿ Ÿ9 UStG ist das FA nicht befugt, Umsätze, die nach nationalem Recht steuerpichtig und nach der Richtlinie 77/388/EWG steuerfrei sind, gegen den Willen des Steuerpichtigen als steuerfrei mit den entsprechenden Folgen für den Vorsteuerabzug zu behandeln (BFH- Urteile in BFHE 217, 314, und in BFH/NV 2006, 1525). Nur der Steuerpichtige hat ähnlich der Ausübung eines Wahlrechts (vgl. Martin, UR 2008, 34, 38; Tehler in Rau/Dürrwächter, Umsatzsteuergesetz, Ÿ4 Nr. 22 Rz 277) die Möglichkeit, sich für die Anwendung des gegenüber den Regeln im nationalen Recht günstigeren Unionsrechts zu entscheiden. bb) Ohne Erfolg macht die Klägerin geltend, bis zum EuGH-Urteil Linneweber und Akritidis in Slg. 2005, I-1131, BFH/NV Beilage 2005, 94 sei nicht vorhersehbar gewesen, dass Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG unmittelbar habe Anwendung nden können und sowohl sie als auch ihre Rechtsvorgänger sich bei Kenntnis dieser Möglichkeit in den Abzugsjahren 1994 bis 1998 durchgängig auf die Steuerfreiheit der Umsätze berufen hätten, statt den im Ergebnis niedrigeren Vorsteuerabzug in Anspruch zu nehmen. Verfahrensrechtlich gelten keine Besonderheiten für den Fall, dass der Steuerpichtige unter Hinweis auf die günstigere unionsrechtliche Regelung die Rechtswidrigkeit der Steuerbescheide geltend macht, und deshalb ist auch die Berufung auf die Steuerfreiheit bestimmter Umsätze nach der Richtlinie 77/388/EWG innerhalb der allgemeinen Fristen zumutbar (vgl. BFH-Urteile in BFHE 230, 504, BStBl II 2011, 151, und in BFH/NV 2011, 411, jeweils m.w.n.). 2. Die Vorsteuerberichtigung bei der Klägerin aus den Eingangsleistungen der F-GmbH und des Einzelunternehmens B ist auch insoweit zutreend als die Klägerin als deren Rechtsnachfolgerin gemäÿ Ÿ15a Abs. 6a UStG (in der im Jahr 1998 anzuwendenden Fassung) in die Berichtigungszeiträume für die übergegangenen Wirtschaftsgüter eingetreten ist (vgl. z.b. Senatsurteil vom 6. September 2007 V R 41/05, BFHE 217, 338, BStBl II 2008, 65). 3. Das Vorliegen der übrigen Voraussetzungen der Berichtigungsregelung in Ÿ15a UStG in den Streitjahren und die Höhe der jeweiligen Berichtigungsbeträge für die einzelnen Streitjahre sind zwischen den Beteiligten unstreitig. 6

BUNDESFINANZHOF. Urteil vom 11. März 2009 XI R 69/07. Vorinstanz: FG Düsseldorf vom 7. April K 5764/04 U (EFG 2008, 495)

BUNDESFINANZHOF. Urteil vom 11. März 2009 XI R 69/07. Vorinstanz: FG Düsseldorf vom 7. April K 5764/04 U (EFG 2008, 495) BUNDESFINANZHOF Ein Unternehmer, der ein gemischtgenutztes Gebäude zum Teil für steuerfreie Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt und zum Teil für private Wohnzwecke verwendet, hat auch für die Zeit ab dem

Mehr

Umsatzsteuer; Vorsteuerabzug ( 15 UStG) und Berichtigung des Vorsteuerabzuges ( 15a UStG)

Umsatzsteuer; Vorsteuerabzug ( 15 UStG) und Berichtigung des Vorsteuerabzuges ( 15a UStG) POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Vertretungen der Länder beim Bund HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin TEL +49 (0) 18

Mehr

UStG 4 Nr. 16 Buchst. e Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g

UStG 4 Nr. 16 Buchst. e Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g BUNDESFINANZHOF Umsätze, die eine Einrichtung zur ambulanten Pflege kranker und pflegebedürftiger Personen durch Gestellung von Haushaltshilfen i.s. des 38 SGB V erzielt, sind, sofern die übrigen Voraussetzungen

Mehr

Zur ehrenamtlichen Tätigkeit des Vorstandes eines Sparkassenverbandes

Zur ehrenamtlichen Tätigkeit des Vorstandes eines Sparkassenverbandes BUNDESFINANZHOF Zur ehrenamtlichen Tätigkeit des Vorstandes eines Sparkassenverbandes 1. Ehrenamtlich werden u.a. jene Tätigkeiten ausgeübt, die in einem anderen Gesetz als dem UStG ausdrücklich als solche

Mehr

Zum Ausschluss des Vorsteuerabzugs nach 15 Abs. 1 Satz 2 UStG (unternehmerische Mindestnutzung; 10 %-Grenze)

Zum Ausschluss des Vorsteuerabzugs nach 15 Abs. 1 Satz 2 UStG (unternehmerische Mindestnutzung; 10 %-Grenze) BUNDESFINANZHOF Zum Ausschluss des Vorsteuerabzugs nach 15 Abs. 1 Satz 2 UStG (unternehmerische Mindestnutzung; 10 %-Grenze) 1. Die Bundesrepublik Deutschland war u.a. im Besteuerungszeitraum 2008 nicht

Mehr

Rückwirkung der Rechnungsberichtigung auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Ausstellung; Voraussetzungen der Rechnungsberichtigung

Rückwirkung der Rechnungsberichtigung auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Ausstellung; Voraussetzungen der Rechnungsberichtigung Dok.-Nr.: 0950418 Bundesfinanzhof, V-R-26/15 Urteil vom 20.10.2016 Fundstellen Rückwirkung der Rechnungsberichtigung auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Ausstellung; Voraussetzungen der Rechnungsberichtigung

Mehr

Vorinstanz: Niedersächsisches FG vom 3. Januar K 76/06 (EFG 2008, 891) G r ü n d e

Vorinstanz: Niedersächsisches FG vom 3. Januar K 76/06 (EFG 2008, 891) G r ü n d e BUNDESFINANZHOF Umsatzsteuerfreiheit von Golfeinzelunterricht nach Unionsrecht Ein gemeinnütziger Golfverein kann sich für die Inanspruchnahme einer Steuerbefreiung für Golfeinzelunterricht, den er durch

Mehr

BFH, Urteil vom 23. Oktober 2014 V R 11/12

BFH, Urteil vom 23. Oktober 2014 V R 11/12 1. Die Voraussetzungen für die Besteuerung einer Verwendungsentnahme ( 1 Abs. 1 Nr. 1 i.v.m. 3 Abs. 9a Satz 1 Nr. 1 UStG) liegen bei verspäteter Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes zum Unternehmensvermögen

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: V R 74/07

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: V R 74/07 Bundesfinanzhof Urt. v. 03.04.2008, Az.: V R 74/07 Umsatzsteuer: Auf verkaufte Golfbälle wird keine Umsatzsteuer fällig Zwar sind grds. nur die ausgerichteten sportlichen Veranstaltungen gemeinnütziger

Mehr

zurück zur Übersicht

zurück zur Übersicht zurück zur Übersicht BUNDESFINANZHOF 1. Der Unternehmer muss den buchmäßigen Nachweis der steuerfreien Ausfuhrlieferung ( 6 Abs. 4 UStG i.v.m. 13 UStDV) bis zu dem Zeitpunkt führen, zu dem er die Umsatzsteuer-Voranmeldung

Mehr

3. Der Steuerpflichtige kann sich auf das ihm günstigere Gemeinschaftsrecht berufen.

3. Der Steuerpflichtige kann sich auf das ihm günstigere Gemeinschaftsrecht berufen. BUNDESFINANZHOF 1. Betrieblich veranlasste Bewirtungskosten berechtigen unter den allgemeinen Voraussetzungen des Art. 17 Abs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG ( 15 Abs. 1 UStG 1999) zum Vorsteuerabzug. 2.

Mehr

Umsatzsteuer; 15 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz (UStG) - Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Grundstücken

Umsatzsteuer; 15 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz (UStG) - Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Grundstücken Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden des Bundes und der Länder nachrichtlich: Vertretungen

Mehr

Zum Leitsatz Zur Normenkette Zur Passivzitierung Zu den Fundstellen

Zum Leitsatz Zur Normenkette Zur Passivzitierung Zu den Fundstellen Zum Leitsatz Zur Normenkette Zur Passivzitierung Zu den Fundstellen Entscheidungsstichwort (Thema) Einschränkung des Vorsteuerabzugs für betrieblich veranlasste Bewirtungskosten durch 15 Abs. 1 a Nr. 1

Mehr

Organschaft: Grundlagenbescheid gegenüber Organgesellschaft ist kein Grundlagenbescheid für Organträger

Organschaft: Grundlagenbescheid gegenüber Organgesellschaft ist kein Grundlagenbescheid für Organträger BUNDESFINANZHOF Organschaft: Grundlagenbescheid gegenüber Organgesellschaft ist kein Grundlagenbescheid für Organträger Ein Gewinnfeststellungsbescheid für die Tochterpersonengesellschaft einer Organgesellschaft

Mehr

ProMemoria-Info-Brief (Oktober 2016)

ProMemoria-Info-Brief (Oktober 2016) ProMemoria-Info-Brief (Oktober 2016) - Wichtige Bekanntgaben aus der Finanzrechtsprechung - BFH-Urteil vom 22. Juni 2016 (Az. V R 49/15) Medizinische Auftragsforschung einer Hochschule: Zulässigkeit einer

Mehr

ProMemoria-Info-Brief (Mai 2016)

ProMemoria-Info-Brief (Mai 2016) ProMemoria-Info-Brief (Mai 2016) - Wichtige Bekanntgaben aus der Finanzrechtsprechung - BFH-Urteil vom 14. Januar 2016 (V R 56/14 - BFH/NV 2016 S. 792) Entgeltliche Personalgestellung keine im sozialen

Mehr

zurück zur Übersicht

zurück zur Übersicht Seite 1 von 7 zurück zur Übersicht BUNDESFINANZHOF Die Leistungsbeschreibung "für technische Beratung und Kontrolle im Jahr 1996" reicht nicht dazu aus, die damit abgerechnete Leistung zu identifizieren,

Mehr

UStG 17 Abs. 2 Nr. 1,MwStSystRL Art. 185 Abs. 2 Unterabs. 2,InsO 129 ff., 144

UStG 17 Abs. 2 Nr. 1,MwStSystRL Art. 185 Abs. 2 Unterabs. 2,InsO 129 ff., 144 Berichtigung im Insolvenzfall Führt die Insolvenzanfechtung nach 129 ff. InsO aufgrund einer Rückzahlung an den Insolvenzverwalter zu einer Berichtigung des Vorsteuerabzugs gemäß 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2

Mehr

BFH: Umsatzsteuerbefreiung abhängig vom Kostenträger?

BFH: Umsatzsteuerbefreiung abhängig vom Kostenträger? BFH: Umsatzsteuerbefreiung abhängig vom Kostenträger? Beschl. v. 2.3.2011 XI R 47/07 Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Erlauben es Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g und/oder

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: V R 28/13

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: V R 28/13 Bundesfinanzhof Urt. v. 16.01.2014, Az.: V R 28/13 Der Hinweis auf Vertragsunterlagen reicht - auch ohne Anlage - aus Enthält eine Eingangsrechnung den Hinweis auf einen Vertrag, der der Rechnung zugrunde

Mehr

Durchschnittssatzbesteuerung für Land- und Forstwirte; Gewerbebetrieb kraft Rechtsform

Durchschnittssatzbesteuerung für Land- und Forstwirte; Gewerbebetrieb kraft Rechtsform BFH v. 16.04.2008 - XI R 73/07 Durchschnittssatzbesteuerung für Land- und Forstwirte; Gewerbebetrieb kraft Rechtsform Leitsatz 24 Abs. 2 Satz 3 UStG 1999, wonach Gewerbebetriebe kraft Rechtsform die für

Mehr

UStG 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 1, 3f Satz 1, 4 Nr. 1 Buchst. a, 6 Abs. 5, MwStSystRL Art. 16, Art. 31, Art. 32, Art. 146 Abs. 1 Buchst.

UStG 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 1, 3f Satz 1, 4 Nr. 1 Buchst. a, 6 Abs. 5, MwStSystRL Art. 16, Art. 31, Art. 32, Art. 146 Abs. 1 Buchst. Entnahme eines PKW aus dem Unternehmen in den nichtunternehmerischen (privaten) Bereich mit anschließender Beförderung (Ausfuhr) in ein Drittland keine steuerfreie Ausfuhrlieferung Die Entnahme eines PKW

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: V R 55/09

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: V R 55/09 Bundesfinanzhof Urt. v. 02.09.2010, Az.: V R 55/09 Steuerrecht: Bei falscher Steuernummer guckt auch unschuldiger Empfänger in die Röhre Ist die Steuernummer in einer Eingangsrechnung fehlerhaft, kann

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: VIII R 100/02

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: VIII R 100/02 Bundesfinanzhof Urt. v. 18.05.2005, Az.: VIII R 100/02 Bei Verspätung Zinsen auch von erstatteten Beträgen Werden einem Steuerzahler wegen hoher Aufwendungen Steuern erstattet, reduziert sich dann aber

Mehr

BFH, Urteil vom 22. November V R 5/06

BFH, Urteil vom 22. November V R 5/06 1. Eine Geschäftsveräußerung i.s. von 1 Abs. 1a UStG 1993 liegt auch dann vor, wenn der bisherige Alleineigentümer eines Grundstücks, das er bisher teilweise steuerpflichtig vermietete und teilweise für

Mehr

1 I. Streitig ist, ob der Beklagte (das Finanzamt FA-) zur Festsetzung der Umsatzsteuer für das Streitjahr 1999 verpflichtet ist.

1 I. Streitig ist, ob der Beklagte (das Finanzamt FA-) zur Festsetzung der Umsatzsteuer für das Streitjahr 1999 verpflichtet ist. FG München, Urteil v. 30.04.2014 3 K 1663/12 Titel: (Ablaufhemmung gem. 171 AO: Berechnung der Festsetzungsfrist in einem Fall, in welchem die Umsatzsteuererklärung, die zu einer Erstattung führen soll,

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: V R 29/10

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: V R 29/10 Bundesfinanzhof Urt. v. 11.04.2013, Az.: V R 29/10 Auch "betriebliche" Strafverteidigungskosten können "privat" veranlasst sein Wird ein Bauunternehmer in einem Verfahren von einem Strafverteidiger vertreten,

Mehr

Bundesfinanzhof, Beschluss vom 22. Februar 2017, Az. V B 122/16. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Bundesfinanzhof, Beschluss vom 22. Februar 2017, Az. V B 122/16. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen. Bundesfinanzhof, Beschluss vom 22. Februar 2017, Az. V B 122/16 Tenor Tatbestand 1 2 3 Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 16.

Mehr

Titel: (Leistungsaustausch zwischen Sportverein und Mitgliedern - Das Schießen eines Schützenvereins als sportliche Veranstaltung)

Titel: (Leistungsaustausch zwischen Sportverein und Mitgliedern - Das Schießen eines Schützenvereins als sportliche Veranstaltung) FG München, Urteil v. 10.04.2014 14 K 1495/12 Titel: (Leistungsaustausch zwischen Sportverein und Mitgliedern - Das Schießen eines Schützenvereins als sportliche Veranstaltung) Normenketten: 4 Nr 22 Buchst

Mehr

Leitsätze. Tatbestand

Leitsätze. Tatbestand BUNDESFINANZHOF Urteil vom 9.8.2007, V R 27/04 Überlassung von Flugzeugen durch einen Luftsportverein an seine Mitglieder - Mitgliedsbeiträge eines Sportvereins als umsatzsteuerliches Entgelt Leitsätze

Mehr

Leitsätze. Tatbestand

Leitsätze. Tatbestand BUNDESFINANZHOF Urteil vom 11.10.2007, V R 69/06 Überlassung von Golfanlagen eines gemeinnützigen Golf-Clubs an seine Mitglieder - Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren eines Sportvereins als umsatzsteuerliches

Mehr

Dokument: Bundesfinanzhof

Dokument: Bundesfinanzhof Seite 1 von 3 BUNDESFINANZHOF Urteil vom 30.6.2011, V R 35/08 Abgrenzung Lieferung und Restaurationsleistung - Leistungen des Betreibers eines Imbiss-Stands - Ermäßigter Steuersatz auf die Abgabe von zubereiteten

Mehr

Berichtigungsmöglichkeit nach 129 AO bei Abweichen des erklärten Arbeitslohns von dem elektronisch beigestellten Arbeitslohn

Berichtigungsmöglichkeit nach 129 AO bei Abweichen des erklärten Arbeitslohns von dem elektronisch beigestellten Arbeitslohn Berichtigungsmöglichkeit nach 129 AO bei Abweichen des erklärten Arbeitslohns von dem elektronisch beigestellten Arbeitslohn Gleicht das Finanzamt bei einer in Papierform abgegebenen Einkommensteuererklärung

Mehr

BFH, Urteil vom 19. Juli 2011 XI R 21/10

BFH, Urteil vom 19. Juli 2011 XI R 21/10 1. Der Betreiber einer Photovoltaikanlage kann einen Carport, auf dessen Dach die Anlage installiert wird und der zum Unterstellen eines privat genutzten PKW verwendet wird, insgesamt seinem Unternehmen

Mehr

Erbschaftsteuerrechtliche Gleichbehandlung von Geschwistern mit Ehegatten oder Lebenspartnern verfassungsrechtlich nicht geboten

Erbschaftsteuerrechtliche Gleichbehandlung von Geschwistern mit Ehegatten oder Lebenspartnern verfassungsrechtlich nicht geboten Erbschaftsteuerrechtliche Gleichbehandlung von Geschwistern mit Ehegatten oder Lebenspartnern verfassungsrechtlich nicht geboten Erwerber der Steuerklasse II wie etwa Geschwister können unabhängig von

Mehr

2. Der Gegenstand der Geschäftsveräußerung beschränkt sich auf den vermieteten Grundstücksteil.

2. Der Gegenstand der Geschäftsveräußerung beschränkt sich auf den vermieteten Grundstücksteil. BUNDESFINANZHOF Urteil vom 22.11.2007, V R 5/06 Geschäftsveräußerung bei Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem teils vermieteten bzw. teils eigenunternehmerisch genutzten Grundstück an den Sohn

Mehr

I. Erlass und Aufhebung von Bescheinigungen nach 4 Nr. 20 Buchstabe a UStG

I. Erlass und Aufhebung von Bescheinigungen nach 4 Nr. 20 Buchstabe a UStG Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße

Mehr

Kommentierte Finanzrechtsprechung BFH-Urteil vom 14. März 2012 (XI R 23/10 - HFR 2012 S. 1094)

Kommentierte Finanzrechtsprechung BFH-Urteil vom 14. März 2012 (XI R 23/10 - HFR 2012 S. 1094) www.kommunsense.de Kommentierte Finanzrechtsprechung BFH-Urteil vom 14. März 2012 (XI R 23/10 - HFR 2012 S. 1094) Vorsteuerabzug bei einer Grundstückssanierung und späterer Veräußerung Leitsätze: 1. Das

Mehr

DNotI. Dokumentnummer: letzte Aktualisierung: BFH, IX R 24/03. EStG 9 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 Nr. 7, 7 Abs.

DNotI. Dokumentnummer: letzte Aktualisierung: BFH, IX R 24/03. EStG 9 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 Nr. 7, 7 Abs. DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: letzte Aktualisierung: 13.12.2005 BFH, 13.12.2005 - IX R 24/03 EStG 9 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 Nr. 7, 7 Abs. 1; HGB 255 Ablösekosten für Erbbaurecht als Herstellungskosten

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: XI R 58/07

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: XI R 58/07 Bundesfinanzhof Urt. v. 08.10.2008, Az.: XI R 58/07 Umsatzsteuer: Bei gemischt genutzten Gebäuden gibt es keinen Vorsteuerabzug Eine Grundstücksgemeinschaft, die ein Gebäude zum Teil steuerfrei an eine

Mehr

Titel: (Rücknahme des Einspruchs gegen Ausgangsbescheid beendet Einspruchsverfahren bzgl. Ausgangsbescheid und Änderungsbescheid)

Titel: (Rücknahme des Einspruchs gegen Ausgangsbescheid beendet Einspruchsverfahren bzgl. Ausgangsbescheid und Änderungsbescheid) FG München, Urteil v. 20.05.2014 2 K 2032/11 Titel: (Rücknahme des Einspruchs gegen Ausgangsbescheid beendet Einspruchsverfahren bzgl. Ausgangsbescheid und Änderungsbescheid) Normenketten: 362 Abs 2 S

Mehr

Winheller Rechtsanwälte

Winheller Rechtsanwälte Winheller Rechtsanwälte Volltextservice Januar 2008 Umsatzsteuer auf Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren BFH, Urteil v. 11.10.2007, Az. V R 69/06 Tatbestand: Streitig ist, ob dem Kläger und Revisionskläger

Mehr

(Besteuerung der Privatnutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Kfz)

(Besteuerung der Privatnutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Kfz) FG München, Urteil v. 05.03.2013 2 K 919/10 Titel: (Besteuerung der Privatnutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Kfz) Normenketten: 3 Abs 9a Nr 1 UStG 1999 10 Abs 4 S 1 Nr 2 UStG 1999 6 Abs 1 Nr 4

Mehr

UStG 1993 1 Abs. 1 Buchst. a Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 8, Art. 6 Abs. 5 UStG 1993 15 Abs. 1 Nr. 1, 2 Abs. 1

UStG 1993 1 Abs. 1 Buchst. a Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 8, Art. 6 Abs. 5 UStG 1993 15 Abs. 1 Nr. 1, 2 Abs. 1 BUNDESFINANZHOF Eine zur Gründung einer Kapitalgesellschaft errichtete Personengesellschaft (sog. Vorgründungsgesellschaft), die nach Gründung der Kapitalgesellschaft die bezogenen Leistungen in einem

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: XI R 18/08

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: XI R 18/08 Bundesfinanzhof Urt. v. 23.09.2009, Az.: XI R 18/08 Steuerrecht: Privater Anbau hilft dem Betrieb keine Umsatzsteuer sparen Baut ein Unternehmer ein ausschließlich privat genutztes Einfamilienhaus an eine

Mehr

Urteil Az. XI R 79/07

Urteil Az. XI R 79/07 Urteil Az. XI R 79/07 BFH 10. November 2010 Leitsätze 1. Die Umsätze eines gewerblichen Betreibers von Geldspielautomaten sind aufgrund der am 6. Mai 2006 in Kraft getretenen Neuregelung des Ÿ4 Nr. 9 Buchst.

Mehr

Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden: Umsatzschlüssel auf dem Vormarsch

Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden: Umsatzschlüssel auf dem Vormarsch UMSATZSTEUER Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden: Umsatzschlüssel auf dem Vormarsch von RAin Gabriele Ritter, FAin für Steuer- und Sozialrecht, Ritter&Partner, Rechtsanwälte und Steuerberater

Mehr

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER INFO 02/2016: - Finanzgerichte verwehren Erstattung von Vorsteuer bei teilweise nicht unternehmerisch genutzten Wirtschaftsgütern, wenn bis zum 31. Mai des auf die Anschaffung folgenden Jahres beim Finanzamt

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: V R 42/01

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: V R 42/01 Bundesfinanzhof Urt. v. 28.02.2002, Az.: V R 42/01 Bescheid heilt eine unwirksame Steuererklärung Zwar ist eine Steuererklärung, die die gesetzlich vorgeschriebene Unterschrift nicht enthält, unwirksam.

Mehr

Titel: (Änderung der Steuerfestsetzung gegenüber Dritten gem. 174 Abs. 4, 5 Satz 1 AO nach Ablauf der Festsetzungsfrist)

Titel: (Änderung der Steuerfestsetzung gegenüber Dritten gem. 174 Abs. 4, 5 Satz 1 AO nach Ablauf der Festsetzungsfrist) FG München, Urteil v. 29.04.2014 2 K 1886/11 Titel: (Änderung der Steuerfestsetzung gegenüber Dritten gem. 174 Abs. 4, 5 Satz 1 AO nach Ablauf der Festsetzungsfrist) Normenketten: 174 Abs 4 S 3 AO 174

Mehr

Gründe. Innergemeinschaftlicher Erwerb; Vorsteuerabzug. BFH v V R 39/08 BStBl 2011 II S. 658

Gründe. Innergemeinschaftlicher Erwerb; Vorsteuerabzug. BFH v V R 39/08 BStBl 2011 II S. 658 BFH v. 01.09.2010 - V R 39/08 BStBl 2011 II S. 658 Innergemeinschaftlicher Erwerb; Vorsteuerabzug Leitsatz Verwendet ein Unternehmer nach 3d Satz 2 UStG bei einem innergemeinschaftlichen Erwerb gegenüber

Mehr

BFH: Umsatzsteuerliche Behandlung von Erlösen aus Zellentnahmen für Reimplantation

BFH: Umsatzsteuerliche Behandlung von Erlösen aus Zellentnahmen für Reimplantation BFH: Umsatzsteuerliche Behandlung von Erlösen aus Zellentnahmen für Reimplantation Urteil vom 29.6.2011 XI R 52/07 Die Umsätze aus dem Herauslösen von Gelenkknorpelzellen aus dem einem Menschen entnommenen

Mehr

BUNDESFINANZHOF. EStG 8 Abs. 1, 8 Abs. 2 Satz 2, 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1. Urteil vom 18. Dezember 2008 VI R 34/07

BUNDESFINANZHOF. EStG 8 Abs. 1, 8 Abs. 2 Satz 2, 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1. Urteil vom 18. Dezember 2008 VI R 34/07 BUNDESFINANZHOF 1. Ein Fahrzeug, das aufgrund seiner objektiven Beschaffenheit und Einrichtung typischerweise so gut wie ausschließlich nur zur Beförderung von Gütern bestimmt ist, unterfällt nicht der

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: V R 35/03

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: V R 35/03 Bundesfinanzhof Urt. v. 13.01.2005, Az.: V R 35/03 Nur wer sich wehrt, kann Geld zurückverlangen Ist eine Steuer bestandskräftig festgesetzt worden, so kann sie ggf. aus Billigkeitsgründen nachträglich

Mehr

BUNDESFINANZHOF. UStG 1999 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG 1993 15 Abs. 5 Nr. 4 Richtlinie 77/388/EWG Art. 27 Abs. 5 UStDV 1993 36, 38

BUNDESFINANZHOF. UStG 1999 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG 1993 15 Abs. 5 Nr. 4 Richtlinie 77/388/EWG Art. 27 Abs. 5 UStDV 1993 36, 38 BUNDESFINANZHOF Die Aufhebung von 36 UStDV 1993 durch Art. 8 Nr. 1 StEntlG 1999/2000/2002 mit Wirkung ab 1. April 1999 und die damit verbundene Abschaffung des pauschalen Vorsteuerabzugs aus Reisekosten

Mehr

(Absehen von einer Steuerfestsetzung nach Treu und Glauben - Verpflichtung zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung)

(Absehen von einer Steuerfestsetzung nach Treu und Glauben - Verpflichtung zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung) FG München, Urteil v. 22.10.2013 2 K 1993/10 Titel: (Absehen von einer Steuerfestsetzung nach Treu und Glauben - Verpflichtung zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung) Normenketten: 163 AO 149 Abs 1 S 1

Mehr

M Ä R Z W I N H E L L E R R E C H T S A N W Ä L T E. Umsatzsteuer auf die Vermittlung von Mitgliedern für ausländische Vereine?

M Ä R Z W I N H E L L E R R E C H T S A N W Ä L T E. Umsatzsteuer auf die Vermittlung von Mitgliedern für ausländische Vereine? M Ä R Z 2 0 1 3 W I N H E L L E R R E C H T S A N W Ä L T E V O L LTEXTSERVICE Umsatzsteuer auf die Vermittlung von Mitgliedern für ausländische Vereine? BFH, Urteil vom 12.12.2012, Az. XI R 30/10 Gründe

Mehr

Leitsätze. Tatbestand

Leitsätze. Tatbestand BUNDESFINANZHOF Urteil vom 30.3.2011, XI R 19/10 Umsatzbesteuerung der Veräußerung von Zahlungsansprüchen, die einem Landwirt aufgrund der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP-Reform)

Mehr

BUNDESFINANZHOF Entscheidung vom , XI R 11/09. Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

BUNDESFINANZHOF Entscheidung vom , XI R 11/09. Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: BUNDESFINANZHOF Entscheidung vom 10.11.2010, XI R 11/09 EuGH-Vorlage zu den Voraussetzungen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung - Nichtverwendung und Nichtaufzeichnung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Mehr

zurück zur Übersicht

zurück zur Übersicht zurück zur Übersicht BUNDESFINANZHOF 1. Die Anforderungen an den nach 6 Abs. 4 UStG i.v.m. 8 ff. UStDV beizubringenden Belegnachweis können nicht durch die Finanzverwaltung um weitere Voraussetzungen,

Mehr

Im Namen des Volkes U R T E I L. In dem Rechtsstreit. als Beteiligte der ehemaligen Grundstücksgemeinschaft GbR,

Im Namen des Volkes U R T E I L. In dem Rechtsstreit. als Beteiligte der ehemaligen Grundstücksgemeinschaft GbR, FINANZGERICHT DÜSSELDORF 9 K 4629/05 F Im Namen des Volkes U R T E I L In dem Rechtsstreit 1. 2. 3. als Beteiligte der ehemaligen Grundstücksgemeinschaft GbR, - Kläger - Prozessvertreter: gegen Finanzamt

Mehr

BFH, Urteil vom 19. Juli 2011 XI R 29/10

BFH, Urteil vom 19. Juli 2011 XI R 29/10 1. Aufwendungen für die Neueindeckung des Daches einer Scheune, auf dem eine unternehmerisch genutzte Photovoltaikanlage installiert wird, berechtigen zum Vorsteuerabzug im Umfang des unternehmerischen

Mehr

DBA FRA Art 2 Abs 1 Nr 4; DBA AUT Art 15 Abs 1; DBA AUT Art 4 Abs 2; FGO 100 Abs 1 Satz 4; DBA FRA Art 13 Abs 5

DBA FRA Art 2 Abs 1 Nr 4; DBA AUT Art 15 Abs 1; DBA AUT Art 4 Abs 2; FGO 100 Abs 1 Satz 4; DBA FRA Art 13 Abs 5 BFH Beschluss v. 04.11.2014 IR19/13 Ausland: Keine abkommensübergreifende Wirkung der Ansässigkeitsbestimmung in DBA; Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage bei schon vor Klageerhebung erledigtem

Mehr

BUNDESFINANZHOF. AO Abs. 2, 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 171 Abs. 4 Satz 1 EStG 26b. Urteil vom 25. April 2006 X R 42/05

BUNDESFINANZHOF. AO Abs. 2, 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 171 Abs. 4 Satz 1 EStG 26b. Urteil vom 25. April 2006 X R 42/05 BUNDESFINANZHOF Auch im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten zur Einkommensteuer ist die Frage, ob Festsetzungsverjährung eingetreten ist, für jeden Ehegatten gesondert zu prüfen. AO 1977 44 Abs.

Mehr

Leitsätze. Tatbestand

Leitsätze. Tatbestand 1 von 6 BUNDESFINANZHOF Urteil vom 8.3.2012, V R 24/11 Vorsteuerberichtigung nach 15a UStG im Insolvenzfall, Abgrenzung von Festsetzungs- und Erhebungsverfahren Leitsätze 1. Beruht die Berichtigung nach

Mehr

BGH, Urteil vom 5. März VI R 58/06. Aus den Gründen:

BGH, Urteil vom 5. März VI R 58/06. Aus den Gründen: 1. Eine beruflich begründete doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn aus beruflicher Veranlassung in einer Wohnung am Beschäftigungsort ein zweiter (doppelter) Haushalt zum Hausstand des Steuerpflichtigen

Mehr

Ausland: In den Niederlanden erzielte Einkünfte eines Belastingadviseurs unterliegen dem Progressionsvorbehalt

Ausland: In den Niederlanden erzielte Einkünfte eines Belastingadviseurs unterliegen dem Progressionsvorbehalt BFH Beschluss v. 26.01.2017 I R 66/15 Ausland: In den Niederlanden erzielte Einkünfte eines Belastingadviseurs unterliegen dem Progressionsvorbehalt EStG 32b Abs 1 Satz 2 Nr 2; EStG 2a Abs 2 Satz 1; DBA

Mehr

EuGH-Vorlage zum unionsrechtlichen Begriff der "Ansässigkeit" des Steuerpflichtigen. Dem EuGH wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

EuGH-Vorlage zum unionsrechtlichen Begriff der Ansässigkeit des Steuerpflichtigen. Dem EuGH wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: BUNDESFINANZHOF EuGH-Vorlage zum unionsrechtlichen Begriff der "Ansässigkeit" des Steuerpflichtigen Dem EuGH wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Ist ein Steuerpflichtiger bereits dann

Mehr

Tatbestand. BUNDESFINANZHOF Urteil vom , XI R 29/10

Tatbestand. BUNDESFINANZHOF Urteil vom , XI R 29/10 BUNDESFINANZHOF Urteil vom 19.7.2011, XI R 29/10 Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage: Neueindeckung des Daches einer Scheune - Wahlrecht über die Form der Ausübung

Mehr

Vorinstanz: FG Münster vom 19. Januar K 3083/03 U (EFG 2006, 1016)

Vorinstanz: FG Münster vom 19. Januar K 3083/03 U (EFG 2006, 1016) BUNDESFINANZHOF 1. Die Mindestbemessungsgrundlage nach 10 Abs. 5 Nr. 2 UStG 1999 ist nur auf Leistungen anzuwenden, die bei einer unentgeltlichen Leistungserbringung nach 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2, Abs. 9a

Mehr

Winheller Rechtsanwälte

Winheller Rechtsanwälte Winheller Rechtsanwälte Volltextservice Oktober 2007 Umsatzsteuer auf Mitgliedsbeiträge? Gestaltungsmöglichkeiten für gemeinnützige Organisationen BFH, Urteil v. 09.08.2007, Az. V R 27/04 Tatbestand: I.

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: V R 4/05

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: V R 4/05 Bundesfinanzhof Urt. v. 23.08.2007, Az.: V R 4/05 Umsatzsteuer: Nur unmittelbare Lehrerin ist befreit Zwar ist eine selbständige Lehrerin, die in allgemeinen und berufsbildenden Einrichtungen Unterricht

Mehr

Verwendung einer Zugmaschine i.s. von 3 Nr. 7 Buchst. a KraftStG bei Energieerzeugung in einer Biogasanlage

Verwendung einer Zugmaschine i.s. von 3 Nr. 7 Buchst. a KraftStG bei Energieerzeugung in einer Biogasanlage BUNDESFINANZHOF Verwendung einer Zugmaschine i.s. von 3 Nr. 7 Buchst. a KraftStG bei Energieerzeugung in einer Biogasanlage Ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb i.s. des 3 Nr. 7 Buchst. a KraftStG

Mehr

(Ernstliche Zweifel an der Umsatzsteuerpflicht der Umsätze aus Schülercoaching)

(Ernstliche Zweifel an der Umsatzsteuerpflicht der Umsätze aus Schülercoaching) FG München, Beschluss v. 06.12.2012 14 V 3038/12 Titel: (Ernstliche Zweifel an der Umsatzsteuerpflicht der Umsätze aus Schülercoaching) Normenketten: Art 132 Abs 1 Buchst j EGRL 112/2006 4 Nr 21 Buchst

Mehr

BUNDESFINANZHOF. EStG 7g Abs. 3, 5, 34 UmwStG 20, 22. Urteil vom 10. November 2004 XI R 69/03

BUNDESFINANZHOF. EStG 7g Abs. 3, 5, 34 UmwStG 20, 22. Urteil vom 10. November 2004 XI R 69/03 BUNDESFINANZHOF Die Auflösung einer sog. Ansparrücklage nach 7g Abs. 3 EStG wegen der Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft führt zur Erhöhung des tarifbegünstigten Einbringungsgewinns.

Mehr

Negative Unterschiedsbeträge bei Wegen zwischen Wohnung und Betriebsstätte

Negative Unterschiedsbeträge bei Wegen zwischen Wohnung und Betriebsstätte BFH v. 12.06.2002 - XI R 55/01 BStBl 2002 II S. 751 Negative Unterschiedsbeträge bei Wegen zwischen Wohnung und Betriebsstätte sind keine Betriebsausgaben Leitsatz Sog. negative Unterschiedsbeträge sind

Mehr

Kindergeld i.s. des 33a Abs. 1 Satz 3 EStG umfasst auch nach ausländischem Recht gezahlte kindergeldähnliche Leistungen.

Kindergeld i.s. des 33a Abs. 1 Satz 3 EStG umfasst auch nach ausländischem Recht gezahlte kindergeldähnliche Leistungen. BUNDESFINANZHOF Kindergeld i.s. des 33a Abs. 1 Satz 3 EStG umfasst auch nach ausländischem Recht gezahlte kindergeldähnliche Leistungen. BGB 1601, 1603 Abs. 2 Satz 3, 1606 Abs. 2, 1607 Abs. 1 EStG 1997

Mehr

Zum unberechtigten Steuerausweis in einem Gebührenbescheid eines Zweckverbands zur Tierkörperbeseitigung

Zum unberechtigten Steuerausweis in einem Gebührenbescheid eines Zweckverbands zur Tierkörperbeseitigung BUNDESFINANZHOF Zum unberechtigten Steuerausweis in einem Gebührenbescheid eines Zweckverbands zur Tierkörperbeseitigung Ein nicht unternehmerisch tätiger öffentlich-rechtlicher Zweckverband zur Tierkörperbeseitigung

Mehr

Unberechtigter Steuerausweis nach 14c UStG - Unbeachtlichkeit fehlender Angaben - Rechnungsbegriffe im UStG. Leitsätze

Unberechtigter Steuerausweis nach 14c UStG - Unbeachtlichkeit fehlender Angaben - Rechnungsbegriffe im UStG. Leitsätze BUNDESFINANZHOF Urteil vom 17.2.2011, V R 39/09 Unberechtigter Steuerausweis nach 14c UStG - Unbeachtlichkeit fehlender Angaben - Rechnungsbegriffe im UStG Leitsätze 1. Ein unberechtigter Steuerausweis

Mehr

Organschaft: Organisatorische Eingliederung als Voraussetzung für eine umsatzsteuerrechtliche Organschaft

Organschaft: Organisatorische Eingliederung als Voraussetzung für eine umsatzsteuerrechtliche Organschaft BUNDESFINANZHOF Organschaft: Organisatorische Eingliederung als Voraussetzung für eine umsatzsteuerrechtliche Organschaft 1. Die Voraussetzungen der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft bestimmen sich allein

Mehr

Der Zusammenhang von Eingangsleistung und Ausgangsleistung am Beispiel der Zahnärzte

Der Zusammenhang von Eingangsleistung und Ausgangsleistung am Beispiel der Zahnärzte VORSTEUERABZUG Der Zusammenhang von Eingangsleistung und Ausgangsleistung am Beispiel der Zahnärzte von StB Catrin Stockhausen, Korbach Unternehmer dürfen Vorsteuerbeträge abziehen, wenn sie Eingangsleistungen

Mehr

Leitsätze. Tatbestand

Leitsätze. Tatbestand Seite 1 von 9 BUNDESFINANZHOF Urteil vom 23.11.2006, V R 67/05 Keine Änderung bestandskräftiger Umsatzsteuerfestsetzungen der Betreiber von Geldspielautomaten - Einspruchsfrist Leitsätze 1. Ein Betreiber

Mehr

UStG 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, 17 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1, 18 Abs. 1 MwStSystRL Art. 63, Art. 90

UStG 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, 17 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1, 18 Abs. 1 MwStSystRL Art. 63, Art. 90 BUNDESFINANZHOF Sollbesteuerung und Steuerberichtigung Soweit ein der Sollbesteuerung unterliegender Unternehmer seinen Entgeltanspruch aufgrund eines vertraglichen Einbehalts zur Absicherung von Gewährleistungsansprüchen

Mehr

O K T O B E R Frist für die Zuordnung gemischt genutzter Gebäude zum Unternehmensvermögen. BFH, Urteil vom , Az. V R 42/09.

O K T O B E R Frist für die Zuordnung gemischt genutzter Gebäude zum Unternehmensvermögen. BFH, Urteil vom , Az. V R 42/09. O K T O B E R 2011 WINHELLER RECHTSANWÄLTE V O L LTEXTSERVICE Frist für die Zuordnung gemischt genutzter Gebäude zum Unternehmensvermögen BFH, Urteil vom 07.07.2011, Az. V R 42/09 Gründe I. Die Beteiligten

Mehr

Finanzgericht Münster, 15 K 379/06 U Page 1 of 5. Finanz- und Abgabenrecht. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Finanzgericht Münster, 15 K 379/06 U Page 1 of 5. Finanz- und Abgabenrecht. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte. Finanzgericht Münster, 15 K 379/06 U Page 1 of 5 Finanzgericht Münster, 15 K 379/06 U Datum: 19.01.2010 Gericht: Finanzgericht Münster Spruchkörper: 15. Senat Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: 15

Mehr

(Aufhebung eines aufschiebend bedingten Tauschvertrages über Unternehmensanteile)

(Aufhebung eines aufschiebend bedingten Tauschvertrages über Unternehmensanteile) FG München, Urteil v. 10.04.2014 14 K 414/14 Titel: (Aufhebung eines aufschiebend bedingten Tauschvertrages über Unternehmensanteile) Normenketten: 1 Abs 1 Nr 1 S 1 UStG 2005 Art 9 Abs 1 EGRL 112/2006

Mehr

D E Z E M B E R W I N H E L L E R R E C H T S A N W A L T S G E S E L L S C H A F T M B H

D E Z E M B E R W I N H E L L E R R E C H T S A N W A L T S G E S E L L S C H A F T M B H D E Z E M B E R 2 0 1 3 W I N H E L L E R R E C H T S A N W A L T S G E S E L L S C H A F T M B H V O L LTEXTSERVICE Keine Umsatzsteuerbefreiung gemäß 4 Nr. 14 UStG ohne passenden Befähigungsnachweis BFH,

Mehr

Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen müssen voraussichtliche Aussonderungsmöglichkeiten berücksichtigen

Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen müssen voraussichtliche Aussonderungsmöglichkeiten berücksichtigen BUNDESFINANZHOF Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen müssen voraussichtliche Aussonderungsmöglichkeiten berücksichtigen 1. Für die Pflicht zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen

Mehr

(Umsatzsteuerliche Organschaft: finanzielle Eingliederung bei 50%iger Beteiligung der Allein-Gesellschafter-Geschäftsführerin einer GmbH an einer OHG)

(Umsatzsteuerliche Organschaft: finanzielle Eingliederung bei 50%iger Beteiligung der Allein-Gesellschafter-Geschäftsführerin einer GmbH an einer OHG) FG München, Urteil v. 25.02.2014 2 K 3591/11 Titel: (Umsatzsteuerliche Organschaft: finanzielle Eingliederung bei 50%iger Beteiligung der Allein-Gesellschafter-Geschäftsführerin einer GmbH an einer OHG)

Mehr

Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung der Tätigkeit des GmbH-Geschäftsführers

Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung der Tätigkeit des GmbH-Geschäftsführers BUNDESFINANZHOF Urteil vom 10.3.2005, V R 29/03 Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung der Tätigkeit des GmbH-Geschäftsführers Leitsätze Geschäftsführungsleistungen eines GmbH-Geschäftsführers können als selbständig

Mehr

Vorinstanz: FG des Saarlandes vom 1. Juli K 395/99 (EFG 2003, 385)

Vorinstanz: FG des Saarlandes vom 1. Juli K 395/99 (EFG 2003, 385) BUNDESFINANZHOF Werden die Büroarbeiten für eine KG durch eine an der KG selbst nicht beteiligte GmbH erledigt, die einen selbständigen, nicht in der Erledigung von Büroarbeiten bestehenden Geschäftszweck

Mehr

Geschäftsanteil: Übergang des wirtschaftlichen Eigentums auf den Erwerber bei Anteilsveräußerung

Geschäftsanteil: Übergang des wirtschaftlichen Eigentums auf den Erwerber bei Anteilsveräußerung BUNDESFINANZHOF Geschäftsanteil: Übergang des wirtschaftlichen Eigentums auf den Erwerber bei Anteilsveräußerung Veräußert ein Steuerpflichtiger Gesellschaftsanteile gezielt im Hinblick auf eine bevorstehende

Mehr

I. Grundsätze des BFH-Urteils vom 24. September 2014, V R 19/11

I. Grundsätze des BFH-Urteils vom 24. September 2014, V R 19/11 Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL FAX E-MAIL

Mehr

BUNDESFINANZHOF. UStG Abs. 2 Nr. 1 Richtlinie 77/388/EWG Art. 4 Abs. 2. Urteil vom 10. März 2005 V R 29/03

BUNDESFINANZHOF. UStG Abs. 2 Nr. 1 Richtlinie 77/388/EWG Art. 4 Abs. 2. Urteil vom 10. März 2005 V R 29/03 BUNDESFINANZHOF Geschäftsführungsleistungen eines GmbH-Geschäftsführers können als selbständig i.s. des 2 Abs. 2 Nr. 1 UStG zu beurteilen sein. Die Organstellung des GmbH-Geschäftsführers steht dem nicht

Mehr

G r ü n d e. I. Streitig ist die Vergütung von Vorsteuerbeträgen an einen im Ausland (Schweiz) ansässigen Unternehmer.

G r ü n d e. I. Streitig ist die Vergütung von Vorsteuerbeträgen an einen im Ausland (Schweiz) ansässigen Unternehmer. BUNDESFINANZHOF Die behördliche Bescheinigung, die ein im Ausland ansässiger Unternehmer zur Vergütung von Vorsteuerbeträgen vorzulegen hat, muss zum einen den Vergütungszeitraum abdecken und zum anderen

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: V R 6/05

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: V R 6/05 Bundesfinanzhof Urt. v. 07.09.2006, Az.: V R 6/05 Umsatzsteuer: Auch privat kann Testamentsvollstrecker steuerpflichtig sein Ein Testamentsvollstrecker, der über einen längeren Zeitraum unternehmerisch

Mehr

EStG 40b Abs. 1 und Abs. 2, 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LStDV 2 Abs. 2 Nr. 3

EStG 40b Abs. 1 und Abs. 2, 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LStDV 2 Abs. 2 Nr. 3 BUNDESFINANZHOF Der Arbeitgeber leistet einen Beitrag für eine Direktversicherung seines Arbeitnehmers grundsätzlich in dem Zeitpunkt, in dem er seiner Bank einen entsprechenden Überweisungsauftrag erteilt.

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: XI R 35/11

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: XI R 35/11 Bundesfinanzhof Urt. v. 28.05.2013, Az.: XI R 35/11 Eine Kampfsportschule ist keine Freizeiteinrichtung Der BFH hat entschieden, dass die Umsätze aus dem Betrieb einer Kampfsportschule umsatzsteuerfrei

Mehr

Gewinnermittlung: Bilanzberichtigung und Bilanzänderung durch nachträgliche Bildung von Rückstellungen

Gewinnermittlung: Bilanzberichtigung und Bilanzänderung durch nachträgliche Bildung von Rückstellungen BUNDESFINANZHOF Gewinnermittlung: Bilanzberichtigung und Bilanzänderung durch nachträgliche Bildung von Rückstellungen 1. Eine Bilanz kann nicht nach 4 Abs. 2 Satz 1 EStG geändert ("berichtigt") werden,

Mehr

Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. b UStG Abs. 1 a, 4 Nr. 8, 4 Nr. 9, 4 Nr. 12 Buchst. a und c, 9 Abs. 2

Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. b UStG Abs. 1 a, 4 Nr. 8, 4 Nr. 9, 4 Nr. 12 Buchst. a und c, 9 Abs. 2 BUNDESFINANZHOF 1. Eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen i.s. des 1 Abs. 1 a UStG setzt voraus, dass der Erwerber die wirtschaftliche Tätigkeit des Veräußerers fortführen kann. 2. Zu den

Mehr